Rainer Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Zuerst ist einmal festzustellen, dass die AfD und auch die CDU kein Interesse an der Stärkung der Mieterrechte in unserem Land haben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag wollen wir als Koalitionsfraktionen, dass sich die Landesregierung gemeinsam mit anderen Bundesländern beim Bund dafür einsetzt, bei rechtzeitiger Zahlung von Zahlungsrückständen auch ordentliche Kündigungen von Mietwohnraum unwirksam werden zu lassen. Gemäß Paragraf 569 Absatz 3 Ziffer 2 BGB wird die außerordentliche fristlose Kündigung „auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1“ BGB „befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet“. Eine aus demselben Grund ausgesprochene ordentliche Kündigung wird jedoch nicht unwirksam. Angesichts weiter steigende Preise für Lebenshaltung und Energie werden immer mehr Haushalte in Zahlungsnot geraten und massive Zahlungsrückstände entstehen. Daher muss der Schutz von Mieterinnen und Mietern allerhöchste Priorität bekommen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, bereits im Jahre 2019 gab es eine Initiative der Länder Hamburg und Brandenburg im Bundesrat. Der vorhandene Wohnraum soll durch den Gleichlauf von fristloser und ordentlicher Kündigung im Hinblick auf das Nachholrecht und die Schonfristzahlung gesichert werden. Es geht wirklich darum, dass nachgeholt werden kann und die Schonfristzahlung gesichert wird. Dafür sollte in Paragraf 573 BGB ein neuer Absatz 3 eingefügt werden. Dadurch sollte sich die Möglichkeit des Mieters, eine Kündigung wegen Zahlungsverzug durch Nachholung der Zahlung zu verhindern oder nachträglich unwirksam werden zu lassen, indem er binnen zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches den Vermieter hinsichtlich der fälligen Miete vollständig befriedigt, auf die ordentliche Kündigung erstrecken. Der federführende Rechtsausschuss hat dem Bundesrat damals empfohlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung haben dagegen die Einbringung empfohlen. Seitdem ist dieses Thema nicht mehr behandelt worden. Wir haben jetzt eine Ampelkoalition in Berlin und nicht mehr Schwarz-Rot, und deshalb, denke ich, hat sich das auch etwas geändert in der Meinungsbildung. Meine Damen und Herren, im Entwurf der Beschlussvorlage für die Klausur der SPD-Bundestagsfraktion am 1. und 2. September findet sich ebenfalls eine Passage „Mieter… vor Kündigungen schützen und Daseinsvorsorge sichern“, keine Mieterin, kein Mieter „darf“ jetzt „seine Wohnung verlieren“. Und es geht hier ganz klar darum, den schwarzen Schafen auf dem Vermietermarkt klar die Richtung vorzugeben. Weil es ist eben nicht so, Herr Förster, wie Sie das sagen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) es verlieren gerade Menschen ihre Wohnung, weil sie eben in Zahlungsrückstand gekommen sind, und der Vermieter ist dann froh, dass er seinem Mieter kündigen kann – Sprechen Sie mit dem Mieterschutzbund, der wird Ihnen diese Fälle bestätigen! –, und dann fliegt der aus seiner Wohnung raus, muss sich eine neue Wohnung suchen, was schwierig genug ist, und der Vermieter kann dann die Wohnung gleich mit einem Aufschlag von zehn Prozent an einen neuen Mieter vermieten. Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die Ampelkoalition hat sich mit dem dritten Entlastungspaket ebenfalls für einen verstärkten Mieterschutz ausgesprochen, das wurde schon angesprochen. Wie genau dieser Mieterschutz aber im Detail ausgestaltet werden soll, ist noch nicht ganz klar. Deshalb ist dieser Ihnen vorliegende Antrag eine Hilfestellung und ein Vorschlag für die weitere Arbeit in der Ampelkoalition. Ich erwarte eine breite Zustimmung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, um damit ein Signal in Richtung Berlin zu senden, wie wichtig uns bezahlbares und sicheres Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern ist. Meine Damen und Herren, gutes und bezahlbares Wohnen können und dürfen wir nicht dem freien Markt überlassen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
