Björn Franken
Cyberangriffe auf unsere digitalen Infrastrukturen nehmen seit Jahren sukzessive zu. Dabei ist nicht nur ein Anstieg der Häufigkeit, sondern auch eine immer größer werdende Komplexität jener Angriffe erkennbar. Insbesondere unsere öffentliche Verwaltung ist gefährdet. Deren Handlungsfähigkeit kann durch Angriffe auf Hard- und Software massiv gefährdet und im schlimmsten Fall auch eingeschränkt werden. Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik ist es deshalb, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Informationssicherheit und Resilienz unserer digitalen Infrastrukturen zu stärken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird erstmalig ein rechtlicher Rahmen für die Informationssicherheit in unserer Landesverwaltung skizziert. Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage mit verbindlichen Zuständigkeiten und Standards. Dieser Schritt ist unverzichtbar, um die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme unserer Landes-17.12.2025 verwaltung zu wahren und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Gesetzentwurf stellt eine Eins-zueins-Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union dar. Das bedeutet: keine zusätzliche Bürokratie – wie wir es im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Da die NIS-2-Richtlinie die Parlamente nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, hat unsere Zukunftskoalition gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen einen Änderungsantrag gestellt. Mit diesem schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass auch der Landtag Nordrhein-Westfalen das Sicherheitsund Schutzniveau seiner Netz- und Informationssysteme erhöhen und diese rechtssicher sowie verhältnismäßig aufstellen kann. Wir tragen der besonderen Stellung unseres Parlaments Rechnung und ermöglichen diesem ein der Landesverwaltung gleichwertiges Sicherheitsniveau. Um die ganzheitliche Stärkung der Informationssicherheit bei uns im Land sicherzustellen, haben wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion zusätzlich einen Entschließungsantrag eingebracht. Mit diesem wollen wir erreichen, dass – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die digitale Souveränität bei uns in Nordrhein-Westfalen maßgeblich vorangebracht wird. Denn ohne digitale Souveränität und eine Resilienz des Staates wird es uns nicht gelingen, angesichts der immer größer werdenden Bedrohungslage die Informationssicherheit unserer öffentlichen Verwaltung zu wahren und weiterzuentwickeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem Änderungs- sowie dem Entschließungsantrag schaffen wir die Grundlage für ein zeitgemäßes und bedarfsorientiertes Schutz- sowie Sicherheitsniveau der Netz- und Informationssysteme der Landesverwaltung und des Landtags.
