Jörg Blöming
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag wird sich mit der Rentenpolitik beschäftigt, also mit einem Thema, das ohne Zweifel von großer Bedeutung ist. Eines sage ich aber gleich zu Beginn deutlich: Die Rentengesetzgebung ist Bundesrecht. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist dafür deshalb nicht zuständig. (Alexander Baer [SPD]: So ist das!) Wir können die Debatte gerne begleiten. Wir können Positionen einbringen. Das Gesetz wird aber in Berlin gemacht und nicht hier in Düsseldorf. Der Bundesrat als Länderkammer wird natürlich sein Votum dazu abgeben. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Schauen wir uns die Fakten an. Der Deutsche Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das sogenannte Rentenpaket beschlossen. Insgesamt haben 318 Abgeordnete dafür gestimmt. Lediglich 225 Abgeordnete haben dagegen gestimmt und 53 haben sich enthalten. Im Übrigen gab es von der Fraktion der Linken nicht eine einzige Jastimme, auch wenn das im vorliegenden Antrag anders behauptet wird. Die zentrale Maßnahme in diesem Gesetz ist die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 % bis zum Jahr 2031. Das war auch der Punkt, der am umfassendsten diskutiert wurde. Das Paket enthält aber weitere Elemente, zum Beispiel die Aktivrente, die Anreize für längeres Arbeiten setzt. Sie ist gerade im Kampf gegen den Fachkräftemangel ein wichtiger Baustein. Außerdem greift das Bundesgesetz kapitalgedeckte Elemente auf, etwa durch die Verstärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Das Gesetz ist also ein wichtiger erster Schritt bei der Rente, und zwar auch in Richtung einer Mischform aus Umlage und Kapitaldeckung. Und genau darum handelt es sich hier: um einen ersten Schritt. Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Anschluss an die Abstimmung deutlich gesagt: Das ist Landtag nicht das Ende unserer Rentenpolitik, sondern erst der Anfang. Eine Rentenkommission soll Vorschläge für eine umfassende Reform erarbeiten. Es wird dabei gar nichts auf die lange Bank geschoben; ganz im Gegenteil: Das Expertengremium wird vom Bundeskabinett bereits am heutigen Tage eingesetzt. Es soll bis Mitte 2026 Vorschläge für eine Neuordnung der Alterssicherung erarbeiten. Dabei werden alle drei Säulen der Altersvorsorge ganzheitlich in den Blick genommen. Es sollen Reformvorschläge geprüft werden, unvoreingenommen und ohne eine vorherige Festlegung auf bestimmte Inhalte. Die Kommission wird mit großer Fachkompetenz besetzt. Den Vorsitz übernimmt Frank-Jürgen Weise zusammen mit Constanze Janda, der Rektorin der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Ressorts arbeiten mit, wie auch der Vorsitzende der Jungen Gruppe der Unionsfraktion im Bundestag. In diesem Zusammenhang wird mit Sicherheit auch über kapitalgedeckte Elemente wie die Aktienrente diskutiert. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einige Worte zu den Äußerungen aus der Jungen Gruppe sagen. Verschiedene Positionen sind kein Makel; ganz im Gegenteil: Sie sind ein Zeichen gelebter Demokratie, ganz besonders bei einem so komplexen Thema wie der Rente. Es ist völlig normal, dass es unterschiedliche Standpunkte gibt, und besonders nachvollziehbar ist, dass es bei generationenübergreifenden Themen eine unterschiedliche Bewertung von Sachverhalten gibt. Genau diese Pluralität ist in unserer Demokratie wichtig. Sie sorgt dafür, dass die Politik Argumente aller Altersgruppen berücksichtigt. Die parlamentarische Kultur lebt davon, unterschiedliche Positionen auszutauschen. Es wird miteinander um die besten Lösungen gerungen. Das Abstimmungsergebnis macht deutlich, dass uns das am Ende auch gelungen ist. Lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Wir alle wissen, dass die Rente eine der zentralen sozialen Errungenschaften unseres Landes ist. Sie muss sicher, verlässlich und zukunftsfest bleiben. Das gelingt nur, wenn wir gemeinsam tragfähige Lösungen finden. Die nordrhein-westfälische Zukunftskoalition wird sich selbstverständlich konstruktiv in die Bundesdebatte einbringen, und genauso steht es weiteren Akteuren frei, sich in die Diskussion einzubringen. Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
