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Dietmar Brockes

FDP 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich stehen wir Freien Demokraten den Änderungen in diesem Gesetz offen gegenüber, zum Beispiel der Einführung einer ergänzenden finanziellen Beteiligung speziell für Anlagen außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete, um dortige Akzeptanzprobleme auszugleichen. Vereinfachung und Straffung der Verfahrens- und Informationspflichten, Bürokratieabbau für Vorhabenträger, Gemeinden und Behörden bei gleichzeitiger Stärkung der Verhandlungspositionen der Kommunen: Meine Damen und Herren, das alles klingt erst einmal sinnvoll. Deswegen freuen wir uns auf die vertiefenden Diskussionen im Ausschuss, um die Details zu erörtern. Aber CDU und Grüne haben es im vorliegenden Gesetzentwurf versäumt, der Praxis der Direktversorgung Rechnung zu tragen. Sie haben die räumliche Eingrenzung von Windenergieanlagen und belieferten 17.12.2025 Unternehmen auf das gleiche Gewerbegebiet eben nicht aufgehoben. Denn die Flächen- und Schallkontingente in Gewerbegebieten sollten nach Möglichkeit für die Unternehmen zur Verfügung stehen. Ohne eine Ausnahme vom Bürgerenergiegesetz werden Industrieprojekte hier aber zusätzlich belastet. Dabei würde jede Erleichterung für Direktversorgung etwas bringen. Und günstige Energie für die Wirtschaft ist gerade aktuell zwingend notwendig und macht sich volkswirtschaftlich bezahlt, wenn dadurch weniger Netzausbau notwendig wird und die Unternehmen so eine Möglichkeit haben, sich von den Energiekosten unabhängiger zu machen. Auch das ist ein Aspekt, den wir im Ausschuss vertiefen sollten. Diese vorzeitige Änderung ist aber vor allem der Beweis in Gesetzesform, dass die Landesregierung beim Thema „Windenergie“ unfähig scheint, eine sachgerechte und nicht ideologische Politik zu machen. Bei der Windkraft arbeitet Schwarz-Grün immer mit der Brechstange. Die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung hat der Akzeptanz der Windenergie einen Bärendienst erwiesen. (Beifall von der FDP) Nur für Windenergieanlagen gibt es beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Großraum- und Schwerlasttransporten. Logistikunternehmen müssen beim Transport anderer Wirtschaftsgüter monatelang auf Genehmigungen warten. Warum, Frau Ministerin, kann dies nicht auch für alle anderen Bereiche erleichtert werden? (Beifall von der FDP) Das größte Problem ist allerdings die massive Übererfüllung der Bundesvorgaben durch die Landesregierung. Die Bundesvorgabe nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt vor, zum Jahr 2027 1,1 % und erst zum Jahr 2032 1,8 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Das Ausbauziel 2027 war mit 1,3 % ausgewiesener Flächen schon beim Beschluss der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans 2023 übererfüllt. Trotzdem setzt diese Landesregierung die Regionalräte unter enormem Druck. Sie hat mit der zweiten LEP-Änderung beschlossen, dass das Bundesziel für 2032 ohne Not um sieben Jahre auf 2025 vorverlegt wird. Meine Damen und Herren, genau aus diesen schwarzgrünen Gründen muss Ihr Gesetz schon vor Ablauf der von Ihnen selbst festgelegten Evaluierungsfrist geändert werden. Hätten Sie nicht so weit über das Ziel hinausgeschossen und diesen Druck aufgebaut, wäre ein großer Teil dieser Änderungen nicht notwendig gewesen. Andere Maßnahmen, gerade zum Bürokratieabbau, hätte man eigentlich schon direkt von Anfang an im Gesetz mitdenken müssen. Insofern bin ich auf die weiteren Diskussionen im Ausschuss und vermutlich in einer Anhörung sehr gespannt. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie über die Landtag von Ihnen vorgelegten Änderungen hinausgehen, um gerade der Wirtschaft und dem Mittelstand bei der Energieversorgung zu helfen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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