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Verena Schäffer

GRÜNE 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Wir beraten dieses Gesetz wenige Tage nach dem antisemitischen, menschenfeindlichen Akt des Terrors in Sydney, bei dem 15 Menschen brutal ermordet wurden, wenige Tage also, nachdem wieder einmal bittere Realität geworden ist: Antisemitismus tötet. Wieder findet diese brutale Gewalttat an einem jüdischen Feiertag statt. Chanukka ist eigentlich ein Fest der Hoffnung. Das weckt schlimme Erinnerungen an das antisemitische Massaker der Hamas an Jom Kippur in Israel vor über zwei Jahren. Und es weckt ebenso Erinnerungen an den rechtsextremen antisemitischen Anschlag in Halle. Auch dieser fand an Jom Kippur statt. Auch im Alltag haben antisemitische Vorfälle in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023, drastisch zugenommen. Dies ist unerträglich. Es ist unsere Verantwortung, dass Jüdinnen und Juden hier sicher und frei leben können. All dies zeigt: Es braucht Maßnahmen für den Schutz jüdischen Lebens und den Schutz jüdischer Einrichtungen. So traurig dies ist, so notwendig ist es auch. Deswegen ist es richtig, dass wir heute das Gesetz zur „Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V.“ verabschieden und damit zusätzliche Mittel für den Schutz jüdischer Einrichtungen bereitstellen werden. Landtag Das Zusammenkommen in Synagogen und in jüdischen Gemeindezentren, der Besuch jüdischer Kindergärten und Schulen, jüdisches Leben insgesamt – all dies muss angstfrei möglich sein. Mit dem Gesetzentwurf sorgen wir für die Sicherheit jüdischen Lebens in NRW. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung selbstverständlich zu.

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