landtag.nrw.de ↗

Klaus Voussem

CDU 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir die Arbeit eines Untersuchungsausschusses ab, dessen Gegenstand, die Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, in besonderer Weise das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats berührt. Émile de Girardin hat einmal gesagt: Regieren heißt Vorhersehen. – Ein Untersuchungsausschuss dient dem Gegenstück: dem Nachsehen, dem Aufklären, dem Einordnen, dem präzisen Verstehen. Genau das haben wir in den vergangenen anderthalb Jahren geleistet. Der Landtag hat den Ausschuss am 16. Mai 2024 mit dem klaren Auftrag eingesetzt, mögliche Unregelmäßigkeiten im Besetzungsverfahren aufzuklären, Verfahrensabläufe zu untersuchen und Transparenz herzustellen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben wir 64 Beweisbeschlüsse gefasst, 19 Sitzungen abgehalten, 17.12.2025 26 Zeuginnen und Zeugen vernommen und 3 Sachverständige gehört. Diese Zahlen stehen für Ernsthaftigkeit, für Professionalität und – das darf man sagen – für bemerkenswerte Disziplin. Zugleich war der Ausschuss effizient. Mit etwa eineinhalb Jahren Gesamtlaufzeit zählt er zu den zügigeren Untersuchungsausschüssen, jedenfalls unter jenen, die ihre Arbeit innerhalb einer Wahlperiode abschließen. Der schnellste PUA aller Zeiten sollte es ja auch werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines funktionierenden Zusammenspiels aller Beteiligten. Die Beratungen waren trotz notwendiger Kontroversen überwiegend sachlich, kollegial und konstruktiv. Ein Untersuchungsausschuss ist kein Schonraum. Widersprüche müssen offengelegt werden, Unbequemes muss ausgesprochen werden, und es müssen Entscheidungen getroffen werden, die nicht allen gefallen. Gerade deshalb verdient die Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg ausdrückliche Anerkennung. Ja, wir haben über Verfahrensfragen, über Akten und Verwahrgelass, über Öffentlichkeitsarbeit, über Gegenüberstellungen und gutachterliche Einordnungen gestritten. Entscheidend ist aber: Wir haben Lösungen gefunden, die den Aufklärungsauftrag nicht behindert, sondern ermöglicht haben. Das ist parlamentarische Kontrolle, wie sie sein soll: streitbar in der Sache, zuverlässig im Ergebnis. In der Sache lassen sich – stark verkürzt – drei zentrale Feststellungen benennen: Erstens. Der Ausschuss hat festgestellt, dass eine dienstliche Beurteilung im Verfahren nicht den üblichen Anforderungen entsprach und deshalb im Nachgang aufgehoben wurde. Diese Feststellung betrifft die fachlich-administrative Ebene. Eine politische Verantwortung oder gar Einflussnahme hat der Ausschuss insoweit nicht feststellen können. Die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des OVG ist inzwischen rechtskonform mit einer anderen Person besetzt. Zweitens. Im Ergebnis hat der Ausschuss keine belastbaren Hinweise auf politische Einflussnahme gefunden. Insbesondere haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass der zuständige Minister unzulässig oder steuernd in das Verfahren eingegriffen hätte. Die relevanten Entscheidungen sind entlang der Verwaltungslinien getroffen worden. Die im Ausschuss thematisierten Vieraugengespräche ließen sich naturgemäß nicht in allen Einzelheiten rekonstruieren. Maßgeblich bleibt jedoch: Hinsichtlich keines dieser Gespräche ergaben sich Belege für eine politische Weisung oder Erwartungshaltung. Landtag Drittens. Die festgestellten Defizite betreffen Abläufe der Verwaltungspraxis. Sie sind – wie die Sachverständigen übereinstimmend betont haben – eher systemischer Natur. Sie lassen keinen Rückschluss auf politische Verantwortlichkeit zu. Zugleich weisen sie auf einen klaren Verbesserungsbedarf hin. Gerade bei zentralen Personalentscheidungen müssen wesentliche Verfahrensschritte dokumentiert und nachvollziehbar fixiert werden. Dass die Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts inzwischen wieder besetzt ist, ist ein bedeutsamer und notwendiger Schritt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht eine klare, stabile und handlungsfähige Leitung. Diese Besetzung stärkt die Kontinuität, die Verlässlichkeit und die organisatorische Grundlage der Rechtsprechung. Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen, um solche Verfahren künftig prüffester zu gestalten. Drei Punkte möchte ich hervorheben: Erstens. Dienstliche Beurteilungen müssen sorgfältig, nachvollziehbar und rechtssicher erstellt werden. Zweitens. Die wesentlichen Schritte des Verfahrens, einschließlich entscheidungsrelevanter Gespräche bis hin zum Bewerberranking, sind vollständig zu dokumentieren. Drittens. Die Kommunikationswege zwischen den Ressorts sollten klar definiert werden, um Missverständnisse und Reibungsverluste zu vermeiden. Diese Empfehlungen sind ausdrücklich nicht als Kritik an der politischen Leitung zu verstehen. Es geht um strukturelle Verbesserungen in der Verwaltungspraxis, unabhängig von Personen. Wenn ich mir eine Bemerkung am Rande erlauben darf: Personalgespräche in italienischen Restaurants sollten sich künftig nicht als Bestandteil guter Verwaltungspraxis etablieren, jedenfalls nicht in dieser Form. (Beifall von der SPD und der FDP – Heiterkeit von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Untersuchungsausschüsse enden selten ohne unterschiedliche politische Bewertungen. Auch hier wurden Sondervoten vorgelegt: von den Fraktionen von SPD und FDP und von der AfD-Fraktion. Dass Minderheitenrechte ausgeübt werden, ist legitim und gesetzlich vorgesehen. Zugleich gilt: Auch die Wahrnehmung von Minderheitenrechten steht unter den Anforderungen eines fairen Verfahrens, und zwar nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern auch gegenüber den von der Untersuchung Betroffenen. Ein faires Verfahren verlangt Ergebnisoffenheit. Es verlangt, dass das Feststellbare und das nicht Feststellbare sauber getrennt, entlastende wie belastende Umstände gleichermaßen gewürdigt und Schluss-17.12.2025 forderungen aus Belangen und nicht aus Vorannahmen gezogen werden. Ich bin überzeugt, dass der Abschlussbericht diesen Maßstab insgesamt erfüllt. Die Sondervoten sind dem Bericht beigefügt. Die politische Bewertung mag auseinandergehen. Die Lektüre und das Urteil darüber obliegen nun der Öffentlichkeit. Zum Schluss gilt mein ausdrücklicher Dank allen, die zur Arbeit dieses Ausschusses beigetragen haben: den Mitgliedern des Ausschusses für die sachliche Zusammenarbeit, den Referentinnen und Referenten der Fraktionen für ihre fachkundige Unterstützung und nicht zuletzt dem ganz hervorragenden Ausschusssekretariat für die professionelle Organisation sowie für die Erstellung des Abschlussberichts. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Untersuchungsausschuss hat gezeigt: Parlamentarische Kontrolle in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur ein formales Instrument, sondern Ausdruck unseres demokratischen Selbstverständnisses. Wir haben Transparenz geschaffen und Abläufe nachvollziehbar gemacht. Damit haben wir in der Sache und im Verfahren zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Entscheidungen beigetragen. Der Bericht ist mehr als eine Dokumentation. Er ist ein Zeugnis verantwortungsvoller parlamentarischer Arbeit und ein Impuls, Verwaltungsprozesse weiter zu verbessern – mit Augenmaß, mit Respekt vor den handelnden Personen und mit einem klaren Blick für rechtsstaatliche Anforderungen. Um es mit den Worten von Rudolf von Jhering zu sagen: „Der Zweck des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf.“ Unser Kampf diente der Aufklärung, der Transparenz und der rechtsstaatlichen Stärke. Es hat sich gelohnt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD])

Alle Reden von Klaus Voussem Protokoll ↗