Christof Rasche
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/16911 beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16948 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bürgerenergiegesetz wurde Ende 2023 eingeführt, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinden sowie deren Beteiligung am Ausbau der Windenergie zu erhöhen. Mit ihm wird die finanzielle Teilhabe an der Wertschöpfung neuer Windparks verbindlich geregelt. Mit Stand Ende November 2025 fallen 255 Vorhaben mit 608 Windenergieanlagen und 3,8 GW Leistung in den Anwendungsbereich. Bei 23 dieser Vorhaben wurde bereits eine individuelle Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger und Standortgemeinde abgeschlossen. Zu 70 Vorhaben liegt ein Landtag Beteiligungsangebot als Grundlage für eine Beteiligungsvereinbarung vor. Dabei ist ersichtlich, dass die Flexibilität bei der Modellwahl genutzt wird, um im Sinne des Gesetzeszwecks die vor Ort passende Beteiligung anbieten zu können. Zusammen mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate haben wir eine ganze Reihe von Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dabei haben wir von den betroffenen Akteurinnen und Akteuren insgesamt sehr positive Rückmeldungen erhalten, sodass wir als wesentliches Fazit festhalten können: Das Gesetz trägt dazu bei, den notwendigen Ausbau der Windenergie akzeptanzsichernd zu begleiten, und das ist ja schon mal was. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aus diesem intensiven Austausch haben wir gleichzeitig Hinweise und Vorschläge für eine gestärkte Praxistauglichkeit aufgenommen und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne des Bürokratieabbaus identifiziert. So wird die Frist zur Erarbeitung und zum Nachweis einer Beteiligungsvereinbarung statt starr auf ein Jahr ab Genehmigung auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ersten Anlage eines Vorhabens festgelegt und somit praxistauglicher ausgestaltet. Damit haben Vorhabenträger und Gemeinden künftig mehr Zeit zur Erarbeitung einer zielführenden Vereinbarung. Externe Faktoren wie zum Beispiel die aktuell überzeichneten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur, die zu Verzögerungen führen können, werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Zudem wird die Pflicht über die Meldung von neu genehmigten Vorhaben zeitlich an die Registrierung der Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gekoppelt. Das digitale Meldeportal zum Bürgerenergiegesetz ermöglicht darauf aufbauend eine einfache und zeitsparende Meldung. Letztlich wird auf detaillierte Vorgaben zum frühzeitigen Austausch und zur Vorlage eines Beteiligungsangebots verzichtet, weil diese Schritte zur Erarbeitung einer Vereinbarung ohnehin notwendig sind. Das reduziert den Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zusätzlich. Darüber hinaus ist festzustellen, dass ein gesteigertes Akzeptanzbedürfnis mit Blick auf Windenergieanlagen besteht, die außerhalb von regionalen und kommunalen Windenergiegebieten realisiert werden sollen. Die Realisierung von Windenergieanlagen außerhalb dieser Flächenkulissen, etwa auf Grundlage bestehender bauplanungsrechtlicher Vorbescheide, fußt eben nicht auf umfassenden Planungsprozessen, die bereits vielfältige Interessen in die Abwägung einstellen. 17.12.2025 Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im Rahmen der Ersatzbeteiligung eine ergänzende finanzielle Beteiligung für diese Windenergieanlagen vor, um dem notwendigen Interessenausgleich Rechnung zu tragen. Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Anpassungen optimieren die Umsetzung des erfolgreichen Bürgerenergiegesetzes in der Praxis und gewährleisten weitgehender und differenzierter als bisher ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und vor allem an Teilhabe am ökonomischen Erfolg des Ausbaus der Windenergie in Nordrhein-Westfalen. Der Gesetzentwurf ist damit ein weiteres wesentliches Element unserer von Ambition und Akzeptanz geprägten Energiepolitik. Mit dem Bürgerenergiegesetz ermöglichen wir es, glaube ich, dass in der einen oder anderen Gemeinde auch in diesem Jahr an Weihnachten ein kleines Geschenkchen unterm Tannenbaum liegen kann. Weil das meine letzte Rede in diesem Hohen Hause in diesem Jahr ist, sage ich: Vielen Dank für die guten Diskussionen, die wir immer mal wieder miteinander führen. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne und von Wundern erfüllte Advents- und Weihnachtszeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Ale- xander Vogt [SPD])
