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Hannes Damm

GRÜNE 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der Antrag der FDP „Keine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ bemüht ein Thema, für das der Landtag bekanntermaßen keine gesetzgeberische Zuständigkeit besitzt. Diese liegt allgemein bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, gerade bei Abstimmungen, für die es kein einheitliches Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktionen gibt. Das Ansinnen, die Landesregierung aufzufordern, Einfluss auf die einzelnen Bundesparlamentarier zu nehmen, erscheint demokratietheoretisch, na ja, sagen wir experimentell. (Horst Förster, AfD: Nee, nee, nee, nee!) Das Gespräch in der Sache wäre doch wohl eher selbstbewusst direkt unter Parlamentarier/-innen zu suchen und zu führen, und da hat jeder von uns ja auch seine Kanäle. Bundesparlamentarier dürften es eher befremdlich finden, wenn Vertreterinnen einer subalternen Exekutive Einfluss auf ihre Entscheidung nehmen wollten. So gesehen wäre eine Nichtbefassung mit dem Antrag durchaus vertretbar. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Pandemie hat sich in mehr als 30 Monaten in vielerlei Hinsicht als sehr dynamisch erwiesen. Durch Mutationen sind unterschiedliche Varianten mit variierender Infektiosität und Pathogenität in Erscheinung getreten. Seit der Entwicklung und Anwendung von Impfstoffen, schon etwa ein Jahr nach Pandemiebeginn, ist das Impfen fester Bestandteil des Schutzkonzepts geworden. Grundimmunisierung und Boosterung reduzieren die Wahrscheinlichkeit schwerer Infektionen. Insbesondere sogenannte vulnerable Gruppen, beispielsweise Personen mit Vorerkrankungen oder im fortgeschrittenen Lebensalter über 60, können ihren Individualschutz durch das Impfen deutlich erhöhen, temporär gegen Ansteckungen geschützt sein und bei späterer Infektion weniger schwer erkranken, jedenfalls dann, wenn sie sich überhaupt impfen lassen können. Es besteht also überhaupt kein Zweifel, dass das Impfen als integraler Bestandteil beim vorbeugenden Gesundheitsschutz in der Pandemie zu empfehlen ist. Die Erlangung einer sogenannten Herdenimmunität allein durch das Impfen ist leider nicht erreicht worden. Dafür ist eine Reihe von Gründen verantwortlich wie die nicht ausreichende Impfbereitschaft oder das sich durch Mutationen der Schutzwirkung des jeweils aktuellen Impfstoffs entziehende Virus, um nur zwei Beispiele zu nennen. Zu den Erfahrungen der Corona-Pandemie gehören aber auch die beobachtete Zahl der Impfdurchbrüche und die Tatsache, dass durch Geimpfte die Infektion zumindest nach einer gewissen Zeit oder nach Mutation des Virus weitergetragen werden kann. Die Datenlage dazu ist leider weiter unzureichend. Es gibt Erfahrungsberichte von Infektionen nach Grundimmunisierung und Boosterung im Zeitraum von weniger als drei Monaten nach der dritten Impfung, wobei wiederum nicht klar ist, welche Rolle neue Mutationen dabei gespielt haben. Wie es gelingen kann, auf Bundesebene mit den nötigen Daten und Argumenten bei den zweifelnden Parlamentarier/-innen durchzudringen, ist auch mir schleierhaft, und da blicke ich natürlich sorgenvoll vor allem in Richtung der FDP. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ein Handlungsauftrag für unsere Landesregierung, egal, mit welchem Ziel, sehe ich jedenfalls nicht. Einzig erkennen wir die Probleme an, die sich in den Gesundheitsämtern im Hinblick auf die Durchsetzung der Impfpflicht ergeben haben und für die es zweifellos eine Lösung braucht. Als Wissenschaftler ist es mir trotzdem ein inneres Bedürfnis, noch mal mit einer oft als Gegenargument bemühten Falschaussage aufzuräumen, die sich auch in der Begründung des vorliegenden Antrags wiederfindet. Und das ist die Behauptung, eine Impfung und damit auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht würde in der aktuellen Lage nicht mehr helfen. Epidemiologisch gesehen ist das völlig falsch. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das wollen wir erst mal sehen.) Natürlich braucht es einen angepassten Impfstoff. Der falsche Impfstoff hilft nicht gegen eine Krankheit. Und zweitens. Natürlich gibt es eine massive Reduktion der eigenen Infektiosität oder der eigenen Ansteckwahrscheinlichkeit und damit auch einer Weitergabe der Krankheit, wenn man aktuell geschützt ist durch einen angepassten aktuellen Impfstoff. Und das reicht laut Bundesverfassungsgericht – die Ministerin hat es ja schon angesprochen – auch aus, um diesen Eingriff zu rechtfertigen, und selbst wenn der Schutz nach einer gewissen Zeit abnimmt, auch das ist Teil dieses Gerichtsbeschlusses gewesen. Und insofern ist auch eine Mehrfachimpfung davon abgedeckt, solange natürlich die Abwägung, nämlich, ob die Schutzwirkung gegenüber dem Eingriff überwiegt, positiv ausfällt, also eine Infektion ohne neue Impfung gefährlicher wäre als die Impfung selbst. Und nach allem, was wir wissen, ist das weiterhin gegeben. Und, na ja, deswegen gibt es hier leider in der Debatte manchmal abweichende Meinungen, wobei ich eben glaube, dass die Meinungen begründet sind auf Argumenten, die nicht so richtig ziehen, auch hier dieser Punkt mit der dauerhaft hohen Krankenlast, die Sie ansprechen, und damit in der Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse. Das sind ja gerade Betroffene, die mit Corona infiziert sind. Das heißt, denen helfen Sie doch, wenn Sie einen angepassten Impfstoff verabreichen können. Mich hat das jedenfalls persönlich nicht überzeugt. (Horst Förster, AfD: Das sieht man.) Ich habe ja schon gesagt, dass es auch nicht unbedingt eine Notwendigkeit gibt, hier im Parlament tätig zu werden. Insofern bin ich bei dem Antrag nicht dabei. Wir haben aber in der Fraktion auch kontrovers diskutiert. Wenn Herr Terpe heute hier wäre, würde er sich vermutlich enthalten. Insofern kann ich kein einheitliches Bild abgeben für meine Fraktion, aber, wie gesagt, ich würde mich freuen, wenn Sie sich noch mal verstärkt auch mit den Argumenten eines angepassten Impfstoffs auseinandersetzen würden, weil nur der kann in der Abwägung herangezogen werden. (Horst Förster, AfD: Den haben wir doch noch gar nicht. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wozu?) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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