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Hannes Damm

GRÜNE 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Schwesig hat am Dienstag zuletzt die Forderung nach einheitlichen Netzentgelten für das Stromnetz aus dem Koalitionsvertrag bekräftigt. Es ist wichtig, darüber zu sprechen, wie das gehen kann, und es ist wichtig, dass das Parlament eine klare Forderung dazu formuliert. Auf Initiative der GRÜNEN-Fraktion wurde die Forderung nach bundeseinheitlichen Netzentgelten in diesem Hohen Haus bereits 2015 thematisiert. Viele der Forderungen wurden zwischenzeitlich im Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur, kurz NEMoG, berücksichtigt. Nennen möchte ich zwei, zum einen das Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte, die eine erhebliche Entlastung bedeuten, und zum anderen einheitliche Netzentgelte im Übertragungsnetz. Ohne den Druck der Ostländer wäre die Vereinheitlichung aus dem Gesetz gestrichen worden. Auch hier werden die Verbraucher und Verbraucherinnen in Mecklenburg-Vorpommern bereits entlastet. Wir haben damals aber nicht nur die gerechte Verteilung auf der Ebene der Übertragungsnetze gefordert, sondern auch auf der Verteilnetzebene. Diese steht bislang aus. Es ist daher wichtig, als Landtag erneut eine faire Verteilung einzufordern. Und genau, (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und genau diese Forderung wollen wir Bündnisgrüne heute mit Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erneuern, denn sie ist nicht gehört worden. Bevor wir uns damit auseinandersetzen, was eigentlich „fair“ bedeutet, werde ich einmal kurz darstellen, worüber wir heute diskutieren. Offensichtlich gibt es Übertragungsnetze und Verteilnetze sowie ein Entgelt für diese Netze. In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetze, die den Strom in Höchstspannung und über weite Distanzen transportieren. Zusätzlich gibt es gut 872 Verteilnetze, die den Strom über viele verschiedene Spannungsebenen zu den Endkunden und Endkundinnen leiten. Industriekunden sind in der Regel an höheren Spannungsebenen angeschlossen als Gewerbe- und Haushaltskunden. Sowohl für die Nutzung der Übertragungsnetze als auch der Verteilnetze fallen Netzentgelte an. Jeder Kunde/jede Kundin zahlt für die von ihm oder ihr in Anspruch genommenen und alle darüberliegenden Spannungsebenen einen Beitrag. Dabei ist es so, dass ein Haushaltskunde alle Spannungsebenen in Anspruch nimmt, ein Industriekunde nur die Ebenen vom Übertragungsnetz bis zum Hochspannungs- und Mittelspannungsnetz, an das er angeschlossen ist. Entsprechend unterscheiden sich die Netzentgelte in einem Netzgebiet zwischen den Industrie- und Haushaltskunden sehr deutlich. Im Durchschnitt zahlen Bürger/-innen in Deutschland circa 7,5 Cent je Kilowattstunde, Gewerbekunden 6,6 Cent und Industrie nur 2,7 Cent. Es unterscheiden sich aber nicht nur die Netzentgelte auf den Spannungsebenen, sondern auch regional im Vergleich zu anderen Netzgebieten. Dies gilt für Netzentgelte innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern auch, wo das Netzentgelt für eine Kilowattstunde für Haushaltskunden je nach Region von etwa 5,3 bis hin zu 10 Cent variieren kann. Die Netzentgelte in M-V liegen insgesamt in ihrer Gesamtheit ungefähr 1 Cent über dem Bundesdurchschnitt, und daraus folgt, dass es Netzregionen gibt, in denen deutlich weniger gezahlt wird, beispielsweise in Bayern, wo der Durchschnitt nur bei 6,8 Cent liegt. Für einen Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch pro Jahr im ländlichen Raum in M-V bedeutet das eine Mehrbelastung im Vergleich zum Bundesschnitt von über, also bis zu über 100 Euro pro Jahr. Für Industrieunternehmen mit Stromverbräuchen in den Größenordnungen von Millionen Kilowattstunden sind diese Unterschiede häufig entscheidend für die Wirtschaftlichkeit und die Standortwahl. Für uns als Politiker und Politikerinnen des Landtages stellt sich also die Frage, ob die höheren Netzentgelte hier grundsätzlich zu rechtfertigen sind und ob sie überhaupt in ihrer Form derzeit noch zeitgemäß sind. Und ich bin überzeugt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass diese ungleich hohen Netzentgelte alles andere als fair sind. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Grüne verfolgen mit unserer Initiative auch das Ziel einer erheblichen Entlastung für unser Land in dieser Energiekrise. Wenn auch die Gründe für die unterschiedlichen Netzentgelte historisch gewachsen und vielfältig sind – beispielsweise Auslastung der Netze, Besiedlungsdichte, Alter und Qualität der Netze –, führen sie dennoch zu einem falschen Anreiz für die Ansiedlung von Unternehmen in Regionen mit niedrigeren Netzentgelten und ohne hohe Erzeugerkapazitäten. Das heißt, der Strom muss auch zukünftig weit transportiert werden, verbunden mit einem verstärkten Ausbau der Netze, der dafür notwendig ist. Der Anreiz müsste aber eigentlich so gesetzt werden, das Erzeugung und Verbrauch räumlich zusammengebracht werden. Dafür braucht es auch einheitliche Netzentgelte. Neben den historischen Ursachen beobachten wir aber auch ein weiteres Ansteigen der Netzentgelte. Das ist auf die notwendigen Investitionen zur Erneuerung der Netze zurückzuführen sowie auf Einspeisemanagementmaßnahmen und auch den Ausbau der Netze aufgrund der zunehmenden Einspeisung von erneuerbaren Energien, insbesondere im Nordosten. Da 96 Prozent der Erneuerbaren ans Verteilnetz angeschlossen werden, erscheint dieser Effekt auf die Netzentgelte relativ gesehen nur sehr klein, in absoluten Zahlen jedoch ist es ein relevanter unnötiger und ungerechter Faktor, der die Standortwahl von Industrie- und Werbekunden insbesondere zu Ungunsten Mecklenburg-Vorpommerns verstärkt. Es ist schon skurril, wir erzeugen hier den Strom für die Industrieregionen im Süden und Westen, und diese lassen uns auch noch den Netzausbau dafür zahlen, zugleich locken sie Industrie mit niedrigeren Netzentgelten an. Die Energiewende, die ja ein Bundesziel ist, darf aber nicht zur einseitigen Belastung der Verbraucher/-innen in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, großen Flächen für Wind- und Solarenergie wie uns in Mecklenburg-Vorpommern führen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An einer einheitlichen Netzentgeltgestaltung führt also aus unserer Sicht kein Weg vorbei, einheitlich, horizontal je Spannungsebene, um vor extremen Preissprüngen zu schützen. Diese Forderung klingt so einfach, wird aber nicht nur auf Gegenliebe stoßen, insbesondere im Süden und Westen der Republik nicht, denn dort werden folglich die Netzentgelte im Mittel natürlich steigen müssen. Auch in der Umsetzung scheint die Angelegenheit recht einfach zu sein, über eine bundesweite Verteilung, wie schon bei den Übertragungsnetzentgelten geschehen. Die Erhebung der Netzentgelte muss bis Ende des Jahres ohnehin neu geregelt werden. Der Europäische Gerichtshof hatte letzten Herbst geurteilt, dass die Bundesnetzagentur in der Regulierung der Strom- und Gasnetze nicht frei genug ist. Das steht im Widerspruch zu den europäischen Richtlinien und muss ohnehin beseitigt werden. (Zuruf aus dem Plenum: Das war falsch.) Nee, das ist nicht falsch, das ist richtig. Es ist jetzt aber nicht möglich, das im aktuellen System so einfach an die Regulierung, also an die Verordnung, mit einem Nebensatz anzufügen, verteilen wir auch im Verteilnetz bundesweit, sondern hier braucht es eine tiefgreifende Regelung. Und das geht auch. Der Bundesnetzagentur muss die Möglichkeit eingeräumt werden, von politischen Motivationen/Interessen – wie zum Beispiel Bayern: wir wollen weiterhin günstigere Verteilnetzentgelte – unabhängig diese Regulierung vorzunehmen und die Erhebung der Netzentgelte. Aber gleichzeitig darf der Bundesgesetzgeber auch einen politischen Willen, also Leitlinien für die Bundesnetzagentur formulieren, und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist unser Vorschlag. Das ist, wofür wir hier einstehen, wofür sich aus unserer Sicht mit Beschluss des Landtages die Landesregierung auf Bundesebene dann einsetzen muss. Das ist jetzt die Gelegenheit, weil wir in den nächsten Monaten ohnehin diese Neuregelung des Rechtsrahmens auf Bundesebene haben, und aus meiner Sicht auch der erste konkrete Vorschlag, den wir in diese Richtung vorgelegt haben. Bisher haben wir vernommen, dass von den Koalitionspartnern das auch angestrebt wird, bisher aber leider ohne diesen konkreten Vorschlag. Und in der Zwischenzeit, fairerweise muss man sagen, kam dieses Urteil auch erst im September, was diese Neuregelung fordert, insofern haben wir hier ein gemeinsames politisches Ziel. So ist auch der Antrag zu verstehen, und wir würden gerne mit Ihnen in den Austausch gehen, ob das vielleicht ein Weg ist, den wir gemeinsam beschreiten können, wo wir einen Vorschlag machen können Richtung Bundesebene, der die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern entlastet in dieser Krise. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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