Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. – Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Früher hat man verharmlosend von „Beziehungs-“ oder „Familiendrama“ gesprochen. „Femizid“ ist deswegen ein so wichtiger Begriff, weil er deutlich macht, dass Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind, und die traurige Wahrheit ist: unabhängig von Herkunft, Alter oder sozioökonomischem Status. 17.12.2025 (Beifall von den GRÜNEN und Anja Butsch- kau [SPD]) Wir reden gerade in der Vorweihnachtszeit von unserer Freude auf Zeit mit der Familie, und nicht nur in Weihnachtsfilmen erscheint das Zuhause als festlicher und gemütlicher Ort. Doch Wahrheit ist auch, dass für viele Frauen gerade diese Zeit eben kein Weihnachtsfilm ist. Für Frauen ist gerade das eigene Zuhause zu oft ein Ort, an dem sie nicht sicher sind. Es darf auch nicht so bleiben, dass wir Mädchen und Frauen beibringen, wie sie sich verhalten müssen, damit sie nicht Opfer von Gewalt werden. Es ist wichtig, dass wir nicht Frauen und Mädchen die Verantwortung für ihren Schutz zuweisen, sondern als Gesellschaft die Verantwortung dafür übernehmen, dass Frauen und Mädchen in ihrem Alltag und in ihrem eigenen Zuhause sicher sind. Dazu gehört eine starke Gewalthilfeinfrastruktur, aber dazu gehören auch Maßnahmen darüber hinaus, Prävention beispielsweise. Wir müssen Stereotype überwinden und auch Jungen und Männern deutlich machen, dass Gewalt niemals ein Kavaliersdelikt oder Privatangelegenheit ist und dass jede Frau und jedes Mädchen ein uneingeschränktes Recht auf Selbstbestimmung hat. Weil das für uns eine hohe Priorität hat, ist gerade schon beschrieben worden, was diese Landesregierung in dieser Legislaturperiode bislang auf den Weg gebracht hat, weil es notwendig ist, das zu tun: Wir haben sechs Frauenhäuser neu in die Landesförderung aufgenommen, darunter das neu errichtete zweite Frauenhaus in Gelsenkirchen. Wir haben die Zahl der Schutzplätze in den Frauenhäusern in den letzten drei Jahren um mehr als 70 Schutzplätze erhöht. Wir haben darüber hinaus vier neue Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in die Landesförderung aufgenommen. Das alles hebt sich deutlich von den Entwicklungen im Gewaltschutz in den Vorjahren ab. Aber wir bleiben selbstverständlich nicht stehen. Der kontinuierlich betriebene Ausbau des Schutz- und Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen wird auch im Jahr 2026 mit dem heute beschlossenen neuen Projekt für die mobile Beratung fortgesetzt, um auch im ländlichen Raum die Strukturen noch besser aufzustellen und Frauen die Möglichkeit zu Schutz und Hilfe, zu Unterstützung und Beratung zu geben. Wir sehen aber auch die Planungen für die Neuaufnahme einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in einem bisher unversorgten Gebiet vor. Darüber hinaus werden wir bis zu zwei Frauenhäuser 2026 in die Landesförderung aufnehmen können. Ich sage ganz bewusst, dass wir das können, weil es natürlich auch von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Aber wir wissen um unsere starken Partner in den Trägerstrukturen, um unsere starken Partner vor Ort. Deswegen gehe ich sehr stark davon aus, dass wir kontinuierlich 2026 an diesem Landtag Ausbau weiterarbeiten können – auch beim Ausbau weiterer Plätze. Darüber hinaus nehmen wir selbstverständlich etliche der in Ihrem Antrag genannten Forderungen im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in den Blick. Ich bin nach wie vor froh, dass es Ländern und Bund gemeinsam gelungen ist, das Gesetz zu verabschieden. Dieses Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Gewaltschutzes von Frauen. Mein Dank gilt weiterhin den engagierten Frauen, die viele Jahrzehnte dafür gekämpft haben, dass dieser Rechtsanspruch jetzt tatsächlich Gesetz geworden ist. (Beifall von den GRÜNEN) Sie wissen aber auch, dass durch das Gesetz normiert Vorarbeiten notwendig sind. Länder und Bund haben sich auf den Rechtsanspruch ab 2032 verständigt, und das Gewalthilfegesetz sieht eine Reihe von Vorbereitungsschritten vor. Da ist die Bestandsanalyse. Von der berichtete ich auch schon im Ausschuss. Wir haben jetzt den Dienstleister Kienbaum damit beauftragt, diese zu erstellen. Aber gleichermaßen sieht das Gesetz eben auch vor, dass eine Entwicklungsplanung auf den Weg zu bringen ist. Ich habe im Ausschuss schon dargestellt, dass wir daran natürlich mit Hochdruck arbeiten. Bei unseren Planungen spielen selbstverständlich die Zugangshürden zum Hilfe- und Schutzsystem für Frauen mit besonderen Bedürfnissen eine maßgebliche Rolle: für Frauen mit Sprach- und Kulturbarrieren, Frauen mit Behinderungen, queere Personen, geflüchtete Frauen, wohnungs- und obdachlose Frauen. – Zugleich werden die Bedarfe von von geschlechtsspezifischer Gewalt, von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, von Zwangsheirat und FGMC betroffenen Frauen in den Blick genommen. Natürlich machen wir das in einem engen Prozess gemeinsam mit den Trägervertretungen der Frauenunterstützungsinfrastruktur; denn sie sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir in den letzten Jahrzehnten eine so breit ausdifferenzierte und gut aufgestellte Frauenhilfeinfrastruktur in diesem Land aufgebaut haben. Darauf werden wir jetzt kontinuierlich weiter mit der konsequenten Umsetzung und Ausgestaltung des Gewalthilfegesetzes aufbauen, aber eben auch mit der Erarbeitung und der Vorstellung des Landesaktionsplanes, den wir im Laufe des Jahres 2026 ebenfalls veröffentlichen werden. Wir bleiben nicht stehen, aber wir sind auch die letzten drei Jahre nicht stehen geblieben. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Schutz von von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 17.12.2025
