Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf uns allen unterstellen, dass uns daran gelegen ist, Krankenhauspflege zu entlasten, und dass wir selbstverständlich nach Wegen suchen, das zu bewerkstelligen. Was die CDU uns als Antrag vorgelegt hat, ist aber in dreifacher Hinsicht nur kurios. Zunächst, Herr Glawe, Sie wollten ja wissen, wie wir Ihren Antrag abbügeln. Wir bügeln ihn nicht ab, wir lehnen ihn begründet ab. Das Erste ist, Sie pflanzen Ihre Initiative auf einen Referentenentwurf auf. Also wenn wir das Niveau beibehalten wollen, hätten wir hier jede Woche neue Varianten von Entwürfen aus den Schreibstuben des Bundesgesundheitsministeriums zu behandeln. Das ist keine Nebensächlichkeit, weil nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes muss Verwaltungshandeln auf Recht und Gesetz begründet sein. Hier handelt es sich um einen Vorentwurf, wenn man so will, der noch dazu umstritten ist, was Sie nicht erwähnt haben. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Das ist so ein unseriöser Aspekt, den ich mal nennen möchte. Das Zweite, was kurios ist, Sie suggerieren mit Ihrem Antrag, als würde es bei diesem Entlastungsgesetzentwurf lediglich um Personalbemessung gehen. Es geht auch um Telematikinfrastruktur und es geht auch um die Abrechnungsprozesse zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Krankenhäusern. Das ist nicht ganz unwichtig bei der Gesamtbewertung des Entwurfs. Und es ist hier bereits gesagt worden, es gibt aus der Fachwelt zu diesem Referentenentwurf schon erste Stellungnahmen, die durchaus kritisch sind. Und die sagen, also das, was uns da ins Haus steht, macht das, was wir wissen, noch mal sichtbar auf eine neue Art und Weise, hilft uns aber in der Sache nicht weiter. Und das dritte Kuriosum, finde ich, ist der Prozess an sich, dem Sie jetzt hier nicht weiter gefolgt sind, sondern im Grunde genommen noch mal über die Rolle der Bedeutung geredet haben. Der Werdegang und der Prozess wird so sein, dass bis zum 31. Januar nächsten Jahres eine Kommission auswählen soll, nach welchen Kriterien denn die Personalbemessung vonstattengehen soll und – Sie sprachen von den Modellprojekten – welche Krankenhäuser ausgewählt werden sollen. Und dann gibt es in dem Gesetz- oder Referentenentwurf, genauer gesagt im Paragrafen 137l, der ja eingepflegt werden soll, in Klammern bei der Begründung noch den Hinweis, dass sich freiwillig, freiwillig alle Krankenhäuser beteiligen können. Es bedürfte also an der Stelle nicht noch mal des besonderen Nachdrucks durch die Landesregierung. Da gibt es, denke ich mal, ein allgemein übereinstimmendes Interesse, (Harry Glawe, CDU: Das behaupten Sie!) sich daran zu beteiligen. Das hätten Sie, wenn Sie es genau gelesen hätten, auch mit anfügen können. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) So, wenn am 31. März nächsten Jahres alles klar ist, soll es ein dreimonatiges Pilotprojekt geben unter der noch nicht näher bezeichneten Beteiligung und den noch nicht näher geklärten Kriterien. Dieses Pilotprojekt soll bis zum 31.08. nächstes Jahr ausgewertet werden und im November soll klar sein, wie der Gesetzentwurf letztendlich aussehen kann, der dann im Bundestag verabschiedet werden soll und mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Alles in allem, das sind wirklich ungelegte Eier, die Sie uns hier in den Korb packen. Das ist keine seriöse Grundlage für eine Entscheidung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, deswegen lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
