Ina Brandes
Die Stiftung für Hochschulzulassung mit Sitz in Dortmund hat die Aufgabe, Studienplätze in besonders gefragten Studiengängen deutschlandweit zu vergeben und deren Vergabe zu koordinieren. Sie wird von den 16 Bundesländern gemeinsam getragen. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zwei Anpassungen zur Governance der Stiftung. Wesentliches Ziel der ersten Änderung ist die Auflösung des bisherigen Stiftungsvorstands. Damit soll die Rolle des Stiftungsrats als künftig alleiniges Entscheidungsgremium der Stiftung für Hochschulzulassung gestärkt werden. Der Stiftungsvorstand war seinerzeit eingeführt worden, um die Stiftung in ihrer ersten Modernisierungsphase im Jahre 2020 zu unterstützen. Durch die nun etablierten Strukturen ist dieses zusätzliche Organ entbehrlich geworden, auch aus Gründen des Bürokratieabbaus. Die Änderung bewirkt zudem eine klarere Zuordnung der Verantwortlichkeiten: Der Stiftungsrat ist künftig das einzige strategische Entscheidungsorgan der Stiftung, die Geschäftsführung ist für das laufende Geschäft und die Umsetzung der weiteren Aufträge des Stiftungsrats zuständig. 17.12.2025 Mit der zweiten Änderung im vorliegenden Gesetzentwurf wird für den Fall einer beabsichtigten Wiederbestellung der Geschäftsführung die Möglichkeit eingeräumt, auf eine öffentliche Stellenausschreibung zu verzichten. Dies vereinfacht die formalen Prozesse, da die bestellten Personen sich zuvor bereits in einem Ausschreibungsverfahren bewährt haben. Ob von der gesetzlichen Möglichkeit in konkreten Fällen Gebrauch gemacht werden soll, entscheidet der Stiftungsrat. Diese beiden Änderungen tragen dem Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz vom 18. Februar 2025 vollumfänglich Rechnung. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde mit sämtlichen Wissenschaftsressorts der Länder abgestimmt. Alle staatlichen und staatlich getragenen Hochschulen der Länder in der Bundesrepublik sind über den Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung eingebunden worden. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlagen für eine Optimierung der Governance der Stiftung für Hochschulzulassung. Ziel ist, dass die Stiftung damit ihre bundesweiten Aufgaben zur Durchführung von chancengerechten Zulassungsverfahren noch besser als bisher wahrnehmen kann.
