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Christof Rasche

17.12.2025 Sitzungen 18/113

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Freimuth, ich habe das in meinem Eingangsstatement schon ausgeführt, kann es aber gern kurz wiederholen. Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen 2030 ist im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz des Bundes geregelt. Das wurde von SPD, FDP und Grünen beschlossen. Darin ist geregelt, dass spätestens im August 2026 überprüft werden muss, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, zu 2030 die drei Braunkohleblöcke vom Netz zu nehmen. Das ist keine Erfindung der Chemieindustrie, das ist keine Erfindung von mir, sondern das ist im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz geregelt. Das steht da genauso drin, und das können Sie da gerne nachlesen. Insofern gibt der Chemie- und Raffineriepakt nur das wieder, was gerade gesetzliche Grundlage in der Bundesrepublik ist. So haben wir als Landesregierung auch immer kommuniziert. Es gibt im Moment eine gesetzliche Grundlage, die besagt: Braunkohleausstieg 2030 bei einer Überprüfung spätestens August 2026, ob Versorgungssicherheit gegeben ist. – Sollte sie nicht gegeben sein, ist schon im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz geregelt, dass man längstens bis 2033 verlängern kann. Das alles ist gesetzliche Grundlage. Daran arbeitet die Bundesregierung. Davon gehe ich fest aus. Zumindest arbeiten wir daran, dass all das passieren kann, was notwendig ist, damit Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen gewährleistet ist. Ich nenne einmal ein Beispiel: An der Seite derer, die Versorgungssicherheit gewährleisten und den Weg weg von der Kohleverstromung und hin zu einer Gas-, aber in der Perspektive Wasserstoffverstromung gehen wollen, war ich mit der Forderung nach einer Kraftwerksstrategie mit einer gesicherten Leistung Landtag durch wasserstofffähige Gaskraftwerke schon im Oktober 2022 unterwegs. Den Weg verlassen wir auch jetzt nicht. Wir arbeiten daran, dass wir, sobald das Bundeskabinett die Kraftwerksstrategie, das Kraftwerkssicherheitsgesetz beschlossen hat und sobald Ausschreibungsrahmenbedingungen klar sind, so schnell wie möglich für diejenigen genehmigen können, die vielleicht einen Zuschlag für ein Gaskraftwerk erhalten, das in der Perspektive wasserstofffähig sein muss. Genau das steht auch in der Kleinen Anfrage. Der Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität ist der, der uns energiepolitisch leitet.

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