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Thorsten Klute

SPD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Der Maßregelvollzug steht vor erheblichen Herausforderungen – sicherheitstechnisch, personell und therapeutisch. Der Gesetzentwurf der Landesregierung greift wichtige Punkte auf, insbe-17.12.2025 sondere im Bereich der Sicherheit in den Einrichtungen der forensischen Psychiatrie. Ereignisse der vergangenen Zeit haben gezeigt, dass bestehende Regelungen nicht immer ausgereicht haben, um Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie die Öffentlichkeit ausreichend zu schützen. Gleichzeitig gilt: Mehr Sicherheit darf nicht zulasten von Rechtsstaatlichkeit und Therapie gehen. Der Maßregelvollzug ist kein Strafvollzug. Er ist Behandlung mit dem Ziel der Resozialisierung. Deshalb haben wir genau hingeschaut – gerade bei Regelungen zu Nachteinschluss, Durchsuchungen und weiteren Grundrechtseingriffen. Die Beratungen im Ausschuss und die Anhörung haben gezeigt, wo der ursprüngliche Entwurf nachgeschärft werden musste. Dass dies erfolgt ist, begrüßen wir ausdrücklich. Die vorgenommenen Klarstellungen und Präzisierungen erhöhen die Rechtssicherheit und die Praxistauglichkeit des Gesetzes. Die strukturellen Probleme im Maßregelvollzug – insbesondere der Personalmangel, die Belastung der Beschäftigten und die baulichen Defizite – sind damit nicht gelöst. Hier bleibt die Landesregierung in der Pflicht, über Gesetzesänderungen hinaus konkrete Verbesserungen zu schaffen. Der Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Fassung verbessert dennoch den bestehenden Rechtsrahmen und schafft mehr Klarheit für die Praxis, ohne den therapeutischen Kern des Maßregelvollzugs grundsätzlich infrage zu stellen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

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