landtag.nrw.de ↗

Anja Butschkau

SPD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit vielen Jahren diskutieren wir hier immer wieder über Gewalt an Frauen. Heute möchte ich nicht über Zahlen sprechen. Die haben wir alle in den Lagebildern von Bund und Land gelesen; sie sollten Ihnen allen bekannt sein. Heute möchte ich über Menschen sprechen; über drei Frauen, die in diesem Jahr Opfer eines Femizids wurden; drei von bundesweit 308 Frauen und Mädchen, die Opfer eines Femizids geworden sind; drei Schicksale aus der Mitte Nordrhein-Westfalens. Zum Beispiel über Sarah: Die 32-Jährige wurde am 19. Januar tot in ihrer Wohnung in Dortmund-Huckarde aufgefunden. Verwandte hatten die Polizei alarmiert, weil sie tagelang keinen Kontakt zu ihr hatten. Der Täter ist ihr Partner. Er tötete Sarah mit mehreren Messerstichen. Er wurde später festgenommen und wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Fall ereignete sich am 11. April in Oberhausen-Lirich. Ein 47-jähriger Mann tötete seine 32- jährige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung und stellte sich einen Tag später selbst der Polizei. Zwei Wochen zuvor hatte es bereits einen brutalen Übergriff gegeben. Die drei Kinder der Frau waren zeitweise in Obhut des Jugendamtes. Als die Kinder wieder zu ihrer Mutter zurückgebracht werden sollten, öffnete diese nicht die Tür, weil sie da bereits tot war. Schließlich die 24-jährige Shadia aus Dorsten. Shadia wurde am 9. Oktober von ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung getötet. Ihre drei Kinder wurden Zeugen der schrecklichen Tat. Obwohl der Mann wenige Stunden zuvor von der Polizei der Wohnung verwiesen worden war, konnte er zurückkehren. Gegen ihn wird wegen Totschlags ermittelt. Diese Frauen wurden dort ermordet, wo sie eigentlich am sichersten sein sollten: im eigenen Zuhause. Ihre Schicksale zeigen die immer noch klaffenden Lücken beim Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor Gewalt. All das haben wir in diesem Hause immer und immer wieder diskutiert: über die verschiedenen Phänomene von Gewalt, über ihre Ursachen, über die Schutz- und Hilfebedarfe, über fehlende Kapazitäten und die lückenhafte Finanzierung der Frauenhilfe-17.12.2025 infrastruktur, über rechtliche Lücken und den Ausbau von Schutz und Hilfe. Wir stellen fest: Viele, viel zu viele Opfer von Gewalt, die den Mut gefunden haben, dieser zu entfliehen, fallen durch das Raster. Das wird noch lange so bleiben. Der Rechtsanspruch ab 2032 liegt in weiter Ferne. Es bleibt unerträglich, wie die Landesregierung angesichts der Schicksale der Opfer, der Überlastung des Hilfesystems und der großen Herausforderungen, die bis 2032 noch vor uns liegen, mit der Situation umgeht. Statt jetzt in Schutz und Hilfe zu investieren, geht der Ausbau der Frauenhäuser und der Hilfestrukturen quälend langsam voran. In Nordrhein-Westfalen fehlen rund 1.100 Schutzplätze. Die Reaktion der Landesregierung darauf ist, dass im nächsten Jahr ein einziges Frauenhaus neu gefördert wird. Würde das Tempo der letzten vier Jahre beibehalten, wäre der Rechtsanspruch frühestens 2086 Realität. Jeder Frauenhausplatz zählt. Plätze, die jetzt entstehen, retten Leben. Deshalb ist es Zeit, zu handeln – nicht nur beim Ausbau der Schutzplätze, sondern gerade auch bei der Prävention vor Gewalt. Das ist kein Wunsch an den Weihnachtsmann, sondern eine knallharte Erwartung an die Landesregierung, die sich ihrer Verantwortung bewusst sein muss. – Herzlichen Dank und Glück auf! Danke schön. (Beifall von der SPD)

Alle Reden von Anja Butschkau Protokoll ↗