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André Stinka

SPD 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Novelle des Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung begründet die Änderungen mit Rückmeldungen aus der Praxis. Die SPD-Fraktion sieht es auch so, dass einige Änderungen sinnvoll sind. Fristen werden praxisgerechter gestaltet, Verfahren werden vereinfacht, und Bürokratie wird abgebaut. Das kann dabei helfen, Beteiligungsvereinbarungen leichter umzusetzen. 17.12.2025 Wer genau hinschaut, erkennt aber das Grundproblem des Gesetzes, welches nicht gelöst wird. Die wenigen Neuerungen werfen zumindest zum jetzigen Zeitpunkt Fragen auf. Die Beteiligungsvereinbarung muss künftig erst zur Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Das klingt pragmatisch, bedeutet aber, dass wir belastbare Daten zur Wirkung des Gesetzes noch später bekommen. Das heißt, dass Transparenz auf der Strecke bleibt, wie wir mittels Nachfragen immer wieder festgestellt haben. Die Auswahl der Beteiligungsinstrumente bleibt breit und unverbindlich. Neu ist nur, dass sie sich nach örtlichen Anforderungen und Gegebenheiten richten soll. Der Hinweis auf Wünsche der Bürgerinnen und Bürger – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – ist gestrichen worden. Das zeigt: Die Landesregierung denkt Beteiligung vor allem aus der Sicht der Standortkommunen und nicht aus der Sicht der Menschen vor Ort. Wir haben das schon bei der Einführung des Gesetzes kritisiert; denn wir Sozialdemokrat*innen wollen, dass die Anwohner*innen direkt und unmittelbar von der Energiewende in der Nachbarschaft profitieren. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit von Kommunen dadurch gestärkt wird – ganz im Gegenteil. Allerdings ist das zwar für die Kommunen gut, aber direkt für die Bürgerinnen und Bürger nur wenig. Dabei geht es insbesondere darum, dass wir die Bürger*innen bei der Energiewende erreichen und mitnehmen wollen. Das gelingt am besten, indem wir die Menschen vor Ort teilhaben lassen. Deshalb kritisieren wir, dass vergünstigte Stromtarife für Anwohner, eines der wirksamsten Instrumente, kaum genutzt werden. Ich komme nun zu einer zentralen Änderung. Für Windräder außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete wird eine zusätzliche Abgabe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde über 20 Jahre eingeführt. Die Begründung lautet, dass diese Anlagen weniger akzeptiert seien. Kolleginnen und Kollegen, meines Erachtens ist dies eine Einschränkung. Es ist fragwürdig, dass es bei den Windrädern zwei verschiedene Rechtsformen geben soll. Für die SPD-Fraktion und für mich wirkt das wie eine nachträgliche Strafe für Anlagen, die die Landesregierung durch ihre verfehlte Planung in den sogenannten nicht rechtskonformen Übergangszeiten – wir erinnern uns an die abenteuerliche Planung im Landesplanungsgesetz – selbst nicht verhindern konnte. Projektierer nun dafür zu bestrafen und ihnen eine zusätzliche Abgabe aufzubürden, ist nicht gerecht. Ich kann nicht erkennen, wie man so bei Unternehmerinnen und Unternehmern – Sie haben die Zahl vorhin genannt: von 1.500 sind rund 350 übrig geblieben – Akzeptanz schafft. Wir haben das damals Landtag kritisiert. Heute so nonchalant daran vorbeizugehen, halten wir nicht für akzeptanzfördernd. Denn – Sie haben das vorhin ausgeführt, Frau Ministerin – auch das Planungsrecht, das vorher bestand, war gesetzeskonform und richtig. Sie haben andere Kriterien eingeführt. Wir hatten ja heftige Debatten. Dieses Landesplanungsgesetz – so hat es der Kollege immer wieder deutlich gemacht – sei damals das Juwel der Windkraftplanung gewesen. Wir haben aber gesehen, dass dieses Juwel überall schwarze Ränder hat. Einer dieser schwarzen Ränder ist, dass heute diejenigen, die in diesen Gebieten liegen, nachträglich bestraft werden. So sehen wir das. Die Akzeptanz hängt eben nicht von Regionalplankarten ab, sondern von den Belastungen vor Ort, etwa durch die Dichte von Anlagen in Regionen. Wir haben immer gesagt: Es geht nicht um das Erkaufen von Akzeptanz, sondern um echte Teilhabe an der Energiewende. Wenn man mehr Geld ausschütten will – und das wäre richtig –, dann bitte für alle Anlagen, anstatt einige außen vor zu lassen! Ich komme zu Kritikpunkten, die wir in der Anhörung bzw. in der Diskussion im Ausschuss sicherlich noch einmal erörtern wollen. Nach wie vor ist die Ausweitung der Möglichkeiten von Freiflächen-PV nicht gegeben. Sie hatten nicht den Mut, das hier deutlich einzufordern und zu ermöglichen. Sie hatten das angekündigt. Aber diese Chance wird erneut vertan. Außerdem wird – das ist wirklich ganz spannend – die Evaluation, wie dieses ganze Projekt läuft, durch die neuen Fristen jetzt auf 2028 verschoben. Ich betone das Datum: 2028 – also nach der Landtagswahl. Wir halten das für kritisch und finden, dass auch hier nicht mit der nötigen Transparenz gearbeitet wird. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu und hoffen, dass dann auch die Verbände – die ja deutlich kritisiert haben, dass sie im Vorfeld gar nicht beteiligt wurden – eine Möglichkeit haben, mit uns gemeinsam in den Austausch zu kommen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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