René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben ja in dieser Woche schon sehr viel über Energiepolitik gesprochen, über die Bezahlbarkeit von Energien. Und ich glaube, die Debatte ist noch lange nicht zu Ende, weil es nicht das letzte Paket ist, und wir haben ja auch mehrere Dinge auch noch wieder auf den Weg gebracht. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Kommen wir mal zur Ausgangssituation! Wir suchen nach Möglichkeiten, wie wir wirksam sozialverträglich entlasten können und möglichst einkommensunabhängig, unkompliziert und verbindlich. Und in den Forderungen, die wir in unserem Antrag aufmachen, geht es genau darum, meine Damen und Herren, und wir haben in die Betrachtung genommen die Umsatzsteuer. Und es gibt eine Möglichkeit, oder es gibt mehrere Möglichkeiten, über die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die ja größte Bedeutung hat für den EU-Binnenmarkt, einmal zu betrachten, wie wir eine Entlastung hinbekommen, die direkt bei der Verbraucherin/beim Verbraucher ankommt, ohne Bürokratie, ohne dass wir irgendwelche Systeme verletzen müssen und ohne dass es am Ende zu komplizierten Umverteilungsmechanismen kommen muss. Die EU-Mitgliedsstaaten – weil ja nicht jeder die Mehrwertsteuersystemrichtlinie kennen wird –, die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ihre nationalen Umsatzsteuergesetze innerhalb des dort gesetzten Rahmens auszugestalten. Und dazu gehört eben auch die Festlegung von Befreiungstatbeständen, von den Beständen oder von den Tatbeständen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder auch dem Regelsteuersatz. Und genau da wollen wir ansetzen, genau da sehen wir Potenzial, um viele Dinge, die wir hier diskutiert haben, die in vielem Klein-Klein einzelner Maßnahmen mühselig zusammengetragen wurden, vielleicht anders zu lösen. Die Systemrichtlinie wird regelmäßig geändert und angepasst, weil das Bedürfnis natürlich immer wieder da ist. Und ich möchte einfach mit der zweiten Forderung beginnen. Wir fordern hier auf, dass man sich dafür einsetzt, dass in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Gestaltungsspielraum für die Mitgliedsstaaten erhöht wird, um energetische Grundbedarfe der Bürgerinnen und Bürger im Land anders abzufedern. Es gibt Mitgliedsstaaten wie Polen, das haben wir ja hier auch schon gehört in mehreren Debatten, die zum Beispiel die Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auch ein bisschen missachten. Da steht sicherlich noch ein Vertragsverletzungsverfahren im Raum, aber letzten Endes hat man diesen Schritt gewählt. Wir haben gerade festgestellt, als es um die Diskussion der Besteuerung der Gasumlage ging, dass das, weil es eine Entgelterhöhung war, nicht befreit werden konnte, aber wir haben festgestellt, auf einmal können die Lieferungen von Gas mit einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Und genau da wollen wir ansetzen. Warum Gas, warum nicht die anderen Energieträger? Warum diskutieren wir nicht über einen energetischen Grundbedarf, den ja jede und jeder hat? Und wie Sie sehen, Belgien hat zum Beispiel die Umsatzsteuer auf Strom und Gas vom Regelsteuersatz von 21 auf 6 gesenkt, 15 Prozent Einsparung! Die Niederlande senken den Umsatzsteuersatz auf Energien von 21 auf 9 Prozent, 12 Prozent Entlastung. Polen hatte ich schon angesprochen, von 23 Prozent auf 8 Prozent. Und so zeigt es sich doch, dass ganz viele Staaten, EU-Staaten, doch inzwischen die Umsatzsteuer längst benutzen, um Entlastungen herbeizuführen, wir ja im Grunde mit den Gaslieferungen inzwischen auch. Und jetzt muss man ein bisschen rechtstechnisch werden: Natürlich geht das nur, wenn wir auch innerhalb der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bleiben. Wir haben natürlich Regelungen und darunter würde tatsächlich eine Grundlage sich nicht finden, um Heiz- und Treibstoffe insgesamt abzusenken, aber wir haben auch den Artikel 102 in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, und da geht es nämlich genau um die Lieferung von Erdgas, Fernwärme und Elektrizität, wenn zuvor der Mehrwertsteuerausschuss der Europäischen Kommission konsultiert wurde. Und dann haben wir zwar Öl und Treibstoffe noch nicht dabei, aber genau deswegen wollen wir ja darüber reden, deswegen wollen wir evaluieren und deswegen wollen wir ins Gespräch kommen. Wenn nicht irgendein Mitgliedsstaat jetzt irgendwann mal die Initiative zeigt und sagt, wir müssen es ja mal auf die Tagesordnung nehmen, passiert gar nichts. Man könnte auch sagen, vielleicht liegt hier sogar ein Verstoß, wenn man zum Beispiel Öl und andere Treibstoffe nicht mit Erdgas, Fernwärme und Elektrizität gleichsetzt, vielleicht liegt dort auch ein Verstoß gegen den mehrwertsteuerlichen Neutralitätsgrundsatz, denn im Wettbewerb stehende Waren und Dienstleistungen, meine Damen und Herren, sind steuerlich gleichzubehandeln. Und allein bei einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Erdgas und Fernwärme könnten nach Daten des BDEW 66,9 Prozent aller Haushalte entlastet werden, 66,9 Prozent nur bei Erdgas und Fernwärme. Das ist also zielsicher, das ist direkt und das kommt bei den Verbrauchern an. Es ist unkompliziert, es ist unbürokratisch, weil es schon in der Rechnung gar nicht Niederschlag findet. Und wenn alle EU-Mitgliedsstaaten die Umsatzsteuer ohnehin ja schon für diese Abmilderung einsetzen, warum jetzt nicht diese Diskussion führen, warum nicht diese Diskussion auch mal aus Mecklenburg-Vorpommern anstoßen? Ich glaube, es wäre mal hochinteressant, wenn Mecklenburg-Vorpommern sich mal an die Spitze einer Bewegung setzen würde und genau so etwas im Blick hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir müssen auf die aktuelle Krisensituation reagieren. Und ich möchte einfach noch mal sagen, was ist der Unterschied zu den vielen anderen Maßnahmen, die im Moment ergriffen wurden. Es ist einfach, weil es sich direkt in der Rechnung, die die Menschen auf den Tisch bekommen, darstellt. Es ist klar, weil alle Energieformen gleichbehandelt werden würden. Es ist gerecht, weil es wirklich jede Verbraucherin/jeden Verbraucher betrifft. Und es ist bezahlbar, weil die maximale Wirkung ja auch bei dem geringsten administrativen Aufwand erreicht werden kann. Es ist deutlich treffsicherer als all das, was wir bis jetzt beschlossen haben, weil es eben genau dort ankommt, wo es gebraucht wird. Meine Damen und Herren, wenn wir doch auch davon ausgehen, dass die Wohnung steuerfrei angemietet werden kann, zumindest für die langfristige Nutzung – genau das sieht unser Umsatzsteuerrecht vor –, warum werden die Leistungen, die ich zur Nutzung dieser Wohnung brauche, die Energieversorgung, die Stromversorgung, nicht steuerfrei gestellt? Auch das muss man sich ja mal auf der Zunge zergehen lassen. Wenn man also davon ausgeht, dass wir hier eine maximale Treffsicherheit haben, dann verstehe ich nicht, warum wir diesen Gedanken nicht fortentwickeln wollen. Ich lade Sie jedenfalls zu dieser Diskussion herzlich ein. Und vor allem, noch mal, es trifft jeden und jede. Im Gegensatz zu den Entlastungsmaßnahmen, die sich über die Einkommensteuer abbilden, trifft es nämlich auch diejenigen, die gar nicht in der Einkommensteuer liegen, weil sie unter dem Grundfreibetrag sind oder sogar in einem Eingangssteuersatz. Selbst die hätten starke Entlastungen. Und Sie wissen, dass diese einen höheren Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben müssen, und genau deswegen ist die Entlastungswirkung genau da. Und das kommt übrigens, meine Damen und Herren von der LINKEN, von der FDP, der Vorschlag. Da haben wir auch daran gedacht, dass es durchaus auch die Einkommensschwachen stark entlasten würde. Wir reden hier immerhin über 19 oder, wenn wir absenken auf den ermäßigten Steuersatz, von 12 Prozent. Und ich glaube, das macht sich in solchen Haushalten richtig stark im Portemonnaie deutlich. Kommen wir zur zweiten Forderung, das ist noch weitergehender. Das ist auch eher eine Zukunftsvision. Auch da, warum reden wir nicht generell über eine Umsatzsteuerfreistellung von Grundbedarfen? Was ist mit Trinkwasser? Was ist mit Medikamenten? Warum ist da ein Umsatzsteuersatz drauf? Und ich weiß, wir können jetzt eine endlose Debatte über den Katalog der ermäßigt besteuerten Tatbestände und so weiter führen, aber irgendwann müssen wir das mal führen. Ich höre seit Jahren, seitdem ich mich politisch betätige, immer die Ausrede, das ist ein zu dickes Brett, da können wir nicht ran, das ist alles viel zu kompliziert. Ja, eben, weil es kompliziert ist, müssen wir es einfacher machen. Und es fängt damit an, dass man Grundbedarfe definiert, klarlegt und sagt, das ist vielleicht etwas, wo der Staat, anstatt hinterher wieder Hilfen auszuschütten, die möglicherweise gar nicht da ankommen, wo der Verbrauch stattfindet, von vornherein darauf verzichtet, darauf eine Steuer zu erheben. Das ist sicherlich alles auch mit Zahlen zu unterlegen und zu untersuchen, deswegen unser Antrag zu evaluieren, ins Gespräch zu kommen. Ich habe auch nichts dagegen, wenn es einen Verweisungsantrag gibt, das noch mal zu verfeinern im Finanzausschuss. Ich meine aber, es wäre schön, wenn mal ein klares Signal herausgehen würde. Und, meine Damen und Herren, es wäre, auch diejenigen, die einen Deckel befürworten, es wäre ein atmender Deckel, weil natürlich mit dem Mehrwertsteuersatz, der dann möglicherweise entfallen würde, weil natürlich auf den Umsatz immer Freiraum geschaffen werden würde. Und das spricht umso mehr für diese Variante. Meine Damen und Herren, ich wünschte mir, dass wir hier heute eine sachliche Debatte darüber führen können und dass wir das auch gerne weiter verfeinern können, aber tragen wir diesen Gedanken weiter. Ich glaube sogar, er kommt so oder so, ja, es wird irgendwann der Anstoß von woanders kommen. Warum sind wir nicht die Ersten?! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
