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Justus Moor

SPD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ja, wir beraten heute ein Gesetz, das dem Namen nach ganz große Erwartungen weckt. Wenn ich Ihnen, lieber Kollege Voussem, richtig zugehört habe – Max Weber wurde zitiert –, gilt das für Generationen. Das muss ja etwas ganz Großes sein: Landtag (Klaus Voussem [CDU]: Ist es auch! – Simon Rock [GRÜNE]: Ist es auch!) ein Plan „für gute Infrastruktur“ für zwölf Jahre für ganz Nordrhein-Westfalen, für unsere Städte und Gemeinden. Doch genau an dieser Stelle lohnt es sich, einmal hinzugucken, was das Adjektiv „gut“ eigentlich bedeutet. Es bezeichnet etwas, das qualitativ hochwertig und funktional geeignet ist, den Zweck zu erfüllen. „Gut“ kann daher nicht heißen: nur 47 % pauschale Weiterleitung der Bundesmittel. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) „Gut“ kann nicht heißen: Förderprogramme und Misstrauen gegenüber den Kommunen. (Beifall von der SPD) „Gute Infrastruktur“ heißt, dass Straßen befahrbar und Brücken sicher sind, dass Schulen saniert sind, dass Kitas funktionieren, dass Verwaltungsgebäude nutzbar sind und dass Kommunen handlungsfähig bleiben. Gut ist Infrastruktur also dann, wenn sie vor Ort ankommt, wenn sie bedarfsgerecht eingesetzt werden kann und wenn sie schnell für Verbesserungen sorgt. Gemessen an diesem Maßstab bleibt dieser Gesetzentwurf weit zurück. Denn wenn man ihn sich genau anschaut, dann bleibt vor allem eines: Ernüchterung. Auch mit diesem Gesetz zeigt sich, dass diese Landesregierung den Ernst der kommunalen Lage noch immer nicht verstanden hat. Dabei ist die Ausgangslage sehr eindeutig. NRW erhält vom Bund über 21 Milliarden Euro für Infrastruktur. Es geht in diesem Gesetz übrigens nur um Bundesmittel; hier wird kein einziger Cent Landesmittel mit eingebaut. Ja, 21 Milliarden Euro vom Bund bieten eine historische Chance, den Investitionsstau in den Kommunen in Höhe von über 50 Milliarden Euro anzugehen. Doch was macht die Landesregierung aus diesen Bundesmitteln? Sie gibt nur 47 % der Mittel pauschal an die Kommunen weiter. Der Rest fließt entweder in den Landeshaushalt oder wird mit neuen Förderrichtlinien überzogen und in neuen Programmen umgesetzt. Das ist kommunales Geld, mit dem Sie Landespolitik machen. Wir als SPD-Fraktion haben von Anfang an etwas anderes gefordert: 80 % der Mittel pauschal unbürokratisch direkt an die Kommunen. Denn die Kommunen stemmen rund 80 % der öffentlichen Investitionen. Sie wissen am besten, wo das Geld gebraucht wird. Sie brauchen Vertrauen, keine Gängelung. (Beifall von der SPD und Dirk Wedel [FDP]) Stattdessen schnürt die Landesregierung ein enges Korsett mit prozentualen Vorgaben, wofür die Kommunen ihr Geld auszugeben haben. Das greift massiv 17.12.2025 in die kommunale Selbstverwaltung ein, und es ist lebensfremd. (Vereinzelt Beifall von der SPD) In der Anhörung wurde Ihnen von der Wissenschaft bis hin zu den kommunalen Vertretern aufgezeigt, was für ein Desaster dieses Gesetz ist; es wurde Ihnen eins zu eins aufgezählt. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf die Berichtspflichten eingehen. Die regierungstragenden Fraktionen haben inzwischen einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem die vierteljährlichen Berichtspflichten gestrichen werden. Das ist richtig, das ist notwendig, und ehrlich gesagt war es auch überfällig. Besonders absurd wird es bei den Förderprogrammen, die das Land aus kommunalen Mitteln auflegt. Diese vierteljährlichen Meldungen waren von Anfang an bürokratischer Wahnsinn. Gut, dass auch CDU und Grüne das im letzten Moment erkannt haben; gut, dass Sie wenigstens an dieser Stelle auf die Kommunen und auf uns gehört haben. (Beifall von der SPD) Aber eines muss man klar sagen: Diese Korrektur heilt am Ende ein Symptom und nicht die Ursache. Denn das eigentliche Problem dieses Gesetzes ist die falsche Verteilung der Mittel. Deswegen liegt von uns als SPD-Fraktion ein weitergehender Änderungsantrag vor: 80 % der Mittel pauschal an die Kommunen. Das wäre wirklich gut. Das würde Vertrauen schaffen. Das würde Investitionen ermöglichen, sofort und vor Ort. (Beifall von der SPD) Denn egal, wie die Berichtspflichten sind: Das Gesetz bleibt zu kleinteilig, es bleibt misstrauisch, und es ist weit von der kommunalen Realität entfernt. Am Ende bleiben pro Kommune und Jahr Beträge, die nicht ausreichen, um den Investitionsstau ernsthaft anzugehen. Dieses Gesetz hätte ein echter Aufbruch sein können, ein Signal an die Kommunen: Wir haben euch verstanden; wir vertrauen euch; wir stärken euch. – Stattdessen macht sich die Landesregierung mit dem Geld vom Bund die eigenen Taschen voll. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Stimmt nicht!) Stattdessen werden bürokratische Förderprogramme aufgelegt. Stattdessen bekommen die Kommunen zusätzliche Vorgaben. Wir als SPD-Fraktion sagen klar: Wir brauchen mehr pauschale Mittel, mehr Vertrauen und endlich eine Landesregierung, die die kommunale Realität ernst nimmt. Nur so kann wirklich gute Infrastruktur für Nordrhein-Westfalen entstehen. Landtag Mit diesem Gesetzentwurf wird genau das leider nicht geleistet. Deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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