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Susanne Schneider

FDP 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Antrag auseinandersetzen. Ich möchte mir nicht nachsagen lassen, dass wir die Anträge dieser Fraktion ignorieren, nicht ernst nehmen oder nicht bearbeiten. (Dr. Christian Blex [AfD]: Der Wähler ignoriert Sie!) Nachdem der letzte Antrag nicht durchgekommen ist, hat man nun neue Argumente gesammelt, die gegen die Teillegalisierung von Cannabis sprechen. Das ist einseitig und recht wenig seriös. (Beifall von der FDP) Durch das Cannabisgesetz ist keineswegs ein rechtsfreier Raum entstanden, wie es die AfD erneut suggeriert. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert vielmehr die Einhaltung aller Schutzregeln. Polizei, Justiz und kommunale Ordnungsbehörden müssen den verbotenen Besitz und Handel anderer illegaler Drogen weiter konsequent verfolgen und kontrollieren. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind zu sanktionieren. 17.12.2025 Bei den Anbauvereinigungen lässt sich noch kein abschließendes Urteil über deren Effekt fällen. Viele Anträge sind weiterhin in Bearbeitung. Der Landesgesundheitsminister stand bei den Rahmenbedingungen recht lange auf der Bremse. Das hat diese Verzögerungen sicherlich gefördert. Ansonsten hätten sich Interessenten schon früher vorbereiten können. Für eine vollständige Ersetzung des illegalen Schwarzmarkts wäre zudem eine zweite Stufe der Legalisierung erforderlich. Allerdings konnten die geplanten Modellprojekte zur legalen Abgabe über zugelassene Verkaufsstellen und mit wissenschaftlicher Begleitung nach dem Regierungswechsel im Bund nicht mehr umgesetzt werden. Das bereits vereinbarte Modellprojekt in Hannover und Frankfurt wurde im September von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung jetzt leider abgelehnt. Cannabiskonsum kann insbesondere bei Heranwachsenden die Gesundheit im Hinblick auf die geistige Entwicklung und auf psychische Erkrankungen gefährden. Das stellt auch niemand in Abrede, auch wenn der Antragsteller so tut. Deshalb müssen wir in NRW die bestehende Präventions- und Aufklärungsarbeit zum Thema „Cannabiskonsum“ ausbauen, (Beifall von der FDP) insbesondere mit Blick auf Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Schulen und Fachkräfte. Wir müssen über Risiken aufklären, alternative Verhaltensweisen stärken und frühzeitig intervenieren. Auch andere Argumente der AfD sind an den Haaren herbeigezogenen. Wer in einer Schwangerschaft Drogen konsumiert, handelt verantwortungslos. Wer solche Gefahren für sein Kind in Kauf nimmt, schert sich vermutlich nicht darum, ob die Droge legal oder illegal ist. Auch die als negative Folge des Gesetzes genannte Amnestieregelung taugt als Argument nicht. Sie hat allenfalls zu einer temporären Belastung der Justiz geführt und kann somit kein Grund für eine Aufhebung des Gesetzes sein. Wer es bei der Drogenpolitik ernst meint, sollte sich um die aktuellen Entwicklungen kümmern, die besonders gefährlich sind. Die Zahl der Drogentoten hat kaum abgenommen. Der Konsum von Kokain und Crack ist auf einem Zehnjahreshoch. Synthetische Opioide wie Fentanyl erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Designerdrogen sind auf dem Vormarsch, und auch der Missbrauch von Lachgas als berauschende Droge ist immer noch ein Thema. Trotzdem hat die Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung nicht ausreichend nachgesteuert. Es ist längst nicht das Finanzierungsniveau von 2023 erreicht. Das wäre aber dringend notwendig, um gefährlichen Trends entgegenzuwirken und wirkungsvolle Maßnahmen zu etablieren. Wir brauchen vor allem zusätzliche Mittel, um neue Präventions- und Hilfsangebote für suchtkranke und suchtgefährdete Landtag Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige finanzieren zu können. Der Antrag ist ein gefährliches Gemisch aus Alarmismus und Dramatik. Er will zudem auf Landesebene der vereinbarten Überprüfung des Cannabisgesetzes und bundespolitischen Entscheidungen vorgreifen. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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