landtag-mv.de ↗

Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner

AfD 08.09.2022 Sitzungen 8/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Bericht zur Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes M-V vorab: Gleichstellung ist nicht dasselbe wie Gleichberechtigung. Die Gleichberechtigung gewährt rechtliche Gleichheit von Frauen und Männern. Gleichberechtigung verbietet Willkür und gebietet Differenzierungen, wo sie geboten sind. Deshalb gibt es beispielsweise Schutzbestimmungen, die explizit nur für Frauen gelten, unter anderem körperliche Schwerstarbeit. Gleichberechtigung bedeutet eben Chancengleichheit, nicht aber Ergebnisgleichheit anhand von Quoten oder Zahlen, wie mein Kollege Horst Förster bereits ausführte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bei der tatsächlichen Gleichstellung geht es um die zahlenmäßige Gleichstellung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er hat doch noch gar nicht geredet.) Hier wird eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern auf allen Gebieten angestrebt. Nun aber zu besagtem Gesetz: Tatsächlich ist dieses Gesetz zwar geschlechterneutral benannt und der Bericht formuliert auch ebenso geschlechterneutral, doch die Interessen von Männern spielen ja offenbar keine erkennbare Rolle. Hauptadressaten des Gesetzes sind Frauen. Und die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten hauptsächlich für die Interessen von Frauen. So ist es aus meiner Sicht obskur, dass sich Männer nicht für das Amt des Gleichstellungsbeauftragten wählen lassen können, (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Oh Gott!) wurde doch gerade erwähnt, dass die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden sollten. Wo bleiben da die Männer? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das Landesverfassungsgericht hat diesen Sachverhalt in einem Urteil genau so entschieden. Aus meiner Sicht diskriminiert das die Männer und entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wo ein jeder gleich ist. Vielmehr unterstellt es den Männern, sie könnten als Gleichstellungsbeauftragte nicht auch die Interessen von Frauen wahrnehmen. Was ist mit den Interessen von Männern? Denn hier ist das Thema „Gleichberechtigung oder Gleichstellung von Männern und von Frauen“. Mit besagtem richterlichen Beschluss ist das ganze Thema faktisch ad absurdum geführt. Hinzu kommt, wenn man auf den Bevölkerungsanteil einer Gruppe abstellt, müssten entsprechende Quoten für Migranten, Behinderte und weitere Gruppen, insbesondere auch Diverse, konsequenterweise ebenfalls festgelegt werden. Das geschieht hier nicht. Ein mögliches Szenario der Absurditäten: Nach dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz soll man sein Geschlecht ändern können, und zwar mehrmals mit einer Sperrfrist von jeweils einem Jahr. Wenn Sie schon alles paritätisch besetzen wollen, was machen Sie, wenn jetzt zahlenmäßig gewünschte Protagonisten ihre Geschlechter ändern und dadurch die erstrebte Quote nicht mehr stimmt? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Hinzu kommt, bei Quotenregelungen besteht die Gefahr eines Kompetenzverlustes, und das tragen wir als AfD nicht mit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig so! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Fakt ist, eine rein zahlenmäßige Gleichstellung geht an der Lebenswirklichkeit vorbei, denn Frauen und Männer sind unterschiedlich, sie setzen häufig unterschiedliche Prioritäten. Entscheidend ist allein das Recht, dass der von Frauen und Männern gewählte Weg nicht wegen ihres Geschlechts versperrt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Richtig!) Und noch etwas ist in diesem Zusammenhang entscheidend. Die Genderideologen gehen von einem Frauenbild aus, bei dem die Vorstellungen aus der männlich geprägten Leistungsgesellschaft blind auf die Frauen übertragen wird. Die Frau wird maßgeblich nach ihrer außerfamiliären Tätigkeit und ihrem Erfolg auf der Karriereleiter bewertet. Es ist dies eine Reduktion auf die rein berufliche Komponente, die der Leistung von Frauen in ihrer Gänze nicht gerecht wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Für mich hat das nichts mit echter Wertschätzung zu tun. Sie sprechen damit nicht alle Frauen an, denn Frauen übernehmen in der Regel nach wie vor auch neben dem Beruf den Hauptanteil in der Erziehung der Kinder, und angesichts dieser Doppelbelastung kommt eine berufliche Karriere häufig erst gar nicht infrage, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) ganz besonders bei Alleinerziehenden, wenn eine helfende Familie im Hintergrund fehlt. Ich kann davon nur ein Lied singen, denn ich bin alleinerziehend. Zurück zum Bericht: Die überarbeitete Neufassung des Gleichstellungsgesetzes M-V trat, wie schon gesagt, am 11. Juni 2016 in Kraft. Darin sind erstmals unabdingbare Zielvereinbarungen mit den obersten Landesbehörden Pflicht, die zu einer gleichmäßigen Verteilung von Frauen und Männern in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Landes führen sollen – Ministerien, Schulen, Landesverwaltung und Polizei. Zugleich soll das neue Gesetz gleichermaßen für Frauen wie für Männer zu einer Verbesserung überhaupt im Pflegeberuf und so weiter verhelfen durch Angebote zu Teilzeit, Telearbeit und so weiter. Das wurde alles angeführt. Die Position der Gleichstellungsbeauftragten wurde durch die rechtliche Stellung und in ihrer Arbeit durch Freistellung gestärkt, das wurde auch erwähnt. Gleiche Besetzung durch Frauen und Männer soll auch für juristische Personen gelten. Die einzubeziehende Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung M-V – alles Frauen übrigens, wie vorhin schon angeführt, interessanterweise, wo bleiben hier auch wieder die Männer? – beobachtet die jeweiligen Zielvereinbarungen der verschiedenen Ressorts. Organisatorische Veränderungen der Ressorts ergeben teilweise eine Aufstockung oder Minderung der Kernstellen. Die prozentualen Entwicklungen der Besetzung mit Frauen im Vergleich von 2017 zu 2021 werden jeweils für drei Besoldungsebenen dargestellt: untere, mittlere und höchste Besoldungsgruppen. Zählt man den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin mit, dann haben wir im Prinzip neun Ressorts. In 2021 haben sechs Ressorts in der Gruppe der unteren Besoldung 50 und teilweise mehr Prozentanteile – bis zu 70 – an Frauen in Führungspositionen beschäftigt. In der mittleren Besoldungsgruppe lag der prozentuale Anteil von Frauen in vier Ressorts bei 50 oder annähernd 50. In der höchsten Besoldungsgruppe können nur noch drei Ressorts auf einen 50-Prozent-Anteil von Frauen in Führungspositionen verweisen. Klar ersichtlich zeigt sich hier, dass der Frauenanteil an höher dotierten Führungsaufgaben weiter er unter 50 liegt. Das hatten wir schon. Hier fragt man sich: Ist es tatsächlich nur die sprichwörtlich gläserne Decke, die dieses Ergebnis zeigt? Oder setzen Frauen Karriereziele in den oberen Riegen nicht ganz oben an? Ist Frauen insgesamt eher eine gute Balance zwischen den Lebensbereichen Familie, Pflege, Freizeit und Beruf wertvoller, Stichwort „Work-Life-Balance“? Nahezu paritätisch ist die Besetzung mit Frauen in Führungspositionen auf allen Ebenen in der Staatskanzlei, im Sozial-, Bildungs- und Justizministerium. Die Tendenz zeigt sich auch bei der Betrachtung der prozentualen Verteilung von Frauen in den nachgeordneten Landesbehörden insgesamt. Nun zur Teilzeitarbeit: Ein Anteil von 23,1 aller Beschäftigten in der öffentlichen Landesverwaltung arbeitet in Teilzeit. Von diesen Teilzeitbeschäftigten sind 84,7 Prozent Frauen und nur 15,3 Prozent Männer. Das sollte doch hellhörig machen. Es sind demnach die Frauen, die offenbar vorrangig Familien und Privates in den Vordergrund setzen, dann erst die berufliche Karriere anstreben oder mit einer mittleren Verantwortung und Auslastung im Beruf zufrieden sind. In folgender Reihung wird Teilzeitarbeit angenommen: Am höchsten ist der Anteil an Teilzeitkräften im Bereich Schule, dann kommt Landesverwaltung, danach kommt der Bereich der Polizei nach den Ministerien. Auch oben genannte Reihung zeigt, die Bereiche Schule und Verwaltung sind die von jeher favorisierten Arbeitsbereiche von Frauen, die eine große Kompatibilität zu anderen Lebensbereichen ermöglichen. Telearbeit und mobiles Arbeiten hatten wir auch vorhin gerade schon. Auch nach Corona haben Mitarbeiter der Landesverwaltung die Möglichkeit, drei Tage pro Woche im Homeoffice mobil und zeitlich flexibel zu arbeiten – eine wirklich großzügige Regelung, muss man sagen, aus Sicht der Mitarbeiter. Nur, wer denkt in Hinsicht auf Erreichbarkeit und Qualität der Arbeit an die Bürger? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Lassen Sie mich festhalten, die Mitarbeiterinnen der öffentlichen Landesverwaltung sind wirklich privilegiert, muss man hier sagen. Das Gleichstellungsgesetz M-V kreist hier um einen kleinen Kosmos. Thematisiert wird die Problematik, wie gesagt, nur für bestimmte Bereiche, wo es um Führungspositionen oder gehobene Berufe geht. Artikel 13 der Landesverfassung erwähnt hier insbesondere die öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Beschlussorgane. Wie es unter anderem in der Pflege, den Kitas oder in der sonstigen Arbeitswelt jetzt aussieht, ist hier nicht bearbeitet, wird natürlich angedeutet, will man machen, aber hier ist es eben nicht bearbeitet. Denken wir eben an die Frauen und Männer, Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen, die außerhalb dieses privilegierten Kosmos leben, gerade in dieser Zeit, wo Grundbedürfnisse gerade dieser Menschen unbezahlbar werden! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Alle Reden von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner Protokoll ↗