Dr. Martin Vincentz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! CDU und Grüne legen einen Antrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt vor, und bis auf viele blumige Worte bleibt nicht viel Substanzielles übrig. Es sind viele Selbstverständlichkeiten, die dort erwähnt werden, und dabei ist es ein wirklich wichtiges Thema, gerade in einer alternden Gesellschaft, in der sich viele Menschen im Laufe ihrer Arbeitszeit irgendwann einen Behindertengrad einfangen. Es geht eher darum, nicht eine erstmalige Integration in den Arbeitsmarkt überhaupt zu bewerkstelligen, sondern Menschen im Arbeitsmarkt zu halten und weiter zu befähigen, ihre Arbeit leisten zu können. Einen Punkt im Antrag greifen Sie auf, der tatsächlich wichtig ist und dringend einer Klärung bedarf. Denn die UN-Behindertenrechtskonvention greift im Prinzip frontal das deutsche System der Behindertenwerkstätten an. Dort ist ein 180-Grad-Schwenk in der internationalen Behindertenpolitik zu vernehmen, wo im Prinzip Parallelstrukturen zu den offiziellen Strukturen mittlerweile als – man kann es fast sagen – menschenfeindlich geframed werden, und das wird der guten und wirklich aufopferungsbereiten Arbeit in den Werkstätten hier in Nordrhein-Westfalen, in ganz Deutschland schlichtweg nicht gerecht. (Beifall von der AfD) Dort wird eine gute Arbeit geleistet, die sicherlich nicht mit den Worten zu beschreiben ist, die Vertreter der UN-Behindertenrechtskonvention beispielsweise im Rahmen einer Anhörung in unserem Ausschuss 17.12.2025 gewählt haben, die es geradezu als unmenschlich darstellten, dass Menschen in Werkstätten arbeiten. Was allerdings auch richtig ist – und da legt der Antrag auch den Finger in die Wunde –, ist, dass nicht alle Behindertenwerkstätten ihre Arbeit vernünftig und gut leisten. Vielmehr sind auch einige schwarze Schafe dabei, die die Sonderkonditionen nutzen, um Menschen mit Behinderung zu sehr kleinen Löhnen abzuspeisen, und den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt, auch wenn dieser im Einzelfall sehr gut möglich wäre, eher behindern. Daher ist es durchaus sinnvoll, dort genau hinzuschauen, den Wechsel von Menschen aus den Behindertenwerkstätten in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern und für eine bessere Bezahlung zu sorgen. Die allgemeine und pauschale Ablehnung von Werkstätten für behinderte Menschen, wie sie jetzt international aktuell Mode ist, ist – und da stimme ich dem Antrag auch zu – sicherlich falsch und abzulehnen. Ich bin sehr froh, dass Nordrhein-Westfalen mit dem Antrag gedenkt, einen Sonderweg zu gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
