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Benjamin Rauer

GRÜNE 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Ein Blick auf die aktuellen Belegungszahlen der Landesunterkünfte zeigt deutlich: Die Auslastung des Landessystems liegt seit Monaten konstant unter 50 %, in den Erstaufnahmeeinrichtungen teilweise unter 30 %. Vor diesem Hintergrund ist es haushaltspolitisch verantwortungsvoll, die Gesamtkapazität nun von 41.000 auf 35.000 Plätze anzupassen, 7.000 der 35.000 Plätze sind passiv. Das Ziel ist es, finanzielle Ressourcen dort zu schonen, wo dies vertretbar ist. Gleichzeitig bleibt das Land aber handlungsfähig. Für den Fall steigender Zugangszahlen sind innerhalb der 35.000 Plätze 7.000 passive Plätze als bewusste Reserve vorgehalten. Diese sogenannten passiven Plätze ermöglichen es, schnell und flexibel auf veränderte Lagen zu reagieren. Sollten die Belegungszahlen aufgrund aktuell nicht absehbarer Fluchtbewegungen erneut ansteigen, kann das Land kurzfristig diese zusätzlichen Kapazitäten aktivieren. Auf diese Weise sollen Engpässe in der Unterbringung vermieden werden, wie sie beispielsweise in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2022 bei der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter entstanden sind. Genau aus diesem Grund ist es vernünftig die Kapazitäten nicht so drastisch herunterzufahren, wie es der vorliegende Antrag fordert. Ebenfalls unvernünftig ist die wiederholte Falschaussage, dass sich eine Erstaufnahmeeinrichtung beliebig in eine Unterbringungseinrichtung für Aus-17.12.2025 reisepflichtige (UfA) umwandeln ließe. Das ist allein deswegen nicht möglich, weil der Betrieb einer Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige mit erheblichen Sicherheits- und organisatorischen Anforderungen verbunden ist, die der Umbau einer Erstaufnahmeeinrichtung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfüllen könne. Den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab.

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