Reinhard Meyer
Also ich bitte um Nachsicht, ich halte mich manchmal auch nicht dran, aber jetzt habe ich mal wieder gesehen, wie störend das ist. Also insofern würde ich jetzt gerne fortfahren. Also was ist die Vision von Mecklenburg-Vorpommern? Das ist die Nutzung …, erstens der Ausbau und zweitens die Nutzung erneuerbarer Energien. Das ist unser Unikat, das müssen wir nutzen, das ist sozusagen die Zukunftsfähigkeit. Und dahinter steht die Erkenntnis, dass große Industrieansiedlungen in der Geschichte immer dann gelungen sind, wenn man günstige Energie oder in diesem Fall vor allen Dingen grüne Energie zur Verfügung hat, denn der Umstellungsprozess der Industrie, der Wirtschaft läuft. Und das ist die Geschichte, die ich gerne überall erzähle. So weit, so gut. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Damit man diese Geschichte erzählen kann, muss man natürlich die erneuerbaren Energien ausbauen, wobei, ich will an der Stelle schon mal deutlich sagen, der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung im Land liegt heute schon bei 80 Prozent. Wir haben also schon vieles erreicht, und manches, was dann insbesondere von den GRÜNEN gesagt wird, dass wir da eigentlich völlig zurückliegen, ist ja von den Fakten nicht gedeckt. Aber nichtsdestotrotz, mit Blick auf die Zukunft haben wir noch Erhebliches vor uns. Und die ganze Diskussion darum, insbesondere Wind-an-Land-Gesetz, wird uns jetzt in die Verpflichtung bringen, schnell zu handeln. Und um zu handeln, hat uns der Gesetzgeber einiges an die Hand gegeben: Erneuerbare Energien haben künftig Vorrang, weil – die Definition, die entscheidend ist im Gesetz – „im überragenden öffentlichen Interesse“ der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt, und zwar auch zur öffentlichen Versorgungssicherheit. Und das wird uns die Wege ebnen, die wir bisher nicht hatten. Und es ist auch gelungen, auf Bundesebene zwischen Wirtschaftsministerium, Umweltministerium insbesondere beim Arten- und Naturschutz einiges an Fortschritten zu erzielen, dass man nicht mehr auf einzelne Brutpaare sozusagen in Eignungsgebieten abhebt, sondern dass man entsprechende Standardisierungen vornehmen kann. Aber, Herr Damm, ich sage trotzdem, wir brauchen die Akzeptanz der Bevölkerung, ohne die Akzeptanz wird es nicht gelingen. Und selbst, wenn alle Besitzer von Windkraftanlagen und Mitbesitzer hier in Mecklenburg-Vorpommern eine Partei gründen würden, wäre immer noch fraglich, ob sie eine Mehrheit kriegen können. Dafür müssen wir sorgen, indem wir sozusagen auch darüber immer wieder reden, wie die Akzeptanz hergestellt wird. Darüber haben wir geredet bei den Netzentgelten, das gilt bei Wertschöpfung im Land. (Die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN melden eine Kurzintervention an.) Und – ich würde jetzt gerne weiterreden –, und das gilt auch letztendlich bei dem Thema, dass man vor Ort bei den Kommunen tatsächlich etwas davon haben muss, wenn Windkraftanlagen dort platziert werden. Natürlich werden wir einen schwierigen Prozess haben, wir werden Abwägungsentscheidungen haben und wir werden natürlich anstreben, die 1,4 Prozent zu erreichen in 2027 – das Zeitziel ist ja korrigiert worden – und die 2,1 Prozent in 2032, Abwägungsentscheidungen zwischen Naturschutz, Abwägungsentscheidungen zu Forst, Immissionsschutz, zum Landschaftsbild und all dem, was dazugehört. Aber das überragende öffentliche Interesse gilt. Wir werden prüfen müssen, was mit Windkraftanlagen ist in Landschaftsschutzgebieten. Das ist jetzt möglich. Das Thema Wald haben wir schon an anderer Stelle angesprochen, auch nicht ganz einfach. Mehr Repowering zu ermöglichen, ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Und auch die 1.000-Meter-Abstandsregelung ist nicht so einfach zu diskutieren. Wir möchten gerne daran festhalten, weil es eine hohe Akzeptanz im Lande Mecklenburg-Vorpommern hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deswegen ist es dann auch nicht so einfach mit der Gebietskulisse. Und jetzt kommen wir zu dem Punkt, den Sie genannt haben und wo wir, glaube ich, einer Meinung sind. Wenn man sich anguckt, warum die Verfahren so lange laufen, dass man sieht, ja, wie lange die Regionalen Planungsverbände brauchen, um entsprechende Eignungsgebiete auszuweisen, in der Regel zehn Jahre. Zehn Jahre können wir uns nicht mehr erlauben, meine Damen und Herren. Nun ist es schön, dass im Bereich Rostock das gelungen ist, aber in den anderen drei Planungsverbänden ist es bisher nicht gelungen. In Westmecklenburg geht man jetzt in das sechste Beteiligungsverfahren. Das sechste Beteiligungsverfahren! Und die Grundlagen, die sind vor über zehn Jahren gelegt worden. Wie soll das funktionieren, meine Damen und Herren? Und deswegen reden wir mit den Regionalen Planungsverbänden. Zunächst mit den Vorsitzenden sind wir darüber im Gespräch, wie wir genau mit dieser Situation umgehen. Natürlich sagt die kommunale Selbstverwaltung in den Regionalen Planungsverbänden, das müssen wir selber machen vor Ort, aber sie müssen auch die Frage beantworten, warum es so lange dauert. Und genau über diese Frage reden wir und auch über die Möglichkeit, natürlich, dass man das auf die Landesebene hochzoomen kann, um dann sozusagen aus einer Hand zu entscheiden. Aber immer zu glauben, dass es dann sehr viel einfacher wird, ist kein Automatismus, aber es kann eine Variante sein – Herr Damm hat auf Schleswig-Holstein hingewiesen –, das Ganze sozusagen auf der Landesebene zu machen. Aber so weit sind wir nicht, weil ich die Frage auch in die Planungsverbände gestellt habe, wie man in geeigneter Weise die bestehenden Verfahren beschleunigen kann. Und ohne diese Beschleunigungen, meine Damen und Herren, werden die ehrgeizigen Ziele nicht zu erreichen sein. Dazu kommt ein Landesplanungsgesetz, das ich mir jetzt angeguckt habe, wo ich ehrlicherweise sagen muss, Beteiligungsverfahren sind schön und die Schleifen, die man dreht, aber lassen Sie sich mal von einer Arbeitsebene vorlegen, wenn ich die Frage stelle als Minister, wir möchten gerne das Landesplanungsgesetz ändern, wir bräuchten das übrigens auch bei Solaranlagen, wie lange dauert denn so was. Das ist ein enorm langer Prozess mit zwei Beteiligungsverfahren. Das dauert Jahre, eine Legislaturperiode. Und auch diese Zeit haben wir nicht. Also müssen wir uns Gedanken machen, wie wir mit diesem Instrument umgehen, wie wir Bypässe legen, weil das oberste Ziel bleibt, das Wind-an-Land-Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern mit dem 1,4-Prozent-Ziel, mit dem 2,1-Prozent-Ziel umzusetzen. Dass das nicht ohne zusätzliches Personal geht, das wissen der Kollege Backhaus und ich sehr genau. Deswegen führen wir ja auch gerade die Gespräche. Das war ja heute Morgen Gegenstand in der Fragestunde. Aber das wird eine gewaltige Kraftanstrengung, die wir meistern können, aber ein „Weiter so“ wie bisher, so wird es nicht funktionieren, das kann ich Ihnen schon versprechen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
