René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Gleiches Thema, also wir bleiben gleich in diesem Komplex. Ich habe schon gedacht aufgrund der Fragestellung von Frau Oehlrich, ich könnte meine zurückziehen, aber wir bleiben einfach. Das Zitat hat Frau Oehlrich ja schon gebracht. Das Thema Verantwortung, das umfasst ja mehr als nur Haftungsfragen, und deswegen möchte ich da doch noch mal nachbohren. Das könnten ja auch Pflichtverletzungen anderer Art sein, die in der Zeit der Vorstandsbesetzung noch stattgefunden haben. Ist das mit dem Begriff „Verantwortung“ auch abgeschlossen oder bezieht es sich wirklich nur auf die Verantwortung, nachdem sozusagen der Vorstand dann entlassen wurde beziehungsweise zurückgetreten ist und dann entlassen wurde, oder sind auch Handlungen, die möglicherweise vor dem Rücktritt stattgefunden haben, von dieser Verantwortung dann freigestellt?
