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Plenarprotokoll 8/30

08.09.2022 · 476 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (42)AfD (40)GRÜNE (36)FDP (35)Die Linke (30)SPD (22)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 30. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Befragung der Landesregierung. Befragung der Landesregierung – Drucksache 8/1308 – Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/1308 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jede Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen. Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 1 zu stellen.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich habe eine relativ schnelle Frage: Sind für das Schuljahr 2022/2023 Änderungen in der Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung geplant?

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Simone Oldenburg

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau von Allwörden! Ja. (allgemeine Heiterkeit – Torsten Koplin, DIE LINKE: Eine schnelle Antwort.)

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Birgit Hesse

Frau von Allwörden, ich gehe davon aus, Sie möchten noch eine Nachfrage stellen. Bitte schön!

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Ann Christin von Allwörden CDU

Na klar habe ich eine Nachfrage: Wann genau haben Sie alle öffentlichen Schulen und wann alle privaten Schulen über diese Änderungen informiert?

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Simone Oldenburg

Also die Schulen in öffentlicher Trägerschaft und natürlich auch die Schulen in freier Trägerschaft bekommen regelmäßig Hinweisschreiben und auch sogenannte Rundschreiben. Das erste Hinweisschreiben, was auf Änderungen in der Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung hingewiesen hat, war bereits am 27. Juni, also weit vor Beginn des neuen Schuljahres, nämlich in dem Schuljahresendbrief, in dem wir alles angekündigt haben, was an Neuerungen kommen kann. Das war der erste Teil am 27. Juni, dann am 12. August und dann am 29. August, nein, am 19. August – 12. August, 19. August –, also dreimal schriftlich in den Hinweisschreiben und schon vor Beginn des neuen Schuljahres.

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Birgit Hesse

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin! Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport. Die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Daniel Peters, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau … (Nikolaus Kramer, AfD: Mikro ist aus.) Sehr geehrte …

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Birgit Hesse

Jetzt.

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Daniel Peters CDU

… Frau Ministerin! Vielen Dank, dass Sie vertretungsweise die Aufgabe Ihrer Kollegin übernehmen. Ich habe eine Frage zum Thema Ostseestadion, wie wir das ja auch angekündigt haben. Und zwar haben wir ja erleben dürfen, dass wir im Sommer des letzten Jahres sozusagen mehrere Besuche der Ministerpräsidentin im Rostocker Ostseestadion im Rahmen der Heimspiele des FC Hansa Rostock erleben durften. Und wie zwar nicht medienwirksam, aber immer wieder kolportiert wurde, hat die Ministerpräsidentin dort umfangreiche Zusagen gemacht, was die Sanierung des Ostseestadions in Rostock angeht. Es ist so, dass daraufhin die Hansestadt Rostock Überlegungen angestrebt hat, dieses Stadion zu erwerben aus der Ostseestadion GmbH, die in 100-prozentigem Besitz des FC Hansa Rostock sich befindet, aufzukaufen, um sozusagen dem Verein eine langfristige finanzielle Perspektive zu geben. Gleichsam ist es so, dass natürlich erhebliche Sanierungs- und Investitionskosten damit verbunden sind und das Land Mecklenburg-Vorpommern in persona der Ministerpräsidentin umfangreiche Zusagen gemacht hat. Kolportiert wurden Förderungen von 100 vielleicht so oder etwa nur 90 Prozent. Wie wir jetzt der Presse entnehmen mussten, ist es so, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zusage der Ministerpräsidentin korrigieren musste auf vielleicht 50 Prozent. Und deswegen meine erste Frage: Wird das Land Mecklenburg-Vorpommern ganz konkret finanzielle Hilfen für die Sanierung des Rostocker Ostseestadions zur Verfügung stellen?

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Peters! Frau Ministerin!

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Bettina Martin

Guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin! Guten Morgen, Herr Peters! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Sanierung wird nach dem Erwerb – wenn der Erwerb stattfindet, und dieser Schritt muss ja noch erfolgen, soweit ich informiert bin, hat die Bürgerschaft in Rostock dieses sozusagen befürwortet, seitdem sind wir jetzt von der Landesregierung nicht informiert, ob weitere Schritte erfolgt sind –, zumindest muss zunächst der Erwerb des Ostseestadions erfolgen. Dann muss die Sanierung nach dem Erwerb in kommunaler Verantwortung erfolgen. Das Land wird prüfen, inwieweit die Sanierung des Stadions mit bestehenden Förderinstrumenten des Landes erfolgen kann. Es gibt ein Schreiben an den damaligen Oberbürgermeister Madsen, wo auch klar formuliert wird, dass eine Vollfinanzierung nicht in Betracht kommt. Sollte die Erwartungshaltung der Bürgerschaft auf eine Vollfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen gerichtet sein, so werden wir dieser Erwartung nicht entsprechen können. Zunächst aber wird geprüft, mit welchen Förderinstrumentarien dieses Vorhaben, wenn dann der Erwerb erfolgt ist, unterstützt werden kann.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich gehe davon aus, dass Herr Peters noch eine Nachfrage stellen möchte. Bitte schön!

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Daniel Peters CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ja, sehr gerne. Ja, die Konstellation ist nach meiner Auskunft so, dass sozusagen ein Erwerb durch die Kommune, durch die Stadt Rostock dann erfolgt, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern eine klare Zusage gibt, weil ansonsten auch der Erwerb durch die Kommune, durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, leider keinen Sinn machen wird. Insofern – gestatten Sie mir die Anmerkung – erfüllt mich Ihre Aussage jetzt nicht mit Zufriedenheit, weil genau das ist miteinander an ganz klare Bedingungen geknüpft. Aber ich würde gerne die Frage stellen zu der Aussage der Ministerpräsidentin während einiger Heimspiele des FC Hansa Rostock. Ist es also so, dass die Ministerpräsidentin im Wahlkampf 2021 wortbrüchig geworden ist? (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Nein.)

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Bettina Martin

Mir ist diese Äußerung nicht bekannt. Und ganz sicherlich nicht.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, gestatten Sie mir, noch beste Genesungswünsche an Herrn Peters zu übermitteln. Wir haben ja gesehen, offensichtlich scheint sein Knie noch nicht ganz ausgeheilt zu sein. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres, Bau und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 3 zu stellen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Gestern hier im Plenum hat ja Wirtschaftsminister Meyer davon gesprochen, dass die Lage in Bezug auf die Energie- und Gaskrise ernst sei, und auch, dass eine Gasmangellage drohen kann. Die Bundesnetzagentur selbst hat Szenarien im Fall eines kompletten Lieferstopps der Russen bereits skizziert. Angesichts dessen will die Landesregierung aber über die Sinnhaftigkeit und die Wirkung der verhängten Sanktionen – anders als beispielsweise Ministerpräsident Kretschmer – nicht wirklich diskutieren. Das Ganze heißt auch für die Kommunen, dass wir uns auf dramatischere Szenarien vorbereiten müssen. Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir wurden deshalb Landkreise und kreisfreie Städte vor einigen Tagen, vor einigen Wochen vom Innenministerium aufgefordert, ich darf zitieren, dass „Schutz- und Kompensationsmaßnahmen für den Fall einer Gasmangellage zu prüfen und zu planen“ sind. „Dies umfasst auch die Prüfung von örtlichen Bereitstellungen von Wärmeinseln.“ Zitatende. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen deshalb die entsprechenden Ergebnisse der Prüfung bis zum Stichtag 1. September, also vor ziemlich genau einer Woche, gegenüber dem Innenministerium melden. Herr Minister, ich frage Sie: Was haben die bisher eingegangenen Antworten in Bezug auf den Stand der Schutz- und Kompensationsmaßnahmen konkret ergeben?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kompensationspläne der Landkreise sind nicht alle eingegangen. Wir haben noch mehrere Fristverlängerungsbitten, dem geben wir gern statt, weil wir am Ende eine Arbeitsweise brauchen, die uns hilft. Zweitens. Wir bereiten uns zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ja nicht erst seit dem 29.06., nämlich mit der von Ihnen angeschriebenen Weisung für genau diese vorbereitenden Arbeiten, auf diese Situation vor, sondern tun das seit Mai im Krisenstab in gemeinschaftlicher Arbeit, denn da sind ja die kreisfreien Städte und die Landkreise ebenfalls Mitglieder. Und die untere Katastrophenschutzzuständigkeit liegt in Gänze genau bei diesen Achten, sodass deren Mitarbeit auch dringend erforderlich ist. Drittens. Sie haben genau das getan, was wir von ihnen erbeten haben. Sie sind extern durchgegangen, welche kritischen Infrastrukturen haben sie im Landkreis oder der kreisfreien Stadt und welche davon sind in welcher Weise aufgestellt, um je nachdem, welche Mangellage man zugrunde legt, mit dieser umzugehen. Ich habe mal Treibstoffe – das spielt bei Feuerwehren, bei Rettungsdiensten, in Teilen auch bei eigenen Fahrzeugen eine Rolle. Wir haben in der Regel die Heizkonstellation, die ich brauche für die kritischen Bereiche in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, natürlich auch in Feuerwehren und Polizeistationen. Um Polizei kümmern wir uns aber selbst, wobei wir die Polizeiarbeit verzahnen mit dem, was Kreise und kreisfreie Städte tun. Und sie hatten den Auftrag, nach innen zu schauen, zu schauen, was sind unsere unverzichtbaren Verwaltungsleistungen, die quasi kritische Verwaltungsinfrastrukturleistungen sind, und zu prüfen, in welcher Weise sie die aufrechterhalten können. Auch da geht es wieder darum, was tue ich bei Strom, was tue ich bei Wärme und, wenn ich Treibstoffe brauche, was tue ich bei Treibstoffen. Das führt dazu, dass sie in der Regel ihre eigenen Dienstsitze durchgegangen sind, auch vor allen Dingen deren Wärmeversorgungen, Warmwasser- und Wärmeversorgungen, und geprüft haben, ob sie von Gas abhängig sind oder autark sind, da nahezu alle Landkreise und kreisfreien Städte mehr als einen Dienstsitz haben und in nahezu allen auch die verschiedenen Dienstorte verschiedene Wärmeversorgungen haben. Mancher hat eine Biogasversorgung über eine Biogasanlage, die nun zufällig gerade in der Kreisstadt oder in einer anderen Stadt liegt. Mancher hat schlicht noch alte Ölheizungen. Mancher ist in völlig anderer Weise an Dritte angeschlossen, die wiederum nicht von Gas abhängig sind. Und auf die Art und Weise sind dann Planungen betrieben worden, welche Verwaltungsbereiche man wo zusammenziehen würde, nämlich mit der Gewähr, dass dann an den jeweiligen Standorten tatsächlich eine Wärmeversorgung gesichert ist und weitergearbeitet werden kann, und umgekehrt, welche Bereiche im Zweifel die Arbeit entweder ruhen lassen müssen für einen kurzen Zeitraum oder aber über Homeoffice angebunden werden. Das haben die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils individualisiert für ihre Bereiche getan. Wenn wir alle Rückäußerungen dahaben, werden wir die aufeinanderlegen. Die Überlegung dahinter ist, dass sie für die jetzige Situation keine Blaupause haben, die schon perfekt überall durchdekliniert sein kann – das gilt für ganz Deutschland –, und wir deshalb dann überprüfen, ob jemand was gefunden und gesehen hat, was andere nicht gesehen haben, um denen dann ein Signal zu geben, da könntet ihr noch nacharbeiten, die Idee von Best Practice also.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Wenn ich die Haltung von Herrn Tadsen richtig deute, möchten Sie eine Nachfrage stellen? Bitte schön!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Ja, sehr gerne. Vor dem Hintergrund des von Ihnen Gesagten würde mich dann noch interessieren: Mit den bisher eingegangenen Informationen und vor dem Hintergrund der Fristverlängerung, die Sie da ja auch angesprochen haben, wie viele Wärmeinseln stehen denn bisher mit welchen Kapazitäten in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung?

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Christian Pegel

Die Wärmeinseln und Wärmekapazitäten sind beabsichtigt für jede größere Gemeinde. Die Zahl und die Kapazitäten kann ich Ihnen nicht benennen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir uns die überhaupt bis ins Detail haben melden lassen, sondern das Wichtige ist, dass alle kreisfreien Städte und Landkreise mit ihren Gemeinden im Kontakt sind, genau solche Notfallszenarien abzubilden. Und ich habe bisher keinen erlebt, der bei diesen Basisvorgehensweisen nicht schon etwas im Blick gehabt hätte. Also ich kann zumindest aus meiner eigenen Heimatstadt und Wahlkreis sagen, die Berufsfeuerwehr in Greifswald konnte mir schon im Juni berichten, dass sie genau das mit ihrer unteren Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Abstimmung haben. Und ich gehe davon aus, dass das für alle gilt.

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Birgit Hesse

Vielen lieben Dank, Herr Minister! Bevor ich den nächsten Abgeordneten aufrufe, begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne Gäste des Vereins „Das Boot“ e. V. Wismar. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Marc Reinhardt, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 4 zu stellen.

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Marc Reinhardt CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wir erleben ja monatlich, dass die TSF-W aus dem 50-Millionen-Programm übergeben werden und mittlerweile, ich glaube, über die Hälfte der Fahrzeuge ja ausgeliefert ist. Man kann ja durchaus sagen, dass das ein beispielloses Erfolgsprogramm geworden ist und auch überall sehr gut ankommt und eine sehr richtige und wichtige Maßnahme der letzten Legislaturperiode war. Wir lesen aber auch in der Zeitung – ich glaube, es war das letzte Mal am 26.08. in der SVZ –, dass es jetzt vermehrt zu Ablehnungen von Fahrzeugen kommen soll, die aus SBZ oder der sogenannten Drittelfinanzierung finanziert werden. Hier handelt es sich um die größeren Fahrzeuge HLFs, LFs und TLFs. Deshalb meine Frage an Sie, Herr Minister: Wie viele dieser Fahrzeuge wurden in diesem Jahr und aus welchen Gründen bereits abgelehnt?

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Christian Pegel

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da muss ich Ihnen gleich eine Rechenaufgabe an die Hand geben, weil ich mir die Abgelehnten nicht gemerkt habe, sondern die Bewilligten. Aber sei es drum, vielleicht einmal einzuordnen, was wir mit Sonderbedarfszuweisungen leisten können: Sonderbedarfszuweisungen machen eigentlich 15 Millionen Euro aus und sind dann nicht nur Feuerwehr, im Gros ist es aber Feuerwehr. Erstens. Zweitens. Das Paket, was Sie angesprochen haben, was ich in Ihrer Einschätzung teilen würde, es ist mit Sicherheit auch bundesweit beispielgebend und sehr, sehr wirksam. Mehr als die Hälfte der TSF-Ws ist ausgeliefert und die andere Hälfte wird sicher kommen. Deren Bezahlung, das 50-Millionen-Euro-Paket „Zukunftsfähige Feuerwehr“, ist eben nur zu 25 Millionen aus einem Haushaltsüberschuss finanzierbar gewesen. Die weiteren 25 Millionen werden über fünf Jahre verteilt pauschal aus der Sonderbedarfszuweisung rausgenommen. Und da ist auch 2022 ein Jahr, was betroffen ist. Das heißt, ich habe 15 Millionen nominell, gebe aber sofort 5 Millionen in den großen Topf, aus dem im Übrigen ja ganz viele Fahrzeuge momentan ausgeliefert werden, sodass die Zahl der Fahrzeuge aus SBZ vermutlich selten so groß war wie im letzten und im aktuellen Jahr. 10 Millionen sind aber leider auch nicht der Nettobetrag, über den wir verfügen konnten, weil bereits letztes und vorletztes Jahr gewisse Vorgriffe auf dieses Jahr genommen worden sind, was haushalterisch möglich ist, sodass wir, wenn wir das alles abziehen, bei knapp unter 5 Millionen Euro liegen, die wir dieses Jahr tatsächlich an SBZ vergeben können. Wir haben jetzt gemeinsam uns bemüht, Verstärkungen aus anderen Töpfen zu suchen, sodass wir knapp unter 10 Millionen SBZ haben, statt 15 also knapp unter 10. Wir haben ein Antragsvolumen gehabt von 33 Millionen auf diese knapp unter 10, Faktor dreieinhalb in etwa an Überzeichnung. Wir hatten 137 Anträge, davon 77 Feuerwehrfahrzeuge, von denen 14 sicher bewilligt sind, und einige noch in der Unentschiedenheit. Aber Sie müssen davon ausgehen, dass circa Mitte 50 Fahrzeuge nicht in dieser SBZ bewilligt werden konnten. Das macht ein Volumen von 2,6 Millionen Euro aus, was wir an Feuerwehrfahrzeugen aus den knapp unter 10 für Feuerwehrfahrzeuge bewilligt haben. Einer der Schwerpunkte dabei ist aber, dass wir weitere 7 Millionen für Feuerwehrgerätehäuser in unterschiedlichsten Konstellationen bewilligt haben, weil wir uns einig waren – ich glaube, auch in der letzten Legislatur –, dass da noch mal eine größere Baustelle besteht. In Summa werden also knapp 7,5/7,7 Millionen von den unter 10 für Feuerwehren ausgegeben. Jetzt kann man die Diskussion führen, machen wir Feuerwehrgerätehäuser – die in Teilen wirklich dringend erforderlich sind, um weitermachen zu können – oder machen wir Feuerwehrfahrzeuge. Wir sind überzeugt, mit dem Maßnahmenpaket „Zukunftsfähige Feuerwehr“ haben wir einen Riesenschwung in die Fahrzeugbeschaffung gepackt, jetzt sind die Gerätehäuser dringend erforderlich, weil manche Fahrzeuge eben auch jetzt zum Gerätehaus passen müssen. Und neben den gut 7 Millionen, die jetzt für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätehäuser in diesem Jahr sind, schleppen wir auch noch einen Buckel von 10,1 Millionen – das sind zum Teil die Vorgriffe auf dieses und nächstes Jahr – von weiteren Feuerwehrgerätehäusern, die letztes Jahr bewilligt worden sind, mit, teilweise aus dem letzten Jahr finanziert, in Größenordnungen aus diesem und dem nächsten, sodass Sie, wenn Sie es aufsummieren, bei gut 15 Millionen Euro sind, die in die verschiedenen Feuerwehrbereiche gehen, Fahrzeuge aber der kleinere Teil.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Reinhardt, eine Nachfrage. Bitte schön!

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Marc Reinhardt CDU

Ja, vielen Dank für das beschriebene Szenario. Sie haben ja selbst bemerkt, dass es da dann doch zu vermehrten Ablehnungen kommt. Sehen deshalb Sie als Minister oder die Landesregierung die Notwendigkeit, hier ein weiteres Sonderprogramm zu starten, um die Bedarfe, die ja auch nach Großschadenslagen im letzten Jahr, wie Waldbrände oder die Naturkatastrophen, wie Stürme und Überschwemmungen in diesem Jahr, da sind, wo ja doch zum Teil auch bei den größeren Feuerwehren veraltete Fahrzeuge sind, also sehen Sie ganz konkret hier Bedarf, entweder den SBZ-Topf durch irgend- wie Verstärkungsmittel aufzustocken oder ein weiteres Sonderprogramm zu fahren, damit auch diese Großfahrzeuge zeitnah beschafft werden können?

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Christian Pegel

Zunächst bleibt Feuerwehr kommunale Aufgabe, erstens. Zweitens. Wir haben, glaube ich, noch nie so viele Fahrzeuge in die freiwilligen Feuerwehren getan wie dieses und letztes Jahr, weil in der Tat das 50-Millionen-Euro-Paket wirkt. Der Versuch also, zu suggerieren, da würde ganz wenig passieren, passt nicht zu den tatsächlichen Zahlen. Über 150 Fahrzeuge sind – ganz wenige letztes Jahr, die meisten in diesem Jahr – übergeben worden, also eine Riesenzahl, in der Tat dabei in die kleinsten und kleineren Feuerwehren. Ich sehe zurzeit nicht, dass wir Handlungsspielräume haben im FAG, weitere Mittel in die SBZ zu geben, weil die FAG-Zuweisungen für die kommunale Familie relevant sind. Und ich sehe auch nicht, dass wir größere Haushaltsüberschüsse erzielen werden, aus denen wir in Größenordnungen gesonderte Programme hinbekommen. Wir werden uns politisch aber verständigen müssen, wenn uns die Feuerwehrgerätehäuser auch wichtig sind, dann sollten die weiterhin SBZ-Fähigkeit besitzen. Dann wird das aber zu Einschränkungen in die andere Richtung führen. Und zweitens, wir werden ja auch noch mal im Rahmen des „Zukunftsfähige Feuerwehr“-Paketes größere Fahrzeuge für die mittelgroßen Städte haben, von denen ich hoffe, dass wir dann im November klarer, im Dezember klarer sehen, wie die Ausschreibungsergebnisse sind. Dann wissen wir auch, wie viele von denen noch einmal kommen. Auch die werden eine Riesenhilfe in den nächsten zwei bis drei Jahren bringen. Und drittens. Die SBZ wird sich ja wieder erholen, weil der Vorgriff über das „Zukunftsfähige Feuerwehr“-Paket ab dem übernächsten Jahr nicht mehr stattfindet und wir dann auch wieder 15 Millionen haben werden und dann auch deutlich mehr Atemluft besteht.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich darf nun den Abgeordneten Sebastian Ehlers, Fraktion der CDU, bitten, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen.

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Sebastian Ehlers CDU

Guten Morgen, Herr Minister! Frau Präsidentin! Wir haben ja Ende vergangener Woche mit sehr viel Erstaunen die jüngsten Äußerungen des Stiftungsratsvorsitzenden Herrn Sellering zur Kenntnis genommen, dass man also dem Untersuchungsausschuss nicht alle Akten zur Verfügung stellen möchte. Daher meine erste Frage: Gab es seitens der Landesregierung Aktivitäten, die Unterlagen zu sichern für den eigenen Bedarf beziehungsweise für den Untersuchungsausschuss, beziehungsweise hat es da zu der Thematik „Akten“ eine Rücksprache mit Herrn Sellering gegeben?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinerseits hat es keine Rücksprache gegeben. Die Kleine Anfrage, die ja dann ähnliche Inhalte hatte, ist beantwortet. Die Stiftung hat ein originäres eigenes Interesse, die Unterlagen zu sichern. Wir haben von daher bisher keinerlei Anzeichen oder Bedenken, dass Unterlagen nicht in Gänze vorhanden wären. Das ist im Übrigen eine Notwendigkeit, wenn ich den Wirtschaftsprüfer zu einem Testat bewegen will und wenn ich am Ende auch andere Abschlüsse, steuerlich oder anderer Natur, zu Ende bringen will. Von daher gibt es nach unserer Überzeugung kein Signal dafür, dass die Unterlagen gesichert werden müssten. Und alle Fragestellungen, wie wir als Land dann mit den Akten, wenn die Stiftung aufgelöst ist, umgehen, werden wir dann klären, wenn dieser Punkt auf uns näher zu rückt.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Ehlers, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)

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Sebastian Ehlers CDU

Gerne.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Sebastian Ehlers CDU

Eine zweite Frage: Ein weiteres Thema war ja, dass die Stiftung jetzt an Nord Stream 2 noch größere Überweisungen tätigen möchte. Bisher hatte ich die Landesregierung so verstanden, dass sie da durchaus Bedenken hat, gerade mit Blick auf die Sanktionen in Richtung Russland. Bestehen diese Bedenken immer noch beziehungsweise hat es da eine Rücksprache gegeben? Wie bewertet die Landesregierung die Ankündigung, dass die Stiftung jetzt noch mal dort größere Millionenbeträge auch in Richtung Nord Stream 2 auskehren möchte?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Stiftungsaufsicht, die ist im Kontakt dazu mit der Stiftung. Das Land selber ist nicht von Sanktionsdrohungen belastet, aber wir haben eine Obhutspflicht, eine Fürsorgepflicht als Stiftungsaufsicht für die jeweiligen Stiftungen und deren ehrenamtliche Vorstände. Deshalb gibt es ein Kontaktersuchen, ein Schreiben an den Stiftungsvorstand, mit der Bitte, darzutun, dass tatsächlich gewährleistet ist, dass es keinerlei sanktionsrechtliche Folgerungen auslöst, die am Ende für die Stiftung oder den Stiftungsvorstand nachteilig sein können. Auf die Antwort – die Justizministerin stimmt mir zu, müsste jetzt den Kopf schütteln, wenn es anders wäre – warten wir. Und wir haben zur Maßgabe gemacht, dass so eine Überweisung in so einer ja durchaus rechtlich nicht ganz sauber sortierten Situation – zumindest übersehe ich sie trotz juristischer Vorbildung nicht –, dass wir gebeten haben, Zahlungen, oder ganz ausdrücklich angeordnet haben, Zahlungen nicht vorzunehmen, solange man nicht an der Stelle rechtliche Sicherheit herstellen kann.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte nun, die Abgeordnete Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Ja, guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! In der gemeinsamen Erklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel und vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer, und der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, vertreten durch ihren Vorstand, also durch die Vorstände Erwin Sellering, Werner Kuhn und Katja Enderlein, heißt es, ich zitiere: „Das Land wird durch die Ministerpräsidentin sicherstellen, dass auf die nach dem Ende des Abwicklungsprozesses erfolgenden Rücktrittserklärungen die einzelnen Vorstandsmitglieder durch die Ministerpräsidentin umgehend mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern entbunden werden. Das Land erkennt an, dass die einzelnen Vorstandsmitglieder hiernach keinerlei Verantwortung mehr für die Stiftung tragen.“ Meine Frage ist: Aus meiner Sicht stellt diese Erklärung die Vorstandsmitglieder nach ihrem Rücktritt von jeglicher Haftung frei. Und inwiefern trifft das zu?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob es Vorstandsmitglieder von Haftungen freistellt, werden am Ende Gerichte entscheiden und nicht ich, wenn es darauf ankäme, dass es einen Haftungsfall gäbe. Ich lade ein, dass wir zunächst einmal schauen, welche Haftungen es überhaupt des Vorstandes gegenüber seiner Stiftung geben kann. Die Satzung grenzt, weil es ein Ehrenamt ist, auf die vorsätzlichen und grob fahrlässigen Sachverhalte. Das ist angelehnt an die typischen Konstellationen der nicht entgeltlichen Regelungen, die Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch bei der Leihe in Abgrenzung zur Miete, bei der Schenkung in Abgrenzung zum Kauf oder Ähnlichem finden. Also der Haftungsbereich – ich glaube, den müsste man aber auch einmal anschauen, welchen man als Sorge im Blick hat – ist außerordentlich eng. Zweitens. Diese Regelung – Erwin Sellering hat sie dankenswerterweise in der SVZ seinerseits in gleicher Weise kommentiert – beruhte auf dem, was Sie im Gesamtkontext finden, nämlich dem Hinweis, dass der Vorstand sichergestellt wissen wollte, dass er tatsächlich mit sofortiger Wirkung, wenn er zurücktritt, auch von der Landesregierung, der Ministerpräsidentin aus allen amtlichen Verpflichtungen entlassen wird. Genau das bilden die beiden Sätze ab, indem nämlich dann jegliche Verantwortung für die Stiftung – das sind die entscheidenden Worte, nicht für eigenes Handeln, sondern für die Stiftung – beendet ist. Er wollte nicht – das ist der Hintergrund dafür –, dass die Satzungsregelung greift, die trotz eines Rücktrittes ein Vorstandsmitglied zunächst verpflichtet, weiter im Amt zu bleiben, bis ein neuer Vorstand bestellt ist, sondern es war die klare Verabredung, wenn sie zurücktreten, wird das Land auch mit sofortiger Wirkung akzeptieren, dass der Rücktritt wirkt und nicht mehr für die Stiftung agiert werden muss, in keiner Weise, und das ist dann unsere Baustelle, wie wir als Landesregierung möglichst kurzfristig einen neuen Vorstand bestellen. Das hat Erwin Sellering seinerseits auch als Erinnerung über das Verhandlungsergebnis dieser Klausel in der SVZ kundgetan. Von daher freue ich mich, dass wir da gleiche Erinnerungen haben.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Frau Oehlrich, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Also aus meiner Sicht ergibt sich aus so einer Erklärung erst mal vor allen Dingen der Wunsch, eben nicht haftbar gemacht zu werden für mögliche Summen, die da im Raum stehen könnten, zum Beispiel Rückzahlungen an die Nord Stream 2 AG. Ich würde gerne von der Landesregierung wissen, inwieweit aufgrund welcher Rechtsvorschrift das Land rechtlich überhaupt dazu in der Lage wäre, die Vorstandsmitglieder der Stiftung von so einer Haftung freizustellen. Und ich würde auch gern wissen, um was für Summen es sich da aus Sicht der Landesregierung überhaupt handeln könnte.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte ja eben eingangs gesagt, ich sehe momentan keinen Haftungsfall. Ich freue mich über die konkreten Beispiele und will mich an denen dann juristisch gern orientieren. Noch einmal der Hinweis, der Haftungsmaßstab des Stiftungsvorstandes gegenüber der Stiftung ist kraft Satzung ausdrücklich auf die relativ seltenen Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt, nichts Unübliches für Menschen, die absolut ehrenamtlich arbeiten, noch mal, angelehnt an das Bürgerliche Gesetzbuch. Zweitens, die Klausel hier wird von uns und dem Vorstand ja gleichermaßen ausgelegt und Diskussionen über Haftungsfreistellungen haben wir zu Beginn geführt, als noch völlig andere Konstellationen in der Diskussion waren, aber waren uns wechselseitig einig, dass wir uns nicht richtig vorstellen können, wie das passieren können sollte, als Landesregierung, ob wir dafür Beschlüsse bräuchten, in welcher Weise man das tut, und der Vorstand seinerseits auch lieber den Teil, den er für haftungsriskant hielt, nämlich das Zu-Ende-Bringen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, dass er den ja ohnehin bevorzugt selbst vornehmen wollte, was für uns auch leichter ist, wenn er das selber vornimmt, und von daher dann alle Diskussionen über Haftungsfreistellungen nicht fortgesetzt worden sind.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte nun den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden René Domke, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Gleiches Thema, also wir bleiben gleich in diesem Komplex. Ich habe schon gedacht aufgrund der Fragestellung von Frau Oehlrich, ich könnte meine zurückziehen, aber wir bleiben einfach. Das Zitat hat Frau Oehlrich ja schon gebracht. Das Thema Verantwortung, das umfasst ja mehr als nur Haftungsfragen, und deswegen möchte ich da doch noch mal nachbohren. Das könnten ja auch Pflichtverletzungen anderer Art sein, die in der Zeit der Vorstandsbesetzung noch stattgefunden haben. Ist das mit dem Begriff „Verantwortung“ auch abgeschlossen oder bezieht es sich wirklich nur auf die Verantwortung, nachdem sozusagen der Vorstand dann entlassen wurde beziehungsweise zurückgetreten ist und dann entlassen wurde, oder sind auch Handlungen, die möglicherweise vor dem Rücktritt stattgefunden haben, von dieser Verantwortung dann freigestellt?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bewegen uns in einer Abstraktion, die mir als Juristen zumindest nicht ganz leicht fällt zu konkretisieren.

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René Domke FDP

Ich kann es konkreter machen.

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Christian Pegel

Erstens. Zweitens, ich zitiere gern Erwin Sellering, so, wie die SVZ wiedergibt, und was unser gemeinsames Verständnis in den Verhandlungen ganz gut beschreibt. Er sagt: „Wir kennen keine beabsichtigte Haftungsfreistellung.“ Das wird als Zitat gekennzeichnet von der SVZ, ich gehe davon aus, dass das mit der journalistischen Sorgfalt geschehen ist, von daher ist das sein Zitat. „Man habe vereinbart, dass bei einem Rücktritt ,die Verantwortung für die Stiftung bei der Regierung liegtʻ“, die Verantwortung ab dem Moment – das ist ein Zitat von Sellering –, die Verantwortung für die Stiftung bei der Regierung liegt. Und genau das war Inhalt der Erörterungen. Erwin Sellering war sehr klar und ist auch weiterhin sehr klar der Überzeugung, dass eine Auflösung der Stiftung nicht möglich sei, wollte in keinster Weise in eine Situation geraten, wo er etwas anderes umsetzen müsste, weil er es als Vorstand für nicht gangbar hält. Deswegen war die sehr klare Vereinbarung, wenn der Rücktritt des Vorstands erfolgt, wird abweichend von der eigentlich bestehenden Satzungsbestimmung eine Entlassung aus der Verantwortung per sofort sichergestellt. Und genau das bildet sich in diesem Satz ab, keinerlei Verantwortung mehr für die Stiftung ab dem Moment des Rücktritts. Es gab keinerlei Diskussionen über Haftungsfreistellungen – und nur die können es ja sein, es kann ja nur um Haftungen für Handeln in der Vergangenheit gehen –, es gibt keinerlei, wie Erwin Sellering zitiert, keinerlei beabsichtigte Haftungsfreistellungen, die er kennen würde, außer der, noch mal, die in der Satzung schon von Anfang an drin war, die dieser Landtag auch kennengelernt hat, als er den Einrichtungsbeschluss für die Stiftung beschlossen hat, dass der ehrenamtliche Vorstand nämlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Domke, Sie möchten sicherlich eine Nachfrage stellen. Bitte schön!

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René Domke FDP

Ja, durchaus, und auch noch eine Anmerkung geben. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass der Sinneswandel bei Herrn Sellering dann irgendwie entgegen solchen Vereinbarungen oder sonst irgendwas auch getroffen wurde. Insofern gestatten Sie da die Skepsis und die Nachfrage, wenn wir alle von dem gleichen Verständnis ausgehen, kann ich dem folgen. Ich entnehme – und das ist jetzt wirklich auch wichtig, auch für die Aufarbeitung im PUA –, diese Freistellung von der Verantwortung beginnt erst dann mit, also für Handlungen, die danach stattgefunden haben, nachdem er zurückgetreten ist. Also es wird keine weiteren Handlungen geben und dann ist er aus der Verantwortung raus. Er wird nicht für Handlungen, die vorher stattgefunden haben, sozusagen freigestellt vom Land. Das möchte ich einfach ganz konkret beantwortet haben. Es geht mir nicht nur um Haftungen, es geht eben auch um andere Dinge.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ging in der Diskussion, noch einmal, um den Punkt ab seinem Rücktritt. Und ihm war wichtig, dass er nichts mehr tun muss und dass wir ihn unter Garantie ab dieser juristischen Sekunde freistellen. Und das waren die beiden Sätze, wie der Kontext auch zeigt. Welches Verständnis Beteiligte in zehn Jahren, in zwei oder in sechs Monaten entwickeln, weiß ich nicht. Ich kann sagen, es gibt immerhin ein SVZ-Zitat, das sich mit meiner Erinnerung deckt, und ich finde es ganz beruhigend, dass wir zumindest in einem Zeitpunkt vor drei/vier Wochen ein ähnliches Verständnis hatten. Ich gehe davon aus, dass das so fortbesteht. Ansonsten müssten Sie es konkreter machen. Wir können ja schlecht jemanden für Handlungen in der Vergangenheit freistellen, aber ich kann den Haftungsmaßstab auch nicht anschärfen und es kann immer nur um Haftung für die Vergangenheit gehen. Und wenn Sie sagen, es geht uns um Entscheidungen, dann kann ein neuer Vorstand natürlich Entscheidungen der Vergangenheit korrigieren. Also wenn es darum geht zu sagen, ich stelle jemanden ein, dann kann ein neuer Vorstand jemanden entlassen. Das ist kein Haftungsproblem, sondern eine Frage, ob ein neuer Vorstand agiert. Dann bleibt die Stiftung als juristische Person natürlich an die Handlungen ihres Vorstandes, ihres Organs gebunden. Da kommen wir nicht raus, mit keiner Klausel, in beide Richtungen keine Verträge zulasten Dritter machen. Aber Entstehungshintergrund war der geschilderte. Es ging wirklich darum, allen dreien, mit der juristischen Sekunde wirklich raus zu sein, nicht die Nachlaufphase, die die Satzung vorsieht, hinnehmen zu müssen und damit nicht in Konstellationen zu kommen, die sie unbedingt vermeiden wollten. Haftungsfreistellung hat keine Rolle gespielt. Es war ja vorher mal kurz diskutiert worden, war aber einvernehmlich dann überhaupt kein weiteres Thema mehr und deshalb auch das sehr klare Zitat. Zumindest freue ich mich, dass wir die gleiche Erinnerung bis dato haben.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Finanzministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister Geue! Am 30. März 2022 hat die Landesregierung im Rahmen ihres 9-Punkte-Paketes 10 Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen und die Umstellung von alten Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien im privaten Haushalt vorgesehen. Am 20. Mai 2022 wurde die Landesregierung durch den Landtag mit Beschluss auf Drucksache 8/651 von SPD und LINKEN „Zukunft aus eigener Kraft – Energiesouveränität als Baustein eines starken Mecklenburg-Vorpommerns“ dazu aufgefordert, zur Reduzierung des Wärmebedarfes die bereits im 9-Punkte-Paket der Landesregierung vom 30. März vorgesehenen 10 Millionen Euro für die Umstellung von alten Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien zu berücksichtigen. Am 30.06. wurden nun mit Beschluss des Doppelhaushaltes für 2022 und 2023 in Kapitel 1111 Mittel für den Klimaschutz in der Ausgleichsrücklage vorgesehen, davon 10 Millionen für das Bürgerenergie-Förderprogramm. Am 23. August verkündete Minister Backhaus, dass am Vortag beim Energiegipfel in Rostock ein Landesförderprogramm für Balkonphotovoltaikanlagen beschlossen worden sei. Dafür stellt das Land 10 Millionen Euro bereit. Meine Frage: Handelt es sich bei den Mitteln für die Heizungssanierung sowie die Förderung von PV-Anlagen für Privathaushalte und den Mitteln für die Balkonphotovoltaikanlagen um dieselben Mittel, nämlich die aus der Ausgleichsrücklage, oder werden für die Balkon-PV-Anlagen zusätzlich 10 Millionen Euro bereitgestellt?

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Damm! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja den Paragrafen 17 Absatz 12 Haushaltsgesetz, da wird das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium nach Zustimmung im Finanzausschuss ermächtigt, 20 Millionen aus der Ausgleichsrücklage rauszunehmen. Darauf spielen Sie an, und tatsächlich sind die Planungen der Landesregierung Folgende, im Energiegipfel festgelegt, dass 10 Millionen für Photovoltaikanlagen, steckerfertige PV-Anlagen auf Balkonen, zur Förderung mit 500 Euro, dafür 10 Millionen vorzusehen. Die weiteren vorgesehenen Zuordnungen dieser 20 Millionen sind die Einrichtung einer Moorklimaschutzagentur, das plant das Landwirtschaftsministerium zur beschleunigten Wiedervernässung von Mooren, dafür 5 Millionen zu nehmen. Und 5 Millionen sollen genommen werden zur Förderung der LEKA zur Umsetzung der Projekte der Klima- und Umweltschutzstiftung, die ja untergehen soll und entsprechend die Projekte aber weitergeführt werden sollen. Das sind die Aufteilungen der 20 Millionen, wie es jetzt von der Landesregierung geplant ist.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Zustimmung) Bitte schön!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie haben mir jetzt schon erspart aufzuführen, wofür denn der Rest aus den 20 Millionen jetzt möglicherweise noch eingesetzt wird. Vielen Dank dafür! Ich frage mich jetzt aber, und ich hatte das ja vorhin eingeführt in meiner Einleitung, wie wird denn dann die mit Beschluss des Landtages auf Drucksache 8/651 geforderte Berücksichtigung der Mittel zur Umstellung von alten Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien gewährleistet – das ist ein Landtagsbeschluss –, wenn die 10 Millionen Euro nun ausschließlich nach Willen der Landesregierung für PV-Anlagen reserviert sein sollen?

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Dr. Heiko Geue

Tatsächlich, noch mal, die 10 Millionen sind für die PV-Anlagen, und die Verteilung der 20 Millionen habe ich gerade aufgeführt. Und wie weitere Pläne des Landwirtschaftsministeriums sind zu Heizungen oder anderes, kann ich Ihnen jetzt hier gar nicht sagen, das müssten Sie dann noch mal das Landwirtschaftsministerium direkt fragen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 9 zu stellen.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Ministerpräsidentin und der Ministerpräsident des Freistaates Bayern Herr Markus Söder haben am 31. August eine gemeinsame Pressemitteilung herausgegeben, und demnach ist eine Kooperation geplant, die darstellt, dass bayerische Landesbeamte nach Mecklenburg-Vorpommern geschickt werden, damit diese bei Genehmigungsverfahren für die beiden Flüssiggasterminals in Lubmin helfen können. Meine Frage dazu ist: Warum befürchtet die Landesregierung, dass unser eigenes Personal für das Genehmigungsverfahren nicht ausreichen könnte?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Es sind zusätzliche Aufgaben, die wir durch die LNG-Genehmigungsvorhaben haben. Das ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Ich glaube, das ist durch den Termin auch deutlich geworden. Wir haben eine Fachkräfteproblematik, das heißt, wenn wir jetzt neue Stellen ausschreiben würden, hätte das einen entsprechenden Vorlauf. Wir sind alle sehr daran interessiert, insbesondere bei dem Vorhaben der Deutschen ReGas, dass noch in diesem Jahr nach Möglichkeit Gas fließen kann. Wir haben ja gestern darüber debattiert, wie notwendig das ist. Es gibt eine Abstimmung zurzeit mit dem Bund, zum Beispiel über den Ausbau erneuerbarer Energien. Da ist es völlig normal, dass wir darüber reden, ob gegebenenfalls auch Bundespersonal zu uns kommt. Und die Vereinbarung sehe ich so, dass der Freistaat Bayern auch erkannt hat, dass er von diesen LNG-Lieferungen existenziell abhängig ist und insofern Amtshilfe leistet, dass alles so schnell wie möglich passiert.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Frau von Allwörden, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Ann Christin von Allwörden CDU

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Ann Christin von Allwörden CDU

Herr Minister, wie stellt die Landesregierung sicher, dass Beamte aus Bayern über die nötigen Kenntnisse verfügen, was die Besonderheiten des hiesigen Landesrechts angeht?

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Reinhard Meyer

Also es geht um allgemeine Kenntnisse in Planungs- und Genehmigungsverfahren, im Umweltrecht et cetera pp. Wir haben das gemeinsam als Energieministerium mit dem Landwirtschaftsministerium spezifiziert und jetzt werden Gespräche darüber geführt, ob in der bayerischen Landesverwaltung entsprechende Kompetenz vorhanden ist. (Sebastian Ehlers, CDU: Das hat sich aber erst anders angehört.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe auf den Geschäftsbereich … Entschuldigung, ich bitte jetzt den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister Meyer! Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz eröffnet laut Kommentar von Juristin Stefanie Hock allen deutschen Staatsangehörigen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Die Vorschrift betrifft den gesamten öffentlichen Dienst und damit nicht nur die Ernennung von Beamt/-innen, sondern auch die Einstellung und Beförderung von Beschäftigten. Der Anspruch auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt impliziert die Notwendigkeit einer Ausschreibung, da erst hierdurch potenzielle Bewerber/-innen die Kenntnis von freien Stellen erhalten, wodurch die Bewerbung praktisch erst ermöglicht wird. Der Begriff des öffentlichen Amtes umfasst sämtliche vom Staat bereitgestellten Positionen. Dabei kommt es auf die Organisationsform nicht an, sodass unter den Begriff des öffentlichen Amtes auch Stellen bei öffentlichen Betrieben in privater Rechtsform fallen, soweit die Stelle der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient. Auf der Webseite der LEKA heißt es nun: „Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) ist eine Einrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.“ Die LEKA M-V „wurde im Sommer 2016 gegründet und leistet seitdem einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele des Landes. Als zentrale Anlaufstelle beraten wir Kommunen, Unternehmen und Bürger unabhängig und kostenlos rund um die Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und wirksamer Klimaschutz.“ Wie lässt sich dann die in der gemeinsamen Erklärung zwischen Land und Stiftung getroffene Vereinbarung, die Mitarbeitenden der bisher vom Land als unabhängig bezeichneten Stiftung ohne Ausschreibung auf die neu geschaffenen Stellen mit der LEKA zu setzen, mit der Chancengleichheit, die durch Ausschreibungserfordernis aus dem Grundgesetzartikel 33 Absatz 2 abgeleitet wird, vereinbaren?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zu diesem Komplex laufen derzeit Gespräche noch, die noch nicht abgeschlossen sind.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Damm, möchten Sie noch eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, ich würde das dann nur noch mal, den Komplex, ein bisschen abwandeln vielleicht. Neben den Stellen aus der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ sollen nach neuesten Informationen, auch von gestern, weitere Projektstellen der LEKA, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) deren Förderung zum Ende des Jahres ausgelaufen wäre (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) und die über den Haushaltsbeschluss dieses Parlaments hinausgehen, künftig aus Landesmitteln finanziert werden, so das Hörensagen. Aus welcher Quelle – also zum Beispiel wie von uns vorgeschlagen aus den Verstärkungsmitteln oder so – und in welcher Höhe werden für welche Stellen genau zusätzliche Finanzmittel des Landes eingesetzt?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Auch dazu laufen momentan die Gespräche, denn wir haben gesagt, dass insbesondere das Programm MVeffizient fortgeführt werden soll. Wir haben ja da eine EFRE-Förderung. Über den EFRE sind in der kommenden Förderperiode – wie bei anderen Dingen auch, Stichwort „Landesmarketing“ oder auch „Tourismusmarketing“ – solche Förderungen nicht mehr möglich. Das heißt, wir müssen das über Landesmittel organisieren, und dazu führen wir gerade die Gespräche. Es gibt aber die feste Absicht, insbesondere bei der LEKA die Problematik von Projektstellen dadurch zu lösen, dass wir vermehrt in feste Stellen, die dann auch ausgewiesen werden, übergehen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Damm, ich bitte nun darum, dass Sie die Frage zum Thema Nummer 11 stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Diesmal kürzer. Sehr geehrte Präsidentin! Herr Minister! In Kapitel 1.3 Punkt zwei des Abschlusspapiers zum Energiegipfel heißt es, ich zitiere: „Um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, werden Behörden des Landes personell verstärkt …“ Auch die Ministerpräsidentin Schwesig hatte gestern in der Regierungserklärung verlauten lassen, ich zitiere erneut, „wir erhöhen die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren“. In welchen Behörden et cetera werden wie viele Stellen aus welchen Mitteln für welchen Zeitraum zusätzlich zu der bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beschlossenen Stellenplanung geschaffen?

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Reinhard Meyer

Sehr verehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Auch dazu laufen gerade die Gespräche. Wir haben zum 01.09. im Bereich des Wirtschaftsministeriums eine Projektgruppe „Ausbau erneuerbarer Energien“ eingesetzt. Wir sind gerade sozusagen in der Finalisierung der Geschäftsverteilung. Und das, was Sie angesprochen haben, wird ein Mix sein – das gilt übrigens auch für das Ministerium von Herrn Backhaus – aus bestehenden Stellen, wo an anderer Stelle sozusagen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die geeignet sind, abgezogen werden, um diese Aufgabe prioritär zu bearbeiten. Es gibt das sogenannte 50-Millionen-Programm im Bereich der Landesregierung, wo sozusagen die Finanzierung schon abgesichert ist, dass man zusätzliche Stellen ausweisen kann. Das wird ein weiterer Bestandteil sein. Dann werden wir, das hatte ich vorhin schon mal angedeutet, sind wir ja in Verhandlungen mit dem Bund, Bund-Länder-Programm zum Ausbau erneuerbarer Energien, wo noch nicht klar ist, geht es um Personal, geht es um Finanzierung, damit auch weitere Stellen da zur Verfügung gestellt werden können. Und wir sind natürlich auch dabei, gemeinsam mit dem Finanzministerium darüber zu reden, ob das ausreicht. Ich bin da skeptisch, und deswegen reden wir auch über die Finanzierung weiterer Stellen. Dazu gibt es Möglichkeiten, das werden wir aber dann berichten, wenn die Gespräche abgeschlossen sind.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja. Erlauben Sie mir noch die Randbemerkung, dass ich es dann nicht so fair oder politisch unschön finde, diese Sachen, also sowohl bei der LEKA als auch hier, dann schon als politischen Erfolg zu verkaufen im Landtag, wenn das alles noch gar nicht feststeht. Meine Nachfrage ist jetzt, Herr Minister, wir hatten ja im Rahmen der Haushaltsverhandlungen sechs Stellen im Bereich der Landesverwaltung zur Umsetzung der Energiewende und vier Stellen für die Netzausbauplanung und -genehmigung beantragt, was abgelehnt worden ist, weil es nicht erforderlich schien. Ist es denn jetzt geplant, in diesen Bereichen insbesondere diese Stellen dann nachzubessern, oder sagen wir mal, ist es Teil der aktuell laufenden Verhandlungen?

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Reinhard Meyer

Zunächst einmal, als ehemaliger Finanzminister – Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter – erlaube ich mir den Hinweis, zum Zeitpunkt der Antragstellung, wenn wir den Antrag als Haus gestellt hätten, hätte uns das Finanzministerium gesagt, das ist noch nicht haushaltsreif, weil nämlich noch gar nicht bekannt war, welche Möglichkeiten durch das Wind-an-Land-Gesetz und Wind-auf-See-Gesetz gegeben sind. Das ist jetzt der Fall durch den Bund, und deswegen haben wir diese Haushaltsreife erreicht und können also in den konkreten Gesprächen darüber reden, wie wir den Stellenaufbau an der Stelle ermöglichen. Und die Aussage, dass es zusätzliche Stellen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern geben wird, ist richtig.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Mieterrechte stärken – Schonfristzahlung muss auch ordentliche Kündigung von Wohnraum unwirksam werden lassen, Drucksache 8/1255. Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD Mieterrechte stärken – Schonfristzahlung muss auch ordentliche Kündigung von Wohnraum unwirksam werden lassen – Drucksache 8/1255 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Kröger.

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern lange über die Energiekrise diskutiert. Das war wichtig, denn die Lage ist sehr ernst. Und auch deshalb waren wir uns ja zumindest dahin gehend gestern alle einig, dass etwas passieren muss, dass wir dringend etwas für die Menschen tun müssen, um hier existenzielle Not zu verhindern, weil die Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern, überall in Deutschland, wieder in eine sehr sorgenvolle Zukunft blicken, in eine ungewisse Zukunft blicken, und Geldsorgen – eigentlich Geldängste, muss man sagen – drücken. Und die Frage, wie soll ich das alles bezahlen, woher soll ich das Geld nehmen, verursacht sehr große Unsicherheit sowohl bei den Einwohner/-innen als auch bei den Unternehmen. Und natürlich ist es in diesen Zeiten unsere Aufgabe, es ist die Aufgabe der Politik, die Aufgabe des Gesetzgebers, für schnelle und vor allem auch effektive Hilfen zu sorgen, Fragen zu beantworten und nicht lange drum herumzureden. Und ein Themenfeld, dem wir uns heute einmal noch zuwenden wollen, ist das Thema Wohnen, denn natürlich – und ich hoffe, da sind wir uns einig – darf niemand auf der Straße landen, wenn die explodierenden Nebenkosten nicht gestemmt werden können. Wie verhindern wir also Wohnungslosigkeit in dieser Krise, wie schützen wir unsere Mieterinnen und Mieter? Das ist hoffentlich eine Frage, die nicht nur uns umtreibt, sondern Sie alle. Und wir haben gestern schon mal kurz darüber gesprochen, wie es ist, wenn man starke kommunale Wohnungsunternehmen vor Ort hat, gesunde Genossenschaften, dann ist die Lage natürlich nicht entspannt, aber zumindest dahin gehend etwas sicherer, als dass man sich bei gesunden Wohnungsunternehmen auf die Gespräche einlassen kann, auf die Verlässlichkeit setzen kann, dass dort die Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen nicht verlieren. Die Aussage haben wir beispielsweise in Rostock von unserem großen kommunalen Wohnungsunternehmen klar bekommen, dass, wenn Menschen natürlich erst mal Schwierigkeiten haben, solche großen Rechnungen gleich zu stemmen, dass niemand Angst haben muss, seine Wohnung zu verlieren. Aber auch an der Stelle – und das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen –, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern auch reichlich Wohnungsunternehmen, für die das ganz schnell eine sehr schwierige Situation werden kann, wenn solche Zahlungsrückstände auflaufen. Und auch da müssen wir Antworten finden. Heute gucken wir auf die Mieterinnen und Mieter. Und die Bundesregierung hat jetzt zusammen mit dem neuen Entlastungspaket über einen sechsmonatigen Kündigungsschutz für alle gesprochen, die ihre Nebenkosten nicht gleich zahlen können. Dazu sollen Strom- und Gassperren ausgeschlossen werden. Das ist gut so, das ist eine richtige Entscheidung. Zusätzlich möchten wir aber auch alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Mieterinnen und Mieter abzusichern. Deswegen liegt Ihnen heute ein Vorschlag vor, der sich auf das BGB bezieht, das Bürgerliche Gesetzbuch, und zwar geht es um die Regelungen zur Kündigung eines Mietverhältnisses. Wir möchten, dass bei rechtzeitiger Zahlung auch ordentliche Kündigungen unwirksam werden, um auf diesem Wege die Rechte von Mieterinnen und Mieter zu stärken. Was heißt das? Worum geht es? Konkret geht es um die sogenannte Schonfristzahlung. Die Schonfristzahlung funktioniert wie folgt: Wenn ich als Mieterin oder als Mieter in Zahlungsverzug gekommen bin, dann habe ich bei einer fristlosen Kündigung – also ich habe Mietschulden, mein Vermieter kündigt mir fristlos –, dann kann ich innerhalb von zwei Monaten diese Kündigung noch abwenden, sofern ich meine Schulden begleiche. Anders sieht es allerdings aus bei einer ordentlichen Kündigung. Und inzwischen, das zeigt die Erfahrung, da weisen uns auch der Mieterbund und viele andere Organisationen, die sich für Mieterinnen und Mieter einsetzen, immer wieder drauf hin, dass es inzwischen häufiger vorkommt, dass die Vermieter in dem Zusammenhang hilfsweise gleich eine ordentliche Kündigung mit aussprechen, denn auf eine ordentliche Kündigung hat die sogenannte Schonfristzahlung keinen Einfluss. Das heißt, selbst, wenn ich meine Mietrückstände dann begleiche, kann ich trotzdem meine Wohnung verlieren. Der Bundesgerichtshof hat seine Haltung zu diesem Thema klargemacht. Ich glaube, gerade die Juristinnen und Juristen unter Ihnen haben und hätten wahrscheinlich großes Interesse daran, die intensive Auseinandersetzung zwischen einem Berliner Landgericht und dem Bundesgerichtshof dazu zu lesen, sehr spannende Lektüre. Das will ich aber einfach nur hier kurz darauf zurückkürzen zu sagen, dass der Bundesgerichtshof hier seine Stellung zu dem Thema klargemacht hat und ganz klar sagt, eine Zahlung der Rückstände heilt eine ordentliche Kündigung nicht. Manche sprechen in diesem Zusammenhang über einen Webfehler im Gesetz. Ich würde sagen, es wird einfach Zeit, dieses Problem zu beheben, den Gesetzesinhalt an dieser Stelle zu ändern. Das heißt mit anderen Worten, wenn sich die Rechtslage ändern soll, dann muss der Gesetzgeber ran, die Bundesregierung könnte hier die Regeln zur Schonfristzahlung anpassen. Ein Anstoß aus Mecklenburg-Vorpommern hilft ganz sicher, gerade jetzt im Sinne der Mieterinnen und Mieter Wohnungslosigkeit zu verhindern. Ich fände es schön, wenn wir heute gemeinsam dieses Zeichen nach Berlin senden und der Koalition auf Bundesebene auch diese Idee noch mit auf den Weg geben, neben den jetzt schon beschlossenen Dingen auch in Sachen Schonfristzahlung nachzuarbeiten, nachzubessern und hier Mieterinnen und Mieter konsequent zu schützen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der Linksfraktion und bei der SPD-Fraktion für diesen Antrag zu dem Thema Mietrecht bedanken, der ein wichtiges Thema aufgreift. Der vorliegende gemeinsame Antrag der Fraktion DIE LINKE und der SPD hat die bundesgesetzliche Schonfristregelung des Paragrafen 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB zur fristlosen Kündigung eines Mietraumverhältnisses wegen Zahlungsverzuges zum Gegenstand. Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Kröger hat es schon ausgeführt, eine Schonfristregelung bedeutet, dass, wenn ein Mieter mit seinen Mietzahlungen im Rückstand ist und der Mieter diese Rückstände spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches an den Vermieter zurückzahlt, dass dann die fristlose Kündigung des Wohnraumes unwirksam ist. Was aber bleibt, ist, dass der Vermieter häufig mit der außerordentlichen fristlosen Kündigung, wie ausgeführt, auch hilfsweise die ordentliche Kündigung mit ausspricht. Diese bleibt dann im Fall der Zahlung bestehen, da die Schonfristregelung eben auf diese fristgemäße Kündigung, auf die ordentliche Kündigung nicht zutrifft. Nach Ziffer 2 des Antrages soll die Landesregierung also aufgefordert werden, demnächst gemeinsam mit anderen Bundesländern beim Bund dafür einzutreten, bei rechtzeitiger Zahlung auch ordentliche Kündigungen von Mietwohnraum zu verhindern und somit weiter die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte, dass ich zu der damit ausgesprochenen gesetzgeberischen Forderung zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Schonfristregelung von Paragraf 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB auf die ordentliche Kündigung in meiner Funktion als Justizministerin zunächst eine fachliche Darstellung des Diskussionsstandes voranstelle. (Sebastian Ehlers, CDU: Okay.) Nach der mehrfach und zuletzt mit Urteil vom 13. Oktober 2021 bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt eben eine analoge Anwendung der Heilungsmöglichkeit des 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB für eine ordentliche Kündigung nicht in Betracht. Im Wege einer juristisch schulmäßigen Auslegung hat der Bundesgerichtshof auf die maßgebenden Vorschriften des Mietrechts Bezug genommen und ausgeurteilt, dass die auf fristlose Kündigung beschränkte Wirkung des Nachholrechts des Mieters dem eindeutigen, in Gesetz gegossenen Willen des Gesetzgebers entspreche und die Möglichkeiten der richterlichen Rechtsprechung, Rechtsanwendung durch die Bindung an Recht und Gesetz ausgeschöpft seien. Zugleich wird da klargestellt in der BGH-Rechtsprechung, dass die höchstrichterliche Absage an die Grenzen analoger Anwendung nicht automatisch einen Verlust des Rechtsschutzes für Mieterinnen und Mieter in Bezug auf die ordentliche Kündigung zur Folge hat, denn im Gegensatz zur fristlosen Kündigung setzt die ordentliche Kündigung voraus, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt hat. Das steht in Paragraf 173 BGB. Die juristische Frage, ob Zahlungsrückstände aus Anlass, beispielweise wie aktuell exorbitant gestiegene Preise für Lebenshaltung und Energie, eine solchermaßen bestehende schuldhafte und erhebliche Pflichtverletzung des Mieters ausschließen, das wäre im Einzelfall durch die Rechtsprechung auszuurteilen und dort zu beurteilen. Die fachliche Schlussfolgerung jedoch ist eindeutig. Die im vorliegenden Antrag formulierte Forderung zur grundsätzlichen Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Schonfristregelung auf die ordentliche Kündigung kann entsprechend der Gewaltenteilung nur der Bundesgesetzgeber mit einer Gesetzesänderung erfüllen. Sehr geehrte Damen und Herren, justizpolitisch ist die Frage der Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Schonfristregelung kein Novum, es handelt sich bei der doppelten Kündigung wegen Zahlungsverzugs- und Schonfristzahlung um ein Grundsatzproblem, das die Rechtsprechung seit vielen, vielen Jahren immer wieder beschäftigt. Frau Kröger ist darauf eingegangen. Dabei hat der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Entscheidung – ich habe sie eben angesprochen – unmissverständlich klargestellt, dass die richterliche Auslegung des bestehenden Mietrechts an seine Grenzen gekommen ist. Das bedeutet, der Gesetzgeber ist am Zug, der Gesetzgeber muss darüber entscheiden, ob die Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung ausgedehnt wird. Und wenn man sich mal betrachtet, dass das Mietrecht ein Ausgleich zwischen den Interessen des Vermieters auf der einen Seite ist und der Schutz seines Eigentums, Gegenstandes, der Wohnung in seiner Substanz und auch eine gewisse Rentierlichkeit geschützt ist, und auf der anderen Seite steht das Recht eines jeden Menschen auf Unterkunft, dann sieht man, dass auch das Mietrecht mit einer guten Austarierung zwischen beiden Interessen zu sozialem Frieden mit beitragen kann. Der Interessenausgleich zwischen den Interessen des Vermieters und des Mieters hinkt jedoch im Fall der Schonfristregelung. Die Schonfristregelung greift nur, wenn der Mieter innerhalb der oben genannten Nachholfrist von zwei Monaten den vollständigen Mietzins zahlt. Die Interessen des Vermieters sind weiterhin gewahrt, denn der Rückstand, die Mietzahlungen, die rückständigen, wurden ausgeglichen. Die Interessen des Mieters auf Wohnraum, auf Unterkunft werden bei der aktuellen Regelung hingegen nicht umfassend gewahrt. Er zahlt den Mietrückstand vollständig. Damit greift zwar dann die fristlose Kündigung nicht, aber unter Umständen die ordentliche, fristgemäße Kündigung, obwohl eben der Mieter die Rückstände beglichen hat, und genau das ist ja die Voraussetzung. Der Mieter kauft sich also nur Zeit, Zeit, um sich eine neue Wohnung zu suchen. Und angesichts der aktuellen Wohnraumlage ist das zum Teil schwerlich, innerhalb dieser Zeit etwas zu finden, sodass im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit des Mieters droht. Die Schonfristregelung soll aber gerade ein wichtiger Schutz vor Obdachlosigkeit sein und sollte damit eine Kündigung ausschließen, egal, ob ordentlich oder fristlos. Weder dieser Wertungswiderspruch noch die Befassung bei der Justizministerkonferenz 2013 noch entsprechende Vorschläge im Zuge des Mietrechtsanpassungsgesetzes haben bisher den Bundesgesetzgeber zu einem Umdenken bislang veranlasst. Das mag anderen Schwerpunkten geschuldet sein. Sehr geehrte Damen und Herren, die Energiekrise – und auch darauf ist Frau Kröger eingegangen – hat jedoch ein neues Schlaglicht genau auf diesen bestehenden Kündigungsschutz geworfen. Selbst für den Fall, dass es temporär – aus Anlass der Energiekrise – zu vergleichbaren befristeten Zahlungsmoratorien oder anderweitigen Erleichterungen in Bezug auf das Mietrecht kommen sollte, lässt dies die Grundsatzfrage nach der dauerhaften und rechtssicheren Regelung zur Verbesserung des Mieterschutzes unberührt. Das mit dem Antrag verfolgte Vorhaben, gegenüber dem Bund gemeinsam mit anderen Bundesländern zu dem Problemfeld vorstellig zu werden, ist daher justizpolitisch ein berechtigtes Anliegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Problemlage ist in dem Antrag zutreffend dargelegt, und es scheint auf den ersten Blick, dass aus Gerechtigkeitsgründen hier wirklich eine Lücke geschlossen werden muss. Ganz generell sieht die Praxis so aus – und sie wird auch in dieser Krisensituation sich nicht ändern –, dass in Fällen, wo wirklich temporär einmal ein Mieter in eine Problemlage kommt, der Vermieter nicht immer seine Rechte voll ausschöpft, sondern, wenn das ein ordentlicher Mieter ist, dann bleibt der im Zweifel auch drin. Das ist jedenfalls die Praxis. Man kann natürlich, wie es im Antrag steht, schreiben und meinen, dass der Schutz der Mieter allerhöchste Priorität haben muss, dem alles andere unterzuordnen ist, aber es geht eben nicht, denn im Mietrecht gibt es Mieter und Vermieter und deren Rechte und Pflichten sind gegeneinander abzuwägen, und zwar ordentlich gegeneinander abzuwägen und nicht einseitig. Das ist im Wohnungsmietrecht weitgehend geschehen, und zwar zugunsten der Mieter, weil sie in einer anderen sozialen Situation eben leben. Dazu zählt auch die hier angesprochene Regelung, wo nach einer fristlosen Kündigung eine Nachzahlung innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Kündigung unwirksam macht. Zum Verständnis des Problems gehört ganz entscheidend, dass zwischen ordentlicher Kündigung und fristloser Kündigung strikt zu unterscheiden ist. Die Voraussetzungen dafür sind unterschiedlich. Für eine fristlose Kündigung müssen immer besondere, weiter gehende Gründe vorliegen, genau wie beim Arbeitsverhältnis. Also es geht ja keineswegs immer nur um Zahlungsrückstände, sondern vielfach um andere Gründe. Bei der ordentlichen Kündigung besteht bei den Voraussetzungen für Vermieter und Mieter ein ganz wesentlicher Unterschied. Der Mieter kann mit einer Frist von drei Monaten im Grunde immer kündigen. Demgegenüber kann der Vermieter nach Paragraf 573 BGB nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke einer Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Also nochmals: Der Vermieter kann also nur kündigen, wenn er dafür ein berechtigtes Interesse hat. In der Praxis ist hier Eigenbedarf der klassische Fall, wo es ohne Verschulden des Mieters zu einer Kündigung kommen kann unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen. Der andere und häufigste Fall ist der des 573 Absatz 2 Satz 1. Danach liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einer Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Die Ministerin hat das auch angesprochen. Die klassischen Fälle sind hier Zahlungsverzug und Störung des Hausfriedens. Hier kommt nach Paragraf 543 BGB neben einer ordentlichen Kündigung unter weiteren Voraussetzungen auch eine fristlose Kündigung in Betracht. Bei Zahlungsverzug muss für eine fristlose Kündigung der Rückstand für zwei aufeinanderfolgende Termine die Miete eines Monats übersteigen und bei einem längeren Zeitraum die Miete für zwei Monate erreichen. Halten wir also fest: Zahlungsverzug kann ein Kündigungsgrund für eine ordentliche und bei weiteren Voraussetzungen zugleich für eine fristlose Kündigung sein. Bei der fristlosen Kündigung besteht die Möglichkeit einer Nachzahlung, wie im Antrag dargelegt. Um nun zu verstehen, warum das bei der ordentlichen Kündigung nicht der Fall ist, muss man die unterschiedlichen Folgen beachten. Für eine ordentliche Kündigung bestehen Kündigungsfristen, die von der Dauer des Mietverhältnisses abhängen und zwischen drei und neun Monate betragen. Fristlose Kündigung heißt sofortige Beendigung des Mietverhältnisses und Räumung, konkret: Obdachlosigkeit. Damit sind zugleich allgemein gesellschaftliche Interessen berührt. Und genau diese Erwägungen waren der Grund dafür, die Nachzahlungsmöglichkeit bei der fristlosen Kündigung und nichts weiter einzuführen. Zudem besteht diese Möglichkeit nur dann, wenn der Mieter in den letzten zwei Jahren nicht schon einmal von dieser Schonfristzahlung Gebrauch gemacht hat. Zudem ist Folgendes zu beachten: Im Fall einer ordentlichen Kündigung hat der Mieter gemäß Paragraf 574 BGB ein Widerspruchsrecht. Also selbst wenn ein berechtigtes Interesse erst mal da sein muss, des Vermieters vorliegt, hat der Mieter hier noch ein Widerspruchsrecht. Danach kann er der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dann folgt der entscheidende Satz: Diese Regelung, also das Widerspruchsrecht, dies „gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt“. Mit anderen Worten: Im Fall einer berechtigten ordentlichen Kündigung erfolgt keine Härteabwägung, wenn, wie in unserem Antragsfall, zugleich die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen. Zahlungsverzug reiche, wie dargelegt, unter besonderen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung. Längere unregelmäßige Zahlungen oder mehrfache geringere Rückstände sowie andere Pflichtverletzungen können aber ausreichen, um das berechtigte Interesse des Vermieters an einer Beendigung des Mietverhältnisses und damit eine ordentliche Kündigung zu bejahen. Ein Nachzahlungsrecht würde hier das System sprengen, weil die Nichtzahlung der Miete grundsätzlich immer eine schwere Pflichtverletzung darstellt und im Komplex der Verletzung vertraglicher Pflichten deshalb nicht privilegiert werden darf. Grundsätzlich hat der Schuldner im Zivilrecht seine Zahlungsunfähigkeit zu vertreten, und wenn wir hier eine andere Regelung finden wollten, dann ist doch völlig klar, wenn Sie die Praxis betrachten, dass die Abgrenzung auf neue, krisenbedingte Sonderfälle außerordentlich schwierig ist, wenn nicht nahezu unmöglich ist. In der Praxis fliegt der Mieter nicht raus, wenn er temporär und hier im Krisenfall mal nicht zahlen kann. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist so nicht richtig.) Dann sehen Sie sich die Praxis an! Die unterschiedliche Behandlung bei fristloser und ordentlicher Kündigung hat eben, wie dargelegt, ihren Grund darin, dass bei fristloser Kündigung das Mietverhältnis sofort beendet ist und, wie hier ausgeführt, die Obdachlosigkeit droht. Und genau das war auch der Grund dafür, dass dort, und nur dort, diese Nachzahlungsmöglichkeit besteht. Nur deshalb ist also hier die Nachzahlungsregelung getroffen worden. Die Argumentation, wegen der Energiekrise sei hier dringend eine Änderung geboten, geht fehl. Zum einen haben wir gehört, dass der Bund andere Maßnahmen, die auch vernünftig sind und im System passen und tragen, beschlossen hat, sodass hier ohnehin keine Notwendigkeit besteht, hier eine Sonderregelung zu treffen und das bestehende System durcheinanderzuwürfeln. Also die Argumentation, wegen der Energiekrise sei hier dringend eine Änderung geboten, geht fehl. Ich will es ganz deutlich sagen und am Beispiel Schwedt festmachen. Da wird ohne EU-Zwang in einem wahren Sanktionenwahn ein Ölembargo verhängt, das am Kriegsgeschehen nichts ändert, dafür aber den gesamten Industriestandort Schwedt in den Ruin treibt. Die Folgen, dass beispielsweise die Mieter ihre Miete und Nebenkosten nicht mehr zahlen können, sollen dann durch Brüche in unserer zivilen Rechtsordnung gemildert werden. Das ist der falsche Weg. Wenn Sie den Menschen helfen wollen, dann beschäftigen Sie sich mit den Ursachen und erheben Ihre Stimme gegen Sanktionen, die uns um ein Vielfaches mehr schaden als nützen! Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht um die Revidierung eines mörderischen Regimes!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei allen Emotionen …

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Birgit Hesse

Einen …

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Sebastian Ehlers CDU

… wollen wir …

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Ehlers! Sie brauchen sich nicht selber Gehör zu verschaffen, das mache ich.

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Sebastian Ehlers CDU

Ja, krieg ich auch hin.

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte jetzt um Ruhe, damit Herr Ehlers mit seinem Redebeitrag beginnen kann. Ich gehe davon aus, dass jetzt der Geräuschpegel gesenkt wird. Vielen herzlichen Dank! Herr Ehlers, Sie haben das Wort.

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Sebastian Ehlers CDU

Bei allen berechtigten Emotionen hier am frühen Morgen wollen wir uns doch jetzt wieder dem deutschen Mietrecht zuwenden. Und eine Bemerkung sei mir zu Beginn gestattet, weil hier irgendwie ein anderer Eindruck entsteht, wenn ich zumindest die ersten beiden Redebeiträge mir angeschaut habe. Wir haben in Deutschland ein sehr soziales Mietrecht, wahrscheinlich sogar das sozialste in ganz Europa. Niemand wird so einfach hier auf die Straße gesetzt. Man könnte ja manchmal schon glauben, das sei so der Fall, wenn man hier einige Beiträge sich anhört. Es ist allerdings so, dass die Gerichtsverfahren durchaus unterschiedlich länger dauern, teilweise auch zu lange, schon mal bis zu zwei Jahre, bis ein Vermieter ein rechtswirksames Räumungsurteil hat. Meine Damen und Herren, gerade von den LINKEN, wären Sie unseren Anträgen im Haushalt gefolgt, mehr Personal für die Justiz, hätten wir diese Verfahren gemeinsam beschleunigt. Das haben Sie nicht gemacht, stattdessen heute hier dieser Antrag. (Unruhe auf der Regierungsbank) Und, Frau … Ich wusste nicht, dass Bemerkungen von der Regierungsbank gestattet sind, aber das steht mir nicht zu, das zu bewerten, meine Damen und Herren. (allgemeine Heiterkeit) Frau Kröger, Sie haben gesagt, wir müssen auf Bundes- und Landesebene was tun. Wenn ich Ihren Antrag lese, dann sehe ich aber nicht, dass wir auf Landesebene irgendwas tun, weil die Gesetzgebungskompetenz – das haben Sie ja richtigerweise gesagt – liegt im Bund, das heißt, reine Initiative hier im Bund. Da frage ich mich, Herr Kollege Albrecht – darum ja auch schon gestern meine Redebeiträge –, man hat ja den Eindruck, bei der SPD im Bund sind Sie immer noch in der Opposition und regieren gar nicht. Also Sie regieren in Berlin, von daher ist die Frage schon: Warum handeln Sie dort nicht einfach, woran liegt es? Wahrscheinlich ist die FDP wieder schuld, wie bei anderen Themen auch. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Also versuchen Sie hier nicht, so etwas zu suggerieren! Sie können im Bund handeln, Sie haben da die Möglichkeiten, Sie haben da die Mehrheit. Und, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir auch noch die Anmerkung: Es ist auf Bundesebene halt zu entscheiden. Die Anforderungen, die an eine Kündigung von Wohnraummietverhältnissen durch die Vermieter gestellt werden, sind bereits heute sehr hoch. Das ist auch ein Auswurf unseres Sozialstaatsprinzips, was im Grundgesetz fest verankert ist. Und das ist auch gut so. Und gerade wegen der hohen Anforderungen, meine Damen und Herren, prüfen Gerichte hier besonders streng. Es ist nicht so, dass jede erklärte Kündigung am Ende auch durchgeht. Es erfolgt eine umfassende Interessenabwägung, etwa bei Eigenbedarfskündigung: Wie lange wohnt der Mieter in seiner Wohnung? Wie ist er in der Gegend verwurzelt? Wie geht es ihm gesundheitlich et cetera? Das alles wird abgewogen gegen die Interessen des Vermieters. So wird Rechtsfrieden geschaffen, weil – und das ist hier schon angeklungen – Mietrecht ist halt am Ende auch eine Frage der Interessenabwägung, die hier der Gesetzgeber vorzunehmen hat. Und dort, wo dieses System in Krisenzeiten vorübergehend korrigiert werden musste, haben wir gehandelt, auch als Union in Regierungsverantwortung, das Stichwort ist gefallen, während der Covid-19-Pandemie. Das haben wir als Union im Bund mitgetragen und dafür gesorgt, dass Mietern nicht gekündigt wird, wenn sie coronabedingt ihre Mieten nicht zahlen können, und – es ist angeklungen im Redebeitrag von Frau Kröger – der Bund plant bereits Ähnliches jetzt im Zuge der Energiekrise. Das ist auch bekannt. Von daher hatte ich eigentlich erwartet, dass Sie diesen Antrag hier heute zurückziehen nach den Ergebnissen auch dort des Koalitionsausschusses am vergangenen Sonntag. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Eine Ausnahmeregel für eine Ausnahmesituation – darum geht es nämlich am Ende, geknüpft an konkrete Voraussetzungen. Und das, meine Damen und Herren, ist eine Politik, die die Interessen aller im Blick hat, und das vermisse ich doch etwas, wenn ich diesen doch sehr einseitigen Antrag hier sehe. Was Sie hier vorhaben, ist vor allem ein Eingriff in Eigentumsgrundrecht, und das soll zum Standard gemacht werden und nicht die Ausnahme bleiben. Und das, meine Damen und Herren, lehnen wir als CDU-Fraktion entschieden ab. Aus unserer Sicht hat sich das Wohnraummietrecht in der Praxis bewährt. Wenn man das ändern will, sollte man zunächst die grundlegende Konzeption verstanden haben. Das haben Sie ganz offensichtlich nicht. In Ihrem Antrag stellen Sie fest, dass bei außerordentlichen Kündigungen eine Schonfristzahlung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das stimmt zwar, der Rest liest sich aber so, als seien ordentliche und außerordentliche Kündigung ein Paar Schuhe. Das ist aber gerade nicht so. Eine außerordentliche Kündigung knüpft an einen wichtigen Grund. Nur ein wichtiger Grund kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Daran sind höchste Anforderungen geknüpft – ich bin darauf eingegangen –, erst mal das Verletzen der Rechte des Vermieters durch den Mieter in erheblichem Maße oder das Nichtzahlen von zwei aufeinanderfolgenden Mieten. Die ordentliche Kündigung nach Paragraf 573 BGB ist etwas anderes. Sie erfordert ein berechtigtes Interesse des Vermieters. Ein solches Interesse liegt vor bei einer nicht nur unerheblichen Pflichtverletzung durch den Mieter. Dieser Unterschied zwischen wichtigem Grund und Pflichtverletzung ist rechtlich erheblich, denn ein wichtiger Grund kann durchaus nachträglich entfallen. Einfach gesagt, ist der wichtige Grund der Zahlungsrückstand und wird dieser beglichen, entfällt der wichtige Grund für die außerordentliche Kündigung, sie wird unwirksam. Was für den wichtigen Grund gilt, gilt aber nicht ohne Weiteres für die Pflichtverletzung, und ich zitiere dazu den Bundesgerichtshof – der ist jetzt auch schon genannt worden –: „Die einmal eingetretene Pflichtverletzung kann nicht durch die bloße nachträgliche Zahlung wieder geheilt werden.“ Und spätestens hier, meine Damen und Herren, muss die Frage erlaubt sein, wie Sie sich denn die Umsetzung Ihres Antrages überhaupt vorstellen. Das eine ist klar, mit einem System aus ordentlicher und außerordentlicher Kündigung wird das nicht gehen, aber ich gehe davon aus, dass die Kollegin Kröger dazu nachher noch in der Aussprache etwas sagen will. Die Abschaffung dieses bewährten Systems wäre aus unserer Sicht der falsche Weg, gerade aus Mietersicht, denn dadurch, dass das BGB eine ordentliche Kündigung von einer Pflichtverletzung des Mieters abhängig macht, kann sich ein Mieter bereits heute auf eine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit berufen. Auch das, meine Damen und Herren, ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, und das wissen Sie wahrscheinlich auch. Also Sie müssten uns mal sagen, wie Sie Ihr Ziel erreichen wollen. Für uns steht fest als CDU-Fraktion, den Kostendruck auf Mieter werden wir dadurch nicht abfedern können. Das gelingt nur über einen Weg, nämlich, dass vor allem neue Wohnungen gebaut werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Richtig!) Und da sind Sie ja immer auch groß beim Verhindern. Ich denke mal, das Thema Mietendeckel, was keine einzige Wohnung am Ende des Tages schafft, und das ist, glaube ich, gerade auch eine Politik zulasten derer, die Sie sonst so gerne vertreten möchten. Denn ich weiß nicht, was sozial daran sein soll. Solche Maßnahmen verhindern das Bauen neuer Wohnungen. Und darunter leiden natürlich vor allem junge Familien, Studienanfänger, Auszubildende und Senioren. Die werden hier im Regen stehen gelassen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) wenn keine neuen Wohnungen gebaut werden. Und diesen Bevölkerungsgruppen bringt dieser Antrag auch recht wenig an der Stelle. Wie gesagt, wir haben, glaube ich, ein soziales, ausgewogenes Mietrecht hier in Deutschland, das hat sich bewährt, auch in der Krise. Es wird jetzt nachjustiert, es gibt Entscheidungen auf Bundesebene. Von daher ist dieser Rückenwindantrag hier überflüssig und sollte auch zurückgezogen werden. Wir werden ihn ansonsten ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Rainer Albrecht, SPD: Das war auch nicht anders zu erwarten.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Ehlers! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne den Gehörlosenverband Mecklenburg-Vorpommern inklusive der Gebärdendolmetscherin. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Und gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis zur Tagesordnung: Die Abgeordnete Beate Schlupp hat zwischenzeitlich die Aufsetzung ihrer Kleinen Anfrage zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 38 für die morgige Sitzung. Ich rufe auf für die Fraktion der SPD Herrn Albrecht.

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Rainer Albrecht SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Zuerst ist einmal festzustellen, dass die AfD und auch die CDU kein Interesse an der Stärkung der Mieterrechte in unserem Land haben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag wollen wir als Koalitionsfraktionen, dass sich die Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern beim Bund dafür einsetzt, bei rechtzeitiger Zahlung von Zahlungsrückständen auch ordentliche Kündigungen von Mietwohnraum unwirksam werden zu lassen. Gemäß Paragraf 569 Absatz 3 Ziffer 2 BGB wird die außerordentliche fristlose Kündigung „auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1“ BGB „befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet“. Eine aus demselben Grund ausgesprochene ordentliche Kündigung wird jedoch nicht unwirksam. Angesichts weiter steigende Preise für Lebenshaltung und Energie werden immer mehr Haushalte in Zahlungsnot geraten und massive Zahlungsrückstände entstehen. Daher muss der Schutz von Mieterinnen und Mietern allerhöchste Priorität bekommen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, bereits im Jahre 2019 gab es eine Initiative der Länder Hamburg und Brandenburg im Bundesrat. Der vorhandene Wohnraum soll durch den Gleichlauf von fristloser und ordentlicher Kündigung im Hinblick auf das Nachholrecht und die Schonfristzahlung gesichert werden. Es geht wirklich darum, dass nachgeholt werden kann und die Schonfristzahlung gesichert wird. Dafür sollte in Paragraf 573 BGB ein neuer Absatz 3 eingefügt werden. Dadurch sollte sich die Möglichkeit des Mieters, eine Kündigung wegen Zahlungsverzug durch Nachholung der Zahlung zu verhindern oder nachträglich unwirksam werden zu lassen, indem er binnen zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches den Vermieter hinsichtlich der fälligen Miete vollständig befriedigt, auf die ordentliche Kündigung erstrecken. Der federführende Rechtsausschuss hat dem Bundesrat damals empfohlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung haben dagegen die Einbringung empfohlen. Seitdem ist dieses Thema nicht mehr behandelt worden. Wir haben jetzt eine Ampelkoalition in Berlin und nicht mehr Schwarz-Rot, und deshalb, denke ich, hat sich das auch etwas geändert in der Meinungsbildung. Meine Damen und Herren, im Entwurf der Beschlussvorlage für die Klausur der SPD-Bundestagsfraktion am 1. und 2. September findet sich ebenfalls eine Passage „Mieter… vor Kündigungen schützen und Daseinsvorsorge sichern“, keine Mieterin, kein Mieter „darf“ jetzt „seine Wohnung verlieren“. Und es geht hier ganz klar darum, den schwarzen Schafen auf dem Vermietermarkt klar die Richtung vorzugeben. Weil es ist eben nicht so, Herr Förster, wie Sie das sagen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) es verlieren gerade Menschen ihre Wohnung, weil sie eben in Zahlungsrückstand gekommen sind, und der Vermieter ist dann froh, dass er seinem Mieter kündigen kann – Sprechen Sie mit dem Mieterschutzbund, der wird Ihnen diese Fälle bestätigen! –, und dann fliegt der aus seiner Wohnung raus, muss sich eine neue Wohnung suchen, was schwierig genug ist, und der Vermieter kann dann die Wohnung gleich mit einem Aufschlag von zehn Prozent an einen neuen Mieter vermieten. Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die Ampelkoalition hat sich mit dem dritten Entlastungspaket ebenfalls für einen verstärkten Mieterschutz ausgesprochen, das wurde schon angesprochen. Wie genau dieser Mieterschutz aber im Detail ausgestaltet werden soll, ist noch nicht ganz klar. Deshalb ist dieser Ihnen vorliegende Antrag eine Hilfestellung und ein Vorschlag für die weitere Arbeit in der Ampelkoalition. Ich erwarte eine breite Zustimmung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, um damit ein Signal in Richtung Berlin zu senden, wie wichtig uns bezahlbares und sicheres Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern ist. Meine Damen und Herren, gutes und bezahlbares Wohnen können und dürfen wir nicht dem freien Markt überlassen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! So sozial, lieber Herr Ehlers, wie Sie es gerade gesagt haben, ist das Mietrecht ja nicht von Anfang an. Jede mieterfreundliche Regelung im BGB musste Stück für Stück hart erkämpft werden, und ich hoffe, dass das auch bei dem Thema gelingt, dem wir uns hier heute widmen. (Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Meine Fraktion jedenfalls unterstützt den Antrag der Regierungsfraktionen „Mieterrechte stärken – Schonfristzahlung muss auch ordentliche Kündigung von Wohnraum unwirksam werden lassen“. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Nach Paragraf 543 Absatz 1 Satz 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn die Mieterin für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug ist. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Durch eine solche außerordentliche Kündigung erhebt die Vermieterin einen Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen die Mieterin. Wenn die Vermieterin jedoch spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet, wird die außerordentliche Kündigung nach Paragraf 559 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 BGB unwirksam. Das Problem ist nur, in der Regel wird neben einer außerordentlichen fristlosen Kündigung hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Und der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Ausgleich des Mietrückstandes zwar die fristlose Kündigung, nicht jedoch auch die zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung wegfallen lässt. Die jeweiligen Mieter/-innen sind demnach auch bei Ausgleich entstandener Zahlungsrückstände nicht davor geschützt, ihren Wohnraum zu verlieren. (Nikolaus Kramer, AfD: Und das zu Recht.) Zwischenzeitlich hat das Landgericht Berlin – Frau Ministerin Bernhardt hat es schon erwähnt – diese höchstrichterliche Rechtsprechung infrage gestellt. In seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2017 vertrat das Gericht den Standpunkt, dass eine Vermieterin zwar ihrer Mieterin, die sich mit einer bestimmten Miethöhe im Rückstand befinde, fristlos kündigen könne, wenn die Vermieterin jedoch gleichzeitig, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wenn die Vermieterin jedoch gleichzeitig vorsorglich fristgemäß kündige, gehe diese hilfsweise erfolgte ordentliche Kündigung ins Leere, da mit Zugang der fristlosen Kündigung der Mietvertrag sofort beendet werde. Und falle später die fristlose Kündigung etwa infolge eines Ausgleichs des Rückstandes weg, könne die fristgemäße Kündigung auch nicht wieder aufleben. (allgemeine Unruhe) Der Bundesgerichtshof kassierte dieses Urteil jedoch, und es ist wirklich interessant, das zu lesen. Eine Vermieterin, die neben einer fristlosen Kündigung hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen des aufgelaufenen Zahlungsrückstandes ausspreche, bringe damit regelmäßig zum Ausdruck, dass die ordentliche Kündigung auch dann zum Zuge kommen solle, wenn die zunächst wirksam erklärte fristlose Kündigung aufgrund eines gesetzlich vorgesehenen Umstandes wie der sogenannten Schonfristzahlung nachträglich unwirksam wurde. Und das habe das Landgericht eben rechtsfehlerhaft verkannt, tja. In der späteren Entscheidung betonte der Bundesgerichtshof – auch das hat Frau Bernhardt hier schon erwähnt –, dass diese beschränkte Wirkung des Nachholrechts der Mieterin dem eindeutigen Willen der Gesetzgeberin entspreche, sodass die nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz an Gesetz und Recht gebundene Richterin diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen dürfe, die so eben im Gesetzgebungsverfahren bisher nicht erreichbar gewesen sei. Konkret bedeutet das, dass die Gesetzgeberin dazu aufgefordert ist, eine legislative Lösung durch Gesetzesänderungen herbeizuführen. Gerichtet an die Landesregierung kann ich nur sagen: Los gehts! Treten Sie gemeinsam mit anderen Landesregierungen beim Bund dafür ein, bei rechtzeitiger Zahlung auch ordentliche Kündigungen von Mietwohnraum unwirksam werden zu lassen und somit die Recht von Mieter/-innen deutlich zu stärken! (Rainer Albrecht, SPD: Jawohl!) Mieter/-innen, insbesondere von Wohnräumlichkeiten, die aufgrund einer schwierigen, wirtschaftlichen Lage in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sind besonders schutzbedürftig. Es ist ein sozialpolitisches Erfordernis, gerade jetzt breite Bevölkerungsschichten vor Kündigung und Zwangsräumung zu schützen. Meine Fraktion stimmt, wie gesagt, dem Antrag zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Koalitionsfraktionen möchten mit diesem Antrag die Landesregierung auf den Weg schicken, sich auf Bundesebene für die Stärkung der Rechte der Mieter einzusetzen. Wir haben heute schon einiges gehört, warum die Erstreckung der Schonfristzahlung auch auf die ordentliche Kündigung notwendig sei. Ich spare mir mal hier den Absatz, was Schonfristzahlungen, außerordentliche/ordentliche Kündigungen sind. Ich denke, das ist ausreichend hier vorgetragen worden, genauso, wie auch schon vorgetragen wurde, wie eigentlich Mieter bereits geschützt werden. In Bezug auf die außerordentliche fristlose Kündigung gibt es die Möglichkeit der Schonfristzahlung bereits. Ein Rückgriff auf die, aus dem gleichen Grund zeitgleich hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung findet nicht die Unterstützung meiner Fraktion. Sie, meine Damen und Herren Kollegen der Koalitionsfraktionen argumentieren mit der Schutzwürdigkeit der Mieter. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Wir Freien Demokraten möchten daran erinnern, dass auch der Schutz der Vermieter Beachtung finden muss. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Ja, richtig!) Nicht immer handelt es sich um große Wohnungsgenossenschaften oder vermögende Vermieter. Für viele ist die Vermietung von Wohnungseigentum auch eine Altersvorsorge. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Daniel Peters, CDU) Hier müssen für die vermietete Wohnung in gar nicht so wenig Fällen noch Hypotheken beziehungsweise Darlehen abbezahlt werden. Private Vermieter sind zum großen Teil auf die Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum angewiesen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wie schützen Sie diese vor einer drohenden Privatinsolvenz? Wenn Sie nun die Regelung der Schonfristzahlung auch auf die ordentliche Kündigung ausdehnen wollen, darf der Aspekt des Schutzes des Vermieters nicht vollständig außer Acht gelassen werden. Sicherlich gibt es immer Fälle, in denen ein Mieter aus den unterschiedlichsten Gründen in finanzielle Notsituationen kommt und mit den Mietzinszahlungen in Rückstand gerät. Die wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Pandemie und der drohenden Preissteigerungen auf dem Energiesektor haben Sie ja auch in Ihrem Antrag aufgezählt. Ich möchte aber daran erinnern, dass hier vonseiten des Bundes durchaus Lösungen in Angriff genommen werden, um genau dem entgegenzuwirken. Hier geht es um eine im Moment sehr zeitlich gespannte Situation, aber eine gesamte Änderung des Mietrechtes wäre ja, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht für einen gewissen Zeitraum, sondern, ich denke, auf eine längere Zeit ausgeweitet. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Immer wieder wird im Zusammenhang mit der Schonfristzahlung auch argumentiert, dass die Sozialträger – das hat meine Kollegin von den GRÜNEN ja auch schon vorgetragen, Entschuldigung, von Bündnisgrünen 90, oder wie auch immer … Entschuldigung! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.) Vielen Dank, vielen Dank! Ich muss es jetzt nicht noch mal nachsagen, ist vielleicht auch ein bisschen die Aufregung. Sie hat ja auch vorgetragen, dass die Sozialträger nur einspringen und Mietrückstände ausgleichen, wenn damit tatsächlich auch die drohende Obdachlosigkeit abgewendet werden kann. Wird zeitgleich mit der außerordentlichen auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, ist dies nach derzeitiger Rechtslage nicht der Fall. Eine Zahlung der aufgelaufenen Mietrückstände erfolgt damit nicht, die Gesetzesänderung sei daher Ihrer Auffassung nach notwendig. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Aber was ist in den Fällen, in denen aufgrund von Zahlungsunwilligkeit die Mieter häufiger mit den Zahlungen in Verzug kommen? Und dass es solche Fälle gibt, können Sie nicht bestreiten. (Rainer Albrecht, SPD: Nein.) Wie wollen Sie verhindern, dass die Regelung zur Schonfristzahlung auf diese Weise ausgenutzt wird? Die Intention hinter Ihrem Antrag ist der Schutz vor Obdachlosigkeit. Sie haben diesen Gedanken aber, mit Verlaub, nicht ganz zu Ende gedacht. Wenn Sie dem Vermieter die Möglichkeit nehmen, sich von einem ständig säumigen Mieter zu trennen, laufen Sie nicht Gefahr, das genaue Gegenteil Ihres Ziels zu erreichen?! Und ich erlaube mir, hier zu sagen, es sind nicht immer nur die ständig säumigen Mieter. Es gibt Situationen, die man sich kaum ausmalen kann, dass man sich von einem Mieter trennen möchte. In der Folge würden sich private Wohnungseigentümer sicher zweimal überlegen, ob sie ihr Eigentum vermieten und mit welchen Folgen. (Beifall René Domke, FDP) Der auf dem Markt zur Verfügung stehende Wohnraum wird immer knapper. Ist es wirklich Ihr Ziel? Und vergessen Sie nicht, meine Damen und Herren Kollegen, die Schonfristzahlung ist bis zum Beginn des Räumungsverfahrens zulässig. In der Zwischenzeit fehlen die Einnahmen aus dem Mietverhältnis aufseiten des Vermieters. Wovon sollen Investitionen in den Wohnraum noch bezahlt werden? Sie sehen also, so einfach, wie Sie es uns hier weismachen wollen, ist es nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Der Vermieter ist seiner Schuld doch nachgekommen!) Wir können Ihren Antrag daher nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einiges kann nicht so stehen bleiben. Also, Herr Albrecht, Sie sollten mal zu einem Amtsgericht gehen, wenn da Mietsachen auf der Rolle stehen – meistens werden die zusammenfallen –, und sich angucken, was da läuft. Und dann wären Sie geheilt. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Dann würden Sie nicht dermaßen unfair und oberflächlich hier reden und nur die schwarzen Schafe bei den Mietern sehen. Es gibt – ja, bei den Vermietern sehen –, es gibt schwarze Schafe auch bei den Mietern. Erleben Sie mal, wie die Praxis aussieht, wenn Sie einen, der ständig den Hausfrieden stört, wenn Sie den rausklagen wollen! Da sagt das Gericht erst mal, ach, immer stören reicht nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Es geht um die Schonfristzahlung! – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da brauchen Sie eine genaue Auflistung und, und, und. Es ist abzuwägen. Und Sie haben ganz offensichtlich zum großen Teil, vor allem Frau Oehlrich, den Unterschied zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung, das System, was dahintersteckt, überhaupt nicht verstanden. (Beifall Nikolaus Kramer, AfD) Und ganz nebenbei: Das, was Sie wollen, den Mietern, die jetzt wegen der Krise nicht zahlen können, helfen Sie doch gar nicht damit. Wer soll denn von denen in der Lage sein, die Nachzahlung zu erbringen? Ein ordentlicher Mieter, der sich wirklich bemüht zu zahlen, wenn der dann in die Situation kommt, dann kann er auch diese Nachzahlung nicht erfüllen. Mit den Sanktionen tun Sie ja alles dafür, dass es möglichst viele werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das Einzige, was in dieser Situation berechtigt hilft, ist das, was der Bund als temporäre Maßnahmen vorhat, aber doch nicht das System BGB ändern, wenn Sie es nicht begriffen haben – das haben Sie offensichtlich nicht begriffen –, was dahintersteht. Die Nachzahlungsmöglichkeit soll eben die Obdachlosigkeit verhindern und soll nicht eine schwere schuldhafte Vertragsverletzung rechtfertigen. Aber noch eins: die Zwischenrufe. Frau Oehlrich, wo sind wir eigentlich gelandet? Was hat denn mein Hinweis mit Schwedt, dass es am Gefechtsfeld nichts ändert, damit zu tun, dass Sie dazwischenkeifen, buchstäblich, „mörderischer Angriffskrieg“?! (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alles!) Ja, meinen Sie, irgendwer von uns findet den gut? Meinen Sie, wenn Sie jetzt in Schwedt die Leute in diese Situation bringen, das würde irgendwas am Kriegsgeschehen ändern? Das müssten Sie vertreten, bevor Sie so einen Unsinn reden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, Herr Peters, bei Ihnen reicht es allmählich auch. Sie sind ja, Sie haben ja ein ganz solides Auftreten, aber einmal „fünfte Kolonne“ und jetzt wörtlich „Ich weiß, wer Sie steuert“ – (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, das wissen wir alle.) was wollen Sie denn damit sagen? Meinen Sie, dass der russische Geheimdienst uns steuert? Sind Sie verrückt geworden? Was soll denn das?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das ist eine unglaubliche, das ist nicht nur unangemessen, das ist eine unglaubliche Verleumdung. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wollen Sie mir unterstellen, ich wäre von irgendwem gesteuert? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es ist absurd. Und dann reden Sie von Spaltung und Zusammenhalt. Wenn das Ihr Zusammenhalt ist, dann gehen Sie damit baden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, ich weise Ihre unparlamentarischen Ausdrücke „keifen“ und „verrückt“ zurück. Ich habe gesagt, es wird kein persönlicher Angriff hier geduldet, und ich weise Sie darauf hin, dass ich vor dem Hintergrund, dass es jetzt zweimal unparlamentarisch war, beim nächsten Mal auch bei einem unparlamentarischen Ausdruck einen Ordnungsruf erteilen werde. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und kommentieren werden wir das auch nicht. Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Kröger.

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde vorschlagen, wir wenden uns wieder den Mieterinnen und Mietern zu, (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) denn wir reden über Menschen, die Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren, und ich glaube, das sollten wir auch in den Mittelpunkt stellen. Ich möchte mich zuallererst bei Frau Ministerin bedanken, die sich offenbar sehr intensiv mit diesem Thema befasst hat und eine sehr, sehr gute Rede gehalten hat, sehr sachlich. Danke dafür! Und ja, Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter haben Rechte und Pflichten – beide Seiten. Das soll bitte auch so sein. Beide Seiten müssen sich an Regeln halten, gar keine Frage. Es gibt einen Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung, das ist allen bewusst, aber jetzt geht es darum, die Möglichkeit der Schonfristzahlung bei Zahlungsverzug auch auf die ordentliche Kündigung auszudehnen, vor allem angesichts der jetzigen Bedrohungslage für die Mieterinnen und Mieter. Das ist ja der alles entscheidende Punkt. Und zu sagen, der Bund habe andere Maßnahmen ergriffen, greift aus unserer Sicht zu kurz. Der Bund ergreift ganz viele Maßnahmen, aber diese eben noch nicht. Was ich schwierig finde, ist tatsächlich auch die Situation, gerade auch mit Blick auf die Mieterinnen und Mieter, die hier im Plenarsaal eben entstanden ist. Herr Kramer, Sie haben zwischengerufen, als die Kollegin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN darüber sprach, dass, wenn jemand im Mietrückstand ist, besteht die Gefahr, dass man aus der eigenen Wohnung fliegt, und dann reinzurufen „zu Recht“, das finde ich ganz schwierig, vor allem, weil die AfD ja offensichtlich immer versucht, den Anschein zu bewahren, für Menschen mit geringem Einkommen da zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Menschen mit geringem Einkommen kommen aber jetzt in Schwierigkeiten, auch in Zahlungsrückstände. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Warum ist das so?) Und dann auf die Angst hier, vor Wohnungslosigkeit zu schützen, zu sagen, dann fliegt man zu Recht aus der eigenen Wohnung, also das, muss ich sagen, ist schon äußerst problematisch. Dann abzulenken und die Sanktionen gegen Russland zum Thema zu machen, hilft den Mieterinnen und Mietern auch nicht. Übrigens, die Koalition hat es sich, auch wenn sie noch nicht tätig geworden ist, vorgenommen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Sie sprachen von Windrädern, die noch gebaut werden sollen.) über diesen Webfehler im BGB zu sprechen. Sie haben damit noch nicht angefangen, aber Andeutungen zumindest. Diese Formulierung im Koalitionsvertrag ist ja etwas vage, will ich mal sagen, aber es ist durchaus möglich, hier mit einem Schub auch aus Mecklenburg-Vorpommern der Bundesregierung noch mal Mut zu machen. Zur CDU: Schade, Herr Ehlers, da fehlte aus meiner Sicht die Sachlichkeit, (Sebastian Ehlers, CDU: Was?! Was?!) Stattdessen wieder ganz viel Oppositionspolemik und Süffisanz, das finde ich schade. (Sebastian Ehlers, CDU: Habe ich ja von Ihnen gelernt, Frau Kröger! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Also, ich bin dafür ja grundsätzlich immer zu haben, dass die Opposition hier ihre Wunden leckt, auf der anderen Seite habe ich ja nun dieses Thema sehr sachlich eingeführt – Sie werden mir ja zugehört haben –, weil ich finde, dass man hier die Sorgen der Einwohnerinnen und Einwohner voranstellen muss, deswegen auch eine ganz sachliche von mir eröffnete Gesprächskultur. Dass Sie das Thema dann leider nicht ernst nehmen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sagen Sie doch was zu meinen Argumenten!) sondern hier süffisant reagieren, finde ich sehr, sehr schade. (Sebastian Ehlers, CDU: Sagen Sie doch was zu meinen Argumenten!) Dass Sie den Elan aufgegeben haben, Richtung Bund Forderungen aufzustellen, finde ich auch schade. Ich habe das früher eigentlich, als die CDU noch regiert hat in Mecklenburg-Vorpommern, ist das durchaus regelmäßig passiert, dass Sie als Koalitionspartner auch Richtung Bund, (Sebastian Ehlers, CDU: Sagen Sie doch was zu meinen anderen Argumenten!) da waren Sie übrigens auch noch in der Regierung, also noch schlimmer, Sie waren in der Regierung im Bund und im Land, (Sebastian Ehlers, CDU: Inhaltlich blank.) und haben trotzdem hier als CDU in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig Aufforderungen gen Bund geschickt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das finde ich übrigens auch richtig, dass wir das machen, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) weil natürlich ist im Rahmen der föderalen Politik die Politikschnittmenge zwischen Bund und Land ja dahin gehend auch offen, dass Land und Bund miteinander diskutieren. Und dass das Land dann Richtung Bund ruft und sagt, das und das brauchen wir, um den Menschen oder Unternehmen hier bei uns bestmöglich zu helfen, ist ganz normal. War für Sie auch noch normal, als Sie in der Regierung waren, jetzt offensichtlich nicht mehr. Das ist natürlich schade. (Sebastian Ehlers, CDU: Kein Wort zur Sache!) Die Forderung, diesen Antrag zurückzuziehen, geht ins Leere, lieber Herr Kollege, denn wie ich es bereits sagte, hat die Koalition auf Bundesebene zumindest ansatzweise dieses Thema ja auf dem Zettel, nur ist sie es noch nicht angegangen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ach so!) Der Vorwurf, wir würden Wohnungsbau verhindern, ist auch falsch. DIE LINKE engagiert sich überall, auch in Mecklenburg-Vorpommern, sehr intensiv für den Wohnungsbau, vor allem natürlich für sozialen Wohnraum, für Mietwohnungsraum. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Dass wir nicht die ersten Vertreterinnen und Vertreter der Eigenheimlobby sind, Herr Ehlers, das ist richtig. Das mag bei Ihnen so sein, bei uns nicht, und ich finde das auch okay. Zur Kollegin von den GRÜNEN: Danke für Ihren Zuspruch und Ihr Interesse, die Mieterinnen und Mieter in diesem Land zu schützen! Zur FDP: Sie wissen hoffentlich, dass Sie Teil der Bundesregierung sind und sich diesem Thema werden öffnen müssen, wenn es auf Bundesebene dann hoffentlich Thema wird, denn die Vermieterinnen und Vermieter – und das haben Sie angesprochen, das will ich auch noch mal ganz klar sagen –, dieser Antrag widmet sich ja jetzt den Mieterinnen und Mietern, das ist das Thema. Die Schonfristzahlung ist das Thema. Uns dann automatisch abzusprechen, dass wir uns um Vermieterinnen und Vermieter kümmern, ist natürlich lächerlich, das stimmt auch nicht. Denn gerade hier, wir auch als LINKE im Landtag – das können Sie vielleicht nicht wissen, Sie sind ja jetzt im Landtag –, wir haben sehr oft zum Thema gemacht, wie es gerade den Wohnungsunternehmen geht, die es schwer haben im Land, die mit Altschulden zu kämpfen haben. Deswegen haben wir ja auch immer ganz konsequent die Tilgung und die staatliche Unterstützung bei der Tilgung dieser Altschulden gefordert, weil diese Schuldenbelastung die Investitionstätigkeit dieser Unternehmen massiv hemmt, und das sehen wir auch überall im Land. Und wer sich mit der Wohnungswirtschaft auskennt, der weiß das auch. Und dass Vermieterinnen und Vermieter in solchen schwierigen Situationen auch Unterstützung brauchen, ist gar keine Frage. Das verhindert dieser Antrag im Übrigen nicht, sondern dafür kann man viele andere Maßnahmen ergreifen. Zum Schluss noch ein Hinweis, weil hier gesagt wurde, ich weiß gar nicht, die Kollegin meinte, dass man ja dann auch immer wieder säumig sein könnte, also die Kollegin von der FDP, da muss ich auch noch mal sagen, also wer immer wieder säumig ist als Mieterin oder als Mieter, wer immer, immer und immer wieder in Schwierigkeiten kommt, da muss ich sagen, da sind die Regeln zur Schonfristzahlung im Gesetz ehrlich gesagt sehr klar. Die kann nämlich nicht immer wieder angewendet werden, auch da gibt es klare Grenzen, das möchte ich gerne mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Gesetz auch noch mal vortragen: „Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten“ und so weiter, und so weiter, „befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung“, Schonfristzahlung, „vorausgegangen ist.“ Das heißt, es ist auch gar nicht möglich, immer und immer und immer wieder dieses Instrument zu bemühen. Da hilft ein Blick ins Gesetz. Ich finde, bei aller Abwägung, danke für die sachlichen Wortbeiträge zu diesem wichtigen Thema! Es ist auch unsere Aufgabe hier im Landtag, jedes Instrument zu ergreifen, sowohl landespolitisch, was wir selbst tun können, als auch mit dem Ruf gen Bundesregierung und mit den Hinweisen, was in Bundesgesetzen geändert werden muss, um Mieterinnen und Mieter bestmöglich zu schützen in dieser wirklich, wirklich schwierigen Zeit. Deshalb bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag. – Recht herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Kramer!

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Sehr geehrte Abgeordnete Kröger, ich schätze Sie sehr, wenngleich Ihr Auftritt hier doch eher schon mal der Startschuss für den Oberbürgermeisterwahlkampf der Hansestadt Rostock zu sein scheint. (Sebastian Ehlers, CDU: Das wird so sein, ja.) Mitnichten habe ich … Also, Sie sollten dann auch genau zuhören!

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Ich kann beides.

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Nikolaus Kramer AfD

Ich habe auf die Person Oehlrich reagiert mit meinem Zwischenruf, weil sie ja ausführte, dass also diese fristlose Kündigung bei Nichtzahlung von Miete dann hilfsweise noch ersetzt werden soll durch eine ordentliche Kündigung. Und das habe ich mit einem „zu Recht“ kommentiert, weil das nämlich auch genau das richtige Rechtsmittel ist, und diese jetzige Bundesgesetzgebung ist genau richtig so. Dieses Antrages bedarf es nach meinem Dafürhalten nicht. Und Sie unterstellen mir, dass ich gesagt hätte, dass ein Mieter zu Recht aus der Wohnung fliegt, wenn er rückstellig ist. Und das habe ich so nicht gesagt, (Rainer Albrecht, SPD: Das können wir ja nachhören.) und deswegen sehe ich mich gezwungen, hier das mal in dieser Form zu interve…, mit dieser Kurzintervention anzuzeigen.

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete?

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Ja, das möchte ich.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Also zuallererst möchte ich mal feststellen, ich habe ehrlich gesagt diese Plenarsitzung nur darauf gewartet, dass irgend so eine Albernheit kommt mit „Sie sind ja jetzt im Oberbürgermeisterin-Wahlkampf und deshalb reden Sie hier“. Vielen Dank! So musste ich es nicht selbst erwähnen. Ich kandidiere übrigens als Oberbürgermeisterin in der schönen Hanse- und Universitätsstadt Rostock. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich glaube, die Rostockerinnen und Rostocker wären sehr enttäuscht von mir, wenn ich jetzt aufhören würde, mich für sie landespolitisch einzusetzen, nur, weil ich jetzt im Wahlkampf bin. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist nämlich meine Aufgabe, das konsequent und durchführend zu tun. Und deshalb mache ich das auch heute und das mache ich auch sehr, sehr gerne. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Und zweitens, Herr Kramer, es ist Ihr gutes Recht, sich noch mal zu erklären, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie hier missdeutet wurden, gar keine Frage. Ich habe es anders gehört. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) Ich habe gehört, dass die Kollegin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN davor gewarnt hat, dass Menschen aus ihrer Wohnung fliegen, wenn sie ihre Miete nicht bezahlen können oder die Rückstände nicht bezahlen können. Und daraufhin haben Sie reingerufen „zu Recht“. Diese Reflexion zwischen „ordentlich“ und „nicht ordentlich“ und „fristlos“ und „nicht fristlos“ stand in dem Moment gar nicht im Raum. Das habe ich gehört, darauf habe ich hier angesprochen. Sie haben sich jetzt erklärt. Wie die Zuhörerinnen und Zuhörer das deuten, das ist dann Sache der Zuhörerinnen und Zuhörer. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Ja, so ist es. Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1255. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Marc Reinhardt, CDU: Reicht nicht.) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1255 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD, der CDU und der FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Eskalation stoppen – Frieden im Ostseeraum bewahren – Keine Sanktionen im Transitverkehr zwischen Russland und der Exklave Kaliningrad, Drucksache 8/1095. Antrag der Fraktion der AfD Eskalation stoppen – Frieden im Ostseeraum bewahren Keine Sanktionen im Transitverkehr zwischen Russland und der Exklave Kaliningrad – Drucksache 8/1095 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um Sanktionen im Transitverkehr zur Exklave Kaliningrad. Am 18. Juni traten Sanktionen im Transitverkehr zwischen Russland und seiner Exklave Kaliningrad, dem früheren Königsberg, in Kraft, die zu erheblichen Spannungen führten. Betroffen waren bestimmte Güter, vorwiegend Baumaterialien. Die massive Beschränkung des Transitverkehrs an der litauischen Grenze bedeutete faktisch eine Teilblockade der Exklave. Zwischenzeitlich hat sich die Situation wieder etwas beruhigt, nachdem die EU nach Protest und Drohungen Russlands im Juli klargestellt hat, dass die Sanktionen nicht zu einem Transitstopp führen dürften. Es gelten nun Quoten nach wie vor für den Bahnverkehr. Mit dem Auto dürfen mit Sanktionen belegte Güter aber weiter gar nicht eingeführt werden. Die Situation ist immer noch brandgefährlich und kann jederzeit eskalieren. Die Frage, ob das sein muss und ob das in unserem Interesse liegt, geht uns alle an. Um die angespannte Lage dort zu verstehen, ein kurzer Rückblick, wie es zu der Exklave gekommen ist und welche Bedeutung sie für Russland heute hat: Die Tragödie begann mit dem Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der Sowjetunion am 23.08.1939. Dieser enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll, in dem beide Länder ihre Interessensphären im Osten festlegten und damit den Überfall auf Polen vorbereiteten. Nur eine Woche später, am 01.09.1939, erfolgte der Überfall Deutschlands auf Polen und nur zwei Wochen danach marschierte die Rote Armee in den östlichen Teil Polens mit 600.000 Mann ein. In Brest-Litowsk trafen die beiden Panzereinheiten aufeinander. Es fand eine gemeinsame Siegesparade mit Tausch der Hakenkreuzflagge und der roten Fahne statt. Im Frühjahr 1940 fiel die Rote Armee in das Baltikum ein und setzte der Selbstständigkeit der baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland ein Ende. Sie wurden als Unionsrepubliken in die Sowjetunion einverleibt. Es folgten Massenliquidationen/-deportationen nach Sibirien. Nach dem Krieg wurde die Sowjetunion reich belohnt. Sie behielt mit Billigung der Westmächte das Baltikum und das östliche Polen. Ferner erhielt sie den nördlichen Teil Ostpreußens, der die heutige Exklave Kaliningrad ausmacht. Eine Folge dieser völkerrechtswidrigen Grenzverschiebungen und Vertreibungen sowie des späteren Verfalls der Sowjetunion ist unter anderem, dass Russland nunmehr nach dem Wiedererstehen der baltischen Staaten mit der Region Kaliningrad über eine aus westlicher Sicht politisch und strategisch unerwünschte Exklave inmitten des EU- und NATO-Gebiets verfügt. Die Exklave ist für Russland militärisch und ökonomisch wichtig, enorm wichtig. Die Region ist militärisch stark gerüstet und stellt die westlichste Militärbasis Russlands dar. Der Zugang zur Ostsee ist dabei von großer Bedeutung, die Ostseeflotte Russlands ist hier stationiert. Die Versorgung der Exklave, der ungehinderte Transitverkehr dorthin sind also für Russland von allergrößter Bedeutung. Russland wertet die Teilblockade als einen illegalen und feindlichen Akt. Die Trennung von seinem Staatsgebiet hat Russland ohnehin nicht wirklich verkraftet. In russischen Talkshows wird angesichts der Sanktionen offen über die Eroberung eines Landkorridors diskutiert. Dabei geht es um die sogenannte Suwalki-Lücke oder den Suwalki-Korridor, einen 65 Kilometer breiten Streifen litauisches und polnisches Staatsgebiet zwischen der Exklave und Belarus. Bei Schließung dieser Lücke wären die baltischen Staaten vom Landverkehr mit dem Rest der EU und der NATO abgeschnitten. Die Suwalki-Lücke gilt deshalb als die geografische Schwachstelle des Bündnisses. Innerhalb von 30 bis 60 Stunden könnte Russland nach Einschätzung westlicher Militärexperten den Korridor schließen. Vor diesem Hintergrund, in einer ohnehin explosiven Lage mit einer Teilblockade der Exklave einen weiteren Eskalationsherd zu schaffen, ist brandgefährlich und unverantwortlich. Die Sanktionen gegen den freien Transitverkehr, also eigentlich den Transport von Gütern innerhalb Russlands, erschweren die Versorgung der Exklave erheblich. Vieles muss jetzt über den Seeweg transportiert werden. Die Sanktionen haben aber auf das Kriegsgeschehen keinerlei Einfluss. Es sind völlig überflüssige Provokationen an einer Stelle, wo nach Auffassung des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr ohnehin die größte Eskalationsgefahr für die NATO besteht. Wenn es um Krieg oder Frieden geht, sind wir alle betroffen. Auch dieser Landtag darf sich nicht abducken, zumal in Litauen über 500 Soldaten aus Mecklenburg-Vorpommern stationiert sind. Man muss nicht mit einer Teilblockade der Exklave Öl ins Feuer gießen. Es ist unsere Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich die Lage an der litauischen Grenze zu Belarus entspannt, indem der Transitverkehr zwischen Russland und seiner Exklave von den Sanktionen ausgenommen wird. Allerdings hat sich in unserem Land inzwischen ein gefährliches Klima der Kriegstoleranz gebildet. Die Forderung nach einer diplomatischen Lösung, anfangs in aller Munde, ist längst der Forderung nach einem unbedingten Sieg über Russland gewichen. Und dafür sind wir in einen totalen wirtschaftlichen Sanktionskrieg eingetreten, der den eigenen Ruin billigend in Kauf nimmt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die anfänglich zaudernde Unterstützung der Ukraine mit schweren Waffen hat sich in eine breite und offene Unterstützung mit schwerem Gerät gewandelt. Der Kanzler besucht einen Truppenübungsplatz, auf dem ukrainische Soldaten an einem Gepard-Panzer ausgebildet werden, und posiert selbst werbewirksam auf dem Panzer, allerdings nicht in Uniform, anders als Selenskyj. Dabei wird er wissen, dass in einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die Grauzone, wann man durch eine militärische Unterstützung einer Konfliktpartei selbst zur Konfliktpartei wird, spätestens dann überschritten ist, wenn nicht nur Waffen geliefert, sondern Soldaten einer Konfliktpartei auch an solchen Waffen ausgebildet werden. Völkerrechtlich sind wir inzwischen Konfliktpartei. Das müssen die Bürger wissen, auch wenn die rote Linie des NATO-Bündnisses Russland vor Reaktionen abschreckt. Bei der Generaldebatte im März im Bundestag äußerte der Bundeskanzler – ich habe es schon mal erwähnt –, es müsse darauf geachtet werden, dass Sanktionen europäische Staaten nicht härter treffen als die russischen Förderer. Das lässt er inzwischen offensichtlich nicht mehr für das eigene Land gelten. Unsere Forderung ist und bleibt, Sanktionen, die uns mehr schaden als nützen, sind nicht länger akzeptabel, und diese Forderung werden wir Tag für Tag wiederholen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bevor ich zum Schluss komme, noch eins, es war ja heute wieder aktuell: In diesem Landtag wurden meine Fraktion und ich bereits als „Putin-Unterstützer“ und „fünfte Kolonne“ beschimpft. (Zurufe aus dem Plenum: Zu Recht, zu Recht!) Ich möchte kurz darauf eingehen, weil das zeigt, in welch unerträglicher Weise das Meinungsbild im Hinblick auf den Ukrainekrieg und die Sanktionen eingeengt wurde. Der Krieg dauert inzwischen über ein halbes Jahr und dürfte bereits Zigtausend Opfer gefordert haben. Am Ende kann nur ein Kompromiss stehen, der auch die Interessen Russlands berücksichtigt. Ich sehe nicht, dass in Ihrem politischen Diskurs auch nur ansatzweise Überlegungen mitschwingen, wie ein gedeihliches Zusammenleben mit Russland nach dem Krieg aussehen soll. Derzeit scheint die Zukunft in einer totalen Ausgrenzung und Ablehnung und Ächtung auch der russischen Menschen zu bestehen. Dagegen … (Zuruf von René Domke, FDP) Dagegen grenzen wir uns allerdings gerne ab. Und wenn Sie es hören wollen, das meine ich sehr ehrlich und das ist selbstverständlich – das habe ich oft genug schon gesagt, meine Fraktion –, der russische Angriffskrieg wird von meiner Fraktion und der ganzen AfD natürlich als das abgelehnt, was er ist, ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Da gibt es gar nichts zu diskutieren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir gehören nicht zu den Vergesslichen und den Dummen, die nicht auch die historische Sichtweise berücksichtigen, dass dieser konkrete Krieg eine Vorgeschichte hatte und dass die totale Schwarz-Weiß-Berichterstattung schädlich ist für jeden Versuch, wieder den Frieden herzustellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig, sehr richtig!) Wir grenzen uns also gerne von dieser totalen Abgrenzung/Ausgrenzung ab. (Tilo Gundlack, SPD: Sie sind die fünfte Kolonne da vorne! Sie sind das!) Ich glaube, ich glaube, Sie haben, ich möchte fast sagen, den Verstand verloren, mit solchen unverschämten Äußerungen! (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissen Sie, Sie gehören zu denen vielleicht, die in den Hinterzimmern sitzen …

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Beate Schlupp

So, einen Moment, …

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Horst Förster AfD

… und mit Kriegsdiktatoren den Krieg befeuern!

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Beate Schlupp

… einen Moment, Herr Förster! (Daniel Peters, SPD: Diesmal hast du wirklich recht, Tilo!) Also jetzt reicht es mir! Ich habe jetzt den Redner unterbrochen, das heißt nicht, dass die anderen hier weiterreden dürfen. Ich muss mal ganz ehrlich sagen, wir hatten hier schon das Thema „Fünfte Kolonne“, als ich in der 1. Legislaturperiode hier im Landtag saß, und das hat für ziemlich viel Verärgerung gesorgt. Ich bitte also, sich jetzt in der Wortwahl hier wirklich zu mäßigen, alle Seiten zu mäßigen. Ich werde jetzt keine Ordnungsmaßnahmen aussprechen, weil die Stimmung insgesamt sehr aufgeheizt war. Ich bitte hier wirklich zur sachlichen Debatte zurückzukehren, ansonsten werde ich hier nicht mehr … (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD) Doch, ich werde sachlich sein, aber ich werde dann auch zu Ordnungsmaßnahmen greifen. Das ist jetzt wirklich die letzte, die letzte Ankündigung! Ich werde hier nicht als zahnloser Tiger sterben. Jetzt können Sie weitermachen, Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Ja, die Zeit ist knapp geworden. Ich muss noch mal sagen, ich kann eigentlich jetzt persönlich nur darum bitten, dass Sie doch noch mal darüber nachdenken mit diesen Zwischenrufen. Die sind einfach unerträglich, wahrscheinlich strafrechtlich nicht relevant, weil man ja so gut wie alles sagen kann. Aber es ist nicht nur geschmacklos, ich finde es persönlich unanständig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auf die Isolation in der Ukraine in den baltischen Staaten selbst, was das intern bei den hohen russischen Anteilen an Bevölkerung noch bedeutet, komme ich später noch mal drauf zurück. Ich schließe also damit, mit der Bitte, für unseren Antrag zu stimmen und damit für Besonnenheit und Mäßigung und letztlich für Frieden statt Krieg. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte jetzt in meinem Redebeitrag mich darauf beschränken zu sagen oder die AfD-Fraktion darauf hinzuweisen, dass laut Grundgesetz und laut Kompetenzordnung (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin) zwischen Bund und Ländern die Außenpolitik alleine Sache der Bundesebene ist. Damit wäre das Thema eigentlich erledigt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sollten auch Sie wissen, und wahrscheinlich wissen Sie das auch, aber das ist Ihnen schlicht egal, denn Sie benutzen diesen hochkomplexen und schwierigen Konflikt um den Transit nach Kaliningrad für Ihre eigenen Interessen, Ängste schüren und Unsicherheit säen, und das haben wir gerade in dem Redebeitrag erleben können. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das war wirklich schwer zu ertragen, was Sie da gerade von sich gegeben haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen AfD) Es geht Ihnen gar nicht um irgendwelche Lösungen. Jedenfalls sind Sie mit so einem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, weit, weit von einer Lösung entfernt, denn dieser Antrag ist nicht nur hier fehl am Platze, sondern er ist schlicht auch falsch. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Jedenfalls bezieht der sich auf eine Situation, die so gar nicht mehr existiert dort vor Ort. Herr Förster hat es gerade ausgeführt. Ich frage mich nur, warum dann so ein Antrag. Ich sage es auch noch mal: Die EU-Kommission hat bereits am 14.07. eine klarstellende Leitlinie für den Transitverkehr nach Kaliningrad veröffentlicht, und das, so wird es in der Presse berichtet, maßgeblich auch auf Drängen Deutschlands. Seitdem darf Russland zivile Güter, die auf der Sanktionsliste stehen, ohne große Beschränkungen per Bahn durch Litauen in die russische Exklave Kaliningrad transportieren. Den Leitlinien zufolge kann dies in den bislang üblichen Mengen auch erfolgen. Es gibt also gar kein generelles Transitverbot zwischen Russland und der russischen Exklave Kaliningrad, die Leitlinie definiert lediglich Kriterien für den sanktionskonformen Warenverkehr. Warum also so ein Antrag? Die EU hat sich angesichts des völkerrechtswidrigen brutalen Angriffskrieges Putins gegen die Ukraine für Sanktionen entschieden. Deutschland steht solidarisch an der Seite seiner europäischen Nachbarn und Partner. Wir in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen die Bundesregierung dabei in ihrem Tun. Und natürlich verurteilen wir gemeinsam diesen brutalen, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine. Sie von der AfD, meine Damen und Herren, jedoch instrumentalisieren mit Anträgen wie diesem die Angst der Menschen vor dem Krieg. Das ist nicht nur unsolidarisch, sondern ich finde das auch zutiefst verantwortungslos, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) in dieser schwierigen Situation so eine Rede und so einen Antrag vorzulegen. Und deswegen bleibt mir gar nicht mehr zu sagen, als dass man diesen Antrag eigentlich nur ablehnen kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, wir sind ja selten einer Meinung, aber ich muss wirklich sagen, danke für die doch klarstellenden Worte an dieser Stelle! Denn Sie haben ja die Situation erläutert und klargemacht, dass die EU hier sehr klare Regelungen bereits getroffen hat, was die Sanktionen in dem Gebiet von Kaliningrad – und seien Sie mir nicht böse, ich rede immer noch von Königsberg – entsprechend betreffen. Und es ist auch deutlich geworden, was Sie eigentlich hiermit bezwecken, und, Herr Förster, ich finde es immer wieder beschämend. Wenn Sie sagen, Sie möchten hier eine faire Behandlung einfordern, muss ich sagen, ich finde Ihre Reden hier in diesem Parlament in Bezug auf die Situation in der Ukraine und die Kriegssituation zunehmend unerträglich. Und ich sage Ihnen auch, warum. Sie sagen zwar irgendwo am Ende Ihrer Rede, dass Sie diesen Krieg, den Russland in der Ukraine führt, zwar verurteilen, kommen dann aber sofort, auch rhetorisch, schnell mit diesem, aber das hat ja dann auch eine Vorgeschichte und die müsse man betrachten. All das ist nichts anderes, als diesen Krieg und diese Kriegshandlung zu relativieren. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und das ist Sinn und Zweck Ihrer Anträge zu diesem Thema. Und ich finde das persönlich unerträglich. Und ganz ehrlich, dieser Antrag ist vielleicht in der Redaktionsstube von Russia Today entstanden oder vielleicht direkt im Kreml. Nichts anderes legen Sie uns hier vor, und Sie wollen uns weismachen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass Sie hier irgendwie die Menschen im Blick haben, die das betreffen könnte! Und ja, Herr Förster, Sanktionen müssen auch wehtun. Genau das ist Sinn und Zweck, (Enrico Schult, AfD: Ihnen tun die doch gar nicht weh, Herr Peters! Sie sind doch privilegiert! Den Leuten, das müssen Sie doch mal einsehen!) damit diese Sanktionen … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Ja, Sie sind genauso privilegiert wie ich, ja, das ist richtig. (allgemeine Unruhe) Genau, ich bin ja ungern bei Herrn Barlen …

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Beate Schlupp

Einen Moment, Herr Peters! Herr Peters, bitte unterbrechen Sie Ihre Rede! Ich habe wieder geläutet. Sie haben hier alle noch Redezeit. Wenn der Bedarf so groß ist, hier Monologe von sich zu geben, dann bitte vom Rednerpult! Zwischenrufe sind kurz und prägnant zu halten. Ich möchte das jetzt nicht während dieser Landtagssitzung noch öfter deklinieren müssen. Achten Sie darauf, wenn ich läute, ist es zu viel und ich werde dann unterbrechen, und ich möchte das nicht. Jetzt können Sie fortfahren, Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Vielen Dank! Ich habe ja gestern den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Barlen, für vieles kritisiert, wie ich finde, auch zu Recht, aber er hat etwas gesagt, was ich für absolut richtig halte, indem er nämlich Ihre Art und Weise hier im Parlament auch, ja, messerscharf analysiert hat und dass es Ihnen wirklich nicht darum geht, hier in irgendeiner Art und Weise die Sorgen der Menschen hier in dieses Parlament zu tragen. Sie haben ja dieses Beispiel von dem SPD-Bundestags..., von dem AfD-Bundestagsabgeordneten gebracht – verzeihen Sie! – und haben sozusagen dieses Mikro, was da nicht ausgemacht wurde, und da ist sehr deutlich geworden, was eigentlich Sinn und Zweck ist. Sie freuen sich über die Probleme und über die Konsequenzen, die natürlich auch Sanktionspolitik hat. Sie freuen sich darüber, dass es hier auch in Deutschland zu einer, ja, angespannten Energiemarktlage kommt, weil Sie genau davon versuchen politisch zu profitieren, wie andere leider auch. Und das ist eben völlig inakzeptabel. Und dieser Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, ist genau ein weiteres Beispiel, mit dem Sie diese Methodik hier untermauern. Das ist inakzeptabel. Es ist auch inakzeptabel, die Ministerin hat es richtigerweise gesagt, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) weil wir hier keine Außenpolitik im Land Mecklenburg-Vorpommern machen. Das ist Angelegenheit des Bundes. Und Sie versuchen hier, Außenpolitik zu betreiben. Das haben wir leidvoll erfahren, dass in diesem Land leider auch, vor allem durch die SPD getrieben, hier Außenpolitik betrieben wurde. Das Ergebnis haben wir leider erleben müssen, meine Damen und Herren, und deswegen ist diesem Antrag eigentlich nicht wirklich viel mehr zu widmen, als dass ich noch einmal sehr deutlich mache, dass Sie hier versuchen, die richtige Sanktionspolitik zu untergraben. Und ja, wir erleben leider auch die Konsequenzen in Deutschland, eine angespannte Situation auf den Energiemärkten, der wir wirkungsvoll begegnen müssen. Wir haben einen guten Vorschlag hier gemacht, der ist gestern leider abgelehnt worden. Aber das, was Sie hier betreiben, ist nichts anderes als Populismus im Sinne der russischen Administration, und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren. Und deswegen bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass alle anderen das auch so sehen und diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt unmittelbar in den Reigen von Frau Martin und von Herrn Peters einsteigen, möchte aber vielleicht doch noch mal darüber den Zugang finden, mich am Antragstext, ja, zu orientieren. Eingereicht hatten Sie diesen Antrag am 28.06. Damals gab es tatsächlich ein akutes Problem, eine Regelungslücke. Aber der Auftrag, den Sie in Punkt 2 erteilen möchten, der ist bereits umgesetzt worden, und das ist ja auch hier gerade schon ausgeführt worden. Um den 10.07. herum hat die Bundesregierung in Person von Frau Baerbock sich gegenüber der EU-Kommission eingesetzt. Sie hat damals auch klargestellt, was der Anspruch im Umgang mit der Exklave sein muss, nämlich, dass die Sanktionspakete nur den Import und Export von und nach Russland betreffen dürften, nicht aber die Durchleitung. Die EU hat dann am 14.07. – auch das kam hier schon zur Sprache – den Transitländern Leitlinien an die Hand gegeben, wie der Transport überwacht und geregelt werden soll. Und verkürzt kann man noch mal festhalten, der Transport auf der Straße ist untersagt, Schienenverkehr ist aber okay. Es werden Mengen überprüft und geschaut, ob Bestimmungen unterlaufen werden, und der Transport von militärischem und sogenanntem Dual-Use-Gut, also Gütern, die militärisch genutzt werden können, ist verboten. Ansonsten ist Ihr Anliegen im Wesentlichen aber bereits umgesetzt, es ist eine gangbare Regelung gefunden worden. Und ich brauche Sie nicht noch mal daran zu erinnern, wir haben nun mal die Situation, wie sie ist, und dass man dann Russland an der Stelle einfach einen Freifahrtschein erteilt, ist aus meiner Sicht dann auch ausgeschlossen, entsprechend richtig. Und wie gesagt, eine Regelung ist gefunden worden. Ihr Redebeitrag, Herr Förster, macht aber klar, warum Sie den Antrag dann nicht entsprechend zurückgezogen haben, wie es denn eigentlich rein sachlich hätte sein müssen, denn dieser Antrag ist ja im Wesentlichen Vehikelung, hier noch mal eine politische Rede halten zu können – das haben Sie ja auch gerade gemacht – und Ihre generelle Kritik an der Sanktionspolitik zu äußern. Das haben Sie auch gestern im Rahmen der Energiedebatte immer und immer wieder gemacht in Ihren Redebeiträgen, in Ihren Kurzinterventionen. Selbst gerade bei dem Antrag zu Mieter/-innen haben Sie das noch mal untergebracht. Also Sie haben da ganz offensichtlich für sich einen Schwerpunkt gesetzt. Das ist ja grundsätzlich auch erst mal legitim, aber diese Debatte, die brauchen wir jetzt auch nicht ad infinitum zu führen, die Argumente sind im Wesentlichen ausgetauscht. Ich kann mich da nur Frau Martin und Herrn Peters anschließen in der Sache. Und dabei möchte ich es auch bewenden lassen, weil das mit dem Antrag, so wie er hier vorliegt, nichts zu tun hat. Wir werden entsprechend dann ablehnen. Und letztes Wort dazu: Auch da kann ich mich nur noch mal anschließen hier in diesem Hause, und das hat Herr Peters ja auch gerade wieder gemacht, es wurde immer wieder die Kritik laut, Mecklenburg-Vorpommern hätte hier eine eigenständige Außenpolitik betrieben, eine Nebenaußenpolitik. Das sehe ich persönlich anders, aber damit sollten wir jetzt auch nicht anfangen. Das verlangt dieser Antrag, das möchten wir nicht und entsprechend werden wir ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich habe nur ein paar kurze Anmerkungen, weil ich tatsächlich nicht mehr viel hinzuzufügen habe meinen Vorrednern aus den demokratischen Fraktionen. Auch uns ist natürlich nicht verborgen geblieben, dass dieser Antrag völlig veraltet und aus der Zeit gefallen ist. Es wurde mehrfach erwähnt, seit Mitte Juli gibt es präzisierte Leitlinien in diesem – das hat die Frau Ministerin auch sehr anschaulich ausgeführt – sehr komplizierten, in dieser sehr komplizierten Situation, in der sich Litauen dort befand. Auch ich wollte noch mal anmerken, dass es an Mecklenburg-Vorpommern nicht die Aufgabe hier ist, Außenpolitik zu machen. Das wird auf Länderebene einfach nicht gemacht. Wir sind hier weder dafür verantwortlich noch für irgendwelche EU-politischen Entscheidungen. Das ist auch gut so, dafür gibt es verschiedene Ebenen. Ja, vielleicht von mir noch so viel: Aus unserer Sicht zeigt der vorliegende Antrag mal wieder so ein sehr bekanntes AfD-Muster, nämlich sozusagen das Weltbild, dass man Täter zu Opfern und Opfer zu Tätern einfach mal umfunktioniert. Das lehnen natürlich die Demokratinnen und Demokraten in diesem Plenum und in diesem Land entschieden ab. Der Antrag verliert kein Wort darüber, dass der Kugel- und Raketenhagel Russlands in der Ukraine eine tägliche tödliche Eskalation darstellt, (Beifall Daniel Peters, CDU) keine Reflexion der Vertragsbrüche des Völkerrechts durch Russland, der Abkommen von Helsinki, von Budapest und der Charta der UN. Nein, nach Ihrem Duktus wird unser EU- und NATO-Verbündeter Litauen als Eskalierer dargestellt, welcher mit seiner, wie heißt es doch in Ihrem Antrag, „Beschränkung des Transitverkehrs“, einer faktischen Teilblockade, den Frieden im Ostseeraum bedrohe. Ganz anders stellen Sie Russland dar, als friedliche Absicht, wo ausweislich Ihrer Begründung schon mal die Eroberung eines Korridors gefordert wird. So wird aus politischer Irrlichterei und Unzuverlässigkeit die verkehrte Welt Ihrer AfD. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und statt der in Rede stehenden sanktionierten Baumaterialien wird dann gleich die vollständige Aufhebung aller Sanktionen im Transitverkehr gefordert, kein Gedanke an irgendwelche Verhandlungen. So sind Sie die Freunde der Diktatoren und Aggressoren in dieser Welt. Wenn wir uns um Standhaftigkeit bei der Verteidigung internationalen Rechts und Widerstand gegen militärische Erpressung sowie Bündnistreue umschauen, dann sind Sie natürlich nicht die richtigen Ansprechpartner. Wer sollte Ihnen denn trauen oder zutrauen, irgendeinen Beitrag zur Bewahrung des Friedens im Ostseeraum leisten zu können?! Sie nehmen Ihre Anträge immer wieder zum Anlass, uns Ihre russlandverherrlichende Sicht der Dinge aufzudrücken und den Kriegstreiber Putin und das Elend, was er über die Menschen in der Ukraine bringt, zu verharmlosen oder gar zu rechtfertigen. Seien Sie sich sicher, das werden Ihnen die Demokrat/-innen in diesem Parlament weiterhin nicht durchgehen lassen, wie die heutige Debatte mal wieder eindrucksvoll bewiesen hat! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ging das ähnlich wie meinen Vorrednern. Schon der erste Antrag hat in der Sitzung vor den Sommerferien bei mir einiges Stirnrunzeln hervorgerufen. Dass Sie den Antrag heute noch einmal einbringen, lässt mich ehrlich gesagt etwas ratlos zurück, denn die ursprünglich von Ihnen aufgegriffene Problematik – und das wurde ja auch schon mehrmals angesprochen – hat sich längst aufgelöst, und zwar ohne Ihren Antrag. Dass Sie Ihre Verbundenheit mit Russland gerade mit einer so komplexen Angelegenheit wie der Exklave Kaliningrad zum Ausdruck bringen müssen, das erschließt sich mir auch nicht. Dabei sollten doch gerade Sie die historischen Hintergründe um das ehemalige Königsberg kennen! Nur zur Erinnerung: Kaliningrad war bis 1991 geschlossene Stadt und ist weiter von Moskau entfernt als von den Nachbarn im Baltikum und in Deutschland. Für Russland ist Kaliningrad – auch das wurde schon angesprochen – der wichtigste militärische Stützpunkt im Westen und entsprechend bewaffnet bis unter die Halskrause. Ich habe selbst während der russischen Wirtschaftskrise 1998 mehrere Monate dort gelebt und gearbeitet und weiß, wovon ich spreche. Wer Kalinin, der Namensgeber des Ortes an der Ostsee, war, brauche ich, glaube ich, auch nicht auszuführen. Würden wir die Überbleibsel der Sowjetgeschichte mit derselben Cancel Culture überziehen wie andere Bereiche der Geschichte, wären im Osten des Kontinents nur noch weiße Flecken übrig. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Daniel Peters, CDU) Dass die baltischen Staaten vor diesem Hintergrund mehr als ein wachsames Auge auf die Region geworfen haben, ist mehr als verständlich. Litauen hat 1990 durch eine sowjetische Gewaltaktion, bei der zahlreiche Litauer ums Leben kamen, fast seine Unabhängigkeit eingebüßt und achtet heute sehr genau darauf, seine mühsam erkämpfte Freiheit nicht an eine wiedererstarkte Sowjetmacht zu verlieren. Dass Litauen zugestimmt hat, dass Russland auf der Sanktionsliste stehende zivile Güter wieder ohne große Einschränkungen per Bahn durch Litauen bringen lassen darf, ist eine große Geste. Seit diesem Wochenende sind in Litauen rund 100 Soldatinnen und Soldaten der Panzergrenadierbrigade 41 Vorpommern stationiert, junge Frauen und Männer aus unserem Land, die bereit sind, für unsere Freiheit, unsere Werte zu kämpfen. Damit erwächst uns eine besondere Verantwortung, gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte. Mit einem Antrag wie dem Ihrigen betreiben Sie eine Täter-Opfer-Umkehr, denn darauf zielt Ihr Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich spare mir jetzt die Ausführungen zum historischen Verhältnis Litauens sowie der gesamten baltischen Staaten zu Russland. Ich denke, Sie kennen diese sehr gut und wissen insofern, an welch explosivem Fass Sie da zündeln. Ich kann Ihnen auch nicht abnehmen, dass Sie tatsächlich so naiv sind zu glauben, dass, wenn Sie Forderungen Russlands nachgeben, Sie in irgendeiner Weise zur Entschärfung bis hin zur Beilegung des Konfliktes beitragen. Jeder, der die imperiale, schonungslose Denke Russlands kennt, wird wissen, dass am Ende genau das Gegenteil erreicht wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Eine Erpressung endet nie mit der Erfüllung der Forderung. Insofern kann ich Ihren Antrag weiter nur als Zündelei bewerten, mit dem Sie versuchen, das Thema Sanktionen weiter hochzukochen und emotional zu unterlegen, vielleicht, um Futter für die anstehenden Demonstrationen zu haben, wo sich diese populistische und stark vereinfachende Darstellung aus Ihrer Sicht hoffentlich noch verfängt. In der aktuellen Situation sind mehr denn je kluge und zu Ende gedachte Lösungen gefragt, und keine überholten und gefährlichen Sticheleien wie in Ihrem Antrag. Wir brauchen keinen solchen Antrag, sondern Rückgrat, Freiheitsliebe und Solidarität mit den baltischen Staaten und den dortigen NATO-Truppen. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne eine Besuchergruppe aus Demmin, Loitz und Umgebung. Herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.

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Nadine Julitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die von der EU verhängten Sanktionsregeln gegenüber Russland haben Litauen veranlasst, auch den Güterverkehr in die russische Exklave nach Kaliningrad für bestimmte Güter zu verbieten. Das betraf vor allem Baumaterialien und Hochtechnologien, welche Baustellen zum Stillstand gezwungen haben. So weit zur Beschreibung des Zustandes aus dem Juni dieses Jahres. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass ich einen Teil meiner Rede von gestern Abend wiederholen könnte, denn auch hier haben wir einen Antrag der AfD, der wieder nicht auf dem neuesten Stand ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Der Antrag beschreibt Sanktionen aus dem Juni, die nach Meldung vom 14.07. nach der Umsetzung von neuen EU-Richtlinien weitestgehend aufgehoben sind. Über den Schienenverkehr kann Kaliningrad wieder mit sanktionierten Waren beliefert werden – Ausnahme: Dual-Use-Güter, die zu Kriegszwecken verwendet werden können, und auch der Weg über die Straße bleibt weiterhin untersagt. In ihrer Einbringung ist die AfD nun immerhin auf diese neuen EU-Richtlinien eingegangen, aber ihre immer fortwährend brandgefährliche Einschätzung teilt übrigens nicht einmal das russische Außenministerium. Die schätzen die Richtlinien einer Pressemitteilung zufolge als Anzeichen von Realismus und gesunden Menschenverstands ein. Meine Vorredner/-innen haben die Zuständigkeit laut Grundgesetz und Außenpolitik bereits auch ausgeführt. Das kann ich nur unterstützen. Das ist eigentlich auch schon wieder alles, was zu diesem unnötigen Antrag zu sagen ist. Uns hier einen veralteten Antrag noch mal vorzulegen, dessen Zustand überhaupt nicht mehr den Tatsachen entspricht, ist zudem auch noch unverschämt. Da bringt Ihnen Ihr ewiges Wir-sind-auch-gegen-den-Krieg-Runtergebete auch nichts! Sie handeln schlichtweg nicht so. Auch hier verdrehen Sie wieder Täter und Opfer. – Wir lehnen Ihren Antrag auch selbstverständlich ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist schon erstaunlich, wie Sie permanent mit Unterstellungen arbeiten! Wie oft sollen wir noch wiederholen, dass natürlich – das ist ja auch nicht das Thema, weil wir da ja uns alle einig sind –, dass der Angriffskrieg, dieser völkerrechtswidrige, eindeutig völkerrechtswidrige Angriffskrieg von keiner Seite zu rechtfertigen ist?! Gleichwohl, ich wiederhole das, hat dieser Krieg eine Vorgeschichte, die man auf den Punkt bringen kann. Seit 2014 spätestens ist in der Ukraine, herrscht da Bürgerkrieg, und im Osten, Minsker Abkommen, all diese Dinge sind Ihnen ja bekannt. Und eine totale – bleibe ich auch dabei –, eine totale Schwarz-Weiß-Malerei ist auch nicht hilfreich. Punkt 1, Bundesangelegenheit: Ja, das ist richtig, aber das kann man sich nicht aussuchen. Da hätten Sie den Punkt mit der Miete genauso weglassen müssen. Mal, wenn es Ihnen passt, dann verweisen Sie auf Bundesangelegenheiten, und wenn es Ihnen nicht passt, dann werfen Sie uns vor, wir würden hier die Zuständigkeit nicht beachten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir stehen auf dem Standpunkt, dass gerade das Sanktionsthema, und da werde ich Sie weiterhin nicht mit verschonen, dass das Sanktionsthema, das jeden Zipfel dieser Republik berührt, und Ängste, die brauchen wir nicht zu schüren, die haben Sie mit den selbstgemachten, teils selbstgemachten unsinnigen Sanktionen produziert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die können Sie, die brauchen wir nicht zu schüren, sie sind da, und wir denken auch gar nicht daran, sie zu schüren, wenn wir Realitäten benennen. Im Übrigen, der Antrag ist auch nicht rot, keinesfalls. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass da zunächst eine große Spannung war interessanterweise. Einerseits tun Sie so, als ob das nun gar nichts wäre, und dann sagen Sie selbst, dass hier die Bundesregierung im Stillen mitgewirkt hat, dass die Sache etwas entschärft wird, weil es eben brandgefährlich ist. Also es ist ein Brandherd, es ist eine explosive Ecke und ich weiß jetzt nicht mehr genau, wer das, von wem das Zitat ist, ich weiß nur, einer hat es noch drastischer formuliert, ich wollte es so nicht übernehmen: Es ist der Ort, der derzeit dem Dritten Weltkrieg am nächsten ist – stammt nicht von mir, von irgendeinem höheren Militär, ich weiß im Augenblick nicht mehr, von wem. Die Sache ist auch weiterhin brandgefährlich, denn es ist ja nicht so, dass mit den Leitlinien da irgendwie die EU und Russland irgendeine Vereinbarung getroffen hätten, denn die haben, wir haben, also wir, die EU hat mit Leitlinien die Situation etwas entschärft. Es bleibt aber weiterhin bei festgelegten Quoten um die 40 oder 50 Prozent, und es bleibt weiterhin dabei, dass der Verkehr per Fahrzeug vollkommen blockiert ist. Das ist natürlich eine Teilblockade – und das soll ja auch wehtun, das sagen Sie selbst –, es ist eine Teilblockade, und es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass die Russen sich damit abgefunden hätten. Sie wissen allerdings auch, dass das die ganz empfindliche NATO-Flanke ist. Das wissen Sie schon. Aber in den Talkshows, ich habe es erwähnt, und in den Medien wird aus der Sicht der Russen – das heißt doch nicht, dass wir das gut finden –, es wird darüber diskutiert, ob dieser, ob das hinzunehmen ist, ob dort nicht sie ein Recht haben, sich da notfalls diesen Zugang im Sinne der Eroberung eines Korridors zu erzwingen. Die Sache ist und bleibt brandgefährlich. Und wer das nicht zugibt, der hat entweder gar keine Ahnung oder will es einfach nicht sehen. Und dann, die Rede sei im Kreml entstanden. Also was meinen Sie, was der Kreml sich gefreut hätte, wenn er den historischen kurzen Abriss von mir gelesen hätte, dass sie im Hitler-Stalin-Pakt den gemeinsamen Überfall auf Polen, damit den Beginn des Weltkriegs vorbereitet haben. Also das hätten die bestimmt mit Freude gelesen. Also dass so was im Kreml, so ein Abriss mit Freude gelesen wird, kann ich mir nicht vorstellen. Das zeigt, wie absurd diese Vorstellung ist. Sie haben es auch für nötig gehalten, darauf hinzuweisen, denn man versteht ja geografisch sonst gar nicht die Situation, wenn man das nicht weiß. Und bei unserem Geschichtsunterricht heute glaube ich, dass der größte Teil der Bevölkerung gar keine Ahnung hat, was die Exklave Kaliningrad ist, wo sie herkommt und was sie bedeutet. Es war gerade die Weitsicht der Amerikaner damals, dass sie gar nicht gedacht haben, dass die Staaten wieder selbstständig werden können. Ich habe mal zufällig Quellen gelesen, Quellen mir angesehen, wie die Botschafter damals, als die Russen einmarschierten, hilfeschreiend sich an die Westmächte gewandt haben. Das hat jedoch überhaupt nicht interessiert damals. Und da müssen Sie auch wissen, dass nach wie vor die Sache auch deshalb brandgefährlich ist, weil in allen Ländern, jedenfalls in Estland über 30 Prozent und in Lettland 26 Prozent und in Litauen weniger, um die 6 Prozent, Russen den Bevölkerungsanteil ausmachen, und die wohnen überwiegend in Lettland und Estland, in den östlichen Landesteilen, teils zu 90 Prozent. Das ist doch bekannt, dass natürlich ähnlich wie in der Ukraine es ein Leichtes ist, diese Länder zu destabilisieren, von Putin aus, mit dem hohen Anteil von russischstämmigen Bürgern. Das muss man doch alles wissen, dass das eine hochsensible, explosive Gegend ist, und nicht, weil wir den Russen einen Gefallen tun, sondern weil wir dieses Pulverfass nicht zum Zünden bringen wollen. Aus diesem Grunde … (Der Abgeordnete Horst Förster wendet sich an das Präsidium.)

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Beate Schlupp

Fünf Minuten.

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Horst Förster AfD

Ach ja, richtig, ja gut! Also unser Anliegen ist …

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Beate Schlupp

Einen Satz noch, einen Satz noch und dann bin ich großzügig!

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Horst Förster AfD

Unser Anliegen ist einfach, und ob Sie uns das abnehmen wollen oder nicht, auf diesen Brandherd hinzuweisen und zu sagen, man muss nicht ohne Grund hier noch das verschärfen, indem man eben den Transitverkehr erheblich einschränkt, über Land, abgesehen vom Bahnverkehr komplett sogar verbietet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Ich habe auch schon gesagt, mit Kettensätzen und Umgehung der Geschäftsordnung bin ich ebenfalls nicht einverstanden. Dass ich das noch mal ausführen muss, finde ich jetzt auch nicht wirklich erfreulich. Ansonsten ist nämlich irgendwann mal Schluss mit meiner Großzügigkeit, dann gibt es gar nichts mehr! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1095. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1095 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Reform in der Krankenhauspflege – Vorbereitungen für die Umsetzung des Entlastungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig einleiten, Drucksache 8/1263. Antrag der Fraktion der CDU Reform in der Krankenhauspflege – Vorbereitungen für die Umsetzung des Entlastungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig einleiten – Drucksache 8/1263 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers ist da. Es geht darum, eine Personalbemessung in den Krankenhäusern neu zu regeln und dafür vor allen Dingen zu sorgen, dass ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Wirklichkeit wird. Die Koalitionäre haben sich das auch in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Der Entwurf ist im August dieses Jahres erschienen. Meine Damen und Herren, der Referentenentwurf hat im Kern eine deutliche Botschaft: Die Personalbemessung in den Krankenhäusern muss dem jeweiligen Pflegebedarf für den Patienten entsprechen. Das heißt, jeder Patient wird bei Aufnahme auch pflegerisch untersucht, der Pflegebedarf wird festgestellt und daraus ergibt sich dann auch der Personaleinsatz für diese Station im Zimmer XYZ. Und das ist eine Herausforderung, die natürlich sehr schnell auch kommen muss. Für Mecklenburg-Vorpommern heißt das aus unserer Sicht, sich an diesen Modellprojekten zu beteiligen. Diese Modellprojekte sollen Anfang 2023, also in gut vier/fünf Monaten, dann auch in den Krankenhäusern getestet werden. Das heißt, das Land Mecklenburg-Vorpommern – und darum würde ich sehr bitten, dass das Sozialministerium sich mit der Krankenhausgesellschaft ins Benehmen setzt, auch Modellkrankenhäuser (Torsten Koplin, DIE LINKE: Alle!) auf freiwilliger … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Alle!) Nein, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie haben es nicht gelesen.) nein, es gibt Modelle auf freiwilliger Basis, da wird 2023 getestet, wie es 2024 aussehen könnte, und das wird nicht bei allen gemacht. Herr Koplin, wenn ich gelesen habe, was Sie nicht gelesen haben, kann ich ja nichts dafür. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Aber das ist ja immer mit Ihnen so, Sie wissen ja immer alles besser. Aber lesen Sie mal genau, dann werden Sie genau das feststellen, was ich gerade gesagt habe. Meine Damen und Herren, es geht auch darum, dass natürlich einerseits wir gutes, qualifiziertes Personal brauchen. Der Entwurf geht davon aus, dass etwa 80.000 Pflegekräfte gebraucht werden, die eine Vollausbildung haben, das heißt für Mecklenburg-Vorpommern 1.600 weitere Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger, die also eine generalisierte Ausbildung aufweisen können. Andererseits wissen Sie aber auch, dass nicht alle diese Voraussetzungen erfüllen. Von daher ist gerade dieser Modellversuch oder sind diese Modellversuche wichtig. Es geht weiterhin darum, einerseits die Ermittlung der finanziellen und der organisatorischen Bedarfe auch in der Praxis jetzt zu testen und natürlich den tatsächlichen Personalbedarf bei den jeweiligen verschiedenen Diagnosen in den verschiedenen Abteilungen oder auch Intensivstationen, die hier auch im Land Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sind. Sie wissen, wir haben 37 Krankenhäuser und wir müssen eine hochwertige Pflege garantieren, aber die Herausforderungen sind natürlich gewaltig. Wir wollen auch darauf hinwirken, dass insgesamt eine intensive Zusammenarbeit einerseits mit der Krankenhausgesellschaft hier im Land, aber auch mit den Krankenkassen wichtig ist, und dazu brauchen wir natürlich die Scharnierstelle des Sozialministeriums. Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass wir uns im Jahre 2023 auf die Herausforderungen mit der Einführung des neuen Gesetzes 2024 vorbereiten. Und dazu soll unser Antrag einen Beitrag leisten. Nun vermute ich ja wieder, dass Sie diesem nicht folgen wollen und werden, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das stimmt.) weil Sie gegen Erprobungsphasen sind (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aus anderen Gründen!) und weil Sie die Notwendigkeit … Ihr Grund wird sein, dass das Gesetz noch nicht auf dem Weg ist und die Verordnung noch nicht da ist – kenne ich doch schon. Aber Sie wollen doch wohl dafür Sorge tragen, dass wir hier im Land mit dem höchsten demografischen Faktor, wir sind also als Land repräsentativ, gerade auch in der Pflege Eckpunkte zu setzen, um auch unsere Krankenhäuser und unsere Beschäftigten im Interesse der Patienten fit zu machen und die Herausforderungen der Zukunft dann auch anzunehmen und sie dann auch in die Tat umzusetzen. Meine Damen und Herren, wir brauchen die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu testen, uns einzubringen in die Debatte auf der Bundesebene. Und wir brauchen auch die Berücksichtigung dieses Verfahrens insgesamt, um auch unsere Hinweise an den Deutschen Bundestag zu geben – alle Fraktionen sind ja auch im Deutschen Bundestag vertreten –, um eben gerade diesem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Rechnung zu tragen. Und die Attraktivität des Pflegeberufes soll natürlich weiter gestärkt werden. Wir haben dafür diesen Antrag auf den Weg gebracht, dass Sie nicht hinterher wieder sagen, wir hätten keine Vorschläge als CDU. Und dann wollen wir mal sehen, wie Sie das jetzt wieder abbügeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung und in Vertretung der Sozialministerin die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit ihrem Antrag thematisiert die CDU-Fraktion die geplante Einführung und Umsetzung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes des Bundes. Zuallererst möchte ich in Vertretung für Frau Ministerin Drese betonen, dass ich die Bemühungen zur Verbesserung der Personalsituation in der Krankenhauspflege voll und ganz befürworte. Insbesondere die vergangenen zwei Jahre stellten für die Beschäftigten eine große Herausforderung dar, die sie an ihre Grenzen und darüber hinaus gebracht hat. Für diesen Einsatz möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auch künftig jedoch müssen wir große Anstrengungen vornehmen, um nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland eine Entlastung der Beschäftigten in der Krankenhauspflege zu erreichen. Um gute Rahmenbedingungen für die Pflege im Krankenhaus und eine hochwertige pflegerische Versorgung zu gewährleisten, ist es deshalb ausdrücklich zu begrüßen, dass durch eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfes an Pflegeeinsätzen am Bett die Pflegepersonalbemessung optimiert werden soll. Lassen Sie mich zur besseren Einordnung zunächst in Kürze noch einmal die Zielsetzung und das weitere Verfahren zur Einführung des besagten Gesetzes zusammenfassen: Der Referentenentwurf sieht vor, eine zügige Entspannung der Personalsituation herbeizuführen, indem der tatsächliche personelle, finanzielle und organisatorische Personalbedarf in der Krankenhauspflege ermittelt sowie Maßnahmen entwickelt und aufgezeigt werden, wie der personelle Mehrbedarf abgedeckt werden kann. Der Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz setzt somit das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben um, die Pflegepersonal-Regelung 2.0 als Übergang zur verbindlichen Personalbemessung einzuführen. Vor der Einführung dieser Neuregelung, voraussichtlich zum 1. Januar 2024, ist ein Pilotverfahren zur Erprobung der Pflegepersonal-Regelung und der Kinder-PPR 2.0 von mindestens drei Monaten unter verpflichtender Beteiligung einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern vorgesehen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist davon auszugehen, dass auch Häuser aus unserem Bundesland einbezogen werden. Eine freiwillige Beteiligung der Krankenhäuser soll darüber hinaus möglich sein. Dieses Verfahren dient dazu, die konzeptionellen Überlegungen zu konsolidieren und einem Praxistest zu unterziehen. Dabei soll eine Überprüfung der Ermittlung der Sollbesetzung auf Grundlage der von den Pflegekräften vorzunehmenden Einstufungen erfolgen sowie der Schulungs- und Dokumentationsaufwand untersucht werden. Sehr geehrte Abgeordnete, selbstverständlich hat die Landesregierung ein Interesse daran, dass auch Krankenhäuser aus Mecklenburg-Vorpommern am Pilotverfahren teilnehmen. Jedoch ist die genaue Ausführung des Pilotverfahrens noch unklar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat bisher lediglich mitgeteilt, dass es eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, eine sachverständige oder einen sachverständigen Auftragnehmer mit möglichst enger Anbindung an die Patientenversorgung im Krankenhaus, für die Durchführung beauftragen will. Dieser Auftragnehmer soll die Krankenhäuser bestimmen, die am Pilotverfahren teilnehmen. Weder ist bekannt, wer der Auftragnehmer sein wird, noch, wie viele Krankenhäuser ins Pilotprojekt aufgenommen werden. Insofern läuft der Hinweis der CDU-Fraktion zur Beteiligung der Krankenhäuser aus M-V am Pilotverfahren ins Leere. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ich versichere Ihnen, dass sich die Landesregierung darum bemühen wird, entsprechend des weiteren Verlaufs, Verfahrensverlaufs, Krankenhäuser aus Mecklenburg-Vorpommern zu beteiligen. So können wir aktiv an der Erprobung der zukünftigen Regelung partizipieren und im Austausch mit den Häusern darauf hinwirken, mögliche Hürden auszuräumen, bis das Gesetz voraussichtlich ein Jahr später in die Einführungsphase übergehen soll. Denn ab da an sind die Krankenhäuser zur Umsetzung der neuen Personalbemessungsvorgaben auf allen bettenführenden somatischen Stationen angehalten und müssen ab Januar 2025 mit Sanktionen im Falle des Unterschreitens des Umsetzungsgrades rechnen. Sehr geehrte Abgeordnete, wie beschrieben wird das Gesetz voraussichtlich erst nächstes Jahr in Kraft treten. Und auch wenn die Regelung zur Neubemessung des Personalbedarfs in der Krankenhauspflege grundsätzlich zu begrüßen ist, müssen wir damit rechnen, wie es auch die CDU-Fraktion richtig in ihrem Antrag aufgreift, dass aufgrund der Gesetzesänderung ein personeller und organisatorischer Mehrbedarf entsteht. Wie hoch dieser Mehrbedarf im Zuge der Neubemessung des Personals in der Krankenhauspflege tatsächlich sein wird, ist zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht quantifizierbar. Weitere Erkenntnisse hierzu werden wir mit der Auswertung und den Ergebnissen des Pilotverfahrens erhalten. Erfreulicherweise können wir aber festhalten, dass in unserem Land ein Personalzuwachs im Bereich der Pflege zu verzeichnen ist. Diese Tatsache wird dazu beitragen, personelle Defizite besser ausgleichen zu können. Ausgehend vom Schuljahr 2017/2018 bis zum laufenden Schuljahr blicken wir auf einen Anstieg von über 60 Prozent. Ich hoffe, dass dieser Trend sich in den nächsten Jahren fortsetzt. Sehr geehrte Abgeordnete, aufgrund der bereits beschriebenen offenen Punkte im weiteren Verfahren muss der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt werden. (Marc Reinhardt, CDU: Was?!) Er kann so nicht umgesetzt werden. Die Vorgaben und Details zum ausstehenden Erprobungs- und Gesetzgebungsverfahren sind zunächst abzuwarten. Natürlich beobachten wir die Entwicklung bis dahin im engen Austausch mit den Krankenhäusern und der Krankenhausgesellschaft und bemühen uns fortwährend darum, die Ausbildungszahlen in der Pflege weiter zu erhöhen. Über aktuelle Entwicklungen zur Umsetzung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes werden wir im öffentlichen Interesse informieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Werte Gäste! Liebe Landsleute! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU hat heute diesen Antrag vorgelegt, der sich mit der Umsetzung des sogenannten Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes befasst und die Landesregierung auffordert, proaktiv die notwendigen Vorbereitungen auf Landesebene zu treffen. Die CDU erkennt in ihrer Begründung richtigerweise, dass es im Kern um ein neues Personalbemessungsverfahren geht, das die Arbeitsbedingungen des Pflegeberufs verbessern soll, indem der tatsächliche Pflegebedarf des Patienten und somit der tatsächliche Personalbedarf ermittelt wird. Dadurch soll die Attraktivität des Pflegeberufes gesteigert werden, da Lücken in der Personalbesetzung logischerweise perspektivisch geschlossen und personelle Unterbesetzungen zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Dieses gesetzte Ziel unterstützt auch die AfD ausdrücklich. Das ist alles auf den ersten Blick lobenswert und gut gemeint, aber bereits auf den zweiten Blick muss jedem klar sein, dass dieses Vorhaben mehr Probleme schafft, als dass dadurch Probleme in der Pflege gelöst werden können. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bewertete die Einführung der Pflegepersonal-Regelung 2.0 in seiner Stellungnahme vom 18.08.2022 äußerst kritisch, denn durch die Einführung wird ein unzureichend evaluiertes Instrument implementiert, dessen Entwicklung und Erprobung noch dazu im laufenden Betrieb der Pflege im Krankenhaus erfolgen soll. Die Einführung eines weiteren Instruments parallel zu den Pflegepersonaluntergrenzen ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Die Ersatzkassen wenden ein, dass durch die Einführung der PPR 2.0 die prekäre Situation in der Pflege nicht verbessert werden kann, denn die Vorgaben von Sollbedarfen kann den Personalmangel nicht beheben, man kann ihn nur erneut sichtbar machen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass dieses neue Instrument zu einer Sollbedarfsfinanzierung führt, die nicht unerhebliche finanzielle Konsequenzen für die Krankenversicherung hat und dann am Ende direkt auch für die Beitragszahler, ohne dass sich, wie bereits erwähnt, die Situation der Pflege verbessert. Der Verband der Ersatzkassen stellt zudem fest, dass die zusätzliche Erprobungs- und Evaluationsphase eine Vielzahl von Anreizen zur Falschdokumentation liefert. Erfahrungsgemäß kommt es nach der Konvergenzphase zu einem deutlich messbaren Anstieg der dokumentierten Pflegeintensitäten. Die CDU fordert in ihrem Antrag unter II. die Landesregierung unter anderem dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Krankenhäuser eben an jener von den Ersatzkassen kritisierten Evaluationsphase teilnehmen werden. Zudem sollen von der Regierung Maßnahmen entwickelt werden, um den erwartbaren Mehrbedarf an Personal abdecken zu können. Eigene Ideen, wie dies bewerkstelligt werden soll, werden im Antrag indes nicht aufgezeigt. Wir von der AfD-Fraktion halten den Antrag für überflüssig, weil er lediglich auf den Prozess der Gesetzesumsetzung hinweist, der der Landesregierung ohnehin bekannt sein sollte. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf uns allen unterstellen, dass uns daran gelegen ist, Krankenhauspflege zu entlasten, und dass wir selbstverständlich nach Wegen suchen, das zu bewerkstelligen. Was die CDU uns als Antrag vorgelegt hat, ist aber in dreifacher Hinsicht nur kurios. Zunächst, Herr Glawe, Sie wollten ja wissen, wie wir Ihren Antrag abbügeln. Wir bügeln ihn nicht ab, wir lehnen ihn begründet ab. Das Erste ist, Sie pflanzen Ihre Initiative auf einen Referentenentwurf auf. Also wenn wir das Niveau beibehalten wollen, hätten wir hier jede Woche neue Varianten von Entwürfen aus den Schreibstuben des Bundesgesundheitsministeriums zu behandeln. Das ist keine Nebensächlichkeit, weil nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes muss Verwaltungshandeln auf Recht und Gesetz begründet sein. Hier handelt es sich um einen Vorentwurf, wenn man so will, der noch dazu umstritten ist, was Sie nicht erwähnt haben. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Das ist so ein unseriöser Aspekt, den ich mal nennen möchte. Das Zweite, was kurios ist, Sie suggerieren mit Ihrem Antrag, als würde es bei diesem Entlastungsgesetzentwurf lediglich um Personalbemessung gehen. Es geht auch um Telematikinfrastruktur und es geht auch um die Abrechnungsprozesse zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Krankenhäusern. Das ist nicht ganz unwichtig bei der Gesamtbewertung des Entwurfs. Und es ist hier bereits gesagt worden, es gibt aus der Fachwelt zu diesem Referentenentwurf schon erste Stellungnahmen, die durchaus kritisch sind. Und die sagen, also das, was uns da ins Haus steht, macht das, was wir wissen, noch mal sichtbar auf eine neue Art und Weise, hilft uns aber in der Sache nicht weiter. Und das dritte Kuriosum, finde ich, ist der Prozess an sich, dem Sie jetzt hier nicht weiter gefolgt sind, sondern im Grunde genommen noch mal über die Rolle der Bedeutung geredet haben. Der Werdegang und der Prozess wird so sein, dass bis zum 31. Januar nächsten Jahres eine Kommission auswählen soll, nach welchen Kriterien denn die Personalbemessung vonstattengehen soll und – Sie sprachen von den Modellprojekten – welche Krankenhäuser ausgewählt werden sollen. Und dann gibt es in dem Gesetz- oder Referentenentwurf, genauer gesagt im Paragrafen 137l, der ja eingepflegt werden soll, in Klammern bei der Begründung noch den Hinweis, dass sich freiwillig, freiwillig alle Krankenhäuser beteiligen können. Es bedürfte also an der Stelle nicht noch mal des besonderen Nachdrucks durch die Landesregierung. Da gibt es, denke ich mal, ein allgemein übereinstimmendes Interesse, (Harry Glawe, CDU: Das behaupten Sie!) sich daran zu beteiligen. Das hätten Sie, wenn Sie es genau gelesen hätten, auch mit anfügen können. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) So, wenn am 31. März nächsten Jahres alles klar ist, soll es ein dreimonatiges Pilotprojekt geben unter der noch nicht näher bezeichneten Beteiligung und den noch nicht näher geklärten Kriterien. Dieses Pilotprojekt soll bis zum 31.08. nächstes Jahr ausgewertet werden und im November soll klar sein, wie der Gesetzentwurf letztendlich aussehen kann, der dann im Bundestag verabschiedet werden soll und mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Alles in allem, das sind wirklich ungelegte Eier, die Sie uns hier in den Korb packen. Das ist keine seriöse Grundlage für eine Entscheidung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, deswegen lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns sicher alle einig, dass Verbesserungen der Situation in der Pflege nötig sind. Und bei aller Ungeduld, die sich angesichts des Pflegenotstandes im Krankenhaussektor und der sich zuspitzenden prekären Arbeitsbedingungen einstellt, habe ich den Eindruck, dass im vorliegenden Antrag die Gäule mit der CDU durchgegangen sind. Mit heißer Nadel gestrickt werden Forderungen aufgestellt, die sich aktuell gar nicht erfüllen lassen. Die CDU stellt fest, dass die Bundesregierung gegenwärtig ein Pflegeentlastungsgesetz vorbereitet, zu dem zunächst ein Referentenentwurf vorliegt. Die Zielstellung, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, sei „vollumfänglich zu unterstützen“. Ja, diese Zielstellung unterstützen wir auch. Weiter wird ausgeführt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt notwendige Vorbereitungen zur Umsetzung zu treffen seien. Das verwundert, weil es ja noch kein beschlossenes Gesetz gibt. Aber es gibt ja einen Referentenentwurf, und wenn man dort nachliest, ergibt sich folgende Sachlage. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, bis zum 30.11.2023 – heute schon mehrfach erwähnt – eine Rechtsverordnung vorzulegen, die die Kriterien für eine verbindliche Pflegepersonal-Regelung vorlegt, mit dem Ziel, eine verbindliche Personalbemessung in der Pflege herbeizuführen. Die Rechtsverordnung soll durch ein wissenschaftliches Gutachten vorbereitet werden. Es sollen repräsentative Stichproben stattfinden, mit Ist-/Soll-Stellenbemessungen eruiert werden, Pflegekategorien und Minutenwerte der Pflege ermittelt sowie die notwendige personelle Zusammensetzung nach Qualifikation bestimmt werden. In Kenntnis des Referent/-innenentwurfs sind die Forderungen aus II Punkte 1 und 2 des Antrags mit der Fristsetzung II.4 zum 31.12.2022 unsinnig und durch die Landesregierung überhaupt nicht zu erfüllen. II.3, in dem es um die Beteiligung von Krankenhäusern aus Mecklenburg-Vorpommern am Pilotverfahren geht, liegt auch nicht im unmittelbaren Wirkungskreis der Landesregierung, sondern beim wissenschaftlichen Gutachter. Vielleicht, so meine abschließenden Gedanken, wäre dieser Antrag entbehrlich gewesen und wir hätten einen Tagesordnungspunkt dieser sehr langen Sitzung eingespart. – Vielen Dank! Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste, soweit ich Sie sehe! Ja, ich finde es nicht kurios, dass wir uns über einen Referentenentwurf Gedanken machen, denn es ist ja nicht so, dass man sich nicht auch Gedanken machen darf, wie kann man damit umgehen. Fest steht doch, wir haben einen akuten Fachkräftemangel in den medizinischen Berufen. Ein Branchenmonitoring Gesundheitsberufe und eine Fachkräftestrategie sind sinnvolle Instrumente, um sowohl die fehlenden Fachkräfte zu qualifizieren, und die erforderliche Qualifikation von anzuwerbenden Fachkräften ebenfalls. Bisher lässt die Landesregierung auf all das warten. Sicher ist, dass das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz die Einrichtungen mit Sicht auf die Personalbemessung vor noch größere Herausforderungen stellen wird. Die Zielstellung, die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern zu verbessern, ist vollumfänglich zu unterstützen. Und es ist gut zu hören, Frau Martin, dass Sie vorgetragen haben, dass durchaus bei der Besetzung von Stellen dort Abhilfe in Aussicht gestellt wird. Das reicht aber beileibe nicht aus, um den Fachkräftemangel in den medizinischen Berufen zu decken. Wenn hier eigene Ideen gefordert sind, auch da haben wir durchaus eine. Ein Baustein könnte mehr qualifizierte Einwanderung bedeuten. Daher ist es auch Zeit für ein Einwanderungsgesetz, aber – hier steht jetzt noch, Frau Ministerin Drese –, da lassen sich Ihre SPD-Ministerkollegen auf Bundesebene mit diesen Fragen viel Zeit. Dem Grunde nach also hat aus unserer Sicht die CDU mit ihrem Antrag recht. Der Referentenentwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz weist aber auch aus unserer Sicht eine Schwäche auf, und das ist die Fachkräftedeckung auf den Stationen in den Krankenhäusern. Sie sind dabei nicht die Einzigen, die das entdeckt haben. Nein, eine ganze Reihe von Verbänden und Gewerkschaften haben bei ihren Stellungnahmen dies angemerkt. Wir fordern Antworten auf die Fragen, wie die durch das Krankenhausentlastungsgesetz entstehenden Personallücken angesichts der angespannten Fachkräftesituation geschlossen werden sollen. Und wir sind auch durchaus enttäuscht von diesem Referentenentwurf, und zwar nicht zwingend in Bezug auf die Personalbemessung, sondern insbesondere bei der Digitalisierung. Wenn wir sie richtig angehen, bietet sie die größte Entlastung für Pflegekräfte. Es ist umso ärgerlicher, dass sie nach wie vor in den Kinderschuhen steckt. Es wird Zeit, dass digitale Anwendungen endlich zur Chefsache werden. Und hier, auch wenn sie nicht da ist, Anerkennung für Frau Ministerin Drese, die das hier schon tut, zur Chefsache mit erklärt hat. Ihre Kollegen auf Bundesebene könnten sich da durchaus etwas abschauen. Die geplante Einführung der Pflegepersonal-Regelung 2.0 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es braucht dringend mehr Personal in der Pflege. Was im Entwurf allerdings nicht beantwortet wird, woher dieses Personal denn nun kommen soll, habe ich schon erwähnt. Da muss das Gesundheitsministerium noch deutlich nacharbeiten. Wir brauchen Antworten und wir bitten Sie durchaus, darauf hinzuwirken, dass Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern an der vorgesehenen Erprobung im Sinne des Pilotverfahrens teilnehmen werden. Ich bin jetzt zwiegespalten. Unser erster Antrag wäre es, auch mit in den Sozialausschuss zu überweisen, allerdings, das Gesetz liegt ja insofern noch nicht vor, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass es dann im entsprechenden Ausschuss zu einer Anhörung kommt. Heute würden wir diesem Antrag zustimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich muss der Ordnung halber noch mal nachfragen: War es jetzt ein Antrag auf Überweisung in den Sozialausschuss? (Barbara Becker-Hornickel, FDP: Nein.) Gut. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen alle um die grundlegende Bedeutung einer angemessenen Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch für die Situation der Pflegekräfte. Besonders die hohe Arbeitsbelastung in der Krankenhauspflege sorgt derzeit dafür, dass wir neben einem hohen Krankenstand ein oftmals frühzeitiges Ausscheiden von Pflegekräften aus dem Beruf beobachten können. Immer mehr Menschen, die sich für den Pflegeberuf seinerzeit entschieden haben, kehren dieser Arbeit den Rücken, weil sie es ihrer eigenen Gesundheit nicht länger zumuten können, so tätig zu sein. Ohne Gegenmaßnahmen wird diese Entwicklung zu einer Verschärfung des Mangels an Personal führen und zu weiter steigenden Belastungen für die verbleibenden Kräfte. Wir begrüßen daher ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, an dieser Stelle Verbesserungen herbeizuführen und die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern umzugestalten. Laut dem derzeitigen Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes soll eine schnelle Übergangslösung für die Personalbemessung geschaffen werden, damit Patientinnen und Patienten eine angemessene Versorgung erhalten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Überlastung geschützt werden. Eine neue Bemessungsrichtlinie alleine wird nicht den gravierenden Personalmangel beseitigen können, mit dem wir uns konfrontiert sehen. An dieser Stelle sind wir uns alle einig. Sich aber nun in erster Linie auf die möglichen Schwierigkeiten zu konzentrieren und nur das Problem des steigenden Personalbedarfs in den Vordergrund zu rücken, ist auch nicht zielführend, denn die verbindliche Aussicht auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist unerlässlich zur Bindung von Pflegekräften und zur Wiedergewinnung von aus dem Beruf Ausgeschiedenen. Eine im letzten Jahr veröffentlichte Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Arbeitskammer des Saarlandes kam aufbauend auf eine bundesweite Erhebung zu folgendem Schluss: Bei konservativer Rechnung können mindestens 300.000 zusätzliche Vollzeitpflegekräfte durch Rückkehr in den Pflegeberuf und durch Aufstockungen von Stunden bei Teilzeitkräften gewonnen werden. Die Befragten haben aber auch ganz klar formuliert, dass sie sich eine Rückkehr in den Pflegeberuf nur bei verbesserten Arbeitsbedingungen vorstellen können, die sich allen voran in verbindlichen Arbeitszeiten und Dienstplänen niederschlagen, sodass Stress reduziert wird und genug Zeit für die einzelnen Patienten und Patientinnen bleibt. Nicht zu vergessen ist, dass durch eine neue Personalbemessung ein positives Signal gesendet wird, wodurch auch die Neugewinnung von Personal – wir haben es bereits gehört –, von Auszubildenden erleichtert wird. Festgehalten wurde bereits, dass zu dem geplanten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz bisher lediglich ein Entwurf vorliegt. Zu begrüßen ist, dass an seiner Entwicklung zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium die wichtigsten Akteure wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di beteiligt werden. Vorgetragen wurde auch bereits, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum zuverlässig ermitteln lässt, welche Bedarfe sich aus der vorgesehenen Neuberechnung ergeben. Vorgesehen ist derzeit eine wissenschaftliche Erprobung der Personalvorgaben. Dem Bundesministerium für Gesundheit soll bis 31. August 2023 ein Abschlussbericht über die Ergebnisse dieser Erprobungsphase vorliegen. Parallel zu dem Vorgehen des Bundes Kapazitäten aufzuwenden, halten wir nicht für sinnvoll. Das haben wir ja heute auch hier in den Ausführungen gehört, dass wir dadurch natürlich keine seriöse Politik machen können, und wenn wir uns mit jedem Entwurf, jedem Zettel von Jens Spahn hier im Landtag beschäftigt hätten, würden wir auch nicht weiterkommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aufgabe der Landesregierung sehen wir darin, den Gesetzentwurf weiter zu begleiten, zu prüfen und Anregungen mit auf den Weg zu geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Habe ich es nicht vorausgesagt, dass Sie Gründe haben, die Sie immer wieder vortragen, und Anträge, die eigentlich genau in die Zukunft reichen, einfach ablehnen. Das haben Sie wieder mal heute gerade bewiesen. Es geht noch mal darum, tatsächlich die personellen, finanziellen und organisatorischen Bedarfe zu ermitteln, und dazu sind diese Modellprojekte ein hervorragendes Mittel, um dann auch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz dann komplett auf den Weg zu bringen. Worum geht es dann noch? Es geht ja einerseits um Personal. Also die Verfasser gehen davon aus, dass 80.000 Stellen zusätzlich kommen sollen, und das heißt für Mecklenburg-Vorpommern 1.600. Und darauf hinzuweisen, dass wir uns darauf vorbereiten müssen, ist hier angeblich – durch die Regierungsfraktionen und die GRÜNEN festgestellt worden –, das ist nicht nötig. Wir haben natürlich auch die Frage der Finanzen zu besprechen. Und wir brauchen natürlich die Verwaltung, die Schiedsstellenfeststellung, aber eben auch die Präklusion. All das sind Themen, die gebraucht werden, um dann auch die jeweiligen Fallzahlen, die Daten et cetera zu haben. Und es gibt ja auch Sanktionen hier in diesem Entwurf, dass man, wenn man nicht rechtzeitig meldet, ein Prozent auf jeden Fall, also auf jeden Patientenfall, Strafe zahlen muss als Krankenhaus. Wir wollen, dass wir unsere Krankenhäuser darauf vorbereiten, dass sie nicht Schwierigkeiten haben. Der Gesetzentwurf hat auch eine Schwäche, weil er im November schon verlangt, dass die jeweiligen Unterlagen einzureichen wären. Wer das nicht macht, kriegt schon, kriegt nicht alle Verhandlungsmaßstäbe mehr rein. Das Zweite ist, ein Haushalt geht immer bis zum 31.12. des Jahres. Das heißt, es gibt keine abgeschlossenen Verfahren. Der weitere Mangel, zumindest, dass es auch das Ergebnis dieses Gesetzes ist, dass viele Verfahren 2019/2020 noch gar nicht endverhandelt sind, die liegen bei den Schiedsstellen. Das heißt, es ist ein Verwaltungsstau entstanden, der jetzt dadurch, wenn das neue Gesetz kommt, noch verstärkt wird. Also all diese Dinge müssen natürlich beachtet werden, und darauf wollten wir eigentlich mit unserem Antrag auch hinweisen. Das ist aber nicht gewollt, nehme ich zur Kenntnis. Das ist aber für die CDU-Fraktion eigentlich ein bisschen unerträglich, wie Sie mit den Dingen, die eben für die Versorgung wichtig sind, umgehen. Und eins will ich Ihnen noch mal sagen, Frau Klingohr, es geht in erster Linie um den Patienten, um den zu pflegenden Patienten. Der Pflegeaufwand steht im Vordergrund. Und dann geht es darum, welche Maßnahmen durch qualifizierte Kräfte zu leisten sind, um den Patienten einer Genesung zuzuführen oder seinen Gesundheitszustand zu bessern. Das ist die entscheidende Botschaft. Alles andere gehört zur Pflege und zur Dienstleistung in einem Krankenhaus in Abstimmung mit Ärzten et cetera pp. Das will ich hier noch mal eindeutig unterstreichen. Es geht um den Patienten, der im Mittelpunkt der Behandlung steht, will ich Ihnen allen zurufen, und nicht immer nur die fiskalischen Fragen oder die Arbeitsbelastung, die natürlich da ist, die auch psychische Belastungen nach sich zieht, immer in den Vordergrund zu stellen. Der Patient steht im Mittelpunkt dieses Systems und der medizinischen Versorgung im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1263. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1263 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Verbraucherinnen/Verbraucher entlasten – Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern reduzieren, Drucksache 8/1258. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbraucherinnen/Verbraucher entlasten – Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern reduzieren – Drucksache 8/1258 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Schwesig hat am Dienstag zuletzt die Forderung nach einheitlichen Netzentgelten für das Stromnetz aus dem Koalitionsvertrag bekräftigt. Es ist wichtig, darüber zu sprechen, wie das gehen kann, und es ist wichtig, dass das Parlament eine klare Forderung dazu formuliert. Auf Initiative der GRÜNEN-Fraktion wurde die Forderung nach bundeseinheitlichen Netzentgelten in diesem Hohen Haus bereits 2015 thematisiert. Viele der Forderungen wurden zwischenzeitlich im Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur, kurz NEMoG, berücksichtigt. Nennen möchte ich zwei, zum einen das Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte, die eine erhebliche Entlastung bedeuten, und zum anderen einheitliche Netzentgelte im Übertragungsnetz. Ohne den Druck der Ostländer wäre die Vereinheitlichung aus dem Gesetz gestrichen worden. Auch hier werden die Verbraucher und Verbraucherinnen in Mecklenburg-Vorpommern bereits entlastet. Wir haben damals aber nicht nur die gerechte Verteilung auf der Ebene der Übertragungsnetze gefordert, sondern auch auf der Verteilnetzebene. Diese steht bislang aus. Es ist daher wichtig, als Landtag erneut eine faire Verteilung einzufordern. Und genau, (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und genau diese Forderung wollen wir Bündnisgrüne heute mit Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erneuern, denn sie ist nicht gehört worden. Bevor wir uns damit auseinandersetzen, was eigentlich „fair“ bedeutet, werde ich einmal kurz darstellen, worüber wir heute diskutieren. Offensichtlich gibt es Übertragungsnetze und Verteilnetze sowie ein Entgelt für diese Netze. In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetze, die den Strom in Höchstspannung und über weite Distanzen transportieren. Zusätzlich gibt es gut 872 Verteilnetze, die den Strom über viele verschiedene Spannungsebenen zu den Endkunden und Endkundinnen leiten. Industriekunden sind in der Regel an höheren Spannungsebenen angeschlossen als Gewerbe- und Haushaltskunden. Sowohl für die Nutzung der Übertragungsnetze als auch der Verteilnetze fallen Netzentgelte an. Jeder Kunde/jede Kundin zahlt für die von ihm oder ihr in Anspruch genommenen und alle darüberliegenden Spannungsebenen einen Beitrag. Dabei ist es so, dass ein Haushaltskunde alle Spannungsebenen in Anspruch nimmt, ein Industriekunde nur die Ebenen vom Übertragungsnetz bis zum Hochspannungs- und Mittelspannungsnetz, an das er angeschlossen ist. Entsprechend unterscheiden sich die Netzentgelte in einem Netzgebiet zwischen den Industrie- und Haushaltskunden sehr deutlich. Im Durchschnitt zahlen Bürger/-innen in Deutschland circa 7,5 Cent je Kilowattstunde, Gewerbekunden 6,6 Cent und Industrie nur 2,7 Cent. Es unterscheiden sich aber nicht nur die Netzentgelte auf den Spannungsebenen, sondern auch regional im Vergleich zu anderen Netzgebieten. Dies gilt für Netzentgelte innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern auch, wo das Netzentgelt für eine Kilowattstunde für Haushaltskunden je nach Region von etwa 5,3 bis hin zu 10 Cent variieren kann. Die Netzentgelte in M-V liegen insgesamt in ihrer Gesamtheit ungefähr 1 Cent über dem Bundesdurchschnitt, und daraus folgt, dass es Netzregionen gibt, in denen deutlich weniger gezahlt wird, beispielsweise in Bayern, wo der Durchschnitt nur bei 6,8 Cent liegt. Für einen Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch pro Jahr im ländlichen Raum in M-V bedeutet das eine Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesschnitt von über, also bis zu über 100 Euro pro Jahr. Für Industrieunternehmen mit Stromverbräuchen in den Größenordnungen von Millionen Kilowattstunden sind diese Unterschiede häufig entscheidend für die Wirtschaftlichkeit und die Standortwahl. Für uns als Politiker und Politikerinnen des Landtages stellt sich also die Frage, ob die höheren Netzentgelte hier grundsätzlich zu rechtfertigen sind und ob sie überhaupt in ihrer Form derzeit noch zeitgemäß sind. Und ich bin überzeugt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass diese ungleich hohen Netzentgelte alles andere als fair sind. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Grüne verfolgen mit unserer Initiative auch das Ziel einer erheblichen Entlastung für unser Land in dieser Energiekrise. Wenn auch die Gründe für die unterschiedlichen Netzentgelte historisch gewachsen und vielfältig sind – beispielsweise Auslastung der Netze, Besiedlungsdichte, Alter und Qualität der Netze –, führen sie dennoch zu einem falschen Anreiz für die Ansiedlung von Unternehmen in Regionen mit niedrigeren Netzentgelten und ohne hohe Erzeugerkapazitäten. Das heißt, der Strom muss auch zukünftig weit transportiert werden, verbunden mit einem verstärkten Ausbau der Netze, der dafür notwendig ist. Der Anreiz müsste aber eigentlich so gesetzt werden, das Erzeugung und Verbrauch räumlich zusammengebracht werden. Dafür braucht es auch einheitliche Netzentgelte. Neben den historischen Ursachen beobachten wir aber auch ein weiteres Ansteigen der Netzentgelte. Das ist auf die notwendigen Investitionen zur Erneuerung der Netze zurückzuführen sowie auf Einspeisemanagementmaßnahmen und auch den Ausbau der Netze aufgrund der zunehmenden Einspeisung von erneuerbaren Energien, insbesondere im Nordosten. Da 96 Prozent der Erneuerbaren ans Verteilnetz angeschlossen werden, erscheint dieser Effekt auf die Netzentgelte relativ gesehen nur sehr klein, in absoluten Zahlen jedoch ist es ein relevanter unnötiger und ungerechter Faktor, der die Standortwahl von Industrie- und Werbekunden insbesondere zu Ungunsten Mecklenburg-Vorpommerns verstärkt. Es ist schon skurril, wir erzeugen hier den Strom für die Industrieregionen im Süden und Westen, und diese lassen uns auch noch den Netzausbau dafür zahlen, zugleich locken sie Industrie mit niedrigeren Netzentgelten an. Die Energiewende, die ja ein Bundesziel ist, darf aber nicht zur einseitigen Belastung der Verbraucher/-innen in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, großen Flächen für Wind- und Solarenergie wie uns in Mecklenburg-Vorpommern führen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An einer einheitlichen Netzentgeltgestaltung führt also aus unserer Sicht kein Weg vorbei, einheitlich, horizontal je Spannungsebene, um vor extremen Preissprüngen zu schützen. Diese Forderung klingt so einfach, wird aber nicht nur auf Gegenliebe stoßen, insbesondere im Süden und Westen der Republik nicht, denn dort werden folglich die Netzentgelte im Mittel natürlich steigen müssen. Auch in der Umsetzung scheint die Angelegenheit recht einfach zu sein, über eine bundesweite Verteilung, wie schon bei den Übertragungsnetzentgelten geschehen. Die Erhebung der Netzentgelte muss bis Ende des Jahres ohnehin neu geregelt werden. Der Europäische Gerichtshof hatte letzten Herbst geurteilt, dass die Bundesnetzagentur in der Regulierung der Strom- und Gasnetze nicht frei genug ist. Das steht im Widerspruch zu den europäischen Richtlinien und muss ohnehin beseitigt werden. (Zuruf aus dem Plenum: Das war falsch.) Nee, das ist nicht falsch, das ist richtig. Es ist jetzt aber nicht möglich, das im aktuellen System so einfach an die Regulierung, also an die Verordnung, mit einem Nebensatz anzufügen, verteilen wir auch im Verteilnetz bundesweit, sondern hier braucht es eine tiefgreifende Regelung. Und das geht auch. Der Bundesnetzagentur muss die Möglichkeit eingeräumt werden, von politischen Motivationen/Interessen – wie zum Beispiel Bayern: wir wollen weiterhin günstigere Verteilnetzentgelte – unabhängig diese Regulierung vorzunehmen und die Erhebung der Netzentgelte. Aber gleichzeitig darf der Bundesgesetzgeber auch einen politischen Willen, also Leitlinien für die Bundesnetzagentur formulieren, und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist unser Vorschlag. Das ist, wofür wir hier einstehen, wofür sich aus unserer Sicht mit Beschluss des Landtages die Landesregierung auf Bundesebene dann einsetzen muss. Das ist jetzt die Gelegenheit, weil wir in den nächsten Monaten ohnehin diese Neuregelung des Rechtsrahmens auf Bundesebene haben, und aus meiner Sicht auch der erste konkrete Vorschlag, den wir in diese Richtung vorgelegt haben. Bisher haben wir vernommen, dass von den Koalitionspartnern das auch angestrebt wird, bisher aber leider ohne diesen konkreten Vorschlag. Und in der Zwischenzeit, fairerweise muss man sagen, kam dieses Urteil auch erst im September, was diese Neuregelung fordert, insofern haben wir hier ein gemeinsames politisches Ziel. So ist auch der Antrag zu verstehen, und wir würden gerne mit Ihnen in den Austausch gehen, ob das vielleicht ein Weg ist, den wir gemeinsam beschreiten können, wo wir einen Vorschlag machen können Richtung Bundesebene, der die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern entlastet in dieser Krise. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer.

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein zweifelsohne wichtiges Thema, und ich glaube, es gibt hier wenig Gegensätze im Landtag, im Plenum darüber, dass wir nicht nur bei den Übertragungsnetzen – den Prozess hat Herr Damm ja beschrieben in den letzten Jahren, ging in der Tat auch auf einen Antrag der GRÜNEN, als sie vormals im Landtag saßen, zurück hier und ist dann auf der Bundesebene geregelt worden –, aber insbesondere den regionalen Verteilnetzen und deren Kosten ein großes Problem der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern sehen. Warum? Auf eine einfache Formel gebracht, wir können den Menschen nicht erklären, dass wir einen großen Beitrag für die Energiewende leisten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber durch die Nichtregelung und Nichtumwälzung der Kosten auf der regionalen Verteilebene die höchsten Stromkosten haben. Das ist ein grundsätzliches Akzeptanzproblem, und deswegen hat die Landesregierung ein hohes Interesse daran, dass wir hier zu einer Regelung kommen. Ich sage mal ganz ausdrücklich, wir sind schon längst unterwegs, Herr Damm! Man hätte auch in den Antrag reinschreiben können, dass man die Ziffer 101 der Koalitionsvereinbarung unterstützt. Nachdrücklich, ich darf zitieren, die Landesregierung hat vereinbart, „dass auch die für das Einsammeln Erneuerbaren Stroms notwendigen Netzkosten bundesweit solidarisch gewälzt werden, damit bestehende Ungerechtigkeiten beseitigt werden und die Strompreise in Mecklenburg-Vorpommern sinken“. So, jetzt reden wir mal über die Politik, dass eine Landesregierung einen Wunsch hat. Und wie kommt man – übrigens breit getragen, bin ich mir sicher, hier im Landtag –, aber wie regelt man das auf der Bundesebene? (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Na, wie bei den anderen.) Wir haben bisher ganz offen vier Länder, die die gleiche Problematik gegenüber dem Bund thematisieren. Das, können Sie sich zusammenziehen, ist keine Mehrheit. Das ist Schleswig-Holstein, das ist Mecklenburg-Vorpommern, das ist Brandenburg. Sachsen-Anhalt ist dazugekommen. Und wir stehen sozusagen gegen die große Mehrheit der anderen Bundesländer, die aus durchaus eigenen Interessen eben diese Lösung der regionalen Verteilnetze und Umwälzung der Kosten nicht haben wollen. Also müssen wir mit dem Bund daran arbeiten, dass es zu einer Änderung kommt. Da wundert mich dann ein bisschen bei den GRÜNEN, dass sie so wenig Vertrauen zu ihrem Minister haben, nämlich zu Herrn Habeck. Und Herr Habeck hat auch uns gegenüber erklärt, dass nach den ganzen ersten Gesetzesnovellen mit Wind-an-Land-Gesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz und allem, was dazugehört, es in einem zweiten Schritt – und dazu war er ja auch zuständiger Energieminister in Schleswig-Holstein und kennt die Problematik, das ist unser Vorteil – auch hier zu einer Lösung und Regelung kommen soll. Die Landesregierung hat auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ist schon zu Zeiten meines Vorgängers Christian Pegel gemacht worden. Die Ergebnisse sind Anfang des Jahres dann der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium gegeben worden, mit konkreten Vorschlägen, wie man das jetzt lösen kann. Und in der Tat, Herr Damm, das, was der EuGH zum Energiewirtschaftsrecht gesagt hat, hilft uns an der Stelle, weil einer der Vorschläge bezieht sich nämlich genau darauf, dass man entsprechende Regelungen trifft. Also die Landesregierung ist hier unterwegs. Der Bundesminister hat angekündigt, nächste Woche beim Energieministertreffen entsprechend auch dazu auszuführen, und ich hoffe, dass wir dann auch vorankommen bei diesem Thema. Ich will es ganz deutlich sagen, vier Länder ist zwar schön, dass wir gemeinsam stehen, aber wir brauchen hier die Bundesregierung, um es konkret umzusetzen. Genau daran arbeiten wir. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir von der AfD fordern eine Entlastung der Bürger in M-V von den hohen Netzentgelten, die im Besonderen durch den massiven Ausbau von Windkraft in unserem Flächenland entstehen und entstanden sind. Deshalb haben wir als AfD auch auf unserem Landesparteitag eine Resolution erlassen, die unter anderem auch diese Forderung enthält. Im Wortlaut sagen wir: „Die bei uns in MV besonders hohen Strompreise müssen durch eine bundesweite solidarische Verteilung der Netzentgelte gesenkt werden.“ Werte Kollegen von den GRÜNEN, in Ihrer Begründung zum Antrag benennen Sie die Ursache der hohen Netzentgelte. Zitat aus Ihrer Begründung: „Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern zahlen pro Kopf aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte, der weiten Wege und der großen Anzahl von Erneuerbaren-Energieanlagen überdurchschnittlich hohe Netzentgelte.“ Und genau da liegt ja sprichwörtlich der Hund begraben. Deshalb sagen Sie ja auch weiter: „Das führt zu einem nicht hinnehmbaren finanziellen Ungleichgewicht im Verhältnis zu den eigentlichen … Verbrauchern des hier erzeugten Stroms im Süden und Westen der Bundesrepublik.“ Was Sie aber in Ihrem Antrag dann komplett außen vor lassen, ist die dringend notwendige und faire Beteiligung der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen an den Netzausbaukosten, denn hier kommen mehrere Fakten zusammen: Erstens. Preistreiber sind die EEG-Anlagenbetreiber, die selbst keine Verpflichtungen haben und sich nicht am Ausbau der Netze beteiligen müssen. Sie sind gleichzeitig Verursacher und Preistreiber, die weder eine wirklich natur- und umweltfreundliche und erst recht nicht kostengünstige Energieversorgung betreiben. Zweitens. Von einer echten Energieversorgung durch Wind- und Solarparks kann keine Rede sein, unterliegen sie doch keiner rechtlichen Versorgungspflicht. Diese unbeständige Energieerzeugung stellt alle Netzbetreiber vor große technische Herausforderungen. Als Ausgleich der Nichtverfügbarkeit und des Unvermögens, Regelenergie zu erzeugen, müssen für die EEG-Anlagen im Hintergrund Gaskraftwerke bereitstehen, um die schwankenden Einspeisungen auszugleichen. Gleichzeitig findet durch den Verteilnetzausbau oftmals eine Belastung von privaten und kommunalen Grundstücken statt. All diese Punkte müssen dazu führen, dass sich Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen an den von ihnen verursachten Folgekosten beteiligen müssen, um dem Siegel einer kostengünstigen Energieversorgung gerecht zu werden. Die solidarische bundesweite Verteilung der Netzentgelte wird erst dann durch die anderen Bundesländer im Bundesrat auf Akzeptanz stoßen, wenn sich auch die Verursacher an den Kosten beteiligen müssen. Da Sie von den GRÜNEN hier keinerlei Worte dazu verlieren, greift Ihr Antrag, so, wie er uns jetzt hier vorliegt, leider zu kurz. Gerne würden wir diesen Antrag deshalb zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss überweisen und stellten hierfür den Antrag. Sollte er in der jetzigen Form abgestimmt werden, müssen wir ihn leider ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Netzentgelte beschäftigt uns nicht das erste Mal hier in diesem Hohen Haus. Das hat Herr Damm richtigerweise ausgeführt und hat, wie auch im Antragstext zu lesen, ja auch auf die Umsetzung der einheitlichen Netzentgelte bei den Übertragungsnetzen hingewiesen. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, zu sagen, Ihr Antrag war nicht aus 2015, sondern aus 2014 sogar. Aber dieses Hohe Haus hat sich bereits im Jahr 2012 mit der gleichen Forderung hier beschäftigt, und das war ein Antrag auf Initiative der CDU-Fraktion, seinerzeit zusammen mit dem Koalitionspartner, der SPD. Und wir können ja konstatieren, dass wir das mittlerweile bei den Übertragungsnetzen bewerkstelligen konnten. Und zu Recht zielt dieser Antrag hier auf die Verteilernetze in Deutschland und die unterschiedliche Kostenstruktur, die entsprechend zu sehr unterschiedlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland führt und zu einer, wie ich finde und wie Sie auch zu Recht gesagt haben, überdurchschnittlich höheren Belastung für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Und das kann tatsächlich nicht sein, dass wir hier in einem Land uns befinden, wo wir relativ viel erneuerbare Energien produzieren, aber auf der anderen Seite hier dann irgendwo auch die Leidtragenden dieses Ausbaus sind durch die hohen Netzentgelte. Und insofern können wir Ihrem Antrag zustimmen. Und, Herr Minister, seien Sie mir nicht böse, aber ich finde es nicht in Ordnung zu sagen, einfach darauf abzuzielen, das steht ja schon im Koalitionsvertrag. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Was im Koalitionsvertrag steht, das ist schön und gut, aber wir sind hier das Parlament und es ist Aufgabe hier des Gesetzgebers, diese Dinge eben auch auf die Straße, auf den Weg zu bringen, und da reicht es eben nicht, einfach wie so oft bei vielen anderen Themen auch immer wieder nur auf den Koalitionsvertrag zu verweisen. Dieser Koalitionsvertrag bringt den Menschen im Land erst mal gar nichts, sondern es geht darum, dass wir hier die Dinge, die wichtig für das Land Mecklenburg-Vorpommern und für die Menschen sind, hier auch entsprechend im Parlament thematisieren, beantragen und dann auch beschließen. Insofern bin ich sehr dankbar für die Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, will aber auch sagen, dass dieser Antrag natürlich irgendwo auch, wenn ich richtig gelesen habe, in einem Zusammenhang mit möglichen Entlastungen auch für die Bürgerinnen und Bürger steht. Ich will auch noch mal deutlich machen, dass das nicht ausreicht. Wir werden über die Netzentgelte, wenn wir das hinbekommen, nicht den Ausgleich schaffen, den die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verdient haben, durch die enorm hohen, gestiegenen Energiekosten. Da brauchen wir andere Instrumentarien. Darüber haben wir hier gestern gestritten, muss man ja sagen, und ich will noch mal deutlich machen, dass wir auch einen Vorschlag hier eingebracht haben, einen Preisdeckel von 30 Prozent auf alle Energieträger, und das wäre ein sinnvoller Schritt. Und leider hat der Landtag sich dazu hier nicht mehrheitlich durchringen können gestern. Das ist bedauerlich, und ich möchte auch noch mal an der Stelle politisch bewerten, dass ich es mir wünschen würde, dass die GRÜNEN, wenn sie dieses Thema aufmachen, es natürlich auch innerhalb der Bundespartei thematisieren. Ich habe mir sagen lassen, dass der badenwürttembergische Ministerpräsident sich für diese Forderung noch nicht so ganz erwärmen kann, und deswegen wäre es natürlich auch gut, wenn es hier eine klare Beschlusslage bei Ihnen gäbe. Die kann ich allerdings nicht erkennen. Trotzdem sagen wir sehr deutlich, das Ansinnen ist völlig richtig, und ich merke ja auch, dass die Regierungsfraktionen, wenn ich den Minister jetzt richtig verstanden habe, diesem Ansinnen auch zustimmen können. Ich bin auf das Abstimmungsverhalten jetzt doch noch mal gespannt und will deutlich sagen, dass das Thema Netzentgelte, so oft wir es hier schon thematisiert haben, natürlich trotzdem wichtig bleibt, und würde mir auch im Sinne des Antragstellers hier eine Zustimmung des Hohen Hauses wünschen. – Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schmidt.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahren setzt sich meine Fraktion für eine faire Verteilung der Kosten für den Ausbau der Verteilnetze ein. Deshalb sind wir auch dankbar der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die heutige Debatte zu diesem Thema. Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der SPD dazu verständigt, dass endlich diese Ungerechtigkeit beendet werden muss, und wir wollen eine Bundesratsinitiative dazu initiieren. Wirtschaftsminister Meyer ist seit Monaten unterwegs, um hier die Mehrheiten entsprechend zu organisieren. Über das Ergebnis hat er gerade berichtet, und das ist ernüchternd. Bislang sind es halt zu wenige Länder, die sich hier beteiligen würden, und die Initiative ist momentan zum Scheitern verurteilt. Und der Wirtschaftsminister hat auch berichtet, dass er den Antrittsbesuch von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Februar dieses Jahres in unserem Land durchaus auch genutzt hat, um auf die bestehende Ungerechtigkeit und vor allen Dingen auch damit verbundenen massiven Akzeptanzprobleme aufmerksam zu machen. Und Herr Habeck kennt dieses Problem der hohen Netzentgelte ja auch sehr genau aus seiner Arbeit in Schleswig-Holstein. Aber bei den bisherigen umfangreichen Gesetzesvorhaben im Oster- und im Sommerpaket finden sich leider keine Ansätze einer künftig fairen Verteilung der Netzausbaukosten auch auf der Verteilnetzebene, und das ist sehr bedauerlich. Wir können davon ausgehen, Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, dass die Landesregierung jede sich bietende Gelegenheit nutzt, um für eine faire Wälzung der Netzentgelte zu werben und aktiv zu sein. Ich denke, auch dazu hat der Wirtschaftsminister hier gerade ausgeführt. Und zuletzt machte Ministerpräsidentin Schwesig ihrem Amtskollegen aus Bayern, Markus Söder, sehr eindringlich deutlich, dass gerade dort, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien voranschreitet und die Anlagen vor der Tür stehen, die Stromkosten am höchsten sind. In Bayern dagegen sind die Netzausbaukosten weit geringer, auch das ist schon gesagt worden. Die Netzentgelte sind im Übrigen auch in allen Stadtstaaten und in den Städten mit Stadtwerken und eigenem Leitungsnetz sehr viel geringer als auf dem platten Land. Das Stadt-Land-Gefälle der Netzentgelte ist auch innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns vorhanden. Und das liegt daran, dass die Verteilnetze inzwischen eine völlig neue Funktion bekommen haben. Zuvor wurde Strom aus Großkraftwerken über die Übertragungsnetze in die Verteilnetze zum Endverbraucher geliefert. Heute wird Strom aus vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie aufgenommen und über die Übertragungsnetze abgeleitet. Und Fakt ist, dass 94 Prozent aller Windeignungsgebiete an Land und auch Freiflächenphotovoltaikanlagen an die Verteilnetzebene angeschlossen werden. Dafür wurden die Netze bereits deutlich ertüchtigt. Die Kosten werden bislang allein auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in dem jeweiligen Netzgebiet umgelegt, und das macht aktuell 3 bis 5 Cent je Kilowattstunde aus. Und konkret sind das in Westmecklenburg das Netzgebiet der WEMAG und im Rest des Landes das der E.DIS. Aber – und das macht es halt so schwierig – die Netzgebiete erstrecken sich eben auch auf Regionen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Brandenburg, Niedersachsen. Und das macht eine Wälzung auf Landesebene eben so schwierig. Und ich wiederhole es an dieser Stelle noch einmal, weil mir das sehr wichtig ist, in ländlichen Räumen mit hohem Zubau an erneuerbaren Energien sind Europas höchste Stromkosten zu schultern. Es wird viel Energie erzeugt, durch wenig Abnehmer wenig verbraucht und viel abgeleitet. Hingegen sind eben die Stadtnetze mit vielen Einwohnerinnen und Einwohnern und energieintensiven Unternehmen wenig betroffen. Und wir wissen alle, dass die Netze parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien mit auszubauen sind. Und die Kosten müssen endlich auf breite Schultern verteilt werden. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber den im ländlichen Raum lebenden Menschen und Unternehmen. Und das ist für die Akzeptanz solcher Anlagen enorm wichtig. Und ich denke, da sind wir uns hier alle in diesem Hohen Haus einig. Und da sind wir auch d’accord mit den Feststellungen des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Und die Fraktion weist in ihrem Antrag auch darauf hin, dass es mittlerweile einheitliche Netzentgelte auf Ebene der Übertragungsnetze gibt. Aber das zu erreichen, war ein jahrelanger komplizierter Prozess. Und zur Wahrheit gehört auch, dass bis zum Zeitpunkt einer schrittweisen …

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, …

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Oh!

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Beate Schlupp

… Ihre Redezeit ist …

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ja, ich sehe es schon.

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Beate Schlupp

… vorbei.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ja. Also unser Votum noch mal an die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Richten Sie es mit Ihrem Bundesminister! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. (Sebastian Ehlers, CDU: Da muss Frau Schmidt selber lachen.)

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich fand jetzt den letzten Satz von Frau Schmidt doch irgendwie ein bisschen schwierig, gerade, weil Herr Meyer ja ausgeführt hat, an welchen Stellschrauben da ja tatsächlich irgendwie gearbeitet werden muss. Und ich finde, dass die GRÜNEN das Problem hier noch mal auf die Tagesordnung bringen, das ist auch richtig und wichtig, gerade in den Zeiten, in denen wir uns bewegen. In Teilen haben wir ja gestern schon darüber gesprochen. Ich finde es aber auch tatsächlich gut, dass wir uns dem Problem hier noch mal gesondert widmen können, denn die Strompreise sind für uns alle besonders relevant. Die Netzentgelte sind nur ein Teil der Problematik, aber mit 20 bis 25 Prozent am Strompreis ist das natürlich ein sehr gewichtiger Teil. Und grundsätzlich sind wir auch der Meinung, dass die Regionen, die halt viel erneuerbare Energien produzieren und auch exportieren, am Ende auch irgendwo davon profitieren müssen. Und wir sehen halt gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern, gerade 50Hertz hat, also als Übertragungsnetzbetreiber in Ostdeutschland, hat die Preise im Durchschnitt jetzt um drei Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern sogar um sieben Prozent erhöht. Das macht natürlich sehr, sehr viel aus. Und wir haben aber auch gerade in den Netzen, was besonders viele Kosten verursacht, das ganze Engpassmanagement. Da wurde bis jetzt noch gar nicht so sehr darauf eingegangen. Allein durch Redispatch und Abregelungen von Anlagen entstehen Milliardenkosten in diesem gesamten System. Und diese Kosten müssen alle irgendwo umgelegt werden, die müssen alle irgendwo wieder reingeholt werden. Aber wir müssen uns auch nichts vormachen – deswegen muss ich an der Stelle den Antrag der GRÜNEN auch ein bisschen kritisieren –, ich glaube nicht, dass eine Vereinheitlichung des Preises am Ende die Lösung sein wird. Ich glaube, wenn wir einen vereinheitlichten Netzentgeltpreis haben in Deutschland, dann würde es schon dazu führen, dass es jetzt erst mal besser ist als heute, also es wäre eine Verbesserung, aber es wird nicht das sein, wo wir halt insgesamt hinmüssen, weil auch da ist es ja eher so ein liberaler Ansatz, marktwirtschaftliche Aspekte da auch immer mit reinzubringen. Der Netzausbau ist ja nach wie vor wichtig und wir wollen den Netzausbau immer noch deutlich voranbringen, und wir dürfen natürlich auch nicht die bestrafen, die jetzt erneuerbare Energien besonders zügig voranbringen. Und wir haben einen Vorschlag, und da muss man vielleicht mal die Allianz bei Herrn Meyer auf der Liste etwas erweitern, das sind jetzt ja nicht nur die Genannten. Peter Tschentscher, ich glaube, aktuell noch Oberbürgermeister der SPD in Hamburg, … (Sebastian Ehlers, CDU: Ja. – Zuruf von Minister Reinhard Meyer) Erster Bürgermeister, Entschuldigung! … hat doch mit einer sehr scharfen Rhetorik im Bündnis mit dem Herrn Goldschmidt, Energieminister in Schleswig-Holstein von den GRÜNEN, unterschiedliche Strompreiszonen in Deutschland gefordert. Nun habe ich mich damit auch mal ein bisschen auseinandergesetzt, und das ist ein durchaus spannendes Modell. Das wurde auch unter anderem von der Uni in Trier und dem Energie Campus in Nürnberg mal berechnet. Wenn wir zwei unterschiedliche Strompreiszonen in Deutschland hätten, eine Nord- und eine Süd-, dann würde das einen gesamtwirtschaftlichen, also gesamtvolkswirtschaftlichen Gewinn von über 1 Milliarde Euro bedeuten. Das würde bedeuten, dass die Netzentgelte auch hier oder die Stromkosten sowohl im Norden als auch im Süden der Republik um durchschnittlich zehn Prozent einfach sinken können, nur, wenn wir halt an den Stellen einfach schrauben. Und ich glaube, in der Allianz Niedersachsen und Hamburg noch mit dazuzuzählen, wäre, glaube ich, schon richtig. Jetzt haben die Niedersachsen demnächst noch eine Wahl, aber wenn das durch ist, haben die doch genau die gleichen Probleme wie wir. Und wenn wir dann halt sagen, na ja, wie machen das denn die anderen, also Schweden hat zum Beispiel vier unterschiedliche Strompreiszonen, Norwegen ist mit drei drin, Dänemark auch noch mit zwei. Und in Schweden ist es halt auch so, dass wir dann sagen, im Norden sind die besonders günstig, im Süden besonders teuer. Und da, wo sich dann aber auch die Strompreise besonders günstig erweisen, sind halt auch die energieintensiven Unternehmen, besonders die Papierindustrie in Schweden halt auch mit drin. Und aus ganz eigenem Interesse heraus, das habe ich gestern ja schon erwähnt, wenn wir jetzt in den industriepolitischen Aspekt da mit reingehen, dann wollen wir doch, dass sich gerade solche Unternehmen bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern auch noch wieder ansiedeln können, und dann sagen wir, wenn wir diese unterschiedlichen Strompreiszonen haben und den Netzausbau trotzdem weiter fördern wollen und dann die Industrieunternehmen, die halt viel Energie auch verbrauchen, hier bei uns ansiedeln können, und die sind ja durchaus flexibel, dann haben wir durchaus eine Perspektive, wie wir in Zukunft nachher auch weiterkommen können. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auch noch, bei dem Netzentgeltsystem das Ganze so zu steuern, dass man ein nodales Preissystem am Ende bekommt, das heißt also, dass quasi an den Netzknotenpunkten die Preisbildung stattfindet. Dafür muss noch viel Vorarbeit geleistet werden, das ist nicht das, was von heute auf morgen tatsächlich passiert. Aber ich glaube auch da, wenn wir sagen, da, wo viel lokal produziert wird, da, wo viel lokal auch verbraucht wird, da, wo die Netze gut ausgebaut sind, da sind die besten Bedingungen. Und dann haben wir aber auch Marktanreize, dass genau so was passiert in der Zukunft. Und deswegen glaube ich schon, aus Eigeninteresse sollten wir da entsprechend vorangehen, und ich denke auch, mit dem Besuch von Ministerpräsident Söder sollten wir vielleicht auch mal die Bayern noch mal ins Boot holen, die müssten mittlerweile die Dringlichkeit auch erkannt haben, und dann schaffen wir eine echte Allianz, hier in Deutschland schaffen wir eine echte Reform auf dem Strommarkt. Den Ansatz der GRÜNEN, da enthalten wir uns dann an der Stelle, weil wir gerne noch ein bisschen weiter gehen wollen würden, aber in den Ausschüssen wäre das auch ganz passig. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Beitz.

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte erst mal mit einer Falschmeldung aufräumen. Herr Peters hat behauptet, wir hätten hier gestern keinen Energiepreisdeckel beschlossen. Wenn Sie noch mal in unseren Koalitionsantrag schauen, unter II.4 finden Sie genau diesen. Wir haben vielleicht den sogenannten Liskow-Deckel hier nicht beschlossen, dennoch hat sich dieses Haus gestern auf einen Energiepreisdeckel verständigt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und das ist auch Ergebnis des Energiegipfels. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die hier angesprochene Problematik der hohen Netzentgelte ist in M-V (Zuruf von Daniel Peters, CDU) schon länger ein Thema und ist bei meiner Fraktion natürlich längst angekommen. Und entsprechend finden Sie dieses Thema in unserem Regierungsprogramm zur Landtagswahl und Sie finden es auch im Koalitionsvertrag unter Ziffer 101 mit einem zielgerichteten Vorschlag zur Problemlösung. Minister Meyer hat die Ziffer hier entsprechend zitiert. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Netzentgelte, die insbesondere Verteilnetzbetreiber erheben können, werden bundesweit einheitlich nach immer der gleichen Formel berechnet. Wenn Sie in der Begründung schreiben, eine einheitliche Regelung sei bisher nicht erfolgt, dann ist auch dies schlicht und ergreifend falsch, denn die Formel ist immer gleich. Nur werden selbstverständlich in Abhängigkeit des jeweiligen Netzanbieters unterschiedliche Werte eingetragen und man kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen, sprich Netzentgelten. Das ist vom Grundsatz her auch richtig und okay. Uns geht es in Ziffer 101 unseres Koalitionsvertrages darum, dass wir für besondere Kostenbestandteile des Netzentgeltes, wie sie durch einen besonders hohen Anteil an Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien entstehen, einen bundesweiten Ausgleichsmechanismus haben wollen, eine bundesweite Wälzung. Das hat auch der Bundeswirtschaftsminister erkannt, denn er kennt das Problem aus Schleswig-Holstein. Und darum steht das Thema auch auf der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz, und wir hoffen, dass man sich dort auf ein einheitliches Vorgehen einigt, damit die Stromkunden im windreichen Norden beim Netzentgelt nicht dafür bezahlen, dass man in Baden-Württemberg günstigen Ökostrom beziehen kann. Der vorliegende Antrag würde gleichwohl nichts zur Lösung beitragen. Sie unterstellen ja letztlich, dass die normativen Vorgaben, die der Bundesnetzagentur in Deutschland aktuell noch bei der Arbeit gemacht werden, zu höheren Netzentgelten führen. Dafür fehlt aber meines Erachtens jeglicher Ansatzpunkt. Bundesregierung und Bundesnetzagentur werden das Urteil des EuGH zügig umsetzen, und wir werden als Land darauf achten, dass unsere Landesregulierungsagentur, die sich hervorragend bewährt hat und auch seitens der Energieversorger im Land geschätzt wird, ihre Arbeit auch künftig fortsetzen kann. Hinsichtlich einer einheitlichen Wälzung der besonderen Bestandteile der Netzkosten, die auf den Ausbau und die Netzintegration der Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zurückzuführen sind, sehe ich deutlich mehr Potenzial in der kommenden Wirtschaftsministerkonferenz als in dem hier vorgeschlagenen Vorgehen. Aber Sie dürfen als Fraktion der GRÜNEN ja gerne Briefe an Herrn Müller schreiben, in denen Sie vorschlagen, dass man da mal etwas machen müsse. Daran will ich Sie nicht hindern. Kurzum, wir sind am Thema längst dran, halten den Antrag in der Sache für nicht zielführend und werden ihn daher ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Also ich fange mal hinten an, die SPD: Nur, weil dieser Deckel, Herr Beitz, jetzt von SPD und LINKEN gewünscht war nach dem gestrigen Beschluss, ist er leider noch lange nicht umgesetzt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und vielleicht ist das ja auch das Problem mit der Wahrnehmung Ihres Koalitionsvertrags. Nur, weil das da steht und Sie das gern hätten, ist das ja noch nicht in der Realität vorhanden. Und das ist vielleicht der Unterschied, über den wir uns unterhalten müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und wenn Sie ansprechen, dass es ohnehin auf der Tagesordnung der Wirtschaftsministerkonferenz ist, was wäre denn ein besseres Signal, als hier mit einer wirklich sehr breiten Mehrheit aus diesem Landtag den Rückenwind mitzunehmen, dass wir uns das wünschen in unserem Bundesland, dass wir sagen, ja, in M-V ist das ein richtiges Problem. Und ich sehe auch als gerechtfertigt, dass wir das hier auf die Tagesordnung aufsetzen und das hier diskutieren. Sie machen das regelmäßig. Sie setzen regelmäßig in Ihren Anträgen Sachen auf, die die Regierung schon längst verkündet hat, dass wir sie hier im Landtag bestätigen und gutheißen und beweihräuchern. Das ist noch lange kein Grund, das nicht zu machen. Und wenn wir aus genau diesem Grund, nämlich, weil das die Regierung schon lange macht, uns hinstellen und sagen, deswegen können wir hier nicht zustimmen, weil das ja schon ..., dann werfen Sie uns vor, keine konstruktive Oppositionsarbeit zu machen. Und da, muss ich sagen, sehe ich hier keinen Unterschied. Das ist dann keine konstruktive Regierungsarbeit, wenn Sie sagen, okay, wir haben das gleiche Ziel, aber weil das schon gemacht wird und so, lehnen wir das jetzt ab. Und dazu möchte ich noch sagen, wir haben einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der auch dieses Urteil, was nach Ihrem Koalitionsvertrag kam, mitberücksichtigt. Und ich finde es fair, wenn Sie sagen, das können wir uns vorstellen, das so zu machen – es ist ja auch ein Vorschlag, das ist ja auch so formuliert –, das zu unterstützen, dass wir hier zustimmen, würde ich mir wirklich wünschen. In diesem Sinne, Punkt 1. Punkt 2: Das in diesem Moment auf die Tagesordnung noch mal zu heben, ist auch richtig, weil wir sind in dieser Krise, die es vorher nicht gab, die es zu Zeiten Ihres Koalitionsvertrages noch nicht gab, und uns ist das zu langsam. Wir haben hier massive finanzielle Belastungen. Natürlich, es kann nur ein Teil sein des Entlastungspaketes, da haben Sie recht, aber es ist eben auch eine Entlastung. Und wenn das seit September nicht geschafft wurde, hier irgendwie umgesetzt zu werden, dann ist es doch toll, wenn die Opposition sich hier denkt, okay, das ist ein Projekt der Regierung, das wollen wir betonen, da wollen wir noch mal drüber reden, weil wir möchten da Geschwindigkeit reinbekommen. In diesem Moment quasi auf die Tagesordnung würde ich mir noch ein zweites Mal Ihre Zustimmung wünschen. Und jetzt gehe ich noch mal auf diesen Vorwurf, der von CDU und LINKEN kam, ein, dass wir uns dafür bei unserem Bundesminister einsetzen können. Also das finde ich unredlich. Auch Herr Meyer hat das noch mal betont. Ich möchte Sie daran erinnern, dass im Bundesrat die SPD und die GRÜNEN gleich viele Vertreterinnen und Vertreter haben, wo Sie sagen, da finden wir leider keine Zustimmung. Das liegt jedenfalls nicht an den GRÜNEN allein. Es gibt genauso viele SPD-geführte Länder. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die CDU hat nur zwei weniger. Auch da sind Sie, wenn Sie die dazuzählen, wo die überall drinsitzen, eine lockere Mehrheit. Also da kann es nicht an den GRÜNEN scheitern. Punkt 3: An den GRÜNEN scheitert es auch nicht im Bundestag. Wir haben diesen Antrag als Oppositionsfraktion in der letzten Legislaturperiode gestellt, da ist es genau an den beiden, die jetzt laut geschrien haben, SPD und CDU, gescheitert, in der Koalition, die es abgelehnt haben. Also ganz ehrlich, den schwarzen Peter jetzt unserem neuen Bundesminister zuzuschieben, finde ich jetzt nicht korrekt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, dass die FDP da nicht dabei ist, finde ich ein bisschen schade. Sie haben selber gesagt, dass es eine Verbesserung zu dem aktuellen System wäre, und zwar eine schnelle Verbesserung, weil das Strommarktdesign anzupassen definitiv länger dauert, und ich finde auch diese Verbesserung, wenn es ein paar Hundert Euro sind im Jahr für die Familien in M-V, wäre es wert, hier eine Zustimmung zu machen. Über den anderen Punkt, Strommarktdesign, könnten wir uns noch später unterhalten. Vielleicht denken Sie noch mal darüber nach, aber ich würde mir das wünschen. Und ja, zur AfD, was soll ich da sagen? Also wenn Sie fordern, dass jetzt die Erneuerbaren daran beteiligt werden, diese Netzausbaukosten zu machen, damit wir den Strom zu den Kunden hintragen, ja, dann müssen Sie auch fordern, dass die Bauern sich demnächst an den Transportkosten für die Lebensmittel beteiligen, weil die wollen ja auch, dass die abgenommen werden. Also diese Argumentation ist so was von flach, da fällt mir nichts weiter dazu ein. Da ich nicht damit schließen möchte, noch mal der Aufruf, es ist offensichtlich eine Verbesserung, wir müssen hier neu regeln, es ist ein ordinäres Interesse des Bundeslandes, und insofern würde ich mir eine breite Zustimmung von allen demokratischen Fraktionen wünschen. Ich habe nämlich keine inhaltlichen Gegenargumente gehört. Seien Sie mit uns mal ein bisschen konstruktives demokratisches Parlament! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ich habe diese Sitzungswoche bisher nur konstruktive ruhige Redebeiträge gehalten. Vielleicht haben Sie mal gesehen und nehmen das mal als Hand entgegen und hacken nicht die ganze Zeit darauf rum, so wie jetzt. Das war unqualifiziert. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oh!) Ich wünsche mir, dass wir hier im Sinne der Bevölkerung auch mal was Konstruktives zusammen machen, wo wir thematisch konstruktiv den gleichen Weg gehen wollen. Das ist die Aufgabe, die ich verstehe als konstruktive Opposition. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und an den Stellen, wo das bisher nicht geklappt hat, weil wir unterschiedlicher Meinung sind, da mache ich das auch laut und deutlich, das ist okay. So! Und ich bitte Sie noch mal um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer.

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Reinhard Meyer

Lieber Herr Damm! Ich habe an dieser Stelle ...

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Beate Schlupp

Also, Herr Wirtschaftsminister!

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Reinhard Meyer

Ach so! Frau Präsidentin!

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Beate Schlupp

Wir sind hier im Plenum.

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Lieber Herr Damm! Meine Damen und Herren! Ich habe hier, ich habe hier nicht parteipolitisch Vorwürfe in die eine oder andere Richtung, was die Bundesebene angeht, gemacht, ich habe lediglich darauf hingewiesen, weil es – und das haben Sie ja auch in Ihrem ersten Redebeitrag gesagt –, es gibt da regionale Interessen. Und deswegen, in der SPD – und, wie ich vermute, auch sehr bei den GRÜNEN, wenn wir über Baden-Württemberg reden, aber da kann ich nur spekulieren –, in der CDU, in anderen Fraktionen, in der FDP, da geht es eher darum, dass wir unsere Interessen gemeinsam mit anderen bündeln müssen, da gibt es noch nicht so viele. Das einfach nur zur Klarstellung, warum das auf der Bundesebene so läuft. Und letzte Bemerkung zu Herrn Habeck: Ich nehme ihn ernst, (Heiterkeit bei Christian Brade, SPD) wenn er anlässlich einer norddeutschen Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Juli, bei der ich dabei war, erklärt, das kommt jetzt in einem zweiten Schritt. Und das sollten wir dann auch gemeinsam tun. Insofern habe ich große Hoffnung, dass noch dieses Jahr ein Weg aufgezeigt wird, wie wir hier zu einer Regelung kommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Begründung ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1258 zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, AfD und FDP abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1258. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1258 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Mehrwertsteuersystemrichtlinie evaluieren – Bürgerinnen und Bürger bei Grundbedarfen effektiv entlasten, Drucksache 8/1267. Antrag der Fraktion der FDP Mehrwertsteuersystemrichtlinie evaluieren – Bürgerinnen und Bürger bei Grundbedarfen effektiv entlasten – Drucksache 8/1267 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben ja in dieser Woche schon sehr viel über Energiepolitik gesprochen, über die Bezahlbarkeit von Energien. Und ich glaube, die Debatte ist noch lange nicht zu Ende, weil es nicht das letzte Paket ist, und wir haben ja auch mehrere Dinge auch noch wieder auf den Weg gebracht. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Kommen wir mal zur Ausgangssituation! Wir suchen nach Möglichkeiten, wie wir wirksam sozialverträglich entlasten können und möglichst einkommensunabhängig, unkompliziert und verbindlich. Und in den Forderungen, die wir in unserem Antrag aufmachen, geht es genau darum, meine Damen und Herren, und wir haben in die Betrachtung genommen die Umsatzsteuer. Und es gibt eine Möglichkeit, oder es gibt mehrere Möglichkeiten, über die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die ja größte Bedeutung hat für den EU-Binnenmarkt, einmal zu betrachten, wie wir eine Entlastung hinbekommen, die direkt bei der Verbraucherin/beim Verbraucher ankommt, ohne Bürokratie, ohne dass wir irgendwelche Systeme verletzen müssen und ohne dass es am Ende zu komplizierten Umverteilungsmechanismen kommen muss. Die EU-Mitgliedsstaaten – weil ja nicht jeder die Mehrwertsteuersystemrichtlinie kennen wird –, die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ihre nationalen Umsatzsteuergesetze innerhalb des dort gesetzten Rahmens auszugestalten. Und dazu gehört eben auch die Festlegung von Befreiungstatbeständen, von den Beständen oder von den Tatbeständen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder auch dem Regelsteuersatz. Und genau da wollen wir ansetzen, genau da sehen wir Potenzial, um viele Dinge, die wir hier diskutiert haben, die in vielem Klein-Klein einzelner Maßnahmen mühselig zusammengetragen wurden, vielleicht anders zu lösen. Die Systemrichtlinie wird regelmäßig geändert und angepasst, weil das Bedürfnis natürlich immer wieder da ist. Und ich möchte einfach mit der zweiten Forderung beginnen. Wir fordern hier auf, dass man sich dafür einsetzt, dass in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Gestaltungsspielraum für die Mitgliedsstaaten erhöht wird, um energetische Grundbedarfe der Bürgerinnen und Bürger im Land anders abzufedern. Es gibt Mitgliedsstaaten wie Polen, das haben wir ja hier auch schon gehört in mehreren Debatten, die zum Beispiel die Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch ein bisschen missachten. Da steht sicherlich noch ein Vertragsverletzungsverfahren im Raum, aber letzten Endes hat man diesen Schritt gewählt. Wir haben gerade festgestellt, als es um die Diskussion der Besteuerung der Gasumlage ging, dass das, weil es eine Entgelterhöhung war, nicht befreit werden konnte, aber wir haben festgestellt, auf einmal können die Lieferungen von Gas mit einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Und genau da wollen wir ansetzen. Warum Gas, warum nicht die anderen Energieträger? Warum diskutieren wir nicht über einen energetischen Grundbedarf, den ja jede und jeder hat? Und wie Sie sehen, Belgien hat zum Beispiel die Umsatzsteuer auf Strom und Gas vom Regelsteuersatz von 21 auf 6 gesenkt, 15 Prozent Einsparung! Die Niederlande senken den Umsatzsteuersatz auf Energien von 21 auf 9 Prozent, 12 Prozent Entlastung. Polen hatte ich schon angesprochen, von 23 Prozent auf 8 Prozent. Und so zeigt es sich doch, dass ganz viele Staaten, EU-Staaten, doch inzwischen die Umsatzsteuer längst benutzen, um Entlastungen herbeizuführen, wir ja im Grunde mit den Gaslieferungen inzwischen auch. Und jetzt muss man ein bisschen rechtstechnisch werden: Natürlich geht das nur, wenn wir auch innerhalb der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bleiben. Wir haben natürlich Regelungen und darunter würde tatsächlich eine Grundlage sich nicht finden, um Heiz- und Treibstoffe insgesamt abzusenken, aber wir haben auch den Artikel 102 in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, und da geht es nämlich genau um die Lieferung von Erdgas, Fernwärme und Elektrizität, wenn zuvor der Mehrwertsteuerausschuss der Europäischen Kommission konsultiert wurde. Und dann haben wir zwar Öl und Treibstoffe noch nicht dabei, aber genau deswegen wollen wir ja darüber reden, deswegen wollen wir evaluieren und deswegen wollen wir ins Gespräch kommen. Wenn nicht irgendein Mitgliedsstaat jetzt irgendwann mal die Initiative zeigt und sagt, wir müssen es ja mal auf die Tagesordnung nehmen, passiert gar nichts. Man könnte auch sagen, vielleicht liegt hier sogar ein Verstoß, wenn man zum Beispiel Öl und andere Treibstoffe nicht mit Erdgas, Fernwärme und Elektrizität gleichsetzt, vielleicht liegt dort auch ein Verstoß gegen den mehrwertsteuerlichen Neutralitätsgrundsatz, denn im Wettbewerb stehende Waren und Dienstleistungen, meine Damen und Herren, sind steuerlich gleichzubehandeln. Und allein bei einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Erdgas und Fernwärme könnten nach Daten des BDEW 66,9 Prozent aller Haushalte entlastet werden, 66,9 Prozent nur bei Erdgas und Fernwärme. Das ist also zielsicher, das ist direkt und das kommt bei den Verbrauchern an. Es ist unkompliziert, es ist unbürokratisch, weil es schon in der Rechnung gar nicht Niederschlag findet. Und wenn alle EU-Mitgliedsstaaten die Umsatzsteuer ohnehin ja schon für diese Abmilderung einsetzen, warum jetzt nicht diese Diskussion führen, warum nicht diese Diskussion auch mal aus Mecklenburg-Vorpommern anstoßen? Ich glaube, es wäre mal hochinteressant, wenn Mecklenburg-Vorpommern sich mal an die Spitze einer Bewegung setzen würde und genau so etwas im Blick hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir müssen auf die aktuelle Krisensituation reagieren. Und ich möchte einfach noch mal sagen, was ist der Unterschied zu den vielen anderen Maßnahmen, die im Moment ergriffen wurden. Es ist einfach, weil es sich direkt in der Rechnung, die die Menschen auf den Tisch bekommen, darstellt. Es ist klar, weil alle Energieformen gleichbehandelt werden würden. Es ist gerecht, weil es wirklich jede Verbraucherin/jeden Verbraucher betrifft. Und es ist bezahlbar, weil die maximale Wirkung ja auch bei dem geringsten administrativen Aufwand erreicht werden kann. Es ist deutlich treffsicherer als all das, was wir bis jetzt beschlossen haben, weil es eben genau dort ankommt, wo es gebraucht wird. Meine Damen und Herren, wenn wir doch auch davon ausgehen, dass die Wohnung steuerfrei angemietet werden kann, zumindest für die langfristige Nutzung – genau das sieht unser Umsatzsteuerrecht vor –, warum werden die Leistungen, die ich zur Nutzung dieser Wohnung brauche, die Energieversorgung, die Stromversorgung, nicht steuerfrei gestellt? Auch das muss man sich ja mal auf der Zunge zergehen lassen. Wenn man also davon ausgeht, dass wir hier eine maximale Treffsicherheit haben, dann verstehe ich nicht, warum wir diesen Gedanken nicht fortentwickeln wollen. Ich lade Sie jedenfalls zu dieser Diskussion herzlich ein. Und vor allem, noch mal, es trifft jeden und jede. Im Gegensatz zu den Entlastungsmaßnahmen, die sich über die Einkommensteuer abbilden, trifft es nämlich auch diejenigen, die gar nicht in der Einkommensteuer liegen, weil sie unter dem Grundfreibetrag sind oder sogar in einem Eingangssteuersatz. Selbst die hätten starke Entlastungen. Und Sie wissen, dass diese einen höheren Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben müssen, und genau deswegen ist die Entlastungswirkung genau da. Und das kommt übrigens, meine Damen und Herren von der LINKEN, von der FDP, der Vorschlag. Da haben wir auch daran gedacht, dass es durchaus auch die Einkommensschwachen stark entlasten würde. Wir reden hier immerhin über 19 oder, wenn wir absenken auf den ermäßigten Steuersatz, von 12 Prozent. Und ich glaube, das macht sich in solchen Haushalten richtig stark im Portemonnaie deutlich. Kommen wir zur zweiten Forderung, das ist noch weitergehender. Das ist auch eher eine Zukunftsvision. Auch da, warum reden wir nicht generell über eine Umsatzsteuerfreistellung von Grundbedarfen? Was ist mit Trinkwasser? Was ist mit Medikamenten? Warum ist da ein Umsatzsteuersatz drauf? Und ich weiß, wir können jetzt eine endlose Debatte über den Katalog der ermäßigt besteuerten Tatbestände und so weiter führen, aber irgendwann müssen wir das mal führen. Ich höre seit Jahren, seitdem ich mich politisch betätige, immer die Ausrede, das ist ein zu dickes Brett, da können wir nicht ran, das ist alles viel zu kompliziert. Ja, eben, weil es kompliziert ist, müssen wir es einfacher machen. Und es fängt damit an, dass man Grundbedarfe definiert, klarlegt und sagt, das ist vielleicht etwas, wo der Staat, anstatt hinterher wieder Hilfen auszuschütten, die möglicherweise gar nicht da ankommen, wo der Verbrauch stattfindet, von vornherein darauf verzichtet, darauf eine Steuer zu erheben. Das ist sicherlich alles auch mit Zahlen zu unterlegen und zu untersuchen, deswegen unser Antrag zu evaluieren, ins Gespräch zu kommen. Ich habe auch nichts dagegen, wenn es einen Verweisungsantrag gibt, das noch mal zu verfeinern im Finanzausschuss. Ich meine aber, es wäre schön, wenn mal ein klares Signal herausgehen würde. Und, meine Damen und Herren, es wäre, auch diejenigen, die einen Deckel befürworten, es wäre ein atmender Deckel, weil natürlich mit dem Mehrwertsteuersatz, der dann möglicherweise entfallen würde, weil natürlich auf den Umsatz immer Freiraum geschaffen werden würde. Und das spricht umso mehr für diese Variante. Meine Damen und Herren, ich wünschte mir, dass wir hier heute eine sachliche Debatte darüber führen können und dass wir das auch gerne weiter verfeinern können, aber tragen wir diesen Gedanken weiter. Ich glaube sogar, er kommt so oder so, ja, es wird irgendwann der Anstoß von woanders kommen. Warum sind wir nicht die Ersten?! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat ums Wort gebeten für die Landesregierung der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtags! Wir sprechen hier über die Möglichkeiten, die die Mehrwertsteuerrichtlinie zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern auch darstellt. Ich fand das – da darf ich vielleicht anfangen, lieber Herr Domke, Sie haben im Antrag freies Denken gefordert, lassen Sie uns über alles nachdenken, bin ich auch Ihrer Meinung, das sollten wir wirklich am Anfang, oder nicht am Anfang, sondern in dieser Krise auch tun –, dass der FDP jetzt beim freien Nachdenken eine Steuersenkung eingefallen ist, ist jetzt nicht so überraschend und fand ich dann doch am Ende immerhin so lustig, wie Sie wahrscheinlich sagen würden, na ja, den Sozialdemokraten fällt wahrscheinlich eher eine Steuererhöhung ein. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: So ist es. Sie haben es auf den Punkt gebracht.) Aber mir fällt keine Steuererhöhung ein, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) mir fällt keine Steuererhöhung ein, sondern wir haben hier andere Vorschläge gemacht, auch im Energiegipfel. Ich glaube, es ist richtig, worauf Sie hingewiesen haben, dass wir einmal, dass es ein wichtiges Instrument ist, die Mehrwertsteuerrichtlinie … (Heiterkeit und Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Lieber Herr Renz, hören Sie doch lieber zu! Sie kommen hier auch noch zu Wort. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist eine wichtige, sind wichtige Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Das ist wichtig, dass wir da einen gemeinsamen Rahmen haben für den freien Waren- und Dienstleistungsaustausch. Und wir haben auch die Situation, dass weder Bundesregierung oder auch da die Landesregierung Initiativrecht hat, sondern das hat tatsächlich nur die EU-Kommission. Sie haben darauf hingewiesen und haben gesagt, davon wollen Sie sich jetzt aber auch nicht abhalten lassen, was ich auch in Ordnung finde. Ich kann auch festhalten, dass wir ja erst im April dieses Jahres noch mal die Einführung auch hatten von superermäßigten Steuersätzen – fünf Prozent –, so werden sie selber auch in der EU genannt und auch Nullsteuersätze. Also da ist auch Bewegung reingekommen. Und Sie haben ja auch gesagt, wo Sie da die Möglichkeiten sehen und auch Ihre Wünsche sind. Als Finanzminister muss ich natürlich immer sagen, wenn wir über Steuersenkungen reden – gerade auch die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Steuer für Bund, Länder und Kommunen –, das ist mit Mindereinnahmen verbunden. Wenn wir zum Beispiel nur die Grundnahrungsmittel wie Brot, Fleisch- und Milchprodukte vom Steuersatz, tatsächlich einen Nullsteuersatz darauf legen würden, was nach Mehrwertsteuerrichtlinie möglich wäre, wären das bundesweit Steuermindereinnahmen von 2 Milliarden, fürs Land 40 Millionen. Oder auch der ermäßigte Steuersatz auf den Gasverbrauch – Sie haben auch darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung das ja entschieden hat, 7 Prozent statt 19 Prozent – kostet das Land 56 Millionen pro Jahr. Weniger als fünf Prozent gehen bei den Grundenergiestoffen nicht. Das zu ändern, die Mehrwertsteuerrichtlinie, das ist meistens dann doch ein längerer Prozess. Warum bin ich darüber hinaus neben den Steuermindereinnahmen, die dann natürlich fehlen, um direkt auch Entlastungen zu finanzieren, skeptisch bei dem Thema Steuersenkungen und sehe es nicht so, dass Sie sagen, es ist einfach und treffsicher, maximale Treffsicherheit? Bezahlbar – habe ich schon was zu gesagt, aus meiner Sicht schwierig. In der jetzigen Situation, wo die Deutsche Bank davon ausgeht und andere ja auch, dass wir eine Rezession vor der Brust haben könnten, wir auf jeden Fall vorsichtig sein müssen, was Steuermindereinnahmen angeht, ist das Thema Mehrwertsteuersenkungen oder insgesamt Energiesteuersenkungen ja immer eines, das eben gerade nicht treffsicher die endgültigen Konsumenten erreicht, weil wir immer, und das sollten wir fairerweise dann auch miteinander da im Blick haben, auch bei der Mehrwertsteuer, das sehe ich auch, wenn die entsprechend verringert würde, dass das sozialpolitisch durchaus ein Argument ist, nur, Sie wissen es ja auch, je nachdem, wie vermachtet die Märkte sind, je nachdem, wie hoch die Elastizitäten auf den Märkten sind, haben wir die Situation, dass ein Teil einer Steuersenkung eben nicht beim Endverbraucher ankommt – wir haben es doch erlebt auch schon in dieser Krise –, sondern ein Teil der Steuersenkung bleibt bei den Unternehmen. Das hängt davon ab, wie die Marktverhältnisse auf dem Markt sind. Ist es relativ, die Marktmacht, stark bei den Nachfragern, bei den Konsumenten, wird natürlich viel der Steuersenkung weitergegeben, ist es anders, haben wir also wenige Anbieter, die das Heft des Handelns haben, dann wird eher weniger weitergegeben. Wir befinden uns leider auf solchen Märkten, wo wir wirklich homogene Oligopole haben, wovon wir dann ausgehen können, dass wenige Unternehmen letztendlich den Preis bestimmen und auch bestimmen, wie viel einer Steuersenkung sie weitergeben. Und deswegen bin ich gerade da an der Stelle anderer Meinung als Sie. Es ist eben nicht treffsicher, sondern es bleibt ein Teil bei den Unternehmen. Wir sollten da ehrlich sein miteinander und sagen, wenn wir Unternehmen stärken wollen von der Branche, dann sollten wir dieses Instrument auch machen. Deswegen würde ich jetzt nicht empfehlen, Ihrem Antrag hier zuzustimmen, finde aber richtig, dass wir über alles nachdenken und uns auch darüber austauschen und Vor- und Nachteile erwägen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Finanzminister! Für die Fraktion der AfD hat ums Wort gebeten der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Landsleute! Dieser Antrag der FDP-Fraktion ist ein typisches Beispiel für einen Placeboantrag. Die FDP-Fraktion will die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie noch einmal überprüfen lassen. Ich muss das hier, denke ich, nicht erklären, aus welcher Partei der Bundesfinanzminister kommt. Sie haben es auch eben erwähnt, dass Herr Lindner auf der EU-Ebene eben betteln war, um eine Aussetzung der Mehrwertsteuer auf die kommende Gasabzocke durchzusetzen, und wir alle kennen hier das Ergebnis. Ihr Parteigenosse, liebe FDP-Fraktion, Herr Lindner berief sich da auf einen Abschnitt der besagten Richtlinie aus Ihrem Antrag, konkreter, in Artikel 395 findet man ja rechtlichen Spielraum eben für solche Sonderregelungen. Das sind Vorschriften aus wirklich langjährigen Einigungen im europäischen Prozess. Eine wirkliche juristische Änderung ist hier jetzt nicht dringlich und nicht notwendig. Das hat alles auch nicht funktioniert. Ein Wille auf EU-Ebene war nicht erkennbar, und von daher wird die Mehrwertsteuer durch die Bundesregierung auf den reduzierten Satz heruntergestuft beim Gas. Das haben Sie auch erwähnt und Sie schreiben es ja begrüßend in Ihrem Antrag. Das ist natürlich alles ein Schritt in die richtige Richtung, also vom 10-Kilometer-Marsch, und jetzt kein Grund, mit der Kithara in der Hand einen Panegyrikus auf unseren Kanzler zu singen, denn wir müssen jetzt wirklich weitere richtig große Sprünge bei der Steuerentlastung machen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) und hier nicht irgendwelche finanztechnischen und juristischen Steuersenkungsdiskussionsorgien durchführen. Wir brauchen hier keine, Zitat Herr Domke, „unkonkreten Plaudertaschen“. Die Schotten werden gerade dichtgemacht, eine Insolvenz eines großen Unternehmens jagt die nächste: Hakle, Görtz, Dr. Schneider, Traditionsbäckereien ohne Ende, was hört man nicht alles in den letzten Tagen. Hier in M-V gab es ja bekanntermaßen schon genug Firmenpleiten, bevor der Kreml-Mann uns beim wirtschaftlichen Selbstmord zugeguckt hat. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt kommt noch das Energie-Ragnarök obendrauf. Der Konsum sinkt, die Rezession kommt, der Staat muss jetzt einfach unpopuläre Entscheidungen treffen, Subventionen streichen, Personal verkleinern, Beraterverträge kündigen, Geld für alle möglichen fremden Interessen auf Eis legen, und dann kann man auch massiv die Steuern senken. Wir haben beantragt, die Steuern auf Nahrungsmittel und Energieträger so weit wie möglich zu senken, wie es die Europäische Union zulässt, beziehungsweise sie auszusetzen. Jetzt muss das Fundament der Bedürfnispyramide wieder gesichert werden. Auf der nächsten Bundesratssitzung muss unsere Landesregierung entsprechende Forderungen einreichen. Und wenn wir von der FDP mal konkret diese Forderung hier durchrechnen, laut Maisteuerschätzung rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2022 mit 56 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr. Für den gesamten Prognosezeitraum bis 2026 will die Ampel insgesamt 646 Milliarden Euro mehr aus den Bürgern herausholen, (René Domke, FDP: Das spricht doch umso mehr dafür!) als es in der Schätzung des Jahres 2021 noch war. (René Domke, FDP: Das spricht doch umso mehr dafür!) Die Bundesregierung beziffert den Wert der euphemistischen Entlastungspakete hingegen auf 95 Milliarden Euro. Dabei werden umzuverteilende Mehrausgaben wie das 9-Euro-Ticket oder Heizkostenzuschüsse und steuerliche Entlastungen wie die Pendlerpauschale oder der Arbeitnehmerpauschbetrag willkürlich mit vermischt. Es ist deshalb überhaupt nicht sicher, dass die Ampel in diesem Krisenjahr den Bürgern nicht doch mehr Steuern abpresst als im Jahr 2021. Aber von Entlastung der Bürger kann nur dann die Rede sein, wenn der Staat sich im Krisenjahr 2022 mit weniger Steuern begnügt als im Jahr 2021. Alles andere ist steuerpolitische Rosstäuscherei. Und deshalb stimmen wir dem Antrag der FDP auch nicht zu. Die FDP-Fraktion hier im Land simuliert nur eine Entlastung, indem sie die finanzielle Ausbeutung der Bürger nicht so stark steigern will wie ursprünglich durch die Ampel geplant. (Zuruf von René Domke, FDP) Und ansonsten kann ich für meine Fraktion nur sagen, dass der Rest Ihres Antrags auch nicht zustimmungsfähig ist. Die Entlastungspakete sind doch ein schlechter Scherz. Das sind nicht mal Entlastungsmaxibriefe, während dem Bürger von der Ampel hier das Belastungssperrgut mit dem Umzugswagen geschickt wurde. Und über Denkverbote müssen wir uns auch nicht philosophisch auseinandersetzen, wenn Sanktionen für Ihre Fraktion in Stein gemeißelte Restriktionen sind. Das alles passt nicht zusammen, und von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Krisenzeiten kann es durchaus ein adäquates Mittel sein, auch mit einer Mehrwertsteuersenkung Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Wir als CDU-Fraktion haben das ja bereits im letzten Dezember gefordert, als es ja auch schon einen starken Energiepreisanstieg gab. Wie wir heute wissen, die Bundesregierung ist ja da eher etwas langsamer und ist ja jetzt erst auf die Idee gekommen. Nachdem der neue Selbstverteidigungsminister – wie heißt er, Habeck – ja auf diese tolle Idee mit der Gasumlage gekommen ist, ist man ja dann zu der Idee gekommen, im Gegenzug entlasten wir die Verbraucher dann mit einer Mehrwertsteuersenkung. Damit entlastet man zwar die Verbraucher, Unternehmer haben ja – und da wird mir Herr Domke sicherlich recht geben – bei einer Mehrwertsteuerentlastung überhaupt gar keine Entlastung, weil das ja ein durchlaufender Posten ist. Insofern hoffe ich ja immer noch, dass dieser Irrsinn im Bund beendet wird, man einfach die Gasumlage sein lässt und die Unternehmer, die es dann auch wirklich betrifft – auch das ist ja eine längere Diskussion, die ich jetzt nicht anfangen will –, dann mit den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, wo es ja auch zusätzliche Einnahmen dadurch gibt, direkt entlastet und sich dieses Hin- und Hergelege dann auch etwas spart. Aus unserer Sicht hat das aber heute auch Grenzen mit der Mehrwertsteuerentlastung. Sie reicht einfach bei den prognostizierten Preisentwicklungen bei Strom, Gas und Öl nicht mehr aus. Deshalb haben wir uns ja lange auch gestern über den Energiepreisdeckel unterhalten und dank der SPD hat er jetzt ja auch einen konkreten Namen. Ich glaube, Herr Barlen war es, der es ja gesagt hat, das ist der Liskow-Deckel. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Insofern steht auch unsere Fraktion ganz klar dafür, dass wir den Liskow-Deckel brauchen, das heißt eine ganz klare Begrenzung bei den Energiepreisen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ja, Sie können ja noch reden, Herr Barlen. Sie sind ja immer gerne am Reden, dann können Sie uns ja nachher noch mal sagen, was Sie da schon wieder falsch gemacht haben. Das ist uns ja relativ bewusst. Aber auch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, der Finanzminister hat es gesagt, es ist ja, die ist ja dafür da, um auch auf EU-Ebene eine gewisse Harmonisierung herzustellen. Wir glauben auch, wenn man da so rangeht wie Sie, Herr Domke, kann das durchaus auch zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft führen. Deshalb halten wir das so, wie Sie es dargestellt haben, nicht für zielführend. Die jetzige Regelung lässt ja auch schon einiges zu. Wo ich Ihnen aber recht gebe, das möchte ich auch ganz klar sagen, ist, mal über Ausnahmen gerade beim Grundbedarf, da sollten wir wirklich drüber diskutieren. Aber das führt ja zu Diskussionen, sind Windeln drin, ist das drin, ist das nicht drin, aber darüber sollte man sich tatsächlich Gedanken machen. Deshalb, so habe ich eigentlich auch den Minister verstanden, deshalb sind wir auch dafür, diesen Antrag zu überweisen. So habe ich den Minister ja auch verstanden, er will darüber gerne weiter mit uns diskutieren, wahrscheinlich aber wieder nicht im Ausschuss, sondern irgendwo auf der Straße. Deshalb, falls es noch nicht so weit war, Frau Präsidentin, beantragen wir auch die Überweisung. Sollte es hingegen zur Abstimmung kommen, würden wir das aus heutiger Sicht ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP möchte gern, dass es keine Denkverbote bei der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger geben soll. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings heißt das für die FDP offenbar nur, dass Steuern gesenkt werden. Meine Fraktion würde sich ebenfalls keine Denkverbote wünschen, aber gerade auch in die andere Richtung nicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es müssen, das will ich an der Stelle noch mal betonen, Krisengewinnler und Superreiche viel stärker an den Kosten der Krise beteiligt werden. Dies könnte mittels einer Übergewinnsteuer oder einer Einmalabgabe geschehen, aber diese Art von Denkverboten wird von der FDP weiter aufrechterhalten. Sei es drum, im Folgenden möchte ich zu einzelnen Aspekten des Antrags eingehen oder auf einzelne Aspekte eingehen. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie möchten, dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU so angepasst wird, dass den Mitgliedsstaaten der EU mehr Möglichkeiten der Ausgestaltung der Steuersätze und Befreiungstatbestände eingeräumt werden. Vielleicht, das hat jetzt eine Rolle gespielt, bei mir im vorbereiteten Text steht, dass ich Sie darauf hinweisen wollte, dass es ja im April dieses Jahres eine Änderung diesbezüglich gegeben hat. Die Mitgliedsstaaten haben seitdem die Möglichkeit, einen ermäßigten Satz von unter fünf Prozent und einen Nullsatz auf maximal sieben Kategorien des Verzeichnisses aus Anhang III der Mehrwertsteuersystemrichtlinie anzuwenden, die als zur Deckung der Grundbedürfnisse notwendig eingestuft werden. Dazu gehören unter anderem Nahrungsmittel, Arzneimittel oder auch pharmazeutische Erzeugnisse. Auf Energielieferungen darf ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von mindestens fünf Prozent angewendet werden. Die EU hat den Mitgliedsstaaten also bereits einen umfänglichen Spielraum gegeben, die Steuersätze zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu senken, gerade auch, was die Grundbedarfe angeht. Lassen Sie mich an dieser Stelle dennoch klarstellen, dass meine Fraktion gegen pauschale Steuersenkungen ist. Steuersenkungen führen dazu, dass nach dem Gießkannenprinzip entlastet werden soll, auch Personen oder Unternehmen würden davon profitieren, obwohl sie es nicht nötig haben. Auch ist zu befürchten, dass Steuersenkungen nicht eins zu eins an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben würden und die Gewinne der Unternehmen, wie beispielsweise wir es jetzt gerade erlebt haben an den Zapfsäulen oder bei den Handelsketten, weiter vergrößert würden. Es muss andere Instrumente geben, um die Bürgerinnen und Bürger gezielter zu entlasten und Konzerne und andere Gewinner der Krise besser zur Kasse zu bitten, Stichwort Übergewinnsteuer, sozialer Klimabonus, Energiepreisdeckel oder auch das Verbot von Strom- und Gassperren. Wir haben dieses Thema noch häufig auf der Tagesordnung dieser Landtagssitzungswoche. Bei anderen Tagesordnungspunkten werde ich darauf noch mal näher eingehen. Sie, meine Damen und Herren der FDP, wollen derartige Entlastungen ja gerade nicht. Ihren Weg werden wir so nicht unterstützen und lehnen deshalb den Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion weiß leider selbst nicht so wirklich, was er will. Im Titel spricht er von Evaluation, im Text selbst dann von einer Anpassung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Um eines vorwegzunehmen, eine Evaluation, so wie im Titel gefordert, ist immer sinnvoll, sollte erfolgen und erfolgt auch kontinuierlich. Bestes Beispiel dafür ist, dass die letzte Änderung der Richtlinie – Herr Koplin sprach gerade davon – noch kein halbes Jahr her ist. Die Richtlinie wurde dabei so angepasst, dass der Mehrwertsteuersatz bei ausgewählten Grundbedarfen, zum Beispiel bei Lebensmitteln, auf null gesenkt werden kann. Diese Änderung zeigt beispielhaft, dass die Europäische Union sehr wohl in der Lage ist, auf aktuelle Entwicklungen schnell und angemessen zu reagieren. Es ist in diesem Fall eben gerade nicht so, wie immer und auch hier in der Begründung des Antragstextes behauptet wird, dass bürokratische Hürden der EU für das Scheitern von Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger in Extremsituationen verantwortlich sind. Da muss man auch aufpassen. Wenn man so etwas behauptet oder es suggeriert, ist man ja auf dem Weg, den Feinden des geeinten Europas so ein bisschen auch in die Hände zu spielen. Also wir haben auf europäischer Ebene da viel geschafft, (René Domke, FDP: Man darf aber schon kritisieren, ʼne?!) wenngleich ... Sicher, kritisieren, dafür sind wir ja auch da. Ich will es nur einmal gesagt haben, dass uns auch aufgefallen ist, da muss man vorsichtig sein, in welcher Art und Weise man in die Richtung dann sich auf den Weg begibt, wenn man das wollte. Die Frage, die wir uns bei Ihrem Antrag stellen müssen, ist, ob eine weitere Anpassung der Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Weg ist. Und da kommen wir zu unserer Antwort: Nein, das wäre der falsche Weg, (Nikolaus Kramer, AfD: Was?!) denn was wir jetzt brauchen, sind zielgerichtete Entlastungen derjenigen, die sich die gestiegenen Energiekosten nicht leisten können. Was wir dagegen nicht gebrauchen können, ist eine weitere Aufweichung der schwer erarbeiteten Harmonisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems aufgrund nationaler Einzelinteressen. Diese durch die Richtlinie geregelte Harmonisierung fördert die Waren- und Dienstleistungsfreiheit und unterstützt EUweit gleiche Wettbewerbsbedingungen. Jede weitere Aufweichung schwächt diese Ziele und muss daher sehr gut überlegt, schlüssig begründet sein und darf nur das allerletzte Mittel darstellen. Dies ist aus unserer Sicht hier nicht der Fall. Die Bundesregierung hat mit dem Entlastungspaket 3 gezeigt, dass sich das mit dem Antrag verfolgte Ziel auch ohne die Anpassung der Richtlinie umsetzen lässt, durch eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes von Gas auf sieben Prozent sowie durch die angekündigte Strompreisbremse. Ja, weitere Entlastungen müssen folgen, da sind wir uns alle einig, aber auch für diese muss gelten, keine Entlastung mit der Gießkanne, sondern gezielte Entlastung der Teile der Gesellschaft, die die gestiegenen Preise nicht tragen können. Mit der oben erwähnten Anpassung der Richtlinie im April dieses Jahres haben wir damit ein weiteres Mittel in der Hand. Dies sollten wir ergreifen, um, wie von Ihnen gefordert, die Bürgerinnen und Bürger bei den Grundbedarfen zu entlasten, indem die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte ausgesetzt wird. Was dafür fehlt, ist ein entsprechender Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium. Eines ist mir abschließend wichtig zu erwähnen: Wenn wir den Antrag heute ablehnen, dann nicht, um Denkverbote zu verteidigen, wie es der Antragstext suggeriert. Was wir wollen, ist, das richtige Mittel zum richtigen Zeitpunkt zu wählen. Die beantragte Aufweichung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist jetzt nicht der richtige Weg. Lassen Sie uns stattdessen gemeinsam dafür streiten, dass die bereits bestehenden Möglichkeiten schnell umgesetzt werden und die den Menschen dann tatsächlich helfen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Koplin, DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber René Domke, nachdenken kann man, glaube ich, über alles. Das sollten wir auch tatsächlich tun. Ob jetzt der Finanzausschuss das richtige Instrument dazu ist, glaube ich eher nicht, das müsste erst mal auf Bundesebene passieren. Ich glaube, da ist das richtige Instrument oder da ist die richtige Stätte, um das mal zu machen. Nachher können wir uns natürlich immer noch gerne darüber unterhalten, wie wir das genau ausklabüstern wollen und was man eigentlich darunter subsumieren kann. Das ist ja immer das Problem, was will man darunter bringen. Und wer bezahlt am Ende nachher die Mindereinnahmen, das ist ja auch immer ein Problem. Der Finanzminister hat es angesprochen. Als Finanzminister würde ich auch sagen, um Gottes willen, bloß nicht so was und vor allen Dingen nicht solche finanzpolitische Geisterfahrt, wie die AfD das will. Wir kommen ja noch zu dem einen Antrag, das ist ja nun noch mehr hanebüchener als sonst was. Und da, bei dem Antrag, gehen wir ja in eine Nullsummen-, Null-Umsatzsteuer-Richtung, und das ist für mich tatsächlich eine Geisterfahrt. Aber dazu später. Ziel ist ja auch, dass Sie die Gestaltungsräume oder die Gestaltungsspielräume der einzelnen Staaten, Mitgliedsstaaten ein bisschen aufweichen wollen, oder zumindest möchte das die FDP. Wir wollten aber auch immer, so ist es ja auch in der Richtlinie verankert, die gleiche Behandlung aller Mitgliedsstaaten und nicht andauernd Ausnahmeregelungen zu schaffen. Das bringt, glaube ich, überhaupt nichts, außer nur Frust. Und von der Warte her, glaube ich, ist es auch das falsche Instrument. Ich kann das ja verstehen, wenn Herr Christian Lindner sich da jetzt eine blutige Nase geholt hat bei dem Problem. Zur Gasumlage, glaube ich, haben wir alle was gesagt. Wir sind auch nicht gerade glücklich darüber. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Doch, nicht glücklich darüber, sagen wir es mal so. Und ob sie überhaupt noch kommt, das ist ja noch, steht ja noch infrage, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) weiß ja noch keiner. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Erst mal gibts ja noch keinen Gesetzentwurf dafür. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Von der Warte her müssen wir erst mal sehen, was dabei rauskommt. Aber ansonsten haben die Vorredner ja schon einiges gesagt, einiges gesagt. Und für mich ist noch mal entscheidend – das ist auch, beim anderen Antrag kommt das noch mal zum Tragen –, wer trägt nämlich die Entlastung und kommt die Entlastung eigentlich da an, wo sie hinkommen soll. Und so kurzfristig können wir das gar nicht realisieren, eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Das hat man auch gezeigt, das kostet einige Zeit, nicht Jahre, ich glaube, nicht Jahre. Wenn man sich da richtig zusammensetzt mit den Mitgliedsstaaten, könnte man da einiges viel, viel schneller machen. Da bin ich auch auf der Seite von René Domke und der FDP. Aber wir wissen es nicht, wie lange so etwas dauern würde, und deswegen sehen wir erst mal keine kurzfristige Entlastung. Und darum würden wir den Antrag auch erst mal ablehnen. Und zum anderen ist auch immer die Frage, wenn ich etwas reduziere, wird das auch weitergegeben, und das ist ja das Problem dabei. Das wissen wir alle nicht, wie die unternehmerische Entscheidung letztlich ist. Deswegen stehe ich auch als Sozialdemokrat auf dem Standpunkt, wir nehmen erst mal das, was wir kriegen können, und dann gucken wir, ob wir gezielt, (Heiterkeit und Zuruf von Christian Brade, SPD) wirklich ganz gezielt die Menschen entlasten können, gerade die, die ein kleineres, ein mittleres Einkommen haben. Und wie ich das ja heute auch gehört habe, will ja auch der Bund jetzt auch die KMUs mit in die Entlastungspakete mit reinnehmen. Das finde ich schon mal sehr gut. Ansonsten würde ich sagen mit einem leichten Augenzwinkern, du kannst ja mal, René, das Telefon in die Hand nehmen, Christian Lindner anrufen und sagen, kannst du das nicht mal machen, weil hier gibt es ja zwei Parts, einmal sollen wir die Bundesregierung auffordern, einmal eine Bundesratsinitiative machen. Da können wir ja, wir sprechen ja fast als Koalition schon mal ab und zu mal hier, kann man ja gerne mal Herrn Habeck anrufen und Herrn Lindner anrufen. Dann haben wir den einen Teil des Antrages schon mal erledigt und den anderen Teil, da müssen wir uns drum kümmern und schauen wir mal, wie wir das hinkriegen. Aber wie gesagt, wir lehnen den Antrag ab, weil wir nicht wissen, kommt das auch da an, wo es hin soll, und wie gehen wir mit den Mindereinnahmen um. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch den Abgeordneten Herrn Damm. Bitte schön!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte nur noch mal klarmachen, dass wir hier im Landtag sind, in den Landtagsfraktionen, und dass es unsere ureigene Aufgabe ist, Vorschläge einzubringen, demokratisch hier mit Ihnen zu diskutieren und zu behandeln und nicht Briefe an die Bundesnetzagentur zu schreiben oder den Bundesminister ständig anzurufen. Das ist nicht unser Verständnis von Demokratie und Politik. Und ich möchte Sie bitten, dass wir in diesem Sinne zurückkommen zu einer konstruktiven Debatte, wie wir hier im Landtag diese politischen Initiativen dann auch diskutieren können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Tilo Gundlack SPD

Ja, natürlich. Sehr geehrter Herr Damm, das mag ja richtig sein, dass wir hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sind und dass wir auch nicht das so überstrapazieren. Aber wissen Sie, das ist auch mein demokratisches Selbstverständnis, wenn wir ab und zu mal die Umgehung machen und sagen einfach, jetzt rufen wir mal direkt an. Und wir können so viele Anträge stellen, haben wir jetzt auch gestellt in dieser Landtagssitzung ja schon, in dieser Landtagswoche, die eigentlich, wo man sich fragen muss, gehört das eigentlich hierher. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Außenpolitik sage ich da nur. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und vor allen Dingen, das, was wir heute besprechen mit mehreren Anträgen, haben wir gestern zum Beispiel alles schon mal besprochen. Da hätte man sich auch zusammensetzen können und sagen können, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) können wir das mal an einem Tag besprechen, in einer großen Aussprache, und nicht immer zerstückelt auf die einzelnen Punkte. Das wäre dann, glaube ich, auch hilfreicher. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ansonsten, lassen Sie uns doch mal ab und zu auch mal das Augenzwinkern und dass wir auch Sie mal auffordern, so, wie Sie uns auch auffordern, mal den Bundesminister anzurufen, Sie vielleicht jetzt nicht, aber es wird immer mal gesagt, ruf doch mal Herrn Scholz an. Und das nehmen wir dann auch für, nehme ich auch für mich in Anspruch, dass ich das Ihnen auch mal mitgeben kann auf den Weg. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat noch einmal das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe es ja zu, viel mehr habe ich auch nicht erwartet. Dennoch war es mir wichtig, das Thema auf den Tisch zu bringen. Sie werden erleben, dass wir in den nächsten Monaten und Jahren diese Debatte wieder auf den Tisch bekommen werden, vielleicht jetzt nicht im Landtag, weil es durchaus wenig Beteiligung des Landtages geben könnte. Mir ging es darum, eine Initialzündung zu setzen. Ich will aber auf ein paar Argumente eingehen. Gerade bei Ihnen habe ich es jetzt überhaupt gar nicht verstanden, wenn Sie selber für eine Mehrwertsteuersenkung eintreten, dass Sie dann sagen, das wäre nicht mit Sachverstand gemacht und so weiter. Das fand ich bemerkenswert, wie Sie da nachher Ihren eigenen Antrag rechtfertigen wollen. In Richtung der LINKEN sei noch mal gesagt: Herr Koplin, wir haben ein Allphasennettosystem in der Umsatzsteuer, das heißt, Unternehmen würden davon überhaupt gar nicht betroffen sein, weil es da ein durchlaufender Posten ist. Also da verstehe ich überhaupt den Ansatz gar nicht. Also wir würden wirklich nur Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten, weil es tatsächlich auf den energetischen Grundverbrauch geht. Alles andere … (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ja gut, ich hatte das jetzt jedenfalls so verstanden, wäre hier gar nicht das Thema gewesen. Ich kann die Bedenken verstehen des Finanzministers, der sagt, na ja, das Ganze wird auch eine Menge kosten. Darüber sind wir uns im Klaren. Wir geben im Moment über drei Entlastungspakete 95 Milliarden Euro aus, und das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Darüber sind wir uns auch im Klaren. Trotzdem, ich sage es noch mal, das wäre eine direkte Hilfe bei den Verbraucherinnen und den Verbrauchern, direkt auf der Rechnung, auf dem Tisch. Zeigen Sie mir irgendein Instrument, was wirksamer ist und treffsicherer ist! Zeigen Sie mir irgendeines aus den drei Entlastungspaketen, außer der Mehrwertsteuersenkung bei Gas! Zeigen Sie mir irgendeines! Mit Bedürftigkeitsprüfung, mit Einzelanträgen, mit komplizierten bürokratischen Instrumenten helfen wir uns hier drüber. Deswegen, das ist ein Vorschlag, und ich werde den mit Sicherheit auch in der Bundespartei weiterverfolgen. Und Sie können davon ausgehen, wir sind ja nicht der einzige europäische Staat, der darüber nachdenkt, und dass das Nachdenken längst im Gange ist. Ich will nur mal verweisen, es gibt vom 24.03.22 genau schon vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages Ausarbeitungen dazu. Leute, der Zug fährt schon längst, ob wir nun bremsen oder irgendwas, das ist alles längst im Gange! Ich hätte mir gewünscht, dass vielleicht mal aus Mecklenburg-Vorpommern, hier aus dem Landtag, ein Signal kommt. Wenn aber das nicht mal im Finanzausschuss weiter diskutiert werden kann, halte ich das für bedauerlich. Aber wie gesagt, ich gehe davon aus, in ein paar Wochen/Monaten werden wir darüber ohnehin noch mal sprechen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist durch die CDU-Fraktion beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1267 zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Und die Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsantrag bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1267. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1267 bei Zustimmung der FDP, Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CD…, nein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD und Enthaltung der Fraktion der CDU abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Einwilligung des Landtages zu Anträgen auf Änderungen des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“, auf Drucksache 8/1252. Antrag der Landesregierung Einwilligung des Landtages zu Anträgen auf Änderungen des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ – Drucksache 8/1252 – Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten in Vertretung für die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Frau Bettina Martin. Bitte schön!

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich vertrete mit dieser Rede Frau Ministerin Drese zu einer Thematik, die uns mittlerweile seit über zwei Jahren alle betrifft. Am vorvergangenen Dienstag hat sich das Kabinett zu den Grundzügen der Pandemievorsorge für den Herbst und Winter verständigt und mit dem MV-Pandemieplan die strategische Ausrichtung für den Herbst und Winter dargelegt. Richtig ist es, dass aktuell von einer glücklicherweise weitestgehend entspannten Corona-Gesamtlage gesprochen werden kann. Trotz hoher Infektionszahlen müssen die Krankenhäuser im Moment nicht an der Belastungsgrenze arbeiten. Aber – und darauf möchte ich dennoch hinweisen – vergleichen wir die mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten in Mecklenburg-Vorpommern heute mit der Zahl vor genau einem Jahr, sehen wir einen Anstieg von 50 Prozent. Dieser Umstand verdeutlicht, was viele Menschen in den vergangenen Wochen und Monaten auch selbst oder im unmittelbaren Bekanntenkreis erfahren haben: Die Zahl der Infektionen verlief diesen Sommer auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr. Nichtsdestotrotz – und das ist eine gute Nachricht – können wir davon ausgehen, dass die Kombination aus der relativ hohen Impfquote und/oder einer durchgemachten Infektion zu einer hohen Basisimmunität in der Bevölkerung geführt hat. Das Virus ist somit natürlich nicht verschwunden oder gänzlich ungefährlich, gleichwohl befinden wir uns aber in einer neuen Phase der Pandemie, die sich in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich endemisch weiterentwickeln wird. Zu erwarten sind erneut zunehmende Infektionsfälle, da sich die Menschen während der kalten Jahreszeit wieder vermehrt in den Innenräumen aufhalten werden. Die Schwere der Krankheitsverläufe, davon gehen Expertinnen und Experten aus, wird ähnlich ausfallen wie derzeit durch die dominierende Omikron-BA.5-Virusvariante. Mit dem MV-Pandemieplan, der in Ergänzung der Bundesgesetzgebung nahezu alle Bereiche des Pandemiemanagements aufgreift, sind wir als Land gut aufgestellt. Neben dem rechtlichen Instrumentenkasten, der Bund und Ländern ab dem 1. Oktober 2022 zur Verfügung stehen wird, basiert die Herbst-Winter-Vorbereitung in Mecklenburg-Vorpommern auf den drei Säulen Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance, also der Beobachtung und Auswertung des Pandemiegeschehens. Ganz wesentlich wird es auf jeden Einzelnen und jede Einzelne ankommen. Eigenverantwortlichkeit sowie ein umsichtiger und verantwortungsvoller Umgang mit der Pandemie müssen einen zentralen Schutzbeitrag auch in dieser neuen Phase der Pandemie leisten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie Ihnen bekannt ist, hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in der vergangenen Woche der Zulassung der bivalenten neuen Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech/Pfizer zugestimmt. Die Kontingente werden dann bereits in dieser Woche an den pharmazeutischen Großhandel ausgeliefert und können auch durch die Leistungserbringer in unserem Bundesland über die Apotheken bezogen werden. Die Vakzine sind sowohl auf den ursprünglichen Typ von SARS-CoV-2 als auch auf die Omikron-Sublinie BA.1 angepasst. Ende September/Anfang Oktober ist von weiteren Zulassungen für die BA.4- und BA.5- angepassten Impfstoffe auszugehen. Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag sichern wir die ergänzende Infrastruktur und ermöglichen allen Menschen, die eine Impfung in Anspruch nehmen möchten, einen niedrigschwelligen Zugang zu einer Beratungs- und Impfmöglichkeit. Mit dem zweiten Teilbereich des Antrages unterstützen wir die Aufrechterhaltung einer ergänzenden Grundtestinfrastruktur, die sich angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in der Bundes-Testverordnung nicht am Netz halten ließe. Vor diesem Hintergrund ist es die Absicht der Landesregierung, das seit dem 31. März dieses Jahres außer Kraft getretene Programm zur Förderung von Leistungserbringern für PoC-Antigen-Tests, also den Bürgertests, neu aufzulegen, denn auch Testen ist und bleibt ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Ansteckungen und damit einhergehend möglichen Erkrankungen, die wiederum zu Personalausfällen sowie einer Überlastung der Krankenhäuser führen können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Landesregierung zu den Änderungen des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ bitte ich – ergänzend zur bereits erfolgten Zustimmung im Finanzausschuss – um Ihre Zustimmung. Beide Antragsgegenstände – die Aufrechterhaltung der ergänzenden Impfinfrastruktur sowie die Förderung einer Testangebotsstruktur im ländlichen Raum – berühren unverzichtbare Kernbereiche des Pandemiemanagements im kommenden Winterhalbjahr. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Heute haben wir eine Art Premiere, denn endlich wird mal die Öffentlichkeit darüber informiert und es wird diskutiert, für welche konkreten Ausgestaltungen das schuldenfinanzierte Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ in Anspruch genommen wird. Wir haben in den Haushaltsverhandlungen auch gefordert, dass alle Ausgaben hier im Parlament durch die Abgeordneten abgesegnet werden. Das Abnicken im Finanzausschuss hat immerhin jetzt partiell ein Ende. Und fairerweise muss man sagen, dass die Anträge der Landesregierung auch immer transparenter ausgestaltet werden – zumindest in diesem Fall. (Sebastian Ehlers, CDU: Guck an!) Letztendlich werden wir bald auch sehen, was Justitia zum bisherigen Vorgehen sagen wird. Wir wissen es ja, wir sehen uns ja noch weiterhin vor Gericht. Und selbst, wenn das scheitern sollte, können Sie sich sicher sein, wir werden akribisch beleuchten und hinterfragen, wofür die Zinszahlungen unserer Kinder und Enkel aufgewendet werden. Die Urteilsverkündung unserer Klage gegen die illegalen – aus unserer Sicht – Kreditfinanzierungen außerhalb des regulären Haushalts steht bald bevor. Aber zum Inhalt: Auch während der Corona-Pandemie haben wir uns an konstruktiven Lösungen beteiligt. Pharmazeutische Maßnahmen, Hygieneartikel, Personalkosten oder Tests, die zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie oder der Bürokratie gebraucht wurden, die haben auch wir als AfD-Fraktion oftmals kritisch, aber mit wohlwollender Interpretation mitgetragen. Mittlerweile denken wir aber, es ist an der Zeit, die Corona-Viren so zu behandeln wie alle saisonalen Atemwegserkrankungen auch. Wir können nicht durch Schulden und ewiges Maskentragen, Testen jeden Menschen auf der Welt vor dem Tod bewahren, gerade jetzt, wo uns das Geld völlig an jeder Ecke fehlt und wir für die Gesunderhaltung der Bürger eher Heizmittel brauchen als Tests. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir haben es hier zu tun mit Geldern, die für Testzentren und Impfinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollen. Man kann lesen im Antrag: Mietpauschalen in Höhe von 440.700 Euro pro Monat für die maximal 113 Testzentren. Das ist uns einfach zu viel Geld derzeit und das gilt auch für die Impfzentren. Masken, Tests, pharmazeutische Erzeugnisse und weitere Maßnahmen zum Schutz vor Corona dürfen nicht weiter aus den Haushalten der staatlichen Verwaltungsebenen heraus finanziert werden. Die Finanzierung der Bekämpfung von Krankheiten muss von den Bürgern und von den Krankenkassen gestaltet werden, ähnlich wie bei der Grippe oder anderen Krankheiten. Und zur epidemiologischen Lage muss man auch die neuesten Erkenntnisse endlich mal hier feststellen. Glaubt man der wissenschaftlichen Begleitgruppe des Bundes in der Schweiz vom 25. Februar noch, landen nur 0,2 bis 0,4 Prozent der Personen mit bestätigter Omikron-Ansteckung im Krankenhaus. Unter der realistischen Annahme, dass etwa 5 bis 10 Prozent der Hospitalisierten auf die Intensivstation müssen und etwa ein Drittel der Intensivpatienten stirbt, dann haben wir circa einen Todesfall pro 10.000 bis 20.000 Infizierten. Eine solche Sterblichkeit liegt – pessimistisch gesprochen – bei einer typischen Grippewelle. Und weiterhin, ist ja auch bekannt, ist die Sterblichkeit hauptsächlich bei älteren, bei vorerkrankten, geschwächten Personen vorhanden. Und eine aktuelle Studie des Bundesforschungsministeriums – da kann unsere Forschungsministerin sicherlich mit einem Telefonanruf bei Frau Bettina Stark-Watzinger mal nachfragen, die Studie heißt IMMUNEBRIDGE –, da wird klar, dass 95 Prozent der Untersuchten eine Antikörperbildung haben und sich wahrscheinlich nicht infizieren können mehr. Also das Ziel von damals – wir alle kennen noch diese berühmte Kurve und diesen Flatten-the-Curve-Spruch, den es damals gab – ist doch schon längst erreicht. Und von daher werden wir diese Mittel ablehnen. Ja, Corona ist eine ernsthafte Gefahr, vor allen Dingen für ältere und vorerkrankte Menschen, das wissen wir alle. Aber aus epidemiologischer Sicht müssen wir es behandeln wie eine normale Krankheit. Den hier in dem vorliegenden Antrag vorgelegten Mitteln können wir nicht zustimmen. Impfungen gehören in die Hausarztpraxen oder in betriebliche Organisation, und Tests müssen künftig privat oder betrieblich organisiert werden! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es auch gut, dass wir mittlerweile über Anträge zum Schutzfonds, zumindest ab einer gewissen Höhe, hier im Parlament diskutieren können. Da hat sich die Gesetzesänderung sicherlich bewährt oder wird sich bewähren. Wir fangen ja heute das erste Mal an. Und das gibt uns auch die Möglichkeit, ein erstes Mal auch mal hier wieder im Parlament so ein Schlaglicht auf diese ganze Konstruktion „MV-Schutzfonds“ zu werfen. Wir hatten es ja auch in der Anhörung im Finanzausschuss zum Haushaltsentwurf, da haben ja nicht nur alle anwesenden Experten, sondern auch die vier Oppositionsfraktionen und vor allem ja auch der Landesrechnungshof gesagt, so, wie der Schutzfonds ausgestaltet ist, und vor allem so, wie dort Ausgaben draus getätigt werden, ist der ganz klar verfassungswidrig. Es gibt ja jetzt auch einen interessanten Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu dieser Thematik, der ganz eindeutig zu dem Schluss kommt, dass viele Ausgaben, die wir aus dem Schutzfonds tätigen – ich nenne nur mal einige: Onlinezugangsgesetz, Digitalisierung, Sondervermögen für Uni-Bau et cetera, et cetera –, wir hören uns das ja auch immer alles im Finanzausschuss an und müssen ja dann immer da uns die Gebrechen anhören, wie denn die Regierungsvertreter versuchen, den Corona-Bezug herzustellen. Das gelingt ihnen in den meisten Fällen ja nie, außer, wo es ganz klar gegeben ist. Insofern finden wir es richtig. Der Sonderbericht schlummert ja jetzt schon seit Juli, glaube ich, hier bei der Landtagspräsidentin. Wir haben gestern beantragt, dass er jetzt auch in die zuständigen Ausschüsse kommt und dort auch mal intensiv beraten wird und die Meinung auch des Landesrechnungshofs sich Gehör verschafft wird. Ich glaube nur, bei den Koalitionsfraktionen wird das ja wie immer auf taube Ohren stoßen. Aber er legt ganz klar dar, dass wir es hier zu großen Teilen mit verfassungswidrigen Ausgaben zu tun haben. Deshalb fordern wir Sie auch heute noch mal auf, dass wir hier zu dem Verfahren kommen, wie es ja auch nach den Gerichtsurteilen in Hessen oder Rheinland-Pfalz jetzt auch in Hessen passiert ist, dass der Corona-Schutzfonds abgewickelt wurde und diese Ausgaben in den normalen Haushalt überführt wurden. So viel vielleicht mal zu den schlechten Nachrichten. Ich will zum Schluss natürlich auch die beiden Anträge bewerten. Aus unserer Sicht haben die einen ganz klaren Corona-Bezug, das haben wir auch schon im Finanzausschuss gesagt. Es ist sicherlich richtig, die Testinfrastruktur und auch die Impfinfrastruktur aufrechtzuerhalten. Man kann das natürlich auch machen wie die AfD und sagen, das sollen alles die Bürger und Krankenkassen bezahlen. Das heißt dann nachher auch höhere Krankenkassenbeiträge und, und, und. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir glauben, das ist richtig, für diesen Winter das noch mal auch über Schutzfondsgelder zu finanzieren, und werden deshalb auch diesen Anträgen zustimmen. Das ändert aber nichts an unserer Auffassung, dass große Sachen, die aus diesem Schutzfonds bezahlt werden, ganz eindeutig mit der Landesverfassung nicht zu vereinbaren sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich geht es bei dem vorliegenden Antrag – das ist hier schon deutlich geworden – um die Sicherung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur für Bürgertestungen und um die Finanzierung der Impfinfrastrukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ finanziert werden sollen. Wir beraten heute erstmalig einen solchen Antrag hier im Plenum. Das freut mich aus zwei Gründen außerordentlich: Zunächst verrate ich Ihnen sicherlich nichts Neues, wenn ich sage, dass wir als LINKE-Fraktion es schon bei den Beratungen zum Strategiefonds kritisch gesehen haben, dass dazu nur im Finanzausschuss beraten wurde. Das war seinerzeit auch Teil unserer Klage am Landesverfassungsgericht. Und das Gericht sah es letztlich ähnlich. Die Budgethoheit liegt nun einmal beim Landtag. Beim MV-Schutzfonds mag man eine Ausnahme sehen können. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das liegt einfach daran, dass eine Pandemie schnelle Entscheidungen und schnelle Mittelfreigaben nötig macht, die bei Plenarentscheidungen vielleicht nicht immer so möglich sind. Ein Beschluss des Finanzausschusses ist da doch etwas schneller herbeizuführen. Eine ähnliche Regelung haben wir auch für den Europaausschuss, der in dringlichen Angelegenheiten, im Wesentlichen bei Subsidiaritätsfragen, plenarersetzende Beschlüsse fassen darf. So weit ist es also nicht gänzlich, ist es nicht gänzlich abwegig, und für Schutzfonds-Vorlagen haben wir das zunächst ähnlich gesehen. Mit seinem Urteil vom 27. Oktober vergangenen Jahres zum dortigen Sondervermögen hat der Hessische Staatsgerichtshof aber klargestellt, dass er dort eine andere Auffassung hat. Nun ist dieses Urteil für uns natürlich nicht bindend, gleichwohl haben wir uns entschieden, unsere entsprechenden Regelungen dem Urteil unterzuordnen. In diesem Punkt sind die Regelungen nämlich durchaus vergleichbar. So viel schon mal zu Vorwürfen, dass die rotrote Koalition das hessische Urteil völlig ignorieren würde. Sie sehen an diesem Beispiel, dass das nicht der Fall ist. Und das bringt mich auch zum zweiten Punkt, warum ich froh darüber bin, hier heute dazu im Plenum sprechen zu dürfen: Ganz egal, was wir im Finanzausschuss an Schutzfonds-Vorlagen beschlossen haben, es kam immer von der Opposition der Vorwurf, der Schutzfonds sei verfassungswidrig und die Kreditermächtigungen dürften nicht weiter genutzt werden. Kein Pandemiebezug, hätte man ja alles im regulären Haushalt machen können, so die Sprech. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vorliegend reden wir über Testangebote und Impfinfrastruktur – pandemiebezogener geht es gar nicht. Trotzdem hätte ich mich nicht gewundert, wenn am Tage nach einer Ausschussbefassung mit diesen Vorlagen der Schutzfonds von Ihnen wieder als verfassungswidrig kritisiert worden wäre. Lassen Sie mich zur Verfassungsmäßigkeit des Schutzfonds noch zwei Dinge sagen: Zum einen schließt die Tatsache, dass bestimmte Dinge bereits vor der Pandemie geplant waren, den Pandemiebezug dann nicht aus, wenn sie in der Pandemie aufgrund der Pandemie unverzichtbar wurden. Auch das wurde in der Anhörung im Finanzausschuss gesagt, wird aber von der Opposition gerne unterschlagen. Ich denke da vor allem an Maßnahmen der Digitalisierung. Und auch an der Stelle sei daran erinnert: Corona ist noch nicht vorbei! Zum anderen möchte ich auf das viel zitierte Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs verweisen. Danach müssen die finanzierten Maßnahmen auf die Beseitigung der Naturkatastrophe beziehungsweise auf die Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation bezogen sein. Das, meine Damen und Herren, schließt Pandemiefolgen mit ein. Weiterhin führt das Gericht aus, dass der Landesregierung diesbezüglich ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht. Es geht um Vertretbarkeit. (Marc Reinhardt, CDU: Ein „gewisser“!) Das sind Dinge, die müssen mal klargezogen werden, damit in der Öffentlichkeit kein falscher Eindruck entsteht. Dem Antrag der Landesregierung stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Lieber Kollege Herr Koplin! Jetzt sehe ich ihn gar nicht mehr. Ist er jetzt etwa rausgegangen? Ich wollte ihn ansprechen. Dann mache ich meine Bemerkung einfach so. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aufgaben, also die Umsetzung …, Aufgaben wie die Umsetzung des OZG aus dem MV-Schutzfonds zu finanzieren, erschließt sich mir überhaupt nicht. Das ist eine Sache, das ist eine Aufgabe, die das Land auch schon vor der Pandemie hatte und auch unabhängig von der Pandemie hätte. Die Neuerung ist schon angesprochen worden hier im Plenum. Seit dem 30. Juni 2022 bedürfen Änderungen des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ der Einwilligung des Landtages. Das ist auch hier schon gesagt worden. In Ziffer 1 des uns vorliegenden Antrages geht es um die Sicherung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur für Bürgertestungen und zu diesem Zweck um Umschichtungen, um die Einwilligung des Landtags in Umschichtungen in Höhe von 800.000 Euro. Die Landesregierung hat dargestellt in ihrem Antrag, dass die Anlässe natürlich zurückgegangen sind für Schnelltestungen, für Bedarfe von Schnelltestungen, aber dass diese natürlich nach wie vor bestehen, zum Beispiel für die Tätigkeitsaufnahme von medizinischem Personal oder auch für das präventive Testen von Bewohner/-innen von Pflegeeinrichtungen, die dort tätigen Personen oder auch für Besucherinnen und Besucher. Und deswegen verfolgt die Landesregierung, wie ich finde, vernünftig das Ziel, eine landesweite Teststellengrundstruktur zu erhalten, über die eben Bürgertestungen sichergestellt werden können, und dafür sollen um die 95 Testeinrichtungen in den 77 Grundzentren und 19 Mittelzentren des Landes aufrechterhalten bleiben. Der andere Teil des Antrags in Ziffer 2 bezieht sich auf die Finanzierung der Impfinfrastrukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Da geht es um Umschichtungen in Höhe von 12,08 Millionen Euro. Auch hier ist es so, dass sich die Impfnachfrage derzeit auf einem anhaltend niedrigen Niveau bewegt, aber zur Vorbereitung auf den Herbst und Winter ist eben auch die Impfung ein zentrales Instrument der Pandemiebewältigung, gerade auch zum Schutz vor schweren Verläufen in vulnerablen Gruppen. Und dazu ist eben nach der zutreffenden Analyse der Landesregierung die Aktivierung einer flächendeckenden Impfkampagne erforderlich. Es soll in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt einen Impfstützpunkt weiterhin geben und eben auch ein mobiles Impfteam. Und dafür sind eben diese Mittel in Höhe von 12,08 Millionen Euro notwendig. Bei aller grundsätzlichen Kritik am Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ – der Kollege Reinhardt hat es schon ausgeführt – muss ich sagen, dass mir der Pandemiebezug bei diesen beiden Maßnahmen einleuchtet. In der Sitzung des Finanzausschusses am 25. August 2022 habe ich auch für beide Maßnahmen und die dafür erforderlichen Umschichtungen meine Zustimmung erteilt. Und meine Fraktion wird auch heute dem Antrag der Landesregierung zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Bei mir läuft die Uhr noch. (Schriftführer Christian Winter: Oh!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich ja nun der letzte Redner zu dem Thema bin, brauche ich natürlich nicht alles noch mal aufzuwärmen im Grunde, aber … (Marc Reinhardt, CDU: Die SPD kommt auch noch.) Ja, aber da wurde ja schon von der Ministerin gesprochen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es geht – ich will es auch relativ knapp machen – zumindest bei dem Thema dieser Anträge selbst, es geht um die Vorhaltung von Test- und Infrastruktur. Ich denke mal, der Pandemiebezug steht zweifelsfrei fest. Ob das jetzt die richtigen Maßnahmen sind und so weiter, das liegt auch ein Stück weit in der Beurteilung jetzt des zuständigen Ministeriums. Aber natürlich muss ich auch noch mal fragen, ob natürlich diese Infrastruktur dauerhaft aufrechterhalten werden kann und muss. Also wir brauchen ja auch irgendwann mal Exitstrategien, wenn zum Beispiel die Tests nicht in Anspruch genommen werden oder auch die Impfkampagne nicht in Anspruch genommen wird. Wir haben ja schon festgestellt, dass wir zuletzt, als wir noch stark hochgefahren waren, dass es dort eine deutliche Ermüdung gab und teilweise dann die Einrichtungen ohne Besucher dastanden. Das ist natürlich auch nichts, was wir dauerhaft finanzieren können. Darüber kann man aber inhaltlich noch mal diskutieren. Das ist keine Frage der Finanzierung jetzt, sondern das ist eher eine Frage des Ausblicks und der Exitstrategie. Es ist richtig und zutreffend gesagt worden, dass es natürlich wichtig ist, dass wir uns hier beschäftigen im Parlament und nicht nur im Finanzausschuss. Dass wir das jetzt überhaupt erleben, ist ja schon mal erstritten worden. Gleichwohl haben wir die Kritik nach wie vor am Fonds zu äußern. Gerade auch in dieser Angelegenheit möchte ich das noch mal betonen. Wir werden sehen, wie das Verfassungsgericht entscheiden wird. Ich habe da auch erhebliche Bedenken, denn die Unterlagen oder die Vorlagen, die Sie jetzt nicht kennen, die wir im Finanzausschuss besprochen haben, die hatten eben keinen Pandemiebezug aus meiner Sicht. Und da scheitert es jedes Mal daran, dass man uns nicht versteht, dass wir sagen, ihr müsst es auftrennen. Selbst bei Digitalisierungsvorlagen und so weiter kann es ja sein, dass es eine gewisse Verteuerung gibt, die Pandemiebezug hat, die kann man ja vielleicht auch noch einpreisen. Aber grundsätzlich OZG und ähnliche Dinge uns da jedes Mal unterjubeln zu wollen, das wird auf Dauer nicht funktionieren. Und ich glaube auch tatsächlich, dass man sich da eine blutige Nase holen wird. Mir ist aufgefallen bei der einen Vorlage – ich war am Anfang noch nicht im Raum, vielleicht kann man das noch aufklären –, im Antragsanhang hieß es bei der Finanzierung der Impfinfrastrukturen, dass diese Mittel, es war damals dringlich gekennzeichnet, dass diese Mittel bis spätestens 01.09.2022 verfügbar sein müssen, weil befristete Beschäftigungsverhältnisse zum 31.08. auslaufen. Ich weiß nicht, wem das noch aufgefallen ist. Ich habe auf die Uhr geguckt, es ist der 08.09.2022. Was ist jetzt mit diesen Beschäftigten und warum liegt es denn jetzt erst vor, wenn es doch so dringlich war und das auf jeden Fall bis zum 01.09. hätte beschlossen werden müssen? Vielleicht kann sich dazu ja noch mal jemand äußern. Da die SPD ja noch Redezeit hat, vielleicht können die das ausgleichen, ansonsten würde ich vielleicht sogar noch die Frau Ministerin bitten, dazu auszuführen. Meine Damen und Herren, noch mal, Pandemiebezug ist gegeben, deswegen werden wir zustimmen. Gleichwohl, das kann man nicht mit jeder Maßnahme, die hier bis jetzt eingereicht wurde, unterstützen, und wir werden in Zukunft auch noch genauer hinschauen, egal, ob Finanzausschuss oder hier. Ich habe aber den Eindruck, dass im Finanzausschuss auch nicht richtig zugehört wird. Ich habe auch manchmal den Eindruck, dass die Koalitionsfraktionen dort im Finanzausschuss auch fast alles – oder was heißt „fast“ –, alles durchwinken, ohne das weiter zu hinterfragen, ob der Pandemiebezug wirklich gegeben ist. Das erwarte ich auch, dass man da ein bisschen kritischer auch seitens der Regierungsfraktionen oder der regierungsstützenden Fraktionen mit dem Thema umgeht, denn das sind parlamentarische Rechte, die da auch betroffen sind. Da muss man sich auch nicht alles vorlegen lassen, was von der Verwaltung kommt, sondern das muss man schon noch ein bisschen genauer hinterfragen. Es geht hier immerhin um Steuergelder. Und da lade ich Sie herzlich zu ein, mit uns etwas kritischer zu werden. Ja, im Grunde ist alles gesagt worden. Ich muss es nicht in die Länge ziehen. Ich hätte aber ganz gern noch mal die Aufklärung zum Thema „dringlich“ und „01.09.2022“. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, gestatten Sie mir, auf der Besuchertribüne recht herzlich Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Demmin und der Stadt Loitz zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! Als nächster Redner hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also gleich zu Beginn: Wir gehen damit immer kritisch um. Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir damit nicht kritisch umgehen. Vielleicht machen wir das jetzt nicht im Finanzausschuss immer gleich so deutlich, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) aber es gibt ja auch Vorabsitzungen, und da beschäftigen wir uns schon … (Zurufe von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Nee, sind Sie nicht dabei, das ist auch gut so! Da gehen wir ja auch kritisch mit unseren oder mit den Vorlagen (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und auch mit den Kolleginnen und Kollegen um. Das ist so. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ja, das ist bei dir öfter mal so, Marc, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) dass du das nicht verstehen willst einfach. Und das ist das Problem. Da kann ich aber auch nichts dran ändern. Das ist dann tatsächlich so. Aber, meine Damen und Herren, mit Beschlussfassung des Doppelhaushalts und des Haushaltsbegleitgesetzes in 2022 und 2023 wurde ja bekanntlich das Sondervermögensgesetz „MV-Schutzfonds“ Paragraf 5 „Wirtschaftsplan“ geändert. In Absatz 3 erfolgte eine Regelung betreffend – die Kollegen haben es schon gesagt – einer Zustimmung des Landtages bei Änderungen des Wirtschaftsplanes. Dies ist heute der erste Fall, das ist auch gut so. Man hätte sich auch darüber verständigen können, ob man die Grenze anders setzt, aber letztendlich, glaube ich, haben wir uns alle dazu entschieden, wie es jetzt ist. Aber gleich zu Beginn zu sagen bei den beiden Anträgen, die Pandemie ist noch nicht vorbei, einige sehen das anscheinend anders, ich oder meine Fraktion sieht es so, dass die Pandemie eben noch da ist und auch bleiben wird. Und wir wissen ja nicht, wie der Herbst und wie der Winter dabei wird. Daher sollte vorausschauend und vorsichtig gehandelt werden. Das tun wir auch damit, indem wir die Bürgertestungen und die Angebotsstruktur für die Bürgertestung vorhalten oder auch die Finanzierung der Impfinfrastrukturen auf die Beine stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, zumindest ja erst mal von September 2022 bis April 2023. Das mit der Dringlichkeit habe ich auch gelesen, habe mich auch gefragt, wann das sein soll. Ich habe gerade die Ministerin gefragt, wird dann nachgeliefert irgendwie. Muss ja dann mal geguckt werden, weil die Sozialministerin, die uns dazu sicherlich was sagen könnte, jetzt auch nicht da ist. Und ich will sie jetzt, glaube ich, auch nicht in ihrer Krankheit anrufen. Und ich glaube, ein Staatssekretär ist auch gerade nicht zur Verfügung oder die Staatssekretärin. Dann, glaube ich, bitten wir alle mal die Landesregierung, dass sie uns das mal nachreicht. Alles andere ist, es wurde ja noch mal angesprochen, MV-Schutzfonds, dass wir das jetzt auch im Finanzausschuss behandeln wollen, super Sache, finde ich – wobei ja einige immer die Sichtweise haben wie eine Einbahnstraße, immer nur in eine Richtung. Das können wir ja gerne mal aufdröseln, wie das dann im Finanzausschuss so üblich ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und … Na ja, das ist so immer die Vorgehensweise auch von dir, Marc, immer eine Meinung zu vertreten und die andere Meinung nicht zuzulassen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und deswegen kehre ich diesmal diese Sichtweise ein bisschen um: Herzlich willkommen in der Wirklichkeit! Ansonsten wird die SPD den beiden Anträgen zustimmen. – Vielen Dank für die Anteilnahme, hätte ich beinahe gesagt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1252. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1252 bei Gegenstimmen der AfD und Zustimmung aller übrigen Fraktionen angenommen. Vielen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 Geschäftsordnung des Landtages zum Thema: „Ein Tropfen auf den heißen Stein – das Scheitern der Entlastungspakete“, auf Antrag der Fraktion der AfD. Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Ein Tropfen auf den heißen Stein – das Scheitern der Entlastungspakete Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat ums Wort gebeten für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Stephan Renken. (Schriftführerin Petra Federau: Reuken.) Reuken, Entschuldigung! (Nikolaus Kramer, AfD: Das kann man wieder einrenken.)

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Stephan J. Reuken AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Von einer Zeitenwende sprach Olaf Scholz im Bundestag, und was der Bundeskanzler auf die Wiederertüchtigung der Bundeswehr und die veränderte Russlandpolitik bezogen hat, lässt sich noch viel weiter fassen: Die Bundesrepublik steht vor einer der denkbar prekärsten Situationen, die man sich vorstellen kann. Die Energiepreise – wir haben es jetzt schon mehrfach gehört – explodieren, nicht zuletzt auch aufgrund der Sanktionen, und trotzdem scheint sich das Momentum Richtung Russland zu verschieben. Mit der Wartung von Nord Stream 1 im Juli hatte man bereits befürchtet, dass diese mit Absicht länger dauern würde als üblich und dann nach und nach eigentlich gar kein Gas mehr kommt. Ein Lieferstopp würde auf den nächsten folgen. Was festzuhalten ist, ist allerdings, dass Russland es vermocht hat, in relativ kurzer Zeit andere Abnehmer für seine Rohstoffe zu finden. Indien zum Beispiel verweigert sich einer Preisdeckelung, wie sie von den USA vorgeschlagen wurden. Wir bluten unsere Wirtschaft und die Mittelschicht sehenden Auges aus, während Russland mehr als je zuvor Geld mit Gas und Öl verdient. Und damit hier keine Missverständnisse aufkommen – gerade in Richtung Herrn Peters hätte ich es jetzt noch mal gesagt –, der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist durch nichts zu rechtfertigen, nur damit wir uns nicht falsch verstehen. Aber – das darf man auch sagen – unsere Existenz zu ruinieren, ist auch durch nichts zu rechtfertigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das tun wir schon seit Jahren, nämlich mit dem, was gemeinhin als Energiewende bekannt geworden ist. Während Robert Habeck den Leuten erklärt, dass kurz duschen im Kampf gegen Russland hilft und man sich auch mit kaltem Wasser und Seife die Hände waschen kann, hat er wohl aus Angst vor der eigenen Basis lange keinen Finger in Sachen Kernenergie gerührt. Alle Argumente, die hier ins Feld geführt wurden, sind Scheinargumente. Die laufenden Kernkraftwerke müssen bis zum geplanten Ende ihres Betriebes alle Sicherheitsüberprüfungen aktuell vorliegen haben, und daran ändert sich natürlich auch beim Jahreswechsel nichts. Brennstäbe ließen sich beschaffen, würden die Kernkraftwerke nicht bei voller Auslastung betrieben, sondern in einem Modus, der es ermöglicht, bis zum nächsten Frühjahr Nachschub zu organisieren. Das Einzige, was hier tatsächlich fehlt, sind der politische Wille und die Einsicht in die Notwendigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und stattdessen, stattdessen verfügt ein grüner Wirtschaftsminister den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken. Und der Zubau von erneuerbaren Energien soll es natürlich auch richten. In Sachen Photovoltaik haben wir den Standort Deutschland, an dem diese Branche ja auch groß geworden ist, nahezu restlos untergehen und nach China abwandern lassen. Wirtschaft und Industrie klagen über einen selten gesehenen Materialmangel, fahren die Investitionen zurück und müssen über Stellenstreichungen nachdenken. (Zuruf von René Domke, FDP) Jeder von Ihnen sollte mittlerweile die Schlagzeilen und Hilferufe aus dem Bäckereihandwerk gelesen haben. Wir werden in den kommenden Monaten leider, leider ein Firmensterben sehen, wie wir es uns gar nicht vorstellen können, egal, wie man das nun nennen mag. Und während jetzt von früh bis spät der Krieg in der Ukraine als Erklärung für die Inflation vors Loch geschoben wird, macht sich kaum ein Politiker in Regierungsverantwortung tatsächlich mal ehrlich und benennt einen weiteren Hauptgrund für die Inflation, nämlich die Geldpolitik der EZB. Während die Amerikanische, die Britische und auch die Schweizerische Nationalbank harte Maßnahmen ergreifen, um der Inflation Einhalt zu gebieten, wohl wissend, dass dies in die nächste Rezession führen kann, hängt die Europäische Zentralbank in ihrer eigens gebauten Falle fest. Zunächst hantierte die EZB im Jahre 2021 noch mit Zahlen zur Inflationserwartung herum, bei denen die meisten Volkswirte schon die Hände überm Kopf zusammenschlugen. Man ging von etwas mehr als zwei Prozent für 2022 aus. Und selbst mit Beginn des Krieges und der jetzt bestehenden Energiekrise meint die EZB, das Ganze würde sich im Jahr 2023 wahrscheinlich wieder einrenken. Und da man das Ziel nahe der zwei Prozent die letzten Jahre auch nicht geschafft hat, könne man es durchaus verkraften, wenn die Preissteigerung in nächster Zeit etwas höher ausgeht. Ich kann Ihnen sagen, die Bevölkerung sieht das ganz anders, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber die EZB kann durch das Fehlkonstrukt Euro gar keine harten Maßnahmen ergreifen. Erhöht sie den Leitzins zu stark, gehen die südeuropäischen Staaten bankrott und der Euro ist Geschichte. Tut sie es nicht, bleibt die Inflation hoch, die Staatskassen freuen sich und die Bevölkerungen der Euroländer verarmen sehenden Auges. Und in dieser Gemengelage wirft uns die Bundesregierung nun einige Knochen hin: 300 Euro Energiepauschale. Die entwerten sich bei der laufenden Inflation quasi selbst. Und zielgerichtet kommen sie auch nicht an, denn die Verbraucherzentralen gehen mindestens von einer Verdopplung der Nebenkosten im Jahr 2022 aus. Also diese 300 Euro sind, wie in der Überschrift schon geschrieben, wahrlich ein Tropfen auf den heißen Stein. Sehr geehrte Damen und Herren, auch der Tankrabatt für drei Monate liegt nun hinter uns, und ja, die Preise gingen ein wenig zurück, waren aber im europäischen Vergleich immer noch sehr, sehr hoch. Und hier von Entlastungen zu sprechen, widerstrebt mir, ich würde es allenfalls einen Aufschub nennen. Eine wirkliche Entlastung wäre die Senkung der Steuern auf die Kraftstoffe gewesen. Und das Argument, wer viel fährt, wird auch viel entlastet, das zieht hier einfach nicht, denn es sind gerade Unternehmen aus der Logistik und auch aus der Landwirtschaft, die viel Energie brauchen. Und wenn man hier mal den Kostendruck reduzieren würde, dann würde sich das auch auf andere Bereiche ausdehnen, zum Beispiel auch auf die Lebensmittelpreise. Und dann ist da ja noch das 9-Euro-Ticket. Besonders maßlos ist der Umgang damit gewesen, würde ich sagen. Zuerst war es wohl eher eine PR-Aktion für die Bahn, um die Menschen zu überzeugen, den Nahverkehr zu nutzen, dann wurde es über Nacht husch, husch zum Teil des Entlastungspaketes. Bis zum heutigen Tage ist allerdings völlig unklar, wer, wie und wann die Mehrkosten eigentlich tragen wird, und diese dürften enorm ausfallen. Eine normale Nahverkehrskarte, Monatskarte der Deutschen Bahn für Deutschland kostet unfassbare 400 Euro, und das auch nicht ohne Grund: Es gibt bei der Bahn natürlich viel Streckennetz zu betreuen, es gibt unfassbar viele Beschäftigte – all das kostet viel Geld. Und es ist nun mal so, würde man die Rechnung aufmachen und die 52 Millionen der verkauften Tickets, 9-Euro-Tickets, wenn die Bahn das dem Bund in Rechnung stellen würde, dann würden wir hier über 20 Milliarden Euro reden. Und die zweieinhalb Milliarden aus den Regionalisierungsmitteln reichen hier einfach vorne und hinten nicht aus. Das ganze Ding ist leider nicht ausfinanziert gewesen. Und über die Qualität brauchen wir gar nicht erst zu sprechen. Bereits am ersten Wochenende mussten kleinere Kinder, Mütter aus den völlig überfüllten Zügen geholt werden. Und die Fahrradmitnahme konnte man sich quasi die ganzen drei Monate abschminken, die es das Ticket gab. Und auch ganze Familien wurden auf den Bahnsteigen stehen gelassen, weil sie eben einen Kinderwagen dabeihatten. (Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich weiß nicht, wie oft Sie Zug gefahren sind.) Das 9-Euro-Ticket, so heißt es, habe zum Abbremsen der Inflation beigetragen. Das schreibt auch das Institut der Deutschen Wirtschaft in einer Studie. Das liegt daran, dass der Preis für Mobilität durch den Eingriff des Staates weniger stark gestiegen ist als in anderen Bereichen, wo der Staat eben keinen Zugriff darauf hatte. Das kann allerdings kein Argument sein, ein Projekt hier zu finanzieren, das die Bahn und den Nahverkehr in keinster Weise modernisiert oder effizienter macht, sondern, im Gegenteil, den Verschleiß erhöht und die wahren Kosten einfach in die Zukunft verschiebt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen jetzt bereits, dass die Unternehmen ihre Preise anpassen müssen. Und hierbei wird befürchtet, dass die Fahrgastzahlen wieder sinken werden. Der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen, der übrigens die wissenschaftliche Begleitung des 9-Euro-Tickets übernommen hat, ist genau aus diesem Grund zu dem Schluss gekommen, dass es eigentlich eine Anschlussregelung für das 9-Euro-Ticket geben muss, weil sonst die Tarife dermaßen durch die Decke gehen, dass bald gar keiner mehr Bahn fährt. Und jetzt haben wir das neue, das von Bundesverkehrsminister Lindner wuchtig genannte Entlastungspaket, was uns vor einigen Tagen präsentiert wurde. Mein erster … (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, mein erster Gedanke war auch eher semantischer Natur. Also wenn man etwas wuchtet oder auswuchtet, dann braucht man sehr, sehr viel Kraft. Aber egal, in welches Wörterbuch Sie auch da hineinschauen, Begriffe wie „Zielgenauigkeit“ oder „Präzision“ werden Sie da leider nicht finden. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und genau das ist das Problem. Geld wird hier mit einem Gießkannenprinzip verteilt. Und dieses Mal werden Rentner und Studenten miteingeschlossen, weil sie beim letzten Paket hinten runtergefallen sind. Und wer weiß, ob nicht bei Paket Nummer 4 oder 5 dann die nächste Gruppe dran ist, die dieses Mal vergessen wurde. Spontan fielen mir da Berufspendler ein, die auf ihr Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen, und bei den Spritpreisen jenseits von 2 Euro tatsächlichen überlegen müssen, ob es sich überhaupt noch lohnt, zur Arbeit zu fahren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Sehr richtig!) Und trotz Regierungsklausur wurde hierzu eigentlich kein Wort verloren, genauso wie zum Thema Kernenergie. Es wurde möglichst gemieden. Wir haben eine generelle Mangellage im Energiesektor. Wer heute immer noch behauptet, wir hätten ein Wärme- und kein Stromproblem, der hat es schlichtweg nicht verstanden. Vom Kohleausstieg 2030 hat man sich verabschiedet – gut so! Braun- und Steinkohlekraftwerke werden wieder hochgefahren – auch gut so! Und nach der Verzögerungstaktik des Wirtschaftsministers wurde nun auch der Stresstest zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke veröffentlicht. Er fiel nur leider nicht so aus, wie Herr Habeck das gerne hätte. Ich will es mal ganz deutlich sagen: Es ist durch nichts zu rechtfertigen, die Kernkraftwerke jetzt abzuschalten. Das ist grob fahrlässig, und es gibt eigentlich auch kein rationales Argument dafür. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem jetzigen Kurs, ein Entlastungspaket nach dem nächsten zu schnüren, behandelt die Bundesregierung lediglich die Symptome, aber nicht die Ursachen. Wir plädieren für eine Steuererleichterung, indem die Mindestsätze der EU bei der Mehrwertsteuer von 15 und 5 Prozent angewandt werden, oder ganz und gar auf europäischer Ebene für eine Absenkung jener Sätze für die nächsten Jahre. Hierfür gäbe es in den baltischen Staaten mit Inflation jenseits der 20 Prozent sicherlich ein offenes Ohr. Hinzukommen muss dann noch eine Offensive zur Energieerzeugung. Jedes Kraftwerk, das noch nicht abgerissen und wieder instand gesetzt werden kann, muss herangezogen werden, um diese Mangellage am Energiemarkt auszugleichen. Und hierfür müssen wir dann auch ideologische Dogmen über Bord werfen, denn uns droht ein großer wirtschaftlicher Einbruch und damit drohen auch soziale Verwerfungen, wie wir sie hier in Friedenszeiten noch nicht gesehen haben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat nunmehr das Wort der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Plenums! Vorweg möchte ich Ihnen sagen, dass die Landesregierung weiterhin dabei bleibt, was wir beim Energiegipfel auch ja mitbeschlossen haben, dass es uns ganz wichtig ist, dass bei den Entlastungen die Strompreis- und Gaspreisbremse – wir haben es im Energiegipfel „Energiepreisbremse“ genannt – weiter konkretisiert werden. Das ist im dritten Entlastungspaket des Bundes mit drin, aber noch zu abstrakt, noch nicht klar gefasst. Es reicht noch nicht, was an Entlastung auf dem Tisch liegt. Jetzt aber hier im Antrag der AfD von einem Tropfen auf einem heißen Stein zu sprechen oder wie Herr Reuken eben gesagt hat, einige Knochen hinzuwerfen, oder gestern Herr Schmidt, es „einen Witz“ zu nennen, da muss ich mich schon fragen, bei 95 Milliarden Entlastungspaketen, den größten Entlastungspaketen, die es je in Deutschland gegeben hat, von einem Tropfen auf den heißen Stein, also wirkungslosen Kleinigkeiten zu reden, da frage ich mich schon, ob Sie hier noch Öl ins Feuer gießen wollen oder was das heißt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Wir haben schon die ersten beiden Entlastungspakete in der Summe ausgerechnet. Das sind Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern von einer halben Milliarde Euro, die ersten beiden Entlastungspakete. Und da kommt dieses wuchtige dritte Entlastungspaket dazu. Gehen wir es mal durch, in den ersten beiden Leistungspaketen: Erstens. Der vollständige Entfall der EEG-Umlage kostet in Mecklenburg-Vorpommern 215 Millionen – deutlich mehr als ein Tropfen. Oder der Heizkostenzuschuss: Beziehende von Wohngeld erhalten 270 Euro, bedeutet 10,4 Millionen – deutlich mehr als ein Tropfen. Die Arbeitnehmerpauschale, Pauschbetrag, wird rückwirkend zum 01.01.2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht, 11,4 Millionen in Mecklenburg-Vorpommern – deutlich mehr als ein Tropfen. Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro, 30 Millionen Euro pro Jahr kostet das – deutlich mehr als ein Tropfen. Die Pendlerpauschale: gestiegen auf 38 Cent je Kilometer, jährlich 3 Millionen Euro – deutlich mehr als ein Tropfen. Der temporäre Tankrabatt: 65 Millionen hat das Land mitfinanziert – deutlich mehr als ein Tropfen. Die Energiepreispauschale: Die einmalige Zahlung von 300 Euro kostet über 100 Millionen – deutlich mehr als ein Tropfen. Der Kinderbonus: Einmalzahlung in der Höhe von 100 Euro pro Kind, 14 Millionen Euro – deutlich mehr als ein Tropfen. Die Einmalzahlung zu Sozialleistungen, nämlich in Höhe von 200 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, Kostenpunkt 30 Millionen Euro – deutlich mehr als ein Tropfen. Die Einmalzahlung zum Arbeitslosengeld I: einmalige Zahlung von 100 Euro, 2 Millionen Euro Kosten – deutlich mehr als ein Tropfen. Das 9-Euro-Ticket: 35 Millionen Euro – deutlich mehr als ein Tropfen. Ich sage es noch mal: Das waren bisher nur das erste und zweite Entlastungspaket. Wir sehen doch, mit was für einer großen Herausforderung wir es hier zu tun haben. Sie sagen ja, auch das sagen Sie ja, ja, die Sanktionen, die treffen nur uns und die treffen Russland überhaupt nicht. (Horst Förster, AfD: Das hat ja gar keiner gesagt!) Wieso ist dann die russische Wirtschaft in der Rezession? (Horst Förster, AfD: Das hat doch gar keiner gesagt.) Das ist doch auch hier ein Fake, was Sie erzählen und so tun, als wären es nur Lasten, die die Bevölkerung in Deutschland zu tragen hätte. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Noch mal: Unsere Positionierung ist es, dass die Pakete alle wichtig und notwendig sind und dass wir bei dem Energiepreisdeckel vorankommen müssen, damit auch die mittelständische Wirtschaft über den Winter kommt. Ich habe den Eindruck, Sie sind hier mit Ihrem Tropfen auf den heißen Stein eher in der Nähe eines Hilmar Kopper, des ehemaligen Deutsche-Bank-Vorstands, der bei zweistelligen Millionengrößenordnungen von Peanuts geredet hat. Das wird diesem Problem schlichtweg nicht gerecht. Jetzt komme ich zum dritten Entlastungspaket. Hier sind noch die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas auf sieben Prozent drin, die Kindergelderhöhung um 18 Euro drin, die Einmalzahlung für Studierende von 200 Euro, die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner 300 Euro – wir prüfen gerade, das auch auf die Pensionäre zu übertragen in Mecklenburg-Vorpommern –, die Heizkostenzuschusserhöhung, noch mal, die zweite, um 415 Euro für eine Person und weiter aufsteigend für weitere Personen, die Midijobs, die Erhöhung des Bürgergelds, Abbau der kalten Progression. Ich komme gar nicht so schnell durch, wie ich hier die fünf Minuten brauche. Es sind noch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen mit drin.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Minister, …

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Dr. Heiko Geue

Es sind …

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Elke-Annette Schmidt

… gestatten Sie …

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Dr. Heiko Geue

… die wuchtigsten …

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Elke-Annette Schmidt

… eine Zwischenfrage?

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Dr. Heiko Geue

… Entlastungspakete, die die Bundesregierung je auf den Weg gebracht hat mit Unterstützung des Bundeslandes. Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr Abgeordneter!

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Martin Schmidt AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Geue, was schätzen Sie denn ungefähr wird ab nächstem Januar oder kommenden Januar eine durchschnittliche Familie in Mecklenburg-Vorpommern an Mehrkosten im Monat an Energie, Heizung, Lebensmitteln haben, und wie viel wird ihnen insgesamt durch die drei Entlastungspakete wiedererstattet?

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf antworten, Herr Minister?

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Dr. Heiko Geue

Ja, aber gerne, …

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön!

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Dr. Heiko Geue

… Frau Präsidentin. Im Moment kann das natürlich niemand seriös abschätzen. Klar ist aber auch, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch gerade für die mittelständische Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern enorm sind, dass deswegen jedes einzelne Entlastungspaket notwendig war. Noch mal: 95 Milliarden Euro! Und ich habe ja auch eingeordnet, das wird nicht reichen. Die Belastungen werden aus unserer Sicht im nächsten Jahr noch höher sein als die Entlastungen, die jetzt auf den Weg gebracht worden sind. Aber deswegen noch mal, auch in dem Bundespapier steht das ja drin: Gaspreisdeckel und auch Strompreisdeckel. Das muss jetzt auch kommen. Da werden wir auch weiter Druck machen, damit wir alle gut über den Winter kommen. Aber noch mal, Sie haben hier auch eine Verantwortung für die Demokratie insgesamt. Ich weiß, dass die AfD das nicht ganz so wichtig nimmt, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Sie nimmt es gerade wichtig.) aber die anderen demokratischen Parteien besonders. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Enrico Schult, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Finanzminister! Als Nächste hat das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Christiane Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in dem, also sowohl heute als auch gestern, vieles schon, einzelne Punkte zu diesem Thema gehört. „Das Scheitern der Entlastungspakete“ – so lautet der Antrag –, „ein Tropfen auf den heißen Stein“, ist eine steile These. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte natürlich die aktuelle Entwicklung bei den Energiekosten und der Inflation nicht verhehlen, dass es Unternehmen gefährdet. Wir haben gestern in der „Tagesschau“ gelesen: „Hohe Energiepreise bremsen Produktion. … Rezessionssorgen kommen wieder hoch.“ Diese hohen Energiekosten belasten Privathaushalte und führen zur Einschränkung der Mobilität. Zum Beispiel war heute zu lesen, die Landkreise befürchten anhand der hohen Preise einen Rückgang des Angebots des ÖPNV. Und diese hohen Energiepreise gefährden den sozialen Zusammenhalt. Darauf gilt es hinzuarbeiten, dass das verändert wird. Mit den ersten beiden Entlastungspaketen hat die Bundesregierung Maßnahmen erlassen, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Kosten für Bürgerinnen und Bürger abzumildern. Meine Damen und Herren, ich möchte einzelne Punkte der Entlastungspakete genauer betrachten, nicht alle: Mit dem ersten Entlastungspaket entfiel die EEG-Umlage zum 1. Juli, ein halbes Jahr früher als geplant. Der Preis der Kilowattstunde sollte dadurch sinken um 12,8 Prozent, aber viele Grundversorgungen hatten zum 1. Juno bereits im Schnitt um 19,5 Prozent erhöht. Die Entlastung der Verbraucher war dadurch nicht gegeben. Beim zweiten Entlastungspaket wurde ohne Abstimmung mit den Verkehrsträgern das 9-Euro-Ticket eingeführt. Ich weiß, wir haben darüber schon so oft gesprochen und ich möchte jetzt nicht die vollen Züge und dies alles noch mal wiederholen, aber es hat den Menschen nicht den bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV gebracht, und es hat auch keine wirklich echte Alternative zum eigenen Pkw geschaffen. Und wir müssen ehrlich auch zugeben, dass dieses 9-Euro-Ticket ganz toll war in urbanen Bereichen, aber wir oder ich auf meinem ländlichen Dörfchen, ich habe davon nichts oder wenig nutzen können, wobei ich ehrlicherweise auch sagen muss, ich bin nicht mit dem Zug oder mit dem Bus gefahren. Ja, diese Befürchtungen, die hatten wir bereits genannt oder artikuliert und sie haben sich bewahrheitet. Und ja, selbst Stammkunden der Bahn sind teilweise auf den Pkw umgestiegen, weil sie gesagt haben, ich schaffe meine Zeit nicht, die ich zur Arbeit brauche. Es ist richtig, dass wir diesen Versuch gemacht haben, und die Ergebnisse zeigen jetzt, wo wir ansetzen müssen. Die Maßnahme – das haben wir auch schon gehört – kostete den Steuerzahler zweieinhalb Milliarden Euro. Und noch einmal: Die nachhaltige Verbesserung des ÖPNV konnte nicht erzielt werden. Mittlerweile lehnen die Bahngewerkschaften diese Fortführung ab, in welcher Form muss man sehen, denn das kann noch kein endgültiges Urteil sein. Sie sagen aber, es muss in Schienennetz und Personal investiert werden, das ist wichtig. Die weiteren Maßnahmen der ersten beiden Entlastungspakete sind nicht ausreichend: ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro – das haben wir alles gehört –, ein einmaliger Bonus für Empfänger von Sozialleistungen, für Empfänger von Arbeitslosengeld, eine einmalige Energiepreispauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige. Und wenn es auch beim letzten Punkt erfreulich ist, dass die Bundesregierung unserer Forderung nachgegeben hat und die Energiepauschale nun auch Rentnerinnen und Rentnern und Studierenden zukommen lassen will, sind beide Pakete nicht in der Lage, Preisexplosionen zu kompensieren. Die Menschen und auch die Unternehmen in unserem Land möchten nicht Almosenempfänger sein, sondern von Erwerbstätigkeit leben und ihren Unterhalt daraus bestreiten. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, in dieser Ausnahmesituation tatsächlich für alle Verbraucher und für alle Unternehmen eine wirksame Entlastung zu erreichen. Und dieses Ziel erreicht auch das dritte Entlastungspaket eindeutig nicht. Es berücksichtigt die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen in unserem Land unzulänglich. Es gibt große Versprechen, ein Budget und es wird an vielen Stellschrauben gedreht, das ist korrekt, aber Antworten darauf, wie Kapazitäten bei der Stromproduktion erweitert werden sollen, um die Stromkosten nicht noch weiter zu erhöhen, oder klare Regelungen zur Dämpfung der Energiekosten, das bleibt uns die Bundesregierung zumindest bisher noch schuldig. Die Inflation – mittlerweile ein erschreckendes Rekordhoch. Verbraucher und Unternehmen müssen ein Vielfaches der Strompreise ihrer europäischen Nachbarn bezahlen und die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft bleibt damit auf dem Weltmarkt sehr niedrig, sie ist bedroht. Ja, und trotzdem spielen die kleinen und mittleren Unternehmen im neuen Entlastungspaket fast keine Rolle. Und während andere EU-Länder der Kostenentwicklung frühzeitig entgegengesteuert haben, verliert die Bundesregierung sich in Reparaturversuchen statt einer überzeugenden Gesamtlösung. Sicher, nicht alle Maßnahmen der Entlastungspakete sind gescheitert. Das ist nicht wahr. Aber es ist insgesamt zu konstatieren, dass alle drei Entlastungspakete nicht das Ziel erreichen, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in unserem Land Sicherheit beim Bezug von Energie zu gewährleisten. Wir fordern daher, Klarheit zu schaffen für sichere und bezahlbare Energie, Gasumlage muss abgeschafft werden, Gasverstromung aus der Strompreisbindung herauslösen – wir haben das gestern alles gehört, das hätte sofort eine dämpfende Wirkung auf die Strompreisbildung und würde Verbraucher und Wirtschaft wesentlich entlasten –, Verlängerung der Laufzeiten der bestehenden AKWs für die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und eine Stabilisierung des Strompreises, ohne in den Nachbarländern nach Hilfe zu suchen. Das wäre eine Hilfe. Bemerkenswert ist an dieser Stelle übrigens auch die Einschätzung des Wirtschaftsministers, also des Bundes, die verbliebenen drei AKWs könnten keinen signifikanten Beitrag zur Stabilität des Stromnetzes beitragen, sie würden ja nur fünf Prozent des deutschen Strombedarfs abdecken. Wer fünf Prozent grundlastfähige Stromproduktion so bewertet, tut das mit Sicherheit nicht auf der Basis wissenschaftlich technischer Tatsachen. Und anschließend die wichtigste Forderung: statt vieler kleinteiliger Entlastungsmaßnahmen für einige Gruppen der Bevölkerung einen Energiepreisdeckel für alle Verbraucher und Unternehmen, um die Kosten für Energie für alle berechenbar zu machen. Die von der AfD geforderte Aufhebung der Sanktionen gegen Russland und die Inbetriebnahme der Pipeline Nord Stream 2 dagegen lehnen wir ab. Wir bleiben dabei, dass Deutschland die Ukraine in ihrem Kampf für Freiheit und Demokratie weiter auf allen Ebenen unterstützen muss, mit Sanktionen gegen Russland, mit wirtschaftlicher und finanzieller Hilfe für die Ukraine. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag auf Aussprache wurde eingereicht, da war das letzte Entlastungspaket der Bundesregierung noch nicht geschnürt. Sicherlich waren die ersten beiden Pakete des Bundes nicht der Weisheit letzter Schluss. Auch meine Fraktion, meine Partei haben daran Kritik geübt. Von einem Scheitern zu sprechen, wird den Tatsachen nicht gerecht. Denken wir nur an das 9-Euro-Ticket, das sehr gut angenommen wurde, bei allen damit verbundenen Problemen, das ist ja hier schon erwähnt worden. Aber dieses 9-Euro-Ticket ist aus unserer Sicht ein Beweis, dass eine Verkehrswende möglich wäre, wenn sie politisch gewollt ist. Zudem werden mit dem dritten Entlastungspaket nunmehr, das am vergangenen Sonntag verkündet wurde, einige Schnitzer der letzten zwei Pakete geglättet beziehungsweise es wird versucht, sie zu glätten. Es war überfällig, dass der Bund ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht hat, in dem nun auch Studentinnen und Studenten sowie Rentnerinnen und Rentner berücksichtigt werden. Das haben wir übrigens, das dritte Entlastungspaket, im Juni bereits gefordert, und es war klar, dass Ausgang des Sommers hier nachgesteuert werden muss. Die geplante Abschöpfung von Übergewinnen von Energiekonzernen ist ein richtiger Schritt. In dem Entlastungspaket ist von Zufallsgewinnen die Rede. Ich halte das für einen irreführenden Begriff. (René Domke, FDP: Nee, der ist richtig.) Gewinne sind nicht zufällig, die sind systemisch bedingt. (Sabine Enseleit, FDP: Ja. – David Wulff, FDP: Genau, harte Arbeit!) Meine Partei und Fraktion haben dies mehrfach gefordert, Übergewinne abzuschöpfen. Der Weg, der nun gewählt, erscheint allerdings als fragwürdiger Kompromiss zwischen den Koalitionären im Bund. Die machen auch selbst keinen Hehl daraus. Wann, wie und in welcher Höhe die Gewinne abgeschöpft werden sollen, ist ein Stückchen weit fragwürdig. Wir sagen, da muss jetzt rasch Butter bei die Fische, denn dieser Schritt ist zur Finanzierung der Strompreisbremse unabdingbar. Also so, Herr Reuken, was Sie so vorgetragen haben, das klingt dann immer ganz locker und das müsste noch mehr und das müsste mehr, aber Steuern müssen auch runter und so weiter. Dass dann die Rechnung nicht mehr aufgeht, ist Ihnen offensichtlich nicht klar. Oder wenn es Ihnen klar ist, dann verfolgen Sie die gleiche Theorie von diesem AfD-Abgeordneten, dessen Mikro irgendwie nicht abgeschaltet war. Das ist diese typische Verelendungstheorie, es muss den Leuten erst richtig schlecht gehen, (Stephan J. Reuken, AfD: Nein.) dann kommen wir und sagen, aber wir machen das anders. (Stephan J. Reuken, AfD: Wir haben es doch schon vorher gesagt.) Immer den Staat schwächen, das ist Ihre Theorie, Herr Reuken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das ist ganz klar, welche politischen Ziele Sie hier verfolgen. (Stephan J. Reuken, AfD: Wir sagen es schon vorher.) Zurück zur Strompreisbremse: (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Es fehlt offenbar der Mut, sich von der von vielen zu Recht kritisierten Gasumlage zu verabschieden, die zu den rasant steigenden Energiepreisen noch obendrauf kommt. Zur Heizenergie, vor allem zu den zu erwartenden horrenden Gaspreisen, finden wir nichts im Paket, aber das treibt die Menschen also ganz besonders um, denn hier ist ja schon seit Längerem mehr abgefordert, um ein Mehrfaches mehr abgefordert von denjenigen, die Heizenergie benötigen. Viele Menschen geraten bereits jetzt in Zahlungsschwierigkeiten und benötigen die Entlastungen dringend, daher müssen die angekündigten Reformen so rasch wie möglich kommen. Es ist zu begrüßen, dass die angekündigte Wohngeldausweitung mit einem monatlichen Heizkostenzuschuss einhergehen soll und deutlich mehr Menschen zielgenau erreichen kann. Da die Reform aber erst ab Januar wirksam wird, ist es gut, dass es noch in diesem Jahr erneut einen einmaligen Zuschuss geben soll. Die Erhöhung der Regelsätze mit Einführung des Bürgergeldes Anfang kommenden Jahres um 50 Euro greift aus unserer Sicht zu kurz. Also Herr Schneider vom Paritäter, aber auch andere haben sehr begründet dargelegt, warum diejenigen Menschen, die auf soziale Hilfen angewiesen sind, einen Betrag von monatlich 200 Euro benötigen. Diese 50 Euro werden es nicht bringen, nicht, weil man immer noch einen drauflegen soll, sondern weil angesichts der Preisentwicklung die Existenzgrenze sich verschiebt und hier das Leben nicht mehr gemeistert werden kann, wenn es dabei bleiben sollte. Also das ist noch nicht die Lösung, ganz eindeutig. Es ist folgerichtig und zu begrüßen, dass es eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket geben soll. Dies muss allerdings Hand in Hand gehen mit massiven Investitionen in die Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs, das Personal und das Angebot, denn ein preiswertes Ticket nützt den Menschen in den ländlichen Regionen nichts, wenn kein Bus beziehungsweise keine Bahnen fahren. Auf Mecklenburg-Vorpommern werden mit diesem Paket erhebliche finanzielle Belastungen zukommen, dessen sind wir uns gewiss. Vorsorge ist, soweit wir das machen konnten und abschätzen konnten, bereits getroffen. Als finanzschwaches Land mit wenig Spielräumen bedeutet das eine große Herausforderung. Wir als MV-Koalition nehmen diese Herausforderung jedoch an und sind optimistisch, dass wir sie meistern werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit ein paar Tagen ist also klar, es gibt ein drittes Entlastungspaket. Vielfach wurde es gefordert, nun wird es kommen und das ist gut so. Die einzelnen Maßnahmen sind vielfältig: Energiepreispauschale diesmal für Rentner/-innen und Studierende, Erhöhung des Kindergelds für das erste und zweite Kind, und mit der geplanten Einführung des Bürgergeldes werden die Regelsätze immerhin auf rund 500 Euro angehoben. Zusammen mit zahlreichen weiteren Maßnahmen belaufen sich die Entlastungen auf rund 65 Milliarden Euro, und, liebe Kolleg/-innen der AfD, das ist nicht wenig. Von „scheitern“ würde ich hier nicht reden. Dazu kommen die bereits beschlossenen Entlastungspakete, die die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zunehmenden finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf den Weg gebracht hat. Diese beiden Pakete beinhalten neben prominent diskutierten Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Tankrabatt, eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen: Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendlerpauschale, die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage, eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige und nicht zuletzt das 9-Euro-Ticket für die Monate Juni bis August und weitere Einmalzahlungen. Insgesamt weisen die beiden ersten Entlastungspakete ein Gesamtvolumen von etwa 30 Milliarden Euro auf. Zusammengenommen kratzt die für Entlastungen aufgebrachte Summe also knapp an die 100 Milliarden. Das ist viel Geld, meine Damen und Herren, und wird mit Sicherheit dazu beitragen, die Menschen in unserem Land finanziell zu entlasten. Das mag dem einen oder anderen vielleicht nicht weit genug gehen, aber von einem Scheitern kann man angesichts der Maßnahmen und dem Volumen der Entlastung beim besten Willen nicht sprechen. Und ja, bei diesen Entlastungspaketen stehen Hilfen an Bürgerinnen und Bürger im Fokus, nicht so sehr Wirtschaftshilfen für Unternehmen. Fakt ist auch, da laufen Gespräche und es wird über weitere Maßnahmen verhandelt. Robert Habeck hat gerade heute zum Haushalt im Wirtschaftsministerium ausgeführt, dass es weitere Maßnahmen auch im Bereich der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen geben wird. Und ich hoffe, dass es da nicht vorrangig um direkte Einkommenshilfen, sondern verstärkt um Darlehen, um die größten Härten abzumildern, gehen wird, und vor allem Förderung für klimafreundliche Investitionen. Natürlich waren beziehungsweise sind die beschlossenen Maßnahmen nicht alternativlos. Selbstverständlich fanden Diskussionen und Abwägungen statt. Im Hinterkopf muss man aber auch behalten, dass wir diese ganze Diskussion um die Energiepreise nicht führen müssten, wenn wir längst schon weiter vorangekommen wären mit erneuerbaren Energien. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Angesichts der Kürze der Zeit und den unterschiedlichen Vorstellungen der drei Koalitionspartner, die unter einen Hut gebracht werden mussten, sind die auf den Weg gebrachten Entlastungspakete allesamt ein guter und wirkungsvoller Kompromiss. Die Reaktionen zum aktuell vorgestellten dritten Entlastungspaket fallen gemischt aus, was kaum überrascht, denn allen kann man es selten recht machen. Allerdings gibt es auch eine ganze Reihe an positiven Rückmeldungen, wohlgemerkt von unterschiedlicher Seite, was eines ganz deutlich zeigt: Die Entlastungsmaßnahmen sind ein guter Kompromiss und gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung. Natürlich kann man im Detail über die einzelnen Maßnahmen diskutieren, das wurde und wird ja auch fleißig gemacht. Niemand bestreitet, dass zum Beispiel der Tankrabatt nicht den erhofften Entlastungseffekt für die Bürgerinnen und Bürger hatte, sondern eher die Taschen der großen Mineralölkonzerne gefüllt hat. Da wirken Direktzahlungen, wie zum Beispiel bei der Energiepreispauschale, deutlich besser, die einerseits der Besteuerung unterliegen und damit für Geringverdienende höher ausfallen als für Besserverdienende. Andererseits haben sie den Vorteil, dass die Menschen Wahlfreiheit haben und sie dafür verwenden würden, wo der Schuh gerade am meisten drückt. Das 9-Euro-Ticket war – man kann dazu stehen, wie man will – im Gegensatz zum Tankrabatt für eine sehr große Zahl von Menschen eine spürbare Entlastung, da tatsächlich unmittelbar die Ausgaben im Bereich Mobilität reduziert werden konnten. Wenn das Ticket darüber hinaus noch dazu genutzt wurde, einzelne Autofahrten zu ersetzen, dann waren zusätzliche Einsparungen in erheblichem Ausmaß möglich. Die hohe Zahl der gekauften Tickets und die vollen Züge zeigten jedenfalls, dass das Ticket angenommen wurde. Insofern erfüllt diese Maßnahme ihr Ziel, die Menschen zu entlasten, und kann in dieser Hinsicht zweifelsfrei als großer Erfolg bewertet werden. Die im Rahmen des dritten Entlastungspaketes angekündigte Strompreisbremse wird ebenfalls kontrovers diskutiert. Die einen erhoffen sich damit, dass die Strompreise nicht so stark steigen, andere kritisieren, dass auch Haushalte mit höherem Einkommen profitieren, und wiederum anderen geht die Umsetzung nicht schnell genug. Es allen recht zu machen, ist schwierig. Aber nicht nur über die Zielgenauigkeit der einzelnen Maßnahmen, sondern auch über die konkrete Höhe von staatlichen Leistungen lässt sich trefflich streiten. Jede Festlegung eines bestimmten Eurobetrages kann als ungerecht empfunden werden, das ist doch klar. Und höhere Entlastungen für alle zu fordern, das ist immer einfach, aber es ist zum einen zu bedenken, dass die Leistungen auch finanziert werden müssen und dass Politik auch handlungsfähig bleiben muss. Neben den hohen Preisen für Energie tragen nach wie vor die aus dem Gleichgewicht geratenen Lieferketten und die strikte Null-Covid-Politik in China zu Verwerfungen im Welthandel bei. Das sollte nicht aus den Augen verloren werden. Und obendrüber befinden wir uns in einer Klimakrise, die endlich und dringend Handlung erfordert. Die vielen gerade gleichzeitig vorliegenden Krisen und die Unkalkulierbarkeit, wie lange das dauern wird, lassen es ratsam erscheinen, auch noch für die Zukunft ein paar Pfeile im Köcher zu haben und nicht schon jetzt seinen finanziellen Handlungsspielraum komplett aufzubrauchen. Alles in allem ist mit den Entlastungspaketen viel für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Land getan. Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung zeigen beispielsweise für die ersten beiden Entlastungspakete, dass Haushalte mit erwerbstätigen Erwachsenen umfassend entlastet werden. Dabei sind die Entlastungen auch weitgehend sozial ausgewogen, das heißt, bei den Erwerbstätigen mit mittlerem und geringem Einkommen fällt die Kompensation der voraussichtlichen Belastungen prozentual am höchsten aus. Natürlich kann nicht jedem Bürger und jeder Bürgerin im Land der Kaufkraftverlust zu 100 Prozent ersetzt werden, aber im Großen und Ganzen werden durch die drei Entlastungspakete sehr viele und vor allem die Bedürftigsten spürbar entlastet. Von einem Scheitern der Entlastungspakete zu sprechen, wie die AfD uns hier einzureden versucht, ist daher völlig überzogen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martina Tegtmeier, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, mich wundert das Thema Ihrer Aussprache doch ziemlich. Also spätestens nach den Ankündigungen von Sonntag, als die Ampelregierung vorgestellt hat, wie das Entlastungspaket 3 aussehen wird, wobei es auch nicht im Detail vollständig durchgestellt ist, und wir reden hier über 65 Milliarden Euro, dann einen Antrag oder eine Aussprache hier zu beantragen mit dem Thema „Ein Tropfen auf den heißen Stein“ – meine Damen und Herren, 65 Milliarden Euro, das ist kein Tropfen, das ist ein ganzer Löschzug! Und Ihr heißer Stein wird abkühlen in diesem Löschzug. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Thore Stein, AfD) Denn es geht nämlich genau, es geht nämlich genau in viele Richtungen, in viele Richtungen. Und da prüfen Sie sich jetzt bitte mal selbst! Viele Kritikpunkte, die Sie geübt haben an den vorherigen Entlastungspaketen, sind jetzt bereinigt worden. Ich habe in Ihrer Rede nicht ein Beispiel gehört, nicht ein Beispiel, wo Sie gesagt haben, da ist die Entlastung richtig. Dann gehen Sie auch nach draußen, erzählen den Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel den Rentnerinnen und Rentnern, dass Sie ihnen diese 300 Euro nicht geben wollen, weil Sie sie für falsch halten! Dann müssen Sie das eben auch machen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und dann sollten Sie auch wissen, welche Anstrengungen hier unternommen werden. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und tun Sie nicht so, als wenn wir alleine sind in Europa, meine Damen und Herren! Schauen Sie sich diese Entlastungspakete auch an, die in Europa generell geschnürt werden! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Do…

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René Domke FDP

Ja, dann müssen Sie …

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Elke-Annette Schmidt

Herr …

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René Domke FDP

… auch mal Vergleiche anstellen.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Do…

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René Domke FDP

Wir sind alle in derselben Situation. Wir haben uns alle diese Situation nicht ausgesucht. Aber immer zu tun, immer zu tun, als wenn der Staat das alles regeln könnte – er muss schon genau schauen, wo er unterstützt. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wir haben heute auch über einen Vorschlag …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Domke, …

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René Domke FDP

… der FDP-Fraktion …

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Elke-Annette Schmidt

… gestatten Sie eine …

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René Domke FDP

… geredet.

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Elke-Annette Schmidt

… Zwischenfrage?

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René Domke FDP

Nein, jetzt nicht. Ich habe nur fünf Minuten, das geht nicht.

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Elke-Annette Schmidt

Gut.

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René Domke FDP

Ich habe hier ein bisschen mehr auf dem Zettel. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch … (Der Abgeordnete Enrico Schult meldet eine Kurzintervention an.) Ja, können wir nachher machen. Es ist in der Tat auch so, dass Sie einfach mal betrachten müssen, dass ja auch alles erst mal eine Wirkung entfalten muss. Und es ist doch angekündigt worden, dass mittlere und kleinere Unternehmen auch noch Entlastungen erfahren. Aber wir müssen auch erst mal eine Bedarfsprüfung vornehmen. Das geht doch nicht von heute auf morgen. Sie tun ja gerade so, als wenn das alles Dinge sind, wo Sie die Lösung in einer Schublade gehabt hätten. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ja, wo ist denn die Lösung von der AfD? Ich habe hier nichts gehört davon. (Enrico Schult, AfD: Die Sanktionen aufheben, Herr Domke! Wie oft sollen wir das denn noch sagen?!) Ja, die Sanktionen aufheben. (Stephan J. Reuken, AfD: Steuern runter!) Sie wissen, (Stephan J. Reuken, AfD: Steuern runter!) Sie wissen, dass wir in einem internationalen Kontext diese Sanktionen zu betrachten haben. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ja. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Thore Stein, AfD) Sie bringen ja immer die Beispiele, Sie bringen immer die Beispiele Ungarn und so weiter. Ungarn geht genauso vor, Ungarn entlastet. Ungarn ist genauso in den Sanktionen mit drin. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sie brauchen solche Beispiele nicht zu bringen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wenn Sie hier nur stören wollen, wenn Sie hier nur Aggressionen schüren wollen, wenn Sie nur Wutreden halten wollen – gerne, aber dann, aber dann bringen Sie es doch nicht so hier ein, dass Sie irgendein Interesse hätten. Und Sie können doch nicht 65 Milliarden Euro, alle drei Pakete sind 95 Milliarden Euro, (Stephan J. Reuken, AfD: Sie sind ja deutlich aufgebrachter als ich da am Rednerpult.) das können Sie doch nicht als einen Tropfen darstellen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Horst Förster, AfD) Das können Sie doch nicht als einen Tropfen darstellen! Ich muss jetzt nicht, weil meine Zeit ist wirklich endlich, ich muss jetzt nicht jede Maßnahme noch mal wiederholen. Es sind so viele strukturelle Hilfen auch da drin, die Sie gar nicht sehen, die Sie auch noch gar nicht erfasst haben. Es ist zum Beispiel eine Umstellung von Hartz IV auf ein Bürgergeld, ein liberales Bürgergeld enthalten. Das ist eine dauerhafte Maßnahme. Wir haben viel mehr Zugang zum Wohngeld für diejenigen, die es wirklich brauchen, mit Heizkostenabdeckung. Wir haben ganz andere Systeme, auch wenn wir ans Baurecht denken, die Reform, die da ansteht – viele Vereinfachungen. Das wird auch viele Fragen des Wohnungsmarktes lösen. Wir haben auch schon angekündigt eine Jahrhundertreform, das ist wirklich die endgültige Beseitigung der kalten Progression. Schauen Sie mal, was den Leuten bleibt, wenn sie jetzt einen Inflationsausgleich bekommen! Schauen Sie doch mal, wie das im Moment wirkt! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das sind doch Maßnahmen, da kann man doch nicht drüber weggehen und sagen, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein! Da hat sich vorher nie einer rangetraut, an diese Dinge, und das wird jetzt endlich gemacht. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und dass das nicht von heute auf morgen wirkt, da bin ich ja bei Ihnen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) aber wir müssen doch einfach mal bei der Wahrheit bleiben. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Schauen Sie mal in den Koalitionsvertrag, was da drinsteht!) Die Möglichkeiten, die Möglichkeiten am Ende werden endlich sein. Deswegen müssen wir ganz genau gucken auf die Wirksamkeit. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Welche Hebel können wir mit welcher Maßnahme erzeugen? Und genau da wollen wir ran und genau da werden auch die KMUs noch eine große Rolle spielen. Niemand hat ein Interesse daran, dass die Wirtschaft hier zugrunde geht, niemand hat das, und das können Sie glauben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich glaube, es gilt hier für alle Fraktionen und das gilt genauso in der Bundesregierung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Bringen Sie konstruktive Vorschläge ein! Aber ein Ausstieg aus den Sanktionen – das sehen Sie doch selber – ist im Moment überhaupt gar nicht leistbar. Deutschland kann sich nicht international isolieren, das wird nicht funktionieren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) So, ich bin fertig. (Stephan J. Reuken, AfD: Steuern runter! Steuern runter!) Ich habe doch nur fünf Minuten, oder nicht? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Ja, ja.

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René Domke FDP

Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Ja, ist richtig. Acht Minuten hätten Sie.

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René Domke FDP

Acht Minuten?! Na ja gut, aber wir haben ja noch eine Kurzintervention.

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Elke-Annette Schmidt

Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Schult, bitte!

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René Domke FDP

Bitte schön!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank! Herr Domke, zur Richtigkeit gehört auch dazu, dass die vielen Maßnahmen, die Sie jetzt umsetzen wollen, natürlich auch Teil des Koalitionsvertrages sind und diese Angst oder diese Befürchtungen, die wir hier zeichnen – und ich denke, diese Aussprache oder der Titel der Aussprache war auch richtig so gewählt –, sind notwendig, dass wir drüber reden. Wir haben heute den Tag, dass die Bäckerinnung sozusagen die Läden schließt, um darauf aufmerksam zu machen, dass ihnen das Wasser bis zum Hals steht. Und Sie als Mitglied des Finanzausschusses müssten ja wissen, dass insbesondere auch das Land massive Verteuerungen hat bei den Energiekosten und Gaskosten. Eine Vervierfachung steht da im Raum – 67 bis 70 Millionen Euro allein für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Und da bitte ich Sie, noch mal drauf einzugehen: Meinen Sie tatsächlich, dass diese Maßnahmen, die jetzt im Raum stehen, in Rede stehen, die Menschen da draußen derart entlasten können bei einer Vervierfachung der Gas- und Energiepreise? Das ist in der Tat ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist viel Geld, keine Frage, aber wir kratzen natürlich nur wieder an der Oberfläche rum. Wir versuchen, die Symptome zu bekämpfen, aber die Ursache dieser ganzen Entwicklung, die gehen wir gar nicht an. Und deshalb müssen wir uns da ehrlich machen. Viele Leute da draußen werden trotz dieser Entlastungsmaßnahmen in die Armut gestürzt. Und das ist einfach ein Fakt, den man hier auch mit einer emotionalen Rede nicht beiseiteschieben kann. Ansonsten ist die Stimmung im Land ja nicht so, wie sie ist, den Leuten steht das Wasser bis zum Hals. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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René Domke FDP

Also …

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie …

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René Domke FDP

Ja, natürlich.

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Elke-Annette Schmidt

… darauf reagieren?

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René Domke FDP

Ja, natürlich. In der Tat, die Not wird doch erkannt. Diese Pakete wurden ja nicht geschnürt, weil man es nicht gesehen hat. So, und jetzt muss man doch aber schauen auf die Wirksamkeit, jetzt muss man auch schauen, wo muss nachgesteuert werden. Und natürlich, wir haben Handwerker, die sind traditionell der FDP verbunden, und natürlich hören wir auch die Sorgen und natürlich hören wir auch die Nöte, gerade auch der Selbstständigen, gerade auch der kleinen. Aber letzten Endes müssen wir doch erst einmal schauen, was kommt jetzt wirklich an. Wir werden ja nicht alles abfedern können, aber wir werden das Nötigste abfedern. Natürlich wird es eine Situation geben, wo es für den einen oder anderen unerträglich werden wird. Das können wir jetzt schon skizzieren, da brauchen wir uns auch nichts vorzumachen. Das kann aber auch nicht alles der Staat kompensieren. Jetzt kommt es ja auch darauf an, selbst auch zu überlegen, welche Maßnahmen kann ich auch selbst ergreifen. Auch da wünschte ich mir vielleicht noch mehr Anleitung, in der Tat. Ich brauche jetzt auch nicht irgendwie, wie ich mich zu waschen habe oder sonst irgendwas, das braucht niemand in der Bevölkerung, aber es gibt durchaus, es gibt durchaus noch viele Potenziale. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Warum fördern wir die noch nicht? Das hätte schon längst in Gang sein können. Ich bin auch nicht mit jeder Maßnahme zufrieden, das sage ich auch ganz offen als Liberaler, aber wir sind in einer Koalition. Das ist eine gemeinschaftliche Herausforderung und keiner kann sich da rauswinden. Und deswegen noch mal: Ich höre bei Ihnen relativ wenig konstruktive Vorschläge. Ich höre bei Ihnen eigentlich immer nur, ja, wir müssen raus, wir müssen die Sanktionen gegen Russland, das müssen wir einfrieren, (Stephan J. Reuken, AfD: Steuern senken! Steuern senken!) und dann wird es uns wieder gut gehen. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel, das wird nichts bewirken, das wird gar nichts bewirken, weil wir eben keine Gasimporte verzeichnen werden können, da wird es keine Steigerung geben. Der Hebel, der da im Moment angelegt wird im Kreml, der wird weiter benutzt werden. Warum sollte er ihn aus der Hand geben? Nur, weil wir aus Deutschland uns an einigen Sanktionen nicht beteiligen wollen?! Das ist doch gar nicht das geopolitische Ziel Russlands. Und noch mal: Dem können wir uns nicht entziehen. Ich würde einfach noch mal dafür werben, lassen Sie die Maßnahmen mal wirken! Schauen Sie, was wirklich bei den Leuten ankommt! Und es wird nachgesteuert, da können Sie sicher sein. Niemand hat hier nicht im Blick, dass der soziale Frieden gestört werden könnte in Deutschland. Das haben alle im Blick. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Als Nächstes hat für die Fraktion der SPD das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

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Tilo Gundlack SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie so oft erscheint die AfD-Fraktion auf der Bildfläche und versucht es mit der populistischen Meinungskeule. Allerdings ist es diesmal eher ein Keulchen, also ein Gummikeulchen, ich will nicht sagen, Quarkkeulchen, das würde einigen die Zornesröte ins Gesicht, glaube ich, treiben. Aber, Herr Reuken, gerade habe ich gelesen, die EZB erhöht ihren Leitzins von 0,7 auf 1,25 Prozent. Also können Sie jetzt nicht sagen, dass die EZB nicht gegen die Inflation gegensteuert. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Genau das Gegenteil ist der Fall, ʼne?! Und das andere finde ich immer lustig. Sie haben, glaube ich, vier, vier Maßnahmen sich rausgesucht aus dem ganzen Paket – vier, vier, mehr nicht. Es gibt wesentlich mehr, aber das sage ich Ihnen gleich, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr gut! Danke!) damit Sie auch mal ein bisschen was hören können. Und vor allen Dingen, Sie wollen immer die Steuern absenken, aber die große Umverteilung machen. Wie wollen Sie denn das hinkriegen? (Enrico Schult, AfD: Das wollen die LINKEN.) Nee, das wollen Sie. Haben Sie doch gerade gesagt vorhin. Hören Sie sich nicht selber zu? (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Was erzählen Sie denn da andauernd für einen Quatsch?! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Weiß ich nicht, was Sie da wollen, weiß ich nicht. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Weiß ich nicht. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und das ist aber … Aber wie die Dinge wirken und ihre Wirkung entfalten, meine Damen und Herren, liegt ja bekanntlich immer im Auge des Betrachters, hier also die Schwarzseher oder Schwarzmaler seitens der AfD-Fraktion. (Enrico Schult, AfD: Die standen gestern vor dem Schloss.) Etwas anderes habe ich und haben Sie wohl alle auch nicht erwartet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Von der Warte her, werden wir mal gucken. Und das andere finde ich immer so lustig, wenn Sie sagen, ja, wir müssen auch auf die anderen achten. Die baltischen Staaten, da sind, glaube ich, 25 Prozent Inflation ist da, die fordern uns auf, alle drei baltischen Staaten fordern uns auf, bei der Stange zu bleiben, bei den Sanktionen zu bleiben. Und was machen Sie? Sie nutzen die als Schutzschild sozusagen, nee, die wollen das gar nicht, die wollen eigentlich doch was völlig anderes, wir machen die Sanktionen mal weg und dann sind die alle in Sicherheit. Haben Sie alle nicht genau zugehört? Sie haben uns mal vor einem halben Jahr vorgeworfen, wir hätten nicht genau zugehört, was der Russe eigentlich will. Haben Sie sich mal genau zugehört? Oder haben Sie das mal mitgekriegt? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und auf einmal, auf einmal, müssen Sie mal genau zuhören, was Putin sagt, was Medwedew sagt, was der Duma-Vorsitzende sagt. Die drohen mit Atomraketen, die drohen mit einem Gaskrieg, den wir jetzt haben, und mit militärischen Einmärschen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und das interessiert Sie alles nicht. Das interessiert Sie immer alles nicht. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Genau das, genau das ist es. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und deshalb sage ich auch, Sie sind die fünfte Kolonne von Putin. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Betrachten wir doch einfach mal die einzelnen Pakete und die darin enthaltenen Maßnahmen und die finanziellen Auswirkungen auch auf unser Land. Das erste Entlastungspaket, da war die EEG-Umlage, entfällt seit dem 1. Juli 2022. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit bei den Stromkosten in Deutschland um insgesamt 6,6 Milliarden Euro entlastet. Dann gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Beziehende von Wohngeld erhalten 270 Euro, beim Haushalt mit zwei Personen sind es 350 Euro und je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro. Azubis und Studierende mit BAföG-Bezug erhalten 230 Euro. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 sieht das erste Entlastungspaket außerdem vor, Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro, der Grundfreibetrag stieg um 363 Euro auf 10.347 Euro, und die Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent. Also werden diese Maßnahmen, wenn nicht schon jetzt mit der laufenden Gehaltsabrechnung spätestens mit der nächsten Steuererklärung auch richtig konkret wirksam. Allerdings besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt ja bereits jetzt, auch schon seit Inkrafttreten der Maßnahme Anträge zu stellen, um so zum Beispiel die geänderte Entfernungspauschale auch berücksichtigen zu lassen. Im zweiten Entlastungspaket: Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29 Cent, also 29,55 Cent pro Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter. Wir haben eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Dann haben wir einen Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro, dann eine Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro, dann eine Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I in Höhe von 100 Euro und ein stark vergünstigtes 9-Euro-Ticket für den ÖPNV. Gerade das 9-Euro-Ticket hat seine Wirkung voll entfaltet, da gebe ich den Kolleginnen und Kollegen hier recht, nicht nur bei den Pendlern, sondern breit in allen Bevölkerungsschichten. Es wurde genutzt, um Urlaubs- oder Freizeitreisen vorzunehmen. Dies bemerkte jeder Fahrgast hautnah. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Probleme hierbei traten eher bei den einzelnen Fahrangeboten und Uhrzeiten auf. Da wurden zu wenig Waggons bestellt anscheinend oder die Waggons waren alle voll, dass man mit der japanischen Methode – alle reindrücken – schon da Probleme hatte, aber ... (Stephan J. Reuken, AfD: Mit oder ohne Maske?) Wie bitte? (Stephan J. Reuken, AfD: Mit oder ohne Maske? Na wenn sie alle rein sollen?! Mit Maske?!) Wissen Sie doch, mit Maske, ne?! (Stephan J. Reuken, AfD: Oh, gut!) Ja, ist doch logisch. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Dass Sie danach fragen, das wundert mich eigentlich jetzt nicht, aber gut. Dazu muss man aber rechnen die Entlastungen, die steuerlichen Entlastungen aus dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz. Das war einmal die erweiterte Verlustverrechnung, die Verlängerung der degressiven Abschreibungen um ein Jahr, die Verlängerung der Homeofficepauschale. Steuerfreie Zuschüsse gab es auch zum Kurzarbeitergeld und die Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 4.500 Euro und natürlich auch die Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen der Jahre 2020 bis 2022. Um hier das Wirtschaftspaket noch mal zu nennen: Um gezielt Unternehmen zu unterstützen, die infolge des russischen Angriffskrieges von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind, stellte die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verfügung. Zu nennen sind hier einmal der KfW-Kredit, das KfW-Kreditprogramm für kurzfristige Liquidität, die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme, die Finanzierungsprogramme für durch hohe Sicherheitsleistungen gefährdete Unternehmen und Hilfsprogramme für energieintensive Industrie. Unterm Strich kann man sagen, dass der Bund schon viel gemacht hat. Über einzelne Maßnahmen kann man streiten. Ob zum Beispiel die Entlastung auf Kraftstoffe sinnvoll war, ist unklar. Pendler mit dem Pkw werden das sicher anders beurteilen als Fahrradfahrer oder Nutzer vom ÖPNV. Viele Entlastungen sind aber direkt bei den Menschen auch angekommen. Ich sage mal nur hier Kindergeld und die Energiepauschale. Weitere Entlastungen wurden am letzten Wochenende auf der Bundesebene vereinbart, das wurde hier auch schon von den Kollegen angesprochen. Das dritte Entlastungspaket mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro umfasst unter anderem die Strompreisbremse für den Basisverbrauch. Die Zufallsgewinne von Energieunternehmen sollen abgeschöpft werden, am besten europaweit, notfalls aber machen wir das im nationalen Alleingang, die 300-Euro-Energiepreispauschale jetzt endlich auch für die Rentnerinnen und Rentner, was nur gerecht ist, sowie 200 Euro für Studierende und Fachschüler. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und dann kommt noch die Einkommensteuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Dann haben wir eine Wohngeldreform. Künftig haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld, in denen künftig auch Heizkosten berücksichtigt werden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zudem gibt es kurzfristig einen erneuten Heizkostenzuschuss (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und dann noch einen verbesserten Schutz für Mieter, die ihre Betriebskosten nicht sofort zahlen können, und damit eine Verhinderung von Strom- und Gassperren. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) 1,5 Milliarden Euro für eine günstige und bundesweit gültige Nachfolge für das 9-Euro-Ticket werden kommen und bessere Hilfen für kleinere und mittlere Unternehmen, die energieintensiv produzieren. Das hat ja auch Herr Habeck heute noch mal gesagt in seiner Bundestagsrede. Und dann haben wir noch Kindergeld und Kinderzuschuss. Also Sie sehen, alle diese Leistungen sind gekommen infolge des Krieges in der Ukraine heutzutage. Aber wir haben auch noch immer die Corona-Pandemie. Und auch infolge der extremen Dürre in Europa wird der Staat sicher noch was abfangen müssen. Ich sage nur, die Stromlieferungen aus Frankreich, die für uns ja so wichtig sind, da werden wir sehen, wenn genug Regen fließt, ob die Flüsse auch wieder ansteigen, damit die Atomkraftwerke auch wieder gekühlt werden.

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Birgit Hesse

Herr Gundlack, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Tilo Gundlack SPD

Nein. Im Landeshaushalt ist bei den derzeitig angekündigten Maßnahmen mit jährlichen Mindereinnahmen von circa 200 bis 250 Millionen Euro zu rechnen, wobei in allen Bereichen natürlich. Darüber hinaus werden die beschlossenen Maßnahmen vom Energiegipfel am 22. August 2022 auch sukzessive umgesetzt. Und wir müssen auch als Land das, was der Finanzminister auch im Finanzausschuss schon angesprochen hatte, dass wir circa 70 Millionen Euro mehr an Energiekosten tragen müssen, das muss ja auch finanziert werden vonseiten des Landes. Also insofern weise ich die Behauptung, wie mein Vorredner auch, die Behauptung der AfD zurück, dass es alles nichts genützt hätte, denn infolge der Entlastungspakete, die haben ihre Wirkung gezeigt oder werden sie noch zeigen und waren damit kein Tropfen auf den heißen Stein, sondern ein beachtlicher Erfolg in der kurzen Zeit seit Inkrafttreten. Und das andere noch mal, es liegt – wie so oft – immer im Auge des Betrachters auch, wie die Pakete wirken oder ob man es gut oder schlecht meint. Sie haben ja am offenen Mikro – Sie wünschen uns ja allen, also von der AfD zumindest, einen dramatischen Winter – Ihr wahres Gesicht gezeigt. Aber wenn ich mir Ihre These anschaue, die Frau Weidel so macht, Deutschland zuerst, und ich mich schon frage, warum die AfD-Politikerin dann doch in der Schweiz wohnt – so viel zur Ehrlichkeit und Wahrheit! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Gundlack! Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Schmidt vor. Bitte, Herr Schmidt! (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Torsten Renz, CDU)

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Martin Schmidt AfD

Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrter Herr Gundlack, ähnlich wie der Finanzminister kennen Sie sich ja auch mit Finanzen scheinbar aus als Finanzausschussvorsitzender und dann haben Sie sicherlich verfolgt auch, dass vor einer Woche konkrete Daten und Zahlen, vom Bundesamt für Statistik beispielsweise, veröffentlicht wurden, nämlich der sogenannte Reallohnindex. Und dort können wir jetzt schon sehen, dass die Reallöhne in der Bundesrepublik Deutschland auf den Stand von 2013 zurückgefallen sind. Ich persönlich bin da eher pessimistisch, was die Zukunft unter dieser Landesregierung und der Bundesregierung angeht, was die Zukunft da für einen Weg einschlägt. Aber vielleicht können Sie gleich noch mal in der Antwort erläutern, was Sie denn prognostizieren, wo die Reallohnindexreise in den nächsten zwei Jahren für unsere Arbeitnehmer hier im Land hingeht. Das wäre sehr freundlich.

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Birgit Hesse

Herr Gundlack, möchten Sie erwidern?

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Tilo Gundlack SPD

Das war ja eine Frage, das mache ich aber irgendwie so trotzdem. Wir haben ja hier 12 Euro Mindestlohn, den wir jetzt bekommen, ansonsten bin ich sehr optimistisch, dass die Lohnspirale wieder nach oben geht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Gundlack! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Aktuelle Lage der Landwirtschaft und der Ernährungsbranche in Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Aktuelle Stunde Aktuelle Lage der Landwirtschaft und der Ernährungsbranche in Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der MeLa, der bundesweit größten Landesausstellung der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit über 800 Ausstellern aus elf Ländern und einer breiten Präsentation der aktuellen technischen Entwicklungen, der Ergebnisse in den Zuchtverbänden und der aktuellen Trends und Themen, ist es genau der richtige Zeitpunkt für diese Aktuelle Stunde. Wir können und müssen über die aktuellen Probleme sprechen. Aber darauf möchte ich später zurückkommen. Eines müssen wir bei allen Problemen in der Welt bei uns im Land immer im Auge behalten: Mecklenburg-Vorpommern ist ein gesegnetes Land. Wir leben in einer klimatischen Gunstregion mit unserer unmittelbaren Nachbarschaft zur Ostsee und unseren vielen klimamitbestimmenden Binnenseen. Wenn andere Regionen in Europa und auch in Deutschland große Probleme mit der anhaltenden Trockenheit haben, dann haben wir am Morgen den Tau auf den Wiesen und Feldern. Wir zählen zu den Regionen auf der Welt, die auch in den kommenden Jahrzehnten sicher und ertragreich Landwirtschaft betreiben können. Der Osten unseres Bundeslandes – das differiert von Jahr zu Jahr zwischen der Insel Usedom und dem Südosten der Insel Rügen – ist die Region Deutschlands mit den meisten Sonnenstunden. Die Erträge von Solaranlagen sind ebenfalls in unserer Region auf das ganze Jahr gerechnet sehr stabil. Vor dieser Stelle müssen wir wachsam sein, an dieser Stelle, es stehen viele Investoren vor der Tür mit dem Slogan: „Solarenergie – wir pachten Ihre Flächen ab einer Größe von einem Hektar zu Höchstpreisen“. Es wäre gut, wenn unsere Städte und Gemeinden und unsere Landwirte selber perspektivisch den Strom ernten würden, damit die Energie zu günstigeren Preisen im Land von unseren Bürgern und Betrieben genutzt werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, und als Küstenkinder kennen wir die vielen windigen und auch stürmischen Tage im Herbst und Winter zur Genüge, und manchmal möchte man ihn, den Wind, einfach abschalten können. Aber auch dieser Wind ist eine Zukunftschance für unser Land. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, bezeichne ich als gesegnetes Land. Ein Segen sind auch die guten bis sehr guten Ernteergebnisse unserer Landwirte in diesem Jahr beim Getreide mit einem Zuwachs von 8,6 Prozent gegenüber dem sechsjährigen Durchschnitt. Der Raps mit einem Ölgehalt von durchschnittlich 44,5 Prozent hochgerechnet und einer Ertragssteigerung von 25 Prozent gegenüber dem langjährigen Durchschnitt als wichtigste Ölfrucht in unserem Land bringt ebenfalls Einkommenssicherheit für die Landwirte. Die Unsicherheiten hinsichtlich des Absatzes und der Marktentwicklung haben auch zum verstärkten Anbau von Leguminosen und Sonnenblumen geführt, und auch das trägt zu einer Verbesserung der Bodenstruktur und Bodenfruchtbarkeit bei. Die lange Trockenheit im Sommer hat aber auch in unserem Land Spuren hinterlassen. Der Silomais wurde in einigen Regionen bereits in der ersten Augusthälfte geerntet. Normalerweise fällt die Silomaisernte in den September oder sogar erst in den Anfang des Oktobers. Auch konnte der zweite Schnitt auf dem Grünland aufgrund des fehlenden Aufwuchses an vielen Stellen nicht geerntet werden. Das lässt sich jetzt schon an der Entwicklung der Heu- oder Heulagepreise ablesen. Zusammenfassend kann man sagen, dass tierhaltende Betriebe aufgrund der Defizite in der Futterernte stärker unter Druck geraten sind und zumindest in diesem Winter und im kommenden Frühjahr sein werden. Dies schlägt sich momentan am meisten in dem hohen Erzeugerpreis für Milch nieder. Die gestiegenen Energiekosten schlagen natürlich auch in der Landwirtschaft zu Buche. Das betrifft die Kosten für den Diesel, denn die Feldbearbeitung geht nicht ohne Energieeinsatz und die Pflanze ist kein Perpetuum mobile. Das betrifft die Trocknung und Lagerung des Erntegutes und das betrifft im höchsten Maße die Düngemittelpreise und deren Verfügbarkeit. Die Beschaffung der Düngemittel wird für die Ernteergebnisse im Jahr 2023 essenziell sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf die wirtschaftliche Leistung der Landwirtschaft in unserem Land zurückkommen. Bezogen auf unsere Landesgröße realisieren wir die größte und eine sehr modern aufgestellte Landwirtschaft in Deutschland. Das durchschnittliche Erntevolumen liegt bei 3 Millionen Tonnen Getreide, 1,8 Millionen Tonnen Zuckerrüben, 580 Tonnen Raps und 5 Millionen Tonnen Mais und circa 1,6 Millionen Tonnen Milch. Das sind nur Beispiele für Erträge. Auch Energie oder Bioenergie in Mecklenburg-Vorpommern wird gespeist durch die Erträge unserer Landwirte, und im Moment ist es gut, dass wir sie haben. Das sind circa 500 Biogasanlagen mit einer Produktion von 270 Megawatt am Netz und Biomethananlagen mit einer Einspeisung in das Energienetz von circa 70 Millionen Kubikmeter Biomethan. Das entspricht circa 745 Gigawattstunden. Die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist essenziell für die Produktion der Nahrungsgrundlage für unsere Bevölkerung, aber auch für die Versorgung der Bevölkerung in Ostafrika, gerade mit Weizen- und Ölsaaten. Sie ist essenziell für die Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft und sie leistet einen Beitrag zur Sicherheit in der Energieversorgung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt verlassen wir die Landwirtschaft und kommen zu den Lebensmitteln aus Mecklenburg-Vorpommern. Wussten Sie, dass die Lebensmittel aus Mecklenburg-Vorpommern mehr als 30 Prozent des gesamten Exportes unseres Bundeslandes realisieren? Genau gesagt waren es im Jahr 2020 31,2 Prozent. Das ist ein stattliches Ergebnis und auf die rückliegenden Jahre geschaut kein Ausreißer, sondern eine kontinuierliche Verlassgröße. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass diese Branche zu 99 Prozent geprägt wird durch kleine und mittelständische Unternehmen. Wie ist die aktuelle Lage? Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Energiepreise schlagen in den Betrieben der Ernährungswirtschaft in mehrfacher Hinsicht zu Buche. Und das möchte ich Ihnen kurz am Beispiel von Milchprodukten im Lebensmitteleinzelhandel erläutern. Die Milchpreisentwicklung von durchschnittlich 35 Cent je Liter auf 53 Cent je Liter ist der Energiepreisentwicklung, aber auch der Konkurrenz von Futter- und Lebensmitteln und der niedrigeren Erträge in der Futtermittelproduktion geschuldet. Fast jeder hat sich über die Preissprünge beim Quark gewundert, so er denn gerne Quark isst, natürlich nur, aber für ein Kilo Quark werden 3,5 Liter Milch benötigt, und dann sind das nicht nur 1,22 Euro Rohstoffeinsatz für ein Kilo Quark, sondern gleich 1,85 Euro. Der Verpackungsbecher aus Polypropylen hat um 3,2 Cent zugelegt auf 11,8 Cent. Polypropylen ist ein Erdölprodukt. Im Moment haben wir keinen Ersatz dafür. Es wäre sehr schön, wenn wir in Forschung und Wissenschaft investieren könnten und endlich einen nachhaltigen, eine nachhaltige Kohlenstoffverbindung finden würden, die dieses Produkt ersetzen kann. Aber noch, wie gesagt, sind wir auf Erdöl angewiesen für diese Verpackungen. Zum Glas: Das Glas ist um 7 Cent auf 18,8 Cent gestiegen – ich rede von einem 250-Milliliter-Verpackungsglas – und der dazugehörige Aluminiumdeckel- oder Schraubverschluss gleich um 4 Cent auf 8,6 Cent. Dazu kommt der Umkarton. Aber vielleicht noch ein Wort zum Glas: Jeder, der ein bisschen energiebewusst ist oder ökologisch denkt, denkt natürlich, ich möchte meinen Joghurt – oder mein Bier natürlich sowieso – aus einer Mehrwegflasche und einem Mehrwegglas beziehen. Das ist richtig. Und so weit ist es auch gut. Aber Glas ist schwer. Wenn ich Transportpreise von 22 Cent je Kilogramm Transport ansetze, auf einer Düsseldorfer, das heißt auf einer halben Europalette, dann bezahle ich zur Hälfte das Glas. Da bezahle ich nicht das Produkt, was ich transportiere, sondern das schwere Glas. Und wir haben in Deutschland nur drei Rückführungslager für Glas. Das weit im östlichsten liegende, für uns erreichbare ist in Bremen. Es gibt kein Auffanglager für das ganze Mehrwegglas. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das heißt, wir fahren tonnenweise Glas durch die Gegend, um es dann wieder zu reinigen, zu prüfen, ob es unversehrt ist, und in die Betriebe zurückzubringen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Aber das ist ein anderes Thema, das ist auch ein Problem. Fast jeder hat gehört von Hakle. Hakle hat dichtgemacht. Die Papierpreise, das heißt für die Umkartons, für die Verpackungen sind auch im Preis gestiegen, sie haben sich verdoppelt. Während wir vorher bei einem Cent gelegen haben, den wir anrechnen mussten auf einen Artikel, sind es jetzt fast 4 Cent, 65 Cent je Karton, der danach im Lebensmitteleinzelhandel einfach weggeschmissen wird. Und erst danach beginnt die Berechnung der Lohnkosten, der Energiekosten und der Transportkosten. Bei den Lebensmitteln im Einzelhandel potenzieren sich die Energiekosten und Engpässe am Rohstoffmarkt. Während der Landwirt in Größenordnungen ab zehn Tonnen verkauft, und das ist weit nach unten gegriffen, verkauft der Erzeuger von Lebensmitteln vorzugsweise in einer Abpackung von 150 Gramm bis 500 Gramm. Daher haben wir für die Lebensmittel derzeit neben der Energie die höchste Inflation zu verzeichnen. Mit über neun Prozent liegt sie auf einem Rekordhoch, und es ist zu erahnen, dass hier noch nicht alle Preissteigerungen eingepreist sind. Hier gilt natürlich auch die Regel, je größer ein Unternehmen und je größer die Marktmacht, desto besser sind seine Verhandlungspositionen. Aber wie beschrieben, unsere Unternehmerschaft in Mecklenburg-Vorpommern sind Kleinstbetriebe, kleine und mittelständische. An dieser Stelle möchte ich eine Lanze für unsere Partner im Lebensmitteleinzelhandel brechen. Wir alle sitzen im gleichen Boot und nur miteinander können wir diese Krise bewältigen und für die Zukunft Lehren ziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Importwaren kommen momentan unzuverlässig an den Regalen an, sodass Regalplätze leer bleiben. Rohstoffe, deren Produktion in Europa nahezu aufgegeben wurde ...

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit abgelaufen ist, die zehn Minuten.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Oh Gott, das habe ich noch nie geschafft! (allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich wünsche mir, dass wir die Lehren daraus ziehen. Ich habe noch ein paar Sätze, aber tut mir leid! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sandy van Baal, FDP – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das war sehr interessant.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind doch heute wirklich beeindruckt, diejenigen, die die Eröffnung der MeLa mitgemacht haben, sind sicher sehr beeindruckt von dem, was wir dort wieder gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Und die 31. MeLa ist wirklich eine Erfolgsstory. Und ich will mich ausdrücklich natürlich bei den Landwirtinnen und Landwirten, bei der Ernährungswirtschaft und bei denjenigen, die für diesen Volkswirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern stehen, sehr, sehr herzlich bedanken. Und ich glaube, man hat auch gespürt heute, wie sehr im Übrigen auch die Art und Weise, wie wir hier miteinander umgehen, und im Übrigen auch das, was die Ministerpräsidentin gegenüber der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft zum Ausdruck gebracht hat, nämlich die Wertschätzung für diesen so wichtigen Wirtschaftszweig, gerade in dieser Zeit, auch dafür zu sorgen, dass wir ausreichend bezahlbare und gesunde Lebensmittel zur Verfügung haben, die in der Region produziert werden. Dafür steht Mecklenburg-Vorpommern und dafür steht dieser Volkswirtschaftszweig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und natürlich ist es so, wenn man insgesamt die volkswirtschaftliche Lage sich anschaut, dann hat dieser Volkswirtschaftszweig im Übrigen auch in den letzten zwei Jahren unter den Corona-Bedingungen komplett abgeliefert. Eben ist angedeutet worden, was die Umsätze anbetrifft. Nehmen wir doch bitte mal auch zur Kenntnis, über zwei Millionen Menschen arbeiten in der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland, und wenn ich mir dann anschaue, welche volkswirtschaftlichen Entwicklungen wir in den letzten Wochen und Monaten gehabt haben, dann nehme ich wiederum zur Kenntnis, ausdrücklich, dass dieser Volkswirtschaftszweig im Übrigen 23 Prozent mehr an Umsatz gemacht hat und da im Übrigen die Land- und Ernährungswirtschaft den gesamten Bereich der Hotellerie, der Gastronomie mit übernehmen musste und abrechnen musste. Und niemand musste in Deutschland hungern, in Europa. Ein Segen! Niemand hat Probleme bei der Versorgung mit Bedarfsgegenständen gehabt, auch das nehme ich zur Kenntnis. Und deswegen müssen wir weg davon kommen, zu stigmatisieren und diesen Volkswirtschaftszweig, ob die Landwirtschaft oder auch Teile dieser Entwicklung in eine Ecke manchmal gestellt zu werden, wo sie nicht hingehören. Sie sind Teil der Gesellschaft und die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist in der Mitte der Gesellschaft, und darüber sind wir froh. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und natürlich hat unser Volkswirtschaftszweig, wenn ich das sagen darf, in den letzten Jahren natürlich auch Dinge durchleben müssen, von denen wir gehofft haben, dass es nicht passiert. Ich will daran erinnern: die Dürrephasen, drei Jahre lang nacheinander Dürre, im Übrigen die Tierseuchen, angefangen von der Vogelgrippe, die im Übrigen aktuell wieder in Niedersachsen grassiert aktuell – aufpassen! –, oder natürlich auch die Afrikanische Schweinepest. Aber auch da will ich nur ausdrücklich sagen, Mecklenburg-Vorpommern ist belächelt, phasenweise auch beschimpft worden von einigen Seiten, dass wir den Zaun gegenüber dem Wildschutzzaun an der polnischen Grenze gebaut haben. Wissen Sie, dass wir in der letzten Woche wieder einen Zwischenfall hatten von zwei Wildschweinen, 500 Meter von der Grenze des Landes Mecklenburg-Vorpommern wir gefunden haben tote Tiere?! Es ist gut, dass unsere Behörden – im Übrigen auch in der Oder-Situation –, dass unsere Behörden im Übrigen sehr schnell in einer sehr engen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, den Landkreisen, aber auch unserer Veterinärbehörden und auch der Zivilgesellschaft und von den Feuerwehren bis hin zum Technischen Hilfswerk, dass wir diese Probleme sehr, sehr schnell auf den Weg gebracht haben, gelöst haben und damit schwere wirtschaftliche Folgen für Mecklenburg-Vorpommern verhindert haben. Insofern darf man sich auch mal ausdrücklich bei den Hilfskräften, auch Feuerwehren, THW, aber auch bei der öffentlichen Verwaltung bedanken, für das, was sie hier geleistet haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich glaube und bin auch der festen Überzeugung, dass das, was wir jetzt mit Corona absolviert haben, das war die Hoffnung, wir schaffen das schnell und überwinden diese Situation. Jetzt steuern wir in eine Situation, wo die Sorge der Menschen natürlich sehr, sehr groß ist, wie es mit der Energieversorgung weitergeht. Und da will ich ein absolut positives Signal senden. Die Landwirtschaft und der ländliche Raum werden im Übrigen der Garant für die Zukunft der Versorgung mit Energie sein und nicht nur in Form von Energie für Lebensmittel, sondern natürlich auch für Wind, Sonne, Biomasse. Und wenn ich mir allein überlege, was bei uns im ländlichen Raum die 1.600 Windräder, die im ländlichen Raum stehen, die wir verdoppeln müssen, um damit die Sicherheit der Energieversorgung zu bezahlbaren, preiswerten Lebens- und letztendlich Energiekosten zu sichern, da ist die Landwirtschaft, der ländliche Raum, die Landwirtschaft ein Garant. Im Übrigen, es ist ja von vielen gesagt worden, die ganze Biomasse, weg damit, wir sollen keine Biomasse nutzen. Wussten Sie eigentlich, dass in Deutschland die Biomasse heute mehr an Energie liefert als die noch bestehenden, heute aktiven Atomkraftwerke? Ich nehme doch zur Kenntnis, dass sehr wohl die Biomasse auch Teil des Energiemixes in der Zukunft sein wird. Und wenn es uns gelingt, auch das Land Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich in dieser Frage massiv voranzubringen, und wir wollen das, dann wird auch im Übrigen deutlich werden, dass die Landwirtschaft, der ländliche Raum auch ein Garant auch für Wohlstand und Zukunft in Deutschland sein will, und darauf bin ich tatsächlich auch stolz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Damm, ich würde doch …

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Birgit Hesse

Herr Dr. Backhaus, …

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Dr. Till Backhaus

… darum bitten …

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Birgit Hesse

… gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Damm?

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Dr. Till Backhaus

Ja, wenn es schnell geht. Aber meine Zeit wird nicht angerechnet, oder doch? (allgemeine Heiterkeit) Deswegen unterbrechen Sie mich, Herr Damm? Na also!

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Birgit Hesse

Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es geht auch wirklich schnell.

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Dr. Till Backhaus

Gut.

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Hannes Damm GRÜNE

Es ist auch kein Vorführen. Ich wollte wirklich mal wissen, weil Sie immer sagen, dass es einige gibt, die gegen die Biomasse so sehr sind, wen Sie damit meinen, weil also … Ja, ich darf ja keine Aussage machen. Ich würde es einfach als Frage stehen lassen, wen meinen Sie eigentlich damit, würde mich interessieren.

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Dr. Till Backhaus

Es hat doch, ganz offen und ehrlich, es hat doch Fehler gegeben. Die Vermaisung der Landschaft, das war ein politisch wirtschaftlicher Fehler. Dass da von uns kritisiert worden ist, von den GRÜNEN und am Ende auch von der CDU das korrigiert worden ist, nehme ich zur Kenntnis. Aber wir dürfen die Biomasse nicht verteufeln, sie ist Teil des Energiemixes. Und wenn wir uns da einig sind, im Übrigen, auch das Holz sollte man nicht verteufeln, sondern wenn es nachhaltig genutzt wird, ist die Biomasse ein Teil der Energieversorgung und der Energiesicherheit in Deutschland. Und da, hoffe ich, sind wir uns einig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Hannes Damm GRÜNE

Sind wir!

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Dr. Till Backhaus

Sehr gut! Und deswegen darf ich auch noch mal unterm Strich festhalten: Jawohl, die Landwirtschaft und die Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft haben trotz alledem immer wieder bewiesen, wie leistungsstark, anpassungsfähig und zukunftsorientiert sie sind. Ich wage, hier heute auch die These noch mal in den Raum zu stellen, dass Mecklenburg-Vorpommern der modernste Agrarstandort in Deutschland, in Europa ist. Wir haben die besten Maschinensysteme aufgrund schon allein der Flächenausstattung, im Durchschnitt 283 Hektar pro Betrieb. Und da können natürlich die Technologien, die es heute am Weltmarkt gibt – im Übrigen auch im Agrarforschungssektor sind wir mit an der Spitze der Bewegung. Und deswegen glaube ich auch, noch mal, dass im Übrigen Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu diesem modernen, nachhaltigen, ökonomisch, ökologisch und nachhaltigen Standort einen ganz wesentlichen Beitrag in Deutschland weiter leisten wird. Und unsere Landwirtinnen und Landwirte sind auf dem Weg, diese Schlüsselbranche im Land auch weiter auszurichten. Im Übrigen, auch der Übergang von den Betriebsstrukturen findet ja statt. Und auch hier nehme ich zur Kenntnis, dass gerade die jungen neuen auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Produktion von Lebensmitteln und damit auch die Sicherung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Regionen mit ihrem Engagement untersetzen, Teil dann auch des gesellschaftlichen Lebens in den Dörfern darstellen – gehen Sie bitte doch mal auf die Erntefeste, die jetzt aktuell stattfinden, und nehmen Sie teil an solchen Veranstaltungen –, und sie werden Teil im Übrigen auch in der Mitte der Gesellschaft. Und deswegen, glaube ich, ist es so, dass die Landwirtschaft in unserem Bundesland und die Ernährungswirtschaft wirklich gute Bedingungen in sich tragen. Und es ist ja eine Zahl genannt worden. Wenn man im Übrigen die gewerbliche Wirtschaft, den Anteil der gewerblichen Wirtschaft der Land- und Ernährungswirtschaft sich anschaut, denn liegen wir heute beim Anteil in Mecklenburg-Vorpommern mit 36 Prozent, 36 Prozent! Und damit ist Mecklenburg-Vorpommern, was die Land- und Ernährungswirtschaft mit einem Umsatz von brutto insgesamt 45 Milliarden, die Zahlen stimmen und sind verbürgt, runde Zahlen, und wenn wir bei zwischen 8 und 9 Milliarden Euro an Umsatz machen, dann wird noch mal deutlich, welche Bedeutung dieser Zweig für die Gesamtentwicklung in Deutschland hat. In Mecklenburg-Vorpommern, will ich auch ausdrücklich sagen, um die kritischen Themen anzudeuten, wir brauchen Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Die GAP, also die Europäische Gemeinsame Agrarpolitik, der Strategieplan ist bis heute nicht eingereicht. Ich bedauere das. Die Düngemittelverordnung ist umzusetzen. Auch da erwarten wir ausdrücklich aus Berlin zusätzliche Maßnahmen und Unterstützung. Und auch die Umsetzungsschritte müssen endlich erfolgen. Gestern haben wir uns zu dem Thema Pflanzenschutz, denke ich, ein Stück weit ausgetauscht. Ich sage hier sehr deutlich, wir wollen minimieren, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln minimieren, aber rein ideologisch zu erklären, ab morgen oder übermorgen müssen 50 Prozent eingespart werden, damit kommen wir keinen Millimeter weiter. Wir müssen die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft in diesem Sektor mitnehmen, und wir brauchen dafür auch weitere Instrumente. Ich sage ausdrücklich, im Übrigen auch, was die Stilllegung anbetrifft – auch das hat die Ministerpräsidentin und ich auch noch mal heute untersetzt –, ich finde es richtig, dass unser Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern, im Übrigen den Landwirten das Signal zu geben, jetzt auch die Stilllegung für zwei Jahre zu unterlassen beziehungsweise diese Flächen dann zu nutzen, ein richtiger Ansatz ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rote Lampe, und die Farbe ist mir ja sehr sympathisch, aber ich muss jetzt aufhören. Unterm Strich wird es ja darum gehen – das will ich abschließend sagen –, dass wir alles daransetzen, jetzt die Kostenexplosion nicht weiter sich entwickeln zu lassen. Die Energiepreisbremse muss kommen, damit im Übrigen auch die Bäckerei in Ihrer Nachbarschaft nicht aufhört zu produzieren. Wir brauchen die regionalen Produkte, wir brauchen die Verbindung auch der Menschen zu den Lebensmitteln. Und ich lade Sie wirklich sehr herzlich ein, kommen Sie und gehen Sie auf die MeLa, gehen Sie in den Meinungsaustausch, auch in eine kritische Diskussion, und Sie werden erleben, Landwirtschaft war schon immer Zukunft! – Herzlichen Dank und alles Gute! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Mitglieder des Vereins Marine-Offizier-Messe Stralsund/Dänholm. Schön, dass Sie hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der AfD Herrn Schulze-Wiehenbrauk.

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Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD

Einen wunderschönen guten Tag, Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Im Prinzip machen wir eigentlich da weiter, wo wir gestern aufgehört haben. Und was ist natürlich Hauptthema wiederum? Die Krise. Man könnte fast sagen, und täglich grüßt die Krise. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn sie doch da ist!) Alle Vorredner, gerade seitens der Regierung, haben natürlich gar keine Verantwortung dafür. Landwirtschaft wurde immer nur gefördert. Und deswegen haben wir heute solche tollen Ergebnisse. Eigenartigerweise hörte sich das in Mühlengeez – wir waren ja vorhin da – ganz anders an. Irgendwie habe ich Herrn Kurreck da wohl nicht richtig verstanden, als er denn meinte, die Betriebe stehen massiv vor Existenzproblemen. Und da kann die Politik wirklich helfen. Und ich weiß nicht, warum man sich da so schwer mit tut, mal die Sachen ruhen zu lassen, nicht weiter zu gängeln. Wenn ich nur allein daran denke, dass Sie ja an der Düngeverordnung festhalten wollen, da könnte man natürlich einen großen Schritt nach vorne gehen und erst mal – hatte ich auch schon mal vorgeschlagen – konsolidieren. Damit könnten Sie dieser Situation im Prinzip ausweichen. Das wäre schon mal ein ganz großer Fortschritt, den ich Ihnen dringend ans Herz lege. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ernährungssicherheit zu schaffen oder die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen – natürlich schafft das nicht die Regierung, das machen die Landwirte, das ist ganz klar –, ist das höchste Gebot, das ist das Primäre. Alles andere ist Bammel bian, sage ich mal. Sicherlich können Sie gern über irgendwelche weiteren Gesellschaftsexperimente hier streiten, aber ohne Ernährung gibt es richtige Probleme. Das können wir uns alles, glaube ich, gar nicht so richtig vorstellen. Ein paar Leute werden ja denken, ich komme daran vorbei, wenn es Probleme gibt, ich bin irgendwie gut vorbereitet. Dann kriegen sie Besuch von ihren Nachbarn. Die werden sie dann besuchen und sagen: Du hast noch genug da, bei dir läuft vielleicht auch noch die Heizung, und dann verleben wir das zusammen. Ja, und da kann sich keiner gegen wehren, wenn er jedenfalls in diesem Land hier wohnt. Und ich warne noch mal davor, das auf die leichte Schulter zu nehmen. Das hört sich hier heute alles wieder so, ja, so blümerant an: Das ist alles kein Problem und wenn wir alle zusammenhalten, dann werden wir das schon schaffen. Schaffen Sie als Politik die Rahmenbedingungen dazu, dann werden die Landwirte auch ihren Anteil dazu beitragen! Wir haben, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir haben existenzbedrohte Betriebe, und das wissen Sie! Tun Sie nicht so, als wenn es nicht so wäre! Das finde ich schon ziemlich aus „Tausendundeine Nacht“ her erzählt, als wenn es das nicht geben würde. Das ist doch nicht meine Idee! Waren Sie auch in Mühlengeez? Dann lade ich Sie gerne ein, das findet da noch statt, gehen Sie hin, unterhalten sich mit den Leuten! Und dann werden Sie genau das feststellen, was ich Ihnen jetzt hier sage. Tut mir leid, dass Ihnen das nicht bewusst ist. Das tut mir echt leid. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Wir haben, ich habe gerade erwähnt, erinnern Sie sich an das mit der Düngemittelverordnung, das liegt in Ihren Möglichkeiten. Des Weiteren bin ich absolut nicht dafür, immerzu mit Verboten zu arbeiten. Es gibt Technologien, die hier wahrscheinlich noch nicht so wirklich bekannt sind, die uns in der Hinsicht weiterhelfen, dass ohne – na, ohne Belastung der Umwelt wird es nicht ganz gehen –, aber auf jeden Fall eine geringere Belastung der Umwelt zu erwarten ist. Und ich frage mich einfach, warum diese Dinge nicht ausgiebig gefördert werden, ausgereizt werden und auch überhaupt nicht mal bekanntgemacht werden. Da gibt es wirklich ein großes Potenzial nach vorne. Dieses permanente „Wir verbieten Spritzmittel, also Pflanzenschutzmittel, wir verbieten Düngemittel“ führt nicht dazu, dass wir zusammen hier eine Lösung finden. Das scheint mir auch nicht lösungsorientiert zu sein, sondern einfach erst mal nur die Befriedigung ideologischer Ansichten. Ja, das ist einfach so. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Als Weiteres, um einer Ernährungskrise zu entgehen, würde ich es für sehr sinnvoll erachten, landwirtschaftliche Nutzfläche nicht anderen Bedeutungen zuzuführen. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Landwirtschaftliche Nutzfläche lässt sich nicht vermehren. Ich weiß nicht, wie man darauf kommt, solch Potenzial einfach abzugeben. Deutschland, hatte ich auch schon mehrfach erwähnt – ich weiß nicht, ob das durchkommt mit den Energiepflanzen, die angebaut werden und natürlich in Biogas umgesetzt werden –, importiert auf der anderen Seite Futter zum Beispiel aus Südamerika. Dafür wird dort, dafür wird dort … (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, weil es so viel Tierfutteranbau gibt und nicht für die Nahrung.) Kommen Sie bitte ans Mikro, da können Sie eine Frage stellen! Bitte, bitte, das habe ich gestern auch genauso gemacht, ne? Also schön dabeibleiben! Aus Südamerika kommen diese Mittel. Hier bauen wir dann Energiepflanzen an, machen uns ökologisch sozusagen einen schlanken Fuß und kaufen dann in der Welt Sojaschrot ein, Palmöl ein. (Enrico Schult, AfD: Das ist unglaublich!) Das ist doch ein Ökoschwindel! Das ist doch … (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Heuchelei!) Sie kaufen sich hier frei und, weil es möglich ist, kaufen wir woanders dann die Mittel, die wir hier eigentlich anbauen müssten, die zur Ernährung gehören. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir kommen nur bis zum 17. September, dann reichen unsere eigenen Ressourcen nicht mehr aus, um Nahrung bereitzustellen, weil wir den Rest für Energiepflanzen bereitstellen. Und das mag sich ja hier immer gut anhören – ja, Frau Shepley, das ist nun mal so, ich kann nichts dafür, es ist nicht meine Idee, es scheint mir eine Idee der GRÜNEN zu sein – und ich habe beim besten Willen überhaupt nichts gegen Biogas, absolut nicht! Das war mal eine ganz tolle Idee, als man das aus Abfallprodukten gewonnene Gas natürlich zur Verbrennung bereitgestellt hat. Und ich habe auch nichts dagegen, wenn man Solarparks aufstellt auf Ödlandflächen, auf landwirtschaftlich nicht nutzbaren Flächen. Wenn jetzt aber beste Böden dafür verwandt werden, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das will doch gar keiner!) beste Böden, 40er-Böden und mehr, ich sehe es ja selber, Leute, ich sehe es doch, dann braucht ihr mit mir doch nicht zu diskutieren! Also, wenn das Fakt ist … (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Soll ich Ihnen das vorführen, wo das ist? Wollen wir rumfahren? Soll ich Ihnen das genau zeigen? (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da hab ich jetzt nicht so ein Interesse, mit Ihnen da rumzufahren.) Ja, das habe ich mir fast gedacht, dass Sie an der Wahrheit kein Interesse haben. (Enrico Schult, AfD: Das ist ein Skandal!) Das mögen Sie nicht, ne?! Das ist Ihnen, das passt Ihnen nicht, wenn Ihnen einer sagt, was Fakt ist. Das ist nicht sinnvoll, solche Flächen zu verwenden. Wenn Sie denn Solar unbedingt haben wollen, was ja auf Dächern zum Beispiel sehr sinnvoll ist, oder, wie gesagt, es gibt ja inzwischen auch schon für Fassaden genug Solaranlagen, die man da installieren kann, die optisch auch da hinpassen, da ist man nicht dagegen. Ich bin auch dafür, Ressourcen zu sparen, na klar, gar keine Frage, aber es muss bezahlbar sein und es muss sinnvoll sei. Darum geht es. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das mal nur ganz nebenbei. Und ich finde es ja richtig toll, dass mit einem Mal die Landwirtschaft systemrelevant ist. War sie schon mal ganz kurz in der Corona-Krise für drei Wochen, dann hat man sich aber wieder umentschieden und hat festgestellt, na, so schlimm wird das nicht werden mit der Versorgung. Und dann war die Bedeutung auch schon wieder verschwunden. Jetzt wird es wieder bewusst. Jetzt ist die Landwirtschaft mal wieder systemrelevant, wahrscheinlich so lange, bis sich die Situation eventuell beruhigt hat. Mich würde es ja sehr freuen, wenn es nicht wirklich zu einer Krise in dem Sinne kommt, wie zum Beispiel bei der Energiekrise. Dann spätestens werden wir dann aber erleben, dass mal Landwirtschaft wieder nicht so wichtig ist. Und natürlich ist das für die Betriebe, die sich jetzt in der Energie ein zweites Standbein aufgebaut haben, erst mal überlebenswichtig, das überhaupt zu haben. Nur, also reine Landwirtschaftsbetriebe haben echte Überlebensprobleme. Und die, die jetzt in den Energiebereich gegangen sind, haben natürlich ja vorausschauenderweise sich da Stabilität besorgt. Aber was passiert mit den Betrieben, die das nicht konnten? Die stehen einfach mit dem Rücken an der Wand. Und das scheint hier noch nicht richtig durchgekommen zu sein. Es tut mir leid. Ich sage es noch mal: Fahren Sie nach Mühlengeez! Da werden Sie viele Landwirte treffen und da können Sie sich mit denen unterhalten. Und welche Zukunftsaussichten haben die denn demnächst? Eher schwache. Wie gesagt, nichts gegen Ressourcensparen, aber es muss sinnvoll und möglich sein. Wir haben beim Energiegipfel – Herr Minister, Sie waren auch anwesend, na, Sie haben ja sogar die Rede gehalten, eine, ja, sehr weitreichende Rede sogar –, da hat Herr Rudolf Behr gesprochen, Sie kennen ihn persönlich, soviel mir bekannt ist, und er hat Ihnen auch mitgeteilt und Sie haben zugestimmt, ich habe es beobachtet, dass nur eine intensive Landwirtschaft überhaupt die Nahrungsmittelfrage auf der Welt lösen kann. Anders wird das nichts werden. Es sind nun mal 7,7 Milliarden Menschen, und die wollen alle was zu essen haben. Und mit Ökologisierung werden wir das nicht schaffen. Das ist nicht möglich, oder Sie haben noch irgendein Wundermittel, das würde mich ja denn auch schon mal begeistern, wenn Sie uns das hier mal vorführen können. Und den Unternehmen jetzt die Betriebsmittel zu entziehen, Pflanzenschutzmittel, landwirtschaftliche Nutzfläche, Düngemittel zu entziehen, Energie hoch teuer, dadurch natürlich auch die Produkte wieder, also der Verdienst wieder im, sage ich mal, ganz schmalen Bereich, führt nicht dazu, eine stabilere Landwirtschaft zu bekommen, führt genau zum Gegenteil. Und ich weiß nicht, ob Sie sich da überhaupt im Klaren sind, mit welchen Problemen Sie hier eigentlich befasst sind?! Eine erzwungene Ökologisierung führt hundertprozentig zur nächsten Krise, können Sie sich jetzt schon drauf verlassen. Denken Sie an meine Worte, wenn es nachher so weit ist und die Regale leer sind! Ich hoffe, Sie haben dann auch Erklärungen. So, wie ich das heute gehört habe, haben ja dann immer irgendwelche anderen Schuld. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wahrscheinlich betrifft das die Regierung nicht. Sie müssen doch nun schon fast glücklich sein …

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist.

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Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD

Oh, danke, Entschuldigung! Das ist jetzt … Aber Sie müssen doch nun schon fast glücklich sein, dass die Preise so hoch sind, so, wie Sie das wollen. Ist doch prima, oder? Mir gefällt es nicht. Und in dem Sinne überlegen Sie das, wie Sie das demnächst gestalten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Das hat man ja gehört bei Ihren Kollegen im Bundestag!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Frak… (Torsten Koplin, DIE LINKE: Man muss auch nicht Zynismus unterstellen! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Herr Abgeordneter, ich würde Sie bitten, sich jetzt hinzusetzen und die Gespräche jetzt beiderseitig einzustellen. Ich rufe jetzt auf den nächsten Redner, und zwar für die Fraktion der CDU Herrn Diener.

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Thomas Diener CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat waren ja vorhin einige von uns bei der Eröffnung der MeLa dabei. Wer schon mehrjährig die MeLa besucht hat, wird feststellen, man braucht entweder Schuhe für Staub oder Gummistiefel. Und wir waren heute gestartet mit Schuhen für Staub, in der Tat hätten wir nach dem Mittag Gummistiefel gebraucht. Ich habe gesehen, die Ministerpräsidentin hatte so grüne an, das fiel schon auf. Das ist so ein bisschen sinnbildlich für die Wechselhaftigkeit nicht nur des Wetters, sondern insbesondere für die agrarpolitischen Rahmenbedingungen im Bereich der Landwirtschaft der letzten Jahre und Jahrzehnte im Grunde genommen. Ich darf mich noch mal explizit bei der SPD bedanken, dass sie heute das Thema „Aktuelle Lage der Landwirtschaft“ für die Aktuelle Stunde aufgenommen hat. Das ist, glaube ich, schon das zweite Lob seit gestern Abend, aber wenn es denn nicht anders geht. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ja. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich muss aber an der Stelle auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Im Übrigen gibt es hier auch, in Rattey zum Beispiel, ein Weinanbaugebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Also auch das kann man hier neben Wasser genießen. Seit nunmehr 23 Jahren stellt die SPD in Mecklenburg-Vorpommern entweder den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin, und das für Landwirtschaft und Ernährung zuständige Ministerium wird seitdem von einem SPD-Minister geführt. Und dennoch gibt es offensichtlich erhebliche Probleme und Herausforderungen, die sowohl in vor- und nachgelagerten Bereichen der Landwirtschaft selbst oder der Ernährungsbranche existieren. „Landwirtschaft im Dauerkrisenmodus“ lautete die Überschrift einer Pressemitteilung vom 19. Juli dieses Jahres aus dem Ministerium. Wie soeben wurden auch viele Probleme von verschiedenen Rednern angesprochen, sowohl in Marktfruchtbetrieben, bei Milchviehbetrieben, in der Schweinehaltung, aber auch bei Biobetrieben. Mangelnde Planungs- und Investitionssicherheit, explodierende Faktorkosten, Mindestlohn und Fachkräftemangel, Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger und nicht zuletzt steigende Preise am Bodenmarkt sind die Herausforderungen, denen sich die Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren stellen müssen. Wer will es den tierhaltenden Betrieben verdenken, dass sie Investitionen zurückstellen, wenn die Genehmigungsverfahren dank des ausufernden Verbandsklagerechts oder des langen Instanzenweges vor Gerichten sieben oder neun Jahre dauern?! Und wenn sie denn tatsächlich Stallungen bauen, stellen sie fest, dass wirtschaftlicher Betrieb der Tierhaltung an der Stelle gar nicht möglich ist. Wer würde in ein Unternehmen investieren, wenn alle dreieinhalb Jahre die Grundvoraussetzungen für die Produktion im Rahmen der Neuausrichtung politischer Vorgaben geändert werden? Das können Sie sich vielleicht merken am Beispiel mit den Schulen. Wer kann und will es seinen Kindern empfehlen, einen landwirtschaftlichen Beruf zu ergreifen, wenn seitens der Gesellschaft und selbsternannter Schutzverbände, aber auch von öffentlich-rechtlichen Medien immer wieder auf den Berufsstand verbal eingeschlagen wird und das Einkommen gegenüber anderen Berufsgruppen drastisch zurückfällt? Das ist allerdings sehr differenziert. Ich habe vorhin die verschiedenen Betriebszweige angesprochen. Das kann man auch nicht verallgemeinern. Hier, meine Damen und Herren der Koalition, fehlt von Ihnen doch die eine oder andere Antwort. Landesdüngeverordnung, Ausweisung von Schutzgebieten, Vorgaben zur Ausdehnung des ökologischen Landbaus, mangelndes Engagement für die Weidetierhalter, ausufernde Bürokratie und zuletzt restriktive Maßnahmen bei der Vergabe von landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen, all das sind Ihre Antworten für die Landwirtschaftsunternehmen in unserem Land. Gleichzeitig wollen Sie landwirtschaftliche Nutzflächen fluten, aufforsten oder für die Gewinnung von erneuerbaren Energien zur Verfügung stellen. Hierbei spielt die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen für Sie keine allzu große Rolle. Doch die Landwirte und ihre Familien müssen an der Stelle von ihrer Tätigkeit leben und sind gewillt, ihre Betriebe zukunftsfähig an die kommende Generation zu übergeben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zur Ernährungsbranche. Gerade die gasintensiven Unternehmen, wie Molkereien, Bäckereien oder auch zum Beispiel das Pizzawerk von Dr. Oetker in Wittenburg, sind maßgeblich von den Energiekosten abhängig. Angesprochen wurden auch kleinere Betriebe schon im Bäckerhandwerk. Das Problem ist an sich immer dasselbe. Im Entlastungspaket der Bundesregierung findet sich kein Ton zur Rettung dieser Unternehmen, ebenso wenig interessieren Unternehmen im vorgelagerten Bereich, wie zum Beispiel die Düngemittelproduktion, die maßgeblich von Energiekosten geprägt sind. Ich habe das verschiedentlich schon ausgeführt, insbesondere im Bereich Stickstoffdünger. Einer der größten Hersteller in Europa, die SKW Piesteritz Werke, die also zuständig sind für die Produktion von Stickstoffdünger, haben angekündigt, ihre Produktion einzustellen. Bisher liegt sie bei ungefähr 20 Prozent. Nebenbei wird dort auch AdBlue hergestellt. Das wissen nicht alle unbedingt, AdBlue ist Harnstofflösung, also eine Vorstufe auch vom Stückstoffdüngemittel. Sie mögen sich also vorstellen, dass wir kurzfristig kein AdBlue mehr bekommen. Das betrifft also jeden Diesel-Pkw, jeden Lkw, jeden Schlepper, jede Baumaschine und dergleichen mehr. Also selbst, wenn wir noch Diesel haben und AdBlue ausgeht, wirds also auch schwierig. Und da gebe ich dem Minister ausdrücklich recht, habe ich gestern auch schon mal gemacht, wenn er also wie vor wenigen Tagen in der Pressemitteilung, Entschuldigung, noch vor wenigen Tagen in einer Mitteilung darauf hinweist, dass man sich kaum vorstellen könnte, dass Menschen einmal vor die Frage gestellt werden müssen oder werden, ob sie lieber essen oder lieber heizen wollen, die meisten wollen beides, wenn sie frieren oder hungrig sind. Und ich muss sagen, es ist die Politik der Bundes- und Landesregierung, die die Menschen in unserem Land ohne Not in eine solch schwierige Situation gebracht hat. Und da nützt es auch wenig oder nichts, wenn man den Koalitionspartner auf Bundesebene oder dessen Vorsitzende beschimpft. Nein, es gilt, selbst aktiv zu werden und Maßnahmen zu ergreifen, die es sowohl landwirtschaftlichen Unternehmen als auch der Ernährungsbranche ermöglichen, auch künftig eine gesunde, preiswerte und sichere Ernährung in unserem Land zu gewährleisten. Man könnte jetzt eine ganze Reihe von Beispielen dazu anführen, aber ich denke, das Beispiel mit AdBlue ist vielleicht das eingängigste, weil das auch viele selbst betrifft, wenn sie mit ihrem Pkw fahren. Ich hoffe, das gibt Ihnen zu denken, und möchte mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute Vormittag ist die diesjährige MeLa in Mühlengeez eröffnet worden. Über 800 Ausstellende präsentieren bis zum Sonntag aktuelle Technik, Trends ob der Themen aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Auf dem MeLa-Messegelände wird Bewährtes, wie Tierschauen und Leistungswettbewerbe der Tierzucht sowie Spitzenleistungen des landwirtschaftlichen Maschinenbaus, gezeigt. Dort wird diskutiert, wie mit den derzeitigen und künftigen Herausforderungen für die Branche umgegangen werden kann. Ich wäre gern noch etwas länger geblieben, aber wir haben ja jetzt hier diese Aktuelle Stunde, und das Thema dieser Stunde ist deshalb auch gut gewählt. Es ist gut gewählt angesichts der riesigen Herausforderungen, Krisen, aber auch Chancen, vor denen die Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern steht. Noch vor zwei Jahren schrieb das Umweltbundesamt in einem seiner Texte: „Die Landwirtschaft steht vor zwei großen Herausforderungen: Einerseits muss eine weiter wachsende Weltbevölkerung mit einer ausreichenden Menge Nahrungsmittel versorgt werden – die Landwirtschaft muss also produktiver werden. Andererseits ist die moderne, intensivierte Landwirtschaft einer der wichtigsten Triebkräfte negativer Umweltveränderungen – die Landwirtschaft muss also ökologischer produzieren.“ Zitatende. Heute wissen wir, dass die beschriebenen Herausforderungen lange nicht alles sind, worauf unsere Landwirtinnen und Landwirte und auch die Ernährungsbranche aktuell reagieren müssen. Seit dem 24. Februar dieses Jahres herrscht Krieg in Europa. Russland führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine, den ich an dieser Stelle noch einmal aufs Schärfste verurteilen möchte. Und dieser Krieg hat schlimmste Auswirkungen auf das Leben der ukrainischen Bevölkerung und produziert täglich Leid und Tod. Dieser Krieg nimmt aber auch direkten Einfluss auf unser tägliches Leben und die Situation eben unserer Land- und Ernährungswirtschaft. Steigende Energiekosten, Gasknappheit in Deutschland und Europa, Knappheit und Preisexplosion bei Düngemitteln, Lieferkettenprobleme und insgesamt dadurch steigende Lebensmittel- und Erzeugerpreise, eine drohende Welternährungskrise, all dies sind auch Folgen dieses Krieges. Dazu noch die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels, die gerade in der Landwirtschaft in den letzten Jahren immer deutlicher spürbar werden. Auf all diese Krisen und Herausforderungen muss die Landwirtschaft, aber auch die Politik reagieren. Am 14. Juni auf dem Bauerntag in Lübeck schwor Bundesagrarminister Özdemir die Landwirtschaft auf tiefgreifende Veränderungen ein. Nicht nur der Ukrainekrieg stelle alle vor große Herausforderungen, es gebe auch Probleme, die schon lange bekannt seien und endlich angegangen werden müssten: Höfesterben, Überdüngung, Klimakrise. Deshalb müsse man Neues wagen und Altes hinterfragen. Sein Fazit: So, wie es ist, kann es nicht weitergehen. Er sprach von pragmatischen Lösungen und warnte gleichzeitig die Bauern, wegen der aktuellen Krise den notwendigen klimafreundlichen Umbau der Landwirtschaft infrage zu stellen. Minister Cem Özdemir gab für seine Amtszeit auf dem Bauerntag drei Ziele aus: Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland und weltweit, eine größere Rolle für den Klimaschutz in der Landwirtschaft und gute Zukunftsaussichten für das Leben auf dem Land und die Höfe und landwirtschaftlichen Betriebe. Wenn all dies in den nächsten drei Jahren seiner Amtszeit erreicht werden soll, muss es aber endlich konkreter werden. Die pragmatischen Lösungen müssen auf den Tisch. Gerade in Bezug auf die nationale Umsetzung der GAP gibt es noch viel zu tun, müssen die Hausaufgaben Deutschlands schneller erledigt und an diesen Zielen ausgerichtet werden. Um die Worte von Cem Özdemir zu wiederholen und an ihn zurückzurichten: So, wie es ist, kann es nicht weitergehen. Rot-Rot in Mecklenburg-Vorpommern hat sich für die nächsten Jahre in Bezug auf die Land- und Ernährungswirtschaft viel vorgenommen. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Ein Klimaschutzgesetz ist in Arbeit, es wird konkrete Sektorenziele auch für die Landwirtschaft beinhalten. Die breite Beteiligung der Öffentlichkeit läuft gerade, und ich kann an dieser Stelle nur an die Landwirtinnen und Landwirte appellieren: Bringen Sie sich ein, Ihre Vorschläge und Ideen, unbedingt in diesen Prozess der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes! Unser Ziel ist es, den Entwurf dieses Gesetzes bis zum Jahresende vorzulegen. Das ist sehr ambitioniert, aber wir werden unsere ganze Kraft in diesen Prozess einbringen. Unser Land steht für eine moderne, leistungsfähige und an der Nachhaltigkeit orientierten Landwirtschaft in vielfältigen Strukturen und Betriebsformen. Wir werden alles dafür tun, dass dies auch so bleibt, dabei aber niemals den Fokus auf die hohen sozialen und ökologischen Standards beim notwendigen Umbau der Landwirtschaft verlieren. Auch dafür stehen DIE LINKE und SPD gemeinsam. Wir wollen eine regional verankerte, bodengebundene Landwirtschaft, eingebunden in kooperative Lieferketten, mit regionaler Verarbeitung und Vermarktung. Dies wird allen eine Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Lebensmitteln sichern, den Landwirten Mecklenburg-Vorpommerns auch einen guten Lebensunterhalt. Auf dem Weg ins Zeitalter des Klimaschutzes, Artenschutzes, sauberen Wassers und einer gesunden Lebensweise verstehen wir die Land- und Ernährungswirtschaft als feste Partner an unserer Seite, nicht als Gegner. Die Bewältigung der aktuellen und künftigen Krisen und Herausforderungen geht nur gemeinsam und braucht einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Wir werden landeseigene landwirtschaftliche Nutzflächen dafür nutzen, den ökologischen Landbau auszubauen, eine hohe Wertschöpfung zu erreichen und Familienbetriebe besonders zu stärken. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Unsere landwirtschaftlichen Nutzflächen werden wir grundsätzlich nicht privatisieren, sondern ausgerichtet nach klaren ökologischen und sozialen Kriterien verpachten. Das würden wir uns auch für die ehemals volkseigenen Flächen im Bundeseigentum wünschen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wir wollen den Boden als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft sichern und den Einfluss von außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern auf den landwirtschaftlichen Bodenmarkt begrenzen. Auch dabei sind wir auf die Unterstützung des Bundes und der Landwirte angewiesen. Share Deals sind endlich in die Genehmigungspflicht des Grundstücksverkehrsgesetzes einzubeziehen. Ackerland gehört in Bauernhand. Wir wollen und müssen auch beim Moorschutz vorankommen. Die Moore Mecklenburg-Vorpommerns sind mit circa 30 Prozent der größte Einzelemittent von klimaschädlichen Treibhausgasen. Dafür muss es endlich gelingen, die nasse Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stärker zu fördern, zu etablieren und auszubauen, damit eine Bewirtschaftung der wiedervernässten landwirtschaftlichen Nutzflächen möglich und wirtschaftlich sinnvoll wird. Auch Moorschutz geht nur gemeinsam mit und nicht gegen unsere Landwirtschaftsbetriebe. Bei der Förderung und Einführung von Agroforstsystemen sind noch einige Hausaufgaben zu machen, ebenso wie bei der Agrophotovoltaik. Wir arbeiten mit Hochdruck an Lösungen. Der von den GRÜNEN angestrebte Weg, noch viel mehr Ackerflächen für Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung zu stellen, ist für uns jedoch keine Lösung. Nicht nur, dass wertvoller Boden nicht mehr für eine normale landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen würde, solange das Potenzial von Photovoltaikanlagen auf den Dächern unseres Bundeslandes oder auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen nicht mal annähernd genutzt wird, sollten massenhafte Freiflächenphotovoltaikanlagen nur im Rahmen von Zielabweichungsverfahren und unter strengen Prämissen, wie der Bodenleitzahl und eben der maximal 5.000 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern, eine Rolle spielen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Abgeordnete, die Situation der einheimischen Land- und Ernährungswirtschaft ist sehr angespannt. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gute Ernten in einigen Teilbereichen, sich abzeichnende, regional begrenzte Missernten bei Mais, betriebsbedrohende Rohstoff-, Düngemittel- und Energiepreise, Gasknappheit und steigende Lebensmittelpreise kennzeichnen die aktuelle Situation. Einiges wird erst im neuen Jahr auf Betriebe und Bevölkerung voll durchschlagen. Trotz dieser krisenhaften aktuellen Situation möchte ich aber optimistisch bleiben, dass es Politik, Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft gemeinsam gelingt, da herauszukommen und einen Weg zu finden, unsere Lebens- und Wirtschaftsweise nachhaltiger zu gestalten und sich der weltweit größten Herausforderung für die Menschheit, dem Klimawandel, zu stellen und unser Land unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Der verbrecherische Krieg Russlands gegen die Ukraine, aber auch klimatisch bedingte Missernten in anderen Teilen der Welt und damit verbundene Rohstoffknappheit betreffen auch die Agrar- und verarbeitenden Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Die Rohstoffpreise sind gestiegen, die Energiepreise steigen immer noch, bestimmte Betriebsmittel sind nicht verfügbar, und ja, auch bestimmte Arbeitskräfte fehlen, denn – und das ist einigen von Ihnen wahrscheinlich gar nicht bekannt – ukrainische Studierende waren bis zum Kriegsbeginn eine durchaus bedeutende Gruppe an Saisonarbeitskräften, zum Beispiel auf den Erdbeerfeldern in Mecklenburg-Vorpommern. In dieser Situation – und das ist eine gute Nachricht – hat sich unser EU-Agrarsystem als robust erwiesen. Die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln war und ist in der EU gesichert. Und das ist ganz wesentlich ein Ergebnis der engagierten Arbeit der vielen, vielen Agrarbetriebe und der verarbeitenden Betriebe auch in unserem Bundesland. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bedanken. Auch die Landwirtinnen und Landwirte und die Verarbeiter/-innen, auch in Mecklenburg-Vorpommern, auf die ist Verlass. Und das ist ein gutes Gefühl, nicht nur in dieser vom aktuellen Krieg beeinflussten Situation. Trotzdem haben wir weiterhin bestimmte Strukturprobleme, die die SPD-geführte Landesagrarpolitik seit Jahren nicht beheben kann oder nicht beheben will. Da ist zum Beispiel der Fakt, dass wir weiterhin eines der Bundesländer sind, die in der Landwirtschaft den geringsten Anteil an Arbeitskräften haben. Hier arbeiten zwar riesige, durchrationalisierte Betriebe, die als leistungsstark gelten, aber auf der anderen Seite eines kaum bieten, und das sind Arbeitsplätze. Dieser Fakt gehört einfach zu einer Analyse dazu. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Auch wird aus den in unserem Land eingesetzten und umfangreichen Agrarfördermitteln im Vergleich mit anderen Bundesländern insbesondere für mittelständische Betriebe relativ wenig gemacht. (Thore Stein, AfD: Was?!) Am Ende profitiert der ländliche Raum nur wenig. Gewinne fließen zu nicht geringen Teilen an Kapitalgesellschaften, deren Akteur/-innen gar nicht in unserem Bundesland leben. (Thore Stein, AfD: Und die Mitarbeiter aus den Betrieben?) Und da wir von Ihnen, Herr Minister Backhaus, zu diesem Thema seit Jahren keinen ordentlichen Agrarbericht bekommen, müssen wir uns die aussagekräftigen Kennzahlen dazu aus der Wissenschaft holen. Mit Ihrem gestern veröffentlichten Statistikblättchen bieten Sie leider keine Grundlage für eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit der Thematik. Deshalb fordern wir die Rückkehr zu einem aussagekräftigen Agrarbericht des Landes. Vor sage und schreibe elf Jahren haben Sie den Bericht das letzte Mal vorgelegt und ihn seither einfach wegrationalisiert. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Sehr geehrte Damen und Herren, die kriegsbedingten Verwerfungen trafen die hiesigen Betriebe, als Sie dabei waren, die Planungen für die GAP-Förderperiode vorzunehmen. Die Betriebe haben zu dem Thema leider bis heute immer noch keine Rechtssicherheit. Die Bestätigung des deutschen GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission steht noch immer aus. Sie fordert zu Recht mehr Klima- und Umweltschutz und verlangt von Deutschland entsprechende Anpassungen. Und das ist verständlich, denn der Sonderbericht des EU-Rechnungshofes hatte zuvor festgestellt, dass wir seit vielen Jahren viele Milliarden Agrarförderung ausgeben, ohne dass sie dem Klimaschutz und dem Schutz der Biodiversität tatsächlich dienen. Und wenn Sie, Herr Minister Backhaus, in diesem Zusammenhang nicht müde werden, dem Bundeslandwirtschaftsminister schlampige Arbeit vorzuwerfen, dann weise ich das ganz klar zurück. Es liegt an der völlig unzureichenden Vorbereitung der GAP durch die Vorgängerregierung in Berlin. Sie hat halbgare Planungen hinterlassen, und deshalb ist sie für die Verzögerung beim GAP-Strategieplan klar verantwortlich. (Marc Reinhardt, CDU: Es sind immer andere schuld.) Generell hat das grün-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium maßgeblich dazu beigetragen, die schlimmsten Folgen für die heimische Landwirtschaft unter dem Eindruck des Krieges zu mildern. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dazu gehört ein 180-Millionen-Euro-Hilfsprogramm aus dem Agrarministerium mit Anpassungshilfen für besonders gebeutelte Agrarsektoren wie den Obst- und Gemüsebau. Und dazu gehört die Aussetzung der Fruchtfolgeregelungen. Wie Sie wissen, kann im kommenden Jahr dadurch eine zusätzliche Produktion von rund 3,6 Millionen Tonnen Weizen möglich gemacht werden. Dass es momentan von der EU-Kommission absolut richtig und sinnvoll ist, auf mehr wirksamen Klima- und Umweltschutz zu pochen, haben wir in diesem Jahr erneut gemerkt. Die sommerliche Hitze führte zu einer enormen Dürre, die in dieser Ausprägung auf keinen Fall normal ist. Zahlreiche Agrarbetriebe haben die Folgen schmerzhaft zu spüren bekommen und haben zu wenig Aufwuchs auf ihren Futterflächen gehabt und mussten teuer zukaufen. Dies zeigt einmal mehr, dass sich dringend etwas ändern muss, dass Landwirtschaft auf die sich rasant ändernden Standortbedingungen reagieren muss. Um widerstandsfähiger gegen den menschengemachten Klimawandel zu werden und um den Klimawandel nicht weiter anzufeuern, müssen wir dringend das Wasser in der Landschaft halten. Dahin gehend hoffen wir, dass die neuen Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Land auch gut angenommen werden und beispielsweise die Bewirtschaftung nasser Moorstandorte von vielen Betrieben in Angriff genommen wird. Allerdings wissen wir aus den Verhandlungen um die Ausgestaltung der künftigen Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Land, dass einige Maßnahmen weiterhin klimaschädliche Nutzung erlauben. So gestatten einige geförderte Umweltmaßnahmen weiterhin die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Auch wird die Nutzung tiefentwässerter Moore nicht grundsätzlich ausgeschlossen und teilweise sogar noch gefördert. All das wird durch uns, bei allem Fortschritt, den die Entwicklung der Maßnahmen für die neue Förderperiode gemacht hat, weiterhin als klima- und umweltschädlich kritisiert. Wir brauchen endlich konsequenten Klimaschutz auf den Agrarflächen und konsequente Unterstützung von Agrarbetrieben, die wirklich etwas für den Klimaschutz tun. Was wir nicht brauchen, sind halbseidene Maßnahmen, die viel öffentliches Geld kosten, aber für Umwelt und Klima nichts bringen. Für die hiesigen Betriebe erfreulich ist die Tatsache, dass sie in diesem Jahr trotz der großen Hitze und der in einigen Regionen stark ausgeprägten Dürre bei zahlreichen Kulturen ausgesprochen gute Ernten eingefahren haben. Bei Wintergerste, Winterweizen und Raps wurden überdurchschnittliche Erträge erzielt. Und aufgrund der hohen Marktpreise dürfte dies der Liquidität zahlreicher Betriebe außerordentlich gutgetan haben. Ich zitiere: „Jedes Kilogramm mehr an Getreide trägt zur Ernährungssicherheit bei, die sich in den letzten Monaten weltweit – insbesondere im globalen Süden – deutlich verschlechtert hat.“ Mit diesem Satz, Herr Minister Backhaus, werden Sie in einer Pressemitteilung vom 19.08. zitiert. Was die Ernährungssicherheit betrifft, will ich aber Folgendes anmerken: Die Ernährung vieler, vieler Menschen wäre zusätzlich gesichert, wenn wir nicht weiterhin Millionen Tonnen wertvollstes Getreide an Nutztiere verfüttern würden. Was ist das für ein Irrsinn?! Professor Langer von der Uni Rostock rechnet es vor. Innerhalb der EU werden 69 Prozent der Getreidemenge als Futtermittel und nur etwa 24 Prozent als Nahrungsmittel verwendet. Und das ist auch Ihre Antwort, Herr Kollege von der AfD, der leider jetzt den Raum verlässt, das ist Ihre Antwort darauf, weil, ja, die Flächen vermehren sich nicht, aber die Nutzung der Flächen, die können wir beeinflussen. Und solange wir 70 Prozent unseres Getreides an unsere Tiere verfüttern, haut doch irgendwas mit der Balance nicht hin! Das müssen Sie doch sehen, da gehört doch ein großes Bild dazu! (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ich sage es noch mal: Das ist Irrsinn, das ist eine Ressourcenverschwendung. (Nikolaus Kramer, AfD: Das versteht die nicht.) Und solange das noch so ist, habe ich und haben wir kein Verständnis dafür, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) dass von Nutzerverbänden gefordert wird, ökologische Vorrangflächen für den Anbau von Getreide zu öffnen. Wir haben keine Not an Anbauflächen, wir verwenden sie nur falsch, und das muss sich ändern, meine Damen und Herren. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht eine Abkehr von dieser Hochleistungsideologie in der Nutztierhaltung. Es braucht mehr Tierwohl, mehr Natur- und Umweltschutz und mehr Arbeitsplätze bei der Produktion unserer Nahrungsmittel. Und ich weiß, dass viele Betriebe genau das auch machen und viele weitere Betriebe genau das auch wollen. Klima- und umweltschädliche Fehlanreize gibt es noch viel zu viele. Wenn es uns gelingt, die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik in diesem Sinne nachhaltig zu verändern, haben auch die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern eine Zukunft. Davon sind wir überzeugt, und wir bitten Sie, gerade in Richtung der Leute, die das hier konkret ablehnen und sagen, so ist es einfach nicht und wir haben zu wenige Flächen und wir können nichts anders machen: Öffnen Sie Ihre Denkweise und versuchen Sie zu verstehen, dass wir, um eine Balance wiederzufinden, in unserem Anbau, in der Art und Weise, wie wir mit unseren Tieren umgehen, müssen wir eine Balance wiederkriegen, die wir gerade nicht haben! Zu viel Düngemittel auf den Äckern führt dazu, dass unser Grundwasser verseucht. Wir können nicht einfach sagen, wir machen so weiter, wie wir es gemacht haben, weil es nicht funktionieren wird. Wir werden kein Trinkwasser mehr haben. Das müssen auch Sie aus dieser Ecke rechts von mir erkennen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Unser Grundwasser ist schon zu 80/90 Prozent in einem sehr, sehr bedenklichen Zustand. Davon leben wir auch alle. Und ich bitte Sie noch mal wirklich, hier das ganze Bild im Kopf zu behalten. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind ja gerade von der MeLa zurück, das haben ein paar Kollegen schon erwähnt, und bevor ich mit meinem Beitrag zu dem Thema anfange, möchte ich einfach die Gelegenheit nutzen und ein paar Worte zur MeLa sagen. Die MeLa ist jedes Jahr wieder eine großartige Veranstaltung, auf der sich Experten aus allen Bereichen der Landwirtschaft zum gemeinsamen Austausch treffen. Genau solche Veranstaltungen sind es, die für eine Weiterentwicklung der Landwirtschaft und deren Akzeptanz sorgen und einen großen Beitrag dazu leisten. Auch ist es ein super Marketinginstrument, um unsere regionalen Produkte bekannter zu machen. Und zugleich ist sie auch noch Freude, Familie und Kinder. Wir hoffen mal, dass das Wetter ein bisschen besser wird zum Wochenende. Deshalb möchte ich von hier aus einmal Danke sagen, danke an alle diejenigen, die jedes Jahr ihren Beitrag dazu leisten, die MeLa zu einem großen Erfolg zu machen, und Danke an die Landwirte und natürlich auch alle anderen Aussteller der MeLa, die diese Ausstellung jedes Jahr wieder bereichern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, und FDP) Herr Minister Backhaus, bevor ich ein bisschen anfange zu piksen, möchte ich Sie doch einmal loben: Danke für Ihre Anerkennung der Leistung der Landwirte, die Sie heute auf der MeLa gebracht haben und auch hier im Landtag! Da schließe ich mich an und auch meine Fraktion. Zum Thema: Meine Damen und Herren, auch die Landwirtschaft und die Ernährungsbranche befinden sich, wie alle anderen Branchen, in einer schwierigen Situation. Auch hier haben wir es mit enormen Preissteigerungen in vielen Bereichen zu tun, die die Branche in Bedrängnis bringen. Auch hier haben wir es mit Fachkräfte- und Personalmangel zu tun. Das ist jedoch kein spezifisches Thema der Landwirtschaft oder Ernährungsbranche, sondern es betrifft uns letztendlich alle. Große Probleme macht nach wie vor immer noch die weiter anwachsende Bürokratie. Ich kann es nicht oft genug erwähnen, an allen Ecken und Enden berichten mir Landwirte, dass sie heutzutage mehr Papierkram machen, als dass sie zum Beispiel auf dem Feld sind. Dann haben wir das ganz große Problem der Planungssicherheit, das wurde hier auch schon mehrmals von den Kollegen angesprochen. Und jeder, der sich ein klein wenig mit landwirtschaftlichen Vorgängen vertraut gemacht hat, weiß, dass hier selten Entscheidungen schnell getroffen werden können. Wir haben es hier mit Entscheidungsprozessen zu tun, die oft Monate und sogar Jahre Vorlauf brauchen. Und ich bin ja auch so ein kleiner – wie nennt man das – Landwirt im Nebengewerbe mit ein paar Hektarchen Nutzfläche, und ich habe einfach die Chance genutzt, einen Agrarberater nutzen zu können, um mir den ganzen Bürokratiewahnsinn auch vom Leib zu halten. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, wenn man glaubt, das wird mit den Jahren besser, es wird schlimmer. Und dann sind da die Probleme im Bereich des Düngemitteleinsatzes. Die Landwirte sind verunsichert, Herr Backhaus, das wissen Sie. Was gilt denn jetzt? Wann, wie lange und wie geht alles insgesamt weiter? Das werde ich ständig gefragt, Sie, denke ich, persönlich auch. Und wie sieht es mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU aus? Auch hier weiß niemand, wie es im nächsten Jahr weitergehen soll. Das ist doch kein akzeptabler Zustand, meine Damen und Herren! Das kann auch nicht unser Anspruch sein und sollte es auch nicht sein. Nun weiß ich ja auch, dass bei diesem genannten Prozess Sie nicht die Alleinschuld tragen, Herr Backhaus. Aber für die Kommunikation zu dem Thema hier in Mecklenburg-Vorpommern tragen Sie nun mal die Verantwortung. Ebenfalls besteht große Unsicherheit im Bereich der Viehhaltung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Der allgemeine Druck auf Viehhalter wird stetig größer. Der mediale Druck steigt und die Preise für Futtermittel ebenso. Außerdem häufen sich die Probleme mit Wolf und Biber immer weiter. Gerade neulich hat der Bauernverband in Kooperation mit den Wasser- und Bodenverbänden wieder einen entsprechenden Hallo-Wach-Brief veröffentlicht. Ich glaube, das ist in allen Fraktionen auch angekommen. Und auch die Verpachtung landeseigener Flächen ist für viele immer noch ein absolutes Aufregerthema. Darüber müssen wir allerdings, denke ich, noch mal im Ausschuss sprechen – wir haben vor Kurzem darüber gesprochen – oder, was mir noch viel besser gefallen würde, hier im Parlament, wo es auch meiner Meinung nach einfach hingehört. Und all die genannten Problemchen im Kleinen und im Großen schlagen sich letztendlich auch in Preissteigerungen und in den Planungsunsicherheiten nieder. Und Knappheiten, die führen nun mal immer wieder zu Preissteigerungen und sie führen damit zur nächsten Problemwelle für die Ernährungswirtschaft. Aber dabei wäre es doch so einfach, bei vielen der Themen Abhilfe zu schaffen. Herr Backhaus, treten Sie mit den betroffenen der Branchen ins Gespräch! (Minister Dr. Till Backhaus: Das mache ich jeden Tag.) Das tun Sie. Und das Wichtigste – hören Sie zu! –, (Andreas Butzki, SPD: Macht er auch.) und dann gehen Sie bitte in die Kommunikation und hören sich die Ideen und Vorschläge der Menschen aus der Branche an! Wir müssen endlich aufhören mit den gegenseitigen Schuldzuweisungen in diesem Bereich! Es braucht einen gemeinsamen konstruktiven Austausch. Erläutern Sie doch bitte den Praktikern die Möglichkeiten, bürokratische Hürden abzubauen! Reden Sie mit den Betroffenen darüber, wie sie die Zeiten der Unsicherheit bei der Düngelandesverordnung und bei der Ausgestaltung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU überwinden werden können! Reden und zuhören, das ist ein Teil der Lösung. Das wars schon, ich bin fertig. (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Marc Reinhardt, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich nutze die Gelegenheit, um auf unserer Besuchertribüne eine Seniorengruppe aus Laage zu begrüßen. Herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte eigentlich in meinem Text fortfahren. Dies geht jetzt gerade gar nicht! Wir haben hier sehr viele Reden gehört, und auf einige Anmerkungen, würde ich mal sagen, möchte ich eingehen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!) Herr Schulze-Wiehenbrauk, Sie haben ein Horrorszenario aufgeführt, Lebensmittel werden nur bis Mitte Oktober reichen (Zuruf aus dem Plenum: Bis September!) oder Mitte September sogar. Die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbh – die AMI – und auch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung haben die aktuellen Daten weltweit veröffentlicht, die Darstellung der Erntemengen weltweit und die Darstellung des Bedarfes. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das heißt, Defizite sind nicht da. Es sind Verteilungsprobleme, es sind Verteilungsprobleme, das heißt Transportprobleme. Das Getreide, der Zucker, der Mais reichen für die Jahre 2022/2023 aus. Zum Norddeutschen Ernährungsgipfel: Sie haben die Rede von Herrn Behr angeführt, der dort einen sehr, sehr guten Vortrag gehalten hat. Ich habe ihn auch gehört. In diesem Vortrag ging es nicht um intensive Landwirtschaft, … (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Doch, doch, doch! Es ist aber so.) Hören Sie mir zu Ende zu, bitte! … um intensive Landwirtschaft gegen ökologische Maßnahmen! Im Gegenteil, er sagte, er muss intensiv bewirtschaften, bezogen auf die Arbeitsbreiten, Arbeitsbreiten von 24 Metern, und ein sensorgesteuertes System der Hacke einzupflanzen, das ist auch intensiv, aber das ist ökologisch. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und er sprach davon, dass er seine Blühstreifen benötigt, damit im Prinzip die Insektenpopulation auch da ist, weil er ansonsten von seinem Gemüse auf Dauer auch nicht viel hat und eben Spritzmittel nicht einsetzen möchte. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Also das gehört dann auch zur Wahrheit dazu, (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) dass man es richtig benennt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Die BEHR AG ist im Übrigen der größte Freilandgemüsebauer, den wir haben in Deutschland, mit den größten, ich sage mal, Vertragsflächen innerhalb unseres Landes und hat auch einen Betrieb in Spanien. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Dann vielleicht noch zur Technologieentwicklung: Sie sagten, dass wir hier nichts tun für die Technologie. Wir haben im jetzt verabschiedeten EFRE 600 Millionen Euro für Technologieentwicklung allein in unserem Land bereitgestellt. Das sind Programme, die vom Fraunhofer IGB mit den Hochschulen gemeinsam dafür sorgen werden, dass wir auch Verbesserungen genau in diesen Bereichen haben werden. Auch das gehört dazu. Das sollte man zur Kenntnis nehmen. Ich möchte zu Herrn Diener kurz kommen: Die Landwirtschaft fluten, das hört sich dramatisch an, und dass, wenn das hier einer hört und unkommentiert hört, kann man das einfach so nicht stehen lassen. Das ist ein völlig falsches Wording. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Agrar- und Umweltmaßnahmen, die einen finanziellen Ausgleich für die Wiedervernässung anbieten, sind freiwillig. Das muss man hier erst mal stehen lassen. Wir brauchen den Dreiklang Lebensmittelproduktion, Werkstoffproduktion und Energie. Das heißt, wir werden diese vernässten Flächen vielleicht benötigen, um Werkstoffe zu produzieren, wenn uns irgendwann nämlich die anderen Rohstoffe nicht mehr zur Verfügung stehen. Ich denke jetzt mal nur an die Kohlekraftwerke. Die laufen zwar jetzt gerade wieder, aber dann sind Rigipsplatten eben nicht mehr verfügbar. Das heißt, wir brauchen alternative Werkstoffe. Auch das wird auf diesen Flächen zu produzieren sein. Das nennen wir Bioökonomie. Zu Frau Shepley ganz kurz: Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. In einem Atemzug sagen Sie, dass wir die rumänischen Saisonarbeitskräfte hier hatten zur Erntehilfe und dass es problematisch ist mit der Ernte. Und auf dem anderen, im anderen Atemzug sagen Sie, dass ja die großen Landwirtschaftsbetriebe zu wenig Arbeitskräfte anbieten. Wir alle suchen Arbeitskräfte! Wir haben keine Arbeitskräfte. Wir sind froh, wenn es Technik gibt, die uns auch die Arbeitskräfte oder schwere Arbeit abnimmt. Wir möchten nicht mehr mit der Hacke auf dem Feld rumlaufen. Das habe ich als 16-, 17-, 18-, 19-Jährige gemacht. Ich habe Rüben gehackt, das war völlig normal. Ich glaube, es ist schön, wenn es jetzt die Technik erledigt. Das dazu. Frau van Baal, Sie haben wieder die Verpachtung angesprochen. Wir haben dazu hier ausgiebig diskutiert. Man kann es sicherlich auch noch einmal machen, aber ich glaube, das ist das geringste Problem. Die Flächen, die zugeschrieben worden sind, da gibt es Sicherheit, da gibt es Rechtssicherheit, sie sind rechtssicher ausgeschrieben, rechtssicher verpachtet worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich würde, wenn hier Zahlen durch die Gegend fliegen, wirklich darum bitten, dass diese Zahlen vorher noch mal wirklich korrekt verifiziert werden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also wir haben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gerade einen Überblick bekommen über den Selbstversorgungsgrad in Deutschland. Und der sagt uns, dass wir bei Kartoffeln bei 140 Prozent liegen, bei Zucker auch ungefähr bei 140 Prozent, bei Getreide bei 100 Prozent, bei Eiern weit drunter. Das liegt aber daran, dass wir immer noch Eipulver importieren für die verarbeitende Industrie. Auch bei Honig liegen wir weit darunter und Fleisch übererfüllen wir auch. Insofern muss ich sagen, natürlich ist das richtig mit den Futterflächen, aber wir können uns selber gut versorgen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das dazu. Ich würde gerne jetzt noch ein paar Worte sagen zu dem, was ich eigentlich vorhatte zu sagen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Importwaren kommen momentan unzuverlässig in den Lagern an, sodass Regale letztlich leer bleiben. Rohstoffe, deren Produktion in Europa nahezu aufgegeben wurde, die aufgrund sehr niedriger Preise aus Asien, vorzugsweise aus China importiert wurden, sind nicht verfügbar. Ich möchte nur ein kleines Beispiel nennen, das ist getrocknete geschnittene Paprika. Wir haben ewig gesucht, ob wir europäische Ware bekommen können. Es war nicht möglich, es gab nur chinesische Ware bei unseren Gewürzhändlern. Ich wünsche mir, dass wir unsere Lehren ziehen, dass wir unsere hohen Standards in der landwirtschaftlichen Produktion, im Umweltschutz und in der Erzeugung von Lebensmitteln auch als Maßstab für Importe nehmen und damit unsere landwirtschaftlichen Erzeuger und unsere Lebensmittelerzeuger schützen. Und dies gilt nicht allein für Deutschland, sondern für Europa. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Minister Dr. Till Backhaus) Und ich wünsche mir, dass alle Unternehmer die Kraft haben, die Hände fest am Steuer zu halten, um unbeschadet durch diese Zeit zu kommen. Ich wünsche, dass es gelingt, den Energiepreisdeckel für Private und Unternehmen fest und sicher auszuhandeln. Bleiben Sie alle gesund und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Erhebung degressiver Abfallgebühren – Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Drucksache 8/1262. Antrag der Fraktion der CDU Erhebung degressiver Abfallgebühren – Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) – Drucksache 8/1262 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Diener.

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Thomas Diener CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kommen wir zum Bereich Lebensmittel, zu Abfall. Ich hoffe mal, dass Lebensmittel in der Regel keinen Abfall darstellen. Da haben wir uns auch schon mal drüber unterhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie selber alle eine Mülltonne zu Hause haben, und hoffe, die ist gekennzeichnet mit einem gültigen Gebührenaufkleber. Genauso ist es ja wohl, doch nicht jeder hat eine Tonne und auch nicht jeder hat einen Aufkleber drauf. Aber das ist nun eine andere Geschichte, die anders geklärt werden muss. Und zwar rede ich hier über die Restmülltonne. Es gibt da andere Tonnen, die haben einen blauen Deckel für Papier, einen gelben Deckel – das Dualsystem Deutschlands ist sozusagen der vierkantige gelbe Sack. Einige haben eine grüne Tonne, unterliegt auch dem Abfallsystem, dem allgemeinen Abfallsystem. Träger der Müllabfuhr oder Entsorger sind hier die Landkreise und die kreisfreien Städte. Es bekommt jeder von Ihnen in aller Regel einmal im Jahr einen Gebührenbescheid. Grundlage sind die Abfallsatzungen und die Abfallgebührensatzungen der jeweiligen Entsorgungsträger. In aller Regel war es bisher so – das ist zumindest mein Kenntnisstand –, dass hier degressive Gebühren angewendet wurden im Hinblick auf das Volumen. Das heißt, es gibt verschiedene Behältergrößen: 40 Liter, 60 Liter, 80, 120 und auch die ganzen Großcontainer, wie wir sie in aller Regel in den Städten an den Wohnblöcken finden. Diese sind fast immer pro Liter Inhalt günstiger als die kleinen Tonnen. Das hat zum einen damit zu tun, dass das An- und Abfahren preisgünstiger ist, also mit tatsächlich entstehenden Kosten, und damit hat es auch zu tun teilweise, dass die Verpressungsdichte des Mülls in großen Containern kleiner ist als in kleinen Containern, das heißt, die Dichte ist ein bisschen lockerer. Das hat also die Kreistage und die zwei betreffenden Städte dazu veranlasst, niedrigere Gebühren für diese Großbehälter anzusetzen, was wirtschaftlich auch durchaus nachvollziehbar ist und war. Jetzt gab es allerdings im Oktober vergangenen Jahres ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald an dieser Stelle aufgrund eines Klageverfahrens, dass diese Gebührensatzungen, wie die es so handhaben, aufgrund der landesgesetzlichen Regelung nicht erlaubt sind. Es gibt also zwei Bereiche hier, wo es geregelt sein könnte. Das ist zum einen das Kommunalabgabengesetz, zuständig dafür das Innenministerium, und das Abfallwirtschaftsgesetz, zuständig dafür das Landwirtschaftsministerium. Im letzteren sind zwar progressive Gebühren veranschlagt, das heißt, man dürfte da in bestimmten Fällen auch höhere Gebühren für einen Liter Abfall nehmen, aber es sind da keine degressiven Abfallgebühren gesetzlich geregelt, wo das Oberverwaltungsgericht dann gesagt hat, wenn es nicht geregelt ist, darf man es nicht machen. Jetzt wissen Sie alle, dass man also mindestens einmal im Jahr einen Gebührenbescheid bekommt, meistens so im ersten Quartal des Jahres, wenn also die Gebührensatzungen neu beschlossen worden sind, dass oftmals dann die Gelegenheit besteht, dort auch Widerspruch einzulegen und in der Folge Klage einzureichen. Wenn das zukünftig passieren würde, würde also im Grunde genommen jeder, der das beklagt, recht bekommen, weil in diesem System sozusagen die kleinen Tonnen die großen Tonnen ein Stück weit subventionieren. Das kann man auch gerecht empfinden oder nicht. Das heißt, diejenigen, die ermäßigte Preise haben, müssten dieselben Preise pro Liter Inhalt bekommen wie die kleinen Tonnen mit 60, 80, 120 Liter, je nachdem. Das heißt, hier fehlt es jetzt – und es gibt dazu eine Bitte auch des Landkreistages – an einer gesetzlichen Regelung, das denn landesgesetzlich auch zu tun. Wir haben in unserem Antrag das Kommunalabgabengesetz hier aufgeführt, weil wir hier eine schnelle Regelung brauchen, und zwar eine Regelung, die also nach Möglichkeit vor dem 01.01. nächsten Jahres greift. Also diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die jetzt einen Änderungsbescheid kriegen, die könnten jetzt in Widerspruch gehen, könnten jetzt auch noch mal klagen, wenn sie wollten. Alle anderen Bescheide sind in der Regel ja verfristet und rechtskräftig geworden. Das heißt, wir beantragen hiermit also insbesondere die Anpassung des Kommunalabgabengesetzes. Gleichwohl könnte die Anpassung im Abfallwirtschaftsgesetz vielleicht ein bisschen charmanter sein, weil da auch die progressiven Kosten veranschlagt sind, und zwar bei unseren Landkreisen und den zwei kreisfreien Städten. Die brauchen aber eine zeitnahe, schnelle Lösung, um da auch Rechtssicherheit für die Gebührensatzung zu bekommen, sonst könnte man im nächsten Jahr wieder klagen und diese Gebührensatzung an der Stelle dann auch zu Fall bringen. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Von der Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für den Punkt, der einen sehr speziellen gebührenrechtlichen Tatbestand anspricht, gleichwohl originäre Möglichkeiten des Landesgesetzgebers zu agieren, und daher in diesem Hohen Hause herzlich willkommen! Herr Diener weiß aus der Runde der Landrätinnen und Landräte und der Kreistagspräsidentinnen und -präsidenten, so ist, glaube ich, der Vorstand zusammengesetzt des Landkreistages, bereits seit geraumer Zeit, dass das Innenministerium und das Landwirtschaftsministerium gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Von daher ist den Beteiligten bekannt, dass wir auf dem Wege sind, weil wir auch sehen, dass wir eine Herausforderung haben. Ich will gleichwohl noch einmal das von Ihnen bereits Angesprochene betonen, Herr Diener. Das, was wir als degressive Gebühren beschreiben, klingt jetzt erst mal danach, als ob man das Gegenteil von dem täte, was bisher im Abfallwirtschaftsgesetz drinsteht. Das Abfallwirtschaftsgesetz enthält nämlich die Möglichkeiten linearer Gebühren, zu gut Deutsch, jeder Liter, den ich abhole, kostet immer gleich viel, und sogenannte progressive Gebührensätze, je mehr Liter ich entsorge, desto teurer wird es. Und das sagt das Gesetz zur Anregung von Müllverzicht, der Versuch also, Abfallreduktion zu betreiben. Jetzt könnten wir überlegen und sagen, aber die degressiven Gebühren widersprechen dem ja, kann ja nicht sinnvoll sein, wenn ich mehr entsorge, dass ich für den letzten Liter, der entsorgt werde, weniger bezahle, dass größere Volumina günstiger sind. Und deswegen sind mir Ihre Hinweise von eben noch einmal wichtig. Die Landkreise und kreisfreien Städte schlagen das nur für die Fälle vor, wo nachweislich ist, dass durch die größeren Behältnisse die Dichte pro Liter geringer ist, wenn ich also weniger Gewicht in einem Liter drin habe. Und ich würde das mal übersetzen, ich kenne die Diskussionen, zumindest die Herren Liskow würden sie beide auch schon aus Greifswald kennen, aus Ende der 90er und Beginn des Jahrtausends. Es gibt sehr gut nachvollziehbare wissenschaftliche Erhebungen, dass die kleinen Behältnisse, die meist einem einzelnen Haus zugeordnet sind, eine deutlich größere Verdichtung pro Liter aufweisen. Und ein bisschen salopp formuliert, zumindest in Teilen meiner Nachbarschaft in Greifswald und Schwerin würde ich auch behaupten, mancher hat extra Schuhe nur dafür, in der Mülltonne zu verdichten. Hätte ich eine eigene Zuständigkeit, wenn es nur meine Mülltonne ist, gibt es einen anderen Anreiz, damit umzugehen. Und umgekehrt, wer die 1.100-Liter-Tonnen kennt, die in Neubausiedlungen stehen und zum Teil fünf oder sechs Hausfluren gleichzeitig zur Verfügung stehen, da ist der Bedarf zu verdichten geringer, die Verantwortung für das Müllbehältnis kleiner, was ich alles überhaupt nicht kritisiere, sondern nachvollziehen kann. Aber im Ergebnis bedeutet das, dass das, was als degressive Gebühren gewünscht ist, nur der Erkenntnis entspricht, dass wir aus Erhebungen, sehr fundierten Erhebungen wissen, das pro Liter Abfallentsorgung in kleinen Behältnissen mehr Gewicht zusammenkommt als in großen, in Wahrheit also im Liter mehr Abfall drinsteckt, als das bei großen Behältnissen der Fall ist. Und man muss dann wiederum wissen, dass diejenigen, die die Abfallbehältnisse entleeren, diesen Abfall ja auch irgendwem, der ihn dann endlagert, an die Hand geben. Ich muss ja irgendeiner der Deponien dann hinterher diesen Abfall überstellen, und da bezahle ich eben nicht nach Litern, sondern ich bezahle nach Gewicht, sodass die kleine Tonne, die pro Liter mehr Gewicht erzeugt, dann eben am Ende in der Entsorgung bei der endgültig deponierenden Deponie auch teurer ist. Von daher ist das kein Gegensatz zu dem, was man möchte, nämlich Abfallvermeidung, sondern das ist der Versuch, dem, was man festgestellt hat, Genüge zu tun. Beide Ministerien sind da auf dem Weg. An Ihrem Antrag hadere ich deshalb, weil ich mich eben ungern momentan schon – Sie haben es selbst angesprochen – aufs Kommunalabgabengesetz als ausschließlichen Weg festlegen lassen möchte. Ich könnte jetzt ausführen, warum das Abfallwirtschaftsgesetz durchaus vielleicht der bessere denkbare Weg ist. Ich quäle Sie nicht mit den juristischen Details. Wenn das jemanden umtreibt, können wir gerne im für Gebührenrecht spezialisiert zuständigen Innenausschuss noch mal detaillierter dazu sprechen. In der Sache selbst sind es diese beiden Gesetze momentan, die mich umtreiben, und an einem der beiden Gesetze wird die Landesregierung zeitnah auf Sie zukommen, um genau die degressive Gebührenmöglichkeit zuzulassen, von der ich ausdrücklich betonen will, dass sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte bis Oktober übereinstimmend mit uns allen davon ausgingen, dass sie auch heute schon möglich seien, das Urteil von daher eine Veränderung in der Rechtswahrnehmung begründet hat. Es ist also nichts, wo man sagt, das betrifft nur einen Landkreis oder gar keinen, sondern praktisch ist das in acht Gebührensatzungen dieses Landes relevant. Von daher haben wir ein gemeinsames großes Interesse, dass das, was da jetzt über 30 Jahre aufgebaut wurde an üblicher Gebührenberechnung, auch fortgesetzt werden kann. Von daher bitte ich um Nachsicht, ich würde mich gerne für beide Gesetze offenhalten. Da sind wir aber mitten auf dem Weg und werden Ihnen zeitnahe Lösungen präsentieren. – Herzlichen Dank fürs Thema und für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Werte Gäste! Liebe Landsleute! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion kann als Reaktion auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 26.10.2021, Aktenzeichen 3 K 441/16 zu verstehen sein. Herr Diener hat es angesprochen, dieses Urteil, welches die Erhebung degressiver Abfallgebühren in Einrichtungen der öffentlichen Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig befunden hat, weil das Landesrecht eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage hierfür nicht vorsieht. Rechtliche Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz M-V Paragraf 6. Folglich begehrt die CDU-Fraktion eine Änderung der bestehenden Normen, siehe Ziffer 2 des Antrages. So weit, so gut. Um es vorwegzunehmen, die AfD-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen, auch wenn das Gericht in seiner Urteilsbegründung nicht gänzlich zu Unrecht festgestellt hat, was auch vom Kollegen Diener als auch vom Minister schon angesprochen wurde, unter anderem unter Punkt 44, ich zitiere: „Gegen die Zulässigkeit einer Gebührendegression sprechen auch die vom Landesgesetzgeber erlassenen bereichsspezifischen Gebührenregelungen. … Nach § 6 Abs. 4 Nr. 3 Abfallwirtschaftsgesetz (… M-V) ist das Kommunalabgabengesetz für die Gebühren- und Beitragserhebung mit der Maßgabe anzuwenden, dass im Rahmen des Äquivalenzprinzips entsprechend den Abfallmengen progressiv gestaffelte Gebühren erhoben werden können, um Anreize zur Vermeidung von Abfällen zu schaffen. … Ungeachtet dessen erscheint es als sinnwidrig, eine progressive Gebührenstaffelung ausdrücklich zu erlauben, um Vermeidungsanreize zu schaffen, wenn gleichzeitig eine degressive Gebührenstaffelung zulässig wäre, die geeignet ist, den gegenteiligen Effekt zu fördern …“ Zitatende. Es ist jetzt Aufgabe der Landesregierung, dem Landtag einen gerichtsfesten Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V vorzulegen, der sowohl den Interessen der Gebührenschuldner/Verbraucher als auch denen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in M-V gerecht wird, für mehr Gebührengerechtigkeit am Ende des Tages zu sorgen. Wir werden diesen Prozess aufmerksam und kritisch begleiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte den Antrag zunächst einmal für gelungen und in sich schlüssig. Man könnte meinen, da haben Leute vom Fach die Feder geführt. Und in der Tat gibt es ein Schreiben des Landkreistages – Herr Diener hat es erwähnt – von Ende Mai dieses Jahres an den Innenminister, das dem vorliegenden Antrag nicht nur vom Titel her als Blaupause gedient haben könnte, Erhebung degressiver Abfallgebühren in Mecklenburg-Vorpommern, Auftrag auf Einleitung einer Gesetzesinitiative, sehr geehrter Minister Pegel, und so weiter und so fort. Meine Damen und Herren, eine entsprechende Quellenangabe hätte dem vorliegenden CDU-Antrag kaum geschadet. Nun ergibt sich für mich nur noch die Frage, warum die CDU-Fraktion die Landesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorzulegen. Ein eigener Gesetzentwurf zur Änderung von Paragraf 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz M-V hätte weniger Arbeit bereitet als der vorliegende Antrag, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) zumal dem oben genannten Schreiben des Landkreistages ein entsprechender Gesetzentwurf beigefügt wurde. Meine Damen und Herren, das Urteil des OVG Greifswald vom 26. Oktober 2021 zur Unzulässigkeit der Erhebung sogenannter degressiver Abfallgebühren wurde hier bereits erwähnt. In der Begründung fällt auf, dass das Gericht nicht nur Bezug nimmt auf eine bisherige Nichtregelung im KAG, sondern mehrfach Verweise auf das Abfallwirtschaftsgesetz M-V erkennen lässt. Wenn also die Landesregierung die Erhebung degressiver Abfallgebühren nicht im allgemeinen Rahmen des Kommunalabgabengesetzes, sondern spezialgesetzlich im Abfallwirtschaftsgesetz regeln wird, kommt dies der Rechtsprechung eventuell noch näher. Und auch Sie, Herr Kollege Diener, haben ja gesagt, dass das vielleicht der richtige Weg wäre, das Kommunalabgabengesetz aber den schnelleren Weg geht. Aber hier verstehen Sie vielleicht, wenn ich mich dem Minister anschließe (Marc Reinhardt, CDU: Nein!) und sage, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Und in diesem Fall hoffen wir, dass es so schnell ist und gründlich, dass wir Sie damit auch befriedigen können. Aber der vorliegende Antrag hat sich für mich jedenfalls förmlich und inhaltlich erledigt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mehr ist mehr, kann es aus Sicht meiner Fraktion nur mit Blick auf die Abfallgebühren heißen, doch ich fange mal von vorne an. Mit Urteil vom 26. Oktober 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine degressive Staffelung von Abfallgebühren nach dem Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern unzulässig ist. Daher möchte die Fraktion der CDU und offenbar auch die Landesregierung, nee, pardon, daher möchte die Fraktion der CDU die Landesregierung nun dazu auffordern, das Kommunalabgabengesetz zu ändern und eben die Erhebung degressiv gestaffelter Leistungsgebühren für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für zulässig zu erklären. Und zur Begründung führt die Fraktion der CDU in ihrem Antrag an, dass ja die Abfallgebührensatzungen der Städte und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern allesamt bereits degressive Gebührenverläufe vorsehen, weshalb diese in einem Gebührenrechtsstreit für unwirksam erklärt werden könnten. Kurz, das Kommunalabgabengesetz soll deswegen geändert werden, weil nachrangige Rechtsvorschriften nicht mit diesem vereinbar sind. Ich muss schon sagen, das ist ein starkes Stück, aber es kommt noch besser. Im Kommunalabgabengesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden und Landkreise Gebühren erheben dürfen. Nach Paragraf 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz haben die Gemeinden und Landkreise Nutzungsgebühren zu erheben, wenn eine ihrer Einrichtungen überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient, wobei das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten soll. Und gemeint sind hier zum Beispiel Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abfallbeseitigung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung und der Straßenreinigung. Und Paragraf 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz enthält nun eine Regelung zur Bemessung dieser Gebühren, und danach ist die jeweilige Gebühr nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der Einrichtung zu bemessen. Im Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern heißt es dazu: „Das so definierte Äquivalenzprinzip gibt den Grundsatz der Leistungsproportionalität und damit eine lineare Gebührenstaffelung vor.“ Geht es wie hier um die Abfallentsorgung, haben sich die dafür erhobenen Gebühren proportional zur angefallenen Menge zu verhalten. Kurz: viel Abfall – hohe Gebühren, wenig Abfall – niedrige Gebühren. Für eine degressive Gebührenstaffelung, also eine solche, bei der die Gebühren weniger stark ansteigen als die Abfallmenge, bleibt nach dem Kommunalabgabengesetz – dem derzeitigen, muss man wohl schon sagen – kein Raum. Gegen die Zulässigkeit einer Gebührendegression sprechen aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern auch die vom Landesgesetzgeber erlassenen bereichsspezifischen Gebührenregelungen. Die sind hier schon angeführt worden. Doch ich möchte noch ein weiteres Argument nennen. Wenn die Landesregierung, wie die CDU-Fraktion dies in ihrem Antrag fordert, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorlegt, nachdem die Erhebung degressiv gestaffelter Leistungsgebühren für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dann für zulässig erklärt wird, ist es erst mal aus Sicht meiner Fraktion – mögen ja andere anders sehen – gegen jede Vernunft. Ja, Abfälle zu vermeiden, schont Ressourcen und schützt Mensch und Umwelt. Und mit degressiv gestaffelten Leistungsgebühren für die Abfallentsorgung würde die Landesregierung ohne Not einen starken Anreiz zur Vermeidung von Abfällen aus der Hand geben. Außerdem besteht das Risiko aus meiner Sicht, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einer solchen Änderung des Kommunalabgabengesetzes – und das sollten Sie sich genau überlegen – außerhalb der fünfstufigen Unions- und bundesrechtlich vorgegebenen Rangfolge des Kreislaufwirtschaftsrechts bewegen könnte. Danach ist primär die Vermeidung von Abfällen geboten. In nachgestalteter Abstufung sind Vorbereitungen zur Wiederverwendung, des Recyclings, die sonstige Verwertung und letztrangig die Beseitigung von Abfällen vorgesehen. Um es noch einmal zusammenzufassen: Mit degressiv gestalteten Leistungsgebühren für die Abfallentsorgung würde das Land Fehlanreize setzen, die meine Fraktion aus politischen Gründen ablehnt, die sich möglicherweise aber auch nicht mit höherrangigem Bundes- und Europarecht in Übereinstimmung bringen lassen. Den Antrag „Erhebung degressiver Abfallgebühren – Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ lehnen wir daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen im Hause hier! Ich muss ja zugeben, vor der Sommerpause oder schon deutlich vor der Sommerpause ist das Thema bei uns im Kreistag im Finanzausschuss aufgeschlagen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald will jetzt nächsten Montag die Abfallgebührensatzung entsprechend schon anpassen, weil das kommt ja nun mal alles so, wie es muss, und auch wir dort die degressiven Gebühren hatten. Ich hatte dann auch gleich eine Notiz bei uns in der Fraktion hinterlassen, na ja, wir müssen da jetzt irgendwie dann doch noch mal an das Thema ran, haben es am Ende dann aber doch nicht gebracht. Wenn man sich nämlich noch mal da also vor Augen führt, warum wird denn dagegen geklagt, und das ist ja auch eine gewisse Gerechtigkeit, eine Gebührengerechtigkeit, die halt dabei entsteht, und wir haben natürlich den Punkt, wenn Herr Minister Pegel sagt, na ja, es gibt ja irgendwie Untersuchungen, die sagen, dass die Leute irgendwie dann ihre kleinen Tonnen stopfen und die großen Tonnen werden nicht gestopft, das mag ja allgemein irgendwo mal festgestellt worden sein, das Problem ist nur, gerade bei den Gebühren in der Kalkulation, wurde von der Kollegin Oehlrich gerade schon gesagt, sie müssen kostendeckend sein. Und da muss ich aber auch immer genau in dem Bereich gucken, wo ich die Gebühren erhebe und welche Kosten habe ich denn in dem Bereich. Und wenn ich jetzt unterstelle, dass kleine Tonnen immer vollgestopft werden und große Tonnen nicht vollgestopft werden, dann ist das halt etwas, was ich nur mit einer Annahme heraus nicht gerechterweise umlegen kann. Das funktioniert nicht. Wir haben keine Gebührengerechtigkeit an dieser Stelle. Das heißt also, ich habe zwei Möglichkeiten, entweder, wir machen das Ganze nach Gewicht, und da gab es ja auch schon einige Versuche, wo geguckt wurde, na ja, man kann ja jede Tonne, wenn sie abgeholt wird, sie wird gewogen, und die Kalkulation erfolgt am Ende nach Gewicht, und dann haben wir die tatsächliche, zumindest tonnengenaue, hausgenaue Kalkulation und Abrechnung für die Müllgebühren, und dann können wir das auch alles umlegen. Das war aber so aufwendig und so teuer, dass sich das eigentlich nicht gelohnt hat. Und die andere Variante wäre aber noch gewesen, wenn wir tatsächlich in den Bereich degressive Gebühren reingehen, was man machen kann, dann muss aber der Nachweis erbracht werden, dass auch in dem Gebiet es tatsächlich so ist, dass in einer großen Tonne das Gewicht pro Volumen kleiner ist als in einer kleinen Tonne. Und solange dieser Nachweis nicht gebracht wird, kann ich nicht auf einer allgemeinen Annahme heraus sagen, dass die Kleinen immer vollstopfen und deswegen mehr bezahlen müssen als die Großen. Was man in der Kalkulation grundsätzlich noch heranziehen könnte, wäre zumindest der Skalierungseffekt, das heißt also, ich muss ja auch mit dem Müllwagen an jede kleine Tonne ranfahren (Horst Förster, AfD: Das ist ein wichtiger Punkt.) und muss dann ja irgendwie die großen Tonnen noch mitnehmen. Das kann ich in die Kalkulation vernünftig mit reinlegen und kann dann sagen, okay, wie kann ich das halt umlegen an Kosteneffekt von der kleinen auf die große Tonne. Das jetzt aber nur nach Volumen und Gewicht zu machen, funktioniert an der Stelle auch nicht. Und die CDU geht ja auch gerade auf Paragraf 6 Absatz 3 Satz 2 im Kommunalabgabengesetz entsprechend ein, und da ist aber ausdrücklich die Rede von Abwasser. Da ist ja von anderen Tatbeständen, also von Müll, ja gar nicht die Rede. Das heißt, eigentlich muss man da auch davon ausgehen, dadurch, dass das da nicht aufgeführt ist, kann das nicht einfach so für weitere Punkte mit angewandt werden. Und deswegen sind wir der Meinung, wenn wir das möglich machen, dass degressive Abfallgebühren möglich sein sollen, dann muss das vernünftig kalkuliert, dann muss das vernünftig nachgewiesen werden, ansonsten kommen wir in den Bereich der Gebührenungerechtigkeit an dieser Stelle, und das ist etwas, was wir an dieser Stelle nicht gutheißen wollen und nicht unterstützen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und deswegen werden wir diesem Antrag heute so hier nicht zustimmen können. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Nikolaus Kramer, AfD: Das schreit doch nach einer Expertenanhörung im Ausschuss!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es eigentlich erst gar nicht verstanden, warum das Problem so schwierig zwischen den Häusern verhandelt wird und warum man dieses Anliegen des Landkreistages, das ja schon lange in der Welt ist und das wir ja auch schon lange besprechen, warum ist das nicht so einfach aus der Welt zu schaffen. Und nach den Diskussionen hier ist das ja sonnenklar, ist das ja sonnenklar. Also immer, wenn es um kommunales Abgabenrecht geht, ist das eine äußerst knifflige Sache, und viele Satzungen landen ja dann auch vor Gericht. So war es hier ja, schon im letzten Jahr ist das Urteil gesprochen worden. Deswegen habe ich mich ehrlich gesagt, Herr Diener, auch gefragt, warum Sie diesen Antrag erst jetzt stellen, weil da ja schon lange eigentlich auch im öffentlichen Raum drüber diskutiert wird. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und wenn ich das noch höre, dass dieser, dass Sie diesen konkreten Vorschlag vom Landkreistag, ich weiß nicht, aus welchen Gründen Sie den nicht gleich mit auf den Weg geschickt haben, aber das werden Sie selber ja am besten wissen. Ich finde, das ist ein ganz reales Problem. Wir hatten hier Satzungen, die längere Zeit gehalten haben, jetzt sind sie auf den Kopf gestellt worden. Eine Lösung muss her! Ehrlich gesagt ist es mir auch relativ egal, ob das im Abfallwirtschaftsgesetz oder im Kommunalabgabengesetz geregelt wird. Nach den Diskussionen hier sehe ich, dass da noch viel Diskussionsbedarf ist, und deswegen unterstützen wir den Minister auf jeden Fall dabei, die gesetzliche Grundlage hier für die degressive Gebührengestaltung praktisch zu schaffen, und werden das in den Ausschüssen entsprechend auch gerne mit allen noch mal diskutieren, weil die Argumente hier sind ja nicht von der Hand zu weisen. Man kann ja so oder so denken. Also ich glaube, teilweise sind dieselben Sachverhalte ganz gegenteilig hier bewertet worden, und deswegen werden wir diesen Prozess gerne unterstützen, dass das auch schnell über die Bühne geht. Diesen Antrag zum KAG allerdings werden wir nicht unterstützen, weil es kann sein, dass es darauf hinausläuft, es kann aber auch sein, dass es nicht darauf hinausläuft. Das möchte ich an dieser Stelle offenlassen, sage aber die Unterstützung meiner Fraktion natürlich zu, dieses Problem zu lösen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Diener.

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Thomas Diener CDU

Ja, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, eins ist eindringlich deutlich geworden über alle Fraktionen hinweg, also rechtlichen Änderungsbedarf sehen hier fast alle, einige in eine andere Richtung, das ist wohl unbenommen, aber ungeändert dürfte das und soll das hier nicht bleiben. Insofern möchte ich unseren eigenen Antrag erweitern, und zwar „zur Änderung“ – das kommt unter Punkt 2 –, „zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes oder des entsprechenden Abfallwirtschaftsgesetzes“, das heißt, es betrifft also beide Gesetzeslagen an der Stelle. Und ich glaube auch, es ist deutlich geworden, auch durch Minister Pegel, dass die Notwendigkeit auch von der Landesregierung gesehen wird. Und ob das nun zu früh oder zu spät ist, auf alle Fälle ist es ein zeitkritischer Vorgang, der also, wenn es geht, bis zum 01.01. nächsten Jahres geregelt werden sollte, zumindest bis zum ersten Quartal nächsten Jahres. Ja, und dann möchte ich mich noch mal für die Unterstützung des Ministers an der Stelle auch bedanken, je nachdem, auf welcher Seite es nun geändert werden soll, aber deutlich geworden ist zumindest, dass es hier einer Änderung bedarf. – Haben Sie recht herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1262. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (allgemeine Unruhe) Gut, dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag ab, der jetzt ja schriftlich nicht vorliegt. Möchte irgendjemand eine schriftliche Vorlage oder reicht der mündliche Vortrag von Herrn Diener, um darüber abzustimmen? (Horst Förster, AfD: Es sind zwei Wörter nur, reicht!) Ich frage ja nur, nicht, dass es hinterher angezweifelt wird. Ich sehe diesen Bedarf nicht, dann können wir also erst mal über den Änderungsantrag von Herrn Diener abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Marc Reinhardt, CDU: Misstrauensvotum gegen den Minister.) Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wir kommen jetzt zum Ursprungsantrag der CDU auf Drucksache 8/1262. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1262 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Wie den Stillstand überwinden und entsprechend dem Wind-an-Land-Gesetz 2,1 % Landesfläche in Mecklenburg-Vorpommern rechtssicher und zügig ausweisen?“. Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Wie den Stillstand überwinden und entsprechend dem Wind-an-Land-Gesetz 2,1 % Landesfläche in Mecklenburg-Vorpommern rechtssicher und zügig ausweisen? Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ich vermute mal, Herr Damm. Hier liegt mir jetzt keine Redereihenfolge vor. Wir klären das. Aber das Wort hat zunächst für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Am 27. Januar habe ich Herrn Minister Meyer hier im Hause gefragt, ob die Landesregierung 2 Prozent der Landesfläche in Mecklenburg-Vorpommern für Windenergie zur Verfügung stellen möchte. Statt 2 Prozent werden jetzt verbindlich 2,1 Prozent durch den Bund vorgegeben. (allgemeine Unruhe) Es bleibt jedoch meine Nachfrage an Herrn Meyer damals, wie Mecklenburg-Vorpommern dieses Ziel erreichen wird. Geklärt ist diese Frage heute, wieder acht Monate später, leider noch immer nicht. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Daher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erweitern wir heute im Rahmen dieser Aussprache den Kreis der Adressaten in dieser Frage auf die Fraktionen des Landtages, wie kommen wir auf 2,1 Prozent bis 2032, denn einige der möglichen Antworten erfordern sehr wahrscheinlich auch Gesetzesänderungen. Wenn wir uns das Schneckenrennen der vier Planungsverbände anschauen, wird klar, dass es so nicht weitergeht. Vor über zehn Jahren hat das Land die Planungsverbände aufgefordert, ihre Regionalpläne zum Thema Wind fortzuschreiben. Vor Kurzem hat die Region Rostock es nun geschafft, einen beschlossenen Plan vorzulegen … (Rainer Albrecht, SPD: Vor einem Jahr, nicht vor Kurzem. Vor einem Jahr!) Na ja, auf Zeitskalen von elf Jahren finde ich das also … Zehn Prozent ist relativ kurz für mich, aber gut, da kann man sich auch für feiern. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Jedenfalls ist Rostock aber die einzige Region von vier Planungsverbänden. Und selbst, wenn die anderen drei Planungsverbände bald nachziehen würden, steigt die zur Verfügung stehende Fläche dann von 0,5 auf 0,8 Prozent der Landesfläche, in elf Jahren also 0,3 Prozent mehr Fläche. Da kann dann jeder – auch Sie, Herr Barlen – an einer Hand abzählen, im aktuellen System der Regionalplanung kommen wir bei Weitem nicht schnell genug voran. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz oder auch kurz Wind-an-Land-Gesetz werden für die Zukunft zwei Ausbaumeilensteine gesetzt. Spätestens Ende 2027 sind 1,4 Prozent der Landesfläche auszuweisen, bis Ende 2032 besagte 2,1 Prozent. Bei der aktuellen Geschwindigkeit erreichen wir niemals in fünf Jahren diese Verdoppelung der Fläche und in zehn Jahren schon gar keine Verdreifachung. Aber was macht die Planungsverbände eigentlich so langsam? Einerseits hat das Land ihnen nur Planungshinweise statt eindeutige Kriterien auf den Weg gegeben. Das führte zu großen Unsicherheiten. So begann der Planungsverband Westmecklenburg mit rechtlich nicht haltbaren Abständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Nachdem der Fehler dann erkannt wurde, stand allein deswegen eine monatelange Korrektur und eine zusätzliche Beteiligungsrunde an. Etliche solche Beispiele haben sich schnell zu vielen Jahren Verzögerung aufsummiert, elf sind es inzwischen. Andererseits werden Planungsverbände im Wesentlichen von Ehrenamtlichen getragen. Und obwohl die Idee, Menschen vor Ort in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, grundsätzlich zu begrüßen ist, hat eine fehlende klare Führung des Prozesses durch das Land sowohl beim Flächenziel auf der einen Seite als auch der Geschwindigkeit dazu geführt, dass die Regionalplanung den Prozess erheblich verzögert hat. Das darf auch mit Blick auf die Klima- und Energiekrise so nicht weitergehen. Herr Meyer, Sie haben bei Ihrer Antwort im Januar Schleswig-Holstein zum Beispiel genommen. Dort gelang eine Flächenausweisung von zwei Prozent, und zwar in Landeshand, in nur vier Jahren. Das zeigt sehr gut, dass sich auch unser Land bei der Ausweisung von Windenergieflächen nicht weiter aus der Verantwortung nehmen darf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die einzige Frage, die für mich dann noch zu beantworten bleibt: Wie gehen wir mit den laufenden Fortschreibungen der Regionalpläne um? Allein die neuen verbindlichen Artenschutzvorgaben für die Abstände zu Vogelhorsten aus dem Osterpaket des Bundes weichen teils deutlich von den Ansätzen in unseren Fortschreibungen ab. Und schon dadurch sind dort ohnehin erneut Änderungen nötig. Es bleiben dann aus unserer Sicht zwei Optionen: Eine Möglichkeit wäre, umgehend einheitliche verbindliche Kriterien durch das Land anzulegen oder festzulegen und den Zeitrahmen des Bundes durch das Ministerium bei den Planungsverbänden auch durchzusetzen. Das liefert jedoch noch keine Antwort auf die Frage, was eigentlich passiert, wenn die nötige Flächenkulisse aufgrund regionaler Interessen erneut nicht erreicht wird. Die Alternative ist, die Planung direkt im laufenden Verfahren auf die Landesebene zu ziehen und 2,1 Prozent gleich bis zum Ende der Legislatur vollständig aus einem Guss auszuweisen. So entstünde ein aufeinander aufbauendes Planungsgerüst mit langfristiger Planungssicherheit für alle Beteiligten. Und die Chancen der erneuerbaren Windenergie könnten zügig voll ausgeschöpft werden. Der Bund hat geliefert, jetzt muss auch das Land Verantwortung übernehmen. Trippelschritte zum Ziel braucht es aus meiner Sicht nicht länger. Schieben wir doch nicht weiter in die Zukunft, was ohnehin erforderlich ist. Und vier Jahre – Schleswig-Holstein hat es vorgemacht – sind dafür genug. Dazu ein abgestimmtes Netzausbauprogramm, ausreichend Personal in den Ämtern und ein umfangreiches Beratungsangebot, zum Beispiel der LEKA, auch für Bürger/-innen und Gemeinden zum Thema Wind, und Mecklenburg-Vorpommern kann wieder zum Vorreiter bei der Windenergie werden. Aktuell stehen in M-V keine freien Windflächen mehr zur Verfügung. Es herrscht Stillstand. Und der Abbau von weiteren Arbeitsplätzen, wie wir ihn bei Nordex, dem größten Arbeitgeber in M-V, bereits gesehen haben, steht ins Haus. Hier braucht es klare Perspektiven. Diese helfen dann auch der Wirtschaft, sich entsprechend auszurichten, nicht nur in der Windbranche, sondern auch für zukünftige energieintensive Unternehmensansiedlungen. Mecklenburg-Vorpommern hat zum Beispiel ehrgeizige Ziele in Bezug auf Wasserstoff. Und uns allen ist natürlich klar, den Wasserstoff wollen wir hier erzeugen, aus lokalem grünen Strom. Und wir wollen auch, dass der Wasserstoff hier zur weiteren Wertschöpfung genutzt wird. (allgemeine Unruhe) Herr Meyer, Sie haben im Wirtschaftsausschuss gesagt, der Ausbau der Windenergie müsse so erfolgen, dass die Wasserstofferzeugung in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend umgesetzt werden könne. Hierzu seien Leistungen von 25 Gigawatt erforderlich. Ihnen und mir ist klar, dass wir dann jetzt den Anschluss nicht verlieren dürfen. Mit der aktuellen Fläche von 0,5 Prozent des Landes liegen wir gerade mal bei 3,5 Gigawatt verfügbarer Leistung – unter Volllast, an windreichen Tagen. Da ist im wahrsten Sinne des Wortes noch viel Luft nach oben. Sie alle sprechen dann oft von der fehlenden Akzeptanz. Und selbstverständlich dürfen wir die Unterstützung der Bevölkerung nicht verlieren. Aber im Moment, im Moment gibt es diese breite Akzeptanz. Sie müssen nur hinschauen. Es gibt mehr Menschen im Land, die Miteigentümer/-in einer Windenergieanlage sind, als Menschen mit SPD-Parteibuch. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller CDU: Was ist das für ein Vergleich?!) Selbst alle Wähler/-innen der Partei Freier Horizont zusammen sind weniger als alle Windkrafteigentümer/-innen zusammen. (Beifall und Heiterkeit bei René Domke, FDP – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller CDU: Die haben doch keine Parteimitglieder.) Das ewige Verweisen auf die fehlende Akzeptanz bei der Windkraft, um den Ausbau weiter zu verzögern, ist nichts weiter als Hörensagen. Die Akzeptanz für einen weiteren Zubau von Windenergie ist ausgeprägt. Da sind auch alle Studien eindeutig dazu. Und dem entgegen steht eine laute Minderheit, die sich leider viel zu oft auch hier im Landtag Gehör verschafft. Beenden wir endlich dieses Duckmäusertum! Es ist an der Zeit, der leistungsfähigsten erneuerbaren Energie neben Photovoltaik endlich den Raum zu geben, den sie braucht, um unsere Flächen- und damit auch unsere Klimaziele zu erreichen. Holen Sie bitte die Windenergieplanung auf Landesebene! Das ist der Vorschlag der Bündnisgrünen. Und jetzt bin ich sehr auf die Diskussion und auf die Vorschläge konstruktiver Art Ihrer Fraktionen gespannt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Herr Reinhard Meyer.

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die erneuerbaren Energien und deren Ausbau sind eine Riesenchance für Mecklenburg-Vorpommern – so weit die Überschrift. Ich bin in der letzten Woche in der Schweiz gewesen, um mit möglichen Investoren für Mecklenburg-Vorpommern zu reden und auch mit Unternehmen, die schon hier sind. Und wir hatten einen Empfang in der Deutschen Botschaft in Bern. Und die spannende Frage war, wie bringe ich Schweizer Unternehmen erstens Mecklenburg-Vorpommern bei, und zweitens, was ist eigentlich die Vision, die Zukunft von Mecklenburg-Vorpommern als Wirtschaftsstandort. Und ich habe folgende Geschichte erzählt, die ich auch woanders erzähle. Es beginnt mit einer OECD-Studie, die nicht so ganz bekannt geworden ist, für die Metropolregion Hamburg, die aber eine glasklare Analyse hat, dass die Zukunft Norddeutschlands und damit speziell Mecklenburg-Vorpommerns beim Ausbau … (allgemeine Unruhe) Kann man hier wenigstens mal reden, ohne dass dauernd dazwischengeredet wird? (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: War bei mir auch schon so.) Sehr störend!

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Elke-Annette Schmidt

Ich würde um Ruhe bitten, damit wir dem Redner hier noch mal besser folgen können. Vielleicht können wir jetzt hier noch ein bisschen konzentrierter sein. Vielen Dank!

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Reinhard Meyer

Also ich bitte um Nachsicht, ich halte mich manchmal auch nicht dran, aber jetzt habe ich mal wieder gesehen, wie störend das ist. Also insofern würde ich jetzt gerne fortfahren. Also was ist die Vision von Mecklenburg-Vorpommern? Das ist die Nutzung …, erstens der Ausbau und zweitens die Nutzung erneuerbarer Energien. Das ist unser Unikat, das müssen wir nutzen, das ist sozusagen die Zukunftsfähigkeit. Und dahinter steht die Erkenntnis, dass große Industrieansiedlungen in der Geschichte immer dann gelungen sind, wenn man günstige Energie oder in diesem Fall vor allen Dingen grüne Energie zur Verfügung hat, denn der Umstellungsprozess der Industrie, der Wirtschaft läuft. Und das ist die Geschichte, die ich gerne überall erzähle. So weit, so gut. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Damit man diese Geschichte erzählen kann, muss man natürlich die erneuerbaren Energien ausbauen, wobei, ich will an der Stelle schon mal deutlich sagen, der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung im Land liegt heute schon bei 80 Prozent. Wir haben also schon vieles erreicht, und manches, was dann insbesondere von den GRÜNEN gesagt wird, dass wir da eigentlich völlig zurückliegen, ist ja von den Fakten nicht gedeckt. Aber nichtsdestotrotz, mit Blick auf die Zukunft haben wir noch Erhebliches vor uns. Und die ganze Diskussion darum, insbesondere Wind-an-Land-Gesetz, wird uns jetzt in die Verpflichtung bringen, schnell zu handeln. Und um zu handeln, hat uns der Gesetzgeber einiges an die Hand gegeben: Erneuerbare Energien haben künftig Vorrang, weil – die Definition, die entscheidend ist im Gesetz – „im überragenden öffentlichen Interesse“ der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt, und zwar auch zur öffentlichen Versorgungssicherheit. Und das wird uns die Wege ebnen, die wir bisher nicht hatten. Und es ist auch gelungen, auf Bundesebene zwischen Wirtschaftsministerium, Umweltministerium insbesondere beim Arten- und Naturschutz einiges an Fortschritten zu erzielen, dass man nicht mehr auf einzelne Brutpaare sozusagen in Eignungsgebieten abhebt, sondern dass man entsprechende Standardisierungen vornehmen kann. Aber, Herr Damm, ich sage trotzdem, wir brauchen die Akzeptanz der Bevölkerung, ohne die Akzeptanz wird es nicht gelingen. Und selbst, wenn alle Besitzer von Windkraftanlagen und Mitbesitzer hier in Mecklenburg-Vorpommern eine Partei gründen würden, wäre immer noch fraglich, ob sie eine Mehrheit kriegen können. Dafür müssen wir sorgen, indem wir sozusagen auch darüber immer wieder reden, wie die Akzeptanz hergestellt wird. Darüber haben wir geredet bei den Netzentgelten, das gilt bei Wertschöpfung im Land. (Die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN melden eine Kurzintervention an.) Und – ich würde jetzt gerne weiterreden –, und das gilt auch letztendlich bei dem Thema, dass man vor Ort bei den Kommunen tatsächlich etwas davon haben muss, wenn Windkraftanlagen dort platziert werden. Natürlich werden wir einen schwierigen Prozess haben, wir werden Abwägungsentscheidungen haben und wir werden natürlich anstreben, die 1,4 Prozent zu erreichen in 2027 – das Zeitziel ist ja korrigiert worden – und die 2,1 Prozent in 2032, Abwägungsentscheidungen zwischen Naturschutz, Abwägungsentscheidungen zu Forst, Immissionsschutz, zum Landschaftsbild und all dem, was dazugehört. Aber das überragende öffentliche Interesse gilt. Wir werden prüfen müssen, was mit Windkraftanlagen ist in Landschaftsschutzgebieten. Das ist jetzt möglich. Das Thema Wald haben wir schon an anderer Stelle angesprochen, auch nicht ganz einfach. Mehr Repowering zu ermöglichen, ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Und auch die 1.000-Meter-Abstandsregelung ist nicht so einfach zu diskutieren. Wir möchten gerne daran festhalten, weil es eine hohe Akzeptanz im Lande Mecklenburg-Vorpommern hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deswegen ist es dann auch nicht so einfach mit der Gebietskulisse. Und jetzt kommen wir zu dem Punkt, den Sie genannt haben und wo wir, glaube ich, einer Meinung sind. Wenn man sich anguckt, warum die Verfahren so lange laufen, dass man sieht, ja, wie lange die Regionalen Planungsverbände brauchen, um entsprechende Eignungsgebiete auszuweisen, in der Regel zehn Jahre. Zehn Jahre können wir uns nicht mehr erlauben, meine Damen und Herren. Nun ist es schön, dass im Bereich Rostock das gelungen ist, aber in den anderen drei Planungsverbänden ist es bisher nicht gelungen. In Westmecklenburg geht man jetzt in das sechste Beteiligungsverfahren. Das sechste Beteiligungsverfahren! Und die Grundlagen, die sind vor über zehn Jahren gelegt worden. Wie soll das funktionieren, meine Damen und Herren? Und deswegen reden wir mit den Regionalen Planungsverbänden. Zunächst mit den Vorsitzenden sind wir darüber im Gespräch, wie wir genau mit dieser Situation umgehen. Natürlich sagt die kommunale Selbstverwaltung in den Regionalen Planungsverbänden, das müssen wir selber machen vor Ort, aber sie müssen auch die Frage beantworten, warum es so lange dauert. Und genau über diese Frage reden wir und auch über die Möglichkeit, natürlich, dass man das auf die Landesebene hochzoomen kann, um dann sozusagen aus einer Hand zu entscheiden. Aber immer zu glauben, dass es dann sehr viel einfacher wird, ist kein Automatismus, aber es kann eine Variante sein – Herr Damm hat auf Schleswig-Holstein hingewiesen –, das Ganze sozusagen auf der Landesebene zu machen. Aber so weit sind wir nicht, weil ich die Frage auch in die Planungsverbände gestellt habe, wie man in geeigneter Weise die bestehenden Verfahren beschleunigen kann. Und ohne diese Beschleunigungen, meine Damen und Herren, werden die ehrgeizigen Ziele nicht zu erreichen sein. Dazu kommt ein Landesplanungsgesetz, das ich mir jetzt angeguckt habe, wo ich ehrlicherweise sagen muss, Beteiligungsverfahren sind schön und die Schleifen, die man dreht, aber lassen Sie sich mal von einer Arbeitsebene vorlegen, wenn ich die Frage stelle als Minister, wir möchten gerne das Landesplanungsgesetz ändern, wir bräuchten das übrigens auch bei Solaranlagen, wie lange dauert denn so was. Das ist ein enorm langer Prozess mit zwei Beteiligungsverfahren. Das dauert Jahre, eine Legislaturperiode. Und auch diese Zeit haben wir nicht. Also müssen wir uns Gedanken machen, wie wir mit diesem Instrument umgehen, wie wir Bypässe legen, weil das oberste Ziel bleibt, das Wind-an-Land-Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern mit dem 1,4-Prozent-Ziel, mit dem 2,1-Prozent-Ziel umzusetzen. Dass das nicht ohne zusätzliches Personal geht, das wissen der Kollege Backhaus und ich sehr genau. Deswegen führen wir ja auch gerade die Gespräche. Das war ja heute Morgen Gegenstand in der Fragestunde. Aber das wird eine gewaltige Kraftanstrengung, die wir meistern können, aber ein „Weiter so“ wie bisher, so wird es nicht funktionieren, das kann ich Ihnen schon versprechen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention des Abgeordneten Hannes Damm vor. Bitte schön!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Herr Meyer! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich hätte mir noch ein kleines bisschen mehr gewünscht sozusagen an Ideen und nicht so sehr, was wir nicht so richtig schaffen. Nichtsdestotrotz möchte ich mit zwei Missverständnissen noch mal aufklären. Das erste ist, dass wir schon 80 Prozent Strom sozusagen erneuerbar hier erzeugen von dem, was wir verbrauchen, das ist ja sicherlich nicht schlecht, aber schauen Sie, Sie wissen ja auch, dass wir den Gesamtprimärenergiebedarf decken müssen, und der ist nun mal vor allem fossil. 20 Prozent ist der Strom, davon 80 Prozent erneuerbar. Okay, dann sind wir bei 16 Prozent CO -frei, bedeutet auch, 84 Prozent nicht CO -frei. Und 2 2 dann, muss ich sagen, ist M-V eben auch noch ganz schön weit hinten dran. Und wenn wir sehen, wie diese Rate steigt, mit welcher Geschwindigkeit, mache ich mir Sorgen mit Blick auf unsere und auch Ihre Klimaziele 2040. Zweiter Punkt, Flächenkulisse, bin ich mir gar nicht so sicher. Also ich selbst habe es mir nicht Baum für Baum angeguckt oder Fläche für Fläche, aber ich habe eine Studie gelesen – Fraunhofer für Windenergiesysteme, dem kann man, glaube ich, glauben –, die gehen von 14 Prozent Landesfläche M-V aus, die restriktionsfrei dann möglich sind. Da sind noch keine Vogelhorste dabei, aber der Wald ist zum Beispiel auch draußen, wenn wir nicht reden. Ich denke, innerhalb dieser Kulisse finden wir die 2,1 Prozent Landesfläche. Und da würde ich mir eben wünschen, aber das werden wir hören, was die anderen Ideen sind von den anderen Fraktionen, bin ich gespannt.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Minister?

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Reinhard Meyer

Ja, also natürlich bin ich kein Wünsche-Erfüller, Herr Damm. Das wird nicht immer gelingen. Aber wir sollten darüber streiten, was der beste Weg ist. Das ist sozusagen das Angebot an der Stelle. Der 80-Prozent-Hinweis, die Fakten sind mir bekannt, war natürlich der Hinweis darauf, dass manchmal der Eindruck entsteht, wir hätten noch gar nichts gemacht im Lande Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ja nicht so, sondern vieles ist schon ausgewiesen worden und auch das Angebot an erneuerbaren Energien. Und diese Fraunhofer-Studie kenne ich auch, aber mit Verlaub, ich muss sagen, es reicht eben nicht, dass man sich eine Karte nimmt und alles, was irgendwie infrage kommt. Das ist nämlich übrigens das, was, wenn man die regionalen Raumordnungsämter besucht, man da gut erleben kann, dass verschiedene Karten übereinandergelegt werden müssen, was überhaupt an Eignungsgebieten dann übrigbleibt, (Rainer Albrecht, SPD: Genauso ist es.) dann werden wir mit einer entsprechenden Akzeptanz niemals von 14 Prozent reden können. Und deswegen ist es jetzt erste Aufgabe, die 1,4 Prozent und die 2,1 Prozent tatsächlich zu erreichen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort die Abgeordnete Petra Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja nun heute hier eine Aussprache. Der Titel, ich fand es schon ein bisschen merkwürdig: „Wie den Stillstand überwinden und entsprechend dem Wind-an-Land-Gesetz 2,1 % Landesfläche rechtssicher und zügig ausweisen?“. Fragezeichen, hm! Ob wir da nun die richtigen Adressaten sind?! Wir definitiv nicht, das können Sie sich ja vorstellen. Und wenn Sie aber uns fragen und ich antworten kann, dann würde ich sagen, erst mal schon mal gar nicht! So! (Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Überraschung!) Werte GRÜNE, als Erstes möchte ich Sie aber auch noch weiterhin fragen: Glauben Sie wirklich, dass außer der Windkraftlobby die Bürger jetzt wirklich gerade dieses dringende Bedürfnis haben, die Rechtssicherheit über den Ausbau von 2,1 Prozent der Landesfläche hier zu haben und dass eben die wunderschöne Landschaft weiter verspargelt wird? Ich glaube, wir haben gerade alle drängendere Probleme. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf aus dem Plenum: Ah ja!) Nach Maßgabe des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes sollen ja 2 Prozent der kompletten Landesfläche Deutschlands für Windkraftanlagen reserviert werden. In Mecklenburg-Vorpommern sollen es dann sogar noch 2,1 Prozent Landesfläche sein, also mehr als zweieinhalbmal mehr Windkraftanlagen, als bereits jetzt in Mecklenburg-Vorpommern stehen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut ausgerechnet!) Sehr gut, finden Sie toll. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut ausgerechnet!) Ich weiß, die GRÜNEN finde es wunderbar, wenn überall die Vogelschredder stehen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, Sie haben gut gerechnet!) Großartig! (Rainer Albrecht, SPD: Oh, oh!) Was Sie wollen, ist eine unfassbare Verschandelung unserer Landschaft, die hier auf den Weg gebracht wird, ohne dass eine sichere Energieversorgung dadurch überhaupt sichergestellt werden kann, also ohne jeden ökologischen oder ökonomischen Nutzen. Deshalb folgt auch niemand auf der Welt Deutschland auf diesem einsamen Energiewendesonderweg. Mit diesem Gesetz möchten Sie Ihre sogenannten Klimaziele durchsetzen und es soll zukünftig nach Ihrem Willen eine Energieversorgung aus ausschließlich sogenannten erneuerbaren Energien geben. Die Frage ist aber, (Rainer Albrecht, SPD: Wie sollen wir da hinkommen?) wie realistisch ist dieses Vorhaben und welche Auswirkungen hat das Ausbauziel auf unser Land? Die zweite Frage ist die wirtschaftliche Belastung für die Versorgung durch Windkraftanlagen und die ökologischen Auswirkungen auf die Landesfläche. Energiewende? Tausche ein Kernkraftwerk gegen 1.000 große Windräder und ein Gaskraftwerk und einen Wasserstoffelektrolyseur, soll das wirklich die Lösung sein? (Heiterkeit bei Beatrix Hegenkötter, SPD: Ja.) Ich möchte gerne die Unterlage 4/2017 des Meteorologischen Observatoriums Lindenberg des Deutschen Wetterdienstes heranziehen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier steht, Zitat: „Ein möglicher abnehmender Trend der mittleren Windgeschwindigkeit lässt insbesondere die Windenergiebranche aufhorchen“, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „wäre dies doch unmittelbar an die möglichen Erträge aus dem Betrieb von Windenergieanlagen gekoppelt.“ (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was bedeutet diese Aussage? (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besonders die Anmerkung über mögliche Erträge aus dem Betrieb von Windenergieanlagen zeigt, dass eben keine gesicherte Leistung zu erwarten ist (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und somit auch eine sichere Versorgung nicht garantiert ist. Des Weiteren müssen die klimatischen Auswirkungen von Windenergieanlagen und der sogenannten Klimaziele auf unser Land dringend beachtet und untersucht werden. Wie vom Deutschen Wetterdienst zum Windverlust angemerkt, müssen auch die Folgen und die möglichen Ursachen benannt und anerkannt werden. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) In einer Untersuchung der Deutschen WindGuard 2020 zeigt sich eine verhältnismäßig stärkere Abnahme des mittleren jährlichen Windes in denjenigen Regionen, wo der Wind vergleichsweise am stärksten weht und die Windenergie dementsprechend am intensivsten abgeschöpft wird.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?

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Petra Federau AfD

Hinterher gerne. Für ganz Deutschland ist mit dem Ergebnis dieser Studie ein klarer Zusammenhang zwischen der rückläufigen Windgeschwindigkeit und der massiv betriebenen Abschöpfung von Windenergie aus der Atmosphäre hergestellt. Ihre Windparks werden zum Opfer einer atmosphärischen Windberuhigung, die Sie selbst erzeugt haben. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Erwärmung des Bodens und der Atmosphäre. Fazit: Je nach Ausbaustufe der Windenergie in einer Region oder einem Land sorgt die Rotation der Turbinen für Niederschlagsverluste und vergleichsweise höhere Temperaturen. Somit ist eine Förderung zum erweiterten Ausbau von Windkraftanlagen auf unsere Landesfläche ein massiver Eingriff in unser Ökosystem. Dass dieses trotz etlicher und vor allem versorgungssicherer Alternativen in Kauf genommen wird, ist fatal. Dass aber die sicheren grundlast- und regelfähigen Energieerzeugungsarten gegen unbeständige Energieerzeugung eingetauscht werden sollen, ist verantwortungslos. Meine Damen und Herren, solange es keine wirtschaftlichen Speichermöglichkeiten für Überschussstrom gibt, dürften überhaupt keine weiteren Ausbauziele für Windenergie beschlossen werden. Wir von der AfD kritisieren dieses Wind-an-Land-Gesetz massiv und tragen dieses in keiner Weise mit. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Dann hätte Herr Damm jetzt noch die Gelegenheit, eine Nachfrage zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Federau, ich könnte jetzt darüber referieren – ich habe das ja mal studiert –, dass es den sogenannten Betzschen Wirkungsgrad gibt, der dann sagt, es können so ungefähr 60 Prozent maximal aus dem Wind rausgenommen werden an Leistung, weil da ist ja sozusagen, also so ein Windrad, das ist ja keine Wand, da ist ja sozusagen ein Loch drin. Aber mal abgesehen davon, ich will Sie eigentlich nur fragen: Kann ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass Sie sich Sorgen machen, dass, wenn wir nur genug Windräder bauen, dass dann der Wind aufhört? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

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Petra Federau AfD

Sehr geehrter Herr Damm, ich würde gern auf Ihre Frage antworten. Ihre Maske verhindert, dass hier wirklich akustisch vernünftig was ankommt. Beim nächsten Mal gerne, wir können uns auch gerne hier hinten gleich unterhalten. Gerne ohne Maske! (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Wir haben es verstanden. – Julian Barlen, SPD: Es war eindeutig und klar zu verstehen.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Es wird ja immer besser!) Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Daniel Peters. (Julian Barlen, SPD: Schräger gehts nimmer, ʼne?)

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich bin deutlich zu verstehen und … (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Sandy van Baal, FDP) Sehr gut, danke! Wir beschreiben hier in dieser oder wir diskutieren in dieser Aussprache das 2,1-Prozent-Ziel, das ja – in Berlin wohlgemerkt – vorgegeben wurde und hier sozusagen hier bei dieser Bundesgesetzgebung hier über das Land Mecklenburg-Vorpommern hineinkam. Und ja, natürlich ist es wichtig, dass wir den weiteren Ausbau auch der Erneuerbaren forcieren, aber – und das will ich auch im Namen meiner Fraktion deutlich sagen – das Ganze muss im Einklang und im Einvernehmen mit den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen, und wir müssen aufpassen, dass solche Situationen, wie wir sie beispielsweise rund um Altentreptow erleben – und da kann ich Ihnen deutlich sagen, da ist die Akzeptanz für erneuerbare Energien fast bei null –, das müssen wir eben auch einfach klar definieren, dass solche Auswüchse nicht wieder passieren. Denn wenn wir die Menschen in diesem Land nicht mitnehmen, wenn wir sie davon auch nicht profitieren lassen, dann wird diese Akzeptanz, so, wie sie jetzt beispielsweise in Altentreptow ist … Ich weiß nicht, Sie gucken, also ich weiß nicht, welcher Abgeordnete von Ihnen jetzt Altentreptow vertritt. Das habe ich nicht drauf, Entschuldigung! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das habe ich nicht vor Augen.) Aber da können Sie sich ja vor Ort mal schlaumachen und auch mit den Menschen dort reden, denn bei all dem Wohlwollen, was wir natürlich auch gegenüber dem Zubau haben, müssen wir darüber reden, dass die Menschen dort auch ganz materiell Dinge beklagen müssen, und zwar eine massive Entwertung ihrer Immobilien, denn Sie können mir glauben, eine Investition, ein Hauskauf vor Ort, ungefähr in Sichtweite von Windanlagen, ist nicht unbedingt jetzt so sehr gefragt auf dem Immobilienmarkt, und das hat natürlich Auswirkungen. Und darüber muss man auch reden, darüber muss man im Einklang mit den Regionalen Planungsverbänden reden, so sehr wir das auch forcieren müssen und beschleunigen müssen. Und dann ist es richtig, wie der Minister ja sagt, er hat das ja beklagt, dass die Verfahren zu lange dauern. Ich habe mal geguckt, im Schnitt sind es sieben Jahre. (Minister Reinhard Meyer: Das ist noch wenig.) Das ist wirklich, hu, das ist wirklich nicht das, was wir brauchen. Das liegt aber tatsächlich auch in der personellen Ausstattung. Sie haben das ja angekündigt, das verbessern zu wollen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das begrüßen wir, es hätte aber auch, ich sage mal, vielleicht auch schon längst passiert sein können. Aber gut, jetzt müssen wir mit dieser Situation entsprechend leben. So! Und im Moment haben wir 0,6 Prozent der Landesfläche bebaut, 0,9 sollen es, glaube ich, in der definierten Ausbaustufe aktuell sein, 1,4 dann nach den Vorgaben beziehungsweise perspektivisch dann, wie Sie schon richtig sagten, 2,1 Prozent. Und das klingt erst mal relativ wenig. Das ist aber, wenn Sie sich vorstellen, ja, wir haben jetzt schon 0,6 und für viele ist Windkraft omnipräsent bereits, ist das eine ganze Menge Holz. Und hier, finde ich, haben wir im Land Mecklenburg-Vorpommern über dieses Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz noch nicht die Möglichkeit gefunden und auch noch nicht die Akzeptanz gefunden, dass die Kommunen vernünftig davon profitieren und die Menschen schon mal gar nicht, obwohl man ja aktuell, wenn Sie sich die Strompreise angucken und auch die Erträge, die auch diejenigen einfahren, die mit erneuerbaren Energien ihr Geld verdienen, das ist schon erheblich. Ich weiß nur nicht, ob diese aktuelle Preisentwicklung dazu beiträgt, ob wir eine höhere Akzeptanz hinbekommen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Natürlich.) Das weiß ich nicht. Das kann ich mir im Moment schwer vorstellen. Es profitieren ja alle, alle nehmen beziehungsweise alle Energieträger verdienen im Moment massig Geld, das ist so, aber eben auch die erneuerbaren. Und übrigens, ich fand das ganz spannend, wenn Sie mir diese Replik erlauben, Herr Koplin – Sie sind ja ein großer Verfechter, wenn ich das richtig verstanden habe, für die Übergewinnsteuer –, es gibt, nicht in unserem Land, aber es gibt durchaus auch Stadtwerke in anderen Bundesländern, die im Moment richtig viel Geld verdienen, weil sie haben auf erneuerbare Energien gesetzt. Die Frage ist, ob Sie diejenigen, ob Sie das auch als Übergewinn oder Zufallsgewinn definieren würden (Torsten Koplin, DIE LINKE: Da gibt es ja Berechnungsmethoden.) und die dann auch zur Kasse bitten, weil die waren so mutig und haben in erneuerbare Energien investiert zu einer Zeit, wo es nicht so ganz leicht war, und deswegen bin ich hier schon gespannt sozusagen, wie Sie dann genau das Thema auch der Übergewinne, wie Sie Übergewinne überhaupt definieren. Das haben Sie übrigens hier in keiner der Landtagsdebatten auch nur ansatzweise gesagt, aber gut, so viel nur am Rande. Es geht ja jetzt um die 2,1 Prozent Landesfläche, die wir der Windkraft zukommen lassen wollen. Ich möchte im Namen meiner Fraktion deutlich sagen, wir brauchen hier viel stärker auch Instrumente, um die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Wenn uns das nicht gelingt, dann werden wir ähnliche Proteste auch erleben, nicht nur aktuell gegen die Preise, sondern wir werden auch wieder regionale Proteste gegen den weiteren Zubau an Erneuerbaren hinbekommen. Und ganz wichtig ist – das ist hier nur am Rande angeklungen – der Netzausbau. Wenn es uns nicht gelingt, das Netz so zu ertüchtigen, um sozusagen einen Zubau auch zu ermöglichen, dann wird uns der Zubau letztlich nichts nützen. Wir haben jetzt schon die Probleme, wir haben die Frage der Abregelung bei ganz viel Wind. Es ist so, das ist ja heute auch schon diskutiert worden, wie erfreulich das ist, eine Rednerin, glaube ich, der SPD meinte, dass es natürlich schön ist, wenn wir auch starken Wind in Mecklenburg-Vorpommern haben und wir dann natürlich auch über die Erneuerbaren profitieren. Wir wissen aber auch, dass abgeregelt werden muss bei sehr starkem Wind. Auch diese Probleme sind nicht gelöst, und denen müssen wir uns stellen. Und deswegen ist unser Petitum: Zubau ja, aber bitte im Einvernehmen mit den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, und vor allem auch die Frage der Speichertechnologie lösen und auch die Frage der Netzertüchtigung, ansonsten werden wir leider mit diesem Weg scheitern, und das sollten wir partout verhindern. In diesem Grundansinnen sind wir bei Ihnen, aber ich glaube, es braucht eben auch ein paar Hausaufgaben, die wir machen müssen. Die sind hier teilweise auch zur Sprache gekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Peters! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention durch den Abgeordneten Herrn Koplin vor.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Herr Peters, angeregt durch Ihre Nachfrage will ich da gern drauf eingehen. Der Parlamentarische Dienst des Deutschen Bundestages hat zwei Ausarbeitungen im Frühjahr dazu vorgelegt, eine im März, eine im Mai. Und in einer dieser beiden – müsste ich nachgucken, welche das ist – werden zwei Methoden der Berechnung dargestellt. Die eine ist eine ziemlich formale, einfache, dass man sagt, man nimmt eine Vorkrisenperiode als Ausgangspunkt und dann die Krisenperiode. Und das, was nicht wettbewerblich darstellbar ist oder auf originärer Leistung beruht, wird als Übergewinn deklariert. Und die zweite Methode nimmt zusätzlich noch die Investitionen ins Blickfeld. Diese Variante halte ich für viel zielführender, weil sie nicht diejenigen bestraft, die investiert haben und aufgrund von Patenten beziehungsweise innovativen Leistungen eben mehr Erlöse erzielt haben. Das würde auch erklären, wie man mit denjenigen umgeht, die investiert haben in moderne Technologien und dadurch höhere Erträge haben. Die würden nämlich nicht in dem Maße zur Kasse gebeten werden. Diese Methode halte ich für sozial gerechter. So weit.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Peters?

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Daniel Peters CDU

Ja, sehr gerne. Das wird jetzt wahrscheinlich zu weit führen, wenn wir das hier in aller Tiefe noch diskutieren und die einzelnen Modelle, aber, (René Domke, FDP: Der Tagesordnungspunkt kommt noch.) aber ich bin schon, Sie haben ja gesagt, Sie würden dieses zweite Modell, was die Investitionen berücksichtigt, auch favorisieren. Das haben aber andere auch getan. Also ich glaube, diejenigen, die Sie da gerade aktuell im Visier haben, die großen Energiekonzerne beispielsweise, die haben Sie ja, glaube ich, auch angesprochen. Ich weiß auch nicht, ob Sie beispielsweise die Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft mit meinen. BioNTech beispielsweise hat ja auch sehr, sehr viel im letzten Jahr verdienen dürfen (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) oder in den letzten beiden Jahren. Das darf man nicht ganz außer Acht lassen. Da weiß ich jetzt beispielsweise auch nicht, ob die sozusagen große Investitionen jetzt aufzeigen können, um sozusagen diese Gewinne dann auch zu legitimieren. Das weiß ich nicht, da müsste man sich mit beschäftigen. Aber ich glaube, dass Sie auch mit diesem Modell nicht so scharf auch aus Ihrer, ich sage mal, aus Ihrer parteipolitischen oder Fraktionssicht diejenigen vielleicht auch bestrafen, die Sie vielleicht gar nicht bestrafen wollen. Das können Sie mir an der Stelle auch mit diesem zweiten Modell nicht klar genug entsprechend nennen, denn auch die großen Energiekonzerne haben investiert, auch in anderen Bereichen investiert. Vielleicht kommen sie durch dieses Schlupfloch dann auch entsprechend heraus. Wir können das gerne mal vertiefen in dem Rahmen, das ist aber eher so ein finanzpolitisches Thema, das würde ich dann meinem Kollegen Marc Reinhardt überlassen, der ist da weitaus fitter. (allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Es gehört ja dann eher in den Finanzausschuss. Aber wir können gerne mal über die unterschiedlichen Modelle sprechen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass wir hier sozusagen eine Gerechtigkeit auch in Ihrem Sinne hinbekommen werden. Wo ich dabei bin, das sage ich ganz ehrlich, ich habe das mit Wolfgang Waldmüller immer mal wieder diskutiert, dass leistungslose Gewinne, also ohne dass man wirklich eine Leistung erbracht hat, (René Domke, FDP: Zufallsgewinne heißt das.) eine Leistung erbracht hat im Unternehmen und durch andere Umstände profitiert hat, da bin ich dann im Boot, darüber können wir gerne mal sprechen. Aber das ist nicht das, was Sie meinen. Sie wollen sich einzelne Branchen herauspicken.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Peters, ich muss Sie darauf hinweisen, die Zeit ist um.

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Daniel Peters CDU

Das tut mir leid, ja. Aber das wäre jetzt wirklich noch wichtig. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Wir haben das Thema heute noch auf der Tagesordnung.) Und deswegen, ich glaube, dass Sie mit Ihrer Vorstellung sozusagen da a) uns nicht überzeugen werden und b) aber auch nicht die Gerechtigkeit hinbekommen, die Sie vielleicht eigentlich meinen. Sie können ja noch eine Kurzintervention irgendwie anmelden, (allgemeine Heiterkeit – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Sache!) dann können wir uns auch weiter über das Thema unterhalten, (Beifall Sebastian Ehlers, CDU) oder an anderer Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Sie haben auch noch Redezeit für die CDU-Fraktion. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat nun das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine brauchbaren Vorschläge von der AfD, das hat mich nicht überrascht, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sie wiederholen sich.) viele Bedenken, aber keine Vorschläge zur Umsetzung der Bundesgesetze von der CDU. Das hätte mich wohl nicht überraschen sollen, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Haben Sie überhaupt zugehört?) stand doch die CDU in Fragen des Windkraftausbaus (Wolfgang Waldmüller, CDU: Haben Sie überhaupt zugehört?) in der Bundesregierung 16 Jahre auf der Bremse. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll! Jawoll! – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Nicht nur die Fraktion der GRÜNEN will die Ausweisung der Eignungsflächen für die Windkraft rechtssicher und zügig voranbringen. Das ist erklärtes Ziel beider Regierungsfraktionen. Wir halten uns an das Recht. Nun wird seit Jahren in den Regionalen Planungsverbänden um die Fortschreibung der Kapitel Energie in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen gerungen. Lediglich in der Region Rostock besteht seit Mitte März dieses Jahres nunmehr Rechtskraft. Wir haben dazu schon einiges gehört. Dabei ist uns ja allen klar, dass die Flächenausweisung nach dem Gesetz innerhalb von zehn Jahren verdreifacht werden muss. Uns, die Koalitionsparteien, eint, dass der Ausbau der Windkraft weiterhin gesteuert durch Ausweisung von Windeignungsgebieten erfolgen soll. Es soll gerade nicht passieren, dass Windenergieanlagen als privilegiertes Vorhaben willkürlich überall im Außenbereich entstehen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür brauchen wir eine rechtssichere und zügige Ausweisung von Eignungsgebieten. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht doch gar nicht.) Mecklenburg-Vorpommern hat laut dem im Juli dieses Jahres beschlossenen Windenergieflächenbedarfsgesetz bis Ende 2027 als Etappenziel einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent der Gesamtfläche des Landes zu erreichen. Bis Ende 2032 sind 2,1 Prozent der Gesamtfläche zu erreichen. Die zur Erreichung dieser Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen können in landesweiten oder regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesen werden. Bis Ende Mai 2024 haben die Länder die Planaufstellungsbeschlüsse zum Erreichen der Flächenbeitragswerte zum Etappenziel 2027 gegenüber dem Bund nachzuweisen. So weit die Rechtslage. Meine Fraktion diskutiert das Für und Wider des Verbleibens der Ausweisung von Eignungsflächen auf Regionalebene oder das Hochziehen auf die Landesebene. Dieser Meinungsbildungsprozess ist bei uns noch nicht abgeschlossen. Letztlich geht es aber darum, zügig voranzukommen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist der zügige Ausbau der Erneuerbaren der einzig richtige Weg für Mecklenburg-Vorpommern zu einer bezahlbaren und gesicherten Energieversorgung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt definitiv im Interesse des übergeordneten Allgemeinwohls. Der nun gesetzlich geregelte Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen, überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient, bedeutet eine neue Gewichtung und Abwägung zugunsten der erneuerbaren Energien. Das ändert in der Genehmigungspraxis für die Anlagen und in der Flächenausweisung für Windkraft vieles. Aber der Vorrang der erneuerbaren Energien muss sich in der Abwägung vor allen anderen Belangen erst einmal durchsetzen, auch in den Köpfen. Das betrifft das Baurecht selbst und vor allem Belange des Artenschutzes und auch des Denkmalschutzes. Auch müssen bisher geltende Kriterien angepasst werden. Bislang als weiche Tabukriterien ausgeschlossene Flächen in Wald-, in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks werden zukünftig zumindest zu einem kleinen Anteil mitgenutzt werden müssen, um die Flächenziele zu erreichen. Vieles wurde bereits angeschoben. So sollen etwa Abläufe gestrafft und beschleunigt, die Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Häuser enger werden. Für die Akzeptanz und angesichts der Anlagengröße ist es ebenso wichtig, die bisherigen Abstände zu Siedlungsgebieten und Wohngebäuden im Außenbereich beizubehalten. Die Kommunen müssen gut sichtbar für die Einwohnerinnen und Einwohner etwas davon haben, dass im unmittelbaren Umfeld Wind und Sonne genutzt wird. Wenn dadurch Mittel für soziale Infrastruktur und freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen, steigert das die Akzeptanz. Ein Kommunalbeteiligungsgesetz sollte dazu bundeseinheitliche Vorgaben machen, die wirklich Wirkung entfalten. Auch muss das mehrfach in dieser Plenarwoche angesprochene Problem der hohen Netzentgelte endlich gelöst werden. Hier ist der Bund gefragt. Für meine Fraktion gilt, wir wollen den Stillstand überwinden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, jetzt liegt noch eine Anfrage vor. Wir sind jetzt aber schon am Ende der ... (Petra Federau, AfD: Der steht doch schon lange da.) Dann würden wir das zu einer Kurzintervention umformulieren? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Na ja, er hat vorhin schon … (Torsten Renz, CDU: Seien Sie mal ein bisschen großzügig!)

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Daniel Seiffert Die Linke

Ja, also das sind jetzt zwei … (Thore Stein, AfD: Er war doch schon lange vorn.)

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Elke-Annette Schmidt

Er hat vorhin schon angedeutet.

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Daniel Seiffert Die Linke

Na, okay.

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Elke-Annette Schmidt

Vielleicht kriegen Sie es doch so formuliert, dass wir es als Kurzintervention hier werten können. (Nikolaus Kramer, AfD: Also die Zwischenfrage ist anzuzeigen durch Herantreten an das Mikro des Fragestellers. – Unruhe im Präsidium) Das war aber beendet. (Nikolaus Kramer, AfD: Und da war die Rede noch nicht beendet, Frau Präsidentin.) Die Rede war schon beendet, und vorhin war es eine andere Situation. Ich habe das jetzt so festgelegt und wir verfahren jetzt so. Ich gebe Ihnen die Möglichkeit zu einer Kurzintervention. Und Herr Damm auch, sehe ich das richtig? (Wolfgang Waldmüller, CDU: Ja, Herr Damm möchte auch, ja.) Ja, das sehe ich hier immer schlecht. Gut, ich habe es gesehen. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Genau.) Bitte schön, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich war gerade auf dem Weg hierher und ich denke, man könnte das tatsächlich noch als Frage gelten lassen. Aber eine Frage an Herrn Seiffert. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Ich bin Mitglied auch im Regionalen Planungsverband in der Mecklenburgischen Seenplatte. Und glauben Sie mir, wir ringen wirklich mit uns oder auch mit den Bürgern, um neue Gebiete auszuweisen. Wir als AfD – das wird Sie nicht verwundern – sind da kritisch. Aber wie wollen Sie das denn umsetzen, wenn Sie sagen, wir haben – Herr Peters sagte es –, wir haben 0,6 Prozent der Landesfläche, wir wollen auf 2,1 Prozent rauf? Die Bürger gehen auf die Barrikaden! Die Bürgerbeteiligung wollen Sie offensichtlich eingrenzen. Wie wollen Sie das tatsächlich umsetzen bei dem massiven Gegenwind, den wir ja jetzt schon haben in der Fläche? Wir haben das Bürgerbeteiligungsgesetz, das auch nicht funktioniert. Also für mich sind das tatsächlich Phrasen, das sind irgendwelche Wolkenkuckucksheime, die Sie hier zeichnen, gerade vor dem Hintergrund, dass Sie gar keine andere Möglichkeit haben durch die Energiepolitik. Aber in der Realität, ich bitte Sie, ist das doch gar nicht machbar, gerade bei dem Gegenwind der Bürger. Und ich aus dem Regionalen Planungsverband kann da ein Lied von singen, dass da immer wieder Demonstrationen passieren und die sich dagegen auflehnen, und das ja auch zu Recht. Sie sprachen davon, der Abstand zu der Wohnbebauung soll nicht eingeschränkt werden oder nicht reduziert werden. Also das, mit Verlaub, das sind Fantastereien, die Sie hier vorbringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Daniel Seiffert Die Linke

Das war ja jetzt eine ganze Menge. (Thore Stein, AfD: Bei Ihnen weniger.) Hätte ich mir vielleicht aufschreiben sollen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Ja, reden Sie mir doch nicht dazwischen! (Horst Förster, AfD: Umsetzbarkeit und Realität.) Also jetzt habe ich wieder Ihren Namen vergessen, ich bitte um Entschuldigung. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Herr Schult heißt er.) Herr Schultheiß, genau. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ja, es hat sich ja gezeigt, dass das Verfahren in den Planungsverbänden sich extrem lange hinzieht, aber wir können uns nicht von Protesten davon abhalten lassen, die Gesetze umzusetzen, die wir haben. Der Prozess, wie wir das machen, läuft. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und darüber haben wir ja schon geredet. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Thore Stein, AfD: Wir sollten uns nicht von Protesten abhalten lassen, da haben Sie recht.) Es liegt ein zweiter Antrag auf Kurzintervention von Herrn Damm vor. Bitte schön, Herr Damm, Sie haben das Wort!

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Seiffert, vielen Dank! Punkt eins, schauen Sie sich das als Fraktionen nicht zu lange an mehr und überlegen Sie nicht zu lange! Wir haben ja jetzt schon ein bisschen Rückstand. Und ich danke Ihnen auch für die ehrliche Ansprache, dass Sie da noch am Überlegen sind. Mein Appell aber im Sinne einer Kurzintervention lautet, dass wir einfach ein bisschen Druck auf dem Kessel haben. Die zweite Sache, da stelle ich mir sozusagen dann die Frage mit den Abständen. Ich habe das ja jetzt von Herrn Meyer gehört, ich habe es auch von Ihnen noch mal gehört, dass Sie die beibehalten wollen. Ich weiß aber, es gibt Kommunen, die wollen gerne Energie und die haben Flächen, die sind nun mal näher dran. Und mir ist das überhaupt nicht klar, warum man denen das dann nicht zubilligt, dass sie dürfen. Die wollen das, wir profitieren davon, weil wir die Ziele erreichen – Klimaziele, Flächenziele, was auch immer –, und die profitieren davon, weil sie beteiligt werden. Ich habe im Rahmen meiner Sommertour, ich glaube, die Kommune Dassow, die haben, soweit ich das in Erinnerung habe, seit zwei Jahren eine Beteiligung an einer Windenergieanlage und haben 60.000 mit investiert, glaube ich, haben davon schon zwei Drittel wieder rein. Und das wird in den, also das kann man ja rechnen dann, in einem Jahr, dann sind die da im Plus. Insofern, da würde ich noch ein bisschen für mehr Flexibilität plädieren, dass diese Kommunen dann auch dürfen. – Vielen Dank!

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Daniel Seiffert Die Linke

Wir reden hier über die allgemeine Ausweisung von Windeignungsgebieten und wie wir das Ziel schaffen. Und über Sonderlösungen und Speziallösungen, das ist doch gar nicht jetzt hier Teil der Debatte. (Enrico Schult, AfD: Das ist ja eine ganz schlechte Sichtweise hier heute.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Enrico Schult, AfD: Aber das steht wahrscheinlich nicht auf dem Zettel, ʼne?) Für die Fraktion der FDP hat nunmehr das Wort der Abgeordnete David Wulff. (Thore Stein, AfD: Kein Applaus? Kein Applaus?)

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem gestrigen hitzigen Tag zum ganzen Thema Energie und wo geht die Reise hin haben wir das nach den Netzentgelten heute noch mal mit dem Thema Windkraft, und ich denke, das ist auch ganz gut, dass wir uns diesem einen Thema wirklich noch mal wieder gesondert widmen. Grundsätzlich muss ich allerdings sagen, dass das Ganze jetzt, also dass der Windkraftausbau nach Fläche bemessen wird, ist irgendwie eine krumme Krücke, weil eigentlich das Ziel, was wir doch haben wollen, ist einfach mehr Energie. Das heißt also, wir müssten doch eigentlich Ausbauziele nach Energieleistung definieren und nicht einfach gucken, dass wir auf einer bestimmten Fläche eine bestimmte Anzahl an Anlagen stehen haben, die im Zweifel sich gar nicht drehen. (Beifall René Domke, FDP) Das vielleicht erst mal zum Grundsätzlichen. Jetzt ist die Lage aber, wie sie ist, und wir wollen die 2,1 Prozent, die jetzt nun mal festgeschrieben sind, natürlich auch erreichen. Allerdings muss man sich ja doch überlegen, wie schaffen wir das und an welchen Schrauben müssen wir da drehen, damit das am Ende auch klappt und damit das Ganze auch angenommen wird von der Bevölkerung hier im Lande. Und ich hoffe, der Kollege Damm sieht es mir nach, ich runde jetzt mal großzügig bei der zweiten Nachkommastelle. (Marc Reinhardt, CDU: Oha!) Wir haben aktuell 0,5 Prozent der Landesfläche bebaut mit Windkraftanlagen. Ausgewiesen sind allerdings 0,8 Prozent. Wie gesagt, ich runde mal grob. Dann, wenn wir sagen, wir haben natürlich auch bei der Ausweisung von Eignungsflächen und bei der tatsächlichen Bebauung eine Diskrepanz, die aus den unterschiedlichsten Gründen im Laufe des Verfahrens immer mal wieder passieren können, das ist völlig natürlich. In jedem anderen Wirtschaftsbereich ist das auch so, dass man nicht immer genau das, was man geplant hat, exakt erreichen kann. Das heißt also im Umkehrschluss, nur mal so grob über den Daumen gepeilt, dass, wenn wir die 2,1 Prozent erreichen wollen, müssten wir eigentlich eine Landesfläche von 3,5 Prozent ausweisen, damit wir nachher tatsächlich die 2,1 auch erreichen. Und das müssen wir auch bei der ganzen Planung jetzt wirklich von vornherein mit berücksichtigen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und dann müssen wir uns auch die Frage stellen, wie verteilen wir das Ganze denn. Machen wir jetzt eine gleichmäßige Verteilung pro Landkreis und kreisfreier Stadt meinetwegen, machen wir das Ganze pro Planungsregion oder versuchen wir das Ganze einfach, dieses 2,1-Ziel, global, also quasi landesweit einmal auszuweisen? Und zählen da jetzt die Offshoreanlagen mit dazu oder auch nicht? Da habe ich jetzt ja auch schon Unterschiedliches vernommen in der Auslegungssache hier in der Landesregierung. Ich denke, da muss klar sein, bei dem Ausbauziel zählen nur die Anlagen an Land, (Rainer Albrecht, SPD: Genau.) und ich denke, das ist auch der Willensbildungsprozess bei uns. Es macht keinen Sinn, wenn wir jetzt versuchen, das möglichst gleichmäßig übers Land zu verteilen, sondern dass wir gucken, dass wir das Gesamtziel im Land erreichen. Und es gibt halt bestimmte Regionen, die sind besser geeignet, es gibt bestimmte Regionen, die sind halt nicht so gut geeignet, aber in der Summe müssen wir halt einfach auf das Ziel kommen. Und ich glaube, da tut es schon not, dass man mit den Regionalen Planungsverbänden gemeinsame Landesplanungen nachher tatsächlich macht, damit es hinkommt, weil das erlebe ich halt auch bei uns im Regionalen Planungsverband Vorpommern. Wir haben mit dem Kreis Vorpommern-Rügen und dem Kreis Vorpommern-Greifswald zwei unglaublich unterschiedliche Bereiche dann mit drin. Während in Vorpommern-Rügen so gut wie gar kein Windkraftausbau ist, haben wir bei uns in Vorpommern-Greifswald mit Abstand dann, also in der Planungsregion, den höchsten Ausbau. Und doch müssen wir am Ende dahin kommen, wo wir hinmüssen. Und beim Ausbau, das wurde jetzt hier auch schon mal angerissen, müssen wir natürlich auch mit den bürokratischen Prozessen vorankommen. Wir müssen gucken, dass das schneller geht. Und wir haben ein Instrument, das nennt sich Plangenehmigung. Planfeststellungsverfahren sind unglaublich langwierige Verfahren. Mit Plangenehmigungsverfahren können wir diese Zeiten, die bis zum Bau dann irgendwie notwendig sind, halbieren. Das gibt es in unterschiedlichen Bereichen, aber ich glaube, wenn wir andere Instrumente an der Stelle anwenden, dann kommen wir da schon deutlich besser bei hin. Genauso können wir uns doch hier im Landtag mal über eine Art Planungsbeschleunigungsgesetz Gedanken machen. Ich hatte das gestern schon einmal angerissen. Gerade, wenn wir darüber reden, da, wo heute schon ein Windrad steht und wir über Repowering reden, dann muss es doch nicht ein komplettes Verfahren von null an geben, um das Ganze wieder auszubauen. Natürlich, wenn da heute zehn Anlagen stehen, werden halt mit den neuen, moderneren Anlagen vielleicht nur sechs stehen, aber am Ende wird trotzdem mehr Strom erzeugt. Das Flächenziel erreichen wir auch bei der ganzen Diskussion mit. Das heißt also, an dieser Stelle haben wir doch die Möglichkeit, rein planungstechnisch wirklich mal eine Abkürzung zu nehmen. Und wenn wir dann noch mal in den Bereich reingehen, das Bürgerbeteiligungsgesetz der Landesregierung, das konnte ich gestern nur kurz anreißen, aber im Detail, man braucht sich die Zahlen doch nur einmal aufzurufen, es ist so, seitdem dieses Gesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten ist, ist der Windkraftausbau quasi gen null gegangen. Ich wiederhole noch mal, wir sind von 200 pro Jahr auf 20 pro Jahr. Und im letzten Jahr ist die Anzahl der Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern geringer gewesen als im Vorjahr. Das ist ein Novum. (Beifall René Domke, FDP) Das ist doch die völlig falsche Richtung an der Stelle! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und stellen wir uns nur noch einmal die Frage, warum ist das denn so. Das Bürgerbeteiligungsgesetz sieht vor, dass ein strukturiertes Finanzprodukt aufgelegt wird, an dem sich dann die Bürgerinnen und Bürger beteiligen können, und diese Finanzprodukte sind genehmigungspflichtig, also zulassungspflichtig. Daran verdienen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Anwälte. (Enrico Schult, AfD: Genau.) Beteiligen kann sich daran, wer genug Geld hat. Es ist ein riesenbürokratischer Prozess. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und keiner macht es am Ende. Und die Projektentwickler haben da am Ende auch keine Lust mehr drauf. Wir müssen dieses Bürgerbeteiligungsgesetz, was ein effektives Windkraftausbauverhinderungsgesetz ist, unbedingt reformieren. Das muss auf den Tisch hier im Haus, weil es funktioniert nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Und dann, wenn wir dann bei der Beurteilung der Flächen sind, was geht und was geht nicht, müssen wir vielleicht noch mal drüber nachdenken, ob nicht im Wald auch gebaut werden kann. Ich will nur mal die Diskussion erst mal hier anregen. Das muss man im Detail dann nachher gucken, das hängt so ein bisschen davon ab, was für Stücke sind das, was für Anlagen können da gebaut werden. Aber wir sollten da an der Stelle uns auch keine Denkverbote auferlegen. (Rainer Albrecht, SPD: Zufahrten sind wichtig.) Zufahrten sind wichtig, Anschlüsse sind wichtig. Und worüber wir an der Stelle dann auch noch mal nachdenken müssen, das ist jetzt den Zeitungen ja auch zu entnehmen gewesen, in Stralsund mit German Sustainables, die halt neuartige Windkraftanlagen bauen, die zwar weniger Leistung insgesamt in der Spitze erzeugen, aber dafür bei viel geringeren Windgeschwindigkeiten schon anspringen und dadurch halt lang, also über das Jahr gemittelt viel mehr beitragen können, denn Wind haben wir im Wesentlichen von O bis O, von Oktober bis Ostern. 80 Prozent der Windenergie, die produziert wird, wird in den Herbst- und Wintermonaten am Ende erzeugt. Das heißt aber auch, dass wir dann auf der nächsten Seite gucken müssen, dass das, was da gebaut wird, auch genutzt und abtransportiert wird. Wir haben ungefähr sechs Milliarden Kilowattstunden Phantomstrom im Jahr. Sechs Milliarden, also in Norddeutschland, nicht in Mecklenburg-Vorpommern, da muss man noch mal ein bisschen runterrechnen. Und auch da müssen wir gucken, was machen wir damit. Und dann müssen wir parallele Strukturen mit Powerto-X ausbauen, Power-to-Heat, Power-to-Wasserstoff, und alles, was man sonst noch damit machen kann, richtig industrielle Prozesse beschleunigen. Das geht nicht nur mit Förderung, sondern halt auch mit neuen strukturellen Ansätzen. Und wenn man sich das Beispiel einfach mal anguckt, heute gerade mal kurz die „Ostsee-Zeitung“ online einmal aufschlagen, dann sieht man Rügen FairWind, 30 Prozent günstiger regionaler Strom, finanzielle Beteiligung, um Hecken für Sichtschutz und so zu bauen, 2.000 Euro pro Megawatt in den Fördertopf der Gemeinde und eine Wasserstofftankstelle in Stralsund für Züge und Schiffe. Das ist doch das, wo die Reise hingeht! Bauen und nutzen und dann auch noch die Bürger entsprechend daran beteiligen, und dann haben wir ein rundes Paket und dann schaffen wir das hier doch. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention des Abgeordneten Herrn Damm vor.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wulff, vielen Dank! Also ich lausche ja immer gern Ihren Ausführungen, manchmal sind die mir aber zu ungenau einfach. Und eins der Probleme, das war jetzt das mit den 0,8 Prozent der Landesfläche, die Sie ausgewiesen haben und von denen dann nur 0,5/0,6 bebaut sein sollen. Das ist halt nicht richtig. In der Kleinen Anfrage, wo wir das jetzt kürzlich vom Land bekommen haben, steht ja sehr gut drin, das bezieht sich auf den aktuellen Planungsstand, also die Entwurfsplanung, die noch nicht rechtskräftig ist. Das heißt, bevor die rechtskräftig ist, darf natürlich auch nicht gebaut sein. Insofern müssen wir abwarten, bis die Rechtskraft entfaltet wird. Bis die dann diese 33 Monate Genehmigungsdauer haben in den Behörden, plus dann noch den Bau, dann sind Sie dann bei fünf Jahren. Fünf Jahre nach dem rechtskräftigen Beschluss, dann gucken wir uns mal an, wie die Bebauung ist. Und dann würde ich Ihnen Brief und Siegel darauf geben, dann ist die auch nahezu vollständig verbaut. Insofern brauchen wir keine 3,5 Prozent Fläche, um die 2,1 Prozent Bebauung zu erreichen. Das Zweite mit dem Repowering: Na ja, also erstens können Sie – da können Sie das beschleunigen, wie Sie wollen – nur wirklich ein Repowering von abgeschriebenen Anlagen machen. Jetzt können Sie keinem Investor erklären, nur, weil jetzt die Anlagengeneration schon das Doppelte an Leistungen bringt an dem Standort, dass er jetzt nach zehn Jahren, wenn das Ding noch nicht abgeschrieben ist, ja neu bauen soll. Also das kann man ja nicht verantworten, da fällt mir nicht so richtig ein, wie das gehen soll. Punkt zwei: Die Abstände werden dann größer, das heißt, wir kriegen auf die gleiche Fläche dann weniger Anlagen drauf. Das ist ein Problem, aber natürlich erreichen wir dann auch nicht diese 2 Prozent Landesfläche, da müssen wir schon an die Flächen ran. Und deswegen denkt meine Fraktion auch, dass das das richtige Instrument ist. Ansonsten unterhalten wir uns nämlich dann, haben wir die richtigen Anlagen, müssen wir jetzt hier schneller neu bauen, müssen die Anlagen größer werden. Das ist eigentlich aus meiner Sicht nicht die richtige Lösung. Und noch mal was zu dieser Angst vor den mehr Anlagen, die ja hier geschürt worden ist, das Immer-mehr-Bauen. Das ist natürlich auch nicht der Fall. Durch das Repowering haben die Anlagen einen größeren Abstand, damit werden es aber auch weniger Anlagen. Wir sind jetzt bei 1.800 etwa im Land, im Endausbau auf 2,1 Prozent kommen wir dann mit dem Abstand, die die halt einfach brauchen, …

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Elke-Annette Schmidt

Die zwei Minuten …

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Hannes Damm GRÜNE

… auf gut 2.000.

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Elke-Annette Schmidt

... sind um, Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Ja. Insofern, die Anzahl wird ungefähr gleich bleiben.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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David Wulff FDP

Ja, sehr gerne.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön!

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David Wulff FDP

Also, natürlich, Herr Damm, was die Detailplanung nachher angeht und wie das nachher ausgebaut wird, die Zeiten, die wir hier, also die Redezeiten, die wir hier haben, sind relativ beschränkt, wenn wir das jetzt hier en détail quasi, was man im Ausschuss hätte auch gut machen können, irgendwie durchdiskutieren, kommen wir am Ende mit den Redezeiten nicht hin. Deswegen ist das hier natürlich irgendwie alles auch ein bisschen verkürzt und vereinfacht. Mir ist durchaus bewusst, dass wir gerade beim Repowering das Ganze noch mal ein bisschen strecken müssen. Natürlich heißt das nicht sofort, dass überall, wo eine Anlage steht, das gleich neu gemacht wird, sondern das hängt auch damit zusammen, ist das wirtschaftlich sinnvoll oder nicht. Das machen natürlich die Projektentwickler. Das werden wir denen jetzt nicht vorschreiben, ihr müsst das jetzt alle machen. Das ist Quatsch. So, aber meine Zeit war eh schon um. Und ich sage mal, so viel wirtschaftlichen Sachverstand, den setze ich halt einfach voraus, und ich denke, den kann man halt auch bei der FDP grundsätzlich voraussetzen, dass wir da a) niemanden zu zwingen und b) grundsätzlich immer davon ausgehen, dass sich das am Ende halt auch rechnen muss. Und ich weiß aber auch, dass wir, hier in M-V haben wir ja schon lange Windanlagen stehen und es gibt mittlerweile schon eine erhebliche Anzahl, die abgeschrieben ist, die erneuert werden kann. Im Detail können wir uns gerne bei Gelegenheit noch mal drüber unterhalten, wie viele es tatsächlich sind. Aber dass es gemacht werden kann und gemacht werden muss, ich denke, da sind wir uns einig. Über die genaue Anzahl, da kann ja vielleicht der Minister noch mal zu Auskunft geben im Ausschuss, muss nicht jetzt sein, aber grundsätzlich ist das ja inhaltlich nichts anderes, da ist ja kein Dissens. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat jetzt für die Fraktion der SPD das Wort der Abgeordnete Falko Beitz.

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die MV-Koalition steht außer Frage, dass wir die Ausbauziele für die Windenergie an Land erreichen wollen und auch erreichen werden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) denn schließlich wollen wir, dass der Mindestabstand von 1.000 Metern zu geschlossenen Ortschaften auch zukünftig in Mecklenburg-Vorpommern gelten kann. Und Voraussetzung dafür ist, dass wir die vom Bund geforderte Flächenkulisse auch fristgerecht ausweisen können. Die Gespräche zwischen dem Land und der kommunalen Ebene, das hat Minister Meyer ausgeführt, die in den Regionalen Planungsverbänden selbstverständlich eine wichtige Rolle spielen, laufen längst und wir werden selbstverständlich erst einmal anstreben, in den bestehenden Strukturen die Ausweisung der Flächenkulisse zu organisieren. Erst wenn sich abzeichnen sollte, dass hierfür vor Ort der Wille fehlt, kann man darüber nachdenken, andere Wege zu gehen. (Enrico Schult, AfD: Ach?!) Grundsätzlich gilt, wir haben im Land locker das Potenzial, die geforderten Flächen von am Ende 2,1 Prozent der Landesfläche zu erreichen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!) Und natürlich ist die Akzeptanz für Windkraft und Photovoltaik an Korridoren mit Mehrfachbelastungen wie Autobahnen und Bahnstrecken größer als in touristischen Hotspots. Und deshalb müssen wir aus meiner Sicht Flächen, auf denen bereits Immissionen existieren, hier den Vorrang geben. Die gegenwärtige Krise bei den Energiepreisen, die Abhängigkeit von Energieimporten wird dafür sorgen, dass viele Menschen, die insbesondere der Windkraft bisher skeptisch gegenüberstehen, jetzt umdenken werden. Und im Übrigen arbeitet die Regierung mit Hochdruck am Klimaschutzgesetz, das ebenfalls wesentliche Fakten zur Energieversorgung schaffen wird. Um jedoch die Akzeptanz der Maßnahmen in der Fläche zu erreichen, müssen die Maßnahmen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden. Deshalb wurde im Juni ein Bürgerbeteiligungsprozess gestartet, der in den nächsten Wochen mit Regionalkonferenzen im Land vollendet wird. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gilt, dass wir den Ausbau mit den Menschen und nicht gegen die Menschen wollen. Darum ist Mecklenburg-Vorpommern auch das Bundesland, das mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz bundesweit Maßstäbe gesetzt hat bei der Frage, ob man die Menschen im Umfeld von Windkraftanlagen an der Energiewende beteiligen kann. Unsere Antwort lautet, ja, man kann und man muss sogar, wenn man dieses größte wirtschaftspolitische Thema unserer Zeit erfolgreich vollenden will. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir befinden uns aktuell – auch bedingt durch das völkerrechtswidrige Verhalten Russlands – in einer doppelten Belastungssituation. Es braucht jetzt aktuell zielgenaue Hilfen und Entlastungen für die Menschen und es braucht das klare Ziel, die Energiewende schnellstmöglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die ausreichende Gebietskulisse für die Windenergienutzung an Land, die wir rechtzeitig erreichen werden. Das sorgt für stabile und bezahlbare Preise und ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie der Wirtschaft, denn schließlich gilt am Ende des Tages in Anlehnung an Franz Alt, auch der Wind schickt keine Rechnung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm. Herr Damm, ich muss Sie aber darauf hinweisen, dass Sie nur ein ganz kleines Zeitbudget haben. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 32 Sekunden. Soweit ich weiß, 32 Sekunden. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnetenkollegen! Mein Fazit kurz: Ich habe leider keine Vorschläge gehört, nur, dass das, was wir wollen, nicht geht – da nehme ich die FDP jetzt mal explizit aus – und dass es ganz viel offene Fragen, die aber scheinbar lösbar sind, noch gibt. Unser Ansatz wäre jetzt hier, sich mal auf den Weg zu machen und diese Lösungen dann anzufangen, sonst kommen wir überhaupt nicht ins Handeln, Stichwort „Wasserstoff“ zum Beispiel, sonst werden wir schlicht und einfach den Anschluss verlieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Damm! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Keine Verlängerung für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Drucksache 8/1268. Antrag der Fraktion der FDP Keine Verlängerung für die einrichtungsbezogene Impfpflicht – Drucksache 8/1268 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel. (Zuruf von René Domke, FDP)

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bitte sehen Sie es mir nach, ich bin ein bisschen aus der Puste. Ich war in den so beliebten Besuchergruppen zusammen mit Herrn Krüger, war ein nettes, unterhaltsames Gespräch. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber ich bin die Treppen hochgerannt, um hier pünktlich zu sein, (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von René Domke, FDP) und insofern schnaufe ich noch ein bisschen, so. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und gleichzeitig Strom gespart, also meine Kollegin hat mich wirklich die Treppen hochgejagt, jachten lassen. So, jetzt gehts ein bisschen besser. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oh, ich hoffe, die Zeit läuft nicht weg. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jedenfalls Respekt!) So, ich spreche zum Thema, und das ist unser Thema: „Keine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war vielfach umstritten – das kennen wir noch – und unbeliebt bei vielen Menschen, die im medizinischen Bereich tätig sind und von der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind und waren. Dennoch war aus einer pandemischen Lage heraus die Einführung durchaus zu begründen. Die damals im Dezember vorherrschende Delta-Variante war gefährlich und zugleich zeigte eine Impfung eine gute Wirkung gegen die Variante. Dennoch bleibt die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein Eingriff in das Grundrecht – so wie bei mir in die Atmung – (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf körperliche Unversehrtheit. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Danke, ich bin ruhig. Das ist auch im Infektionsschutzgesetz so festgeschrieben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Wissen von heute bin ich, sind wir als Fraktion der Freien Demokraten der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht kein gutes Instrument war. Und wenn man die ganze Vorgeschichte betrachtet, das Hin und Her, erlaube ich mir jetzt mal, den alten Horaz zu zitieren, der ja bekannt ist durch seinen Satz: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ Und um bei der Fauna zu bleiben – das habe ich im Ausschuss sehr oft gesagt –, am Ende mutierte die Maus auch noch zu einem zahnlosen Tiger. Es wäre gut, wenn wir dies denjenigen, die während Corona mit großem Engagement oftmals über ihre Kräfte hinaus – wir haben für sie geklatscht, wir haben sie bejubelt – dafür gesorgt haben, dass unser Gesundheitssystem mit Einschränkungen weiterlief, eingestehen. Und das ist das medizinische Personal. Es wäre richtig zu sagen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht war keine Sternstunde der Pandemiepolitik und aus unserer Sicht heute keine kluge Entscheidung. Vermutlich war es neben Spielplatzverboten, Ausgangssperren wohl eine der umstrittensten Entscheidungen der Politik während der Pandemie. Meine Damen und Herren, ich denke, hier hat Politik einen Fehler gemacht und das müssen wir auch so klar benennen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Die Folge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist Bürokratie, überbordende Bürokratie. (Unruhe bei Enrico Schult, AfD, und René Domke, FDP) Wir haben eine Kleine Anfrage gestellt und die Frage Nummer 10, die Antwort, die wir bekommen haben, (Unruhe bei Enrico Schult, AfD, und René Domke, FDP) es ist genau, (Glocke der Präsidentin) es ist genau gegen eine Person ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Gegen eine Person! Wenn man mal zusammenzählt – auch Inhalt der Kleinen Anfrage –, wie viele Personen in Gesundheitsämtern freigestellt wurden, es sind deutlich über 20, die aus ihren eigentlichen Aufgaben abgezogen wurden, um dann die Einrichtungen und die gemeldeten Personen zu kontrollieren, ist das nicht wirklich ein Verhältnis. Dazu kommt, wir haben uns auch dafür interessiert, wie sind die eigentlich vorbereitet worden. Und das waren sehr unterschiedliche Aussagen, und so sind auch die Ergebnisse, wenn man sie sich im Einzelnen anschaut. Es ging über mündliche Informationen, über konkrete Schulungen, über nur mal einen Anruf eines Vorgesetzten, sodass wir von einer gleichartigen Qualität hier auch nicht sprechen können. Und wenn man dann fragt, wie viele Menschen möglicherweise von einem Betretungsverbot betroffen sein könnten, dann hört man die Antwort, wir wissen es nicht. So ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist die Antwort des Sozialministeriums auf alle dringenden, für das medizinische Personal, für unsere Einrichtungen, für alle Menschen wichtige Fragen. Zudem – auch das ließ sich den Antworten entnehmen – gibt es Hunderte Beschäftigte, mehrere Hundert Beschäftigte, die die Befragung ignoriert haben beziehungsweise überhaupt nicht reagiert haben. Also es ist ein sehr unterschiedliches Bild durchgehend durch die Landkreise. Es stellt sich sofort die Frage, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Sicht auf dieses Ergebnis verhältnismäßig war oder ist. Und, meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass der Bürokratieaufwand, insbesondere für die Einrichtungen, die Leistungserbringer, die uns sicher durch die Pandemie gebracht haben, absolut überzogen war und ist. Ich bin auch der Meinung, dass diese Situation viel Unsicherheit über das ohnehin überlastete Personal gebracht hat. Sogar Ihr Parteikollege, liebe LINKE und geschätzte Kolleginnen und Kollegen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: „Geschätzte“ ist gut.) der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow, sagte, ich zitiere: „Der Bund sollte sie endlich aufheben. Das einzige Ergebnis ist, dass wir den Unfrieden per Amt in die Einrichtungen tragen. Das finde ich unerträglich.“ Zitatende. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Auch Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher von den GRÜNEN sagt, dieses Gesetz hat keine Zukunft. Was hindert Sie, sich dahin gehend zu äußern? Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Hause heute die Möglichkeit, ein Signal zu senden und uns gemeinsam für ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen beziehungsweise gegen ihre Weiterführung. Senden wir dieses Signal an die Pflegekräfte, an die Einrichtungen und Leistungserbringer in unserem Land und nach Berlin, damit dieses Gesetz regulär ausläuft. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Nikolaus Kramer, AfD, Enrico Schult, AfD, und René Domke, FDP) Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. (Unruhe bei Nikolaus Kramer, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Sie haben gleich Gelegenheit, hier vorne dann auch zu reden. Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin in Vertretung für die Sozialministerin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der FDP-Landtagsfraktion greift mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Thema auf, bei dem einst großer Konsens herrschte. In Vertretung für Frau Ministerin Drese darf ich Sie daran erinnern, dass diese Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres vom Bundestag mit großer Mehrheit und vom Bundesrat gar einstimmig beschlossen wurde. Aus den Reihen der FDP stimmten einst 86 Abgeordnete für die Impfpflicht bei einer einzelnen ablehnenden Stimme. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei CDU/CSU ergab sich ein ähnliches Bild, mit keinen Gegenstimmen der GRÜNEN und fünf Abgeordneten der CDU/CSU, die damals ihre Stimme gegen die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgaben. (Enrico Schult, AfD: Haben Sie auch die Stimmen der AfD?) Mit Ausnahme der AfD (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) machten die Abgeordneten mit ihren Stimmen also mehr als deutlich, dass sie von der Notwendigkeit und Richtigkeit dieser Regelung überzeugt waren. (Horst Förster, AfD: Damals! Glauben Sie nicht?!) Das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist immer so, das braucht eine Zeit.) ist dabei bis heute gleich geblieben: die Schwächsten in unserer Gesellschaft, insbesondere Pflegebedürftige, (Zuruf von Horst Förster, AfD) Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen vor schweren Krankheitsverläufen im Zusammenhang mit einer Corona-Virusinfektion zu schützen. Aus medizinisch-epidemiologischer Sicht ist daher eine sehr hohe Impfquote in Situationen, in denen Beschäftigte Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, notwendig, denn eine Impfung trägt dazu bei, das Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, und die Gefahr, das Virus an andere Menschen zu übertragen, zu verringern. Aus diesem Grund übrigens setzten wir auch in der strategischen Vorbereitung auf den kommenden Herbst und Winter auf das Impfen als eine tragende Säule bei der Pandemiebewältigung. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Behinderteneinrichtungen Tätigen helfen mit ihrem Impfschutz, eine schwere Covid-19-Erkrankung für sich selbst und für die vulnerablen Personen so weit wie möglich zu reduzieren. Eben diesen Schutzgedanken hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27. April dieses Jahres aufgegriffen und entschieden, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß ist und nicht die Grundrechte der Beschäftigten, etwa auf körperliche Unversehrtheit, verletzt. Vielmehr hat das Gericht betont, dass das Gesetz einen Ausgleich zwischen der Nachweispflicht zum Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion auf der einen und der Grundrechtsbeeinträchtigung der Betroffenen auf der anderen Seite gewährleistet. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat das Land, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sinnlos beschäftigt.) aber insbesondere auch die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die entsprechenden Einrichtungen vor große bürokratische und personelle Herausforderungen gestellt. Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei allen Beteiligten für ihre Bereitschaft und ihr Engagement bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bedanken. (Thore Stein, AfD: Applaus! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Auch bedanke ich mich bei den Menschen, die in den Einrichtungen umsichtig mit dem Thema umgegangen sind und Verantwortung gezeigt haben. Uns allen, dem Gesundheitsministerium und den Kommunen, war von Anfang an bewusst, dass wir mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht ab dem 15. März 2022 eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen haben. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Deshalb sind wir bereits im Vorfeld im engen Schulterschluss mit den Kommunen und handelnden Akteuren kooperativ, konstruktiv und vertrauensvoll an die Bewältigung dieser Aufgaben herangegangen. So hat das Land die Finanzierung der Anmeldeplattform IMPF-MV übernommen und ferner entsprechende Weisungen, Hinweise, Musterformulare und Musterbescheide erstellt. Das Ziel war es, möglichst landesweit einheitlich agieren zu können, die Behörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und vor allem zu entlasten. Parallel fanden und finden bis heute regelmäßig Besprechungen zwischen dem Land und den Gesundheitsämtern statt, um auftauchende Fragen hinsichtlich der Umsetzung zu erörtern und zu beantworten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bis zum heutigen Tag sind mehr als 2.000 Einrichtungen und über 7.500 Beschäftigte bei der Plattform IMPF-MV angemeldet. Diese Zahlen zeigen, es ist den Einrichtungen und den Beschäftigten eine wichtige Angelegenheit, dass besonders vulnerablen Menschen vor einer Corona-Erkrankung geschützt werden. Und anders als von vielen befürchtet ist es aufgrund der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zu einer Massenflucht von Beschäftigten aus den medizinischen und pflegerischen Berufen gekommen. (Enrico Schult, AfD: Weil sie nicht umgesetzt wurde durch die Landkreise.) Auch ist es bislang nicht, wie mancherorts vorhergesagt, zu einer erhöhten Gefährdung der Versorgungslage der behandelten, betreuten und gepflegten Personen gekommen. Stattdessen werden in den Gesundheitsämtern täglich umsichtige Abwägungsentscheidungen getroffen, um letztlich die gesetzgeberischen Verpflichtungen einzuhalten. Menschen mit unklarem Impfstatus hatten zudem in der Vergangenheit die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung zu aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Was aus meiner Sicht nicht geht, unter dem Deckmantel zur Sicherung der Grundversorgung der Aussetzung von Beschäftigungsverboten generell Vorfahrt einzuräumen. Das würde dem Grundgedanken und Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zuwiderlaufen. Sehr geehrte Abgeordnete, ob die einrichtungsbezogen Impfpflicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird, ist Gegenstand der Beratungen zwischen dem Bund und den Gesundheitsministerinnen und -ministern. Es lässt sich gegenwärtig nicht abschließend beurteilen, ob der Bund beziehungsweise der Bundestag die derzeitige Regelung verlängern will oder eben nicht. Ob sich Ihre Kolleginnen und Kollegen der FDP im Bundestag erneut mit überwältigender Mehrheit für eine Fortführung der Impfpflicht aussprechen, müssen Sie dort klären, weil es am Ende auch dort entschieden wird. Für mich persönlich war die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der einzig richtige Impuls in einer ernsten, von der Pandemie geplagten Lage. Der Bund und die Länder haben gemeinsam agiert und es zusammen mit der kommunalen Ebene geschafft, die besonders vulnerablen Gruppen zu schützen. Für die Zukunft möchte ich eines festhalten: Wir müssen uns den Herausforderungen, die uns das Corona-Virus unweigerlich bringt, stets gemeinsam entgegenstellen, um auch die Schwächsten in unserer Mitte weiterhin bestmöglich zu schützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dieser Phrasendrescherei der Ministerin, wenngleich auch nur in Vertretung – (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das waren keine Phrasen.) offenbar gehen Sie blind durch diese Welt, Sie befassen sich ja überhaupt gar nicht mit dem Problem hier. Meine Güte, also ganz ehrlich, so ein Gesetz, wenn das keine Anwendung findet, dann brauchen wir das doch nicht. Und Sie haben mit keinem Wort erwähnt, wie die Gesundheitsministerin jetzt zu einer Verlängerung steht, wie die Landesregierung dazu steht. Aber genau das sagt doch der Antrag der FDP aus, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich bin, ich bin der FDP wirklich sehr dankbar für diesen Antrag. Wir diskutieren diesen Antrag, einen Antrag, dessen es eigentlich gar nicht bedurft hätte, und Sie, Frau Becker-Hornickel, hier hätten gar nicht so zu hetzen brauchen, wenn Sie uns vor einem halben Jahr, fast auf den Tag genau, Ihre Stimme gegeben hätten. Denn es ist, wie gesagt, meine Fraktion gewesen, die unter dem vielsagenden Titel „Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzen“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) in weiser Voraussicht, meine Damen und Herren, warnte, den Vorschlägen des Bundes zu folgen. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Wir waren es, meine Damen und Herren, die frühzeitig erkannt haben, dass sowohl eine spezifisch einrichtungsbezogene als auch eine allgemeine Corona-Impfpflicht ein schwerwiegender Fehler war und noch weiterhin ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein AfD: Richtig!) Wir waren es, meine Damen und Herren, die sich mit Dienstleistern und Geschäftsführern aus dem Gesundheitsbereich unterhalten und die Forderung nach einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht einem schonungslosen Realitätscheck unterworfen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So hat sich nämlich unser gesundheitspolitischer Sprecher Thomas de Jesus Fernandes bereits am 16. Februar 2022 mit der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes, nämlich Bettina Stern, in Hagenow unterhalten und mit einem Video dann die Sorgen und Nöte der Branche öffentlich sichtbar gemacht. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie immer wurden die kritischen und sorgenvollen Stimmen ignoriert. Wie immer wurde eine Corona-Verordnung ohne Not durchgeprügelt, wie immer auf dem Rücken unserer Bürgerinnen und Bürger im Land. Wir haben in Deutschland akut zu wenig Pflegekräfte. Schon Weggänge im kleinen Prozentbereich können für viele Dienstleister und Einrichtungen zur Katastrophe werden, meine Damen und Herren. Ich bin vor circa drei Wochen im Krankenhaus gewesen in Greifswald. Ich nenne keine Namen, aber für das Pflegepersonal war es immer so, völlig tiefenentspannt zu mir in mein Zimmer zu kommen, da konnten sie die Maske abnehmen und haben gesagt, ah, endlich hier normale Leute, maskenbefreite Zone. Und da habe ich mal mit einem Assistenzarzt gesprochen und ich bin eigentlich, auf die Energieversorgung habe ich versucht abzustellen und habe den gefragt, wie er denn die Situation sieht, wie die Krankenhäuser jetzt diese Energieversorgungslücke oder diese Energiekrise bewerkstelligen können. Und da hat er gesagt, wissen Sie, Herr Kramer, die größte Sorge, die wir haben als Krankenhaus, ist nicht die Sorge, dass wir die Energie nicht bezahlen können, weil wir können die Krankenhäuser sowieso zumachen, weil wir keine Pflegekräfte haben. Und warum gehen die Pflegekräfte weg? Weil die sich impfen lassen müssen. Und ich kenne so viele Pfleger, ich kenne so viele Krankenschwestern, die sagen, hoffentlich hat das Ende Dezember ein Ende, weil ansonsten hänge ich meinen Job an den Nagel, noch mal so eine Spritze und noch eine weitere Booster-Impfung lasse ich mir nicht in den Arm jagen. Und das, meine Damen und Herren, haben Sie dann zu verantworten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und davon abgesehen – ich habe das eingangs schon gesagt – muss auch die Wirksamkeit eines Gesetzes infrage gestellt werden. In den verschiedenen Bundesländern gibt es keine klare Linie bei der Umsetzung. Während hier in Mecklenburg-Vorpommern nur wenig ungeimpfte Pflegekräfte gemeldet wurden, zeigt sich zum Beispiel in Hessen ein ganz anderes Bild. Laut der „hessenschau“ vom 13. Mai dieses Jahres sind dort bis Mitte April rund 14.000 Meldungen zu ungeimpften Pflegekräften eingegangen. 14.000 Meldungen, das muss man sich mal vorstellen! Diese Diskrepanz zwischen Hessen und M-V weist deutlich darauf hin, dass viele Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleister in M-V ihr Personal erst gar nicht der Denunziation preisgeben – Gott sei Dank – und Meldung auch aus der Not heraus, einfach unterlassen. Auch in einem Beitrag des ZDF vom 11. August 2022 wird das, ich zitiere, „Chaos bei der Impfpflicht in Pflegeberufen“ thematisiert. Auch hier wird auf die Diskrepanz zwischen den Bundesländern hingewiesen. Während manche die umstrittene Gesetzgebung konsequent umsetzen, ignorieren andere Bundesländer die Impfpflicht gänzlich. Experten warnen noch vor größerem Chaos, Problemen und Rechtsstreitigkeiten ab Oktober. Wie schon angesprochen können sich viele Pflegeeinrichtungen den Wegfall von Pflegern eben einfach gar nicht erst erlauben. Ein Beispiel gefällig? Das Pflegeheim „Waldblick“ in Radolfzell: 80 Prozent der Pflegekräfte waren dort vor Einführung der Impfpflicht laut Heimleitung ungeimpft. Das Gesundheitsamt des Landkreises Konstanz habe jeden Fall einzeln geprüft, teilte zumindest der Landkreis gegenüber dem ZDF in eben dieser Sendung mit. Am Ende seien jedoch alle Verfahren eingestellt worden. „Betretungsverbote habe man“, ich zitiere, ‚aus Gründen der Verhältnismäßigkeit‘ nicht verhängen können. Das Heim hätte seinen Betrieb sonst wohl einstellen müssen.“ Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht war also von vornherein nicht einfach nur falsch, sondern wurde letztendlich auch noch schlecht umgesetzt und gehört damit abgeschafft und auf gar keinen Fall verlängert, meine Damen und Herren. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Schlussendlich bleibt die moralische Frage. Hier wurden erhebliche Grundrechtseingriffe vorgenommen, das Recht auf den eigenen Körper scheint für linke Parteien in der heutigen Zeit nur noch beim Thema Schwangerschaftsabbrüche von Relevanz zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Viele Maßnahmen, viele Maßnahmen haben sich mittlerweile als Irrweg, falsch sowie unnötig herausgestellt, und spätestens der aktuelle Sommer 2022 im Zeichen von Massenveranstaltungen und übervollen 9-Euro-Ticket-Zügen haben die ganze Hysterie ad absurdum geführt. Man wollte hoffen, die Regierungsparteien und allen voran Weltuntergangsapostel Karl Lauterbach mögen nun endlich zur Vernunft kommen, da verabschiedet die Regierungskoalition in Berlin bereits neue Maßnahmenpläne für den Herbst und heute eben auch das neue Infektionsschutzgesetz – ein einmaliges Schauspiel in Europa, meine Damen und Herren! Sie werfen uns vor, wir würden uns mit unserer Europapolitik isolieren, wir würden uns mit unseren Forderungen isolieren, aber, meine Damen und Herren, so, wie Sie hier sitzen mit Ihrer Corona-Politik, sind Sie die Einzigen, die sich in Europa isolieren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wie man das Blatt auch dreht und wendet, die Corona-Maßnahmen müssen aus unserer Sicht endlich zur Vergangenheit erklärt werden. Wir brauchen auch im Herbst keine neuen Maßnahmen, Verordnungen und schon gar keine weiteren Grundrechtseingriffe. Wir setzen auf die Eigenverantwortung unserer Bürger hier im Land. Daher ist es natürlich auch folgerichtig, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht als politischer Fehlgriff ad acta gelegt wird und nicht weiter verlängert wird. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Dennoch stellt sich mir die Frage, meine Damen und Herren, ob Sie Kontakt zu Ihren Kollegen auch in der Bundesregierung pflegen. Denn, werte Kollegen der FDP, falls Sie es noch nicht bemerkt haben, Sie beziehungsweise Ihre Kollegen sind Teil dieser Bundesregierung. (Zuruf von René Domke, FDP) Sie können dort direkt Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen – zumindest theoretisch. In der Realität ist die FDP im Bund dann aber doch nur ein Mehrheitsbeschaffer, welcher im Bundestag brav die Forderungen von Karl Lauterbach abnickt und Tür und Tor für neue Zwangsmaßnahmen öffnet. (Zuruf von René Domke, FDP) Lediglich sieben Abgeordnete, meine Damen und Herren, sieben Abgeordnete der FDP haben sich heute gegen das Infektionsschutzgesetz ausgesprochen. Wie passt denn da Ihr Antrag heute in dieses Spiel? Liebe Kollegen der FDP, natürlich stimmen wir als AfD Ihrem Antrag hier zu. Auch wenn die Antragsbegründung teilweise sehr merkwürdig ist, so ist ein Ende der schikanösen einrichtungsbezogenen Impfpflicht richtig und wichtig. Es wäre schön, wenn Sie sich von der BundesFDP weiter emanzipieren würden. Starke Parteidisziplin und Befehle zum Abstimmverhalten aus Berlin stehen Ihnen hier in M-V nicht gut. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe. (Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der FDP fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene gegen die Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen, sodass diese planmäßig zum 31. Dezember 2022 ausläuft. Mit dem Beschluss der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte eine besonders große Schutzwirkung für die besonders gefährdeten Gruppen erzielt werden vor der damals vorherrschenden aggressiven Delta-Variante des Corona-Virus. Und damals war die Entscheidung auch richtig. Inzwischen hat sich die pandemische Lage aber auch geändert. Die Erfahrungen mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zusammen mit der Entwicklung der Corona-Pandemie muss zwangsläufig abgewogen und überdacht werden. Bei der nun herrschenden Omikron-Variante des Virus schützt die Impfung weit weniger vor einer Infektion und die einrichtungsbezogene Impfpflicht verliert damit an Effektivität. Die Sinnhaftigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird inzwischen immer häufiger infrage gestellt. Als Beispiel, immerhin die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat diese Meinung. Meine Damen und Herren, natürlich brauchen wir zwei Fragen, die beantwortet werden müssen. Wird das Gesetz am 31.12. auslaufen oder wird es verlängert? Dazu haben wir keine richtigen Antworten bekommen. Das muss ja auf Bundesebene entschieden werden. Und des Weiteren führt die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und das daraus folgende Betretungsverbot zu einem großen Verwaltungsaufwand – ich glaube, da sind wir uns einig – in den Gesundheitsämtern, in den Kreisen, kreisfreien Städten. Andererseits haben natürlich die Einrichtungen die Möglichkeit zu entscheiden, ob Maskenpflicht eingeführt wird und wie die Kontrollen in den Krankenhäusern und Pflegeheimen zum Beispiel zu erfolgen haben. Wir haben aber auch festzustellen, dass in Mecklenburg-Vorpommern 5.700 Pflegekräfte sich nicht haben impfen lassen, und die Anhörungsverfahren laufen. Ergebnisse sind bis zum Dezember dieses Jahres nicht zu erwarten. Das heißt, es wird so kommen, dass Pflegekräfte weiterhin im Dienst sind und nicht aus dem Gesundheitssystem verloren gehen und auch nicht entlassen werden. Dazu sind die Verfahren noch viel zu wenig fortgeschritten. Die Anhörungen laufen, laufen, laufen. Und ich habe den Eindruck, dass in dieser Frage auch bei den Landkreisen und bei den Gesundheitsämtern also eher auf der Bremse gestanden wird, als aktiv zu arbeiten. Also die Wirkung des Gesetzes – das kann man auf den Punkt bringen – ist äußerst zweifelhaft. Meine Damen und Herren, angesichts des Fachkräftemangels und der hohen Bürokratiebelastung stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht schließlich eher eine Belastung für das Gesundheitswesen und das System dar als den Schutz der besonders gefährdeten Bürgerinnen und Bürger.

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Birgit Hesse

Herr Glawe, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Harry Glawe CDU

Gerne.

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Birgit Hesse

Bitte, Herr Förster!

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank, Herr Minister! (allgemeine Heiterkeit) Ist Ihnen bewusst – Sie reden die ganze Zeit von Pflegekräften –, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er ist nicht mehr Minister!) dass der …

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Harry Glawe CDU

Ja, Sie müssen wenigstens „a. D.“ hinter…

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Horst Förster AfD

Richtig! Ja, aber Sie sehen immer noch so aus wie der Minister. (allgemeine Heiterkeit – Beifall Enrico Schult, AfD) Entschuldigen Sie bitte, Herr Glawe!

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Harry Glawe CDU

Sie müssen lieber „a. D.“ dahinter setzen, dann wären wir korrekt.

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Horst Förster AfD

Herr Kollege Glawe …

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Birgit Hesse

Also, Herr Förster, mir ist es auch schon passiert. (allgemeine Heiterkeit)

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Horst Förster AfD

Ja, ja, ich glaube, dafür muss man sich nicht schämen. (allgemeine Heiterkeit)

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Harry Glawe CDU

Ich war zu lange im Amt. (Marc Reinhardt, CDU: Er ist der Neue.)

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Horst Förster AfD

Ja. (allgemeine Heiterkeit) Also die Frage ist nur die, weil Sie die ganze Zeit nur von den Pflegekräften sprechen, es hat ja jeder diese Pflegesituation vor Augen, dass ja der Kreis der Betroffenen viel weiter geht, betrifft zum Beispiel auch Rettungssanitäter und, und, und, und viele, die auch nicht ständig in der Einrichtung arbeiten, sondern berufsmäßig da Kontakt haben. Also bei den Rettungssanitätern oder der Feuerwehr in Neubrandenburg weiß ich, dass ein Drittel nicht geimpft ist, und nicht aus Boshaftigkeit, sondern manche waren schon mal geimpft, werden sich nicht ein drittes, viertes, fünftes Mal impfen lassen. Das wäre vielleicht gut, wenn man das auch mal mitberücksichtigen würde, dass der Kreis der Betroffenen viel, viel weiter geht. – Vielen Dank! (Beate Schlupp, CDU: Das ist doch keine Frage!)

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Birgit Hesse

Herr Förster, …

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Harry Glawe CDU

Da kann ich nicht wiedersprechen. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Birgit Hesse

… was ist die konkrete Frage?

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Harry Glawe CDU

Da haben Sie völlig …

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Horst Förster AfD

Ob er das berücksichtigt.

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Harry Glawe CDU

Ja, da haben Sie völlig recht, das könnte man hier auch noch erwähnen, und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das noch mal ergänzt haben. Meine Damen und Herren, es steht eine Verlängerung bis zum 31. Dezember an. Der Deutsche Bundestag muss Entscheidungen treffen, aber die Aufforderung der FDP ist auch nicht von der Hand zu weisen. Von daher wird die CDU dem Antrag der FDP beitreten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Sehr geehrte Damen und Herren, es sind hier schon tollkühne Thesen in den Raum …

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Birgit Hesse

Herr Koplin, …

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Torsten Koplin Die Linke

gebracht wor… Entschuldigung!

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Birgit Hesse

… würden Sie mich auch bitte ansprechen? Ich weiß! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Christian Brade, SPD: Tollkühn.)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Kramer ist jetzt nicht hier, aber im Sommerinterview schon die steile These mit „Wenn wir nicht testen, gibts auch kein Corona“, und hier eben den Bericht darüber, (Sebastian Ehlers, CDU: Wenn wir nicht pusten lassen, haben wir auch keinen Alkohol im Straßenverkehr mehr.) die Gespräche im Krankenhaus geführt, dass da also noch weitere Impfungen anstehen würden – das ist gar nicht der Fall! Ich weiß nicht, welche abenteuerlichen Geschichten da am Bettrand sich erzählt wurden. Da fand ich den Auftakt, den Frau Becker-Hornickel hier vollzogen hat, thematisch sehr gut. Vielen Dank dafür! Sie haben nämlich die Situation zunächst einmal historisch eingeordnet, ja? Sie haben darauf verwiesen, in welcher Situation wir Ende vergangenen Jahres waren. Und, Herr Förster, alles passiert in Raum und Zeit. Und in der damaligen Situation gab es die entsprechenden … (Horst Förster, AfD: Darum gehts ja nicht mehr.) Na ja, (Horst Förster, AfD: Darum gehts nicht mehr.) wir müssen die Entwicklung schon mit in Betracht nehmen. (Horst Förster, AfD: Kommen Sie zur Sache!) Es wäre geradezu fahrlässig, (Horst Förster, AfD: Kommen Sie zur Sache! Sind Sie dafür, dass verlängert wird? Das ist die Frage.) wenn man nur immer einen kleinen Ausschnitt einer komplexen Situation betrachtet und dann, sage ich mal, in einem Zickzackkurs irgendwelche Entscheidungen versucht zu treffen, die eine ganze Bevölkerung und deren gesundheitliche Situation betreffen. Also damals wie heute ist klar, es braucht ein Maßnahmenbündel, um diesem Covid-Virus Herr zu werden, um ihn einzuhegen. Dazu gehören Tests, dazu gehören Kontaktbeschränkungen, dazu gehört die Nutzung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, weil wir ja eine Lernkurve vollziehen, und selbstverständlich natürlich auch Impfungen. Und seinerzeit, da haben sich viele mit beschäftigt – dass es kontrovers war, ist betont worden und auch hoch emotional –, aber dazu hatte sich sehr frühzeitig schon der Deutsche Ethikrat eingelassen und hat darauf verwiesen, dass es angezeigt ist, für bestimmte Berufsgruppen, die im Kontakt mit vulnerablen Personen sind und insofern nicht nur selbst gefährdet sind, sondern auch durchaus Gefährdungen für andere – ich kriege den Satz nicht zu Ende –, also Gefährdungen hervorrufen können, dass diejenigen durchaus einer Impfpflicht unterliegen sollten. Und das war für uns sehr plausibel. Wir sind diesen Überlegungen beigetreten, weil man sich natürlich also vergegenwärtigen muss, dass zum Beispiel, wenn es um die Versorgung und Pflege von Menschen, die ein Organ transplantiert bekommen haben, Hochbetagte, chronisch Kranke, schwerkranke Personen geht, die natürlich auch einen Schutz haben müssen. Und insofern war das nachvollziehbar, sektoral eine Impfpflicht einzuführen. Und die Einführung ging einher mit einer Diskussion, dass man sagte, wir nehmen in den Fokus, dass es durchaus eine allgemeine Impfpflicht geben wird. Der Diskussionsprozess lief, und es bestand die Annahme, dass, wenn man eine einrichtungsbezogene oder sektorale Impfpflicht ausspricht, ist sie de facto eine Vorstufe einer allgemeinen undifferenzierten Impfpflicht. Wir wissen heute, dazu ist es nicht gekommen, es gab dazu keine Mehrheiten im Deutschen Bundestag. Klar ist aber – das ist hier auch in den Diskussionen immer wieder betont worden –, eine Impfpflicht ist ein Eingriff in Grundrechte, in Freiheitsrechte und ist ein Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte. Und deswegen müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, wenn man sie aussprechen will. Und diese entsprechenden Schutzpflichten sind angesprochen worden damals. Es ist auch in Betracht gezogen worden, dass die Pflegekräfte und all diejenigen – Sie haben ja, Herr Förster, darauf hingewiesen, dass es eine große Personengruppe ist –, es eine ethische Verantwortung von Personen gibt, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit Infektionen weitergeben können. Und hierzu gab und gibt es entsprechend fundiert und durchaus seriöse Studien. Und interessant ist es, nachzulesen die Debatte im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, wurde am 27. April verhandelt. Und einer der Befragten hat von der SPD-Abgeordneten Frau Baehrens die Frage bekommen, wie er die Situation einschätzen würde für seine Einrichtung. Kaspar Pfister ist Inhaber der BeneVit Gruppe, und er sagte unter anderem wörtlich: „Wir können heute sagen, dass durch die Impfung das Infektionsrisiko deutlich geringer ist. Wir können auch sagen, dass bei den Erkrankungen, die wir festgestellt haben, bei geimpften Personen die Verläufe deutlich milder bis oft sogar symptomfrei sind“ und „das Sterberisiko bei nicht geimpften“ Bewohnerinnen und „Bewohnern 60 Mal höher als bei Bewohnern, die einen Impfschutz haben“, ist. So viel zum Impfschutz. Wir haben gesagt, als Linksfraktion die Auffassung vertreten, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Abständen hinsichtlich ihrer Begründung und Verhältnismäßigkeit neu bewertet werden muss, immer aufs Neue. Und wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass wir, Stand heute, ein Weiterbestehen dieser Impfpflicht nicht empfehlen würden. In der Bundestagsfraktion gab es dazu einen Austausch, wir haben uns dazu intensiv unterhalten. Die Umsetzung ist schwierig, das ist gesagt worden. Der Einstieg in die allgemeine Impfpflicht wurde vermasselt. Die Beschäftigten sind ohnehin in der Pandemie besonders belastet, und für die jetzigen Varianten, da ist bekannt, dass die Impfungen nicht den Schutz haben wie damals bei der Delta-Variante. So, das ist unsere Erkenntnis heute. Und trotzdem werden wir den Antrag ablehnen, und zwar deshalb, auf Bundesebene verhält man sich im Moment aus guten Gründen nicht dazu und sagt, es ist ja eh zeitlich begrenzt bis 31.12. dieses Jahres, es ist auch im Moment keine Diskussion, sie zu verlängern. Aber wir gehen trotzdem in diesem Herbst wieder einer unsicheren Situation entgegen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Warum?) Und wir würden – das ist unsere Auffassung – voreilig jetzt handeln, wenn wir sagen, wir schauen uns nicht genau den weiteren Verlauf der Dinge an, und würden deshalb empfehlen, diesen Antrag heute abzulehnen. Der Sozialausschuss hat die Sache weiter im Blick und dürfte Ende Oktober/Anfang November sich mit der Situation noch mal befassen und der Landesregierung gegebenenfalls eine Empfehlung geben. Die Diskussion, ob weitergeführt wird oder nicht, wird auf Bundesebene eh noch mal intensiv in dieser Zeit aufkommen, und dann könnten wir uns fundiert damit auseinandersetzen und uns auch qualifiziert einbringen. Dafür werben wir. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der Antrag der FDP „Keine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ bemüht ein Thema, für das der Landtag bekanntermaßen keine gesetzgeberische Zuständigkeit besitzt. Diese liegt allgemein bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, gerade bei Abstimmungen, für die es kein einheitliches Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktionen gibt. Das Ansinnen, die Landesregierung aufzufordern, Einfluss auf die einzelnen Bundesparlamentarier zu nehmen, erscheint demokratietheoretisch, na ja, sagen wir experimentell. (Horst Förster, AfD: Nee, nee, nee, nee!) Das Gespräch in der Sache wäre doch wohl eher selbstbewusst direkt unter Parlamentarier/-innen zu suchen und zu führen, und da hat jeder von uns ja auch seine Kanäle. Bundesparlamentarier dürften es eher befremdlich finden, wenn Vertreterinnen einer subalternen Exekutive Einfluss auf ihre Entscheidung nehmen wollten. So gesehen wäre eine Nichtbefassung mit dem Antrag durchaus vertretbar. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Pandemie hat sich in mehr als 30 Monaten in vielerlei Hinsicht als sehr dynamisch erwiesen. Durch Mutationen sind unterschiedliche Varianten mit variierender Infektiosität und Pathogenität in Erscheinung getreten. Seit der Entwicklung und Anwendung von Impfstoffen, schon etwa ein Jahr nach Pandemiebeginn, ist das Impfen fester Bestandteil des Schutzkonzepts geworden. Grundimmunisierung und Boosterung reduzieren die Wahrscheinlichkeit schwerer Infektionen. Insbesondere sogenannte vulnerable Gruppen, beispielsweise Personen mit Vorerkrankungen oder im fortgeschrittenen Lebensalter über 60, können ihren Individualschutz durch das Impfen deutlich erhöhen, temporär gegen Ansteckungen geschützt sein und bei späterer Infektion weniger schwer erkranken, jedenfalls dann, wenn sie sich überhaupt impfen lassen können. Es besteht also überhaupt kein Zweifel, dass das Impfen als integraler Bestandteil beim vorbeugenden Gesundheitsschutz in der Pandemie zu empfehlen ist. Die Erlangung einer sogenannten Herdenimmunität allein durch das Impfen ist leider nicht erreicht worden. Dafür ist eine Reihe von Gründen verantwortlich wie die nicht ausreichende Impfbereitschaft oder das sich durch Mutationen der Schutzwirkung des jeweils aktuellen Impfstoffs entziehende Virus, um nur zwei Beispiele zu nennen. Zu den Erfahrungen der Corona-Pandemie gehören aber auch die beobachtete Zahl der Impfdurchbrüche und die Tatsache, dass durch Geimpfte die Infektion zumindest nach einer gewissen Zeit oder nach Mutation des Virus weitergetragen werden kann. Die Datenlage dazu ist leider weiter unzureichend. Es gibt Erfahrungsberichte von Infektionen nach Grundimmunisierung und Boosterung im Zeitraum von weniger als drei Monaten nach der dritten Impfung, wobei wiederum nicht klar ist, welche Rolle neue Mutationen dabei gespielt haben. Wie es gelingen kann, auf Bundesebene mit den nötigen Daten und Argumenten bei den zweifelnden Parlamentarier/-innen durchzudringen, ist auch mir schleierhaft, und da blicke ich natürlich sorgenvoll vor allem in Richtung der FDP. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ein Handlungsauftrag für unsere Landesregierung, egal, mit welchem Ziel, sehe ich jedenfalls nicht. Einzig erkennen wir die Probleme an, die sich in den Gesundheitsämtern im Hinblick auf die Durchsetzung der Impfpflicht ergeben haben und für die es zweifellos eine Lösung braucht. Als Wissenschaftler ist es mir trotzdem ein inneres Bedürfnis, noch mal mit einer oft als Gegenargument bemühten Falschaussage aufzuräumen, die sich auch in der Begründung des vorliegenden Antrags wiederfindet. Und das ist die Behauptung, eine Impfung und damit auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht würde in der aktuellen Lage nicht mehr helfen. Epidemiologisch gesehen ist das völlig falsch. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das wollen wir erst mal sehen.) Natürlich braucht es einen angepassten Impfstoff. Der falsche Impfstoff hilft nicht gegen eine Krankheit. Und zweitens. Natürlich gibt es eine massive Reduktion der eigenen Infektiosität oder der eigenen Ansteckwahrscheinlichkeit und damit auch einer Weitergabe der Krankheit, wenn man aktuell geschützt ist durch einen angepassten aktuellen Impfstoff. Und das reicht laut Bundesverfassungsgericht – die Ministerin hat es ja schon angesprochen – auch aus, um diesen Eingriff zu rechtfertigen, und selbst wenn der Schutz nach einer gewissen Zeit abnimmt, auch das ist Teil dieses Gerichtsbeschlusses gewesen. Und insofern ist auch eine Mehrfachimpfung davon abgedeckt, solange natürlich die Abwägung, nämlich, ob die Schutzwirkung gegenüber dem Eingriff überwiegt, positiv ausfällt, also eine Infektion ohne neue Impfung gefährlicher wäre als die Impfung selbst. Und nach allem, was wir wissen, ist das weiterhin gegeben. Und, na ja, deswegen gibt es hier leider in der Debatte manchmal abweichende Meinungen, wobei ich eben glaube, dass die Meinungen begründet sind auf Argumenten, die nicht so richtig ziehen, auch hier dieser Punkt mit der dauerhaft hohen Krankenlast, die Sie ansprechen, und damit in der Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse. Das sind ja gerade Betroffene, die mit Corona infiziert sind. Das heißt, denen helfen Sie doch, wenn Sie einen angepassten Impfstoff verabreichen können. Mich hat das jedenfalls persönlich nicht überzeugt. (Horst Förster, AfD: Das sieht man.) Ich habe ja schon gesagt, dass es auch nicht unbedingt eine Notwendigkeit gibt, hier im Parlament tätig zu werden. Insofern bin ich bei dem Antrag nicht dabei. Wir haben aber in der Fraktion auch kontrovers diskutiert. Wenn Herr Terpe heute hier wäre, würde er sich vermutlich enthalten. Insofern kann ich kein einheitliches Bild abgeben für meine Fraktion, aber, wie gesagt, ich würde mich freuen, wenn Sie sich noch mal verstärkt auch mit den Argumenten eines angepassten Impfstoffs auseinandersetzen würden, weil nur der kann in der Abwägung herangezogen werden. (Horst Förster, AfD: Den haben wir doch noch gar nicht. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wozu?) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben es heute bereits gehört, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird, ist Gegenstand der Beratungen zwischen dem Bund und den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern. Es lässt sich aktuell nicht abschließend beurteilen, ob der Bund beziehungsweise der Bundestag die derzeitige Regelung verlängern will oder nicht. Dieser Stand ist aber keinesfalls als Problem zu begreifen, ganz im Gegenteil. Es macht angesichts eines teilweise unvorhersehbaren dynamischen Pandemiegeschehens keinen Sinn, sich lange im Voraus auf eine bestimmte Maßnahme oder Strategie zur Bekämpfung des Corona-Virus festzulegen oder bestimmte Schritte gänzlich auszuschließen. Politik muss auch flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagieren können. Da wir nun mal nicht in die Zukunft blicken können, müssen wir so ehrlich sein zu sagen, wir tun jetzt alles in unserer Kraft Stehende, und darüber hinaus müssen wir agieren, wenn es an der Zeit ist. Der kürzlich von Frau Ministerin Drese vorgelegte 8-Punkte-Plan für die Corona-Pandemie-Bekämpfung zeigt, dass wir uns gut vorbereiten und unterschiedliche Szenarien berücksichtigen. Das eindimensionale und undifferenziertes Bild von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, das teilweise gezeichnet wird, muss an dieser Stelle von uns zurückgewiesen werden. In Deutschland, aber auch in weiteren europäischen Ländern konnten wir eine Übersterblichkeit beobachten, die in direktem Zusammenhang mit den Infektionswellen der Corona-Pandemie stand. Ein Großteil der Todesfälle ging dabei in Deutschland auf Menschen in Altersheimen zurück. Dort haben Corona-Ausbrüche zu überdurchschnittlich vielen Todesfällen geführt. Mit diesem Wissen wäre es damals unverantwortlich gewesen, sich gegen die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu stellen. Wir als SPD-Fraktion haben daher bereits im Dezember 2021 hier im Landtag betont, dass ganz besonders Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen, in denen vulnerable Gruppen betreut werden, eine besondere Verantwortung zum Schutze ihrer Mitmenschen zukommt und wir daher eine einrichtungsbezogene Impfpflicht befürworten. Der Bundestag hat dem Vorschlag einer Impfpflicht für Menschen in Gesundheitsberufen am 10. Dezember zugestimmt. Über die Parteigrenzen hinweg gab es eine breite Unterstützung für diese Impfpflicht. Die Impfpflicht hilft dabei, hohe Krankenstände und Personalausfall zu vermeiden, denn die Impfung schützt erwiesenermaßen vor schwersten Krankheitsverläufen, die das Gesundheitssystem über lange Zeit belasten. Infolge der Impfpflicht ist keine Abwanderung von Beschäftigten aus dem Gesundheitsbereich zu beobachten. Viele Beschäftigte haben ihre Impfung nachgeholt und aufgebessert. In ihrem Antrag spricht die FDP davon, dass die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit einschränke. (Enrico Schult, AfD: Und da haben sie recht.) Hier wird aber nicht die ganze Sachlage dargestellt, denn mit seinem Beschluss vom 27. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, soweit die Regelungen des Impfschutzgesetzes in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt, und zwar gerechtfertigt dadurch, dass der Gesetzgeber seiner Pflicht nachkommt, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Hat aber nicht geklappt.) Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht damit aus juristischer, aus wissenschaftlicher und aus ethischer Perspektive auf einem soliden Fundament. Auch aus heutiger Sicht kann daher immer noch festgestellt werden, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Corona war und ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und wir für uns keine Anfrage und keinen Auftrag für die Landesregierung sehen, der Entscheidung der Bundesregierung vorzugreifen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel. (Der Saaldienst reicht ein Glas Wasser.)

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Hätte ich mich jetzt vergiftet? (Christine Klingohr, SPD: Ich habe nicht getrunken. Sie können trinken, ich hatte nicht getrunken.) Danke! Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diese Debatte! Ich denke, wir haben überhaupt nicht in der Einführung bestritten, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter dem Stand damals ihre Berechtigung hatte. Und ich denke, Frau Ministerin, wenn es ein Gesetz gibt und Sie kommen dem nicht nach und führen das nicht durch, das ist, glaube ich, auch nicht das, was wir alle wollen. Also insofern denke ich, das war auch in Ordnung. Aber wir sind an einem anderen Stand, das wurde auch vielfach vorgetragen. Herr Koplin, ich bedanke mich, Sie haben das ja ähnlich auch eingeordnet. Aber wir wissen, dass heute die Anforderungen oder was man auch vom Impfen erwartet hat, sich so nicht bestätigt hat und auch, ich hatte es schon gesagt, die sehr gefährliche Delta-Variante heute durch die aggressivere Omikron-Variante abgelöst ist, aber eben mit ganz anderen Wirkungen. Und ich denke, die Situation hat sich geändert. Und, Herr Damm, ich sehe es nicht so, dass wir die Thematik nicht ansprechen können. Wir können sehr wohl die Landesregierung auffordern, sich zu positionieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Also, ich denke, was … Ich sehe das auch als Aufgabe. Wie Sie es auch so gerne immer sagen, die Fraktion hier im Landtag kommt hier auch einer gewissen Pflicht nach. Wir haben – das haben Sie ja, Frau Klingohr, auch noch mal sehr gut vorgetragen –, wir haben jetzt den 8-Punkte-Plan, dort stehen ja gewisse Dinge drin. Und ich denke, auch dort ist ja vorgesehen, wenn ich es richtig interpretiert habe und auch im Kopf habe, dass dort ja auch vorgesehen ist, Maske zu tragen in gesundheitlichen und Pflegeeinrichtungen, die regelmäßige Testung. Das ist für mich unter heutigen Bedingungen der sichere und auch der bessere Weg, dann dort ausreichenden Schutz vorzuhalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir wollen eigentlich, dass diese Impfpflicht, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ausläuft. Herr Koplin, Sie haben gesagt, ja, Sie könnten sich das vorstellen, aber es kommt etwas anderes. Aber es ist nicht da, wenn ich es richtig verstanden habe. Aber es ist doch schlicht und einfach so, wenn Sie ein Gesetz haben, das so schon nicht tatsächlich funktioniert hat, warum soll es dann in anderer Form ähnlich wieder auftreten? Also ich finde, es ist ein Gesetz, das wenig Ergebnis hat. Das Ergebnis ist aus unserer Sicht absolut unbefriedigend, und man kann es schlicht und einfach ohne Not auslaufen lassen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1268. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Sie haben unterschiedlich abgestimmt, das ist bewusst so? Okay. Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1268 bei Zustimmung durch die Fraktionen der AfD, FDP und CDU, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD sowie teilweise durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung durch, teilweise Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27 : Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum: Oktober 2016 bis September 2021, Drucksache 8/1106. Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern Berichtszeitraum: Oktober 2016 bis September 2021 – Drucksache 8/1106 – Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Schmidt. (Die Abgeordnete Elke-Annette Schmidt betritt den Plenarsaal. – allgemeine Unruhe – Thore Stein, AfD: Bitte, Frau Schmidt! – Nikolaus Kramer, AfD: Wir warten nur auf Sie, auf die Einbringung.)

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) ich habe jetzt nicht gedacht, dass ich doch so schnell drankomme. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Am 11. Juli 2016 ist die Neufassung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Darin wurden bewährte Instrumente zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen verankert und mit Zielvereinbarungen versehen. Außerdem wurden Verbesserungen (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) und insbesondere für … War jetzt schon die rote Lampe? Nein?! Das war ein Versehen, gut. Außerdem wurden Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und insbesondere für Frauen und Männer mit Familien- und Pflegeaufgaben aufgenommen. Schließlich wurden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. Und dieser Punkt ist für mich und meine Fraktion ein sehr wichtiger, denn die Rolle und Wirkmächtigkeit der Gleichstellungsbeauftragten sind ein wesentlicher Faktor in der Um- und Durchsetzung des Gleichstellungsanspruchs im öffentlichen Dienst. Vor diesem Hintergrund erscheinen mir besonders die Ergebnisse einer im Rahmen der Berichtslegung durchgeführten Befragung von Gleichstellungsbeauftragten, Dienststellenleitungen und Personalverantwortlichen interessant. Diese liegen dem hier vorgelegten Bericht als Anlage bei. Im Mittelpunkt der Erhebung stehen die Situation und Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten für fünf Jahre nach der Neufassung des Gesetzes. Im Ergebnis zeigt sich, das Gesetz zeigt Wirkung dahin gehend, dass spürbare Einstellungsveränderungen und eine allgemeine Aufwertung der Gleichstellungsarbeit zu verzeichnen sind. (Unruhe im Präsidium) Ich finde es gerade ganz schön laut, Frau Präsidentin! Ich würde dann fortfahren: Die Position der Gleichstellungsbeauftragten in Auswahlverfahren hat sich deutlich verbessert. Ihre frühzeitige Einbeziehung wurde in den meisten Fällen erreicht. Differenzierter sieht es jedoch bei der Freistellung aus. Dem Gesetz nach sind Gleichstellungsbeauftragte von anderweitigen dienstlichen Tätigkeiten zu entlasten, um ihrer Aufgabe vollumfänglich nachkommen zu können. Unter den befragten Beauftragten gab aber nur etwa ein Drittel an, von dieser Regelung profitiert zu haben. Fast die Hälfte der Befragten konnte das für sich nicht bestätigen. Hier, meine Damen und Herren, unterliegen die jeweils zuständigen Vorgesetzten vermutlich der altbekannten Annahme, dass Gleichstellungsarbeit einfach mal so nebenbei mitgemacht werden könne. Aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich Ihnen versichern, das funktioniert so nicht. Weitere Handlungsbedarfe zeigt der Bericht auf, wenn die Bewertungen zwischen den befragten Gruppen deutlich auseinandergehen. Das ist etwa bei der Frage nach der gleichberechtigten Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in der Dienststellenleitung der Fall. Während der überwiegende Teil der Dienststellenleitungen und Personalverantwortlichen eine gleichberechtigte Partnerschaft sieht, empfindet dies nur etwa die Hälfte der befragten Beauftragten so. Ähnliche Differenzen zeigen sich, wenn es um die Mitgestaltung von Teilzeit- und Telearbeitsregelungen geht. Auch hier ist nach Einschätzung der Gleichstellungsbeauftragten noch ganz viel Luft nach oben. An all diesen Aussagen und Befunden wird deutlich, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Gleichstellungsziele noch klarer in den Dienststellenleitungen wahrgenommen werden muss, denn diese, also die Leitungen, sind maßgeblich dafür verantwortlich, nicht die Beauftragten. Daraus, meine Damen und Herren, ergibt sich eine der wichtigsten Aufgaben in der weiteren Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, denn hier wird das Grundprinzip eines tatsächlichen Gleichstellungsanspruches deutlich. Nur wenn die Leitungsebene die Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen als wichtig und sinnvoll erkennt, zu ihrer Handlungsmaxime macht und als Querschnittsaufgabe begreift, können nachhaltige Erfolge erreicht werden. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Leitungspersonal muss dahin gehend also noch stärker aufgeklärt und geschult werden. Und genau darin sehe ich die Aufgabe auch der Gleichstellungsbeauftragten, nämlich in der Übersetzung, dem Runterbrechen der im Gesetz formulierten Ziele in ganz konkrete Handlungserfordernisse. Und das geht nur partnerschaftlich und in tatsächlicher Augenhöhe mit der Leitungsebene und mit der Bereitstellung der dafür auch notwendigen Zeitressourcen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, strukturelle Benachteiligungen von Frauen sind noch immer vorhanden. Das zeigen die unterschiedlichen Anteile an Teilzeitarbeit und Führungspositionen, insbesondere in den oberen Leitungsebenen. Beides hängt wesentlich mit der fortschreitenden Ungleichverteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zusammen. Meine Zeit ist schon fast um. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Die Redezeit! – Zuruf von Thore Stein, AfD) Nein? Gut. Unser politisches Ziel muss daher weiterhin die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen auf allen Ebenen sein, um auf eine partnerschaftliche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern hinzuwirken, und dafür bedarf es Maßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Eine Gesetzgebung allein ist dafür zwar notwendig, aber nicht ausreichend. Deshalb braucht unser Land ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm, das weiter in die Gesellschaft hineinwirken kann. Dazu haben sich die Koalitionspartner verpflichtet und das setzen wir in dieser Koalition auch konsequent um. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Vonseiten der Fraktion der CDU wurde eine Auszeit beantragt, (Der Abgeordnete Torsten Renz tritt an das Präsidium heran.) bis ein dritter Minister im Raum ist. Die Sitzung ist unterbrochen. Unterbrechung: 19:04 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:05 Uhr

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Beate Schlupp

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich vorab bedanken bei den LINKEN und bei der SPD-Fraktion, dass sie heute mir die Möglichkeit geben, mit der Aufsetzung der Unterrichtung der Landesregierung noch mal über den Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2016 bis 2021 noch einmal Stellung zu nehmen. Ausgangspunkt für diesen Gleichstellungsbericht war das grundlegend überarbeitete Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2016, das hatte Frau Schmidt in ihrer Eingangsrede betont. Ziele des Gesetzes gab es zwei: Zum einen ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes zu beseitigen, künftige Benachteiligungen zu verhindern, sowie das zweite große Ziel, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Männer und Frauen zu verbessern. Nachdem in den Jahren 2014 bis 2016 eine grundlegende Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes erfolgte und dem Landtag ein entsprechendes Gesetz vorgelegt wurde, bezieht sich der am 21. Juni 2022 durch das Kabinett beschlossene und Ihnen nun vorliegende Gleichstellungsbericht auf den Oktober 2016 bis zum September 2021. Dieses neu gefasste Gesetz hat in Paragraf 22 nicht nur die Verpflichtung der Landesregierung inne, Ihnen als Landtag innerhalb von fünf Jahren über die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes zu berichten, der wir hiermit nachkommen, das Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2016 hat insbesondere folgende Neuregelungen inne, auf die der Bericht insbesondere einen Blickpunkt wirft: Das sind einmal die in Paragraf 5 verankerten Zielvereinbarungen, das sind die in Paragraf 12 ermöglichten Teilzeit- und Telearbeitsmöglichkeiten als Maßnahme zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist auch in Paragraf 17 beispielsweise die Verpflichtung zur paritätischen Besetzung von Gremien. Und letztendlich sind das Paragraf 8 und Paragraf 19: die Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten. Sehr geehrte Damen und Herren, für den Berichtszeitraum kann festgestellt werden, dass die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes Wirkung zeigt und wichtige Fortschritte in Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern erzielt wurden und somit auch der öffentliche Dienst seiner Vorbildrolle insgesamt gerecht wird. Natürlich ist nicht alles schön, das möchte ich auch gar nicht verhehlen. Es gibt noch einiges zu tun, und auch das zeigt dieser Bericht auf, es gibt weitere Handlungsbedarfe. Und trotzdem ist es gelungen, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter zu bessern. Insbesondere die Zielvereinbarungen, die in den Jahren 2017 bis 2021 für alle Bereiche der Landesverwaltung abgeschlossen wurden, haben sich aus unserer Sicht als erfolgreiches Instrument zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bewährt. Die Auswertungen der Zielvereinbarungen haben gezeigt, dass sich zum Ende des Vereinbarungszeitraumes der Anteil von Frauen in Führungspositionen seit 2017 in der Landesverwaltung nahezu in jedem Bereich erhöht hat. Weiteren Handlungsbedarf haben sie allerdings noch aufgezeigt, das sind insbesondere die B-Besoldungsgruppen und die R-Besoldungsgruppen. Insgesamt zeigt sich, dass das Potenzial vorhanden ist, mehr qualifizierte Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Für die neue Legislaturperiode sind daher die neuen Zielvereinbarungen gerade in Arbeit, da sind wir dran. Bewährte Instrumente zur Begleitung der Zielvereinbarungen wie die Fortbildungsreihe, das Mentoringprogramm, begleitetes Netzwerken sowie Fachtagungen haben sich aus unserer Sicht etabliert und sollen weitergeführt werden. Die noch immer zu wenig genutzten Fortbildungen für Vorgesetzte sind noch einmal besonders in den Fokus in den nächsten Jahren zu rücken. Frau Schmidt hatte darauf Bezug genommen, wie wichtig es sozusagen auch ist, dass die Leitungsebene bei diesem Thema Gleichstellung mit den Gleichstellungsbeauftragten sozusagen gemeinsam agiert und so mehr Sensibilität für dieses Thema da ist. Sehr geehrte Damen und Herren, wie eingangs erwähnt, ist das Ziel des Gesetzes auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer. Für das ortsunabhängige Arbeiten schafft die im September 2021 geschlossene Rahmendienstvereinbarung eine deutlich höhere Flexibilisierung im Dienstbetrieb. Durch diese neuen Möglichkeiten zeigt sich die Landesregierung als moderner, als vereinbarungsfreundlicher Arbeitgeber und erhöht so die Attraktivität für Bewerberinnen und Bewerber. Der Umsetzung der Vereinbarungen in allen Ressorts wird daher auch zukünftig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dabei ist jedoch zu erkennen, dass die Möglichkeit von Telezeitarbeit, die überwiegend von Frauen genutzt wird, häufig noch dazu führt, dass Führungsaufgaben eben an Frauen nicht übertragen werden. Deshalb müssen wir uns auch in den nächsten Jahren zu Fragen „Führen in Teilzeit“, „Führen auf Distanz“ und „geteilte Führung“ weiter Gedanken machen und diese Herausforderungen im Sinne der Gleichstellung von Frau und Mann und der besseren Vereinbarkeit einfach klären. Dass die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes seine Wirkung entfaltet und dies in dem vorliegenden Bericht dargestellt werden kann, ist natürlich auch ein Verdienst der Gleichstellungsbeauftragten – auch das hatte Frau Schmidt betont – in der Landesverwaltung selber. Ihre Arbeit kann aber auch tatsächlich nur so gut sein, wie es auch die Rahmenbedingungen für die Gleichstellungsbeauftragten in der Landesverwaltung sind. Die Ergebnisse der dem Bericht angefügten wissenschaftlichen Befragungen zeigen eindeutig, dass sich die Situation und die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten durch die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes verbessert haben. Gleichwohl besteht weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere ist perspektivisch auf die noch konsequentere Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Rechte für die Gleichstellungsbeauftragten zu achten. Das betrifft insbesondere die frühzeitige Beteiligung, die Freistellungsregelungen sowie die gesetzlich vorgesehene räumliche und sachliche Ausstattung. Letztlich ist es wichtig, dass Frauen und Männer in Gremien gleichermaßen besetzt sind. Nur so kann tatsächlich Gleichstellung verwirklicht werden. Bei der Besetzung der von den obersten Landesbehörden für ihre Geschäftsbereiche gemeldeten Gremien darf die paritätische Gremienbesetzung auch in Zukunft nicht aus den Augen verloren werden. Hier sind wir auf einem guten Stand. Der Bericht macht deutlich, dass trotz sichtlicher Erfolge es nach wie vor strukturelle Benachteiligungen von Frauen auch in der Landesverwaltung in Teilen gibt. Daher ist es zwingend erforderlich, nicht lockerzulassen bei diesem Thema und an den im Bericht ausgemachten Handlungsbedarfen weiter konsequent zu arbeiten. Die Erfolge, die wir erreicht haben, müssen erhalten und ausgebaut werden. Ich denke, dass der aktuelle Koalitionsvertrag hierfür eine wichtige Rolle spielt. Das Thema Gleichstellung ist darin sehr präsent und wird noch stärker als Querschnittsaufgabe formuliert. Und um dieser Querschnittsaufgabe auch gerecht zu werden innerhalb der Landesregierung, bin ich froh, dass wir hierfür mit Frau Wenke Brüdgam eine Landesbeauftragte der Landesregierung für Gleichstellung von Frauen und Männern haben, die hier ein besonderes Augenmerk noch mal darauf legt, auf diese Querschnittsaufgabe innerhalb der Landesregierung. Aber Nachholbedarf hinsichtlich der Chancengleichheit für Frauen und Männer gibt es nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch insgesamt in den gesamten Lebensbereichen, in den gesellschaftlichen Lebensbereichen. Frau Schmidt hatte das angedeutet. Deshalb ist auch aus meiner Sicht das Wichtigste, sozusagen der Big Point im Rahmen der Gleichstellung, das ist die Erarbeitung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, um wirklich für jeden Lebensbereich der Gesellschaft zu schauen, was müssen wir noch tun, um Gleichstellung von Frauen und Männern wirklich voranzutreiben. Deshalb bin ich froh, dass wir auch hier bereits die ersten Schritte gegangen sind, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt wurde durch das Kabinett, die noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen wird, sodass wir dann auch in den folgenden Monaten weiter dieses gleichstellungspolitische Rahmenprogramm erarbeiten können und so ein großes Stück weiterkommen bei der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Dr. Schneider-Gärtner.

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Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes M-V vorab: Gleichstellung ist nicht dasselbe wie Gleichberechtigung. Die Gleichberechtigung gewährt rechtliche Gleichheit von Frauen und Männern. Gleichberechtigung verbietet Willkür und gebietet Differenzierungen, wo sie geboten sind. Deshalb gibt es beispielsweise Schutzbestimmungen, die explizit nur für Frauen gelten, unter anderem körperliche Schwerstarbeit. Gleichberechtigung bedeutet eben Chancengleichheit, nicht aber Ergebnisgleichheit anhand von Quoten oder Zahlen, wie mein Kollege Horst Förster bereits ausführte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bei der tatsächlichen Gleichstellung geht es um die zahlenmäßige Gleichstellung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er hat doch noch gar nicht geredet.) Hier wird eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern auf allen Gebieten angestrebt. Nun aber zu besagtem Gesetz: Tatsächlich ist dieses Gesetz zwar geschlechterneutral benannt und der Bericht formuliert auch ebenso geschlechterneutral, doch die Interessen von Männern spielen ja offenbar keine erkennbare Rolle. Hauptadressaten des Gesetzes sind Frauen. Und die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten hauptsächlich für die Interessen von Frauen. So ist es aus meiner Sicht obskur, dass sich Männer nicht für das Amt des Gleichstellungsbeauftragten wählen lassen können, (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Oh Gott!) wurde doch gerade erwähnt, dass die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden sollten. Wo bleiben da die Männer? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das Landesverfassungsgericht hat diesen Sachverhalt in einem Urteil genau so entschieden. Aus meiner Sicht diskriminiert das die Männer und entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wo ein jeder gleich ist. Vielmehr unterstellt es den Männern, sie könnten als Gleichstellungsbeauftragte nicht auch die Interessen von Frauen wahrnehmen. Was ist mit den Interessen von Männern? Denn hier ist das Thema „Gleichberechtigung oder Gleichstellung von Männern und von Frauen“. Mit besagtem richterlichen Beschluss ist das ganze Thema faktisch ad absurdum geführt. Hinzu kommt, wenn man auf den Bevölkerungsanteil einer Gruppe abstellt, müssten entsprechende Quoten für Migranten, Behinderte und weitere Gruppen, insbesondere auch Diverse, konsequenterweise ebenfalls festgelegt werden. Das geschieht hier nicht. Ein mögliches Szenario der Absurditäten: Nach dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz soll man sein Geschlecht ändern können, und zwar mehrmals mit einer Sperrfrist von jeweils einem Jahr. Wenn Sie schon alles paritätisch besetzen wollen, was machen Sie, wenn jetzt zahlenmäßig gewünschte Protagonisten ihre Geschlechter ändern und dadurch die erstrebte Quote nicht mehr stimmt? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Hinzu kommt, bei Quotenregelungen besteht die Gefahr eines Kompetenzverlustes, und das tragen wir als AfD nicht mit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig so! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Fakt ist, eine rein zahlenmäßige Gleichstellung geht an der Lebenswirklichkeit vorbei, denn Frauen und Männer sind unterschiedlich, sie setzen häufig unterschiedliche Prioritäten. Entscheidend ist allein das Recht, dass der von Frauen und Männern gewählte Weg nicht wegen ihres Geschlechts versperrt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Richtig!) Und noch etwas ist in diesem Zusammenhang entscheidend. Die Genderideologen gehen von einem Frauenbild aus, bei dem die Vorstellungen aus der männlich geprägten Leistungsgesellschaft blind auf die Frauen übertragen wird. Die Frau wird maßgeblich nach ihrer außerfamiliären Tätigkeit und ihrem Erfolg auf der Karriereleiter bewertet. Es ist dies eine Reduktion auf die rein berufliche Komponente, die der Leistung von Frauen in ihrer Gänze nicht gerecht wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Für mich hat das nichts mit echter Wertschätzung zu tun. Sie sprechen damit nicht alle Frauen an, denn Frauen übernehmen in der Regel nach wie vor auch neben dem Beruf den Hauptanteil in der Erziehung der Kinder, und angesichts dieser Doppelbelastung kommt eine berufliche Karriere häufig erst gar nicht infrage, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) ganz besonders bei Alleinerziehenden, wenn eine helfende Familie im Hintergrund fehlt. Ich kann davon nur ein Lied singen, denn ich bin alleinerziehend. Zurück zum Bericht: Die überarbeitete Neufassung des Gleichstellungsgesetzes M-V trat, wie schon gesagt, am 11. Juni 2016 in Kraft. Darin sind erstmals unabdingbare Zielvereinbarungen mit den obersten Landesbehörden Pflicht, die zu einer gleichmäßigen Verteilung von Frauen und Männern in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Landes führen sollen – Ministerien, Schulen, Landesverwaltung und Polizei. Zugleich soll das neue Gesetz gleichermaßen für Frauen wie für Männer zu einer Verbesserung überhaupt im Pflegeberuf und so weiter verhelfen durch Angebote zu Teilzeit, Telearbeit und so weiter. Das wurde alles angeführt. Die Position der Gleichstellungsbeauftragten wurde durch die rechtliche Stellung und in ihrer Arbeit durch Freistellung gestärkt, das wurde auch erwähnt. Gleiche Besetzung durch Frauen und Männer soll auch für juristische Personen gelten. Die einzubeziehende Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung M-V – alles Frauen übrigens, wie vorhin schon angeführt, interessanterweise, wo bleiben hier auch wieder die Männer? – beobachtet die jeweiligen Zielvereinbarungen der verschiedenen Ressorts. Organisatorische Veränderungen der Ressorts ergeben teilweise eine Aufstockung oder Minderung der Kernstellen. Die prozentualen Entwicklungen der Besetzung mit Frauen im Vergleich von 2017 zu 2021 werden jeweils für drei Besoldungsebenen dargestellt: untere, mittlere und höchste Besoldungsgruppen. Zählt man den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin mit, dann haben wir im Prinzip neun Ressorts. In 2021 haben sechs Ressorts in der Gruppe der unteren Besoldung 50 und teilweise mehr Prozentanteile – bis zu 70 – an Frauen in Führungspositionen beschäftigt. In der mittleren Besoldungsgruppe lag der prozentuale Anteil von Frauen in vier Ressorts bei 50 oder annähernd 50. In der höchsten Besoldungsgruppe können nur noch drei Ressorts auf einen 50-Prozent-Anteil von Frauen in Führungspositionen verweisen. Klar ersichtlich zeigt sich hier, dass der Frauenanteil an höher dotierten Führungsaufgaben weiter er unter 50 liegt. Das hatten wir schon. Hier fragt man sich: Ist es tatsächlich nur die sprichwörtlich gläserne Decke, die dieses Ergebnis zeigt? Oder setzen Frauen Karriereziele in den oberen Riegen nicht ganz oben an? Ist Frauen insgesamt eher eine gute Balance zwischen den Lebensbereichen Familie, Pflege, Freizeit und Beruf wertvoller, Stichwort „Work-Life-Balance“? Nahezu paritätisch ist die Besetzung mit Frauen in Führungspositionen auf allen Ebenen in der Staatskanzlei, im Sozial-, Bildungs- und Justizministerium. Die Tendenz zeigt sich auch bei der Betrachtung der prozentualen Verteilung von Frauen in den nachgeordneten Landesbehörden insgesamt. Nun zur Teilzeitarbeit: Ein Anteil von 23,1 aller Beschäftigten in der öffentlichen Landesverwaltung arbeitet in Teilzeit. Von diesen Teilzeitbeschäftigten sind 84,7 Prozent Frauen und nur 15,3 Prozent Männer. Das sollte doch hellhörig machen. Es sind demnach die Frauen, die offenbar vorrangig Familien und Privates in den Vordergrund setzen, dann erst die berufliche Karriere anstreben oder mit einer mittleren Verantwortung und Auslastung im Beruf zufrieden sind. In folgender Reihung wird Teilzeitarbeit angenommen: Am höchsten ist der Anteil an Teilzeitkräften im Bereich Schule, dann kommt Landesverwaltung, danach kommt der Bereich der Polizei nach den Ministerien. Auch oben genannte Reihung zeigt, die Bereiche Schule und Verwaltung sind die von jeher favorisierten Arbeitsbereiche von Frauen, die eine große Kompatibilität zu anderen Lebensbereichen ermöglichen. Telearbeit und mobiles Arbeiten hatten wir auch vorhin gerade schon. Auch nach Corona haben Mitarbeiter der Landesverwaltung die Möglichkeit, drei Tage pro Woche im Homeoffice mobil und zeitlich flexibel zu arbeiten – eine wirklich großzügige Regelung, muss man sagen, aus Sicht der Mitarbeiter. Nur, wer denkt in Hinsicht auf Erreichbarkeit und Qualität der Arbeit an die Bürger? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Lassen Sie mich festhalten, die Mitarbeiterinnen der öffentlichen Landesverwaltung sind wirklich privilegiert, muss man hier sagen. Das Gleichstellungsgesetz M-V kreist hier um einen kleinen Kosmos. Thematisiert wird die Problematik, wie gesagt, nur für bestimmte Bereiche, wo es um Führungspositionen oder gehobene Berufe geht. Artikel 13 der Landesverfassung erwähnt hier insbesondere die öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Beschlussorgane. Wie es unter anderem in der Pflege, den Kitas oder in der sonstigen Arbeitswelt jetzt aussieht, ist hier nicht bearbeitet, wird natürlich angedeutet, will man machen, aber hier ist es eben nicht bearbeitet. Denken wir eben an die Frauen und Männer, Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen, die außerhalb dieses privilegierten Kosmos leben, gerade in dieser Zeit, wo Grundbedürfnisse gerade dieser Menschen unbezahlbar werden! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vom römischen Senator Tacitus stammt das Zitat: „Nichts erhält die Gesetze so wirksam wie ihre Anwendung gegen hochgestellte Personen.“ (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Das ist es, worum es uns heute geht, das Gesetz auf unsere Regierung anzuwenden, zu prüfen, zu schauen, ob Regeln und Handeln zusammengehen. Zum Gleichstellungsgesetz zunächst: Dort steht in Paragraf 1, das Gesetz solle die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung verwirklichen, bestehende Benachteiligungen beseitigen, zukünftige Benachteiligungen verhindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Und in der Tat, es gibt erfreuliche Entwicklungen. Arbeitszeitflexibilisierungen zeigen Wirkung, die Position der Gleichstellungsbeauftragten wurde nachweislich gestärkt und die Begleitmaßnahmen zu den Zielvereinbarungen kann man mittlerweile als etabliert bezeichnen. Und dann gibt es ja noch die Parität in der Landesregierung, auf die Sie stolz sind. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass die Partei der Ministerpräsidentin die Parität aus eigener Kraft ohne die zwei Ministerinnen von den LINKEN nicht geschafft hätte. Schauen wir nun auf die Zahlen der Evaluierung. Wir müssen festhalten, es gibt kein einhelliges Bild. In einigen Ministerien ist der Frauenanteil in den besetzten Kernstellen mit Führungsfunktionen im Beurteilungszeitraum gestiegen, in anderen gesunken. Daraus kann man schließen, dass die Umsetzung des Gesetzes noch viel Anstrengung braucht, um ein homogenes Bild zu erreichen. Was aber eindeutig aus den Zahlen hervorgeht, ist der krasse Unterschied zwischen teilzeitbeschäftigten Männern und teilzeitbeschäftigten Frauen. Fast 85 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Ja, der Hauptgrund dafür liegt meist auf der Hand: Frauen kümmern sich nach wie vor häufiger um die Erziehung der Kinder als die Männer, und das ist auch kein Problem, denn die Familien haben das Recht, diese Frage selbst zu klären. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Richtig!) Fest steht aber, wir können noch besser werden, wenn es darum geht, den Frauen Vollzeittätigkeiten zu ermöglichen. Das ist, wenn man als Regierung anfängt, dort etwas zu tun, wo es notwendig ist, zum Beispiel weg von Schaufensterpolitik hin zur Problemlösung. Und dann geht es eben nicht mehr darum, bei jeder Einstellung die Gleichstellungsbeauftragte anzuhören oder ob man gendergerecht spricht, dann geht es zum Beispiel um eine gute Betreuung der Kinder, die Mütter wirklich entlastet und ihnen dadurch mehr berufliche Teilhabe ermöglicht. (Beifall Horst Förster, AfD) Und dazu gehört, dass in Kitas und Schulen ein besserer Betreuungsschlüssel zum Beispiel herrscht. Doch genau an diesen Punkten ist M-V, also unser schönes Land, immer noch bundesweit auf den letzten Plätzen. Darüber steht im Bericht wenig, ich glaube, gar nichts. Entscheidend ist, wie Sie als Landesregierung das Gleichstellungsgesetz leben. Ich habe eingangs angekündigt, Sie an Ihren Taten messen zu wollen, und deshalb schauen wir uns doch mal die letzten Personalentscheidungen der Landesregierung an: der neue Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe – ein Mann, der neue Inspekteur der Polizei – ein Mann, der neue Direktor des Amtsgerichts in Schwerin – ein Mann, der neue Beauftragte der Landesregierung für jüdisches Leben – ein Mann. (Enrico Schult, AfD: Gleichstellungsbeauftragter? Nein. – Zuruf von Christian Brade, SPD) Im letzten Halbjahr wurden 17 neue Professorinnen und Professoren ernannt, 70 Prozent von den 17 sind Männer. (Sebastian Ehlers, CDU: Läuft!) Der neue Leiter der Wasserschutzpolizei – ein Mann, der neue Polizeipräsident in Neubrandenburg – ein Mann, der neue Leiter des StALU in Westmecklenburg, Sie ahnen es – ein Mann. (Zurufe von Bernd Lange, SPD, und Thore Stein, AfD) Ich könnte noch Beispiele nennen, und damit wir uns auch nicht falsch verstehen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Männer sind gut, sie sind einfach gut neben den Frauen, aber von einer Regierung, (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Warum hat die CDU in Rostock denn einen Kerl aufgestellt? Mensch, das wäre doch die Chance gewesen, mal mit einer Frau ins Rennen zu gehen! Enttäuschend, enttäuschend!) aber von einer Regierung mit einer Ministerpräsidentin, die Ende 2020 mutig verkündet, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) die Zeit der männlichen Monokultur ist vorbei, darf man etwas mehr Ausgewogenheit erwarten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Ja.) Meine Damen und Herren, die Gleichberechtigung und daraus resultierend die Gleichstellung von Frauen und Männern, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Für uns alle bleibt hier eine Menge zu tun, und der von Ihnen vorgelegte Bericht zeigt, die Richtung stimmt. Er zeigt aber auch, dass bei genauem Hinsehen zwischen Bericht und tatsächlichem Handeln immer noch eine Lücke klafft. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und diese wird man nicht schließen mit Ideologie, sondern mit einer Politik der Vernunft und Reform für strukturelle Verbesserungen für alle Frauen in M-V. Und ein gesetzlicher Feiertag für die Frauen ist da keine strukturelle Verbesserung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Pfeifer. (Torsten Renz, CDU: Die zählt jetzt die Frauen auf, die besetzt wurden. – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Na, bis jetzt haben wir ja nur über Männer geredet. Das wird ja gar nicht klappen mit der Gleichstellung in der Rede. Erzähl mal über Frauen jetzt! Erzähl mal, was man will! Man kann auch mal Frauen zitieren, wenn man seine Rede zur Gleichstellung eröffnet. Man muss nicht immer Männer zitieren.)

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Über die Ziele und die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes haben wir jetzt hier schon alles erschöpfend gehört. Ich will noch mal einen Blick in die Historie werfen. Dem Gleichstellungsgesetz ging ein Gleichstellungsbericht voraus, der eine strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Landesverwaltung aufgezeigt hat. Er hat auch gezeigt, dass die bis dahin praktizierten Frauenförderpläne nicht wirksam erreicht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wirksam Abhilfe schaffen konnten. Und deswegen wurden mit dem Gleichstellungsgesetz aus 2016 Zielvereinbarungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen der Landesverwaltung eingeführt. Sie sorgen dafür, dass die Gleichstellungsperspektive bei Stellenbesetzungen künftig in den Blick genommen werden muss. Flankiert werden diese Zielvereinbarungen mit Begleitmaßnahmen. Auch davon haben wir schon viel gehört. Wichtig ist aber, dass der gleiche Zugang zum öffentlichen Amt, also einer Beschäftigung in der Landesverwaltung nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung dadurch eben nicht ausgehebelt wird. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und, Frau Berg, wenn Sie hier anmerken, dass viele Menschen im Polizeibereich, viele Männer in Führungspositionen kommen, dann muss man sich eben fragen, ob die Frauenförderung in der Polizei bisher gut und erfolgreich stattgefunden hat. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und dann muss man sich auch fragen, wer dafür bisher die Verantwortung getragen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Horst Förster, AfD: In der Grundschule sind 90 Prozent Frauen.) Ein Mann! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vielmehr führen die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes dazu, (Torsten Renz, CDU: Deswegen wird es in Rostock jetzt auch eine Frau.) dass über Förderungen von Mitarbeitenden und Nachbesetzung (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin) von Stellen … Ich würde den Satz gerne noch mal anfangen. Vielmehr führen die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes dazu, dass die über die Förderung von Mitarbeitenden und Nachbesetzung von Stellen Entscheidenden in der Landesregierung ihre Komfortzone verlassen und eben nicht, wie wir vielfach wissenschaftlich lesen können, reflexartig diejenigen Personen fördern, in denen sie sich selbst wiedererkennen. Denn dass es bei einer vorwiegenden Besetzung von Führungspositionen durch Männer in der Regel ein Mann ist, das, glaube ich, liegt auf der Hand. Vielmehr mussten die Entscheider nach Erlass des Gesetzes über den Tellerrand schauen. Aber noch mal, am Ende stehen gleichwohl die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Landesregierung hat ein Begleitformat eingesetzt, und das sind die Vernetzungstreffen potenzieller Führungskräfte. Und das kann mit Blick auf die Aufgabenerfüllung in der Landesverwaltung auf gar keinen Fall schaden. Der Evaluierungsbericht zeigt, dass sich die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Landesverwaltung erhöht hat. Das Gesetz wirkt also. (Torsten Renz, CDU: Jetzt sagen Sie mal praktische Beispiele!) Und auch ich möchte noch mal auf die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten kommen. Wichtig ist mir, hier noch mal zu betonen, dass die Gleichstellungsbeauftragten Teil der Dienststelle sind. Das heißt, sie sind also bei allen gleichstellungsrelevanten Fragen von Anfang an zu beteiligen und eben genau nicht wie der Personalrat lediglich mit den Ergebnissen eines Auswahlprozesses zu konfrontieren. Und hier würde ich mir wünschen, dass die im Gesetz festgelegten Zielgespräche zwischen den Dienststellenleitungen und den Gleichstellungsbeauftragten, die ja überwiegend noch nicht akzeptiert sind, wie dem Bericht zu entnehmen ist, und eher sporadisch durchgeführt werden, verstetigt werden, dass das gestärkt wird. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) Das macht was mit sozialen Entscheidungsprozessen in der Behörde und mit der Akzeptanz …

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Mandy Pfeifer SPD

Jetzt nicht. (Thore Stein, AfD: Wann denn?) Das macht was mit sozialen Entscheidungsprozessen in der Behörde und mit der Akzeptanz der Notwendigkeit der Herstellung der Gleichstellung in den Behörden insgesamt. Hier wünsche ich mir, dass die Landesregierung noch besser wird. Die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln, und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wesentliche Faktoren, wenn es um die Mitarbeiterzufriedenheit geht. Und nur zufriedene Mitarbeiter werden sich mit der Kreativität und der Leidenschaft den Aufgaben widmen, die wir uns alle hier wünschen. Meine Damen und Herren, und da noch mal ein Wort an Frau Schneider-Gärtner, die ist jetzt leider nicht mehr da: Ich weise also entschieden zurück, dass ortsunabhängiges Arbeiten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung beim ortsunabhängigen Arbeiten keine Leistungen erbringen. Das halte ich für eine Unterstellung. Das will ich hier so nicht stehenlassen. Im Zuge der Corona-Pandemie hat ja aber auch bei der Landesregierung ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Im Gleichstellungsgesetz wird die Telearbeit bereits angesprochen, ist dort aber vor allen Dingen Frauen und Männern mit Familien und Pflegeaufgaben vorbehalten. Das hat sich auf alle Beschäftigten ausgedehnt. Und das wird sich perspektivisch vermutlich auch verstetigen. Jedenfalls ist wahrzunehmen, dass in den Ministerien Dienstvereinbarungen zu ortsunabhängiger Arbeit beschlossen werden. Und deshalb gehe ich davon aus, dass zumindest die Merkmale „Teilzeitbeschäftigung“ oder „Telearbeit“, die auch heute noch Potenzial dafür bieten, nicht als Führungskraft erkannt zu werden, künftig weniger Gewicht haben werden. Gleichwohl ist der Prozess des mobilen Arbeitens in der Landesverwaltung achtsam und mit einem besonderen Blick auf die Ziele der Gleichstellung umzusetzen, damit die positiven Effekte, die der vorliegende Bericht beschreibt, nicht wieder verlorengehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Pfeifer, Sie sind ja, so hörte ich es raus, Expertin in Sachen Gleichstellung, sind ja auch Sprecherin im Bereich Gleichstellung Ihrer Fraktion. Daher frage ich Sie jetzt mal oder ich muss das ja so ein bisschen umformulieren, aber eigentlich haben Sie mir ja eine Frage zugestanden. Ich war nun viele Jahre auch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Personalrat tätig, und da kam eines Tages jemand zu mir und sagte – ein Mann –, warum kann er denn jetzt nicht Gleichstellungsbeauftragter werden. So, und zur Wahrheit gehört eben auch, dass beim Landkreis 70/80 Prozent Frauen dort beschäftigt sind. Als Mitglied des Personalrates war es mir nicht möglich, da irgendwie eine vernünftige, zufriedenstellende Antwort zu geben. Aber da Sie ja nun offensichtlich besser Bescheid wissen, würde ich Sie bitten: Warum ist das eigentlich so? Gerade, wenn jetzt überwiegend Frauen beschäftigt sind, warum kann denn auf diese Position kein Mann eingesetzt werden? Und ist das nach Ihrem Dafürhalten nicht auch irgendwie eine Diskriminierung? Wie gehts weiter mit anderen Geschlechtern und so weiter? Vielleicht können Sie da mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. – Danke schön!

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Beate Schlupp

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr gerne, Frau Präsidentin.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Mandy Pfeifer SPD

Grundsätzlich habe ich überhaupt nichts gegen Männer in der Gleichstellungspolitik. Ich glaube sogar, die würden unsere Forderungen stärken. Was jetzt aber die Besetzung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten angeht, ist es schlicht und ergreifend so, dass – und das hatte ich ja in meiner Rede ausgeführt – eine strukturelle Diskriminierung von Frauen stattgefunden hat, und deswegen ist es, so lange, wie sie besteht, eben noch so, dass Frauen das Amt der Gleichstellungsbeauftragten per Wahl besetzen und dass es auch Frauen ausführen. Ich finde das selbstverständlich und nicht diskriminierend. Sobald die strukturelle Diskriminierung abgeschafft ist, brauchen wir möglicherweise das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Das wird doch nie abgeschafft!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der zentralen Herausforderungen, um das Leben in unserem Land zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär.“ So steht es ganz oben auf der Seite unseres Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der vorliegende Bericht zum Stand der Gleichstellung im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommerns befasst sich mit einem Teilbereich der großen Aufgabe, die immer noch hinterherhinkende Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzubringen. Es braucht Aufmerksamkeit, wirksame Maßnahmen und ein breites gesellschaftliches Bewusstsein in allen Lebensbereichen, damit sich die Verhältnisse endlich zum Besseren wenden. Dass die öffentliche Hand hier wie in vielen anderen Bereichen mit gutem Beispiel vorangehen muss, versteht sich von selbst. Aus diesem Grund war die Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes 2016 ein wichtiger Schritt. Daher brauchen wir auch Berichte wie den vorliegenden, um zu sehen, ob die Maßnahmen wirken und wo wir noch nachsteuern müssen. Doch nicht nur die öffentliche Hand, auch wir als Parlamentarier/-innen tragen diese Verantwortung, meine Damen und Herren. Sie alle kennen diese Zahlen, die Ausdruck einer Unwucht sind, die wir seit Jahrzehnten versuchen auszugleichen. Der Frauenanteil unter den Abgeordneten in diesem Parlament liegt bei 36,7 Prozent. Unter sechs Fraktionen gibt es derzeit eine Fraktionsvorsitzende und nur eine Parlamentarische Geschäftsführerin. Es geht um Repräsentanz, aber es geht auch um Respekt. Und es geht darum, dass wir Frauen im Alltag immer noch um Grundrechte kämpfen müssen, dass es für uns eben nicht selbstverständlich ist, dass wir einbezogen und gehört werden. (Horst Förster, AfD: Also wo leben Sie denn eigentlich?!) Und ich glaube, der Anfang dieser Debatte, wenn Sie sich daran erinnern, wie viele Gespräche wir hier hatten, welche Unruhe hier herrschte, als Frau Schmidt das erste Mal ans Mikro trat, bestätigt genau diesen Punkt. (Horst Förster, AfD: Das hat doch damit nichts zu tun.) Denn solange sich männliche Abgeordnete an diesem Redner/-innenpult abfällig über Politikerinnen äußern, solange es in Sitzungen schon mal vorkommt, dass weibliche Kolleginnen mit ihrer Wortmeldung einfach nicht drankommen, (Thore Stein, AfD: Was?!) und solange es in dieser Landesregierung Minister gibt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Was erzählen Sie denn für einen Unsinn? – Glocke der Vizepräsidentin) die mit diskreditierenden, diffamierenden und frauenfeindlichen Aussagen ihr Amt bekleiden, (Thore Stein, AfD: Da lacht ja selbst die SPD.) solange braucht es viel, viel mehr als einen Bericht zur Gleichstellung, um zu wissen, wie viel Arbeit und Umdenken noch vor uns liegen. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Doch sehen wir uns den Bericht nun im Detail an, und da fällt zunächst die gute Nachricht auf, dass, ich zitiere, nach „Auswertung der Zielvereinbarungen“ festzustellen ist, „dass sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen seit 2017 erhöht hat“, Zitatende. Wir sehen also eine annähernd paritätische Besetzung in vielen Ministerien und sehr hohe Steigerungsraten weiblicher Beschäftigter im Innen- und Landwirtschaftsministerium. Das zeigt uns ganz klar, das Gesetz wirkt, die Tendenz stimmt. Es bestätigt aber auch, dass es mit der echten Gleichstellung der Geschlechter nur dann vorangeht, wenn wir der strukturellen Ungleichheit mit entsprechenden Regelungen und Gesetzen entgegenwirken, denn im weiteren Verlauf des Berichtes wird ganz deutlich herausgearbeitet, dass in einigen Bereichen weiterhin sehr hohe Handlungsbedarfe bestehen, ich zitiere, „dass der Anteil von Frauen mit der Höhe der hierarchischen Ebene sinkt, und der Sprung in den Bereich oberhalb der sogenannten ‚gläsernen Decke‘ blockiert ist“. Die höchsten Führungspositionen sind somit weiterhin größtenteils Männern vorbehalten. Wichtig ist hier, noch mal genauer hinzuschauen, was bei den Besetzungsentscheidungen das letztendlich ausschlaggebende Kriterium war und ist. Wird seitens der Entscheider/-innen Frauen die Führungsrolle nicht zugetraut, wenn sie familiär stark eingebunden sind oder wenn sie Anspruch auf Besetzung in Teilzeit erheben? Oder liegt es eher daran, dass manche Frauen anfänglich zögern, Führungsverantwortung zu übernehmen aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen? Die Frage ist dann: Wo müssen wir noch bessere Bedingungen schaffen in der persönlichen Förderung und dem Mentoring? Wo müssen Schranken in den Köpfen der Entscheider/-innen gezielt adressiert und abgebaut werden? Und welche Methoden und Maßnahmen sind dafür am besten geeignet? Es ist klar, dass wir beim Thema „Führungsverantwortung in Teilzeit“ mit echter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit flexiblen, ortsunabhängigen Arbeitszeiten noch viel mehr tun müssen, obwohl es hier, wie der Bericht ja auch sagt, durch die Corona-Krise und den damit einhergehenden Homeoffice-Regelungen schon – wie vor der Krise noch unvorstellbar – viel Bewegung gab. Doch nicht nur bezüglich der Führungspositionen bestehen nach wie vor Nachholbedarf und eine strukturelle Benachteiligung der Frauen, auch der Anteil derjenigen, die im öffentlichen Dienst Teilzeit arbeiten, ist bei den Frauen deutlich höher. So sind mehr als 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten weiblich, was wieder einmal verdeutlicht, dass es noch immer vorrangig die Frauen sind, die sich in den Familien um die Care-Arbeit, sei es die Erziehung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, kümmern. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, den Frauen, die sich eine Vollzeitbeschäftigung wünschen, diese zu ermöglichen. Der Schlüssel dazu sind eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Anerkennung von Care-Arbeit, die Schließung des Gender-Pay-Gap und die Abschaffung des Ehegattensplittings im Steuerrecht, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) denn insbesondere das Ehegattensplitting bevorzugt noch heute das Alleinverdiener/-innen-Modell. Das ist überholt und ungerecht, weil eine Familie eben nicht immer aus Verdiener, Erzieherin und Kind besteht. Hier werden jedoch ein Lebensmodell privilegiert, Alleinerziehende und unverheiratete Paare benachteiligt und die Erwerbstätigkeit von meist Frauen gehemmt, ohne sie gleichzeitig wirklich abzusichern. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Beatrix Hegenkötter, SPD, und Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Um Frauen selbstbestimmt zu ermöglichen, über ihre Arbeitszeit zu entscheiden, müssen wir die Männer stärken. Viele Männer möchten heute nicht mehr auf ihre Berufstätigkeit reduziert werden und Versorger spielen, sondern sich ihre Zeit für Beruf und Familie partnerschaftlich aufteilen. Doch immer mehr Studien belegen, dass auch Väter zwischen der Rolle des aktiven Vaters und des Familienernährers hin- und hergerissen sind. Wessen Ziel es also ist, die strukturelle Benachteiligung von Frauen endlich zu beenden, muss also die Geschlechter und letztendlich Familien in den Blick nehmen. Gleichstellung ist nicht erreicht, wenn manche Frauen nun tradierte Männerrollen übernehmen, sondern dann, wenn alle Geschlechter sich aus diesen Rollen lösen können und sich der Mensch als Individuum selbstbestimmt und wirtschaftlich unabhängig entfalten kann. Apropos Gleichstellung: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 bestätigt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Das vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Diskriminierungsverbot gegenüber allen Geschlechtern hat auch Auswirkungen auf das Recht des öffentlichen Dienstes. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich die Notwendigkeit, die Differenzierungsverbote des Gleichstellungsgesetzes M-V auf Menschen mit offenem oder diversem Geschlechtseintrag zu erstrecken. (Thore Stein, AfD: Was?!) Gleichstellungsbeauftragte haben viele Aufgaben. Umso erschreckender ist es – und das ist schon angeklungen, ich werde das jetzt nicht wiederholen –, dass es viele Schwierigkeiten auf ihrem Weg gibt, dass sie sich nicht als gleichberechtigte Partner/-innen in den Dienststellen dieses Landes wiederfinden. Ich möchte dennoch den Polizeidienst hier hervorheben, der wirklich im Bericht auch mit einem sehr gut funktionierenden Mentoring hervorgehoben wurde. Ich denke, das können wir als Beispiel nehmen, wie andere Dienststellen es vielleicht auch machen können. Wir sehen, es besteht Handlungsbedarf. Bevor wir Gleichstellung erreichen können, müssen wir erst einmal überall Wertschätzung und Sensibilisierung für die Menschen erreichen, die unser Ziel erreichen sollen, nämlich die Gleichstellungsbeauftragten. Wir müssen noch viel mehr Überzeugungsarbeit dahin gehend leisten, dass es für alle Menschen nur von Vorteil sein kann, wenn alle gleiche Chancen haben. Nur dann können Menschen individuelle Prioritäten in ihrem Leben frei verschieben und auf Veränderungen reagieren. Damit zeigt dieser Bericht also einerseits zwar Fortschritte, gleichzeitig gibt es aber vor allem in der Schaffung eines Bewusstseins und der Anerkennung von Gleichstellung als wichtiges Unternehmensziel noch sehr, sehr viel zu tun. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Dr. Robert Northoff, SPD, und Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der FDP-Fraktion begrüßen es sehr, dass Sie heute dieses wichtige Thema auf die Agenda gesetzt haben. Für uns Freie Demokraten spielen Freiheit und die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, unabhängiges und eigenverantwortliches Leben führen zu können, eine zentrale Rolle. Jeder Mensch soll die Freiheit haben, alles werden zu können, was er oder sie möchte. Die Entscheidung dafür trifft er selbst. Wichtig ist nur, dass alle die gleichen Ausgangsvoraussetzungen haben. Dafür wollen und müssen wir die Chancen bieten. Beim Thema Gleichstellung ist das leider noch nicht gelungen, auch wenn Sie mit Ihrem Bericht hier heute etwas anderes vermitteln wollen. Frauen machen über 50 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands aus. (Thore Stein, AfD: Oh!) Sie sind aber in vielen Bereichen, insbesondere, was Positionen mit Gestaltungsmöglichkeiten und in der Führung angeht, noch immer unverhältnismäßig vertreten. Im öffentlichen Dienst ist es einfacher als in der freien Wirtschaft, hier steuernd einzugreifen. Insofern war die Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes für die Landesverwaltung ein wichtiger und auch ein richtiger Schritt. In Ihrem Bericht weisen Sie darauf hin, dass sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen seit 2017 erhöht habe. Gleichzeitig geben Sie zu, dass bei den höheren Besoldungsgruppen noch Handlungsbedarf besteht. Im Bereich der B-Besoldung und ab dem Richteramt R2 ist der Abstand zu dem Anteil männlicher Kollegen weiterhin groß. Und Sie benennen es in Ihrem Bericht ja selbst, Zitat: „Allerdings besteht weiterhin die Tendenz, dass der Anteil von Frauen mit der Höhe der hierarchischen Ebene sinkt, und der Sprung in den Bereich oberhalb der sogenannten ‚gläserne Decke‘ blockiert ist. In den höchsten Ämtern sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert.“ Der Schluss, den Sie daraus ziehen, ist richtig. Es sind auch zukünftig Maßnahmen notwendig, um die in Paragraf 1 GlG M-V verankerten Ziele zu erreichen. Dazu hätte ich mir in Ihrem Bericht konkrete Vorschläge gewünscht, und zwar Vorschläge, die über die schon bestehenden Maßnahmen, wie Mentoring, Fortbildungen, Netzwerken und Fachtagungen, hinausgehen, zumal offenbar die Angebote im Rahmen der Fortbildungsreihe zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung von den Vorgesetzten nicht genutzt werden. Was wollen Sie hier unternehmen, um den Anteil zu erhöhen? Und noch ein anderer Punkt ist mir bei Ihrem Bericht ins Auge gefallen: Der Anteil der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, ist außergewöhnlich hoch. Grundsätzlich ist es natürlich eine Errungenschaft, dass insbesondere Frauen mit Kindern die Möglichkeit haben, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, nur ist es eben nicht nur Aufgabe der Mütter, sondern auch der Väter. Und deren Anteil an der Teilzeit liegt gerade einmal bei 8,7 Prozent gegenüber 84,7 Prozent der Frauen. Was wir hier beobachten, wird in der Wissenschaft als Gender-Time-Gap bezeichnet. Frauen arbeiten in viel höherem Maße in Teilzeit als Männer, obwohl sie zusammen mit der zusätzlichen Nichterwerbsarbeit, wie Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen, auf eine höhere Wochenarbeitszeit als Männer kommen, nur, dass diese zusätzliche Arbeit nicht vergütet wird und nicht in die Rente einzahlt. Dazu kommt dann die niedrigere Besoldungsstufe gegenüber den Männern, die zusammen mit den steuerlichen Anreizen – Stichwort „Ehegattensplitting“ – dazu führt, dass Frauen automatisch mehr und länger zu Hause bleiben. Das Ergebnis ist der sogenannte Gender-Lifetime-Earnings-Gap, das heißt, die Lücke, die sich durch die ungleiche Vermögensverteilung zwischen den Geschlechtern im Lebensverlauf auftut. Für Frauen bedeutet das im Schnitt 49 Prozent weniger Rente im Vergleich zu den Männern und einen Vermögensverlust von in Ostdeutschland 450.000 Euro und in Westdeutschland 670.000 Euro. Das hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut berechnet. Darum dürfen Sie und wir uns nicht mit den heute hier vorgestellten Zahlen zufriedengeben. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, Einkommen und Arbeit gerechter aufzuteilen und vor allem zu entlohnen. Und noch ein Punkt wird in Ihrem Bericht zu wenig beleuchtet: Die Besetzung von Führungspositionen der obersten Landesbehörden ist in den, wenn ich es einmal so nennen darf, klassischen Frauenressorts wie im Bildungs- und Sozialministerium annähernd paritätisch. Sieht man sich dagegen mächtige, einflussreiche Ressorts wie das Wirtschafts- oder Finanzministerium an, zeigt sich ein ganz anderes Bild. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Hier ist beim Thema Gleichstellung noch deutlich Luft nach oben. Dabei muss man auch immer das eigene Framing hinterfragen, das offenbar Frauen in diesem Bereich weniger Kompetenz zuspricht als Männern, obwohl das nicht wissenschaftlich belegt ist. In den klassischen MINT-Fächern zum Beispiel erzielen Mädchen dieselben Ergebnisse wie Jungs. Eine deutlich höhere Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen im Finanz- und Wirtschaftsbereich hätte sicher auch eine hervorragende Strahlkraft auf die Wirtschaft, die nicht so leicht durch Vorgaben zu steuern ist wie der öffentliche Dienst. Das wäre ein richtiges Signal an die Frauen in unserem Land. Unser Fazit: Ein Anfang ist gemacht, aber es bleibt noch einiges zu tun auf dem Weg zu echter Gleichstellung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich würde doch gern noch mal die Möglichkeit nutzen, auf einige Redebeiträge hier einzugehen. Und da ist zunächst der Redebeitrag von Ihnen, Frau Berg, wo ich nur sage, erstens vergleichen Sie Äpfel mit Birnen und zweitens haben Sie einen sehr einseitigen Blick hier aufgezeigt. Das begründe ich Ihnen kurz, Äpfel mit Birnen: Sie nannten den Antisemitismusbeauftragten, den Beauftragten der Justiz – beides Männer, ja, aber beides Ehrenamtler. Sozusagen hat das nichts damit zu tun, dass der Landesregierung das nicht wichtig wäre. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zweitens. Der einseitige Blick (Zuruf von Torsten Renz, CDU) im Bereich Justiz, wo Sie rein … Warten Sie doch mal, Herr Renz! Zweitens, ein sehr einseitiger Blick: Mit Blick auf die Justiz kann ich sagen, im LaStar ist eine Frau an der Spitze, bei den JVAn zwei Anstaltsleiterinnen von vieren, erst gerade wieder ernannt eine Richterin am Oberlandesgericht, Frau Lehmann-Wandschneider, letzte Woche gerade Barbara Grabandt, Amtsgericht Wismar. (Sebastian Ehlers, CDU: Alle SPD!) Überall wird Frauenförderung vorangetrieben. Und ja, da sind wir noch nicht am Ende, das finden Sie auch im Bericht. Bei den Richtern, bei der R-Besoldung müssen wir noch weiter etwas tun. Und dann führen Sie diese Landesregierung an, dass uns Gleichstellung nicht wichtig wäre! Das kann ich einfach nur zurückweisen, sehr geehrte Frau Berg. (Sebastian Ehlers, CDU: Das hat sie nicht gesagt. Zuhören!) Wir haben, fünf von neun Ministerien und der Staatskanzlei sind weiblich. Unsere Führung, eine Ministerpräsidentin, eine von vier in ganz Deutschland, eine stellvertretende Ministerpräsidentin, die dieses Kabinett anführt. Und schaue ich mal in Ihre Zeiten – noch gar nicht so lange her, vor einem Jahr –, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) dann hatten wir insgesamt vier Frauen im Kabinett und fünf Männer. Und dort hat die Quote überhaupt erst die SPD hingehalten. (Sebastian Ehlers, CDU: Das war DIE LINKE! Bei Ihnen war es DIE LINKE.) Also da müssen Sie sich selber fragen, was Sie damals dazu getan haben, um die Frauenquote im Kabinett weiter voranzutreiben. Nicht viel, Frau Berg, aber vielleicht sind Sie da heute weiter, würde ich mich freuen. Und dann Ihre Bemerkung, Frau Shepley, in Bezug auf Herrn Backhaus, auf meinen Kollegen. Ja, Bodyshaming und Diffamierung dürfen niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Und deshalb war es richtig, dass er sich dafür entschuldigt hat. (Sebastian Ehlers, CDU: Halbherzig.) Aber es war auch dieser Minister, der vor wenigen Monaten, Wochen, Monaten, als er eine junge Frau zur Staatssekretärin befördert hat und somit zeigt, dass er die Gleichstellung in der Landesregierung wie die gesamte Landesregierung insgesamt hochhält. (Horst Förster, AfD: Ich hoffe, er hat nach Kompetenz entschieden.) Von daher sieht man dann auch die Quote der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre: 7 weibliche von 13 insgesamt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Diese Landesregierung steht für Gleichstellung. (Glocke der Vizepräsidentin) Das zeigt sie an der Zusammensetzung des Kabinetts, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) der Staatssekretäre und am Koalitionsvertrag. Und das lassen wir von Ihnen uns nicht schlechtreden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt erklären? – (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Wenn es hier noch Diskussionsbedarf gibt, dann können wir gerne die Sitzung unterbrechen, ansonsten würde ich gerne um Ruhe bitten. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Übergewinnsteuer – eine Scheinlösung, Drucksache 8/1271. Antrag der Fraktion der AfD Übergewinnsteuer – eine Scheinlösung – Drucksache 8/1271 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Übergewinnsteuer scheint auf den ersten Blick eine Waffe für mehr Gerechtigkeit zu sein, etwa nach dem Motto: Es kann doch nicht sein, dass die einen darben und die anderen sich die Taschen vollmachen. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Doch bei näherer Prüfung ergibt sich, die Übergewinnsteuer ist ökonomisch kontraproduktiv und zielgenau rechtssicher nicht umsetzbar. Deshalb ist sie am Ende auch alles andere als gerecht, da hilft auch die Umtaufung zur Zufallsgewinnsteuer nichts. Sie eignet sich allerdings hervorragend dazu, von den selbstgemachten Problemen abzulenken und die Schuld anderen zuzuweisen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und deshalb passt sie perfekt in den Instrumentenkasten der linken Parteien. Sie ist ein Paradebeispiel für einen irreführenden Populismus. Zunächst ist mit der Vorstellung aufzuräumen, Übergewinne würden bisher nicht versteuert. Die sogenannten Übergewinne sind Gewinne beziehungsweise Erträge, die natürlich auch jetzt schon versteuert werden. Bei der Übergewinnsteuer geht es also nur darum, die sogenannten Übergewinne höher zu versteuern. Einer der größten Übergewinnerzieler ist übrigens der Staat, der explodierende Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer verzeichnen kann: allein im ersten Halbjahr 2022 Mehreinnahmen von rund 15 Milliarden, ein Anstieg von nahezu 50 Prozent. Eine höhere Besteuerung der sogenannten Übergewinne ließe sich grundsätzlich als eine besondere Tarifbestimmung beziehungsweise als ein besonderer Steuersatz in das bestehende Regime der Einkommen- und Körperschaftsteuer integrieren. Allerdings bestehen hier erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Danach ist wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Das gilt für ungleiche Belastungen genauso wie für ungleiche Begünstigungen. Dem Gesetzgeber sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Grenzen bei der Ausgestaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer gesetzt. Es geht hier vor allem um den Grundsatz der horizontalen Steuergerechtigkeit, das heißt gleiche Besteuerung bei gleicher Leistungsfähigkeit. Bei der Bestimmung des Steuersatzes hat der Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Entscheidungsspielraum. Bei einer unterschiedlichen Besteuerung von Einkünften, die grundsätzlich gleichgeordnet sind – und genau darum geht es hier –, muss es aber für eine ungleiche Besteuerung sachliche und nachvollziehbare Gründe geben. Und die gibt es eben nicht. Nochmals, wenn es um gleichartige Einkünfte geht, dann muss es aus verfassungsrechtlichen Gründen für eine ungleiche Besteuerung sachliche und nachvollziehbare Gründe geben. Hier wird damit argumentiert, dass Übergewinne einen Windfall-Profit, also einen leistungslosen Zuwachs darstellen. Man spricht auch von Zufallsgewinnen. Das liefert aber keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Lenkungs-, Vereinfachungs- oder Missbrauchsvermeidungszwecks, denn es kann bei realistischer Einschätzung des Marktverhaltens nicht davon ausgegangen werden, dass die zusätzliche Besteuerung zu einer gewünschten Verhaltensänderung der Unternehmen führen würde. Die für die Besteuerung maßgebliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist völlig unabhängig davon, woraus sich ein Gewinn ergibt. Oder anders formuliert, für das Ertragssteuerrecht spielt eine moralische Bewertung, woher die Mittel kommen, keine Rolle. An diesem Grundsatz kann und wird sich nichts ändern. Es ist völlig egal, ob Sie Schokokugeln oder Munition verkaufen. Entscheidend sind die Erträge, und die werden gleich besteuert. Abgesehen von den durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gibt es eine Reihe weiterer Einwände, die zeigen, dass es sich hier um ein undurchdachtes und nur scheinbar gerechtes Projekt handelt. Übergewinne sind die Folge von Knappheiten. Hohe Gewinne führen dazu, dass mehr Ressourcen in diese Bereiche gelenkt werden und so die Knappheiten längerfristig vermindern. Eine zusätzliche Versteuerung der durchschnittlichen Gewinne würde diesen Umlenkungseffekt aushebeln und die Knappheiten verstetigen. Und genau das ist ja nicht gewollt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen in seinem aktuellen Gutachten dringend davon abrät, eine, so wörtlich, „politisch opportun erscheinende, aber langfristig schädliche Übergewinnsteuer einzuführen“. Eine höhere Steuerbelastung würde die Preise weiter anheizen, denn die Unternehmen würden die höheren Steuern eher auf die Verbraucher abwälzen, als auf erzielbare Preise und Gewinne zu verzichten. (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) Zudem würde für multinationale Unternehmen ein Anreiz geschaffen, die knappen Waren dort abzusetzen, wo keine Übergewinne abgeschöpft werden. Mit anderen Worten, das, was erreicht werden soll, wird nicht erreicht. Stattdessen wird die Inflation weiter angetrieben. Die Diskussion über eine Übergewinnsteuer ist eine Diskussion über neue steuerliche Belastungen. Sie führt, da niemand weiß, wie eine Übergewinnsteuer konkret aussehen soll, wer davon letztlich betroffen sein könnte und wie hoch der Steuersatz sein soll, zu Unsicherheit und ist damit Gift für den Investitionsstandort Deutschland. Völlig ungelöst ist die Frage, wie der Übergewinn als ein Mehr gegenüber dem Normalgewinn festgestellt werden soll, denn allein ein Vergleich mit dem vorherigen Gewinn wird dem Anliegen nicht gerecht, denn wir haben die besondere Situation, dass wir durch Corona und den Krieg gewissermaßen in einem sich überlagernden Dauerkrisenmodus leben. Zudem sehen wir, wie sprunghafte Nachfrageveränderungen dazu führen, dass Unternehmen in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und andere temporär außergewöhnliche Erlöse erzielen. Der tiefe Fall des Gasimporteurs Uniper, der jetzt in einer Gasumlage gerettet werden soll, ist dafür ein Beispiel. In der Praxis ist ein Übergewinn rechtlich kaum rechtssicher abgrenzbar. Ein weiteres Problem kommt hinzu: Wie will man die internationalen Konzerne, die ihre Gewinne woanders versteuern, mit einer Übergewinnsteuer erreichen? Das letztlich nicht lösbare Kernproblem besteht indessen darin, dass ja nicht alle Übergewinne einem höheren Tarif unterworfen werden sollen. Vielmehr soll eine Differenzierung zwischen guten und schlechten Gewinnen gemacht werden. Und das ist mit einer nachvollziehbaren Begründung rechtlich ja nicht darzustellen. Sollen riskante, aber besonders erfolgreiche Investitionen zunichtegemacht werden, indem die Erfolge wieder wegbesteuert werden? Was ist mit den Gewinnen des Onlinehandels, der durch schnelle Marktanpassung, damit aber zugleich in Ausnutzung der Corona-Pandemie beziehungsweise der Corona-Maßnahmen enorme Gewinne gemacht hat? Was ist mit den Impfstoffherstellern, die, mit Millionen gefördert, danach Milliardengewinne als Übergewinne eingefahren haben und nicht einmal die Fördergelder zurückzahlen müssen? Was ist mit den Übergewinnen aus dem Handel mit Masken und anderen medizinischen Stoffen? Was ist mit den Übergewinnen aus der Migrationskrise? Auch dort wird aufgrund einer Dauerkrise auf Kosten der Steuerzahler nachhaltig kräftig abkassiert. Was ist mit der Rüstungsindustrie, die erhebliche Übergewinne erwarten kann? Wenn die Debatte anhält, wird sie diese vorsorglich einpreisen und dann wird die Unterstützung der Ukraine noch einige Milliarden mehr kosten, ganz zu schweigen von den Milliarden, die bei den 100 Milliarden für die Bundeswehr noch draufgesattelt werden müssten. Die Beispiele machen eines ganz klar: Übergewinne sind per se kaum rechtlich sauber abgrenzbar und erst recht nicht danach zu bestimmen, welche Übergewinne zu akzeptieren und welche gleichsam als unmoralisch anzusehen und deshalb zusätzlich zu besteuern sind. Meine Damen und Herren, die Übergewinnsteuer ist ein untaugliches Objekt, eine Scheinlösung und ein populistisches Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Ursachen. Sie gehört in den Papierkorb. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Heiko Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir erleben eine Zeit der Verwerfungen und Brüche. Das gilt auch für den Markt für fossile Energien. Wir haben enorme Sondergewinne, zum Beispiel der Mineralölkonzerne, die durch Spritpreise in der Summe – das wird genannt zum Beispiel von der „Tagesschau“ – 30 Milliarden Euro mehr verdienen, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Oder andere Quellen berichten, dass Shell im zweiten Quartal dieses Jahres mit 17,6 Milliarden Euro Gewinn – 17,6 Milliarden Euro Gewinn! – fünfmal so hohen Gewinn gemacht hat wie im Quartal 2021. Das sind Zufallsgewinne, das sind Sondergewinne, das sind Gewinne, die diesem Bruch, den wir hier gerade erleben, geschuldet sind. Und es ist deswegen aus unserer Sicht, aus Sicht der Landesregierung sehr wohl richtig, dass auch die Bundesregierung jetzt diese, ob man es Übergewinne oder Zufallsgewinne nennen möchte, abschöpfen will. Andere Länder machen das schon, Italien, Großbritannien, Ungarn haben schon Übergewinnsteuern. Ich sehe da keinen irreführenden Populismus, Herr Förster, sondern ich sehe tatsächlich den Versuch, auch Finanzquellen zu erschließen, um ja Entlastungen auch zu finanzieren. Sie haben im Antrag – da sind Sie jetzt in den Ausführungen nicht drauf eingegangen – sich auf den Beirat beim Bundesfinanzministerium berufen. Es ist richtig, der Beirat lehnt eine Übergewinnsteuer ab, sieht das kritisch, aber Sie müssen sehen, dass der Beirat sich da ganz wesentlich auf die klassischen Übergewinnsteuerkonzeptionen bezieht, also die Invested-Capital-Method oder die Average-Income-Method. Das sind alles Instrumente, die ihre Nachteile haben. Deswegen gibt es ja aber andere Vorschläge. Die Landesregierung, das Finanzministerium hier hat ja zum Beispiel den Vorschlag gemacht, eine Sonderabgabe auf Übergewinne einzuführen, und zwar tatsächlich nur auf die fossilen Produkte, also die Energie- und Rohstoffbranche, weil wir da diese Brüche aktuell haben und ja auch das, worüber wir ansonsten reden. Wenn Sie sagen, Mensch, die Menschen sind so belastet und die Unternehmen sind so belastet, und wir sagen, wir müssen ja weiter und mehr entlasten, dann sehen Sie ja gerade diese Branchen nicht, sondern da gibt es tatsächlich diese Preisentwicklung, diese Gewinnentwicklung. Wir schlagen vor, eine Sonderabgabe darauf zu setzen, und zwar unter Berücksichtigung des allgemeinen Wirtschaftswachstums und auch der allgemeinen Inflationsrate, dass man das rausrechnet, den Preiskorridor definiert und dann schaut, wenn die Verkaufspreise diesen Preiskorridor überschreiten, wird eine Sonderabgabe fällig. Und die wird ja dann auch höher sein, falls die Sonderabgabe auf den Preis geschlagen wird. Also diese Sorge, die Sie haben, das wird dann an die Verbraucher weitergegeben, ist unattraktiv, weil da die Sonderabgabe sich entsprechend erhöht – eine Methode, eine Methode, die nichts mit Moral oder anderem zu tun hat, sondern eine saubere Methode, solche Übergewinne oder Zufallsgewinne abzuschöpfen. Eine andere Form hat jetzt die Bundesregierung gewählt. Sie will an das sogenannte Merit-Order-Prinzip, weil sich daraus Renditen ergeben. Dieses Merit-Order-Prinzip besagt, dass die teuerste für die aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftquelle, also das teuerste Kraftwerk, den Preis für den Strom bestimmt. Das ist ja eine Regel, die gerade jetzt, wo die Märkte so aus dem Ruder laufen, eine ganz unangenehme ist, weil dadurch, dass die Gaspreise so gestiegen sind, eben auch die Strompreise sich erhöhen. Und deswegen sagt die Bundesregierung – aus unserer Sicht vollkommen zu Recht –, es sind jetzt keine erhöhten Produktionskosten oder irgendwas, was damit verbunden ist, sondern einfach diese Sonderentwicklung, und die soll abgeschöpft werden. Die Bundesregierung schlägt dafür das Instrument der EEG-Umlage vor, um das entsprechend umsetzen zu können, also kein Populismus, sondern Regierungshandwerk, um eine Situation der Gerechtigkeit herzustellen, aber auch, und da sind wir uns doch hier im Hohen Haus einig, wir sagen – das haben wir doch auch heute wieder diskutiert, aber auch gestern –, wir sagen doch alle, wir brauchen weitere Entlastungen, so kommen wir nicht über den Winter, so können wir nicht das vermeiden, was ja die Deutsche Bank sagt jetzt zunehmend. Heute habe ich gelesen, das Institut für Weltwirtschaftsförderung aus Kiel, dass sie erwarten, im nächsten Jahr ist Deutschland in der Rezession. Also müssen wir doch dagegensteuern. Da brauchen wir auch Finanzquellen. Also wer stärker entlasten will, muss auch Instrumente benennen, wie diese Entlastung finanziert werden soll. Wir finden, dass die Übergewinnsteuer da ein richtiges Instrument ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Finanzminister! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch zu später Stunde noch, ich glaube, es ist immer noch Konsens, Unternehmen brauchen Gewinne, um investieren zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Ja, zumindest bei der FDP sehe ich da Zustimmung. Das ist, glaube ich, auch nach wie vor noch eine Binsenweisheit. Und dann haben wir jetzt halt die Diskussion, es fing an bei der Übergewinnsteuer, dann heißt es jetzt Abschöpfung von Zufallsgewinnen. Ich glaube, der Finanzminister hat gerade noch ein neues Wort (René Domke, FDP: Sonderabgabe!) mit reingebracht. (René Domke, FDP: Sonderabgabe!) Sonderabgabe, ne?! Ich weiß nicht, ob das alles das Gleiche meint. Man kommt ja, wenn man selber drüber nachdenkt, was ist eigentlich ein Zufallsgewinn, (Zuruf von Horst Förster, AfD) also ich stelle mir das, ich habe mir das jetzt so vorgestellt, ich gehe durch die Innenstadt von Schwerin, finde 500 Euro, bringe die zum Fundbüro und kriege 50 Euro Finderlohn. Das ist für mich ein echter Zufallsgewinn, da konnte ich vorher nicht mit rechnen. Wie ist das eigentlich mit dem Landwirt? Vielleicht, es gab ja auch clevere Landwirte, die haben Dünger drei Jahre im Voraus gekauft. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Vielleicht auch, vielleicht haben sie auch einen guten Dieselkontrakt abgeschlossen, der sie auch dieses Jahr, den sie dieses Jahr noch nutzen können, und haben dann viel Weizen geerntet und dieses Jahr den zu richtig guten Preisen verkauft. Ist das jetzt auch ein Übergewinn? Ist das ein Zufallsgewinn? Oder ist das einfach nur gute Planung des Unternehmers, was man ihnen vielleicht auch gegönnt hat? Sie hatten es dann vorhin, Herr Koplin, deshalb will ich das jetzt nicht so viel ausweiten, es gibt ja in der Tat diese zwei Berechnungsmethoden vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Die eine sagt, wir gucken mal in die Vergangenheit. Da muss man sich aus meiner Sicht auch fragen: Wie lange ist „in die Vergangenheit“? Nehmen wir die letzten drei Jahre? (Beifall René Domke, FDP) Da war noch Corona, das hat auch alles irgendwas in die Unternehmensbilanzen mit reingespielt. Und wo setzen wir dann tatsächlich die Hürde des Übergewinns an? Es ist so – ich glaube, Herr Förster ist darauf eingegangen –, manchmal hat man in der Debatte das Gefühl, dass diese Übergewinne oder Zufallsgewinne, Sondergewinne, wie auch immer sie heißen, dass die heute gar nicht besteuert werden. So kommt es in der Debatte einem immer rüber, dass die irgendwie steuerfrei sind. Es ist ja nicht so und wir sehen das ja auch. Ich glaube, BioNTech ist ja da ein gutes Beispiel, die haben ja wirklich Milliardengewinne gemacht, und die Stadt Mainz hat ja nicht unwesentlich davon profitiert, hat ja dort eine ganz große Summe auch an Gewerbesteuern eingenommen. Da ist dann auch die Frage: Wenn man diese Zufallssteuer oder die Übergewinnsteuer, wenn man sie erhebt, hat das eigentlich auch auf die Gewerbesteuer der Kommunen dann Einfluss? Kriegen die dann automatisch weniger oder profitieren die davon? Das sind also alles so Fragen, die ich mir dabei stelle. Und wir dürfen am Ende bei der ganzen Diskussion und wenn wir so was machen, auch nicht dazu kommen, dass auch der Unternehmensstandort Deutschland noch zusätzlich zur Krise hier auch noch Schaden nimmt, wenn wir ständig über irgendwelche Steuern diskutieren. Also aus meiner Sicht sind noch mehr Fragen als Antworten, was das betrifft. Und ich bin schon sehr gespannt, wie das hier zielgenau tatsächlich und auch verfassungskonform, gesetzgeberisch dann von der Ampel umgesetzt wird. Da bin ich wirklich sehr gespannt. Wir werden das kritisch verfolgen und auch versuchen zu verhindern, dass dabei der Unternehmensstandort Deutschland und auch unsere Unternehmen Schaden nehmen. Am Ende ist klar, wir sind eine Solidargemeinschaft, das Staatswesen muss finanziert werden, aber das muss am Ende auch alles so stattfinden, dass das auch rechtlich und verfassungskonform ist. Den Antrag lehnen wir natürlich ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe jetzt immer noch gepinselt, weil da sind so viele anregende Sätze gefallen. Zunächst, was ist eine Übergewinnsteuer? Übergewinnsteuer ist eine Steuer auf den Mehrbetrag gegenüber dem Gewinn einer vorangegangenen Basisperiode, die nicht auf originäre Leistungserbringung beziehungsweise Innovation zurückzuführen ist. Sie wird erhoben als zusätzliche Abgabe, wenn man so will, um in einer besonderen Krisensituation die hierfür notwendigen finanziellen Mittel aufbringen zu können. Warum ist das so allgemein umschrieben? Weil diese Übergewinnsteuer unter sehr verschiedenartigen Titeln bereits während des Ersten Weltkrieges in den USA eingeführt wurde, dann in den 30er-Jahren in mehreren Ländern, während des Zweiten Weltkrieges noch mal und auch in jüngster Zeit Anwendung fand. Insofern, Herr Förster, passt das eigentlich nicht in diese ideologische Schublade, die Sie aufgemacht haben, dass es ein Instrument linker Politik wäre. Ich habe eine wunderbar ausgearbeitete Rede von meiner Kollegin an die Hand bekommen und ich bin jetzt aber geneigt, das Beispiel Italien zu bringen. (Zuruf von René Domke, FDP) Können wir uns ja gern drüber unterhalten. (Zuruf von René Domke, FDP) Die These von Herrn Förster war, das ginge gar nicht und es wäre nur, ich sage jetzt mal mit meinen Worten, ein linkes Hirngespinst. Also Draghi ist ja nun kein Linker und die Italiener haben das als eine außerordentliche Solidaritätsabgabe bezeichnet und gesagt, wir brauchen das, um die Auswirkungen des Ukrainekrieges schultern zu können. Und sie haben ihre Übergewinnsteuer ganz klar zugeschnitten auf Energieunternehmen, und zwar rechtsformunabhängig, weil Herr Peters vorhin die Frage stellte, wie ist denn das mit den öffentlichen Unternehmen und so weiter, da war ein anderer Zusammenhang von Herrn Peters aufgemacht. Aber wichtig ist hier festzuhalten, die Italiener machen es rechtsformunabhängig, steuerpflichtig alles konkret zugeschnitten, damit man das auch fassbar hat. Und deutlich wird, dass es praktikabel sein kann. Hersteller, Importeure und Händler von Strom, Gas und Erdölerzeugnissen – darauf beschränkt. Die Bemessungsgrundlage: Differenz zwischen Saldo aus Ausgangsumsätzen und Eingangsumsätzen im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30.04.22 im Vergleich zum 1. Oktober 2020 zu 30. April 2021. Es gibt Ausnahmetatbestände. Die Steuer wird nur erhoben, wenn die Erhöhung aus dieser Differenz, die ich soeben beschrieb, größer als 5 Millionen Euro als absolute Erhöhung ist und mindestens zehn Prozent als relative Erhöhung betrifft. Also da werden nicht die kleinen Unternehmen und die kleinen Gewinne dann gleich alle mitkassiert, sondern in einer ganz bestimmten Branche, in der es ökonomische Phänomene gibt, die jetzt hier zu erläutern die Zeit nicht reichen würde, aber dann noch mal klargestellt, in welcher Dimension diese Unternehmen unterwegs sind. Der Steuersatz: Die Italiener haben den Steuersatz erst auf zehn Prozent festgelegt und dann im Nachgang noch mal auf 25 Prozent erhöht und speziell geregelt, weil die Frage natürlich auch steht, gibt es außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, die dazu geführt haben, dass diese Differenz so ausschlägt, beziehungsweise wie verhält es sich mit den Unternehmensteilen, die außerhalb Italiens liegen. Warum erzähle ich das alles? Es ist machbar. Voraussetzung ist, ob es den politischen Willen gibt. Die Frage ist, wir haben ja jetzt die ganzen Tage vorm Landtag – wenn man sich da hinarbeitet, gibt es ja immer Pressekonferenzen –, aber eben auch gestern und heute deutlich gemacht, es gibt enorme Herausforderungen, um sozialen Frieden zu gewährleisten, um dafür zu sorgen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gewährleistet wird, dass unser gesellschaftliches Zusammenleben überhaupt noch funktioniert. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Und das kostet viel Geld, und dieses Geld muss aufgebracht werden. Wir sagen wenigstens, woher. Das Schönste an der ganzen Debatte ist – mein letzter Satz –, das Schönste ist, die Interessen werden deutlich, die Interessen, die hier vertreten werden: Sie, die von Shell und wir, die der kleinen Leute. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Sie wollten eine Zwischenfrage stellen? (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Die Redezeit ist eigentlich abgelaufen. (René Domke, FDP: Nee, er war ja schon da.) Es geht um die Redezeit. (Der Abgeordnete Torsten Koplin spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Die Redezeit ist abgelaufen. (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Der Abgeordnete Nikolaus Kramer meldet eine Kurzintervention an.) Machen Sie eine Kurzintervention! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Lassen Sie, (Der Abgeordnete Torsten Koplin spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) lassen Sie das … Ja, bitte schön! (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) Dann bitte eine Kurzintervention für die Fraktion der AfD!

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Koplin, mir ist gerade bei der Recherche aufgefallen, dass die italienische Übergewinnsteuer ein totaler Flop ist. Die Konzerne haben sich verweigert, der Regierung fehlen nach wie vor diese Milliarden aus dieser Übergewinnsteuer und die italienischen Konzerne ziehen vor Gericht. Ich glaube, das war das falsche Beispiel. Mich würde Ihre Ansicht dazu interessieren, wenn es diese Steuer gibt, die hier aber vor Gericht angefochten wird und keinerlei Erfolg erzielt.

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Torsten Koplin Die Linke

Ja, also ich würde gern ...

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Koplin?

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Torsten Koplin Die Linke

Ja, Frau Präsidentin! Herr Schneider, danke für die Frage! Ich würde den Erfolg oder Misserfolg nicht daran festmachen, dass also es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Man kann ein Gesetz nicht deshalb einstampfen, weil diejenigen, die von dem Gesetz betroffen sind, keine Lust haben mitzumachen. Was wir daraus lernen können, ist, uns anzugucken, warum haben bestimmte Dinge dort nicht funktioniert. Das italienische Modell ist keine Blaupause, sondern müsste adaptiert werden. Aber auf alle Fälle sehe ich eine Chance darin, dass das, was in Italien zu Friktionen geführt hat, bei uns nicht aufkommen müsste, wenn wir es klug genug anstellen. Dafür werben wir LINKE. – Vielen Dank!

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die Verwerfungen auf den Energiemärkten sind die allermeisten Gesellschaftsbereiche inzwischen mit extrem hohen Preisen für Energie konfrontiert. Wir hörten darüber. Das bringt viele Akteure an ihre finanziellen Grenzen und sorgt darüber hinaus auch zunehmend für sozialen Sprengstoff, wenn zeitgleich die großen multinationalen Konzerne wie BP, Shell, TotalEnergies und so weiter Milliardengewinne machen und sich nicht nur trotz, sondern gerade wegen der Krise dumm und dämlich verdienen. Dass dies überhaupt möglich ist, liegt vor allem an den Oligopolstrukturen im Energiesektor und der damit einhergehenden Marktmacht einiger weniger Konzerne. Dies gilt es in der langen Frist unbedingt zu bekämpfen. Um jedoch die Symptome kurzfristig zu lindern, ist eine Übergewinnsteuer als Sofortmaßnahme ein guter Weg. Konzerne wie Shell, TotalEnergies und BP haben ihren Gewinn in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum teils mehr als verdreifacht, und wir sprechen bei jedem der genannten Konzerne von einem Gewinn von mehr als 9 Milliarden Dollar allein im zweiten Quartal 2022. Übergewinnsteuern in Kriegs- und Krisenzeiten sind kein Novum. Selbst Maggie Thatcher, eher bekannt für Deregulierung und Privatisierung im großen Stil, hat Anfang der 1980er-Jahre die Übergewinne von Banken und Ölfirmen besteuert. Zahlreiche europäische Länder haben bereits Übergewinnsteuern eingeführt beziehungsweise entwickeln sie zurzeit. Und auch bei uns wäre eine Übergewinnsteuer möglich, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in zwei Gutachten herausgestellt haben. (Horst Förster, AfD: Na, da haben Sie nicht richtig gelesen.) Ein Abschöpfen von Übergewinnen wäre aus Gründen der Gerechtigkeit und der Solidarität mit den Menschen, die unter den hohen Energiepreisen zu leiden haben, jedenfalls dringend geboten. Mit den Einnahmen aus einer solchen Steuer ließe sich zudem ein Teil der Entlastungsmaßnahmen für die Menschen im Land finanzieren. Und nur, um das klarzumachen, bei einer Übergewinnsteuer geht es nicht darum, Gewinne wegzubesteuern, die aufgrund kluger Investitionsentscheidungen unter Risiko entstanden sind, sondern um die Besteuerung von leistungslosen Gewinnen, die zufällig aufgrund einer plötzlich aufgetretenen neuen geopolitischen Gemengelage angefallen sind, ohne besondere unternehmerische Leistungen oder Risiken, sogenannte Zufallsgewinne. Und das ist der wesentliche Punkt, meine Damen und Herren. Stein des Anstoßes sind die Gewinne, die nicht auf Leistung beruhen, sondern ohne eigenes Zutun, sozusagen unverschuldet, aufgrund einer Krisensituation vom Himmel gefallen sind. Vorausgesetzt, diese Abgrenzung würde bei der Ausgestaltung einer Übergewinnsteuer berücksichtigt, dann ließe sich eine solche Sondersteuer sicherlich einführen, ohne dass die marktwirtschaftliche Grundordnung ins Wanken gerät, zumal eine Übergewinnsteuer zeitlich befristet wäre. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Warum das beim Strom kein Problem ist, bei den Mineral- und Gaskonzernen aber nicht geht, leuchtet mir nicht ein, liebe FDP. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Markteingriffe in Krisenzeiten sind übrigens gang und gäbe. Nehmen wir die Corona-Pandemie als Beispiel. Der Markt hat damals wenig geregelt. Stattdessen gab es vonseiten der Politik finanzielle Hilfen für die Unternehmen, die unverschuldet und zufällig eben aufgrund stark veränderter Umstände in Schwierigkeiten gerieten. Stimmen, die sich damals gegen finanzielle Hilfen von Bund und Ländern ausgesprochen hätten? Kaum vernehmbar. Aber jetzt, wo aufgrund einer Sondersituation ein paar Unternehmen mit zufälligen, unverschuldeten und leistungslosen Glücksgewinnen überhäuft werden, wird von einigen immer noch reflexartig gegen jede Form einer Sondersteuer gewettert. Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren – ist es das, was Sie wollen? Das widerspricht sich derart offensichtlich. Wie wollen Sie das den Menschen da draußen erklären, liebe AfD? Nicht mal Ihre eigenen Anhänger würden das befürworten, wie eine repräsentative Umfrage für den DeutschlandTrend von Anfang August ergab. 76 Prozent der Menschen halten die Idee einer solchen Sondersteuer für richtig. Außergewöhnliche Zeiten erfordern eben außergewöhnliche Maßnahmen. Die Ablehnung einer einmaligen, zeitlich begrenzten Steuer auf Zufallsgewinne ist jedenfalls ein Beharren auf dem Status quo, das derzeit weiten Teilen der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln ist und dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Leute widerspricht. Über kurz oder lang droht der marktwirtschaftlichen Ordnung in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern so ein Akzeptanzproblem. Das sollte allen klar sein. Eine Übergewinnsteuer würde definitiv helfen, den sozialen Zusammenhalt im Land zu sichern und das Vertrauen der Bürgerinnen in das Steuersystem, insbesondere aber in das politische System aufrechtzuerhalten. Wir lehnen den Antrag daher ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martina Tegtmeier, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider werden die fünf Minuten kaum ausreichen, um hier doch die ganze Diskussion zu Ende zu führen oder nachzuvollziehen. Ich glaube, wir reden hier über völlig unterschiedliche Dinge. Was ich alles gehört habe – Übergewinne, Sondergewinne, Zusatzgewinne, Glücksgewinne, Sonderabgaben, sonst irgendwas. Ich glaube, jeder redet hier über was ganz anderes. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wenn wir mal mit der klassischen Übergewinnsteuer beginnen – und alle verweisen immer irgendwie auf das Ausland –, machen wir es wie in Großbritannien, da gibt es nicht ein einziges Unternehmen, was wir in Deutschland besteuern könnten, weil die Tatbestände, die dort geschaffen wurden, nur für Unternehmen gelten, die dort einen Sitz haben. Das würde hier überhaupt gar nicht wirken. Es gibt niemanden, den wir hier besteuern könnten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Einnahmen null – dann können wir es auch lassen. Italien, das ist – wir haben es ja ausgeführt –, es ist eigentlich keine Sondergewinnsteuer oder eine Übergewinnsteuer, sondern es ist eine Überumsatzsteuer. Und diese Überumsatzsteuer wird beklagt und die haben gute Erfolgsaussichten. Da ist noch nicht ein einziger Euro geflossen, das heißt, in der Krise fehlt das Geld. Der Staat hat sich da völlig verzockt. Die haben das einkalkuliert, es wird nicht kommen. Wenn die, (Torsten Koplin, DIE LINKE: In der Geißelhaft der Konzerne.) wenn die, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wer hat denn das Primat?) wenn die Gerichte entschieden haben, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Die Politik oder die Konzerne?) ist die Krise vorbei, meine Damen und Herren. Und noch mal, die Übergewinnsteuer, wenn Sie sie so bezeichnen, dass Sie einfach nur über eine Periode Gewinne betrachten und dann vergleichen wollen, das wird nicht funktionieren. Was machen Sie mit Anlaufverlusten? Was machen Sie eben auch mit den ganzen Bereichen, wo sozusagen erst mal Innovation auch gefördert werden muss? Gibt es dann auch einen Untergewinnausgleich? Sie müssen sich noch mal die Fragen stellen, was Sie damit in Gang setzen! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und natürlich gibt es eine Preisspirale, die ausgelöst wird. Was glauben Sie wohl, welches Unternehmen – es gibt keine Tante Shell oder keinen Onkel Aral, der dann sagt, ich bezahle mal die Steuer. Nee, das wird eingepreist und das zahlen die Verbraucher. Ja klar, dann schöpfen wir den Übergewinn wieder ab, dann zahlt es wieder der Verbraucher. Das können Sie endlos machen, das hilft nur niemandem. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) So, und wer soll das überhaupt, wer soll das überhaupt überprüfen? Wer soll das überhaupt ausrechnen? Wir haben doch schon Mühe, die bestehenden Steuergesetze in Deutschland überhaupt durchzusetzen, und da weiß ich, wovon ich rede. Ich habe das ja jahrelang gemacht und war immer die Nachhut, die sozusagen nachpulen musste. Wir haben doch schon Vollzugsdefizite bei den Gesetzen, die wir jetzt schon in Kraft haben. Was wollen wir denn jetzt noch damit anfangen? Und was glauben Sie wohl, was wir da für eine Klagewelle bekommen werden? Zu Recht! Also es gibt so viele kritische Punkte. Und jetzt will ich einmal aufräumen mit der, mit dieser ganzen Begrifflichkeit. Wenn es jetzt um eine Zufallsabgabe ging – und das ist eher dieser Punkt Sonderabgabe –, dann betrifft es etwas ganz anderes, und das muss mal in die Köpfe rein. Und das wäre vielleicht auch etwas, wo man sagen kann, das macht gegebenenfalls Sinn, weil durch staatliche Regulierung im Moment – zum Beispiel eben durch dieses System, dass sich der Strompreis eben im Moment an den Gaspreisen orientiert – gibts natürlich Gewinner, die dafür überhaupt nichts gemacht haben, die dafür keine Investition hatten, die dafür kein besonderes Risiko tragen und auch keine besondere Initiative. Das ist aber ein staatlicher Eingriff gewesen, und dieser staatliche Eingriff führt jetzt dazu, dass zum Beispiel Erzeuger von erneuerbaren Energien davon profitieren. Das ist die Zufallsabgabe oder die Zufallsgewinnabgabe, die gemeint ist. Das ist die, die im Moment in Berlin diskutiert wird. Über was anderes diskutiert da überhaupt niemand. Es geht nur darum, dass aufgrund eines staatlichen Deckels, einer staatlichen Preisgestaltung, der Preisvorgabe Gewinne entstehen, die nicht auf Unternehmerinitiative, auf unternehmerisches Risiko oder Investitionen zurückzuführen sind. Das ist der Punkt. Und da bin ich bei Ihnen, da kann man hinlangen, das kann man machen. Aber alles andere, meine Damen und Herren, ist eine völlig verfehlte Diskussion, die führt uns nicht voran, und sie wird am Ende die Verbraucherinnen und Verbrauchern noch mehr belasten. Ich gebe Ihnen da Brief und Siegel, das geht nach hinten los. Und die Beispiele, die Sie bringen – ich kann es nur noch mal sagen: Frankreich hat sich ausdrücklich dagegen entschieden, Italien bereut es wahrscheinlich inzwischen, Großbritannien, das Beispiel funktioniert bei uns nicht. Und dann gehen wir doch mal konstruktiv ran: Wäre es nicht viel wichtiger, in der internationalen, im internationalen Steuerrecht endlich eine Mindestbesteuerung durchzusetzen, zumindest in Europa? Ist das nicht der richtige Weg? (Dr. Robert Northoff, SPD: Genau.) Das sind doch die Dinge, die wir jetzt angehen müssen, und nicht sozusagen noch einen Fantasiegewinn obendrauf zu packen. Darüber müssen wir reden, wie wir zum Beispiel dort die Körperschaftsteuer harmonisieren. Wir haben heute schon über die Harmonisierung der Umsatzsteuer gesprochen. Das gilt auch bei der Körperschaftsteuer, aber da standen alle ganz, ganz lange auf der Bremse. Und nun haben wir den Salat, dass natürlich gerade die Konzerne, die Sie im Blick haben, die entziehen sich vielen Besteuerungssystemen. Das ist im Übrigen ein Übel, was wir schon sehr lange haben, aber das kriegen Sie damit nicht gelöst. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack. (Marc Reinhardt, CDU: Jetzt kommt der Übergewinnexperte Tilo.)

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Tilo Gundlack SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt ja einen Antrag, da hangle ich mich denn auch lang, bevor wieder was Neues hier kommt, was anderes habe ich auch nicht vor mir liegen. Nun also doch noch: Nicht Übergewinnsteuer heißt sie, sondern Abschöpfung der Zufallsgewinne. So hat es der Koalitionsausschuss – ich glaube, die FDP ist auch da drin – am 3. September 2022 als Ergebnis präsentiert. (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, da kann man jetzt wild fuchteln, aber ist ja so, ne?! Meine Damen und Herren, der AfD-Antrag „Übergewinnsteuer – eine Scheinlösung“ hat folgenden Inhalt: Zum einen soll der Landtag feststellen, dass eine Übergewinnsteuer langfristig ökonomisch schädlich, zum anderen verfassungsrechtlich bedenklich ist. Daher soll der Landtag die Landesregierung auffordern, eine Übergewinnsteuer abzulehnen. Unsere Ablehnungsgründe dafür: Die Übergewinnsteuer beziehungsweise eine Übergewinnabgabe ist ein staatliches Instrument, um Gewinner einer Krise stärker zu besteuern – egal wie – und sie damit stärker an der gesamtgesellschaftlichen Bewältigung der Krise zu beteiligen. Ist doch schon mal nicht schlecht. In der Vergangenheit wurden Übergewinnsteuern gerade in Kriegs- und Nachkriegszeiten erhoben, so zum Beispiel in den USA, in Großbritannien und in Frankreich. Besondere Abgaben in Krisenzeiten gab es auch während der Ölkrise ab 1980 in den USA mit der Zufallsgewinnsteuer oder ab 1924 mit der Gebäudeentschuldungssteuer in Deutschland. Zur Übergewinnsteuer gab es schon immer Bedenken. Das ist nichts Neues. Jüngst ist der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium zur Auffassung gelangt, dass das für die Innovationskraft einer Ökonomie fatal sein kann. Die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium beziehen sich aber auf die klassischen Übergewinnsteuern nach der sogenannten – also ich sage mal hier auf Deutsch – Kapitalwertmethode oder der durchschnittlichen Einkommensmethode. Es gibt aber auch noch andere Modelle. Im Gegensatz zu den historischen Übergewinnsteuern handelt es sich dabei nicht um eine zusätzliche Ertragssteuer auf den Unternehmensgewinn, sondern um eine Lenkungsabgabe mit Bezug auf die Preis- und Margenentwicklung einzelner Produkte. Es ist daher richtig, dass auf Bundesebene verabredet wurde, Zufallsgewinne von Energieunternehmen zukünftig abzuschöpfen. Damit entstehen finanzielle Spielräume, die gezielt für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa eingesetzt werden können. Durch diese Gestaltung kommt es gerade nicht zu den durch den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen dargestellten negativen ökonomischen Effekten. Und es besteht auch nicht das verfassungsrechtliche Problem einer mehrfachen Ertragsbesteuerung. Ebenso wenig findet eine moralische Bewertung der Gewinne statt. Es wird lediglich der Vorteil aus einer nicht mit der Marktentwicklung erklärbaren und nicht mit den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft in Einklang stehenden Preisgestaltung abgeschöpft. Schon im Frühjahr hat die EU-Kommission den EU-Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, eine Übergewinnsteuer national einzuführen. In einigen Mitgliedsländern ist das in unterschiedlicher Ausprägung erfolgt – die Namen der Länder haben wir ja nun alle gehört – mit unterschiedlichem Erfolg oder Nichterfolg. Das werden wir alle sehen. In Deutschland sollen zukünftig Zufallsgewinne abgeschöpft werden. Das ist über die Infrastruktur der EEG-Umlage auch möglich. Damit können die Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden, und das ist auch richtig so. Das Fazit: Gerade mit Blick darauf, dass einige Unternehmen massiv von der derzeitigen Krise profitieren, ohne einen realen Marktwert auch nur zu schaffen, sollten diese Unternehmen auch stärker in die Verantwortung genommen werden. Eine zeitlich befristete Übergewinnsteuer ist ein bewährtes Instrument, um die Krise gesamtgesellschaftlich gerechter zu gestalten. Wir finden das auch total richtig. Und, vielen Dank, darum lehnen wir auch den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will im Interesse aller versuchen, es ganz kurz zu machen. Zunächst zu Herrn Reinhard: Also eigentlich haben Sie, glaube ich, die Pointe des Tages hier geliefert. Ich war ganz überrascht: volle inhaltliche Zustimmung und dann ein kerniger Schlusssatz, natürlich lehnen wir Ihren Antrag ab. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Toll demokratisch! Herr Koplin, irgendwie hat es mich ja doch ein bisschen gestört, wenn Sie meinen, aufgrund unseres Antrags feststellen zu können, wo wir denn stehen. Also man muss weder Kommunist noch Sozialist sein, um jetzt besondere Freude daran zu empfinden, dass die Konzerne hier viel Geld verdienen. Also, glauben Sie mal, ich hätte gar nichts dagegen, die Konzerne, die wirklich hier zufällig riesige Gewinne machen, das abzuschöpfen. Und ich kann sehr gut verstehen, dass die Umfrageergebnisse so sind, denn, wenn Sie natürlich verkürzt das den Menschen so sagen – ich fand es beim ersten Lesen auch gut, als der Gedanke aufkam –, natürlich drängt sich doch jedem auf, total gerecht. Nur wir sind ja Politiker, oder jedenfalls in Berlin wird man das ja anders entscheiden müssen. Da muss man natürlich alle Seiten, vor allem auch die verfassungsrechtliche beachten. Und wie es im Gutachten steht, es ist politisch opportun, langfristig aber schädlich, wenn man sich damit näher befasst. Die verfassungsrechtlichen Bedenken haben Sie auch überhaupt nicht ausgeräumt. Sehen Sie mal auch die Gerechtigkeit! Uniper, Gasimporteur, Riesenverdiener und dann plötzlich der Absturz. Und wie wird es gelöst? Durch eine Gasumlage wird es auf alle Leute, die Gas bekommen, umgelegt. Ist ja total gerecht! Und umgekehrt?! Also Sie sehen doch, es ist ja in der Krise wenig gerecht eigentlich. Und wie wollen Sie denn eigentlich das vom Gleichheitsgrundsatz her abgrenzen? Mineralölindustrie packen Sie sich raus, und die Rüstungsindustrie? Der ist wieder ganz anders. Also ich glaube, ich habe das demnächst auch ein bisschen angemerkt, das Ziel ist ja gut und verständlich, aber ich hatte jedenfalls den Eindruck, dass der Minister selbst auch gar nicht so recht davon überzeugt ist, dass das hier durchschlägt. Viele Konzerne, auch Shell ist ja gar nicht hier, ist ja ein englischer Konzern. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Shell Deutschland.) Also ich meine, jedenfalls die Debatte insgesamt war ja eigentlich recht sachlich. Aber nochmals, es ist ja fast zum Lachen, Herr Marc Reinhardt, stimmt der uns doch voll zu, (Enrico Schult, AfD: Deshalb stehen sie da, wo sie stehen.) und das wirkte richtig überzeugend, und dann sagt er, natürlich lehnen wir ab. Köstlich! So habe ich mir Demokratie auf der Schulbank nicht vorgestellt! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1271. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1271 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Digitale Strafanzeige durch eine Möglichkeit zum Hochladen von Dokumenten vervollständigen, auf Drucksache 8/1261. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Digitale Strafanzeige durch eine Möglichkeit zum Hochladen von Dokumenten vervollständigen – Drucksache 8/1261 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Bei der Internetwache der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern können Strafanzeigen auch digital erstattet werden. Auf der Seite der Internetwache gibt es dazu ein Onlineformular, in dem die Anzeigeerstatter/-innen darum gebeten werden, ihre Personalien anzugeben und sodann eine Reihe von Fragen zu beantworten. Ziel dabei ist, möglichst genaue Angaben zu erhalten zum Sachverhalt (Was ist passiert?), zum Tathergang (Wie ist es passiert?), zum Tatort (Wo ist es passiert?), zur Tatzeit (Wann ist es passiert?), zum Tathilfsmittel (Womit ist es passiert?), zum Motiv der Täter/-in (Warum ist es passiert?), zu den geschädigten Personen (Wem ist es passiert?), zur Täter/-in (Wer hat die Tat begangen?) und zu möglichen Zeug/-innen (Wer hat die Tat beobachtet?). Dateien können der digitalen Anzeige jedoch nicht beigefügt werden. Ganz am Ende des Formulars findet sich der Hinweis: „Das Übersenden von Bilddateien ist gegenwärtig nicht möglich. Wenn Sie Ihrer erstatteten Anzeige Bilder beifügen möchten, bitten wir Sie, gedruckte Fotos persönlich oder per Post der sachbearbeitenden Polizeidienststelle unter Angabe der Tagebuchnummer zukommen zu lassen.“ Dateien, die für eine Strafanzeige relevant sein können, sind Verträge, Bilder, E-Mail-Anhänge, Screenshots, Chatprotokolle und andere Belege. Oft ist eine Strafanzeige ohne Dateianhänge unvollständig. Das hat zur Folge, dass sich die Ermittlungen verzögern. In dem Ihnen vorliegenden Antrag wird die Landesregierung daher dazu aufgefordert, die digitale Strafanzeige bei der Internetwache der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern so zu vervollständigen, dass das Hochladen von Dokumenten im digitalen Anzeigevorgang möglich ist. Welche Funktion hat denn überhaupt erst mal eine Strafanzeige im Strafverfahren? Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden darüber, dass ein Sachverhalt vorliegt, der nach Meinung der Anzeigeerstatter/-in Grund zur Strafverfolgung bietet. Für Strafverfolgungsbehörden gilt das sogenannte Legalitätsprinzip. Das bedeutet, sofern aufgrund der in der Strafanzeige mitgeteilten Tatsachen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte, sind die Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet, der Anzeige nachzugehen (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) und den Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären. Jeder kann eine Strafanzeige erstatten, nicht nur die oder der Geschädigte, sondern auch eine unbeteiligte Zeugin oder ein unbeteiligter Zeuge. Für Privatpersonen besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Strafanzeige zu erstatten. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen die Nichtanzeige geplanter Straftaten nach Paragraf 138 Strafgesetzbuch strafbar ist, also wenn es um Hochverrat, Landesverrat, Geld- oder Wertpapierfälschung, Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Raub, räuberische Erpressung oder eine gemeingefährliche Straftat geht. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wiederum müssen jede Straftat anzeigen, von der sie dienstlich erfahren. Eine solche Strafanzeige wird dann „Amtsanzeige“ oder „Anzeige von Amts wegen“ genannt. Eine Strafanzeige kann bei der Polizei, dem Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Die Anzeigeerstattung ist kostenlos. Die Strafanzeige kann mündlich, schriftlich oder online erstattet werden. Eine mündliche Strafanzeige wird zu Protokoll genommen. Für Onlineanzeigen gibt es das eben schon erwähnte Formular, an dem man sich orientieren kann bei der Formulierung. Bei einer Strafanzeige handelt es sich nicht um die Ausübung eines Verfahrensrechts, sondern um einen tatsächlichen Vorgang der Kenntnisgabe, an den die Strafverfolgungsbehörden eigene Ermittlungen knüpfen. Deswegen kann man auch eine Strafanzeige nicht einfach so wieder zurücknehmen. Die Bearbeitung einer Strafanzeige, die bei der Internetwache der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern erstattet wird, könnte dadurch erheblich beschleunigt werden, dass mit dem Einreichen der Anzeige auch das Hochladen von Dokumenten ermöglicht wird. Dann müsste die Anzeigeerstatterin diese Dokumente nicht mehr ausdrucken und persönlich bei der sachbearbeitenden Polizeidienststelle vorbeibringen oder per Post dorthin schicken. Auch müsste die jeweilige Sachbearbeiterin diese Dokumente nicht mehr mühsam nachträglich zur Akte nehmen. Die effektivere Gestaltung des Bearbeitungsprozesses würde die beteiligten Sachbearbeiter/-innen deutlich entlasten. Zudem gilt, je mehr Details von vornherein aus der Sachverhaltsschilderung der Anzeigeerstatter/-in online aufgenommen werden können, desto größer sind die Chancen, die jeweilige Täterin oder den jeweiligen Täter schnell ausfindig zu machen. Sehr geehrte Kolleg/-innen, eine digitale Strafanzeige, bei der man die noch beizufügenden Dokumente ausdrucken und bei der sachbearbeitenden Polizeidienststelle vorbeibringen oder per Post dorthin schicken muss, ist nicht mehr zeitgemäß. Aus Sicht meiner Fraktion muss die digitale Strafanzeige zeitnah durch eine Möglichkeit zum Hochladen von Dokumenten vervollständigt werden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorzusehen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ich möchte an dieser Stelle noch darum bitten, dass der Geräuschpegel etwas geringer wird. Es ist wirklich sehr laut gerade im Moment. Ich weiß, es ist spät. Ich bitte noch um etwas Konzentration. Es hat jetzt für die Landesregierung das Wort unser Innenminister Herr Christian Pegel. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Jetzt steigt der Geräuschpegel wieder. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD)

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Abend! Ich freue mich, dass der Name jetzt zum Programm passt. Herzlichen Dank für den Tagesordnungspunkt! Meine Damen und Herren, der Punkt, der aufgerufen ist, ist mir auch bei den Besuchen von zwischenzeitlich über 30 Revieren begegnet. Selbstverständlich wünschen sich die Kolleginnen und Kollegen auch eine voll digitale Lösung, was ich gut nachvollziehen kann. Ich werbe aber mal dafür, dass das, was hier eingeführt wurde 2005, um es einmal einzuordnen, circa zwei Jahre vor der erstmaligen Erwähnung und Vorstellung bis heute auf in jeder Tasche befindlichen Smartphones gewesen ist. Wir sind 2005 als Bundesland extrem früh mit einer Onlinezugangsmöglichkeit für Anzeigen gewesen. Diese Anzeige gestattet nicht, dass ich Anlagen mit dranhänge, dass ich Anhänge mitsenden kann. Sie hat im Übrigen auch keine – was wir heute alle kennen – Plausibilitätsprüfung. Wenn Sie im Netz irgendwas kaufen oder bestellen wollen, werden Sie oft unten noch erinnert, dass die Telefonnummer fehlt oder diese Postleitzahl nicht stimmen kann, weil das System automatisch verknüpft, ob der Ort zur Postleitzahl passt. All das kann dieses System nicht. Von daher, ja, es ist dringend überholungsbedürftig. Und anders als Ihr Vorschlag würden wir im aktuellen System nicht mehr selber arbeiten wollen. Also die Überlegung zu sagen, entwickelt das doch bitte ein Stück weiter, macht bei einer 2005 eingestellten Lösung keinen Sinn mehr. Meine Damen und Herren, ganz so einfach, wie es dann als Wunsch geäußert wurde, ist es allerdings leider nicht, denn das, was wir mit den Unterlagen und Dokumenten machen, die wir kriegen, ist, die in ein System zu tun, was noch einmal deutlich sicherer sein muss als die gesamte Landesverwaltung in ihrer IT. Schon das gesamte Aktenverwaltungssystem, die Datenbanken der Landesregierung werden mit einem hohen Schutzniveau versehen, aber der polizeiliche Bereich ist noch einmal physisch gesondert geführt und wird noch einmal mit deutlich höheren Abschirmungen nach außen versehen. Wenn das System tatsächlich einmal geentert werden könnte von Hackern, extern, wäre der Schaden unermesslich groß. Deshalb haben wir hohes Interesse daran, dass eben nicht einfach Dateien von draußen geschickt und in dieses System hineingegeben werden können. Deshalb gibt es da ein nicht unerhebliches Potenzial für Arbeit, nämlich die Frage, wie ich eigentlich durch entsprechende Sicherungsmechanismen durchleite, bevor ich dann solche von außen kommenden Textdateien und so weiter in so ein System hineinlasse. Drittens. Das, was wir zurzeit machen, ist in Wahrheit eine nur für den Nutzer oder die Nutzerin digitale Lösung. Innerhalb der Verwaltung wird die dann als E-Mail an den jeweiligen Sachbearbeiter geschickt und von dem dann wiederum per Hand in die jeweiligen Aktenverarbeitungssysteme hineingeführt. Der Wunsch der Kolleginnen und Kollegen ist darüber hinaus also, nicht nur Anlagen zu bekommen, sondern auch die Hoffnung, dass man künftig ein System hat, mit dem eine Anzeige erstattet wird und wo mit ein oder zwei Knopfdrücken die Grunddaten, die ich dann ja schon einmal digitalisiert bekomme, auch in das entsprechende digitale Aktenverarbeitungssystem überführt werden und ich nicht anfange, per Hand dann wiederum Daten von dem einen Rechner auf den anderen zu übertragen. Sie sehen also, die Baustellen sind einen Hauch größer. In dem System selbst würden wir deshalb gar nichts mehr machen, sondern versuchen, das noch bis zu dem Zeitpunkt aufrechtzuerhalten, wo das neue System ersetzt, denn im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes – hier schon unter anderen Gesichtspunkten wiederholt diskutiert, auch berichtet meinerseits und durch andere Beteiligte hier im Hohen Hause, dass wir die großen Themenfelder zwischen den 16 Bundesländern aufgeteilt haben – ist auch dieses Themenfeld „Recht und Ordnung“ einem Bundesland zugeteilt. In diesem Fall ist es der Freistaat Sachsen, der für alle anderen Bundesländer gerade auch so eine Onlinezugangsmöglichkeit für Strafanzeigen erarbeitet. Die Vorbereitungen durch Sachsen sind weitgehend getroffen. Die Sachsen haben sich existierende Systeme in anderen Bundesländern angeschaut, haben das System aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland als das bestmögliche Produkt, was zurzeit im Markt verfügbar ist, auserkoren, werden bis zum Jahreswechsel – so zumindest die derzeitige Planung in Sachsen – das so bereitstellen, dass hinterher die Bundesländer Stück für Stück für sich übernehmen können. Und wir zielen darauf ab, dann im Rahmen des OZG nach dem Prinzip „Einer für alle“, so, wie wir es mit dem Bauantrag für andere gemacht haben, jetzt von anderen wiederum, nämlich in diesem Fall den Sachsen, unsererseits zu übernehmen. Das hat im Übrigen den großen Vorteil, dass hinterher acht bis zehn weitere Bundesländer mindestens das gleiche System nutzen werden, man dann also auch eine große Bekanntheit bei den Nutzerinnen und Nutzern haben wird, dass es in den Bundesländern und bei der Bundespolizei hoffentlich ähnlich oder gleich aussieht. Und das mittelfristige Ziel ist dann, auch die dahinterliegenden Systeme, also die Aktenverarbeitungssysteme, die neu angeschafft werden müssen, so anzuschaffen, dass sie ebenfalls dazu passen, man Schnittstellen hat und das übernehmen kann. Alle eben geschilderten Probleme will Sachsen uns als Rundum-sorglos-Paket mit an die Hand geben. Und genau das ist schon seit Längerem vorbereitet, ist in Arbeit und ist dann hoffentlich im Jahr 2023 Stück für Stück auch in den entsprechenden Zugangssystemen bei uns zu spüren. Ich bitte um Nachsicht, bis dahin würden wir in dem aktuellen System 2005 – das quasi, im Straßenverkehrsdeutsch gesprochen, schon ein Hakenzeichen zu tragen berechtigt wäre, also eine durchaus historische Angelegenheit, die wir dort finden –, würden wir keine große Investition mehr vornehmen und das dort noch implementieren. Mit dem neuen System wird aber all das kommen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN! Im ersten Lesen mag Ihr Antrag sehr charmant und zustimmungsfähig sein, aber auch nur im ersten Lesen. Der Innenminister hat hier schon viele Gründe angeführt. 2005 wurde die Möglichkeit dieser Onlineanzeige geschaffen, hat sich dann auch bewährt, wurde sehr gerne angenommen vom Bürger, da arbeiten auch die Kollegen sehr gerne mit, bei denen diese Onlineanzeige eingeht. Der Innenminister hat es aber auch gesagt, wir arbeiten in der Landespolizei mit verschiedenen Datenverarbeitungssystemen, mit verschiedenen Polizeiinformationssystemen. Und es ist mittlerweile schon als historisch zu bezeichnen, das hat der Innenminister eben hier auch erwähnt, und es ist halt schwierig, diese verschiedenen Systeme und Datenverarbeitungsassistenten zusammenzubringen. Aber ich habe in meiner aktiven Dienstzeit als Polizist, aber auch aus meinem Erleben heraus als Bürger noch nicht einmal erlebt, dass ich dann jemanden zu mir zitieren musste, der dann irgendwelche Daten nachreichen musste. Oder auch, wenn ich selbst zum Beispiel als Geschädigter, wenn mein Wahlkreisbüro angegriffen wurde, dann online die Anzeige erstattet habe, dann habe ich, wenn ich am Freitagabend die Anzeige erstattet habe, dann geht es halt über den Kriminaldauerdienst zu dem Sachbearbeiter bei der Kripo. Die arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag, also habe ich keine Zeitverzögerung. Montagfrüh um 08:00 Uhr habe ich die E-Mail gehabt, weil man ja seine E-Mail-Adresse angeben muss, Stichwort „Plausibilitätsprüfung“. Frau Oehlrich, ich spreche zu Ihrem Antrag. Wäre vielleicht ganz gut zu Ihrer Erhellung, wenn Sie zuhören würden. Und dann kriege ich Montagfrüh die E-Mail von dem entsprechenden Sachbearbeiter, wo der dann noch ein paar Eckpunkte abfragt und mir die Möglichkeit bietet, also auch eventuelles Datenmaterial, zum Beispiel Fotos oder andere Beweismittel, elektronisch als AntwortE-Mail wieder zurückzuantworten. Also da haben wir doch schon den elektronischen Weg ohne großartige Zeitverzögerung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da, muss ich ganz ehrlich sagen, sind wir doch schon vielen anderen Bundesländern seinerzeit voraus gewesen. Es ist eine Erleichterung für alle Beteiligten, für den Bürger, für den Geschädigten, für den Anzeigeerstatter, aber auch für die Polizei. Und was Sie auch vergessen haben in Ihrem Exkurs erstes Semester Jura, was Sie hier vorhin in Ihrer Einbringung angesprochen haben, eine Strafanzeige ist auch nicht an eine Form gebunden. Und Sie unterstellen ja mit Ihrem Antrag, also gerade in der Begründung, dass die Anzeige nur vollständig wäre, wenn man hier elektronisch dann auch gleich Datenmaterial anhängen könnte. Und so ist es ja nicht. Und dennoch hat man ja dann, wie gesagt, im Nachgang, wenn man mit dem entsprechenden Sachbearbeiter in E-Mail-Kontakt ist, die Möglichkeit, Daten elektronisch nachzuliefern, ohne jetzt die Post bemühen zu müssen oder ohne selbst hingehen zu müssen. So viel zu den Ablehnungsgründen, warum wir als Fraktion, wie gesagt, nach erstem Lesen den Antrag ganz charmant fanden, aber dann eben sagen, dass dem Antrag nicht zugestimmt werden kann. Ich will jetzt nicht in Regierungssprech verfallen und sagen, es ist in der Mache, aber es gibt eben auch diese Arbeitsgruppen, es gibt diese Kommission, und die gab es nicht nur jetzt in der neuen Regierung, sondern auch in der Vorgängerregierung. Und da sitzt man eben mit diesen Arbeitsgruppen zusammen, und es kostet eben auch ein Heidengeld. Und der Innenminister hat es ja eben gesagt, und dann werden wir eben jetzt von den Sachsen partizipieren, aber es dauert halt eben eine Zeit. Und auch da, kann ich sagen, müssen wir uns weiterhin in Geduld üben, weil für mich sind halt ganz wichtig Plausibilitätsprüfung – derzeit nicht machbar –, Datenschutz – ganz schwierig –, und wir haben auch überhaupt gar keinen Uploadfilter. Also man könnte ja auch so eine Polizeidienststelle, so eine Anzeigeerstattung, so eine elektronische, könnte man sprengen, indem ich eine Anzeige erstatte elektronisch, nach Ihrem Wunsch, und da unermesslich viele Daten mit reinpacken könnte als Anhang in die Anzeige, und da könnte ich den kompletten Dienstbetrieb lahmlegen. Und manchmal habe ich – entschuldigen Sie – den Eindruck, dass das genau Ihr Ansinnen ist von den GRÜNEN, weil Sie so staats- und institutionsfeindlich sind, dass Sie das genau mit solchen Anträgen bezwecken. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, ich habe schon verstanden, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit diesem Antrag das Anzeigeerstatten über die Onlinefunktion erleichtern wollen und nicht der Polizei das erleichtern wollen, denn es ist ja schon richtig, es macht das Verfahren natürlich nicht schneller, (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) aber das ist ja auch nicht der Sinn davon, dass man eine Onlineanzeige zur Verfügung stellt. Ich weiß aber auch, dass wir das in der letzten Wahlperiode bereits auch versucht haben, bereits in Angriff genommen haben die Fragen, die sich da stellen, technischer Art, datenschutzrechtlicher Relevanz, strafrechtliche Relevanz, dass das alles schon ein Riesenproblem darstellt. Und der Minister hat es gerade noch mal erläutert, was da alles dranhängt, und auch, dass es in Arbeit ist, worüber ich mich sehr freue. Die strafrechtliche Relevanz ist da auch nicht ganz unerheblich, weil, es ist natürlich eines, wenn man eine Sachbeschädigungsanzeige hat, die man dort zur Anzeige bringt, das ist relativ einfach. Ich lade dann das Foto von meiner beschädigten Haustür hoch. Das ist noch relativ einfach. Wenn ich dann aber zum Beispiel in den Bereich Kinderpornografie komme, dann komme ich an meine Grenzen, was das Strafrechtliche angeht, denn wenn ich dort Daten hochlade, komme ich in den Bereich des Weiterleitens von Kinderpornografie. Da muss man nämlich auch aufpassen. Einen Link darf ich weiterschicken, Daten, die ich auf meinem Computer habe, zum Beispiel nicht. Und da sind auch Screenshots mit gemeint. Das heißt, es muss auch sicher sein, dass wir dort nicht in Konflikte kommen, auch mit dem Strafrecht. Also Sie merken, das ist ein Riesenpaket. Und trotzdem möchte ich an dieser Stelle noch mal klarstellen, auch uns geht es darum, dem Bürger möglichst viele Möglichkeiten zu geben, eine Anzeige erstatten zu können, und das ist natürlich gerade für diesen Bereich der niedrigschwelligen Straftaten – Sachbeschädigungen, einfache Körperverletzung, aber gerade auch Graffiti –, dass man die dafür nutzen würde. Wahrscheinlich bei etwas aufwendigeren Delikten nutzt man diese Anzeigeform, glaube ich, eher nicht. Aber auch im Bereich des Betruges, vielleicht aus dem Onlinebereich, würde man gerne auch gleich seine Daten hochladen wollen. Also ich freue mich sehr, dass wir – 2023, hatten Sie gesagt, glaube ich, Herr Minister – dort etwas erwarten können. Darüber freue ich mich sehr. Wir stimmen diesem Antrag trotzdem zu, weil wir glauben, dass die Intention eine richtige ist, und wir dem ein wenig – wie nannten wir das noch immer so schön? –, ein bisschen Rückenwind geben wollen. Das möchten wir gerne mit unserer Zustimmung an dieser Stelle auch tun. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank! Zunächst einmal, der Antrag ist selbstverständlich legitim, das Ziel ist richtig. (Zuruf aus dem Plenum: Tatsächlich?!) Wir haben es gehört, 2005, die Welt ist seitdem eine andere, eine digitalere geworden. Das schlägt sich auch in den Straftaten nieder. Das System ist veraltet und wird dem nicht mehr gerecht. Aber was soll ich dazu viel sagen? Ich kann mich nur wiederholen, der Minister hat es gesagt, wir sind dabei. Es wird ein neues System geben. Frau Oehlrich, ich habe mir so eine Metapher überlegt – weiß ich nicht, ob das schön klingt –, aber Sie legen die Wunde in ein …, (Sebastian Ehlers, CDU: Finger in die Wunde.) nee, den Finger in die Wunde eines absterbenden Körperteils und der neue, kräftigere ist bereits im Nachwachsen, und ich glaube, das trifft es ganz gut. Ich glaube, dass es des Antrags, also des Feststellungsteils, nicht bedarf. Das ist eine Tatsache, wo ich denke, das ist offensichtlich, und der Rest kommt. Also wir können den Antrag trotz des legitimen Zwecks und der Richtigkeit mit gutem Gewissen trotzdem ablehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich musste mir jetzt ja wirklich das Lachen echt verkneifen. Herr Minister, das ist ja wirklich eine tolle Erkenntnis, wenn man sagt, 2005 war man Spitzenreiter. Das ist richtig. 2005 Spitzenreiter gewesen zu sein – wäre schön gewesen, wenn wir das heute immer noch wären. 2005 ist 17 Jahre her! (Beifall René Domke, FDP) 17 Jahre ist da nichts passiert und wir sind auf dem Stand von 2017. Das ist das, was ich jetzt irgendwie daraus entnehme. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also das Einzige, was ich wirklich hoffe, ist, dass in den letzten 17 Jahren wenigstens die Sicherheitsupdates gemacht wurden in dem System, (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil sonst ist nämlich auch die Polizei an der Stelle offen wie ein Scheunentor. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Wenn wir, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) wenn wir uns das Onlineverfahren mit der Onlineanzeige mal wirklich genau angucken, (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) ich hatte den Spaß zwischendurch ja auch mal gemacht … (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU – Glocke der Präsidentin)

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß, es ist spät und wir sind beim letzten Tagesordnungspunkt, aber ich würde doch jetzt darum bitten, dass wir etwas mehr zur Ruhe kommen und den Redner dann auch entsprechend vortragen lassen. Bitte, Herr Wulff!

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David Wulff FDP

So, inhaltlich, Strafanzeige, was damit gemacht werden soll, um es den Bürgerinnen und Bürgern so leicht wie möglich zu machen, ist auf der einen Seite richtig, aber auf der anderen Seite sitzen auch tagtäglich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die eigentlich viel, viel Besseres zu tun haben, als irgendwie ständig noch in Korrespondenz mit irgendwelchen Anzeigeerstellern zu gehen, um irgendwie noch Dokumente und Unterlagen nachzufordern. Und wenn ich die Onlineanzeige benutze, dann bekomme ich erst mal meine Eingangsbestätigung, steht dann alles drin, was ich an Daten mit drin habe, dann bekomme ich kurze Zeit später noch mal irgendwie eine Bestätigung von einer völlig anderen E-Mail-Adresse, was irgendwie auch nicht wirklich seriös ist, ehrlich gesagt. Und dann habe ich die Möglichkeit, tatsächlich per E-Mail auch noch mal Dokumente hinterherzuschicken. Und wenn wir jetzt das Thema Sicherheit hier anführen, das Ganze ist ein BAP-Websystem, also eine Web-CMS, wo man ohne Probleme auch heute mit geringem Aufwand – wenn wir es hoch schätzen, vielleicht eine Woche Arbeit, und das wäre schon wirklich die obere Kante der Schätzungen – einen Upload mit reinbauen kann. Da kann man genau sagen, wie groß darf so eine Datei sein, welche Dateien sind zulässig, welche sind nicht zulässig, wo werden die gespeichert, werden die in eine sichere Umgebung reingeladen. Da habe ich eine Kontrollmöglichkeit. Und jetzt kommt da jemand und sagt, ach, Herr Wulff, ich bräuchte noch mal irgendwo, haben Sie vielleicht Dateien, schicken Sie mir die bitte doch mal per E-Mail. Aber dann kann ich eine richtige Bombe zünden, weil was auch immer für ein E-Mail-System in der Polizei verwendet wird, da habe ich ein viel, viel leichteres Einfallstor, um irgend- wie ins System, in die Rechner der Landespolizei reinzukommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Mit Verlaub, Herr Kramer, das war technisch leider nicht wirklich sehr qualifiziert gerade. Das funktioniert nämlich ein bisschen anders. Und auch wenn ich jetzt … (Nikolaus Kramer, AfD: Sie sind jetzt nur im E-Mail-Programm. Sie sind nicht im elektronischen Datenverarbeitungsprogramm.) Sobald da einer draufklickt, ist das auf dem Rechner und dann geht doch der ganze Kram erst los. Und ob da ein Trojaner drinsteckt oder nicht – die guten, die werden doch gar nicht erkannt, die guten Trojaner. Die laufen dann einfach durch das System, und dann ist nicht nur irgendwie die Onlineanzeige aus, sondern ist das ganze Polizeisystem aus. Und wenn das 2005er-System immer noch das System ist, was heute benutzt wird, na da bin ich mir sicher, dass da noch ein Haufen Sicherheitslücken dabei sind, (Nikolaus Kramer, AfD: Definitiv.) womit wir von heute auf morgen unseren Polizeidienst lahmlegen. Das kann doch wohl nicht unser Anspruch sein! Und wenn ich höre, das ist in der Mache, dann freue ich mich darüber, natürlich, aber bitte nicht wieder aus dem MV-Schutzfonds bezahlen, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wenn wir wissen, dass das Ganze halt irgendwie noch gemacht werden muss. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und wenn ich ehrlich bin, der Antrag der GRÜNEN, eigentlich ist es traurig, dass wir uns darüber heute unterhalten müssen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die hier eigentlich gefordert wird. Und hier bei Rot-Rot, niemand, niemand würde sich hier einen Zacken aus der Krone brechen. Das geht ja noch nicht mal in die Ausschüsse! Einfach sagen, hier, wir wollen das, Auftrag an die Landesregierung, Minister sagt, na, wir kümmern uns drum, vielleicht machen wir es ja sogar mal ein bisschen schneller, wenn der Landtag das möchte, und wir haben sowohl auf den Seiten der Bürgerinnen und Bürger als auch aufseiten der Polizei ein sichereres und einfacheres System. Das kann man schnell noch mal irgendwie nachpatchen und wir haben wieder einen kleinen Schritt im Bereich Digitalisierung des Landes gemacht. Also bitte einfach zustimmen und machen! – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Marc Reinhardt, CDU: Jawohl!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Lange.

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Bernd Lange SPD

Muss ich irgendwas drücken? Nee, ʼne? Alles gut. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich habe hier mit Freuden gehört mehrere Beiträge. Der Einzige, der zur Sache ein bisschen vernünftig gesprochen hat, war der Kollege Kramer. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh!) Der kannte sich, der kannte sich mit dem System aus, ʼne?! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Wollen wir mal anfangen! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also dieses System, was wir haben, wie der Minister schon sagte, ist ein bisschen in die Jahre gekommen. Es ist ein bisschen in die Jahre gekommen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) NRW hat erst unlängst unter großem Brimborium die Onlinewache eingeführt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) 15 Jahre nach M-V. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Also ganz ruhig hier, ʼne?! Betrieben wird diese Internetwache über einen Server des DVZ M-V. Von dort wird dieses Formular bearbeitet und als E-Mail im Outlookformat an die beiden Präsidien und an die Landeswasserschutzpolizei gesendet. Dort kommt es in der Einsatzleitstelle auf einem gesonderten Rechner an. Hier wird dann geprüft, ob eine Abgabe an eine nachfolgende Dienststelle erfolgt oder ein Soforteinsatz ausgelöst wird. Es werden durch die Internetwache nicht nur Bagatellanzeigen oder irgendwelche 86a angezeigt, sondern auch Körperverletzungen bis zum Totschlag. Also wir hatten da schon fast alles. Der Klassiker ist natürlich die Fahrradanzeige aus Greifswald. Dieses Verfahren ist notwendig, um das speziell gesicherte und abgeschottete Netz der Polizei, LAPIS, in welchem sich die unterschiedlichsten Systeme befinden, unter anderem alle Daten aus dem elektronischen Vorgangsassistenten, das heißt also die E-Akte, zu schützen. Die Sicherheit dieses Netzes hat oberste Priorität. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen hochgeladene Daten vor Einleitung in LAPIS einer Prüfung auf Schadsoftware unterzogen werden. Wenn der Herr Kramer an die zuständigen Kriminalkommissariate irgendwelche Bilder schickt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) werden die an einem Einzelplatz geöffnet und in einer Sandbox, muss ich mal sagen, in einer Sandbox geöffnet und auf Schadsoftware überprüft beziehungsweise durch den Postmaster des DVZ wird das überprüft. (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) Das ist das Problem dabei. Sollten wir so eine Uploadfunktion reinbringen als Filter, bräuchten wir nicht eine Sandbox, sondern eine Kiesgrube, hat mir der Postmaster gesagt. Dieses System würde, ich sage es mal so, sehr kostenintensiv sein, also ist dieses System, was wir jetzt haben, mit dem Haar dran, das Beste, was wir nutzen können. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und ich habe noch nie erlebt, dass irgendwas so brandeilig war, dass wir sofort irgendwelche Bilder hochladen mussten, in meiner ganzen Praxis noch nicht. Und die Qualität der Internetanzeigen ist so, dass viele Anzeigeerstatter nachvernommen werden müssen, weil nämlich die Hälfte vergessen wird. Es gibt auch Anzeigen, die bestehen aus sechs Wörtern, muss man auch mal dazusagen. Also ich bin Praktiker, ich habe das bis vor einem Jahr gemacht, also ich habe das selber gesehen. (Zuruf von David Wulff, FDP) So, also der Innenminister, ich spare mir die Auskunft des Innenministers, wie gesagt, das System von Rheinland-Pfalz und Saarland ist im Wirkbetrieb, funktioniert und wird durch die Innenministerkonferenz, ich sage mal so, mehreren Ländern zur Verfügung gestellt. Was wir als Problem ansehen, ist, dass die Praktiker sehen, wir haben eine Unmenge von Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, die gesichtet werden müssen. Hier ist die nächste Baustelle, die auf uns zukommt, wo wir auch, ich sage mal so, später mal im Innenausschuss uns unterhalten müssen, dass wir da eine Ablösung finden. Wie gesagt, das Anliegen ist in der Endphase und den Antrag braucht es nicht. Wir stimmen diesem Antrag nicht zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. (Sebastian Ehlers, CDU: Der erste und der letzte Satz passen nicht zusammen.)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Herr Innenminister, ich kann ja nur von dem System ausgehen in meinem Antrag, was ich Stand jetzt/Stand heute vorfinde. Ich kann ja nicht von dem ausgehen, was dann 2023 möglicherweise sein wird. Also deswegen bitte ich dafür um Verständnis, dass natürlich der Antrag sich auf das System bezieht, was wir aktuell haben. Und um es für die Kollegin Frau von Allwörden noch mal ganz deutlich zu machen, es geht in den Antrag klar zum einen um die Sicherstellung einer niedrigschwelligen, einfachen Möglichkeit für die Bürger/-innen unseres Landes, Straftaten zur Anzeige zu bringen. Und dass es nötig ist, da auch manchmal für Vereinfachungen zu sorgen, hat ja zum Beispiel die Tatütata-Fail des Satirikers Jan Böhmermann gezeigt, die ja dokumentiert hat, wie Anzeigeerstatteter/-innen abgewiesen worden sind an Polizeiwachen. Und da ist es, glaube ich, ganz gut, dann auch mal eine Alternative zur Verfügung zu stellen, wo eben Anzeige erstattet werden kann und Beweismittel hochgeladen werden können in Form von Dateien, ohne dass man eben in einer Polizeiwache erscheinen muss und dann eben Gefahr läuft, abgewimmelt zu werden. Zweites Ziel des Antrags, sage ich ganz klar, ist natürlich auch die Vereinfachung der Bearbeitung von erstatteten Strafanzeigen, ganz klar, weil im Moment ist es noch so, wenn aktuell jemand eine Anzeige über die Internetwache der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aufgibt, wird im Nachgang – das hat der Innenminister hier in einem Nebensatz erwähnt – je nach Auswahl der zuständigen Stelle eine E-Mail generiert und an die Einsatzstelle versendet, und die Kolleg/-innen in der Einsatzstelle erzeugen für jede Onlinestrafanzeige derzeit manuell eine neue Strafanzeige im System der Einsatzleitstelle. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und dabei werden die Daten der Onlinestrafanzeige manuell in die Datenfelder des Systems der Einsatzleitstelle kopiert. Manuell! Diese Prozesse müssen unbedingt automatisiert werden, um Arbeitszeit zu sparen, um Ressourcen zu sparen. Und dabei können eben existierende Verfahren anderer Bundesländer übernommen werden. Eine weitere Maßnahme, die bei der Onlineanzeige deutlich für Verbesserungen sorgen würde, wäre das automatische Generieren eines Aktenzeichenes beziehungsweise einer Vorgangsnummer. Auf diese Weise würden die Beantwortung von Nachfragen und das Einreichen weiterer Unterlagen deutlich erleichtert. Auch könnten die häufig noch erforderlichen Nachermittlungen erheblich reduziert werden, wenn den Anzeigeerstatter/-innen die Auswahl eines konkreten Straftatbestandes anhand einer im Formular vorgehaltenen Liste ermöglicht würde, und dann könnte eben mithilfe straftatspezifischer Fragen für eine vollständige Sachverhaltserfassung gesorgt werden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Stand heute – und nee, eben nicht erst Anfang 2023 – ist festzuhalten, dass die Onlinestrafanzeige ein Instrument ist, mit dem die Möglichkeit der Erstattung einer Strafanzeige vor Ort im Polizeirevier ergänzt werden kann, dass die Bearbeitung von Onlinestrafanzeigen deutlich beschleunigt werden kann, insbesondere durch die automatisierte Übernahme der Angaben, die im Formular aufgenommen wurden, in das Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei, und dass die Onlinestrafanzeige erst dann einen Ersatz für die vor Ort erstattete Strafanzeige und insoweit einen wahrnehmbaren Fortschritt darstellen wird, wenn sie eine Möglichkeit für das Hochladen von Dateien bietet. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Oehlrich! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1261. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1261 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen Hinweis zur heutigen Tagesordnung. Der für heute aufgesetzte Tagesordnungspunkt 14 wird morgen nach dem Tagesordnungspunkt 39 aufgerufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, noch einmal kurz Platz zu nehmen beziehungsweise kurz zu verweilen. Ich möchte Sie darüber unterrichten, dass die britische Königin Elisabeth II. heute im Alter von 96 Jahren in Schottland verstorben ist. Sie war 70 Jahre lang Königin, länger als jeder andere britische Monarch zuvor. Sie war weltweit ein geachtetes Staatsoberhaupt von Großbritannien und Nordirland und mehr als einem Dutzend weiterer Staaten, darunter auch Kanada, Neuseeland und Australien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Tod der Queen geht eine Ära zu Ende. Viel ließe sich zu dieser besonderen Persönlichkeit sagen. Herausgreifen möchte ich, wie sehr sie sich für die Versöhnung zwischen den Völkern Europas eingesetzt hat. Das gilt insbesondere für das Verhältnis der Briten zu uns Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg und das gilt für das Verhältnis zwischen Großbritannien und Irland. Ich verneige mich vor einer großen Frau. In Gedanken sind wir heute Abend bei der Familie der Verstorbenen und unseren britischen Freunden. Ich würde Sie bitten, sich kurz von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 9. September, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:18 Uhr

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