Jens-Holger Schneider
Werte Gäste! Liebe Landsleute! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion kann als Reaktion auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 26.10.2021, Aktenzeichen 3 K 441/16 zu verstehen sein. Herr Diener hat es angesprochen, dieses Urteil, welches die Erhebung degressiver Abfallgebühren in Einrichtungen der öffentlichen Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig befunden hat, weil das Landesrecht eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage hierfür nicht vorsieht. Rechtliche Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz M-V Paragraf 6. Folglich begehrt die CDU-Fraktion eine Änderung der bestehenden Normen, siehe Ziffer 2 des Antrages. So weit, so gut. Um es vorwegzunehmen, die AfD-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen, auch wenn das Gericht in seiner Urteilsbegründung nicht gänzlich zu Unrecht festgestellt hat, was auch vom Kollegen Diener als auch vom Minister schon angesprochen wurde, unter anderem unter Punkt 44, ich zitiere: „Gegen die Zulässigkeit einer Gebührendegression sprechen auch die vom Landesgesetzgeber erlassenen bereichsspezifischen Gebührenregelungen. … Nach § 6 Abs. 4 Nr. 3 Abfallwirtschaftsgesetz (… M-V) ist das Kommunalabgabengesetz für die Gebühren- und Beitragserhebung mit der Maßgabe anzuwenden, dass im Rahmen des Äquivalenzprinzips entsprechend den Abfallmengen progressiv gestaffelte Gebühren erhoben werden können, um Anreize zur Vermeidung von Abfällen zu schaffen. … Ungeachtet dessen erscheint es als sinnwidrig, eine progressive Gebührenstaffelung ausdrücklich zu erlauben, um Vermeidungsanreize zu schaffen, wenn gleichzeitig eine degressive Gebührenstaffelung zulässig wäre, die geeignet ist, den gegenteiligen Effekt zu fördern …“ Zitatende. Es ist jetzt Aufgabe der Landesregierung, dem Landtag einen gerichtsfesten Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V vorzulegen, der sowohl den Interessen der Gebührenschuldner/Verbraucher als auch denen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in M-V gerecht wird, für mehr Gebührengerechtigkeit am Ende des Tages zu sorgen. Wir werden diesen Prozess aufmerksam und kritisch begleiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
