Zacharias Schalley
Haben Sie auch das Gefühl, dass in Nordrhein-Westfalen derzeit die Angst umgeht? Es ist nicht die Angst vor Messerattacken und Anis-Amri-Lastern auf magdeburgisierten Weihnachtsmärkten; nein, das sind nur Einzelfälle; das ist irgendwie neue Normalität! Die Landesregierung hat Angst davor, dass wir durch eine Invasion entflohener Todesvipern unterzugehen drohen! Klar, jeder kennt die Opfer von Gifttieren aus der Nachbarschaft! Liebe Landesregierung, es ist doch so: Da wird der Einzelfall absichtlich zum Massenphänomen aufgeblasen! Was will Schwarz-Grün eigentlich wirklich? Sie wollen uns ein giftgrünes Verbotsgesetz verkaufen! Das hat ungefähr so viel mit rationaler Gefahrenabwehr zu tun wie ein Kamel mit der deutschen Straßenverkehrsordnung. Schauen wir uns mal den ewigen Gruselklassiker an: die berühmte Monokelkobra von Herne – ein Fall, der Jahr für Jahr wie ein schlechter Fernsehfilm recycelt wird. Was war’s am Ende? Ein Halter ohne Zuverlässigkeit – vielleicht ein „Show“-Halter? –, ein Tier, das nicht gemeldet war, ein klassischer Fall von Behördenversagen plus menschliche Egomanie! Dafür jetzt ein Totalverbot? Wollen wir wegen eines betrunkenen Nikolaus-Darstellers gleich Weihnachten verbieten? Und faszinierend ist ja, ehrlich gesagt, auch: Immer, wenn du ein Beispiel aus diesem Beritt suchst, kommt genau dieser eine Fall. Ergo: Mehr Landtag hat man nicht – außer dieser einen Kobra, die durch einen Hausflur zischte. Wie gesagt: Mehr Nervenkitzel finden Sie inzwischen auf jedem Weihnachtsmarkt, auf dem sich jedem Besucher inzwischen immer zwei bange Fragen stellen muss: Frisst die Inflation mein Portemonnaie auf, oder rauscht das Messer in der Messerverbotszone trotzdem in meinen Bauch? Dazu hätte ich gerne mal einen strengen Gesetzentwurf. Aber die Landesregierung liefert nun einen strengen Gesetzentwurf zur Gifttierhaltung. Haben sich die Experten in unserer Landesregierung mal gefragt, wer solche Tiere eigentlich hält? Es sind nicht die durchgeknallten Showhalter, sondern in der Regel Spezialisten und Hobbyhalter, manchmal mit abgefahrenen Kenntnissen, wie sie nur Forscher und Privatgelehrte vom alten Schlage noch haben. Sie tun in Ihrer Gesetzesbegründung gerade so, als würden massenhaft afrikanische Puffottern, australische Trichternetzspinnen oder mittelamerikanische Bothriurus-Skorpione durch die Straßen unserer Städte patrouillieren. Die Realität ist banaler: Es sind kleine, hochspezialisierte Gruppen mit wissenschaftlichem Interesse, privaten Erhaltungszuchten, passionierten Herpetologen – Leute, die Wahrscheinlichkeit und Gefahr besser einschätzen können als mancher Ministerialbeamte, dessen gefährlichstes Tiererlebnis in der Verwaltung vermutlich ein aggressiver Locher ist! Diese Halter kriminalisieren Sie nun kollektiv, obwohl statistisch gesehen niemand weniger Probleme macht als genau diese Halter. Schlimmer noch: Sie schränken sogar deren Grundrechte ein, ohne dafür eine Daten- und Beweisgrundlage heranzuziehen. Wenn eine Regierung so etwas tut, hat sie eine Bringschuld gegenüber dem Bürger, dessen Grundrechte eingeschränkt werden: bei den Haltern das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit, auf freie Ausübung eines Hobbys usw. usf. Andere Bundesländer haben längst verstanden, dass man mit Steuerung mehr erreicht als mit Verbot. Zum Beispiel wäre da Hamburg zu nennen: Sachkunde, Genehmigung, Sicherheitsprüfung – voilá! Oder das Saarland hat eine Gefahrtierverordnung erlassen, die keine – ich wiederhole: keine! – pauschale Verbotskeule ist! Oder schauen wir ins Ausland, in die Schweiz: Da gibt es eine strenge Bewilligungspraxis, klare Standards, auch Nulltoleranz für Show-Halter – aber eben kein flächendeckendes Verbot! 17.12.2025 NRW dagegen sagt: Wir regeln das drakonisch mit dem schwarz-grünen Vorschlaghammer. Verbieten ist einfacher als differenzieren! Wissen Sie, was mich daran am meisten stört? Es ist nicht die technische Unzulänglichkeit dieses Gesetzentwurfs. Es ist die grüne Bevormundungs- und Verbotsmentalität dahinter – eine Mentalität, in der Bürger grundsätzlich als Risiko gesehen werden; eine Mentalität, die davon ausgeht, dass Kompetenz aus einem Behördenstempel erwächst. Es ist eine Mentalität, die ehrenamtliche Experten geringschätzt, staatliche Institutionen aber verherrlicht. Es ist, kurz gesagt, ein paternalistisches, weichgespültes Obrigkeitsdenken, in dem man dem Bürger eher zutraut, seine Steuererklärung falsch auszufüllen, als ein Tier korrekt zu halten! Was brauchen wir stattdessen? Mindestens ein Jahr zur Befristung; ein Jahr, um die Fachleute einzubinden, die Sie von der Regierung ignoriert haben; ein Jahr, um echte Alternativen einzubauen! Das wären: Sachkunde, Haltungskonzepte, Sicherungsauflagen, Serumdepots, klare Meldestrukturen! Dann hätten wir ein Gesetz, das schützt, anstatt zu schaden. Dem Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung können wir so nicht zustimmen. Landtag Anlage 7 Zu TOP 20 – Gesetz zur Berücksichtigung personenstandsrechtlicher Entwicklungen in den Landesjustizvollzugsgesetzen – zu Protokoll gegebene Rede
