Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsam mit CDU, SPD und Grünen werden wir heute die Absenkung des Wahlalters auf Landtag 16 Jahre bei Landtagswahlen in der Verfassung verankern. Damit stärken wir die Teilhabe junger Menschen und das demokratische Fundament unseres Staates. Die Anhörung im Hauptausschuss hat die wesentlichen Argumente für diesen Gesetzentwurf bestätigt und vertieft. Sie hat klar gezeigt, dass die Absenkung des Wahlalters fachlich fundiert, verfassungspolitisch tragfähig und demokratisch geboten ist. Zunächst komme ich zu einem Punkt, der in der Diskussion immer wieder aufgetaucht ist: der Verweis auf andere Altersgrenzen, etwa die Volljährigkeit oder die Strafmündigkeit. Die Sachverständigen haben detailliert dargelegt, dass diese Altersgrenzen jeweils einen eigenen funktionalen Zweck haben. Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit der Frage der politischen Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Das Wahlrecht folgt eigenen Kriterien. Diese sind nach wissenschaftlicher Einschätzung bei einer typisierenden Betrachtung bereits im Alter von 16 Jahren erfüllt. Ein zentrales Ergebnis der Anhörung war die entwicklungspsychologische Betrachtung. Nach aktuellen Studien können Regeln und Werte nach dem 14. Lebensjahr unabhängig von den eigenen Interessen wahrgenommen und umgesetzt, die Intentionen der Handlungen anderer können erkannt und berücksichtigt, komplexe Zusammenhänge intellektuell verstanden werden. Professor Palentien betonte, dass Jugendliche bereits ab etwa 14 Jahren sozial und moralisch urteilsfähig sind. Diese Urteilsfähigkeit zeigt sich konkret in selbstständigen Entscheidungen über Mediennutzung, Konsum, Mobilität, Freizeitgestaltung und insbesondere in der Bildungs- und Berufswahl. Mit 16 Jahren wählen Jugendliche Ausbildungsberufe, die ihren Lebens- und Erwerbsweg prägen. Sie treffen Entscheidungen, deren Tragweite die von vielen politischen Beschlüsse sogar übersteigt. Es ist deshalb nicht konsistent, ihnen politische Einsichtsfähigkeit abzusprechen, während sie gleichzeitig in Schule und Ausbildung ein hohes Maß an Eigenverantwortung tragen. Hinzu kommt, dass Jugendliche mit 16 Jahren ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht absolviert und damit die demokratischen Lehrinhalte vollständig durchlaufen haben. Ein Teil beginnt eine duale Ausbildung, besucht die Berufsschule und trägt erstmals echte Mitverantwortung in einem Unternehmen. Das ist nicht nur formale Reife, sondern gelebte Verantwortung. Die empirischen Forschungsergebnisse, die Frau Dr. Graf vorgestellt hat, bestätigen diese Einschätzung. Studien zeigen, dass 16- und 17-jährige Erstwählerinnen und Erstwähler Wahlentscheidungen treffen, die im Einklang mit ihren politischen Präfe-17.12.2025 renzen stehen, vergleichbar mit 18- bis 19-Jährigen und Älteren. Die Qualität der Wahlentscheidungen unterscheidet sich also nicht systematisch. Das Argument mangelnder Reife ist damit wissenschaftlich nicht haltbar. Professor Heußner hat zudem deutlich gemacht, dass in keinem Land, in dem das Wahlalter 16 praktiziert wird, negative Wirkungen auf die Funktionsfähigkeit des demokratischen Prozesses festgestellt wurden. Die Erfahrungen aus mehreren Bundesländern und aus anderen europäischen Staaten zeigen, dass junge Menschen ihr Wahlrecht verantwortungsvoll und reflektiert ausüben. Die Absenkung ist daher kein Risiko, sondern eine erprobte Reform mit klaren positiven Effekten. Der Einwand der AfD, es sei offengeblieben, weshalb nicht auch eine Altersgrenze von 14, 15 oder 17 Jahren in Betracht kommen könne, spricht nicht gegen das Wahlrecht mit 16, sondern zeigt lediglich, dass die AfD den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei einer gebotenen typisierenden Betrachtung schlicht nicht verstanden hat. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ein weiterer Punkt, der für das Wahlrecht mit 16 spricht, ist die demografische Entwicklung. Bei der Bundestagswahl 2025 stellten die über 60-Jährigen rund 42 % der Wahlberechtigten, die unter 30-Jährigen knapp 13 %. Diese wachsende Schieflage führt strukturell zu einem höheren Einfluss von älteren Generationen auf Wahlentscheidungen als von jüngeren Generationen, die die Folgen heute zu treffender politischer Entscheidungen am längsten zu tragen und daher ein besonderes Interesse daran haben, dass diese zukunftsgerichtet ausfallen. Eine Absenkung des Wahlalters mindert diesen aus der Demografie resultierenden Effekt. Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, dass die entwicklungspsychologischen, rechtlichen und demokratiepolitischen Argumente übereinstimmend für die Absenkung des Wahlalters auf 16 sprechen. Diese stärkt die politische Teilhabe und erhöht die Generationengerechtigkeit. Die FDP-Fraktion wird der Verfassungsänderung mit Überzeugung zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
