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Christine Klingohr

SPD 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen alle um die grundlegende Bedeutung einer angemessenen Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch für die Situation der Pflegekräfte. Besonders die hohe Arbeitsbelastung in der Krankenhauspflege sorgt derzeit dafür, dass wir neben einem hohen Krankenstand ein oftmals frühzeitiges Ausscheiden von Pflegekräften aus dem Beruf beobachten können. Immer mehr Menschen, die sich für den Pflegeberuf seinerzeit entschieden haben, kehren dieser Arbeit den Rücken, weil sie es ihrer eigenen Gesundheit nicht länger zumuten können, so tätig zu sein. Ohne Gegenmaßnahmen wird diese Entwicklung zu einer Verschärfung des Mangels an Personal führen und zu weiter steigenden Belastungen für die verbleibenden Kräfte. Wir begrüßen daher ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, an dieser Stelle Verbesserungen herbeizuführen und die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern umzugestalten. Laut dem derzeitigen Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes soll eine schnelle Übergangslösung für die Personalbemessung geschaffen werden, damit Patientinnen und Patienten eine angemessene Versorgung erhalten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Überlastung geschützt werden. Eine neue Bemessungsrichtlinie alleine wird nicht den gravierenden Personalmangel beseitigen können, mit dem wir uns konfrontiert sehen. An dieser Stelle sind wir uns alle einig. Sich aber nun in erster Linie auf die möglichen Schwierigkeiten zu konzentrieren und nur das Problem des steigenden Personalbedarfs in den Vordergrund zu rücken, ist auch nicht zielführend, denn die verbindliche Aussicht auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist unerlässlich zur Bindung von Pflegekräften und zur Wiedergewinnung von aus dem Beruf Ausgeschiedenen. Eine im letzten Jahr veröffentlichte Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen und der Arbeitskammer des Saarlandes kam aufbauend auf eine bundesweite Erhebung zu folgendem Schluss: Bei konservativer Rechnung können mindestens 300.000 zusätzliche Vollzeitpflegekräfte durch Rückkehr in den Pflegeberuf und durch Aufstockungen von Stunden bei Teilzeitkräften gewonnen werden. Die Befragten haben aber auch ganz klar formuliert, dass sie sich eine Rückkehr in den Pflegeberuf nur bei verbesserten Arbeitsbedingungen vorstellen können, die sich allen voran in verbindlichen Arbeitszeiten und Dienstplänen niederschlagen, sodass Stress reduziert wird und genug Zeit für die einzelnen Patienten und Patientinnen bleibt. Nicht zu vergessen ist, dass durch eine neue Personalbemessung ein positives Signal gesendet wird, wodurch auch die Neugewinnung von Personal – wir haben es bereits gehört –, von Auszubildenden erleichtert wird. Festgehalten wurde bereits, dass zu dem geplanten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz bisher lediglich ein Entwurf vorliegt. Zu begrüßen ist, dass an seiner Entwicklung zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium die wichtigsten Akteure wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di beteiligt werden. Vorgetragen wurde auch bereits, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum zuverlässig ermitteln lässt, welche Bedarfe sich aus der vorgesehenen Neuberechnung ergeben. Vorgesehen ist derzeit eine wissenschaftliche Erprobung der Personalvorgaben. Dem Bundesministerium für Gesundheit soll bis 31. August 2023 ein Abschlussbericht über die Ergebnisse dieser Erprobungsphase vorliegen. Parallel zu dem Vorgehen des Bundes Kapazitäten aufzuwenden, halten wir nicht für sinnvoll. Das haben wir ja heute auch hier in den Ausführungen gehört, dass wir dadurch natürlich keine seriöse Politik machen können, und wenn wir uns mit jedem Entwurf, jedem Zettel von Jens Spahn hier im Landtag beschäftigt hätten, würden wir auch nicht weiterkommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aufgabe der Landesregierung sehen wir darin, den Gesetzentwurf weiter zu begleiten, zu prüfen und Anregungen mit auf den Weg zu geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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