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Susanne Schneider

FDP 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Wir begrüßen es, den organisatorischen Nachteinschluss künftig im Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW gesetzlich zu regeln. Das bringt für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit. Die vorgesehene Regelung sollte aber Ausnahmen zum Beispiel für Reha-Stationen beinhalten. Dies wurde durch die Änderungen in den Ausschussberatungen aufgegriffen. Dieser Punkt wird nun explizit im Gesetzestext und nicht nur in der Begründung aufgenommen. Zudem wurden mit den Änderungen auch Kritikpunkte aus der Anhörung aufgegriffen. Die Regelung zum organisatorischen Nachteinschluss wurde umfassend begründet. Problematischer sind die vorgesehenen anlasslosen Durchsuchungen. Sie sind ein tiefer Eingriff – unabhängig davon, ob sie die untergebrachten Personen selbst, Patientenräume oder Datenträgern gelten. Patientenvertreter haben bei diesen Maßnahmen die fehlende Verhältnismäßigkeit kritisiert. Allerdings gibt es aus Sicht der Träger durchaus Situationen, in denen Durchsuchungen auch ohne konkrete Anhaltspunkte angezeigt sind. Dies gilt insbesondere für digitale Geräte. Da wäre es auch nicht zielführend, vermeintliche Anhaltspunkte zu konstruieren. In der Abwägung dieser in der Anhörung geäußerten unterschiedlichen Positionen und der Priorität des Sicherheitsaspekts stimmen wir diesen Gesetzesänderungen zu – wenn auch mit Bedenken. Hinsichtlich der Zuständigkeit für Transporte zur Erstaufnahme in den Einrichtungen, für Transporte untergebrachter Personen zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen sowie für Rückführungen nach Entweichungen und Transporte nach Beendigung der Unterbringung in eine Justizvollzugsanstalt erwarten wir endlich eine Verständigung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium der Justiz zur Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung. In der Gesamtabwägung überwiegen die Aspekte, die wir mittragen können. Die FDP-Landtagsfraktion stimmt den Änderungen des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW zu. Landtag

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