Guido Görtz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine leistungsfähige Notfallversorgung ist ein Kernbestandteil unseres Gesundheitssystems. Menschen in akuter Not müssen sich darauf verlassen können, jederzeit schnell und qualitativ hochwertig Hilfe zu erhalten, sei es ambulant, stationär oder durch den Rettungsdienst. Genau hier sehen wir jedoch eine zunehmende Entwicklung mit erheblichen strukturellen Schwankungen und Spannungen, insbesondere bei der Finanzierung des Rettungsdienstes. Rechtlich ist die Lage eindeutig. Die Träger des Rettungsdienstes erfüllen ihre Aufgaben als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Das Land Nordrhein-Westfalen kann diesen Streit daher nicht einseitig 17.12.2025 lösen. Ebenso wenig kann das MAGS die Krankenkassen verpflichten, die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze weiterhin voll zu übernehmen. Gleichzeitig zeigt sich immer deutlicher: Die bestehenden Finanzierungsregelungen im SGB V bilden die dynamische Realität moderner Notfallversorgung nicht mehr ausreichend ab. Der Rettungsdienst ist längst nicht mehr nur Transportdienstleister, sondern ein zentraler Akteur der medizinischen Erstversorgung, häufig auch ohne anschließenden Krankenhaustransport. Genau diesen Befund greift der Referentenentwurf des Bundes zur Notfallreform auf. Er macht deutlich, dass Fehlsteuerungen, mangelnde Vernetzung und getrennte Anlaufstellen zu Überlastungen führen, bei Notaufnahmen wie auch beim Rettungsdienst. Die geplante Reform setzt deshalb auf eine bessere Steuerung, eine engere Vernetzung und auf eine dynamische Weiterentwicklung der Rolle des Rettungsdienstes im Versorgungssystem. Besonders wichtig ist dabei der vorgesehene Schritt, die medizinische Notfallrettung als eigenständige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen und nicht länger allein als Fahrtkostenersatz anzusehen. Das ist ein zentraler Hebel, um Fehlanreize zu vermeiden und eine Versorgung vor Ort rechtssicher zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat sich das MAGS gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium in den vergangenen Monaten intensiv für eine zügige Umsetzung der Notfallreform eingesetzt. Frau Kollegin, da muss ich sagen: Es war schon eine Fehleinschätzung, dass Sie gesagt haben: auf unseren Druck hin. – Das passiert schon längst. (Thorsten Klute [SPD]: Was? – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das erklärt aber nicht, wa- rum die CDU-geführte Stadt Essen letzte Woche noch einen anderen Beschluss gefasst hat!) Minister Laumann und Staatssekretär Heidmeier haben hierzu mehrfach den direkten Austausch gesucht. Darüber hinaus unterstützt Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die von Brandenburg eingebrachte Bundesratsinitiative. Dabei geht es nicht darum, dass Brandenburg bezahlt. (Thorsten Klute [SPD]: Sie könnten wenigs- tens mal Danke sagen!) Umso befremdlicher ist das reflexartige Verhalten der SPD-Opposition. Statt die rechtlichen Zuständigkeiten zur Kenntnis zu nehmen, wird erneut lautstark gefordert, das Land solle einfach bezahlen, obwohl es hierfür weder zuständig noch rechtlich befugt ist. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Weil Branden- burg und Niedersachsen Möglichkeiten ha- ben! – Thorsten Klute [SPD]: Wir lösen gerade ein Problem für Sie!) Landtag Das ist keine verantwortungsvolle Politik, sondern der Versuch, komplexe Probleme mit haushaltspolitisch unseriösen Forderungen zu überdecken. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ist das peinlich!) Wer suggeriert, das Land könne oder müsse hier ohne Rechtsgrundlage Geld einsetzen, zeigt erneut, dass er oder Sie, liebe SPD, nicht mit öffentlichen Mitteln umgehen können. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Noch gravierender: Sie spielen bewusst mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger. (Widerspruch von der SPD – Rodion Bakum [SPD]: So wie Thomas Kufen, nicht wahr?) Es steht zu keinem – zu keinem – Zeitpunkt zur Debatte, dass rettungsdienstliche Einsätze nicht durchgeführt werden. Diese Unterstellung ist einfach falsch und schürt unnötig Verunsicherung. (Zurufe von Christina Weng [SPD] und Susanne Schneider [FDP]) Wir setzen stattdessen auf Klarheit, Rechtssicherheit und nachhaltige Lösungen. Genau deshalb treiben wir die notwendige Reform auf der Bundesebene konsequent voran. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Eine verlässliche Finanzierungs- und Planungssicherheit im Rettungsdienst kann nur durch bundesgesetzliche Anpassungen im SGB V erreicht werden. Das Land handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die entscheidenden Weichen müssen jetzt auf der Bundesebene gestellt werden. (Zuruf) Deshalb stehen wir Ihrem Antrag ablehnend gegenüber.
