Falko Beitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte erst mal mit einer Falschmeldung aufräumen. Herr Peters hat behauptet, wir hätten hier gestern keinen Energiepreisdeckel beschlossen. Wenn Sie noch mal in unseren Koalitionsantrag schauen, unter II.4 finden Sie genau diesen. Wir haben vielleicht den sogenannten Liskow-Deckel hier nicht beschlossen, dennoch hat sich dieses Haus gestern auf einen Energiepreisdeckel verständigt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und das ist auch Ergebnis des Energiegipfels. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die hier angesprochene Problematik der hohen Netzentgelte ist in M-V (Zuruf von Daniel Peters, CDU) schon länger ein Thema und ist bei meiner Fraktion natürlich längst angekommen. Und entsprechend finden Sie dieses Thema in unserem Regierungsprogramm zur Landtagswahl und Sie finden es auch im Koalitionsvertrag unter Ziffer 101 mit einem zielgerichteten Vorschlag zur Problemlösung. Minister Meyer hat die Ziffer hier entsprechend zitiert. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Netzentgelte, die insbesondere Verteilnetzbetreiber erheben können, werden bundesweit einheitlich nach immer der gleichen Formel berechnet. Wenn Sie in der Begründung schreiben, eine einheitliche Regelung sei bisher nicht erfolgt, dann ist auch dies schlicht und ergreifend falsch, denn die Formel ist immer gleich. Nur werden selbstverständlich in Abhängigkeit des jeweiligen Netzanbieters unterschiedliche Werte eingetragen und man kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen, sprich Netzentgelten. Das ist vom Grundsatz her auch richtig und okay. Uns geht es in Ziffer 101 unseres Koalitionsvertrages darum, dass wir für besondere Kostenbestandteile des Netzentgeltes, wie sie durch einen besonders hohen Anteil an Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien entstehen, einen bundesweiten Ausgleichsmechanismus haben wollen, eine bundesweite Wälzung. Das hat auch der Bundeswirtschaftsminister erkannt, denn er kennt das Problem aus Schleswig-Holstein. Und darum steht das Thema auch auf der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz, und wir hoffen, dass man sich dort auf ein einheitliches Vorgehen einigt, damit die Stromkunden im windreichen Norden beim Netzentgelt nicht dafür bezahlen, dass man in Baden-Württemberg günstigen Ökostrom beziehen kann. Der vorliegende Antrag würde gleichwohl nichts zur Lösung beitragen. Sie unterstellen ja letztlich, dass die normativen Vorgaben, die der Bundesnetzagentur in Deutschland aktuell noch bei der Arbeit gemacht werden, zu höheren Netzentgelten führen. Dafür fehlt aber meines Erachtens jeglicher Ansatzpunkt. Bundesregierung und Bundesnetzagentur werden das Urteil des EuGH zügig umsetzen, und wir werden als Land darauf achten, dass unsere Landesregulierungsagentur, die sich hervorragend bewährt hat und auch seitens der Energieversorger im Land geschätzt wird, ihre Arbeit auch künftig fortsetzen kann. Hinsichtlich einer einheitlichen Wälzung der besonderen Bestandteile der Netzkosten, die auf den Ausbau und die Netzintegration der Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zurückzuführen sind, sehe ich deutlich mehr Potenzial in der kommenden Wirtschaftsministerkonferenz als in dem hier vorgeschlagenen Vorgehen. Aber Sie dürfen als Fraktion der GRÜNEN ja gerne Briefe an Herrn Müller schreiben, in denen Sie vorschlagen, dass man da mal etwas machen müsse. Daran will ich Sie nicht hindern. Kurzum, wir sind am Thema längst dran, halten den Antrag in der Sache für nicht zielführend und werden ihn daher ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU)
