Susanne Schneider
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über Menschen mit Behinderung sollten wir sprechen, und das öfter. Ich finde den Antrag auch teilweise interessant, finde es allerdings schade, dass von der CDU als Antragsteller nur drei Leute da sind. Da danke ich meiner Fraktion, dass immerhin ein Viertel der Kollegen da ist, mich hier am Redepult unterstützt und sich für dieses Thema interessiert. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Menschen mit Behinderung – das wissen wir – finden wesentlich seltener eine Beschäftigung als Menschen ohne Behinderung. In NRW haben wir über 56.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, die arbeitslos sind. Dabei verfügen sie in der Hälfte der Fälle über eine abgeschlossene berufliche oder schulische und akademische Ausbildung. Arbeit ist jedoch ein wesentlicher Baustein, damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Mit einem eigenen Job fällt 17.12.2025 die gesellschaftliche Teilhabe leichter. Ein Job gibt zudem Bestätigung. In Zeiten des Fachkräftemangels dürfen die Potenziale von Menschen mit Behinderungen nicht ungenutzt bleiben. Es ist daher unsere Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass jeder einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. (Beifall von der FDP) Wenn Menschen mit Behinderungen eine Chance im Arbeitsleben erhalten, danken sie es häufig mit einer besonderen Loyalität und hohem Verantwortungsbewusstsein. Arbeitgeber müssen aber bereit sein, diese Chancen zu erkennen und nicht nur mögliche Risiken zu sehen. Insbesondere die Berater der Kammern können Betriebe aus der Perspektive der Arbeitgeber unterstützen. Diese Aufklärungsarbeit bei den Arbeitgebern wollen wir intensivieren. Der vorliegende Antrag von Schwarz-Grün will nun auch die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderungen verbessern. Die grundsätzliche Zielrichtung teilen wir. Irgendwie wirkt dieser Antrag aber wie eine reine Reaktion auf den bereits erwähnten SPD-Antrag aus dem Herbst dieses Jahres. Die Anhörung dazu findet bereits im nächsten Jahr statt. Ich freue mich darauf. Vielleicht hätten wir das einfach erst mal abwarten können. Ich könnte noch verstehen, wenn Sie einen eigenen Antrag stellen würden, um wesentlich neue Aspekte einzubringen. Doch die Forderungen klingen häufig sehr sperrig und verklausuliert. Und natürlich will man keine neuen finanziellen Schwerpunkte setzen, sondern das Ganze wie so häufig aus bereiten Mitteln finanzieren. Auch der Fingerzeig nach Berlin schwingt bei dem Antrag mit. Sie zeigen dabei aber quasi auf sich selbst. Die neue Bundesregierung ist schon lange genug im Amt, um Themen zumindest mal aufzugreifen. Es ist richtig, dass die Angebote der Werkstätten für behinderte Menschen dringend weiterentwickelt werden müssen. Dabei darf es aber nicht nur um faire Werkstattentgelte und Arbeitsplätze für Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen gehen. Ziel muss vorrangig sein, die Werkstätten stärker auf Qualifizierung und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszurichten. Werkstätten müssen so aufgestellt sein, dass Beschäftigte nach ihren Fähigkeiten an betriebliche Realitäten herangeführt werden. Vorbildfunktion haben dabei die Werkstätten, die mit Unternehmen kooperieren. Wir brauchen viel mehr Angebote, die einen fließenden Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Wichtig dafür sind Inklusionsbetriebe. Die Forderung des Antrags widerspricht hingegen völlig der tatsächlichen Politik von Schwarz-Grün in den letzten Jahren. Während mit dem Landes-Landtag programm „Integration unternehmen!“ von 2022 bis 2024 noch rund 230 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben geschaffen wurden, haben Sie den Ansatz zur Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Inklusion im letzten Jahr um über 2 Millionen Euro gekürzt. In diesem Jahr haben Sie die geplante vollständige Streichung erst in letzter Minute gestoppt. Alleine schöne Worte können fehlende Mittel aber nicht ausgleichen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Ein wichtiges Thema wie die Inklusion im Arbeitsleben kann auch doppelt beraten werden. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu, so wie wir es auch schon beim vorliegenden SPD-Antrag gemacht haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
