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Klaus Voussem

CDU 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter der Frage nach der Absenkung des aktiven Wahlalters steht keine Kleinigkeit, sondern eine Grundfrage demokratischer Ordnung: Wer gehört zum Kreis derjenigen, die den politischen Kurs unseres Landes mitbestimmen dürfen? Die Anhörung hat diese Debatte in wohltuender Weise geerdet – weniger durch Schlagworte, mehr durch Systematik. Sie hat vor allem eines klargemacht: Wir bewegen uns hier nicht in einem Bereich verfassungsrechtlicher Unsicherheit, sondern in einem Bereich verantwortungsvoller Gestaltung. Zentral war der Hinweis: Für die Festlegung des aktiven Wahlalters auf Landesebene bestehen keine zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben. Der Maßstab ist vielmehr, dass die Wahlrechtsgrundsätze gewahrt bleiben: allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Gerade der Grundsatz der Allgemeinheit wird durch die Absenkung des Wahlalters nicht geschwächt, sondern eher konsequent zu Ende gedacht. Mehr Bürgerinnen und Bürger werden in den Kreis der Wahlberechtigten einbezogen. Anders gesagt: Das Verfassungsrecht versperrt den Weg nicht. Es verlangt lediglich, dass wir ihn sorgfältig und plausibel begründen. Genau das tun wir. Ein weiteres Argument der Debatte lautet oft: Wer mit 16 noch nicht voll geschäftsfähig ist, soll auch nicht wählen. Das klingt zunächst intuitiv, hält aber einer rechtlichen Betrachtung nicht stand; denn unsere Rechtsordnung kennt aus gutem Grund unterschiedliche Altersschwellen. Die Zwecke sind verschieden. Im Zivilrecht beispielsweise geht es um Schutz- und Haftungsfragen, im Wahlrecht geht es stattdessen um demokratische Teilhabe. Daraus folgt: Es gibt kein Gebot, Altersschwellen über alle Rechtsgebiete hinweg zu parallelisieren. Man muss vielmehr fragen, ob die jeweilige Grenze für den jeweiligen Zweck sachlich begründet ist. Genau diese Differenzierungsfähigkeit ist Ausdruck eines rationalen Rechtsstaats, nicht sein Makel. Ein dritter Punkt ist besonders überzeugend, es ist die Frage der Eignung. Sie darf nicht als moralische Bewertung missverstanden werden. Natürlich ist 17.12.2025 politische Informiertheit nie gleich verteilt, weder mit 16 noch mit 18. Der Gesetzgeber arbeitet daher verfassungsrechtlich anerkannt mit typisierenden Grenzen. Entscheidend ist nicht die Ausnahme, sondern die insgesamt vernünftige Begründung dieser Grenze. Die Anhörung hat bestätigt: Die Annahme einer hinreichenden politischen Einsichtsfähigkeit mit 16 ist tragfähig begründbar. Wer das bestreitet, müsste konsequenterweise erklären, warum die gleiche Skepsis nicht auch gegenüber Erstwählerinnen und Erstwählern mit 18 geltend gemacht wird. Hinzu kommt ein Gesichtspunkt, der nüchtern und zugleich politisch bedeutsam ist. Demografische Verschiebungen verändern politische Gewichte. Die junge Generation wird zahlenmäßig kleiner, während ältere Jahrgänge einen immer größeren Anteil der Wählerbevölkerung ausmachen. Gerade in einer solchen Lage ist es legitim, aber auch klug, Teilhabe so zu organisieren, diese Zukunftsfragen nicht nur mitbehandelt, sondern auch mitbestimmt werden zu lassen. Das ist kein Misstrauen gegenüber Älteren, das ist vielmehr ein Beitrag zur Balance in einer sich verändernden Gesellschaft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Darüber hinaus hat die Anhörung einen weiteren Aspekt klar herausgestellt. Es ist nicht zwingend, aber überzeugend, das Wahlalter verfassungsrechtlich zu regeln. Fragen des Wahlrechts gehören zum Kern der demokratischen Ordnung. Eine Regelung auf Verfassungsebene schafft Stabilität und Klarheit, und sie schützt solche Entscheidungen vor kurzfristigen Stimmungswechseln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie ist nicht nur ein Verfahren, sondern eine Haltung. Zu dieser Haltung gehört, dass wir Beteiligung nicht ängstlich verwalten, sondern verantwortungsvoll ermöglichen. Oder, um es mit einem alten, aber treffenden Satz zu sagen: Wer die Jugend gewinnt, gewinnt die Zukunft. Mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 geben wir jungen Menschen nicht zu viel, sondern etwas sehr Grundsätzliches: Zugehörigkeit. Damit stärken wir nicht nur unsere Demokratie in Nordrhein-Westfalen, wir stärken das Vertrauen in ihre Zukunftsfähigkeit. – Vielen Dank.

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