Constanze Oehlrich
Also aus meiner Sicht ergibt sich aus so einer Erklärung erst mal vor allen Dingen der Wunsch, eben nicht haftbar gemacht zu werden für mögliche Summen, die da im Raum stehen könnten, zum Beispiel Rückzahlungen an die Nord Stream 2 AG. Ich würde gerne von der Landesregierung wissen, inwieweit aufgrund welcher Rechtsvorschrift das Land rechtlich überhaupt dazu in der Lage wäre, die Vorstandsmitglieder der Stiftung von so einer Haftung freizustellen. Und ich würde auch gern wissen, um was für Summen es sich da aus Sicht der Landesregierung überhaupt handeln könnte.
