Harry Glawe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers ist da. Es geht darum, eine Personalbemessung in den Krankenhäusern neu zu regeln und dafür vor allen Dingen zu sorgen, dass ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Wirklichkeit wird. Die Koalitionäre haben sich das auch in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Der Entwurf ist im August dieses Jahres erschienen. Meine Damen und Herren, der Referentenentwurf hat im Kern eine deutliche Botschaft: Die Personalbemessung in den Krankenhäusern muss dem jeweiligen Pflegebedarf für den Patienten entsprechen. Das heißt, jeder Patient wird bei Aufnahme auch pflegerisch untersucht, der Pflegebedarf wird festgestellt und daraus ergibt sich dann auch der Personaleinsatz für diese Station im Zimmer XYZ. Und das ist eine Herausforderung, die natürlich sehr schnell auch kommen muss. Für Mecklenburg-Vorpommern heißt das aus unserer Sicht, sich an diesen Modellprojekten zu beteiligen. Diese Modellprojekte sollen Anfang 2023, also in gut vier/fünf Monaten, dann auch in den Krankenhäusern getestet werden. Das heißt, das Land Mecklenburg-Vorpommern – und darum würde ich sehr bitten, dass das Sozialministerium sich mit der Krankenhausgesellschaft ins Benehmen setzt, auch Modellkrankenhäuser (Torsten Koplin, DIE LINKE: Alle!) auf freiwilliger … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Alle!) Nein, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie haben es nicht gelesen.) nein, es gibt Modelle auf freiwilliger Basis, da wird 2023 getestet, wie es 2024 aussehen könnte, und das wird nicht bei allen gemacht. Herr Koplin, wenn ich gelesen habe, was Sie nicht gelesen haben, kann ich ja nichts dafür. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Aber das ist ja immer mit Ihnen so, Sie wissen ja immer alles besser. Aber lesen Sie mal genau, dann werden Sie genau das feststellen, was ich gerade gesagt habe. Meine Damen und Herren, es geht auch darum, dass natürlich einerseits wir gutes, qualifiziertes Personal brauchen. Der Entwurf geht davon aus, dass etwa 80.000 Pflegekräfte gebraucht werden, die eine Vollausbildung haben, das heißt für Mecklenburg-Vorpommern 1.600 weitere Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger, die also eine generalisierte Ausbildung aufweisen können. Andererseits wissen Sie aber auch, dass nicht alle diese Voraussetzungen erfüllen. Von daher ist gerade dieser Modellversuch oder sind diese Modellversuche wichtig. Es geht weiterhin darum, einerseits die Ermittlung der finanziellen und der organisatorischen Bedarfe auch in der Praxis jetzt zu testen und natürlich den tatsächlichen Personalbedarf bei den jeweiligen verschiedenen Diagnosen in den verschiedenen Abteilungen oder auch Intensivstationen, die hier auch im Land Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sind. Sie wissen, wir haben 37 Krankenhäuser und wir müssen eine hochwertige Pflege garantieren, aber die Herausforderungen sind natürlich gewaltig. Wir wollen auch darauf hinwirken, dass insgesamt eine intensive Zusammenarbeit einerseits mit der Krankenhausgesellschaft hier im Land, aber auch mit den Krankenkassen wichtig ist, und dazu brauchen wir natürlich die Scharnierstelle des Sozialministeriums. Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass wir uns im Jahre 2023 auf die Herausforderungen mit der Einführung des neuen Gesetzes 2024 vorbereiten. Und dazu soll unser Antrag einen Beitrag leisten. Nun vermute ich ja wieder, dass Sie diesem nicht folgen wollen und werden, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das stimmt.) weil Sie gegen Erprobungsphasen sind (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aus anderen Gründen!) und weil Sie die Notwendigkeit … Ihr Grund wird sein, dass das Gesetz noch nicht auf dem Weg ist und die Verordnung noch nicht da ist – kenne ich doch schon. Aber Sie wollen doch wohl dafür Sorge tragen, dass wir hier im Land mit dem höchsten demografischen Faktor, wir sind also als Land repräsentativ, gerade auch in der Pflege Eckpunkte zu setzen, um auch unsere Krankenhäuser und unsere Beschäftigten im Interesse der Patienten fit zu machen und die Herausforderungen der Zukunft dann auch anzunehmen und sie dann auch in die Tat umzusetzen. Meine Damen und Herren, wir brauchen die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu testen, uns einzubringen in die Debatte auf der Bundesebene. Und wir brauchen auch die Berücksichtigung dieses Verfahrens insgesamt, um auch unsere Hinweise an den Deutschen Bundestag zu geben – alle Fraktionen sind ja auch im Deutschen Bundestag vertreten –, um eben gerade diesem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Rechnung zu tragen. Und die Attraktivität des Pflegeberufes soll natürlich weiter gestärkt werden. Wir haben dafür diesen Antrag auf den Weg gebracht, dass Sie nicht hinterher wieder sagen, wir hätten keine Vorschläge als CDU. Und dann wollen wir mal sehen, wie Sie das jetzt wieder abbügeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
