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Barbara Becker-Hornickel

FDP 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Koalitionsfraktionen möchten mit diesem Antrag die Landesregierung auf den Weg schicken, sich auf Bundesebene für die Stärkung der Rechte der Mieter einzusetzen. Wir haben heute schon einiges gehört, warum die Erstreckung der Schonfristzahlung auch auf die ordentliche Kündigung notwendig sei. Ich spare mir mal hier den Absatz, was Schonfristzahlungen, außerordentliche/ordentliche Kündigungen sind. Ich denke, das ist ausreichend hier vorgetragen worden, genauso, wie auch schon vorgetragen wurde, wie eigentlich Mieter bereits geschützt werden. In Bezug auf die außerordentliche fristlose Kündigung gibt es die Möglichkeit der Schonfristzahlung bereits. Ein Rückgriff auf die, aus dem gleichen Grund zeitgleich hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung findet nicht die Unterstützung meiner Fraktion. Sie, meine Damen und Herren Kollegen der Koalitionsfraktionen argumentieren mit der Schutzwürdigkeit der Mieter. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Wir Freien Demokraten möchten daran erinnern, dass auch der Schutz der Vermieter Beachtung finden muss. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Ja, richtig!) Nicht immer handelt es sich um große Wohnungsgenossenschaften oder vermögende Vermieter. Für viele ist die Vermietung von Wohnungseigentum auch eine Altersvorsorge. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Daniel Peters, CDU) Hier müssen für die vermietete Wohnung in gar nicht so wenig Fällen noch Hypotheken beziehungsweise Darlehen abbezahlt werden. Private Vermieter sind zum großen Teil auf die Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum angewiesen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wie schützen Sie diese vor einer drohenden Privatinsolvenz? Wenn Sie nun die Regelung der Schonfristzahlung auch auf die ordentliche Kündigung ausdehnen wollen, darf der Aspekt des Schutzes des Vermieters nicht vollständig außer Acht gelassen werden. Sicherlich gibt es immer Fälle, in denen ein Mieter aus den unterschiedlichsten Gründen in finanzielle Notsituationen kommt und mit den Mietzinszahlungen in Rückstand gerät. Die wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Corona-Pandemie und der drohenden Preissteigerungen auf dem Energiesektor haben Sie ja auch in Ihrem Antrag aufgezählt. Ich möchte aber daran erinnern, dass hier vonseiten des Bundes durchaus Lösungen in Angriff genommen werden, um genau dem entgegenzuwirken. Hier geht es um eine im Moment sehr zeitlich gespannte Situation, aber eine gesamte Änderung des Mietrechtes wäre ja, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht für einen gewissen Zeitraum, sondern, ich denke, auf eine längere Zeit ausgeweitet. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Immer wieder wird im Zusammenhang mit der Schonfristzahlung auch argumentiert, dass die Sozialträger – das hat meine Kollegin von den GRÜNEN ja auch schon vorgetragen, Entschuldigung, von Bündnisgrünen 90, oder wie auch immer … Entschuldigung! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.) Vielen Dank, vielen Dank! Ich muss es jetzt nicht noch mal nachsagen, ist vielleicht auch ein bisschen die Aufregung. Sie hat ja auch vorgetragen, dass die Sozialträger nur einspringen und Mietrückstände ausgleichen, wenn damit tatsächlich auch die drohende Obdachlosigkeit abgewendet werden kann. Wird zeitgleich mit der außerordentlichen auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, ist dies nach derzeitiger Rechtslage nicht der Fall. Eine Zahlung der aufgelaufenen Mietrückstände erfolgt damit nicht, die Gesetzesänderung sei daher Ihrer Auffassung nach notwendig. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Aber was ist in den Fällen, in denen aufgrund von Zahlungsunwilligkeit die Mieter häufiger mit den Zahlungen in Verzug kommen? Und dass es solche Fälle gibt, können Sie nicht bestreiten. (Rainer Albrecht, SPD: Nein.) Wie wollen Sie verhindern, dass die Regelung zur Schonfristzahlung auf diese Weise ausgenutzt wird? Die Intention hinter Ihrem Antrag ist der Schutz vor Obdachlosigkeit. Sie haben diesen Gedanken aber, mit Verlaub, nicht ganz zu Ende gedacht. Wenn Sie dem Vermieter die Möglichkeit nehmen, sich von einem ständig säumigen Mieter zu trennen, laufen Sie nicht Gefahr, das genaue Gegenteil Ihres Ziels zu erreichen?! Und ich erlaube mir, hier zu sagen, es sind nicht immer nur die ständig säumigen Mieter. Es gibt Situationen, die man sich kaum ausmalen kann, dass man sich von einem Mieter trennen möchte. In der Folge würden sich private Wohnungseigentümer sicher zweimal überlegen, ob sie ihr Eigentum vermieten und mit welchen Folgen. (Beifall René Domke, FDP) Der auf dem Markt zur Verfügung stehende Wohnraum wird immer knapper. Ist es wirklich Ihr Ziel? Und vergessen Sie nicht, meine Damen und Herren Kollegen, die Schonfristzahlung ist bis zum Beginn des Räumungsverfahrens zulässig. In der Zwischenzeit fehlen die Einnahmen aus dem Mietverhältnis aufseiten des Vermieters. Wovon sollen Investitionen in den Wohnraum noch bezahlt werden? Sie sehen also, so einfach, wie Sie es uns hier weismachen wollen, ist es nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Der Vermieter ist seiner Schuld doch nachgekommen!) Wir können Ihren Antrag daher nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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