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Marco Schmitz

CDU 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes setzt die Ergebnisse der Evaluation sachgerecht um. Er stärkt die Sicherheit in den forensischen Einrichtungen und sorgt zugleich für mehr Rechtsklarheit im Vollzug. Der Maßregelvollzug verfolgt mehrere Ziele zugleich: den Schutz der Allgemeinheit, den Schutz der anderen untergebrachten Patientinnen und Patienten sowie die notwendige Behandlung und Rehabilitation der untergebrachten Personen. Diese Ziele gehören untrennbar zusammen. Eine erfolgreiche Therapie und spätere Wiedereingliederung setzen sichere, verlässliche und klar strukturierte Rahmenbedingungen für alle Beteiligten voraus. Zu den Einwänden der Pflegekammer ist klar festzuhalten: Die Frage von Gerichtsfahrten und Zuführungen muss nicht gesetzlich geregelt werden. Sie wird im Verfahren und in der praktischen Umsetzung geklärt. Entscheidend ist, dass die Interessen der Pflegekräfte gewahrt bleiben. Pflege ist zum Pflegen da und nicht für sicherheitsrelevante Transporte zuständig. Die CDU-Fraktion unterstützt ausdrücklich, dass diese Aufgaben durch qualifiziertes Sicherheitspersonal übernommen werden. Das schützt die Pflegekräfte, dient der Sicherheit der Einrichtungen und kommt auch dem Schutz der anderen Patientinnen und Patienten zugute. Zugleich können sich Pflegekräfte auf ihre originären Aufgaben konzentrieren. Das stärkt die Behandlungsqualität und ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Rehabilitation. Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu.

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