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Mehrdad Mostofizadeh

GRÜNE 17.12.2025 Sitzungen 18/113

Herr Kollege, ich komme gleich auf das zu sprechen, was auf Bundesebene getan werden muss. Die Gespräche über diese Sachfrage wurden erstmalig im Januar dieses Jahres geführt. Im Februar dieses Jahres hat es – das wird der Minister wahrscheinlich darstellen – umfangreiche Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen gegeben. In diesen Gesprächen ging es unter anderem darum, dass die Krankenkassen gesagt haben, sie seien der Auffassung – diese wird durch die Rechtsauffassung unter anderem aus Brandenburg gestützt –, dass die nicht tauglichen Fahrten, also die Leerfahrten – so nennen wir es einmal; jetzt könnten wir über die Begriffe streiten, aber Sie wissen, worauf ich hinauswill –, nicht mehr abgerechnet werden können und trotzdem zur Last fallen. Ich habe keine 54 Oberbürgermeister und so und so viele Landräte gesehen, die alle ihre Satzungen verändert hätten. Darauf bezog sich eben mein Zwischenruf in Richtung von Frau Kapteinat. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Kann ich Ihnen gleich gerne zeigen!) In zwei Wochen passiert nämlich gar nichts. Herr Moor, die Rechtsauffassung wird zu klären sein, aber das Einfachste ist: In Berlin gibt es eine Bundesregierung aus CDU und SPD. Sie könnte durch einfachen Beschluss des Deutschen Bundestages das Rettungsgesetz ändern. Dazu liegt seit Oktober ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion vor. In der Legislaturperiode der Ampel lag auch schon ein Gesetzentwurf vor. Das haben Sie einfach nicht gemacht, weil Sie nicht die Kraft hatten, diese Frage zu lösen. Das ist doch die Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht ein Streit zwischen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt Essen. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Goe- ken [CDU] – Zuruf) Ich muss einen Schritt weiter gehen. Worauf es eigentlich hinauslaufen muss: Wir brauchen eine Reform, die dafür sorgt, dass auf der einen Seite vernünftig gesteuert wird. Wir haben immer noch 112 und 116117 als Notrufnummern. In anderen Ländern wird das einheitlich disponiert. Es wäre durch eine schlichte Änderung des Bundesrettungsgesetzes möglich, das so zu machen. Dann stellt sich die Haftungsfrage nämlich nicht mehr, weil dann durch die Disposition diese Frage bereits geklärt ist. Aber schon darüber scheint Bayern wieder irgendwie anderer Meinung zu sein, und manche Bundesländer streiten sich darüber, ob es beim Sozialminister landet oder beim Innenminister. Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie aus dem Quark! Machen Sie ein vernünftiges Gesetz, damit diese Situation, dass Menschen Angst haben müssen, Rettungswagen zu suchen, nicht mehr in Deutschland passiert! (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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