Eva-Maria Kröger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern lange über die Energiekrise diskutiert. Das war wichtig, denn die Lage ist sehr ernst. Und auch deshalb waren wir uns ja zumindest dahin gehend gestern alle einig, dass etwas passieren muss, dass wir dringend etwas für die Menschen tun müssen, um hier existenzielle Not zu verhindern, weil die Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern, überall in Deutschland, wieder in eine sehr sorgenvolle Zukunft blicken, in eine ungewisse Zukunft blicken, und Geldsorgen – eigentlich Geldängste, muss man sagen – drücken. Und die Frage, wie soll ich das alles bezahlen, woher soll ich das Geld nehmen, verursacht sehr große Unsicherheit sowohl bei den Einwohner/-innen als auch bei den Unternehmen. Und natürlich ist es in diesen Zeiten unsere Aufgabe, es ist die Aufgabe der Politik, die Aufgabe des Gesetzgebers, für schnelle und vor allem auch effektive Hilfen zu sorgen, Fragen zu beantworten und nicht lange drum herumzureden. Und ein Themenfeld, dem wir uns heute einmal noch zuwenden wollen, ist das Thema Wohnen, denn natürlich – und ich hoffe, da sind wir uns einig – darf niemand auf der Straße landen, wenn die explodierenden Nebenkosten nicht gestemmt werden können. Wie verhindern wir also Wohnungslosigkeit in dieser Krise, wie schützen wir unsere Mieterinnen und Mieter? Das ist hoffentlich eine Frage, die nicht nur uns umtreibt, sondern Sie alle. Und wir haben gestern schon mal kurz darüber gesprochen, wie es ist, wenn man starke kommunale Wohnungsunternehmen vor Ort hat, gesunde Genossenschaften, dann ist die Lage natürlich nicht entspannt, aber zumindest dahin gehend etwas sicherer, als dass man sich bei gesunden Wohnungsunternehmen auf die Gespräche einlassen kann, auf die Verlässlichkeit setzen kann, dass dort die Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen nicht verlieren. Die Aussage haben wir beispielsweise in Rostock von unserem großen kommunalen Wohnungsunternehmen klar bekommen, dass, wenn Menschen natürlich erst mal Schwierigkeiten haben, solche großen Rechnungen gleich zu stemmen, dass niemand Angst haben muss, seine Wohnung zu verlieren. Aber auch an der Stelle – und das wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen –, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern auch reichlich Wohnungsunternehmen, für die das ganz schnell eine sehr schwierige Situation werden kann, wenn solche Zahlungsrückstände auflaufen. Und auch da müssen wir Antworten finden. Heute gucken wir auf die Mieterinnen und Mieter. Und die Bundesregierung hat jetzt zusammen mit dem neuen Entlastungspaket über einen sechsmonatigen Kündigungsschutz für alle gesprochen, die ihre Nebenkosten nicht gleich zahlen können. Dazu sollen Strom- und Gassperren ausgeschlossen werden. Das ist gut so, das ist eine richtige Entscheidung. Zusätzlich möchten wir aber auch alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Mieterinnen und Mieter abzusichern. Deswegen liegt Ihnen heute ein Vorschlag vor, der sich auf das BGB bezieht, das Bürgerliche Gesetzbuch, und zwar geht es um die Regelungen zur Kündigung eines Mietverhältnisses. Wir möchten, dass bei rechtzeitiger Zahlung auch ordentliche Kündigungen unwirksam werden, um auf diesem Wege die Rechte von Mieterinnen und Mieter zu stärken. Was heißt das? Worum geht es? Konkret geht es um die sogenannte Schonfristzahlung. Die Schonfristzahlung funktioniert wie folgt: Wenn ich als Mieterin oder als Mieter in Zahlungsverzug gekommen bin, dann habe ich bei einer fristlosen Kündigung – also ich habe Mietschulden, mein Vermieter kündigt mir fristlos –, dann kann ich innerhalb von zwei Monaten diese Kündigung noch abwenden, sofern ich meine Schulden begleiche. Anders sieht es allerdings aus bei einer ordentlichen Kündigung. Und inzwischen, das zeigt die Erfahrung, da weisen uns auch der Mieterbund und viele andere Organisationen, die sich für Mieterinnen und Mieter einsetzen, immer wieder drauf hin, dass es inzwischen häufiger vorkommt, dass die Vermieter in dem Zusammenhang hilfsweise gleich eine ordentliche Kündigung mit aussprechen, denn auf eine ordentliche Kündigung hat die sogenannte Schonfristzahlung keinen Einfluss. Das heißt, selbst, wenn ich meine Mietrückstände dann begleiche, kann ich trotzdem meine Wohnung verlieren. Der Bundesgerichtshof hat seine Haltung zu diesem Thema klargemacht. Ich glaube, gerade die Juristinnen und Juristen unter Ihnen haben und hätten wahrscheinlich großes Interesse daran, die intensive Auseinandersetzung zwischen einem Berliner Landgericht und dem Bundesgerichtshof dazu zu lesen, sehr spannende Lektüre. Das will ich aber einfach nur hier kurz darauf zurückkürzen zu sagen, dass der Bundesgerichtshof hier seine Stellung zu dem Thema klargemacht hat und ganz klar sagt, eine Zahlung der Rückstände heilt eine ordentliche Kündigung nicht. Manche sprechen in diesem Zusammenhang über einen Webfehler im Gesetz. Ich würde sagen, es wird einfach Zeit, dieses Problem zu beheben, den Gesetzesinhalt an dieser Stelle zu ändern. Das heißt mit anderen Worten, wenn sich die Rechtslage ändern soll, dann muss der Gesetzgeber ran, die Bundesregierung könnte hier die Regeln zur Schonfristzahlung anpassen. Ein Anstoß aus Mecklenburg-Vorpommern hilft ganz sicher, gerade jetzt im Sinne der Mieterinnen und Mieter Wohnungslosigkeit zu verhindern. Ich fände es schön, wenn wir heute gemeinsam dieses Zeichen nach Berlin senden und der Koalition auf Bundesebene auch diese Idee noch mit auf den Weg geben, neben den jetzt schon beschlossenen Dingen auch in Sachen Schonfristzahlung nachzuarbeiten, nachzubessern und hier Mieterinnen und Mieter konsequent zu schützen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
