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Dr. Christian Untrieser

CDU 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ziemlich genau zwei Jahre her, dass wir das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen verabschiedet haben. Nach zwei Jahren muss man festhalten: Das ist ein absolutes Erfolgsmodell und ein sehr gutes Gesetz. Wir haben gerade schon gehört, wie viele Vorhaben jetzt dazu genutzt werden, um Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Ich greife einmal drei Vorhaben heraus, damit es praktisch wird. Es gibt zum Beispiel ein Vorhaben in Ensen. Dort sind pauschale Zahlungen an einen definierten Kreis von Anwohnern das Modell. In Lindlar bzw. Wipperfürth existiert ein Projekt mit drei Windenergieanlagen. Dort können Bürgerinnen und Bürger Nachrangdarlehen zeichnen. Sie können also finanziell davon profitieren, indem sie Geld investieren. In Saerbeck gibt es sieben Windenergieanlagen. Dort werden unter anderem gemeinnützige Vereine finanziert. Landtag Das sind alles tolle Beispiele. Ich könnte lange mit einer Reihe solcher Beispiele weitermachen. Bei dem Gesetz war uns vor allem wichtig, dass viele verschiedene Modelle der Bürgerbeteiligung möglich sind, weil uns gerade Vorhabenträger gesagt haben: Wir nutzen in dieser Gemeinde schon ein bestimmtes Modell, und in einer anderen Gemeinde haben wir ein anderes Modell; macht uns Modelle bitte nicht kaputt, sondern zeigt Offenheit. – Das haben wir gemacht. Damit ist es auch gelungen – das kann man jetzt nach zwei Jahren sehen –, eine relativ große Breite verschiedener Möglichkeiten zu schaffen. Dieses Gesetz trägt zur Akzeptanz bei. Wir in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren einen sehr starken Windenergieausbau erlebt. Der Ausbau wird auch weiterhin stark sein. Die Genehmigungszahlen in Nordrhein-Westfalen sind auf einem hohen Niveau. Wir finden es wichtig, dass dort, wo Windenergieanlagen entstehen, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger auch etwas davon haben. Es klingelt also auch im Geldbeutel der Bürger. Das ist wichtig. Wir gehen mit diesem Gesetz noch einen Schritt weiter. Jedes Gesetz kann natürlich noch ein Stück weit verbessert werden. Wir haben aus vielen Erfahrungen, aus zahlreichen Workshops und aus Gesprächen gelernt. Deswegen gestalten wir einige Dinge unbürokratischer und pragmatischer. Vor allem schaffen wir eine Regel, die die Ministerin gerade erwähnt hat. Dort, wo Windenergiegebiete nicht in den geplanten Gebieten, die wir ursprünglich einmal vorgesehen hatten, liegen, soll es nämlich eine Extrazahlung für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger geben, damit auch dort ein bisschen mehr Akzeptanz entsteht. Wir haben vor zwei Jahren ein gutes Gesetz verabschiedet. Jetzt machen wir es noch ein bisschen besser. Ich freue mich sehr auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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