Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für den Punkt, der einen sehr speziellen gebührenrechtlichen Tatbestand anspricht, gleichwohl originäre Möglichkeiten des Landesgesetzgebers zu agieren, und daher in diesem Hohen Hause herzlich willkommen! Herr Diener weiß aus der Runde der Landrätinnen und Landräte und der Kreistagspräsidentinnen und -präsidenten, so ist, glaube ich, der Vorstand zusammengesetzt des Landkreistages, bereits seit geraumer Zeit, dass das Innenministerium und das Landwirtschaftsministerium gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Von daher ist den Beteiligten bekannt, dass wir auf dem Wege sind, weil wir auch sehen, dass wir eine Herausforderung haben. Ich will gleichwohl noch einmal das von Ihnen bereits Angesprochene betonen, Herr Diener. Das, was wir als degressive Gebühren beschreiben, klingt jetzt erst mal danach, als ob man das Gegenteil von dem täte, was bisher im Abfallwirtschaftsgesetz drinsteht. Das Abfallwirtschaftsgesetz enthält nämlich die Möglichkeiten linearer Gebühren, zu gut Deutsch, jeder Liter, den ich abhole, kostet immer gleich viel, und sogenannte progressive Gebührensätze, je mehr Liter ich entsorge, desto teurer wird es. Und das sagt das Gesetz zur Anregung von Müllverzicht, der Versuch also, Abfallreduktion zu betreiben. Jetzt könnten wir überlegen und sagen, aber die degressiven Gebühren widersprechen dem ja, kann ja nicht sinnvoll sein, wenn ich mehr entsorge, dass ich für den letzten Liter, der entsorgt werde, weniger bezahle, dass größere Volumina günstiger sind. Und deswegen sind mir Ihre Hinweise von eben noch einmal wichtig. Die Landkreise und kreisfreien Städte schlagen das nur für die Fälle vor, wo nachweislich ist, dass durch die größeren Behältnisse die Dichte pro Liter geringer ist, wenn ich also weniger Gewicht in einem Liter drin habe. Und ich würde das mal übersetzen, ich kenne die Diskussionen, zumindest die Herren Liskow würden sie beide auch schon aus Greifswald kennen, aus Ende der 90er und Beginn des Jahrtausends. Es gibt sehr gut nachvollziehbare wissenschaftliche Erhebungen, dass die kleinen Behältnisse, die meist einem einzelnen Haus zugeordnet sind, eine deutlich größere Verdichtung pro Liter aufweisen. Und ein bisschen salopp formuliert, zumindest in Teilen meiner Nachbarschaft in Greifswald und Schwerin würde ich auch behaupten, mancher hat extra Schuhe nur dafür, in der Mülltonne zu verdichten. Hätte ich eine eigene Zuständigkeit, wenn es nur meine Mülltonne ist, gibt es einen anderen Anreiz, damit umzugehen. Und umgekehrt, wer die 1.100-Liter-Tonnen kennt, die in Neubausiedlungen stehen und zum Teil fünf oder sechs Hausfluren gleichzeitig zur Verfügung stehen, da ist der Bedarf zu verdichten geringer, die Verantwortung für das Müllbehältnis kleiner, was ich alles überhaupt nicht kritisiere, sondern nachvollziehen kann. Aber im Ergebnis bedeutet das, dass das, was als degressive Gebühren gewünscht ist, nur der Erkenntnis entspricht, dass wir aus Erhebungen, sehr fundierten Erhebungen wissen, das pro Liter Abfallentsorgung in kleinen Behältnissen mehr Gewicht zusammenkommt als in großen, in Wahrheit also im Liter mehr Abfall drinsteckt, als das bei großen Behältnissen der Fall ist. Und man muss dann wiederum wissen, dass diejenigen, die die Abfallbehältnisse entleeren, diesen Abfall ja auch irgendwem, der ihn dann endlagert, an die Hand geben. Ich muss ja irgendeiner der Deponien dann hinterher diesen Abfall überstellen, und da bezahle ich eben nicht nach Litern, sondern ich bezahle nach Gewicht, sodass die kleine Tonne, die pro Liter mehr Gewicht erzeugt, dann eben am Ende in der Entsorgung bei der endgültig deponierenden Deponie auch teurer ist. Von daher ist das kein Gegensatz zu dem, was man möchte, nämlich Abfallvermeidung, sondern das ist der Versuch, dem, was man festgestellt hat, Genüge zu tun. Beide Ministerien sind da auf dem Weg. An Ihrem Antrag hadere ich deshalb, weil ich mich eben ungern momentan schon – Sie haben es selbst angesprochen – aufs Kommunalabgabengesetz als ausschließlichen Weg festlegen lassen möchte. Ich könnte jetzt ausführen, warum das Abfallwirtschaftsgesetz durchaus vielleicht der bessere denkbare Weg ist. Ich quäle Sie nicht mit den juristischen Details. Wenn das jemanden umtreibt, können wir gerne im für Gebührenrecht spezialisiert zuständigen Innenausschuss noch mal detaillierter dazu sprechen. In der Sache selbst sind es diese beiden Gesetze momentan, die mich umtreiben, und an einem der beiden Gesetze wird die Landesregierung zeitnah auf Sie zukommen, um genau die degressive Gebührenmöglichkeit zuzulassen, von der ich ausdrücklich betonen will, dass sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte bis Oktober übereinstimmend mit uns allen davon ausgingen, dass sie auch heute schon möglich seien, das Urteil von daher eine Veränderung in der Rechtswahrnehmung begründet hat. Es ist also nichts, wo man sagt, das betrifft nur einen Landkreis oder gar keinen, sondern praktisch ist das in acht Gebührensatzungen dieses Landes relevant. Von daher haben wir ein gemeinsames großes Interesse, dass das, was da jetzt über 30 Jahre aufgebaut wurde an üblicher Gebührenberechnung, auch fortgesetzt werden kann. Von daher bitte ich um Nachsicht, ich würde mich gerne für beide Gesetze offenhalten. Da sind wir aber mitten auf dem Weg und werden Ihnen zeitnahe Lösungen präsentieren. – Herzlichen Dank fürs Thema und für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
