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Dirk Wedel

FDP 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Bereits in den vergangenen beiden Jahren hat der Landtag Nordrhein-Westfalen zusätzliche Mittel von jeweils 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, um auf die verschärfte Sicherheitslage für jüdische Einrichtungen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zu reagieren. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, diese Mittel 2026 erneut zur Verfügung zu stellen. Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Denn: Die Bedrohungslage hat sich nicht entspannt, sondern verfestigt. Die aktuellen Berichte der Sicherheitsbehörden sind eindeutig. Das Bundeskriminalamt stellt in seiner Analyse der politisch motivierten Kriminalität 2024 fest, dass wir es mit einer „wachsenden Polarisierung und Radikalisierung innerhalb der Gesellschaft“ zu tun haben. Globale Krisen wie der Nahostkonflikt wirken tief nach innen und bilden „einen Nährboden für Spannungen und Radikalisierungen“. Die Grenzen zwischen äußerer und innerer Sicherheit verschwimmen zunehmend. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern für 2024 bestätigt dieses Bild sehr deutlich. Extremistische Akteure aus verschiedenen Spektren nutzen weiterhin das Leid im Nahen Osten, um „zu Hass und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden oder den Staat Israel aufzurufen“. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit dienen dabei als gemeinsame ideologische Klammer, mit hoher Emotionalisierungs- und Mobilisierungskraft. Laut RIAS NRW wurden im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen 940 antisemitische Vorfälle dokumentiert. Das sind im Durchschnitt 18 Vorfälle pro Woche. Jeder einzelne davon ist ein Angriff auf das Sicherheitsempfinden jüdischer Menschen in Deutschland, auf unsere Verfassung und auf unser Selbstverständnis als demokratischer Rechtsstaat. Besonders deutlich wird die Lage in Nordrhein-Westfalen. Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen der politisch motivierten Kriminalität bislang 266 antisemitische Straftaten erfasst. Gegen 149 Personen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt, 83 Personen wurden verurteilt. Viele Jüdinnen und Juden be-17.12.2025 richten, dass sie sich im Alltag nicht mehr frei und sicher bewegen können. Die Bedrohungslage seit Oktober 2023 ist keine vorübergehende Ausnahmesituation, sondern anhaltende Realität. Daraus folgt für uns: Der Staat hat die Pflicht, jüdisches Leben zu schützen – nicht als politische Geste, sondern als konkrete Verantwortung. Jüdische Gemeinden benötigen heute weit umfangreichere Sicherheitsmaßnahmen als früher. Wachdienste, Objektschutz, Zugangskontrollen und technische Vorkehrungen verursachen hohe Kosten, die sie nicht allein tragen können. Zwar wurde der institutionelle Zuschuss bereits 2022 auf 5 Millionen Euro erhöht, doch angesichts der außergewöhnlichen Lage seit dem 7. Oktober 2023 reicht dies nachweislich nicht aus. Die zusätzlichen 1,5 Millionen Euro für 2026 schließen eine sicherheitsrelevante Lücke. Viele Angriffe werden durch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen verhindert, bevor sie stattfinden. Prävention ist überlebenswichtig. Der Schutz jüdischen Lebens ist nicht nur historische Verantwortung, sondern ein unverzichtbares Fundament unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Für die FDP-Fraktion gilt deshalb: Der Staat muss nicht erst reagieren, wenn etwas passiert. Er muss verhindern, dass etwas passiert. Unsere Entschlossenheit darf nicht nachlassen, solange die Bedrohung fortbesteht. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt ein klares Zeichen: Nordrhein-Westfalen lässt die jüdischen Gemeinden nicht allein. Wir sorgen dafür, dass ihre Einrichtungen sicher bleiben. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf daher zu.

Protokoll ↗