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Lena Teschlade

SPD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in bedürftigen Haushalten ist weiterhin dringend notwendig, insofern unterstützen auch wir die zeitnahe Umsetzung der Regeln des Bundes in nordrhein-westfälisches Recht. Gleichwohl sind die Einwände der kommunalen Spitzenverbände absolut gerechtfertigt. Die Bereitschaft, sich kurzfristig auf Konsensgespräche einzulassen, ist positiv zu bewerten. Gleiches gilt für das gemeinsame Ansinnen, eine Lösung bis Ende Januar zu finden. Selbstverständlich müssen die Städte und Kommunen, wenn ihnen neue Aufgaben übertragen werden, auch einen Ausgleich erhalten. Wenn ein Vorhaben aber bewusst so konstruiert wird, dass mehrere konnexitätsrelevante Maßnahmen jeweils knapp unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle bleiben, wird der Schutzmechanismus des Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung faktisch ausgehöhlt. Die Landesregierung und das MAGS müssen hier nacharbeiten. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf natürlich zu, aber fordern Sie zeitgleich auf, die Kostenfolgeabschätzung in den von den kommunalen Spitzenverbänden angemerkten Fällen zu prüfen und gegebenenfalls einen Belastungsausgleich auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank. Schönen Feierabend. (Beifall von der SPD)

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