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Dr. Heiko Geue

08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Landtags! Wir sprechen hier über die Möglichkeiten, die die Mehrwertsteuerrichtlinie zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern auch darstellt. Ich fand das – da darf ich vielleicht anfangen, lieber Herr Domke, Sie haben im Antrag freies Denken gefordert, lassen Sie uns über alles nachdenken, bin ich auch Ihrer Meinung, das sollten wir wirklich am Anfang, oder nicht am Anfang, sondern in dieser Krise auch tun –, dass der FDP jetzt beim freien Nachdenken eine Steuersenkung eingefallen ist, ist jetzt nicht so überraschend und fand ich dann doch am Ende immerhin so lustig, wie Sie wahrscheinlich sagen würden, na ja, den Sozialdemokraten fällt wahrscheinlich eher eine Steuererhöhung ein. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: So ist es. Sie haben es auf den Punkt gebracht.) Aber mir fällt keine Steuererhöhung ein, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) mir fällt keine Steuererhöhung ein, sondern wir haben hier andere Vorschläge gemacht, auch im Energiegipfel. Ich glaube, es ist richtig, worauf Sie hingewiesen haben, dass wir einmal, dass es ein wichtiges Instrument ist, die Mehrwertsteuerrichtlinie … (Heiterkeit und Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Lieber Herr Renz, hören Sie doch lieber zu! Sie kommen hier auch noch zu Wort. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist eine wichtige, sind wichtige Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Das ist wichtig, dass wir da einen gemeinsamen Rahmen haben für den freien Waren- und Dienstleistungsaustausch. Und wir haben auch die Situation, dass weder Bundesregierung oder auch da die Landesregierung Initiativrecht hat, sondern das hat tatsächlich nur die EU-Kommission. Sie haben darauf hingewiesen und haben gesagt, davon wollen Sie sich jetzt aber auch nicht abhalten lassen, was ich auch in Ordnung finde. Ich kann auch festhalten, dass wir ja erst im April dieses Jahres noch mal die Einführung auch hatten von superermäßigten Steuersätzen – fünf Prozent –, so werden sie selber auch in der EU genannt und auch Nullsteuersätze. Also da ist auch Bewegung reingekommen. Und Sie haben ja auch gesagt, wo Sie da die Möglichkeiten sehen und auch Ihre Wünsche sind. Als Finanzminister muss ich natürlich immer sagen, wenn wir über Steuersenkungen reden – gerade auch die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Steuer für Bund, Länder und Kommunen –, das ist mit Mindereinnahmen verbunden. Wenn wir zum Beispiel nur die Grundnahrungsmittel wie Brot, Fleisch- und Milchprodukte vom Steuersatz, tatsächlich einen Nullsteuersatz darauf legen würden, was nach Mehrwertsteuerrichtlinie möglich wäre, wären das bundesweit Steuermindereinnahmen von 2 Milliarden, fürs Land 40 Millionen. Oder auch der ermäßigte Steuersatz auf den Gasverbrauch – Sie haben auch darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung das ja entschieden hat, 7 Prozent statt 19 Prozent – kostet das Land 56 Millionen pro Jahr. Weniger als fünf Prozent gehen bei den Grundenergiestoffen nicht. Das zu ändern, die Mehrwertsteuerrichtlinie, das ist meistens dann doch ein längerer Prozess. Warum bin ich darüber hinaus neben den Steuermindereinnahmen, die dann natürlich fehlen, um direkt auch Entlastungen zu finanzieren, skeptisch bei dem Thema Steuersenkungen und sehe es nicht so, dass Sie sagen, es ist einfach und treffsicher, maximale Treffsicherheit? Bezahlbar – habe ich schon was zu gesagt, aus meiner Sicht schwierig. In der jetzigen Situation, wo die Deutsche Bank davon ausgeht und andere ja auch, dass wir eine Rezession vor der Brust haben könnten, wir auf jeden Fall vorsichtig sein müssen, was Steuermindereinnahmen angeht, ist das Thema Mehrwertsteuersenkungen oder insgesamt Energiesteuersenkungen ja immer eines, das eben gerade nicht treffsicher die endgültigen Konsumenten erreicht, weil wir immer, und das sollten wir fairerweise dann auch miteinander da im Blick haben, auch bei der Mehrwertsteuer, das sehe ich auch, wenn die entsprechend verringert würde, dass das sozialpolitisch durchaus ein Argument ist, nur, Sie wissen es ja auch, je nachdem, wie vermachtet die Märkte sind, je nachdem, wie hoch die Elastizitäten auf den Märkten sind, haben wir die Situation, dass ein Teil einer Steuersenkung eben nicht beim Endverbraucher ankommt – wir haben es doch erlebt auch schon in dieser Krise –, sondern ein Teil der Steuersenkung bleibt bei den Unternehmen. Das hängt davon ab, wie die Marktverhältnisse auf dem Markt sind. Ist es relativ, die Marktmacht, stark bei den Nachfragern, bei den Konsumenten, wird natürlich viel der Steuersenkung weitergegeben, ist es anders, haben wir also wenige Anbieter, die das Heft des Handelns haben, dann wird eher weniger weitergegeben. Wir befinden uns leider auf solchen Märkten, wo wir wirklich homogene Oligopole haben, wovon wir dann ausgehen können, dass wenige Unternehmen letztendlich den Preis bestimmen und auch bestimmen, wie viel einer Steuersenkung sie weitergeben. Und deswegen bin ich gerade da an der Stelle anderer Meinung als Sie. Es ist eben nicht treffsicher, sondern es bleibt ein Teil bei den Unternehmen. Wir sollten da ehrlich sein miteinander und sagen, wenn wir Unternehmen stärken wollen von der Branche, dann sollten wir dieses Instrument auch machen. Deswegen würde ich jetzt nicht empfehlen, Ihrem Antrag hier zuzustimmen, finde aber richtig, dass wir über alles nachdenken und uns auch darüber austauschen und Vor- und Nachteile erwägen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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