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Norwich Rüße

GRÜNE 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Heute beraten wir einen wichtigen Gesetzentwurf abschließend, der in seiner Zielsetzung dem Schutz von Leben, Gesundheit und Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen dient. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren ist ein zutiefst präventiver und verantwortungsvoller Schritt im Sinne unser aller Sicherheit. Die Haltung sehr giftiger Tiere birgt reale Risiken – für die Halterinnen und Halter selbst, aber vor allem auch für oft völlig unbeteiligte Dritte: Familienmitglieder, Nachbarn, Feuerwehr- und Rettungskräfte, medizinisches Personal. Diese Risiken lassen sich nicht vollständig ausschließen, selbst wenn Zwischenfälle statistisch selten auftreten. Die Frage, die sich stellt, ist nicht allein, ob schon viele schwerwiegende Vorfälle passiert sind, sondern ob wir verantwortungsvoll damit umgehen, die Wahrscheinlichkeit solcher Gefährdungen zu minimieren und auszuschließen, bevor Menschen zu Schaden kommen. Es ist unsere Pflicht, präventiv zu handeln, bevor ein weiterer schwerer Unfall passiert. In der Anhörung hat Frau Laura Zodrow von Pro Wildlife noch einmal klar zum Ausdruck gebracht, dass es nicht um ein paar Einzelfälle geht, sondern um eine systemische Entfaltung des Handels mit gefährlichen Tieren und deren Verbreitung über das Internet und internationale Märkte. Genau diese Entwicklung erhöht das Risiko und macht es schwieriger, Gefahren zu kontrollieren oder gar auszuschließen. Genauso hat sie deutlich gemacht, dass wir weiterdenken müssen: Ein Gesetz, das sich ausschließlich auf sehr giftige Tiere bezieht, greift zu kurz. Auch andere Arten – etwa große Würgeschlangen, Großkatzen oder Primaten – können Gefahren verursachen, die über das individuelle Risiko hinausgehen. Ein Gefahrtiergesetz, das den Schutz der Bevölkerung konsequent in den Mittelpunkt stellt, ist daher aus unserer Sicht ein notwendiger nächster Schritt. Ganz im Sinne des Vorsorgegedankens gilt: Das Wohl und die Gesundheit aller Menschen müssen über dem Einzelinteresse stehen, gefährliche Tiere privat zu halten. Und die öffentliche Sicherheit geht für uns ganz klar vor individuellen Hobbys und Sonderinteressen. Dies ist kein Angriff auf persönliche Freiheiten an sich, sondern eine Frage der Abwägung zwischen Freiheit und dem Schutz elementarer Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Entfristung des bestehenden Gifttiergesetzes ist ein notwendiger erster Schritt, um sicherzustellen, dass die Gefahren nicht wieder neu und Landtag ungezügelt auftreten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ohne gesetzliche Grundlage die Haltung hochriskanter Tiere wieder ansteigen würde – ein Risiko, das wir nicht eingehen dürfen. Darüber hinaus gilt: Wir müssen weitergehen – hin zu einem Gefahrtiergesetz, das alle Tiere erfasst, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Menschen besitzen, verbindliche Sachkundeprüfungen und Zuverlässigkeitsanforderungen etabliert, klare und wissenschaftlich fundierte Vorgaben für Haltung, Umgang und Kontrolle schafft und damit den präventiven Schutz der Bevölkerung auf eine noch breitere und wirksamere rechtliche Grundlage stellt. Heute stimmen wir in einem ersten Schritt der Entfristung des Gifttiergesetzes zu. Es geht dabei um den Schutz jedes Einzelnen, der hier in Nordrhein-Westfalen lebt, arbeitet und sich sicher fühlen möchte. Stimmen Sie der Entfristung daher bitte ebenfalls zu!

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