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Elisabeth Müller-Witt

SPD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Die vorgelegte Dritte Zusatzvereinbarung zum Sechsten Änderungsvertrag des Staatsvertrages zwischen den jüdischen Landesverbänden und dem Land Nordrhein-Westfalen dokumentiert erneut den weiterhin wachsenden Schutzbedarf der jüdischen Einrichtungen in unserem Land. Angesichts der zunehmenden Zahl von antisemitischen Bedrohungen und Straftaten ist dies eine notwendige und konsequente Maßnahme. Seit dem 7. Oktober 2023 hat diese Bedrohung eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Nicht zuletzt der jüngste Anschlag auf ein Chanukka-Fest in Sydney vor wenigen Tagen belegt: Es ist traurige Wahrheit, dass jüdisches Leben besonderen Schutz braucht – nicht nur, aber auch in Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist die erneute, jetzt dritte, Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogengemeinde Köln und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in NRW dringend erforderlich. Diese Mittel sind notwendig, um das jüdische Leben im Sinne der religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gemeinden zu ermöglichen, zu fördern und zu schützen. Die Finanzierung konsequenter und zuverlässiger Sicherheitsmaßnahmen ist das Mindeste, was das Land zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens tun kann. Denn so bedauerlich es ist, ist es leider weiterhin notwendig, dass Kinder von Sicherheitskräften eskortiert zur Schule gebracht werden müssen. Anders als gleichaltrige Schülerinnen und Schülern können diese nicht durch selbstständiges Bewältigen des Schulwegs sukzessive lernen, ihren Bewegungsradius zu erweitern. Auch die permanent erforderliche Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften rund um Synagogen, Gemeindezentren, Kindergärten, jüdische Schulen und jüdische Elternheime zeigt, dass von gelebter Normalität noch lange keine Rede sein kann. Aber auch die Unterstützung des Gemeindelebens im eigentlichen Sinne erfordert ein höheres Engagement durch die öffentliche Hand. Insbesondere da die jüdischen Gemeinden ihres gesamten Vermögens in der Zeit von 1933 bis 1945 beraubt wurden, verfügen sie im Gegensatz zu anderen Religionsgemeinschaften weder über nennenswerte Mittel, durch die neue Gebäude oder die Instandsetzung bestehender Gebäude finanziert werden könnten, noch sind sie durch eigenes Zutun dazu in der Lage. Der Einsatz zusätz-17.12.2025 licher Sicherheitskräfte stellt zudem eine große finanzielle Herausforderung dar. Es steht heute in unserer Verantwortung dem „Nie wieder“ Taten folgen zu lassen. Die finanzielle Unterstützung ist dabei nur eine Maßnahme. Weitaus wichtiger ist die Herausforderung, den erneut wachsenden Antisemitismus in unserem Land zu bekämpfen. Es ist eine Frage der Wertschätzung im doppelten Sinne für die jüdischen Gemeinden und Landesverbände in NRW, die Unterstützungsleistungen dem Bedarf entsprechend in dieser Dritten Zusatzvereinbarung erneut anzupassen. Die SPD-Fraktion stimmt deshalb dem Gesetzentwurf zu.

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