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Jochen Ott

SPD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich an wenige Gesetze erinnern, wodurch ich das Leben meiner eigenen Kinder ganz konkret und ganz grundlegend geändert habe. Heute wird einer dieser seltenen Momente sein. Landtag Wenn wir heute diese kleine, aber sehr gewichtige Änderung in unserer Landesverfassung beim Wahlrecht beschließen und das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre senken, dann wird die Landtagswahl 2027 die erste Wahl meiner Töchter sein. Ich möchte allen danken, die in den letzten Jahren auf diese kleine, aber wichtige Änderung hingearbeitet haben. Heute ist die Krönung dieser Arbeit. Schon einmal haben wir versucht, in einer ordentlichen Verfassungskommission diesen Gesetzentwurf hinzubekommen. Damals konnten die Christdemokraten noch nicht mitgehen. Umso froher bin ich, dass wir es jetzt mit einer großen Mehrheit gemeinsam beschließen können. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in ihrer Geschichte immer wieder dafür gestritten, dass das Wahlrecht kein Privileg von einigen wenigen ist, sondern ein Recht für alle. Die SPD hat das Frauenstimmrecht bereits 1891 in ihr Programm aufgenommen. 30 Jahre später, nach der Novemberrevolution 1918, wurde es Realität. Unter dem Motto „Mehr Demokratie wagen“ stimmten im Jahr 1970 alle Fraktionen im Deutschen Bundestag für die Senkung des Wahlalters auf 18. Heute sorgen wir hier in Nordrhein-Westfalen dafür, dass junge Menschen schon ab 16 in Nordrhein-Westfalen vollwertig zur demokratischen Gemeinschaft gehören und nicht bis zum 18. Lebensjahr davon ausgeschlossen sind. Schließlich werden hier im Landtag Entscheidungen über Bildung, über Ausbildung, über Klimaschutz und Mobilität getroffen, Entscheidungen, die das Leben der jungen Menschen unmittelbar prägen. 16- und 17-Jährige gehen zur Schule, machen eine Ausbildung, engagieren sich ehrenamtlich, aber sie durften bis heute über Politik nicht mitentscheiden. Dabei ist das kein Naturgesetz. Es ist eine politisch gesetzte Grenze, und sie ist nicht mehr zeitgemäß. Gut, dass wir heute unsere Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und diese Grenze verschieben. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es unserer Demokratie guttut, dass es sie stärkt, wenn wir das Wahlalter auf 16 senken. In den vielen Begegnungen mit den Schulklassen hier im Landtag erlebe ich immer wieder, wie interessiert, wie engagiert und wie sehr ernsthaft junge Menschen über politische Themen mit uns diskutieren. Nelson Mandela hat gesagt: Das Wahlrecht ist die mächtigste Waffe, mit der man die Welt verändern kann. – Diese Waffe jungen Menschen vorzuenthalten, schwächt nicht sie, sondern es schwächt unsere Demokratie. Deshalb ist es gut, dass wir das ändern. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Uns muss immer bewusst sein, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, gerade in diesen 17.12.2025 Zeiten. Wer jungen Menschen das Wahlrecht eröffnet, der muss dafür sorgen, dass junge Menschen auch die notwendige politische Bildung bekommen. Das heißt, politische Bildung muss an allen Schulformen verbindlich und gestärkt werden. Es braucht gute Angebote, die Jugendliche auch außerhalb des Klassenzimmers erreichen, und es braucht neutrale, verständliche Wahlinformationen, die Orientierung geben, ohne zu beeinflussen. Es ist auch wichtig, dass die Schulen unsere Jugendlichen motivieren, in den NGOs, im zivilgesellschaftlichen Engagement mitzumachen und dazu beizutragen, dass das, was Willy Brandt vor über 50 Jahren gesagt hat: „Mehr Demokratie wagen“, nicht nur für das Wahlrecht gilt, sondern die ganze Gesellschaft durchdringen kann. (Beifall von der SPD) Alle Untersuchungen zeigen: Wer früh wählen darf, entwickelt eher eine dauerhafte Bindung an demokratische Prozesse. Das brauchen wir dringender denn je. Wir alle erleben, dass die demokratische Ordnung in Deutschland unter Druck gerät. Demokratie, Frieden und Rechtsstaatlichkeit verlieren weltweit an Stabilität. Wachsender Populismus, Extremismus und eine wachsende Verunsicherung in der Gesellschaft stellen alte demokratische Gewissheiten infrage. Die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 unseres Grundgesetzes schützt diese fundamentalen Prinzipien vor jeder Änderung. Aber die Ewigkeitsklausel ist null und nichtig ohne Demokraten, die diese Grundsätze auch verteidigen. Das Wahlrecht ist der eine Pfeiler der Demokratie. Mündigkeit und Selbstbestimmung der Wählerinnen und Wähler, egal welchen Alters, sind der andere Pfeiler. Nordrhein-Westfalen ist ein junges und vielfältiges Land. Die notwendigen Änderungen unserer Landesverfassung sind ein klares Signal an diese wunderbare junge Generation: Wir schließen euch nicht aus. Wir trauen euch etwas zu. Wir stärken mit euch zusammen unsere Demokratie. Lasst uns zusammen für ein besseres Morgen in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Deshalb freue ich mich, dass wir als Sozialdemokraten dieser Verfassungsänderung für das Wahlrecht mit 16 Jahren gleich zustimmen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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