Enxhi Seli-Zacharias
117 Millionen Euro gibt die Landesregierung 2026 für Wohn- und Sanitärcontainer für neue Flüchtlingsunterkünfte aus – ich wiederhole: 117 Millionen Euro. Die Steigerung zum Vorjahr: 100 Millionen Euro oder umgerechnet 630 %! 2023 waren hier noch 750.000 Euro veranschlagt – 2023: 750.000 Euro, 2026: 117 Millionen Euro. Was genau haben Sie hier eigentlich vor? Warum verkaufen Sie uns das dann auch noch als Investition in die Zukunft? Ich frage Sie, Frau Paul: in welche Zukunft? Ähnlich kurios sieht es bei den Erstaufnahmeeinrichtungen aus. Sechs Einrichtungen werden derzeit in NRW betrieben – Auslastung: 20 %. Vier dieser sechs Einrichtungen sind daher überflüssig. Was hat Sie, Frau Paul, eigentlich dazu getrieben für die zuletzt eröffnete, völlig überflüssige Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum noch einen Zehnjahresvertrag abzuschließen? Hinzu kommt eine maßlose Geheimniskrämerei. Immer wieder fragte ich in der Vergangenheit nach den Belegungszahlen – ohne Erfolg! Während Ex-Minister Joachim Stamp diese Zahlen noch unaufgefordert quartalsweise liefern konnte, schweigt sich Ministerin Paul aus. 17.12.2025 Das Gleiche gilt für die konkreten Kosten der Unterkünfte: Welche Kosten entstehen in den Unterkünften pro Kopf für die Versorgungs-, Verpflegungs-, Sicherheitsdienstleister? Keine Antwort. Vorgeschoben werden Wettbewerbsgründe. Nicht anders ist es bei den jeweiligen Mietkosten. Auch hierüber konnte uns Ihr Vorgänger – Minister Stamp – noch im Haushaltsplan aufklären. Von Ihnen kommt auch hierzu: nichts. Was, Frau Paul, haben Sie gegenüber dem Steuerzahler eigentlich zu verbergen? Ist es nicht in Wahrheit ganz einfach so, dass sich Ihr grünes Vorfeld eine goldene Nase verdient und diese Einnahmequelle keinesfalls versiegen soll? Ich fordere Sie hiermit erneut zu Transparenz gegenüber dem Steuerzahler auf. Ich fordere Sie zudem dazu auf, endlich die Realitäten anzuerkennen und die Kapazitäten entsprechend anzupassen. Das heißt konkret: 1. Statt bisher sechs Erstaufnahmeeinrichtungen reichen auch zwei. 2. Die Anzahl der Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünfte ist auf 25 zu halbieren. 3. Die LEA Bochum, die zentrale Erstregistrierungs- und Verteilstelle, ist ebenso überflüssig. Allein hier könnten wir 20 Millionen Euro einsparen. Kommen wir abschließend noch zum Thema „Ausreisegewahrsam“ – oder anders ausgedrückt: zur Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige. Auch wenn es jetzt offenbar eine Einigung gegeben hat und das zweite Abschiebegefängnis am Standort Mönchengladbach-Rheindahlen entstehen soll, wissen wir doch alle, dass diese Landesregierung in den verbleibenden anderthalb Jahren die Eröffnung nicht mehr erleben wird. Wir brauchen diese Einrichtung aber jetzt – unmittelbar. Dass es in dieser Zeit bei einer Ankündigung bleiben wird, kommt Ihnen Frau Paul, in Wahrheit sehr gelegen. Wir alle wissen doch, dass weder geschützte Grenzen noch konsequente Abschiebungen zur grünen DNA gehören. Daher haben Sie auch keinen Plan B auf dem Tisch. Ich wiederhole daher meinen Vorschlag, den ich Ihnen bereits im Integrationsausschusses unterbreitet habe: Bauen Sie die bisherige Erstaufnahmeeinrichtung in Essen zu einem Abschiebegefängnis um. Diese Immobilie liegt nicht nur im Grünen, sie hat auch einen weiteren Vorteil: die Nähe zum Flughafen Düsseldorf, über den die meisten Abschiebungen in NRW laufen. Landtag Dann ließe sich auch teilweise das umsetzen, was die Union am 29. Januar im Bundestag zusammen mit der AfD beschlossen hat. Zur Erinnerung: 1. Vollziehbar Ausreisepflichtig dürfen nicht mehr auf freiem Fuß sein. Sie müssen unmittelbar in Haft genommen werden 2. Schaffung von Bundesausreisezentren, um Rückführungen zu erleichtern. 3. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder müssen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig ausreisen oder die Abschiebung vollzogen werden kann. Könnte man sich auf das Wort der CDU verlassen, bräuchte es folglich wesentlich mehr Abschiebegefängnisse. Wir wissen leider alle, wie es um ihre Glaubwürdigkeit steht. 17.12.2025 Landtag Anlage 3 Zu TOP 15 – Gesetz zur Stärkung der Informationssicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – InfoSiG NRW) – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Unser Alltag wird immer digitaler. Onlineshopping und Onlinebanking sind für uns selbstverständlich geworden. Auch das Angebot digitaler Verwaltungsleistungen wächst stetig. Die Digitalisierung erhöht die Bequemlichkeit für viele Erledigungen im Alltag, doch sie kann auch Risiken bergen. Die Digitalisierung erfordert sichere und zuverlässige Systeme. Digitale Systeme sind zu einer Grundvoraussetzung für unsere vernetzte Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung geworden. Sie müssen angemessen gegen Hackerangriffe und Ausfälle geschützt werden und im Falle eines Angriffs mit möglichst geringen Funktionsbeeinträchtigungen weiterlaufen können. Der Schutz digitaler Systeme ist umso herausfordernder vor dem Hintergrund, dass sich die Bedrohungslage für die Informationssicherheit stetig erhöht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im November seinen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025 veröffentlicht und darin anschaulich dargelegt, dass Angriffe immer komplexer werden. Sogenannte „Advanced Persistent Threats“ (APT; auf Deutsch: „fortgeschrittene, andauernde Bedrohungen“) sind komplexe, zielgerichtete und effektive Angriff auf wichtige IT-Infrastrukturen von Behörden oder Unternehmen. Sie können auch über längere Zeiträume auf digitale Systeme einwirken und Hackern so Zugang zu vertraulichen Daten von Behörden oder Unternehmen verschaffen. Nach dem Bericht des BSI war die öffentliche Verwaltung im vergangenen Jahr ein Hauptziel für digitale Spionage: Die mit Abstand meisten der für Deutschland relevanten APT-Gruppen haben die öffentliche Verwaltung ins Visier genommen. Auch für die Landesverwaltung ist das Risiko gestiegen, dass immer ausgereiftere Angriffe ihre Handlungsfähigkeit erheblich einschränken. Zur Abwehr dieser Angriffe muss die Verwaltung angemessene Maßnahmen treffen können. Digitale Verwaltung ist nur möglich, wenn sie in der Lage ist, ein adäquates Sicherheitsniveau dauerhaft aufrecht zu erhalten. Die Europäische Union hat die steigende Gefahr für informationstechnische Systeme der Verwaltungen 17.12.2025 ebenfalls identifiziert und ihrerseits reagiert. Um das Schutzniveau für die Netz- und Informationssicherheit in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und zu erhöhen, hat sie im Dezember 2022 die NIS-2-Richtline verabschiedet. Die Richtlinie verfolgt einen ganzheitlichen, gefahrenübergreifenden Ansatz, um Gefahren für die Informationssicherheit umfassend abzuwehren. Sie gibt Mindeststandards vor, die die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umsetzen müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf für das Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen soll die NIS-2-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden, soweit die Zuständigkeit hierfür im Land liegt. Dies stärkt die Informationssicherheit in der Landesverwaltung insgesamt. Dabei beabsichtigt der vorliegende Gesetzentwurf eine weitestgehende Eins-zu-eins-Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Das Land Nordrhein-Westfalen wird für die Umsetzung der aus der NIS-2-Richtlinie folgenden Verpflichtungen auf vorhandene Strukturen zurückgreifen. Die Stärkung der Informationssicherheit gehört bereits heute zu den Schwerpunktthemen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. So werden die zuständige Behörde im Sinne der NIS-2-Richtlinie und auch das Notfallteam für Computersicherheit in meinem Haus verortet. Die Koordination für die Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit der Landesverwaltung wird dort gebündelt. Das BSI schlussfolgert aus der gestiegenen Bedrohungslage als Handlungsmaxime für das Jahr 2026, dass besonderes Augenmerk auf den Schutz der Angriffsflächen gelegt werden muss, um die Informationssicherheit zu verbessern. Angreifer suchen sich in der Regel einfach anzugreifende Ziele mit schlechter Resilienz aus. Je schlechter eine Angriffsfläche geschützt wird, desto wahrscheinlicher wird ein erfolgreicher Angriff. Nur wer sich aktiv schützt, erhöht die Chancen, Gefährdungen zu entgehen oder Schadwirkungen zu minimieren. Diesem Ansatz folgt der Gesetzentwurf bereits und legt besonderen Wert auf den Schutz des Landesverwaltungsnetzes. Jede an das Landesverwaltungsnetz angeschlossene Behörde kann potenziell Einfallstor für Angriffe auf die Informationssicherheit sein, die auch auf andere Behörden ausstrahlen können. Das Verwaltungshandeln könnte in großem Umfang lahmgelegt werden. Deswegen legt das Gesetz Maßnahmen zum Aufspüren und Abwehren von Gefahren und Angriffen für das gesamte Landesverwaltungsnetz fest. So kann es beispielsweise erforderlich sein, den Datenverkehr im Landesverwaltungsnetz mit technischen Hilfsmitteln zu beobachten, um In-Landtag formationssicherheitsvorfälle zu erkennen, zu verhindern und einzugrenzen. Dafür steht beim Landesbetrieb IT.NRW das sogenannte Security Operations Center im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum Einsatz bereit. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft auch hierfür eine Rechtsgrundlage. Die Landesverwaltung muss ihre Angriffsflächen erkennen und nach einer Risikobewertung entsprechend schützen. Die Analyse und das Management der eigenen Schwachstellen müssen in jeder Behörde als unverzichtbarer Teil eines effektiven Risikomanagements verstanden werden. Der Gesetzentwurf sieht derartige Maßnahmen vor, um Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme zu vermeiden oder zu minimieren. Die damit verbundene Risikobewertung sowie die Anwendung dieser Risikomanagementmaßnahmen fördern die Entwicklung und Etablierung eine Risikomanagementkultur für IT-Sicherheit in der gesamten Landesverwaltung Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen wesentlichen Meilenstein zur Stärkung der Informationssicherheit in Nordrhein-Westfalen dar. Wir schaffen verbindliche Standards, verbessern bestehende Organisationsstrukturen und stärken die Resilienz unserer digitalen Infrastruktur. Dabei wollen wir verstärkt präventiv handeln und Schwachstellen schließen, bevor es zu erfolgreichen Angriffen oder Ausfällen kommen kann. Die Informationssicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe, die wir im Schulterschluss innerhalb der Landesverwaltung bewältigen wollen und können.
