Yvonne Gebauer
Alles gut. – Herr Präsident! Frau Ministerin Neubaur, ich habe eine Frage zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz. Dort enthält eine Klausel die Möglichkeit der Speicherung von CO im Boden. Meine Frage lautet: Würden Sie diese dort enthaltene Klausel für Nordrhein-Westfalen tatsächlich zur Anwendung bringen?
